Schlagwortarchiv für: Schausteller

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Signalwirkung einer Wiesn 2022 – mein Offener Brief an Münchens OB Dieter Reiter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,

während die Würzburger den Frühling bereits mit einem Fest begrüßten, ist Corona hier in München zwar auch per Kabinettsbeschluss vorbei, aber die Stadt München zögert immer noch mit Zusagen. Nicht nur tausende Schaustellerfamilien aus ganz Bayern, ja aus ganz Deutschland schauen auf ein Zeichen aus München. Nein, auch Millionen Familien im Land wissen, dass das Oktoberfest Signalwirkung hat.

Ich habe nicht nur vier Kinder, von denen die Jüngste mit ihren vier Jahren sich gar nicht an ein Karussell erinnern kann, nein: Wir beherbergen, wie so viele Menschen in München, auch geflüchtete Familien. Und deren Kinder sehnen sich nach allem, was sie mitgemacht haben, auch nach Normalität: Sie gehen schon in den Sportverein, wünschen sich Kita und Schule. Ich glaube, wir sind es auch diesen Kindern schuldig, wieder ein Lächeln auf ihre Gesichter zu zaubern. Wäre es nicht wunderbar, wenn wir gerade diesen Kindern heuer ein Oktoberfest versprechen könnten?

Darum begrüße ich ausdrücklich die positiven Signale aus dem Rathaus und freue mich auf eine schnelle Entscheidung zugunsten der Wiesn 2022!

Es grüßt herzlich

Sanne Kurz, MdL

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Perspektiven für Schausteller, Marktkaufleute und Festwirte“

Ich frage die Staatsregierung, welche Rahmenbedingungen für die von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Ermöglichung von Märkten und Volksfesten in diesem Jahr gelten, ob die Aufhebung der bestehenden Kapazitätsgrenzen für Freizeitparks sowie die aktuelle Lockerung von 2G auf 3G in der Gastronomie für Märkte, Volksfeste und Festwirte übernommen wird und bis wann die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller sowie Festwirtinnen und Festwirte verbindliche Angaben erhalten, um mit Vorbereitungen wie Personalbeschaffung, Organisation und Planung rechtzeitig vor Saisonstart beginnen zu können?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag: Weihnachtsmarkt- Absagen abfedern II – fiktiven Unternehmerlohn für die Familienbetriebe

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Kompensation für die Absagen der bayerischen Weihnachtsmärkte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums bei den Hilfen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zu ermöglichen.

Begründung:

Am 19.11. kündigte Markus Söder ein Überbrückungsgeld für Schausteller, Schaustellerinnen und Marktkaufleute an. Bayern hat bisher anders als andere Länder keine speziell auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenes Hilfsangebot auf den Weg gebracht. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind ein wichtiges Kulturgut in unseren bayerischen Dörfern und Städten und werden von einer kleinteiligen Struktur an Familienbetrieben am Leben gehalten, Dort, wo Einzelpersonen oder eine Familie allein arbeiten, fehlt es genau wie im Kulturbereich an passgenauen Hilfen um den Lebensunterhalt der von pandemiebedingten Absagen Betroffenen zu bestreiten. Eine reine Erstattung von Betriebskosten erreicht die Betroffenen nicht. Kurzarbeitergeld erreicht Saisonkräfte und Menschen im Minijob ebenso wenig wie Soloselbstständige. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums schließt diese Lücke. Kompensation wurde notwendig, da Weihnachtsmärkte zwar an der frischen Luft stattfinden, aber anders als Glühweinstände außerhalb von Weihnachtsmärkten und Weihnachtsmarkt-Angeboten auf Indoor-Verkaufsflächen abgesagt wurden und auch mit 2G-Regelungen für Gäste kein Betrieb mehr möglich ist, bzw. geimpfte Betreiberfamilien all ihre Stände wieder abbauen mussten.  


    



Weihnachten_Weihnachtsmarkt_Corona_Sanne Kurz_Grüne

Meine Rede zum SPD-Antrag „Planungssicherheit für Weihnachtsmärkte“

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Dringlichkeitsantrag der SPD fordert Deutlichkeit. Dem kann man sehr gut zustimmen, weil Deutlichkeit keine wirkliche Haltung ist. Dies ist ein Zurücklehnen in der Oppositionsrolle. Man sagt: Macht einmal, Hauptsache deutlich. Deutlichkeit wäre schön. Dann werden wir sehen, ob wir es gut finden oder nicht.

Es ist noch keinen Monat her, dass es eine deutliche Regelung gab. Wir Grüne haben schon im September eine deutliche Regelung gefordert, allerdings nicht ein „Alles-ist-wunderbar-die-Pandemie-ist-vorbei“, sondern eine deutliche Regelung, die Weihnachtsmärkte anderen Veranstaltungen gleicher Größe gleichstellt. Dann wüssten wir nämlich, was bei anschwellender und abschwellender Pandemie zu tun ist. Was bietet ein Weihnachtsmarkt neben seiner traditionellen Funktion als Kulturgut? – Er bietet Outdoor-Shopping, wo Indoor-Shopping erlaubt ist. Er bietet Outdoor-Gastronomie, wo Indoor-Gastronomie erlaubt ist. Er bietet Flanieren im Freien, wo im Moment sogar Flanieren auf Indoor-Messen oder in Freizeitparks erlaubt ist.

Seien wir doch einmal ehrlich: Nicht die Weihnachtsmärkte überlasten momentan unser Gesundheitssystem, sondern die fehlenden Konzepte zum desaströsen Impffortschritt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich wünsche mir sehr, dass man kreativ wird, dass man ein bisschen Gas gibt. Nehmen wir zum Beispiel den Familien-Plärrer in Augsburg, der hat es gezeigt. Da gab es an einem Wochenende Impfbusse. Da kam es zu vielen, vielen Tausend Erstimpfungen. Der Verband der Münchener Kulturveranstalter – VDMK – hätte so etwas auch gerne bei Clubs gemacht. Die Staatsregierung hat gesagt: Finden wir gut, wenn Ihr es bezahlt, bitte schön. – Deshalb: Deutlichkeit sehr gerne. So einem Antrag stimmen wir sehr gerne zu. Helfen Sie, liebe Staatsregierung, den Kommunen, dass unsere Weihnachtsmärkte erhalten bleiben, zu Bedingungen, die hier in der Pandemie möglich sind.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

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Antrag: Heimisches Kulturgut erhalten, Kommunen Leitplanken für den Winter geben: Weihnachtsmärkte wieder ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass die zur Weihnachtszeit und Jahreswende in Bayern stattfindenden Märkte und Feste Kulturgut sind.

Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sie in der Pandemie Veranstaltungen mit vergleichbaren Besucherzahlen jeweils gleichzustellen.

Begründung:

Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute haben oft zu Weihnachten 2019 das letzte Mal ein eigenes Einkommen erwirtschaften können. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns vermissen ihre Märkte und Feste seit fast zwei Jahren. Der Impffortschritt erlaubt selbst Großveranstaltungen wie die Internationale Automobilmesse IAA Mobility 2021.

Bei Festen und Märkten bestehen nach wie vor große Unsicherheiten in den Kommunen und bei den Betroffenen, was einen nicht genehmigungsfähigen Markt oder ein unerlaubtes Fest von einer erlaubten „Ersatzveranstaltung“ unterscheidet.

Die kommunalen Entscheidungsgremien und Verantwortlichen vor Ort brauchen klare Leitplanken. Eine internationale Großveranstaltung mit 400.000 Gästen aus aller Welt darf nicht bessergestellt sein als ein Familienfest oder ein Weihnachtsmarkt. Insbesondere gilt dies, da in Schulen Kinder engmaschig getestet werden und die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute längst umfangreiche Hygienepläne vorgelegt haben.

Märkte und Feste sind mit den vorhandenen Hygienekonzepten möglich – wie der Sommer in der Stadt München und der „Ersatz“ für die Auer Dult gezeigt hat. Fußballspiele finden statt. In anderen Bundesländern sind große Volksfeste erlaubt. In Bayern hingegen ist selbst die kleinste Dorfkirchweih untersagt – obwohl Wochenmärkte stattfinden und Plätze reichlich Raum, Frischluft und Sicherheit bieten.

Unsere bayerischen Märkte und Feste sind zum Teil jahrtausendealtes Kulturgut. Eine weitere Saison der pauschalen Unterbindung auch winzigster Freiluftveranstaltungen ist daher nicht geboten.

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Österreich und Mecklenburg- Vorpommern als Vorbild: Straßenkultur und Festivals ermöglichen!

Meine Anfrage zum Plenum (AzP) am 8.6.2021

Ich frage die Staatsregierung, wie plant sie, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z. B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z. B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.05.2021 angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur werde es „ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel, wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95-prozentigen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z. B. des Pangea-Festivals?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Es ist ein ganz zentrales Anliegen der Staatsregierung, Kunst, Kultur und kulturelle Bildung korrespondierend zu Öffnungsschritten in anderen Lebensbereichen wieder machbar und erlebbar zu machen, soweit dies mit Blick auf das pandemische Geschehen verantwortet werden kann. So sind kulturelle Veranstaltungen im Freien aktuell wieder mit bis zu 500 Zuschauern bei fest zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Die Staatsregierung beobachtet das Infektionsgeschehen kontinuierlich und passt Schutzmaßnahmen und Öffnungen entsprechend der Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Berücksichtigung des Impffortschritts aber auch der Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten, sog. VOC, an. Somit werden auch Öffnungskonzepte im Bereich von Kunst und Kultur bei Vorliegen der Vorausset- zungen entsprechend angepasst. Ziel ist es, durch ein jeweils der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens angemessenes Vorgehen eine nachhaltige Öffnung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu ermöglichen und sicherzustellen.

Mit „Bayern spielt“ hat der Freistaat zudem eine umfassende Initiative aufgelegt, die (nicht nur) Besucherinnen und Besucher ermuntern soll, in den bevorstehenden Sommermonaten wieder Kunst und Kultur zu genießen und Kulturveranstaltungen zu besuchen. Projekte im Rahmen dieser Initiative werden auch durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unterstützt.

Um wirtschaftliche Nachteile bei Kulturveranstaltungen durch coronabedingte Einschränkungen der Teilnehmerzahlen auszugleichen und Ausfallrisiken abzufedern, startet zudem ab dem 01.07.2021 der in enger Abstimmung mit den Ländern entwickelte und von den Ländern vollzogene Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

Volksfest Kultur Straßenfest Frühlingsfest Herbstfest Oktoberfest Kulturpolitik Grüne Bayern Landtag

Antrag: Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Wir Grüne kämpfen für ein Überleben der Kulturszene Bayerns. Für uns gehört da Brauchtumskultur dazu. Etliche Straßen- und Volksfeste pflegen zum Teil jahrhundertealte Traditionen. Manch ein Fest hat es auf die UNESCO-Weltkulturerbe Liste geschafft. Seit Pandemiebeginn finden Feste nicht statt. Die, die sie bespielen, haben mit ihren Familien kein Einkommen. Speziell auf ihre Bedarfe abgestimmte Hilfen gibt es bis heute keine. Das muss sich ändern.

Bei Hilfen, die wir bisher beantragt hatten, forderten wir immer Unterstützung für alle Betroffenen. Gekommen ist dann Hilfe für ganz bestimmte Gruppen. Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute fielen mit ihrer speziellen Situation keine eigene „Spielstätte“ zu haben, kein dauerhaft angestelltes Personal, oft nicht mal Betriebskosten, genau wie alle andere Soloselbständigen durch alle Raster.

Ja, es gab letzten Sommer Versuche zu helfen – von den Kommunen, die zumindest dezentral Flächen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zur Verfügung stellten. Bezirke und der Freistaat hätten das auf ihren Flächen auch verstärkt tun können – zumal z.B. Parkplätze wegen begrenzter Besuchszahlen üppigen Freiraum ließen. – Oh und Hilfsgelder wie der fiktive Unternehmerlohn?! Auch ausgenommen. Darum haben wir einen Antrag gestellt:

Die Vergessenen der Pandemie: Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute brauchen Perspektive

Der Landtag wolle beschließen:

  • Heimat- und Brauchtumskultur ist Kulturgut. Um Traditionsveranstaltungen zu erhalten braucht es den Zugang zu staatlichen Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten – beispielsweise auf Teilen von Parkplätzen.
  • Mit den Bezirken ist Kontakt aufzunehmen, um auch hier auf die zur Verfügung Stellung von Flächen für dezentrale Angebote von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten hinzuwirken.
  • Kommunale Flächen, die für Kultur und internationale Events genutzt werden, sind unter Einbeziehung der Verbände für Schaustellerei und Marktkaufleute zu vergeben.
  • Die Staatsregierung erlässt ein Rahmenkonzept mit klaren Regeln für die Verantwortlichen vor Ort zur Durchführung von Angeboten der Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute. Dieses Rahmenkonzept soll speziell auf die Möglichkeiten und Bedarfe von Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten und ihren Angeboten eingehen und analog zu den Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern oder dem Rahmenkonzept Gastronomie Entscheidungshilfe für Kommunenund Landkreise bieten.
  • Modelle aus der Gemeinschaft der von der Pandemie Betroffenen wie z.B. das NürBärLand sind nicht schlechter zu stellen als Freizeitparks.
  • Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller im Familienbetrieb haben wie andere Soloselbstständige auch oft keine laufenden Betriebskosten oder Personalkosten. Gleichzeitig sichert diese Gruppe oft nicht nur Volks-, Traditions- und Heimatkultur in weiten Teilen Bayerns, sondern auch regionale Wertschöpfung. Die Staatsregierung ist hier weiterhin gefordert, ein Hilfspaket mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180€ für die Betroffenen zu schnüren.

Begründung:

Das Oktoberfest ist bereits abgesagt. Auch Großveranstaltungen bleiben untersagt, ohne dass in Bayern definiert wäre, was eine Großveranstaltung ist. Die Kommunen gehen sehr unterschiedlich mit dem Mangel an Leitplanken und Rahmenbedingungen um. Einige nutzten im Sommer 2020 das Informations-Vakuum für eigene, pandemiegerechte Angebot von
Schaustellerinnen, Schaustellern und Marktkaufleuten für Kinder, Jugendliche und Familien. Andere waren wegen fehlender Eckdaten zögerlicher. Das darf sich diesen Sommer nicht wiederholen. Die Menschen, die in ganz Bayern helfen, zum Teil über hunderte von Jahren
Traditionen aufrecht zu erhalten, haben es verdient:

Sie brauchen Möglichkeiten, um dezentral ihrer Arbeit nachzugehen. Sie brauchen Perspektive, sie brauchen ein Ende der Schlechterbehandlung hinter Freizeitparks bei freizeitparkähnlichen Angeboten und eine Abkehr vom Hin- und Her des Schiebens der Verantwortung von Kommune
auf Bezirk auf den Freistaat bei der Vergabe von Flächen.

Es kann nicht sein, dass internationale Großevents wie die Internationale Automobilausstellung IAA und der Kultursommer Flächen binden, ohne die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute mitzudenken. Sie können eine gute und wichtige Ergänzung zur Abrundung aller sommerlichen Angebote sein und so für Daheimgebliebene, Kinder, Jugendliche und Familien ein Stück Normalität im Rahmen der Möglichkeiten zurückbringen.

Wegen der überall pandemiebedingt eingeschränkten erlaubten Besuchszahlen wird es gerade auf Parkplätzen Kapazitäten geben, bei denen auch Schaustellerinnen, Schausteller und
Marktkaufleute zum Zug kommen sollten.

Die Umsetzung der Hygienevorgaben seitens der Schaustellerinne, Schausteller und Marktkaufleute hat 2020 hervorragend funktioniert. Die Disziplin und Einhaltung der Auflagen auch der Gäste war hervorragend, das sollte gewürdigt werden.

210114 Anhörung Kultur Bayerischer Landtag Sachverständigen Anhörung

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

Kulturschaffende stehen am Ende einer langen Kette von Regierenden, Parlamenten und Verwaltungen, die der Pandemie hinterherhecheln. Das muss sich ändern. Kein Kultur-Sommer, wenn wir nicht jetzt planen, kein Kultur-Frühling, wenn wir nicht jetzt handeln.

Zehn Sachverständige fanden in unserer Sachverständigen-Anhörung am 15.12.2020 sehr klare Worte: Die im Oktober verkündeten Hilfen standen kurz vor dem Scheitern, die Kultur-Infrastruktur liegt in Scherben am Boden, das Publikum, das seine Kulturorte schmerzlich vermisst, wird durch Regierungshandeln verschreckt.

Unsere Sachverständigen-Anhörung zur Lage der Kultur und der Druck, den sie aufbaute, half! Drei Tage später gingen erstmals Solo-Selbständigen-Hilfen in Bayern online.

Erstmals bayerische Solo-Selbständigen-Hilfen für Kulturschaffende und „kulturnahe Berufe“

Gefordert von uns als Hilfe für alle Solo-Selbständigen seit April stehen die Hilfen erstmals auch denen offen, die Kultur möglich machen. Weiter ausgenommen bleiben aber immer noch Zigtausende. #NoOneLeftBehind: Wir brauchen ein Existenzgeld für alle Solo-Selbständigen!

Wir brauchen aber auch einen Kunstminister, der stark ist, und einen Wirtschaftsminister, der nicht – wie am 3.12. im Wirtschaftsausschuss geschehen – behauptet, Kultur- und Kreativwirtschaft sei nicht sein Ressort…

Und was ist mit dem Publikum?!

Du gehörst zum Publikum, liebst „Deine“ Kultur und vermisst Deine Musik, Dein Kino, Dein Theater? Hier im Film kannst Du sehen, wie es Deiner Kultur geht – sie hat das Wort! –
Unten alle Infos zum Nachlesen und unsere Ideen, die jetzt umgesetzt werden müssen im 6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene.

