Robert Habeck und Erhard Grundl: 10 Punkte zur Rettung der Veranstaltungsbranche
Unsere kulturelle Infrastruktur und unsere kulturelle Vielfalt sind in Gefahr. Durch die Corona-Krise stehen die Menschen, die Kultur machen, Kultur veranstalten, von Kultur leben mit dem Rücken zur Wand. Robert Habeck und Erhard Grundl haben einen Grünen 10-Punkte-Rettungs-Plan entworfen. Mit diesen Ideen wollen wir Grüne verhindern, dass unsere kulturelle Infrastruktur stirbt. Wir wollen damit dafür sorgen, dass die Branche und die vielen Soloselbständigen darin die Krise überleben.
Bayern ist ein reiches Land. In Bayern hat Kultur Verfassungsrang. Bayern kann nicht nur der Automobilbranche helfen. Bayern hat das Geld, auch Kultur zu retten! Wir haben jetzt Oktober, und viele Milliarden, der für 2020 vom Bayerischen Landtag freigegebenen Corona-Hilfen, sind noch nicht mal verplant. Allein aus den Künstlerhilfen fließen 120 Millionen Euro zurück ins Staatssäckel. 900 Millionen Euro der Corona-Hilfen sollen für Söders High-Tech-Agenda umgewidmet werden.
Die CSU-FW-Regierung muss handeln!
Die angebotenen Hilfsprogramme gehen seit Monaten an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei – der Kulturstaat Bayern geht vor die Hunde, die bayerische Kreativwirtschaft mit ihren 400.000 Beschäftigten wird sehenden Auges vernichtet.
Mein Bundestags Kollege Erhard Grundl schreibt – und ich kann hören, wie sein Musiker-Herz sich dabei zusammenkrampft vor Wut, Trauer und Schmerz:
„Egal ob Johnny Cash At Folsom Prison, Maria Callas in Edinburgh, Bob Marley and the Wailers Live in London, Käpt‘n Peng und Die Tentakel von Delphi „Live in Berlin“: Das sind Tondokumente, die eins beweisen: Da, wo Künstlerinnen direkt auf ihr Publikum treffen, entsteht eine unnachahmliche Symbiose. Veranstaltungen wie Konzerte, aber auch Festivals, Clubabende, Comedy & Kabarett, Messen, Jahrmärkte und Volkfeste, Theater, Opern und Musicals sind das Lebenselixier der Kulturszene.“
Erhard Grundl, Grüner bayerischer Bundestagsabgeordneter aus Straubing, Kulturpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion
Gleiches gilt für Kino und Film, Traditionsfeste, Zirkus und vieles andere mehr. Kunst und Kultur haben anders als beispielsweise Sport, Freizeit oder Reisen Verfassungsrang.
Die Kunst ist laut Art. 5, Abs. 3 unseres Grundgesetzes frei.
Dies ist kein zweitrangiges Grundrecht und leitet sich nicht ab. Nein, die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz direkt und fest verfassungsrechtlich verankert. Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellen klar, dass sich die Freiheit der Kunst nicht nur auf das Werk, sondern auch auf das Wirken, also auf Auftritte, Spiel, Darbietung bezieht.
Wir brauchen jetzt passgenaue Hilfen mit einem finanziell gut ausgestatteten Überbrückungsprogramm-Plus.
Wo die GroKo schläft, muss das reiche Bayern ran! Für viele Menschen, die im Bereich von Kulturveranstaltungen arbeiten, bedeuten die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung faktisch Tätigkeitsverbot, Arbeitslosigkeit und massive Einkommensverluste.
Private Existenzen am Abgrund
Gerade die Soloselbständigen wissen nicht, wie die Krankenversicherung gezahlt und der Kühlschrank für die Familie gefüllt werden soll. Für sie ist es ist es notwendig, die Lebenshaltungskosten zu bezuschussen, und zwar pauschal mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich. Und das zukünftig und auch rückwirkend bei der Anrechnung der bereits ausgezahlten Soforthilfen. Und das schnell!
Robert Habeck und Erhard Grundl haben zehn grüne Maßnahmen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft in der Corona-Pandemie festgelegt. Ihr könnt den Grünen 10-Punkte-Plan hier herunterladen: