„Kleine Anfrage“ – AzP „Perspektiven für Schausteller, Marktkaufleute und Festwirte“
Ich frage die Staatsregierung, welche Rahmenbedingungen für die von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Ermöglichung von Märkten und Volksfesten in diesem Jahr gelten, ob die Aufhebung der bestehenden Kapazitätsgrenzen für Freizeitparks sowie die aktuelle Lockerung von 2G auf 3G in der Gastronomie für Märkte, Volksfeste und Festwirte übernommen wird und bis wann die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller sowie Festwirtinnen und Festwirte verbindliche Angaben erhalten, um mit Vorbereitungen wie Personalbeschaffung, Organisation und Planung rechtzeitig vor Saisonstart beginnen zu können?
Hier geht’s zur Antwort: