Kunst trifft Verfassung_Wettbewerb_Gruene Fraktion Bayern_Landtag_Sanne Kurz

Kunst trifft Verfassung – Wettbewerb

Verfassungsjodeln – das machte ich vor meiner Zeit im Bayerischen Landtag. Gemeinsam mit meiner Kollegin, der Münchner Künstlerin Christiane Huber, die damals zu Heimat und Kommunikation arbeitete, erarbeiteten wir in unseren kostbaren Ruffinihaus-Zwischennutzungs-Monaten eine performative Arbeit zur Bayerischen Verfassung, die hernach u.a. im Ruffinihaus auf Balkonen des Innenhofes bei einem politischen „Dreikönigs-Frühschoppen“ und im Lovelace bei der „Langen Nacht der Demokratie“ präsentiert wurde. Seither bin ich noch größerer Verfassungs-Fan als zuvor – I ❤️ Verfassung. Yeah. Als mein Kollege Toni Schuberl die Idee zu einem „Verfassungs-Wettbewerb“ hatte, war ich, na logo, sofort Feuer und Flamme. Lest hier, wie Ihr mitmachen könnt. 10x 1.500€ Vergütung winken.

Ausschreibung

In einem vom Krieg gezeichneten, endlich von den Nazis befreiten Land wurde 1946 die Bayerische Verfassung verhandelt, per Volksentscheid bestätigt und am 8. Dezember 1946 in Kraft gesetzt.
Aus diesem neuen, demokratischen Staat leiten sich so die Rechte der Einzelperson und ein Gemeinschaftsleben ab, so schreibt der Rechtswissenschaftler Hans Nawiasky, der als Flüchtling in der Schweiz den Krieg überlebte und den Text maßgeblich mitprägte.
75 Jahre Bayerische Verfassung: Für die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag ein Grund zum Feiern!
Wir lieben unsere Verfassung mit ihrer starken Gemeinwohlorientierung und den zahlreichen Elementen der Bürgerbeteiligung. Die Rechte unserer Verfassung gelten für jede und jeden gleichermaßen, ohne Einschränkung oder Relativierung. Sie war, ist und bleibt die Grundlage unserer Demokratie und einer weltoffenen Gesellschaft in Bayern. Mit ihrer Betonung auf direkte Volksrechte in der Gesetzgebung ist unsere Verfassung auch mit 75 Jahren noch junggeblieben.
Wir Grüne im Bayerischen Landtag, die vor 35 Jahren auch dank dieser Verfassung, erstmalig in den Bayerischen Landtag einzogen, nehmen den runden Geburtstag zum Anlass, die Jubilarin im Geiste zu besuchen und mit ihr zu feiern! Ganz nach dem Motto: Putzt die Fenster daheim bei unserer Bayerischen Verfassung! Schmückt die Zimmer! Zieht Euch Festtagskleidung an! Welche Gäste sitzen mit am Tisch? Wie sieht es im Haus unserer Jubilarin aus? Was steht vielleicht schon lange ungenutzt in einer Ecke und müsst dringend mal wieder hervorgeholt werden? Wo ist der Lack ab? Was sind die Schätze unseres 75-jährigen Geburtstagskindes? Welche Musik läuft zum Fest? Feiern wir in Garten oder Natur oder lieber drinnen? Was müssen wir unbedingt bewahren? Wo dürfte sie ruhig mutiger sein als damals?
Um mit Euch und Ihnen zu feiern, möchten wir dazu Stimmen von Fachleuten hören!
Die Expert*innen unserer Verfassung sind die Bürger*innen Bayerns.
Darum bitten wir Sie und Euch, in diese Verfassung hineinzuschauen. In sie einzutauchen und uns Ihren oder Euren „Sachverständigenbeitrag“ zukommen zu lassen in Form einer künstlerischen Bearbeitung.

Dabei soll insbesondere eingegangen werden auf die folgenden Fragen:

  • Unser Land hat sich verändert – muss sich die Verfassung verändern?
  • Was ist besonders wertvoll in unserer Verfassung und wie können wir sie schützen?
  • Welche Leitlinien und Grenzen sollte unsere Verfassung ziehen?
  • Wie halten wir unsere Verfassung jung?
  • Was kann raus – was muss rein?

Mein Kollege Toni Schuberl, Rechtspolitischer Sprecher in unserer Fraktion, und ich freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen!


Kriterien und Richtlinien

Berechtigte zur Bewerbung:

Die Expert*innen unserer Verfassung sind für uns die Bürger*innen Bayerns. Mitmachen, sich mit unserer Verfassung beschäftigen und sich darum bewerben, uns als Sachverständige mit ihrem Blick und ihrer Expertise bei der Arbeit zu unterstützen, dürfen daher getreu dem Joseph-Beuys-Satz “Jeder Mensch ist ein Künstler” alle Personen, die sich mit der Bayerischen Verfassung künstlerisch beschäftigen möchten und die in Bayern leben. Gruppeneinreichungen sind möglich.

