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Antrag zu verlängerter Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo-Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:

Um verlängerten Überbrückungshilfen des Bundes in Bayern ebenso lückenlos auszugestalten wie andernorts, erhalten Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der Corona-Maßnahmen wie den Veranstaltungsverboten einstellen oder einschränken mussten und die in ihrer Existenz bedroht sind, monatlich einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180 Euro, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in der Pandemiezeit um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Die Antragsstellung soll unbürokratisch und durch die Betroffenen selbst möglich sein. Eine Prüfung soll aufgrund der bekannten Steuerdaten der Betroffenen vorgenommen werden. Die bayerischen Hilfsgelder sollen gleichzeitig mit den Bundesmitteln ausbezahlt werden.

Zum Antrag geht’s hier:

Verlängerte Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo- Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern