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Die Eine-Million-Euro-Frage: Was ist eine Großveranstaltung?

Bis gestern waren alle Veranstaltungen verboten. Bis Ende August sind „Großveranstaltungen“ verboten. Was aber diese ominöse, bis Ende August verbotene „Großveranstaltung“ ist?! – Wir haben für Euch bei der Söder-Regierung mal nachgefragt. Leider zeigt die Antwort, dass die CSU/FW-Koalition Verantwortung scheut und immer noch nicht verstanden hat, was es noch dringender als Lockerungen braucht: klare Worte und Rechtssicherheit.

Lockerungen für Kultur gibt es, wenn es nach dem Trio Söder-Sibler-Gerlach geht, da, wo „Don Carlos“ auf dem Programm steht. Vielleicht haben auch Kinos Glück, zumindest wenn sie Open-Airs anbieten. Dass man auch ohne Stuhlreihen mit Abstand Kultur genießen kann, dass jede Form von Kultur Lockerungen verträgt, dass auch Subkultur Infektionsschutz-taugliche Ideen braucht – für uns Grüne ohnehin klar.

Klar ist für uns Grüne auch, dass man mit weniger Menschen im Raum weniger Geld verdient. Und dass es darum Hilfen braucht – auch und gerade in der Zeit der Lockerung. Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote, darum braucht es Entschädigung. Ob Club, Verein, der z.B. Kindern Klassik näherbringt, Theater oder Schausteller, Varieté, Opernhaus, Musicalbühne oder Tourneebetrieb: Unsere Ideen für einen Kulturrettungsschirm und einen Rettungsfonds Kultur liegen auf dem Tisch.

Rechtssicher planen oder ohne Regressklagen absagen: Darum braucht es Rechtssicherheit

Dass man aber schlicht gar, gar, gar nichts planen kann, weder Infektionsschutz noch Spielbetrieb, wenn man nur mitten im Nebel steht, das schadet einer Branche noch mehr als alles andere. Für die Nebelkerze bedanken wir uns bei der GroKo. Die Söder-Regierung nebelt aber fleißig mit, denn wo andere Länder klare Angaben machen, fährt die CSU/FW-Koalition auf Sicht und lädt Verantwortung ab.

Dabei hatten wir nur mal eine ganz einfache Frage…

Ich frage die Staatsregierung, da bis 31.08.2020 Großveranstaltungen in Bayern untersagt sind, was genau sie unter „Großveranstaltung“ versteht und unter welchen Auflagen Veranstaltungen hinsichtlich einer definierten Teilnehmer*innen-Anzahl unter freiem Himmel sowie in Innenräumen unter Beachtung von Infektionsschutzauflagen für Teilnehmer*innen und Publikum wie z.B. Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Bewegung statt Aufenthalt etc. umzusetzen wären?

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Die Antwort der Staatsregierung, wie gewohnt das Problem umschiffend:

(…) Eine rechtliche Regelung dazu für den Freistaat Bayern besteht bisher nicht und wird erst zu gegebener Zeit erfolgen. (…) Daher gilt derzeit bis zunächst 17. Mai 2020 bayernweit ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen mit der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit über die Erteilung und über die gegebenenfalls erforderlichen Auflagen. Landesweit einheitliche rechtliche Vorgaben bestehen dazu wegen der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht.

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Lichtblick: Kommunen sollen selbst entscheiden

Obwohl es traurig ist, dass die Söder-Regierung sich hier aus der Verantwortung stiehlt, ist es doch tröstlich zu sehen, dass die Kommunen mit dieser Antwort klare staatliche Weisung bekommen, nicht weiter auf staatliche Weisung zu warten, sondern selbst zu handeln.

Wie das beispielsweise in München passiert, zeigt Christian Stückl mit dem Münchner Kulturreferenten. Ich hoffe, die kommunalen Antstrengungen gelten für die gesamte Szene.

Last not least: Wenn die Säle und Hallen halb leer sein werden, muss klar sein, dass es auch Hilfe braucht, wenn man wieder arbeiten und spielen darf.