So viel geballte Expertise – wir haben zugehört und aus Euren Forderungen unsere Forderungen abgeleitet. Diese stehen nun im Raum, die Regierungsfraktionen und die bayerische CSU-FW-Staatsregierung sind eingeladen, sich weiterzubilden. Man hat (fast) keine Arbeit mehr. Wir präsentieren quasi alles auf dem silbernen Tablett. Aber wir bitten Euch: Kommt in die Gänge! Helft! Jetzt.

6-Punkte-Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene

  1. Umgehende Fortschreibung der bayerischen Solo-Selbständigen-Hilfen
  2. Kultur-Sommer jetzt mit verbindlichem Stufenplan angehen
  3. Ausfallfonds analog zu Film-Ausfallfonds schaffen
  4. Digital Guest Registration als Stütze anerkennen
  5. Re-Start den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen: Notbetrieb ohne Deckelung ermöglichen
  6. Publikums-Offensive: Vertrauen in Sicherheit unserer Institutionen wiederherstellen

Komplett lesen kann man unseren heute in einer Pressekonferenz vorgestellten Forderungs-Katalog „6-Punkte Akut-Katalog für die bayerische Kunst- und Kulturszene“ hier. Die gesamte Genese, Infos, Hintergründe, alle Stellungnahmen sowie unseren Grünen Antrag auf Anhörung zur Lage der Kultur findet Ihr hier:

Last not least: die Pressekonferenz mit meinen Kollegen aus dem Kunstausschuss Volkmar Halbleib (SPD) und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) zum Nachhören!


Weiterlesen:

Mainpost Würzburg vom 22.01.2021 „Museen, Theater, Clubs: Wie kann der Neustart der Kultur aussehen?“ – „Wie überleben bis zur Öffnung? Und wie gelingt die dann? Erstmals hat Bayerns Kulturszene im Landtag ihre Nöte schildern können. Ein Stimmungsbild aus Unterfranken“, so der Untertitel des Artikels

Praktikum im Bayerischen Landtag: 5 Dinge, die mich überrascht haben

Auch in Corona-Zeiten unterstützen Menschen im Praktikum das #TeamSanne. Unsere aktuelle Praktikantin, Anna Salfer, hat nicht nur viel zur Social-Media-Arbeit beigetragen und unsere Initiativen für Nachtkultur weitergebracht, sie schreibt auch für uns. Heute in eigener Sache:

Ich stehe im Südbau des Maximilianeums. Roter Teppich, sicher 500 Jahre alte Dielen. Vor mir die Büros der Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags. Davon gibt es nämlich fünf (musste ich auch erst lernen, die Präsidentin ist Ilse Aigner). Es ist 12:55 Uhr. In 5 Minuten beginnt die Regierungserklärung im Plenarsaal. Also dann links herum, große Steintreppe hoch, an den Kameras vorbei und auf die Besuchertribüne des Plenarsaals. Mal eben noch ein Blick nach rechts – es erstrahlt München: 50% Stadt, 50% Himmel.

Während meines einmonatigen Praktikums bei Sanne Kurz, MdL sind mir einige Dinge im Landtagsalltag aufgefallen, mit denen ich vorher nicht gerechnet hatte.

5 Dinge, die mich überrascht haben

  1. Architektur des Plenarsaals
    Wie kann ein Raum so modern und altbacken auf einmal aussehen? Die Atmosphäre im Parlament ist sehr besonders, ganz ohne Zeitgefühl. Die Wände und Bänke sind aus Holz. Die Decke aus hellblauem Glas. Es gibt keine Lampen, die Glasdecke taucht den Raum in tageslichtähnliches Licht. Die Stühle sind alle rot, irgendwie dramatisch. Ist schon gut, dass man einen Parlamentssaal beeindruckend findet. Es ist ja schließlich auch DER Ort der Debatte in Bayern.
  2. Eigeninitiative und Regionalproporz als Abgeordnete
    Nur an den Veranstaltungen teilnehmen, die Wählerstimmen bringen? So, munkelt man vielleicht, ist es oftmals? Aber dem ist nicht so. Oftmals sind besonders spannende und wichtige Projekte eben auch welche, die den eigenen Wahlerfolg nicht unbedingt weiterbringen. Ich besuchte mit Sanne einen Runden Tisch in Bayreuth und ein Treffen mit dem Schaustellerbund in Nürnberg. Menschen in Bayreuth und Nürnberg können Sanne nicht wählen, denn beide Städte liegen nicht in Oberbayern, wo sie auf der Liste steht. Kein Stimmeneinzugsgebiet – und trotzdem sind das Engagement und die Präsenz wichtig, denn Anliegen der Bürger sollen gehört werden, auch wenn man dafür keine Stimmen bekommt.
  3. Ungeteilte Aufmerksamkeit und Handys?
    Es scheint verwirrend, man kennt es aus dem Bundestag. Jemand hält eine Ansprache. Und bei einem Blick ins Plenum: Smartphones. Ich war sehr verwirrt. Ist ungeteilte Aufmerksamkeit nicht genau hier wichtig? Sanne erklärte mir, manchmal sei es für sie eine politische Geste, dem nachfolgenden Sprecher keine Aufmerksamkeit zu schenken. Oft aber ist dieses Verhalten schlicht den vielen offenen Nachrichten geschuldet. Das ist wohl der Preis der „schönen neuen Welt“: immerwährende Erreichbarkeit.
  4. Einigkeit der Fraktionen
    Wenn man einem Thema zustimmt, aber die Fraktion das nicht gut findet, darf man dann trotzdem dafür stimmen/der Meinung sein und das auch kundtun? Das habe ich mich gefragt, als ich bemerkte, dass nach Ansprachen im Plenum immer nur die eigene Partei des/der Sprechenden danach applaudierte. Und wie ist es mit Einigkeit und Meinungsvielfalt innerhalb der eigenen Fraktion? – An sich ist Einigkeit innerhalb der Fraktion wichtig, über unterschiedliche Aspekte kann und darf man aber unterschiedlicher Meinung sein, so zumindest in der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag.
    „Der Kampf um die besten Ideen“, das sei schließlich Politik, meint Sanne. Es wäre doch auch schade, wenn die besten Ideen im Fraktionsdruck untergingen und: Last not least seien alle Abgeordneten frei und nur ihrem Gewissen unterworfen.
  5. Transparenz
    Alle Sitzungen des Landtags sind öffentlich. Genauso wie viele anderen Ausschüsse auch. Ich weiß nicht, ob das allen Bürger*innen in Bayern bewusst ist? Während Corona musste das ein oder andere Mal um den Erhalt genau dieser Transparenz (umgesetzt durch Livestreams) gekämpft werden, schließlich erfolgreich.
    Diese Möglichkeit der politischen Partizipation sollten mehr Menschen wahrnehmen. Auf der Seite des Bayerischen Landtags sind die parlamentarische Initiativen, Anträge u.v.m. der Fraktionen einzusehen. Diese Chance durch Modernisierung, von der Pandemie angestoßen, sollten wir wahrnehmen.

Ich kann diesen Rundumblick, den ich durch die Mitarbeit bei #TeamSanne bekommen habe, jedem empfehlen, der politisch interessiert ist und hinter die Türen des Landtags blicken will. Auch hinter einer engagierten Abgeordneten steht ein mindestens genauso stark engagiertes Team, in dem die Mitarbeit sehr viel Freude bereitet. Ich habe sehr viel gelernt, #TeamSanne sei Dank! – Anna Salfer


Jobs im Büro von Sanne Kurz, Grüne Fraktion Bayerischer Landtag

Was Du gelesen hast, klingt spannend? Du willst auch ein Praktikum im Landtag machen? Oder einfach mehr erfahren zu Praktikum und Arbeit in der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag im Büro von Sanne Kurz?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Fiktiver Unternehmerlohn für die bayerische Heimatkultur?“

Da der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Regierungserklärung ein Verbandstreffen in der Staatskanzlei am 20.10.2020, dem Vortag der Regierungserklärung, erwähnte, bei diesem Treffen Verbände der Heimatkultur, wie z. B. Schaustellerverbände, die zum Teil zum Weltkulturerbe gehörende Volksfeste bespielen, wohl nicht anwesend waren, frage ich die Staatsregierung, ob die geplanten Hilfen mit fiktivem Unternehmerlohn auch für Marktkaufleute sowie Personen, die von Schaustellerei, Puppenspiel oder Zirkus leben, gelten werden, ob ferner die geplanten Hilfen mit fiktivem Unternehmerlohn Einzelpersonen und Institutionen der Nachtkultur, insbesondere jenen, die nicht selbst künstlerisch tätig sind, sondern Kultur ermöglichen, zu Gute kommen werden und welche Verbände und Personen, insbesondere welche Mitglieder der Staatsregierung, bei dem Spitzentreffen in der Staatskanzlei anwesend waren?

Zur Antwort geht’s hier:

AzP Fiktiver Unternehmerlohn für die bayerische Heimatkultur?

Unzufrieden enttäuscht künstlerhilfen Soforthilfe Soloselbstständige Landtag Bayern Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne

WANTED: Corona-Hilfen für Solo-Selbständige

Baden-Württemberg hat sie, NRW hat sie, und sogar das kleine Schleswig-Holstein lässt sich nicht lumpen: Hilfen für Solo-Selbständige, die von der GroKo in der Corona-Krise bisher komplett alleingelassen wurden, gibt es inzwischen überall in der Republik. Nur in Bayern schauen die Betroffenen weiterhin mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Eine Chronologie der Traurigkeiten, Peinlichkeiten und Enttäuschungen:

  • 08.04. – Die Wirtschaftsministerien-Konferenz der Länder fordert „unter großen Bauchschmerzen Bayerns“, den fiktiven Unternehmerlohn als Teil der staatlichen Hilfen anzuerkennen, damit für Solo-Selbstständige, wo private und berufliche Bedarfe oft verschmelzen, die Hilfe auch ankommt. Die GroKo schweigt, ebenso wie die CSU-FW-Staatsregierung.
  • 16.04. – Mein Bundestagskollege Erhard Grundl, selbst Musiker, und ich legen nach und schreiben an StM Sibler (Kunst) und StM Aiwanger (Kreativwirtschaft) einen offenen Brief. Die Forderung: Selbständige nicht länger gegenüber Personen im KUG-Bezug benachteiligen, Hilfen für Kreative und Freie!
  • 21.04. – Die Grünen Fraktionen im Bundestag und im Landtag fordern mit zwei getrennten Anträgen ebendiese Hilfen für Solo-Selbständige.
  • 12.05. – Die Landtags-Grünen legen mit einem Dringlichkeitsantrag nach, weil immer noch nichts passiert ist.
  • 21.05. – Einen Monat nachdem der Ministerpräsident verkündet hat, er halte ALG II für „keine gute“ Lösung und wolle „Künstlern“ helfen, ist immer noch nichts passiert. Wir fragen uns: Künstlerhilfe, nur ein Marketing-Gag?
  • Kaum erklingt unser Protest, steht ein Antrag online, der vor Murks nur so strotzt. Und gegebene Versprechen bricht: Menschen, die Kultur ermöglichen, wie Licht- oder Tonleute, werden ebenso wie viele andere Solo-Selbständige komplett im Regen stehen gelassen. Wir fordern keine Entschädigung für Corona-Maßnahmen-bedingte Einbußen. Wir fordern kein Kurzarbeitergeld für Freie. Wir fordern nur das Existenzminimum von 1180€/Monat. Doch noch nicht mal das ist die CSU-FW-Staatsregierung bereit, den Betroffenen zuzugestehen!

Chronologie der Peinlichkeiten

  • 07.07. – Wir geben nicht auf, stellen einen weiteren Dringlichkeitsantrag: Diesmal fordern wir lückenlose Ausgestaltung der Überbrückungshilfen für Solo-Selbständige.
  • Seit Mitte Juli fordert die Bundestagsfraktion ein Existenzgeld für Solo-Selbständige in Höhe von 1200€.
  • 23.09. – Wir fordern die Verlängerung der zum 1.10. auslaufenden Künstlerhilfen, diesmal aber nach unserem Vorschlag: ohne Verrechnung der ja ohnehin nicht für den persönlichen Lebensunterhalt bestimmten Soforthilfe und in Höhe des Existenzminimums.
  • Ebenso am 23.09. fordern wir die Anerkennung von Kosten aus Werk- und Honorarverträgen bei den Überbrückungshilfen – und so wieder mehr Jobs für Kreative – sowie die Ergänzung der Bundes-Überbrückungshilfen mit einem bayerischen Landesprogramm in Anlehnung an das Modell Baden-Württemberg. Dort dürfen Solo-Selbständige 1180€ für den privaten Lebensunterhalt als Teil der Betriebskosten ansetzen, den sogenannten „fiktiven Unternehmerlohn“.
  • 8.10. – Robert Habeck und Erhard Grundl legen unseren Grünen 10-Punkte-Plan zur Rettung der Veranstaltungsbranche vor.

Ob der Gipfel der Bosheiten und der Ignoranz der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger war, der auf dem Odeonsplatz den Schaustellern bei deren Demo als Gastredner Unternehmerlohn versprach und zwei Stunden später im Plenum des Bayerischen Landtags eben diese unsere Forderung lächelnd ablehnte?

Hoffnung?

Ob es Hoffnung gibt, jetzt, wo Olaf Scholz gut Wetter machen will für seine Kanzlerkandidatur und auf einmal unter dem Label „Dialog mit Olaf Scholz“ davon fabuliert, „Veranstaltungswirtschaft, Kultur, Messewirtschaft und auch Schausteller mit gezielten Hilfen stärker unterstützen“ zu wollen?

Ich weiß es nicht. Geld wäre noch da. Alleine aus den Künstlerhilfen flossen 120 Millionen Euro zurück ins Staatssäckel. 900 Millionen Corona-Hilfen will Söder für seine High-Tech-Agenda einfach abziehen. Ich weiß nur, dass wir morgen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wieder kämpfen werden, am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss, Ende Oktober auf der Kultur-Demo in München. Bis dahin?

Unterstütze die, die in Bayern vergessen wurden in der Krise!

Buche eine Musikerin für Deinen Geburtstag, nur für Dich, ganz Corona-konform. Lasse von einem Fotografen Bilder machen. Spende der Urheberin für die rechtefreien Bilder, die du kostenfrei von Pixabay pflückst, kaufe den Film. Und teile unsere Grünen Forderungen, z.B. auf Facebook oder Instagram. – Danke.

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Kein Karussell, kein Kinderlachen: mit unseren Volksfesten und Märkten stirbt ein Kulturgut

Regionaler Wirtschaftsfaktor, Identitätsstifter, Treffpunkt für jung und alt, Kulturgut: unsere Märkte und Feste leisten uns einen Dienst, der eng verwoben ist mit unserem Leben. Viele Volksfeste und Märkte blicken dabei auf Jahrtausende alte Traditionen und wahren Bräuche, die so Jahrhunderte überdauern konnten. Die Menschen, die unsere Märkte und Volksfeste am Laufen halten, sind die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller Bayerns. Retten wir sie über die Krise, retten wir das Kulturgut Volksfest über die Krise!

Meine Kindheitserinnerung sind untrennbar verknüpft mit den Weinfesten in der schönen, einst eng mit Bayern verbundenen Pfalz am Rhein, meiner Heimat. Ich hatte das große Glück, oft kostenlos Schiffschaukel, Karussell oder Boxautos nutzen zu dürfen, denn mein Vater wuchs in den Schaustellerbetrieben meines Cousins auf, wo er auch meine Mutter traf. Unten habe ich Euch einen Trailer verlinke zu einem Dokumentarfilm, den ich mal über „unsere“ Kerwe gemacht habe. – Und dann? – 180 Jahre Familienbetrieb – das wunderschöne Etagen-Holzkarussell steht mittlerweile im Museum in Speyer.

Wenn die bayerische Staatsregierung den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern hierzulande nicht sehr bald hilft, werden sich in den Museen die Fahrgeschäfte bald stapeln. Denn viele Familienbetriebe, die zum Teil seit Generationen von Markt zu Markt, von Volksfest zu Volksfest ziehen, stehen vor dem Aus. Die ausgezahlten Nothilfen gingen in den vergangenen Monaten am Bedarf der meisten Betroffenen komplett vorbei. Betriebe mit bereits kreditfinanzierten Anlagen bekommen keine Förderkredite, und der Wohnwagen ist oftmals Büro, Privat- und Geschäftswohnung.

Wie bei so vielen anderen Solo-Selbständigen lassen sich wirtschaftliche und private Existenz nicht fein säuberlich trennen. Überbrückungshilfen und Soforthilfen sind und waren aber nur für Betriebskosten gedacht, die eigene Existenz kann nicht gesichert werden, das „Vermögen“ steckt im Betrieb, Ämter verstehen das nicht immer. Auch Unterlagen zu Fällen, in denen ALGII Anträge wegen erhaltener Soforthilfen abgelehnt wurden, landeten auf meinem Schreibtisch. Dass diese Leute unseren Kulturstaat am Laufen halten? Interessiert niemanden. Ein Skandal, was hier mit den Menschen passiert.

Unsere Grünen Forderungen sind längst bekannt. Der politische Wille zur Umsetzung fehlt der CSU-FW-Regierung.

Das Weihnachtsgeschäft, welches das Riesenloch stopfen sollte, das das Jahr 2020 bei den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern pandemiebedingt gerissen hat, steht nun aber auf mehr als wackeligen Füßen. Und das nach einer Reihe von abgesagten Herbstdulten und -festen – vom Gillamoos über den Augsburger Plärrer bis hin zum Oktoberfest. Die Genehmigungsverfahren für Märkte und Feste in den Wintermonaten sollen bis 15. Oktober 2020 abgeschlossen sein, so die Forderung der Landtags-Grünen.

Dafür benötigen die Kommunen aber klare Rahmenbedingungen und Leitplanken für ihre Entscheidungen. Denn was z.B. eine Großveranstaltung sein soll, ist immer noch ein wohlgehütetes Geheimnis der Staatsregierung. Auch trommeln wir schon seit Monaten, damit die Überbrückungshilfen endlich, endlich mit einem Landesprogramm des Aiwanger-Ministeriums um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro im Monat aufgestockt werden – bis zum Ende der Pandemie, unbürokratisch und auf Basis der Steuernummer.

Mit kooperativen Einzelfall-Lösungen könnten Kommunen „ihre“ Feste vor dem Aus retten.

Abgesehen von den dringend benötigten staatlichen Hilfen von Bund und Land ist mehr möglich als manche meinen. Wichtig ist für die Kommunen, gemeinsam mit den Beteiligten nach Möglichkeiten zu suchen, um das Kulturleben vor Ort zu bewahren. Sind Veranstaltungen – oftmals mit jahrhundertelanger Geschichte – erst einmal von der Bildfläche verschwunden, lassen sie sich nur mit viel Mühe und Geld wiedererwecken.

Wer bespielt unsere Feste, wenn alle Schaustellerinnen und Schausteller weg sind? – Tradition gibt es nicht auf Knopfdruck!

Gruener Volksfestgipfel 200922_Grundl_Eckl_Bradac_Kurz_Radlinger
Teilnehmer*innen des Grünen Volksfestgipfels: Erhard Grundl (MdB Grüne Fraktion Bundestag), Robert Eckl (Vizepräsident Südbayern BLV) und Wenzel Bradac (Präsident BLV), Sanne Kurz, Edmund Radlinger (Vizepräsident Deutscher Schaustellerbund, 1. Vorstand Münchner Schausteller Verein)

Und hier der versprochene Trailer: „Millionäre werden wir nicht“ heißt der Dokumentarfilm über meine Familie. Ich habe ihn als zweites Projekt in meinem Studium an der Münchner Hochschule für Fernsehen und 16mm Film gedreht. Die Familie Rosskopf und die Familie Kurz sind über sechs Schwestern miteinander verwandt: Die Mutter meines Vaters war die jüngste der Schwestern. Die älteste Schwester fügte sich in die Tradition der „Rossköpfe“, die allesamt „ä Mädl vun Privat“ geheiratet hatten. Sie wurde Schausteller-Gattin und Betriebsinhaberin und sorgte so dafür, dass mein Vater in den herrlich langen pfälzer Sommern meine Mutter auf der „Kerwe“ in Lachen-Speyerdorf kennen lernen konnte. Gedreht wurde noch auf 16mm, mit der Handkamera. Der Dokumentarfilm-Trailer:

Solo-Selbständige Alarm Existenzsicherung Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Dranbleiben: Solo-Selbständige in Bayern unterstützen!

Heute fahre ich mit den Kindern in die Ferien. Zelten bei Oma im Garten. Wer weiß, ob wir uns Weihnachten sehen können. Mein Mail-Berg ist trotz langer Arbeitstage und verkürzter Ferien nicht geschrumpft. Die Lage trotz lauten Protests immer noch desaströs, an vielen Fronten dramatisch. Viele langjährige Weggefährtinnen, Freunde, Bekannte stehen seit März vor dem Nichts, so wie viele Menschen, die mich überhaupt nicht kennen und die sich aus schierer Verzweiflung an eine Abgeordnete gewandt haben. Die mir geschilderten Schicksale bewegen mich sehr und helfen bei meiner Arbeit. Eins aber bleibt: In einem reichen Land wie Bayern sind zu viele Menschen in Not!

Sie alle konnten sich nicht entspannt in die bayerischen Sommerferien verabschieden. Manche Menschen in Bayern leben coronabedingt schon auf dem Campingplatz, andere können nicht mal den von diversen Einrichtungsmagazinen pittoresk verpackten „Urlaub auf Balkonien“ genießen, weil schlicht kein Geld auf dem Konto ist, um die Miete zu bezahlen. Geldbeutel leer, Kühlschrank leer, Altersvorsorge weg. In Bayern! Das „Nein, es gibt kein Eis!“, das man seinen Kindern permanent predigen muss, es tut weh.

Die bayerische CSU-FW-Regierung zeigt beim Thema Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige weiter auf Bund und Kommunen und lehnt munter jede Verantwortung ab für das Armuts-Armageddon, das sich hier in Bayern auftut. Die Ausreden:

  • „Der Bund lässt leider keinen Raum für fiktiven Unternehmerlohn.“
    • Ja, in den Bundes-Programmen! Viele Länder wie NRW und Baden-Württemberg machen aber vor, dass man sehr wohl eigene Landesprogramme für Solo-Selbstständige auflegen kann!
  • „Es gibt doch die Grundsicherung.“
    • Ja, aber die bekommen nicht alle! Sie passt nicht für alle!
  • „Solo-Selbstständige können Sofort- und Überbrückungshilfe beantragen.“
    • Ja, aber die dürfen nicht für Miete und Essen, die Kinder und die Krankenversicherung verwendet werden.

Dass es für die Steuerzahlenden überhaupt keinen Unterschied macht, ob Bund, Kommunen oder Bayern für etwas aufkommen, zeigt, wo der Hase im Pfeffer liegt: Hubert Aiwanger, FW, als Wirtschaftsminister zuständig für Wischmopps, Hendl, Soforthilfen und Solo-Selbständige, will schlicht und einfach keinen seiner handgeschnitzten, vergoldeten bayerischen Euros für diese Menschen in Not ausgeben.

Auch wenn denen mittlerweile das Wasser bis zum Hals steht. Auch wenn Schausteller-Dynastien am Abgrund stehen, denen er zwar nicht hilft, mit denen er aber gerne demonstriert. Auch wenn er weiß, für wie viele ALG II eben nicht greift. Auch wenn ALG II gerade beim Re-Start, gerade für Solo-Selbstständige einfach nicht passt.

Doch das Spiel „Wenn ich nicht hinschaue, ist das Ding nicht da“ funktioniert im echten Leben wenn überhaupt nur bei Kleinkindern.

BR-Beitrag bringt die existenzielle Not nochmals auf den Punkt

Im aktuellen Funkstreifzug, einem investigativen Rechercheformat des Bayerischen Rundfunks, zum Thema „Armutsfalle Selbstständigkeit“ wird in 13 Minuten nicht zuletzt dank einzelner Schicksale deutlich, wie dramatisch die Lage teilweise wirklich ist. Da geht es um die blanke Existenz, um die Frage, ob das Geld für Haferflocken und Kartoffeln auf dem Tisch noch reicht. Den kompletten Beitrag von Lisa Wurscher – für den auch ich interviewt wurde – kann man hier nachhören.

Wo bleibt die Wertschätzung für das Wissen und Können der Solo-Selbständigen?

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar kann man auch andere Jobs machen.

Es geht darum, dass man all die Solo-Selbstständigen noch mal dringend brauchen könnte. Dass sich niemand mehr selbstständig machen wird in einem Bayern, in dem man Selbständige so an die Wand fahren lässt. Und dass die Selbstständigen, wenn sie erst mal einen Job beim Discounter an der Kasse haben oder im Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media-Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie gelernt haben, was sie wirklich können und wofür wir sie so dringend brauchen.

Ich will ja noch nicht einmal, wie beim Kurzarbeitergeld, 60% des Vorjahresgewinns, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, die Förderfähigkeit von Personalkosten aus Honorar- und Werkverträgen – und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit den Betroffenen an einen Tisch setzen und Lösungen finden!

Risse im CSU-FW-Damm sichtbar

Immerhin: Die Mauer beginnt endlich, endlich zu bröckeln, und – das ist die erfreuliche Nachricht – es tut sich was. Zwar sind nur feinste Haarrisse erkennbar, aber stetes Wasser höhlt den Stein! Unser monatelanges Nachfragen, Nachbohren, Protestieren hat Druck auf den Kessel gebracht. Schaut mal rein in die letzten Plenarreden der CSU und der FW zum Thema Selbstständige… und nehmt sie beim Wort!

Jetzt heißt es am Ball bleiben und weiter Druck ins System geben – lasst uns in Bayern nicht am Ende der Länder stehen, die helfen! Lasst uns den Missstand beenden, dass der Wohnort Bayern ein Armutsrisiko für Solo-Selbstständige ist!

Solo-Selbständige Hilfen Unternehmerlohn Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Solo-Selbständigen helfen – Überbrückungshilfen mit Landesprogramm aufstocken!

NRW, BaWü und etliche andere machen es vor: Die dramatische Lage für viele Solo-Selbständige ist lösbar. Man muss nur wollen. Darum haben wir Landtags-Grüne in einem Dringlichlichkeitsantrag bayerische Hilfen erneut angemahnt. Hier meine Rede vom 9. Juli 2020.

Auszug aus meiner Rede vom 09.07.: Fiktiver Unternehmerlohn als Teil der förderfähigen Betriebskosten – Hilfe für alle Solo-Selbstständigen endlich auch in Bayern!

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Nachklatscher!

Heute lädt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland zur Experten-Telko „Pleite – und nun? Was du über die Insolvenz von Solo-Selbstständigen wissen solltest“. Behandelt werden Fragen wie die, wann man insolvent ist, wer das feststellt und ob die Zahlungsunfähigkeit auch Privatvermögen, die selbst genutzte Immobilie oder das Geld des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin betrifft. Die nächsten Treffen des Verbandes finden in Regensburg, München und Nürnberg statt. Herr Aiwanger, da können Sie schlimmstenfalls den Betroffenen ein paar Tipps geben und diese Themen mit ihnen vertiefen; denn unseren Solo-Selbstständigen geht es sehr schlecht.

Hilferufe aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Beispiel: 100 Milliarden Euro betrug die Wertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ja, auch die Schausteller gehören dazu; denn auch die leisten Kultur. Auch in Bayern ist bzw. war die Branche stark. Vor der Krise waren es über 400.000 Beschäftige, annähernd so viele wie in der Automobilindustrie. Die Solo-Selbstständigen waren ein wichtiger Motor dieser Branche. Diese Solo-Selbstständigen, Herr Aiwanger, haben auf Sie gehofft. Sie haben gehofft, dass Sie auf die Verbände, den Bundesrat und zahlreiche Initiativen hören würden, dass die vielen Mails gelesen, die Hilferufe gehört würden und endlich auch Hilfe bei ihnen, den Solo-Selbstständigen, ankäme.

Existenzen dürfen nicht vom Wohnort abhängen!

NRW war mutig. NRW hat sich zum Problem bekannt. NRW stopft die Löcher, die die GroKo in Berlin hinterlässt. In NRW hilft man jetzt den Solo-Selbstständigen: die Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt als Top-up zu den Überbrückungshilfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass es jetzt vom Wohnort abhängen soll, ob eine Existenz gefährdet ist und ob jemand ein Familieneinkommen sichern kann oder nicht.

Vollmundige Ankündigungen, die keinen Kühlschrank füllen

„Marshallplan 2.0“, so tönt es zu den gestern angelaufenen Überbrückungshilfen. Sie sollen Wohlstand und Wiederaufbau garantieren, den Mittelstandsmotor wieder anwerfen. Die größte Anstrengung seit dem Krieg, so heißt es. Man liest dann groß auf der Antragsseite: Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt. Da freut man sich doch!

Nur leider, leider, liebe Solo-Selbstständige da draußen, geht euer Geld wieder an andere. Die Leasingraten für den Dienstwagen schenkt euch die GroKo. Für das überteuerte Office in der Innenstadt des Real Estate Investors hilft man euch gern. Aber Essen einkaufen oder die eigene Miete bezahlen dürft ihr mit den Überbrückungshilfen nicht.

Fiktiver Unternehmerlohn statt ALG II-Abschiebetaktik

Wir könnten in Bayern so leicht helfen und den Solo-Selbstständigen den fiktiven Unternehmerlohn als Teil der Betriebskosten zuerkennen. Sie verdienen das. Stattdessen gibt es als besonderen Service auch auf Ihren Homepages, Herr Aiwanger, immer wieder die Links zu den Antragsseiten für ALG II. Gerade beim von uns allen sehnlichst erhofften Re-Start, dann, wenn der Mittelstandsmotor wieder brummt, brauchen wir doch die Solo-Selbstständigen. Wir brauchen sie als flexible, schnelle, innovative und agile Taskforce für Wachstum und Wohlstand. Das ALG II passt dann, wenn wieder erste Aufträge für die Solo-Selbstständigen kommen, für diese Berufsform noch viel schlechter als zu Beginn der Krise.

„Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als einzige Alternative anzubieten“, so der Ministerpräsident am 20. April. Genau, meine Damen und Herren! In Bayern können wir es besser als die in Berlin. Wir können das mit dem Unternehmerlohn zumindest genauso gut wie der Herr Laschet in NRW.

„Was NRW kann, kann Bayern schon lange!“ – Oder, liebe Staatsregierung?

Wir alle verabschieden uns hier und heute bis Ende September voneinander. Heute ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause; die letzte Sitzung, in der Sie die Chance hätten, für diese Solo-Selbstständigen in Bayern Sicherheit und Perspektive zu schaffen und einen Unterschied zu machen, meine Damen und Herren. Sie hätten die Chance, fiktiven Unternehmerlohn endlich förderfähig zu machen und ein Programm für alle Solo-Selbstständigen aufzulegen, nicht nur für Nischengruppen. Das Geld, das wir für Unternehmerlohn ausgeben, bleibt in Bayern. Geben Sie sich einen Ruck! Was NRW kann, kann Bayern schon lange.

Den Anträgen der FDP und der SPD stimmen wir zu.

Der Damm zeigt Risse: Die Plenardebatte zeigt deutlich, dass die Mauer aus FW-CSU langsam bröckelt.

Es lohnt sich wie nie, den gesamten Verlauf der Plenardebatte zum Dringlichkeitsantrag Solo-Selbstständige mit eigene Augen zu sehen. Die Regierenden winden sich nicht nur wie so oft. Nein, sie beteuern auch, wenn es wirklich und wahrhaftig Defizite gäbe, würde man „selbstverständlich“ nachbessern. „Natürlich“ könne man dann auch nachlegen. Sagt zumindest die CSU, beflügelt vom Umfragehoch. Während der Wirtschaftsminister – FW und zuständig für die Hilfen?! – immer noch aufs ALG II zeigt, immer noch behauptet, Solo-Selbstständige seien sich nur „zu fein“ für einen Antrag, immer noch frech unterstellt, wer erst mal gemerkt habe, dass es beim ALG II im Einzelfall „mehr zu holen“ gäbe als mit fiktivem Unternehmerlohn, der würde gar keine Hilfe mehr wollen. Schaut rein, auf YouTube, hört diese Worte Aiwangers am 09.07., dem gleichen Tag, als er am Odeonsplatz mit Schaustellern und Marktkaufleuten demonstrierte und lamentierend nach Berlin wies. Sie könnten den Schaustellern helfen, Herr Aiwanger! Taten statt Worte, das gilt auch in Bayern!

Grundsicherung passt nicht, Grundsicherung bekommen nicht alle Solo-Selbstständigen.

Wer sieht, wie viel Geld man im ALG II bekommt, will das übrigens extrem betrugssichere Modell des fiktiven Unternehmerlohns gar nicht?? – Die über 70 Millionen ausgezahlten Euro, die in Baden-Württemberg bereits als Hilfe an Solo-Selbstständige flossen, die Verlängerung des sehr erfolgreichen Programms dort – das alles spricht eine ganz andere Sprache, Herr Aiwanger!

  • Fakt ist, man erhält maximal 432€ – plus Kosten der Unterkunft. Im Monat.
  • Fakt ist, dass einige Solo-Selbstständige, z.B. solche mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung, gar keinen Anspruch auf ALG II haben, und ihre Arbeitslosenversicherung auch nur zahlt, wenn sie Soforthilfen zurückzahlen (von welchem Geld?!) und Insolvenz anmelden.
  • Fakt ist, dass beim Hochfahren jeder Hinzuverdienst erst hinterher aufs ALG II angerechnet wird und horrende Rückzahlungen möglich sind.
  • Fakt ist, dass Arbeiten im ALG II-Bezug für Solo-Selbstständige nur unter tageweiser Abmeldung geht, diese Abmeldung zum Arbeiten aber nur wenige Tage im Jahr möglich ist, zu wenige, um von dem Geld zu leben.
  • Fakt ist, dass bei der Berechnung des Hinzuverdiensts Dinge wie eingenommene Umsatzsteuer (dabei muss man die ja abführen!!) mit angerechnet werden, und dass die Sachbearbeitung entscheidet, welche Ausgaben für den Solo-Selbstständigen und seinen Betrieb wichtig sind und daher als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • Fakt ist, dass auch 60.000 angesparte Euro für einen Solo-Selbständigen, der vor der Rente steht und keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch hat, nicht viel Geld ist.
  • Fakt ist, dass die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt, auch mit Prüfung des „Einkommens“ beispielsweise Pflegebedürftiger und schulpflichtiger Kinder.

Herr Aiwanger, schieben Sie die Verantwortung nicht länger an Bund und Kommunen ab!

Die bittere Wahrheit ist: Hubert Aiwanger will seine handgeschnitzen bayerischen Euros nicht rausrücken. Sollen sich doch andere um Solo-Selbstständige kümmern! Dass genau diese Solo-Selbstständigen aber hier in Bayern Steuern zahlen, die Wirtschaft am Laufen halten, wichtig sind? Geschenkt!

Beenden Sie ihre Blockade-Politik und helfen Sie Solo-Selbstständigen! Auch in Bayern.

