Zögerlicher Öffnungs-Impuls meets eine Prise Klarheit
Eine Prise Klarheit für die Kultur, das war es, was am 26.05. die Kulturszene Bayerns erhielt. Nach monatelangen Forderungen an die Söder-Regierung, doch bitte deutlich zu werden, doch bitte endlich Rechtssicherheit zu schaffen und – auch wenn es schmerzt – zu klären, was die (verbotene) Großveranstaltung ist und zu sagen was genau verboten und was genau erlaubt sei, kam zumindest diese eine Info: „A bisserl was geht immer“.
Wenn ein Event abgesagt wird, obwohl er nicht explizit verboten ist, drohen Regress-Forderungen, schlimmstenfalls Klagen. Wenn ein Event nicht explizit verboten ist, plant man ihn auch, muss man ihn planen – er könnte ja erlaubt sein oder erlaubt werden. Die konkreten Verbote wurden seit Mitte März oft sehr kurzfristig, zum Teil wenige Tage vorab verlängert. Der langfristige Horizont, die von uns immer wieder geforderte Planungssicherheit für Veranstaltungen, das alles fehlte komplett. – Albtraum aller Kulturveranstalter*innen: die verbotene ominöse „Großveranstaltung“, verboten bis Ende August – man tappte im Dunkeln, ob damit Events mit 100, 1000 oder gar 100.000 Menschen gemeint waren
Mich erreichten über die Wochen und Monate etliche Mails, Hilferufe, Schicksale, Schilderungen von Absurditäten, die die Schildbürger nicht besser hätten erfinden können. Alles drehte sich um die zentrale Frage: „Was ist eine Großveranstaltung?“
Wir fragten vor rund einem Monat bereits nach.
Auf unsere Nachfrage vor einem Monat kam die lapidare Antwort der Söder-Regierung: Nun ja, das ist schwierig zu sagen, die Kommunen sollen das am Besten selber entscheiden. Ende April riss uns der Geduldsfaden: Wir stellten einen Antrag und forderten die Staatsregierung auf, Planungssicherheit für Veranstaltungen zu schaffen.
Mit der CSU/FW-Mehrheit wurde unsere Forderung abgelehnt. Heute endlich kam man unserem Drängen dann doch nach, drang per Live-Pressekonferenz dann doch endlich zumindest tröpfchenweise Information an die Öffentlichkeit:
- Laut Kunstminister Bernd Sibler (CSU) werden für Kulturveranstaltungen im Freien zunächst 100 Personen zugelassen sein, in geschlossenen Räumen sind 50 Gäste erlaubt.
- Ministerpräsident Söder kündigte eine Ausweitung kultureller Veranstaltungen an: Ab 15. Juni seien wieder Theatervorstellungen, Konzerte und Kinovorführungen möglich – unter strengen Auflagen.
Wichtig sind jetzt klare Leitlinien für Hygiene-Konzepte im Kulturbereich, wie die des Verbands der Münchner Kulturveranstalter VDMK, so dass niemand Angst haben muss vor Besuchen von Kulturveranstaltungen.
Klar ist auch, dass eine dünne Besucherdecke wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Hier braucht es Hilfe: einen Fonds zur Überbrückung der Deckungslücke oder eine kostenfreie Nutzungsmöglichkeit staatlicher Räume beispielsweise.
Es braucht weiterhin Hilfen. Auch langfristig.
Maßnahmen müssen transparent und einfach zugänglich sein. Was helfen Hilfen, an die man nicht herankommt oder von denen man nichts weiß?
Es bleibt also weiter viel zu tun. Wir sind gespannt auf die morgige Ausschusssitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, in dem es auch um mögliche Open-Air-Standorte geht, eine Maßnahme, die z.B. manch Schaustellerbetrieb helfen könnte.
An Regelungen für Volksfeste und Märkte traut man sich nicht heran
Denn zu Überlebens-Perspektiven für Heimatkultur, Volksfeste, Märkte und Schaustellerei hörte man bisher von der CSU/FW-Regierung vor allem leider noch immer: