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Antrag: Heimisches Kulturgut erhalten, Kommunen Leitplanken für den Winter geben: Weihnachtsmärkte wieder ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass die zur Weihnachtszeit und Jahreswende in Bayern stattfindenden Märkte und Feste Kulturgut sind.

Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sie in der Pandemie Veranstaltungen mit vergleichbaren Besucherzahlen jeweils gleichzustellen.

Begründung:

Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute haben oft zu Weihnachten 2019 das letzte Mal ein eigenes Einkommen erwirtschaften können. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns vermissen ihre Märkte und Feste seit fast zwei Jahren. Der Impffortschritt erlaubt selbst Großveranstaltungen wie die Internationale Automobilmesse IAA Mobility 2021.

Bei Festen und Märkten bestehen nach wie vor große Unsicherheiten in den Kommunen und bei den Betroffenen, was einen nicht genehmigungsfähigen Markt oder ein unerlaubtes Fest von einer erlaubten „Ersatzveranstaltung“ unterscheidet.

Die kommunalen Entscheidungsgremien und Verantwortlichen vor Ort brauchen klare Leitplanken. Eine internationale Großveranstaltung mit 400.000 Gästen aus aller Welt darf nicht bessergestellt sein als ein Familienfest oder ein Weihnachtsmarkt. Insbesondere gilt dies, da in Schulen Kinder engmaschig getestet werden und die Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute längst umfangreiche Hygienepläne vorgelegt haben.

Märkte und Feste sind mit den vorhandenen Hygienekonzepten möglich – wie der Sommer in der Stadt München und der „Ersatz“ für die Auer Dult gezeigt hat. Fußballspiele finden statt. In anderen Bundesländern sind große Volksfeste erlaubt. In Bayern hingegen ist selbst die kleinste Dorfkirchweih untersagt – obwohl Wochenmärkte stattfinden und Plätze reichlich Raum, Frischluft und Sicherheit bieten.

Unsere bayerischen Märkte und Feste sind zum Teil jahrtausendealtes Kulturgut. Eine weitere Saison der pauschalen Unterbindung auch winzigster Freiluftveranstaltungen ist daher nicht geboten.