Wer Kraft tanken will zu einem weiteren Sturm auf die Mauer der CSU-FW-Regierung, wer es nicht glauben kann und es mit eigenen Augen sehen will, wer einfach nur wissen will, wo den Hebel ansetzen, für den gibt es hier die komplette Debatte vom 09.07. zu einem bayerischen Programm für Solo-Selbstständige – fiktiver Unternehmerlohn auch in Bayern!

Ob Ministerpräsident Söder weiß, wie sehr seine Mannschaft da Murks baut? Schaut rein!

Karusell_Volksfest_Kultur_Weinfest_film_Sanne_Kurz

Zögerlicher Öffnungs-Impuls meets eine Prise Klarheit

Eine Prise Klarheit für die Kultur, das war es, was am 26.05. die Kulturszene Bayerns erhielt. Nach monatelangen Forderungen an die Söder-Regierung, doch bitte deutlich zu werden, doch bitte endlich Rechtssicherheit zu schaffen und – auch wenn es schmerzt – zu klären, was die (verbotene) Großveranstaltung ist und zu sagen was genau verboten und was genau erlaubt sei, kam zumindest diese eine Info: „A bisserl was geht immer“.

Wenn ein Event abgesagt wird, obwohl er nicht explizit verboten ist, drohen Regress-Forderungen, schlimmstenfalls Klagen. Wenn ein Event nicht explizit verboten ist, plant man ihn auch, muss man ihn planen – er könnte ja erlaubt sein oder erlaubt werden. Die konkreten Verbote wurden seit Mitte März oft sehr kurzfristig, zum Teil wenige Tage vorab verlängert. Der langfristige Horizont, die von uns immer wieder geforderte Planungssicherheit für Veranstaltungen, das alles fehlte komplett. – Albtraum aller Kulturveranstalter*innen: die verbotene ominöse „Großveranstaltung“, verboten bis Ende August – man tappte im Dunkeln, ob damit Events mit 100, 1000 oder gar 100.000 Menschen gemeint waren

Mich erreichten über die Wochen und Monate etliche Mails, Hilferufe, Schicksale, Schilderungen von Absurditäten, die die Schildbürger nicht besser hätten erfinden können. Alles drehte sich um die zentrale Frage: „Was ist eine Großveranstaltung?“

Wir fragten vor rund einem Monat bereits nach.

Auf unsere Nachfrage vor einem Monat kam die lapidare Antwort der Söder-Regierung: Nun ja, das ist schwierig zu sagen, die Kommunen sollen das am Besten selber entscheiden. Ende April riss uns der Geduldsfaden: Wir stellten einen Antrag und forderten die Staatsregierung auf, Planungssicherheit für Veranstaltungen zu schaffen.

Mit der CSU/FW-Mehrheit wurde unsere Forderung abgelehnt. Heute endlich kam man unserem Drängen dann doch nach, drang per Live-Pressekonferenz dann doch endlich zumindest tröpfchenweise Information an die Öffentlichkeit:

  • Laut Kunstminister Bernd Sibler (CSU) werden für Kulturveranstaltungen im Freien zunächst 100 Personen zugelassen sein, in geschlossenen Räumen sind 50 Gäste erlaubt.
  • Ministerpräsident Söder kündigte eine Ausweitung kultureller Veranstaltungen an: Ab 15. Juni seien wieder Theatervorstellungen, Konzerte und Kinovorführungen möglich – unter strengen Auflagen.

Wichtig sind jetzt klare Leitlinien für Hygiene-Konzepte im Kulturbereich, wie die des Verbands der Münchner Kulturveranstalter VDMK, so dass niemand Angst haben muss vor Besuchen von Kulturveranstaltungen.

Klar ist auch, dass eine dünne Besucherdecke wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Hier braucht es Hilfe: einen Fonds zur Überbrückung der Deckungslücke oder eine kostenfreie Nutzungsmöglichkeit staatlicher Räume beispielsweise.

Es braucht weiterhin Hilfen. Auch langfristig.

Maßnahmen müssen transparent und einfach zugänglich sein. Was helfen Hilfen, an die man nicht herankommt oder von denen man nichts weiß?

Es bleibt also weiter viel zu tun. Wir sind gespannt auf die morgige Ausschusssitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, in dem es auch um mögliche Open-Air-Standorte geht, eine Maßnahme, die z.B. manch Schaustellerbetrieb helfen könnte.

An Regelungen für Volksfeste und Märkte traut man sich nicht heran

Denn zu Überlebens-Perspektiven für Heimatkultur, Volksfeste, Märkte und Schaustellerei hörte man bisher von der CSU/FW-Regierung vor allem leider noch immer:

Nichts.


Etwas:

Grossveranstaltung_Konzert_Oper_Kultur_Sanne_Kurz_Grüne_Fraktion_Bayern_Landtag

Die Eine-Million-Euro-Frage: Was ist eine Großveranstaltung?

Bis gestern waren alle Veranstaltungen verboten. Bis Ende August sind „Großveranstaltungen“ verboten. Was aber diese ominöse, bis Ende August verbotene „Großveranstaltung“ ist?! – Wir haben für Euch bei der Söder-Regierung mal nachgefragt. Leider zeigt die Antwort, dass die CSU/FW-Koalition Verantwortung scheut und immer noch nicht verstanden hat, was es noch dringender als Lockerungen braucht: klare Worte und Rechtssicherheit.

Lockerungen für Kultur gibt es, wenn es nach dem Trio Söder-Sibler-Gerlach geht, da, wo „Don Carlos“ auf dem Programm steht. Vielleicht haben auch Kinos Glück, zumindest wenn sie Open-Airs anbieten. Dass man auch ohne Stuhlreihen mit Abstand Kultur genießen kann, dass jede Form von Kultur Lockerungen verträgt, dass auch Subkultur Infektionsschutz-taugliche Ideen braucht – für uns Grüne ohnehin klar.

Klar ist für uns Grüne auch, dass man mit weniger Menschen im Raum weniger Geld verdient. Und dass es darum Hilfen braucht – auch und gerade in der Zeit der Lockerung. Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote, darum braucht es Entschädigung. Ob Club, Verein, der z.B. Kindern Klassik näherbringt, Theater oder Schausteller, Varieté, Opernhaus, Musicalbühne oder Tourneebetrieb: Unsere Ideen für einen Kulturrettungsschirm und einen Rettungsfonds Kultur liegen auf dem Tisch.

Rechtssicher planen oder ohne Regressklagen absagen: Darum braucht es Rechtssicherheit

Dass man aber schlicht gar, gar, gar nichts planen kann, weder Infektionsschutz noch Spielbetrieb, wenn man nur mitten im Nebel steht, das schadet einer Branche noch mehr als alles andere. Für die Nebelkerze bedanken wir uns bei der GroKo. Die Söder-Regierung nebelt aber fleißig mit, denn wo andere Länder klare Angaben machen, fährt die CSU/FW-Koalition auf Sicht und lädt Verantwortung ab.

Dabei hatten wir nur mal eine ganz einfache Frage…

Ich frage die Staatsregierung, da bis 31.08.2020 Großveranstaltungen in Bayern untersagt sind, was genau sie unter „Großveranstaltung“ versteht und unter welchen Auflagen Veranstaltungen hinsichtlich einer definierten Teilnehmer*innen-Anzahl unter freiem Himmel sowie in Innenräumen unter Beachtung von Infektionsschutzauflagen für Teilnehmer*innen und Publikum wie z.B. Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Bewegung statt Aufenthalt etc. umzusetzen wären?

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Die Antwort der Staatsregierung, wie gewohnt das Problem umschiffend:

(…) Eine rechtliche Regelung dazu für den Freistaat Bayern besteht bisher nicht und wird erst zu gegebener Zeit erfolgen. (…) Daher gilt derzeit bis zunächst 17. Mai 2020 bayernweit ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen mit der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit über die Erteilung und über die gegebenenfalls erforderlichen Auflagen. Landesweit einheitliche rechtliche Vorgaben bestehen dazu wegen der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht.

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Lichtblick: Kommunen sollen selbst entscheiden

Obwohl es traurig ist, dass die Söder-Regierung sich hier aus der Verantwortung stiehlt, ist es doch tröstlich zu sehen, dass die Kommunen mit dieser Antwort klare staatliche Weisung bekommen, nicht weiter auf staatliche Weisung zu warten, sondern selbst zu handeln.

Wie das beispielsweise in München passiert, zeigt Christian Stückl mit dem Münchner Kulturreferenten. Ich hoffe, die kommunalen Antstrengungen gelten für die gesamte Szene.

Last not least: Wenn die Säle und Hallen halb leer sein werden, muss klar sein, dass es auch Hilfe braucht, wenn man wieder arbeiten und spielen darf.

Was ist eine Grossveranstaltung Sanne Kurz Bayern Grüne Landtag fordert Planungssicherheit für Veranstaltungen

Veranstaltungen brauchen Planungssicherheit

Sie wurden als Erstes gestrichen und werden als Letztes wieder erlaubt: Veranstaltungen. Ob Rockkonzert oder Klassik-Genuss, ob Straßenfestival, Weinfest, Bierzelt oder „Kärwa“-Kirchweih, ob Open-Air oder Freilichtspiele.

Alles ist dicht. Alles bleibt dicht – vermutlich.

Denn klare Worte, was genau unter den verbotenen Großveranstaltungen zu verstehen ist, liefert die CSU/FW-Regierung leider nicht. Auch Leitlinien, was wie erlaubt sein könnte, fehlen komplett. Stattdessen: Rasenmäherpolitik. Wichtig wären sie, diese klaren, frühzeitigen und langfristigen Worte. Für kleine Theater und Kellerbühnen, für großes Konzert- und Eventmanagement. Nicht zuletzt auch, um Veranstaltungen überhaupt absagen zu können. Wie konnte es so weit kommen?!

Rasenmäherpolitik

Anfang März 2020. Der Abschied von der Kultur. – Was mit wenigen Webasto-Corona-Fällen leicht zu bewältigen schien, trifft uns in Bayern nach unverantwortlichem Verhalten in den Skigebieten der Alpen mit voller Wucht. Lässt man die braungebrannten Heimkehrenden noch munter im Schulhof Viren verbreiten, sind Kulturorte, Veranstaltungen und Clubs schnell dicht gemacht, zugenagelt, abgesperrt. Viele haben auch aus Eigenverantwortung schon vorab gehandelt. Wer will schon schuld an Toten sein?!

Infektionschutz ist der Branche wichtig.

Die Umstellung auf Notbetrieb beginnt. – Kurzarbeit wird angemeldet, Events werden auf Sommer geschoben, Tickets erstattet, Fans getröstet, private Rettungsschirme gespannt, Hausbanken kontaktiert. Die Schwarz-Orange Koalition produziert derweil Allgemeinverfügungen und neue Infos im Stundentakt: Ausgangsbeschränkungen bis 19. April, Veranstaltungsverbote bis 16. April, dann doch bis Anfang Mai.

Selbsthilfe ist das, was bleibt. – Ob Schaustellerei oder Clubbetrieb, ob Angebot von Gastspielen oder Konzert, ob Straßenfestival-Orga oder Volksfest-Veranstaltung: Dort, wo man an Kultur für Bayern arbeitet, ist man kreativ, startet Crowdfunding, Gutscheinverkauf, Spendenaktionen. Doch Einkünfte sind weg. Solidarität, Alternativen, Hilfe ist das, was bleibt. Viel bleibt also nicht. Ein Hut, der herumgeht, ist kein Wirtschaftsmodell.

Man organisiert Protest. – Letztes Aufbäumen? Letzter Akt, bevor der Vorhang fällt? Versteht denn niemand, dass es hier um den Erhalt einer kompletten kulturellen Infrastruktur geht? Dass es einer Branche die Luft abschnürt, wenn – wie Ende April geschehen – wenige Tage vor Ende der Verbote eben diese Verbote verlängert werden, ohne Vorlauf, ohne Vorwarnung? Wären die Verbote so kurzfristig gefallen, hätte es auch wenig geholfen, denn:

Events schütteln sich nicht in drei Tagen aus dem Ärmel!

Großveranstaltungen schon gar nicht. Womit wir wieder am Beginn angelangt wären: Was sind Großveranstaltungen?

Während die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen in manchen Bereichen ab Anfang Mai gelockert werden, sollen eben diese dubiosen „Großveranstaltungen“ mindestens bis zum 31. August weiterhin untersagt bleiben. Aber wo fängt „groß“ an? Bei 100, bei 1000 Personen?  Und was ist ab 1. September? Plopp – und plötzlich geht wieder Olympiastadion, Herbstplärrer und Oben-Ohne-Festival?! Wohl kaum. Aber wann geht was wie?

Rechtsverbindlichkeit braucht klare Ansagen.

Wir Grüne Fraktion Bayern fordern klare Ansagen und Planungssicherheit für die bayerische Veranstaltungsbranche! Der von uns geforderte Stufenplan kann Exit-Strategie und Wegweiser sein, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen. Klare Hygiene- und Infektionsschutz-Vorgaben könnten Richtschnur werden, auf die die Betriebe hinarbeiten könnten. Dafür müsste die CSU/FW-Staatsregierung aber erst mal liefern:

  • Wie viele Menschen dürfen an einem Ort sein,
  • welche Abstandsregeln gelten bei Veranstaltungen innen und außen,
  • Mundschutz ja oder nein,
  • wie oft muss was desinfiziert werden,
  • wie ist mit Sanitäranlagen umzugehen,
  • wie viele Menschen dürfen sich pro 10, 100, 1000 Quadratmeter in Innen- oder Außenbereichen tummeln und
  • wieso kann es keine bestuhlten Open-Air-Veranstaltungen geben?

Sogar Autokinos sind in Bayern nur eins: geschlossen.

Individuelle Vorgaben statt Rasenmäherpolitik: Ja, die Staatsregierung muss hier liefern! Denn es ist nicht zuletzt die Planungs- und Rechtsunsicherheit, die den Veranstalter*innen im Kultur- und Unterhaltungsbereich – von Konzert bis Freizeitpark – die Luft abschnürt. Auf der Basis nebulöser Ansagen und Ad-hoc-Verlängerungen lässt sich jedoch kein neues Geschäftsmodell auf solide Füße stellen, kein Finanzierungsbedarf einschätzen, keine Verschiebung planen.

Publikum, Gäste: Alle vermissen bayerischen Kulturorte.

Unser Antrag „Planungssicherheit für Veranstaltungen herstellen“ ist der dringend nötige Weckruf, damit die Bühnen und Bretter, die Straßen und Plätze, die für eine ganze Menge Menschen die Welt bedeuten und die nun mal Geld kosten, nach der Krise nicht nicht öde und leer bleiben.

Handeln wir nicht, gibt es Kultur nur noch auf Netflix.

Dass es, wenn es so weitergeht wie bisher, einen Rettungsschirm für die Kultur-Infrastruktur Bayerns brauchen wird? Ja. Das wird es brauchen. Das wird es brauchen, wenn wir nach der Krise Kultur weiter auf unseren Straßen und Plätzen, in unseren Dörfern und Städten wollen – und nicht nur auf Netflix. Mehr dazu demnächst, in diesem Theater.


Weiterlesen, Updates, Hintergründe:

  • Unsere Anfrage – Antwort der Söder-Regierung: Was sind Großveranstaltungen?
  • Die Kinobranche hat Ideen zum Infektionsschutz – und Überlebensängste – SZ Artikel „Popcorn vs. Mundschutz“ vom 22.04.2020 und „Leere Leinwände“ SZ vom 29.04.2020
  • Volksfeste fallen aus – Quasi-Berufsverbot für Schausteller – Rosenheim widersetzt sich dem Trend – Merkur zur „Absagenflut von Volksfesten“ am 24.04.
  • München-Musik Chef über die „Die Kurzfristigkeit der Verbote“ in der SZ vom 28.04.2020
  • „Solange wir keine klaren Ansagen vonseiten der Politik haben, müssen Veranstaltungen im Vorverkauf gehalten werden, weil die Verträge mit den Künstlern, dem Veranstaltungsort, den beteiligten Dienstleistern, vor allem aber dem Publikum gültig bleiben. Veranstalter können nicht von sich aus absagen, weil sie sonst von Künstlern und Zuschauern auf Vertragsbruch verklagt werden könnten.
    Es geht sowieso längst nicht mehr darum, neue Konzerte zu planen. Viele Hallen lassen sich momentan für die kommenden Monate gar nicht mieten, weil auch die Betreiber erst mal Klarheit wollen.“ – „Das Angebot wird leiden“, SZ vom 26.04.2020
  • „Leere Bühnen“, SZ vom 26.04.2020 – Darin die „seltsam ungleiche Schicksalsgemeinschaft aus Popkonzerten, Freizeitparks und Kleinkunstbühnen“, die „real am Abgrund steht, große und kleine Entertainer umfassend, Kabarettisten wie Zirkusartisten versammelnd“ – „Angesichts des seit Mitte April denkbar schwammig formulierten Veranstaltungsverbotes, das einem partiellen Berufsverbot gleichkommt, stehen Veranstalter vor dramatischen Verwerfungen. Es geht, sagt Jens Michow vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft, um mehr als 123 Millionen Tickets für Konzerte und sonstige Veranstaltungen, die jährlich einen Umsatz von rund fünf Milliarden Euro ausmachen“. Im Interview Marek Lieberberg. „Der Mann, der The Who und Pink Floyd nach Deutschland gebracht hat, der die Konzerte von Madonna und Bruce Springsteen organisiert und dafür sorgt, dass Deutschland keine Pop-Diaspora ist. Laut Wikipedia ist er „ein deutscher Konzert-Veranstalter“. Stimmt, aber eigentlich ist Marek Lieberberg, der im Nebenberuf Deutschland-Chef von Live Nation Entertainment ist, hauptberuflich eine deutsche Legende. Er ist ein Kronzeuge für die Lage der Unterhaltungsbranche.“