Ablauf der Expertisen-Sammlung:
Bis zum 01.10.2021 können sich alle in Bayern lebenden Menschen als Sachverständige bewerben, um für uns ihre Expertise zur Bayerischen Verfassung abzugeben. Dabei kann ein selbst gewählter Teil, Artikel oder Aspekt der Bayerischen Verfassung Gegenstand der Auseinandersetzung sein. In der Bewerbung sollen Art und Umfang der geplanten künstlerischen Auseinandersetzung deutlich werden, ebenso wie gegebenenfalls ausgewählte Teile, Artikel oder Aspekte der Bayerischen Verfassung. Eine Jury wählt aus den eingehenden Bewerbungen 10 Personen aus, die ihre Expertise in einer künstlerischen Befassung mit der Bayerischen Verfassung in Form der von ihnen bei der Bewerbung vorgeschlagenen Arbeit umsetzen. Die Bewerbung selbst enthält lediglich eine Projekt-Beschreibung, nicht das künstlerische Werk selbst. Die Auswahl aus den Bewerbungen erfolgt bis zum 15.10.2021. Die ausgewählten Sachverständigen setzen sich künstlerisch mit einem von ihnen gewählten Teil, Artikel oder Aspekt der Bayerischen Verfassung auseinander. Die finale Abgabe der Sachverständigen-Expertise erfolgt durch die 10 ausgewählten Bewerber*innen in Form einer künstlerischen Arbeit mit Präsentation am 11.12.2021 Update: pandemiebedingt wurde die Präsentation verschoben auf 29./20. April 2022. Weitere Informationen folgen.


Art der Einreichung
Einzureichende Bewerbungsunterlagen sind:

  • Name, Adresse, E-Mail, Telefon der einreichenden Person, bei Gruppeneinreichungen der Kontaktperson
  • Lebenslauf, bei Gruppeneinreichungen Informationen zur Gruppe (max. 1 Seite DIN A4)
  • Begründung der Bewerbung als Sachverständige*r
  • Beschreibung der geplanten künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Teil, Artikel oder Aspekt der Bayerischen Verfassung
  • Ggf. ergänzend Arbeitsproben bisheriger künstlerischer Tätigkeit und/oder Ansichtsmaterial der geplanten künstlerischen Arbeit in Form von Skizzen, Texten, Fotos, Audios, etc.
  • Zeitplan der geplanten Umsetzung der künstlerischen Auseinandersetzung
  • Gesamt-Dateigröße der Bewerbungen max. 5GB. Beiträge mit Dateigrößen über 250MB bitte per Download-Link einreichen.
  • Bewerbungen sind mit Plänen jeglicher Form der künstlerischen Auseinandersetzung möglich: literarisch, musikalisch, skulptural, Bildende oder Darstellende Kunst, virtuell, interaktiv, performativ, filmisch, Medienkunst, Grafik u.v.a.m. – es sind keine Grenzen im Genre gesetzt. Abgabe bereits bestehender Werke ist möglich. Abzugeben sind von den 10 ausgewählten Bewerber*innen:
  • Mindestens eine Datei oder eine physische Arbeit, die das eingereichte Kunstwerk darstellt bzw. sichtbar, hörbar, erlebbar macht. Arbeiten mit Sprache benötigen eine deutschsprachige Version. – Maximal 25 Dateien oder physische Arbeiten, die das eingereichte Kunstwerk/die eingereichten Kunstwerke erlebbar machen.
  • Ggf Name des Werkes/der Werke.
  • Bearbeiteter Artikel, Aspekt oder Teil der Verfassung mit Begründung auf max. einer Seite DIN A4, warum dieser Teil, Artikel oder Aspekt der Verfassung ausgewählt wurde und wie Werk und Teil, Artikel oder Aspekt der Verfassung in Zusammenhang stehen

Rechte
Im Falle eines Gewinns der Ausschreibung gehen die zeitlich uneingeschränkten nicht-exklusiven Nutzungsrechte der zu erstellenden oder bereits erstellten künstlerischen Auseinandersetzung mit der Bayerischen Verfassung an die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über. Die aus den eingereichten Werken von unserer Jury ausgewählten Arbeiten werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung „75 Jahre Bayerische Verfassung: Kritik – Fortentwicklung – Tradition – Umbruch“ und im Kontext der Arbeit der Fraktion zur Bayerischen Verfassung genutzt. Beispiele der Nutzung sind Publikationen, Print, Online, audio-visuelle Medien, Veranstaltungen, live Präsentation, Ausstellung etc.
Die zu erstellenden Werke sind weiterhin durch die Einreichenden bzw. Urheber*innen nutzbar und Rechte daran weiterhin an Dritte abtretbar.
Mit Bewerbung um Teilnahme als Sachverständige*r stimmt die sich bewerbende Person diesem Verfahren und der Rechteübertragung zu.
Die Jury setzt sich zusammen aus externen Künstler*innen, Verfassungsexpert*innen und anderen qualifizierten Personen sowie, zum kleineren Teil, aus Vertreter*innen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern.

Vergütung
Die von der Jury für die Arbeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgewählten Bewerber*innen erhalten als Aufwandsentschädigung für Ihre zu erstellenden künstlerischen Beiträge je eine Vergütung in Höhe von 1.500 Euro. Die Höhe dieser Summe orientiert sich an Kosten für Sachverständige. Eine darüber hinaus gehende Gage oder Erstattung von Materialkosten ist leider nicht möglich.

Deadlines
Deadline der Einreichung ist der 01.10.2021. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der Mail mit Datei-Links.
Deadline der finalen Präsentation der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Bayerischen Verfassung ist der 11.12.2021

E-Mail-Adresse: 
sanne.kurz@gruene-fraktion-bayern.de

Postanschrift: 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag
Stichwort: Verfassung
Max-Planck-Straße 1
81675 München

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.