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Volksfest_Riesenrad_Sanne Kurz

Signalwirkung einer Wiesn 2022 – mein Offener Brief an Münchens OB Dieter Reiter

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,

während die Würzburger den Frühling bereits mit einem Fest begrüßten, ist Corona hier in München zwar auch per Kabinettsbeschluss vorbei, aber die Stadt München zögert immer noch mit Zusagen. Nicht nur tausende Schaustellerfamilien aus ganz Bayern, ja aus ganz Deutschland schauen auf ein Zeichen aus München. Nein, auch Millionen Familien im Land wissen, dass das Oktoberfest Signalwirkung hat.

Ich habe nicht nur vier Kinder, von denen die Jüngste mit ihren vier Jahren sich gar nicht an ein Karussell erinnern kann, nein: Wir beherbergen, wie so viele Menschen in München, auch geflüchtete Familien. Und deren Kinder sehnen sich nach allem, was sie mitgemacht haben, auch nach Normalität: Sie gehen schon in den Sportverein, wünschen sich Kita und Schule. Ich glaube, wir sind es auch diesen Kindern schuldig, wieder ein Lächeln auf ihre Gesichter zu zaubern. Wäre es nicht wunderbar, wenn wir gerade diesen Kindern heuer ein Oktoberfest versprechen könnten?

Darum begrüße ich ausdrücklich die positiven Signale aus dem Rathaus und freue mich auf eine schnelle Entscheidung zugunsten der Wiesn 2022!

Es grüßt herzlich

Sanne Kurz, MdL

Axt angelegt an der Vielfalt der Kultur in Bayern: Ein offenes Wort zum Begleitausschuss um Zuge der dauerhaften Benachteiligung der Kultur in der Pandemie im Kulturstaat

„Axt angelegt an der Vielfalt der Kultur in Bayern“ – Offener Brief an den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

Axt angelegt an der Vielfalt der Kultur in Bayern: Ein offenes Wort zum Begleitausschuss im Zuge der dauerhaften Benachteiligung der Kultur in der Pandemie im Kulturstaat

Sehr geehrter Herr Staatsminister Sibler,
lieber Bernd,


es war ein kluger Schachzug, die Protestierenden einzuladen. Ihnen im Ministerium ein Forum zu geben, nicht nur Verbände, sondern auch Einzelpersonen, die im Zentrum des Aufbegehrens gegen die sich stetig enger ziehende Schlinge um den Hals der Kultur in Bayern stehen, zu hören. – Ja, Hilfe wird besser, wenn man miteinander redet. Aber wo hören wir noch die starke Stimme der Kultur, wenn sie sich nur noch in einem Hinterzimmer zur Wehr setzt?

Wenn sich in einer einseitigen, intransparenten Dynamik die eine Seite einladend gibt und den Takt der Termine und Treffen bestimmt, die andere Seite gefangen zwischen vermeintlichen Mitbestimmungsrechten, die nirgends verbrieft sind, Treffen, deren Protokolle und Absprachen nicht öffentlich sind, und der Angst, schlicht gar nicht mehr gehört und gefragt zu werden, gefangen ist, dann verstummt Protest und öffentlicher Diskurs. Protest nur noch im „Begleitausschuss“, dem König der Runden Tische? Wer darf da rein und mitmachen? Wer muss draußen bleiben? Wer entscheidet über rein und raus? Welche Rechte hat der Ausschuss? Wurde der Name so gewählt, um demokratische Mitbestimmung vorzugaukeln? Oder hat man es erfolgreich geschafft, Gegenwehr von den Straßen und Titelseiten in die warmen Konferenzsäle zu schaffen?

Die Mehrheitsverhältnisse sind klar auf Seiten der Betroffenen. Verbände wie Einzelpersonen – Künstlerinnen und Künstler, Veranstalterinnen und Veranstalter – stellen die Mehrheit im ministeriellen Begleitausschuss. Es ist gut, dass die Akteurinnen und Akteure institutionalisiert auf höchster Ebene Gehör finden und einbezogen werden. Sie brauchen aber auch Rechte. Sie brauchen einen kämpferischen, durchsetzungsstarken Fürsprecher. Denn wo am Ende doch der Apparat und die Staatsregierung entscheiden und die Gehörten keinerlei Entscheidungsbefugnisse haben, braucht es im Gegenzug eine laute Stimme des Anwalts der Kultur:

Ich erwarte und fordere, dass sich ein Kunst-Minister als eben dieser oberste Anwalt für die Kultur in seinem Land, die Kultur in Bayern, in die Bresche wirft, an vorderster Front kämpft, sich für seine Sache, die Kultur im Kulturstaat Bayern, stark macht!

Dazu gehört es für mich unbedingt zu verhindern, dass Baumärkte zuerst öffnen, dass 2G+ bei 25% Belegung im Theater im 1. OG gilt bei gleichzeitigen 2G und 100% Belegung in der Theaterkneipe im EG, dass in Ski-Gondeln, weniger strenge Regeln gelten als bei Märchen-Performances am Lagerfeuer für Kinder und Jugendliche, als bei Lesungen im Park oder performativen Video-Walks, die sich „Führung“ statt „Kunst“ nennen müssen, damit sie mit weniger strengen Regeln stattfinden dürfen.

Kämpfen denn hier im Kulturstaat Bayern nur andere Kabinettsmitglieder für ihr Ressort? Oder ist es der Ministerpräsident, an dem es scheitert und dem Kultur schlicht egal ist?

Wie sonst ist es erklärlich, dass Freizeitparks laut Pressemitteilung vom 14.12.2021 sogar innen – innen! – mit 2G öffnen dürfen und keineswegs nur 25% des Publikums einlassen dürfen? Was heißt es für einen Kulturstaat, dass Werbeveranstaltungen mit 2G durchgeführt werden dürfen bei 100% Auslastung, Kultur aber mit 2G+ und 25% Auslastung gegängelt und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wird? Und nein, die Geistertickets decken gerade bei kleinen Kulturveranstaltungen nicht die gigantischen Löcher im Weihnachtsgeschäft ab, die die Pandemie wie klaffende Wunden nun schon den zweiten Winter ins Herz unserer kulturellen Vielfalt in Bayern reißt.

Ist dem Ministerpräsidenten unsere Verfassung, gerade erst 75 Jahre alt geworden, schnuppe? Oder haben wir es mit einem CSU-FW-Kabinett zu tun, wo sich nur das Wirtschaftsministerium Gehör verschaffen kann und der Kunstminister Wogen glättend, tröstend und erklärend durchs Land zieht?

Du siehst, mir ist wirklich der Geduldsfaden gerissen. Die Lage ist dramatisch. Für das so wichtige Weihnachtsgeschäft kommt jede Hilfe zu spät. Selbst auf Bundesebene – noch ohne Kultur in der Verfassung – hat es die Kunstfreiheit in die Debatte zum Gesetzentwurf geschafft (1). Auch auf europäischer Ebene wird die Kultur als Bildungsort, aber auch als Lebenselixier einer Gesellschaft, die für die einen Kraft gibt wie Religion für die anderen, möglichst gleich gestellt, jedenfalls aber nicht permanent schlechter gestellt.

Ihr Kunstministerinnen und Kunstminister übernehmt als Anwaltschaft die Verteidigung der Kultur! Das ist Eure Aufgabe und Pflicht! Die französische Kulturministerin Roselyne Bachelots forderte Ende November 2021 mit Verschärfungen und Eintreffen der fünfte Welle die Menschen Frankreichs auf, „in die Kulturstätten zu gehen, denn man braucht Kultur, Aufführungen und Kino, um bei guter Gesundheit zu sein“.

Der geschätzte bayerische Kunstminister a.D. Hans Maier forderte in seiner Rede am Königsplatz zur Lage der Kultur, es „müssen sich ihre Freunde in der Öffentlichkeit zu Wort melden. Sie müssen zum Aufstand blasen.“ Er sprach von „Ludwig I., der mit seinen Festplätzen, Monumenten und Sammlungen das moderne Bayern geprägt hat.“ – wie prägt Dr. Markus Söder das Land? Mit Freizeitparks und Skilift-Gondeln, die auch im Innenbereich weniger Infektionsschutzauflagen haben als Kultur im Außenbereich?

Jetzt ist nicht die Zeit des Anträge Schreibens und des parlamentarische Routinen Abwartens. Es brennt.

Wenn die Verwaltungsvorschriften enthalten, was die Pressemitteilung verspricht, ist die Axt an der kulturellen Vielfalt Bayerns angesetzt. Bitte sei Anwalt der Kultur und hilf mit, das zu verhindern.

Herzlichst grüßt

Sanne Kurz

(1) https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000250.pdf

BR rundfunkrat Internet Live Stream Sanne Kurz Grüne 2021-04-14

Pressemitteilung: BR-Rundfunkrat: Sitzung kann endlich live zuhause verfolgt werden

Chillen und dabei Rundfunkrats-Sitzung schauen. Das geht jetzt: die Grüne Initiative von Rundfunkrätin Sanne Kurz MdL ist von Erfolg gekrönt. Öffentliche Sitzungen des BR Rundfunkrates können nun per Internet-Live-Stream verfolgt werden. Rundfunkrätin Sanne Kurz hatte diese Initiative für mehr Transparenz in den Kontrollgremien im Januar 2021 angestoßen.

„Erstmals in der Geschichte des Bayerischen Rundfunks wird eine Vollversammlung des Rundfunkrats für alle Interessierten live im Internet übertragen“, jubelt das grüne Mitglied im BR-Rundfunkrat und Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, die mit einem Brief (Link) im Januar 2021 für einen öffentlichen Stream geworben hatte.

Der BR-Rundfunkrat tagt grundsätzlich öffentlich, während der Corona-Pandemie aber wurde diese Öffentlichkeit durch einen Stream in den Großen Saal des Münchner Funkhauses hergestellt.

„Interessierte mussten also dorthin kommen, um sich die Sitzung anzusehen. Das kann ja wirklich nicht sein, dass hier trotz Lockdown rumgereist werden muss, während wir Rundfunkratsmitglieder alle sicher im Home-Office an unseren Rechnern sitzen.“

Sanne Kurz, Mitglied BR-Rundfunkrat

Ein Live-Stream ins Netz ist – zum Gesundheitsschutz dazu – zu einer demokratischen Selbstverständlichkeit der Teilhabe-Gerechtigkeit aller Menschen in Bayern geworden.

„Gerade in diesen Zeiten mit Kämpfen gegen demokratiezersetzende, gefährliche Fake-News und der gärenden Debatte um die Finanzierung unseres Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks tut hier Transparenz gut. Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative endlich umgesetzt wird und der BR wie schon rbb, SWR und ZDF seinen Beitrag leistet zu mehr Transparenz in den Kontrollgremien.“

Sanne Kurz, Mitglied BR-Rundfunkrat

Für die Grüne Landtagsfraktion nehmen Sanne Kurz und Dr. Martin Runge an der Sitzung des BR-Rundfunkrats teil.

Die Sitzung erste Sitzung mit Live-Stream findet am Freitag, 16. April 2021, ab 13.30 Uhr statt. Mehr Infos: www.br.de/rundfunkrat

Alice Guy Blaché_Filmemacherin_Filmstudio-Besitzerin_Pro_Quote_Frauen_women filmmakers

#wirwarenimmerda – warum ARTEs Erklärung, die den Frauen-Kurzfilmwettbewerb retten will, leider nicht hilft

Sicher wisst Ihr, dass ich Filmemacherin bin. Momentan ist gerade wenig Zeit dafür, aber 25 Jahre Filme Machen – das bleibt. Als Filmemacherin ist man an der Filmhochschule von vielen Kolleginnen umgeben. Frauen stellen knapp über die Hälfte der Studierenden. Dann, bis zum 2. oder 3. Film, ist man entweder selber weg, oder die Kolleginnen sind weg – oder: beides.

Denn Frauen werden in der BRD seltener gefördert, bekommen seltener Senderaufträge, bekommen weniger öffentliche Mittel, bekommen weniger diverse Rollen und werden dort, wo man sie in Crews anstellt, schlechter bezahlt. Oft, weil sie nicht die Kamerafrau oder die Tonmeisterin sind, sondern in Bereichen arbeiten, die schlechter bezahlt sind, z.B. in „weniger wichtigen“ (= schlechter bezahlten) Bereichen oder nicht eingesetzt als HoD / Head of Department – oder: weil sie für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen. Denn den Gender-Pay-Gap gibt es auch beim Film. Leider.

ARTE hatte jetzt eine tolle Idee: Wenn wir so wenige Filmemacherinnen haben, machen wir doch mal einen Wettbewerb für sie! Vielleicht zu einem Thema… hm… irgendwas mit Frauen! Ja, genau:

„Unbeschreiblich weiblich“-Wettbewerb löst Proteststurm aus

Unbeschreiblich weiblich, das wäre doch was! – Liebes ARTE-Team: Kein Wunder, dass sich hier gerade alle Frauen, die Filme machen, sehr, sehr ärgern. Zu Recht! Denn #wirwarenimmerda! (Wer den Offenen Brief an ARTE der Initiative #nichtmeintatort lesen will und/oder sich an der Protestaktion beteiligen -> hier lang)

Wir Frauen stellen schon immer die Hälfte der Bevölkerung, seit langem die Hälfte der Studierenden und quasi seit Ewigkeiten machen wir auch Filme!

Wie bekommt Ihr Filme von Frauen, liebes ARTE-Team? Bei 100 Stoffideen, die über den Schreibtisch wandern, und 10 Filmen, die man machen möchte, solltest Du, liebes ARTE-Team, 5 Stoffe von Frauen umsetzen.

Oder, auch eine gute Idee: Von jedem Euro, den Du für Produktionen und Lizenzen ausgibst, 50 Cent an Frauen geben. Dazu müsstest Du Dich ein wenig umsehen, liebes ARTE-Team, bissi schau’n. Aber eigentlich, ja:

So einfach ist das!

Damit nicht einfach alte, christliche, heterosexuelle, nicht-behinderte, weiße Männer durch alte, christliche, heterosexuelle, nicht-behinderte weiße Frauen ersetzt werden, könntest Du, liebes ARTE-Team, wenn Du schon mal dabei bist, Dir über die Verwendung öffentlicher Mittel für alle Menschen der Gesellschaft Gedanken zu machen. Dabei könntest Du z.B. das Diamond System des Creative Diversity Network einsetzen – just an idea. Viele große Sender nutzen das bereits.

Alte, christliche, heterosexuelle, nicht-behinderte, weiße Männer?!

Bei dem Diversitäts-System geht es grob gesagt darum, alle Aspekte gendergerecht und divers hinzubekommen. Es geht darum:

  • wer die Filme macht, also nicht nur, wer Regie führt, sondern auch wer Kamera, Ton, Drehbuch, Produktion u.v.a.m. macht, und wie diese Menschen jeweils bezahlt werden
  • wer vor der Kamera zu sehen ist und wessen Geschichten wir sehen, also Haupt- und Neben-Rollen sowie Protagonist*innen
  • wessen Geschichten wir erzählen, was also unsere Inhalte sind
  • wen wir erreichen, wohin unsere Produktionen also ausstrahlen, und wer sie nutzt
  • Das Ganze muss man nicht als „soll“ und „kann“ aufziehen, sondern einer Dokumentation und einem Monitoring unterziehen, damit es wirkt. Gilt übrigens auch für Filme von Frauen, über Frauen, mit Frauen – messen und verbessern.

Generell aber: 1€ ausgeben, 50 Cent davon für Frauen. So einfach ist das. Mit 50/50 anfangen, wäre mal ein erster Schritt. Mit einem Kurzfilmwettbewerb („Nenne 10 Personen, die mit Kurzfilmen ihren Lebensunterhalt verdienen!“ Halt… war nur ein Witz!) zu dem Thema „Unbeschreiblich weiblich“ bringt man sicher nicht die 50% der Filmhochschulabsolventinnen der letzten 10, 20, 30 Jahre in Arbeit und Brot, die jeden Tag aufs Neue versuchen, mit ihren Dokumentarfilmen sich und ihre Familien zu ernähren.

Warum nur zeichnet sich Realität bisher nicht auf Bildschirmen ab?

Du erklärst, liebes ARTE-Team, ganz richtig:

Fakt ist, dass viel zu wenig Dokumentarfilme von Frauen auf ARTE gezeigt werden. Ganz besonders gilt dies für die Primetime. Und das, obwohl viele extrem talentierte und sehr engagiert arbeitende Filmemacherinnen sich an Journalismus- und Dokumentarfilmschulen ausbilden lassen.

ARTE Kurzfilmwettbewerb für Regisseurinnen

Dass Du, liebes ARTE-Team, mit der Schlüssel zum Problem bist, erkennst Du nicht. Denn weiter fragst du:

Warum nur zeichnet sich diese Realität bisher nicht auf den Bildschirmen ab? Und welche Bedeutung kann dem Genre Dokumentarfilm beigemessen werden, wenn es den weiblichen Blick nicht ausreichend miteinbezieht?

ARTE Kurzfilmwettbewerb für Regisseurinnen

Das fragen wir Filmemacherinnen uns auch. Und schlagen vor, dass Du, liebes ARTE-Team, einfach in Zukunft 50% Deiner Ausgaben in weibliche Produktionen steckst. Wir freuen uns auf Dich und Deine Anfragen!

50/50 – Dann klappt es auch mit dem weiblichen Blick.

Apropos weiblicher Blick: Leserinnen erkennen vielleicht die Dame im Bild. Sie heißt Alice Guy Blaché. Filmemacherin! Frau! Sie lebte 1873-1968 und war Erfinderin, Innovatorin, eine der ersten Regisseurinnen, erste weibliche Studiobesitzerin.

Die Ideen zur Gleichstellung sind alle da. Man muss nur wollen.

Seither gab es sehr, sehr viele Frauen. Gibt es sehr, sehr viele Filmemacherinnen. Weitere kostenfreie Ideen: Festivals auffordern, auf Gendergleichgewicht zu achten, Förderungen auffordern, gendergerechtes Budgeting und Quotierungen einzuführen, auf Verbände von Filmemacherinnen zugehen (PQF, WIFTG, DigitalMediaWomen, Cinematographinnen, WomenInMedia u.v.a.m.) und um Kooperationen bitten, an der ARTE-Spitze die „Gläserne Decke“ aus Beton sprengen und Präsidentinnen ernennen oder zumindest paritätisch besetzen und nicht in 2021 mit *null* Frauen an der Spitze versuchen, einen Stich zu machen – und und und.

Auch eine Präsidentin würde ARTE sehr gut tun.

P.S. – Deine Presseerklärung zur Klarstellung der Intention des Kurzdokumentarfilmwettbewerbs „Regisseurin gesucht!“ – ARTE-Statement haben wir wohl gelesen. Es scheint, Du verstehst nicht, liebes ARTE-Team, dass wir Filmemacherinnen schon immer da waren, nicht erst gesucht werden müssen und: keine Peanuts wollen, sondern die Hälfte Deiner Screentime und die Hälfte Deines Geldes – und die Hälfte Deines Präsidiums!


Weiterlesen:
Frankfurter Rundschau vom 11.11.2020: „Seit 1896“
Homepage der Initiative #Wirwarenimmerda
Homepage von Pro Quote Film


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Kunst Grundrecht Kunstfreiheit Lockdown Brandbrief Sanne Kurz Landtag

Kunst ist kein nachrangiges Grundrecht

Wenn der Museumsshop auf hat, das Museum aber zu, ist es Zeit, an unsere Verfassung und die darin garantierte Kunstfreiheit zu erinnern.

Bereits vor dem Lockdown Light galten für Kulturveranstaltungen deutlich härtere Einschränkungen als für andere Bereiche des täglichen Lebens. Wer von einem Kongress kam (10qm/Person), mittags schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufte (10qm/Person), hernach mit anderen Gästen noch zum Essen ging (unbeschränkte Personenzahl), um den Abend im Theater ausklingen zu lassen (200, zuletzt 50 Personen), der*die stellte fest, dass nur für die Kunst pauschale Beschränkungen galten.

Kunst und Kultur mit Bordellen oder Spielhallen in einen Topf werfen? – Das muss aufhören!

Vom aktuellen generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind jedoch
„verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen“1. Zu Recht, denn in GG Art. 4 (2) ist zu lesen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Die Kunstfreiheit ist kein nachrangiges Grundrecht!

In seinem „Mephisto“-Urteil zum Streit um den Roman von Klaus Mann hat das Bundesverfassungsgericht 1971 festgestellt, dass die Kunstfreiheitsgarantie in gleicher Weise den „Werkbereich“ und den „Wirkbereich“ des künstlerischen Schaffens betrifft. Beide Bereiche bilden eine unlösbare Einheit. Nicht nur die künstlerische Betätigung (Werkbereich), sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als einem ebenfalls kunstspezifischen Vorgang; dieser „Wirkbereich“, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist.2 Die Kunstfreiheit bezieht sich also auch auf verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Theater- oder Konzertaufführungen.

Die Kunstfreiheit ist verfassungsrechtlich besonders geschützt.

Wesensmerkmal der Kunst ist ihre Diversität und Kleinteiligkeit. Anders als viele anderen Lebensbereiche hat sie nicht die „eine Stimme“, um sich mit ihrem Ruf nach Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gehör zu verschaffen. Nach einem Brandbrief aller Staatstheater Bayerns nebst Philharmonie und Kammerspielen an die Bayerische Staatsregierung überlegen nun Kunstschaffende in Bayern erstmals, gegen die pauschalen Maßnahmen, die man ihnen strenger und früher als anderen auferlegt hat und die man für sie später als für andere gelockert hat, rechtlich vorzugehen.

Dabei wenden sie sich nicht in erster Linie gegen den Teil-Lockdown, sondern gegen die Einschränkung der Kunstfreiheit insgesamt in Abwägung der seit Pandemiebeginn ergriffenen Maßnahmen. Ob ein Eingriff in die Kunstfreiheit durch eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße auf zuletzt 50 Personen insbesondere angesichts der positiven Ergebnisse der drei Pilotprojekte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sei, möchten sie rechtlich klären lassen.

Wir Grüne haben seit Pandemiebeginn bereits mehrfach die Abkehr von
der pauschalen Deckelung gefordert, zuletzt gemeinsam mit allen
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag. Die im
Raum stehende Initiative einer verfassungsrechtlichen Klärung begrüße
ich ausdrücklich.

Quellen:

  1. u.a. Bayerische Staatszeitung vom 2.11.2020
  2. BVerfGE 30, 173 <189>

Enttäuscht Enttäuschung Frau Künstlerhilfen Bayern Kultur Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

„Die emotionale Seele des Landes erhalten“ – Künstlerhilfe nur ein Marketing-Gag

Bestimmt habt Ihr Euch auch so gefreut wie ich, als endlich nach langem, langem Warten der Antrag für die bayerischen „Künstlerhilfen“ online ging. Lange genug hat es ja gedauert. Dann: Ernüchterung. Wenn Du in Deiner Not schon Soforthilfe oder ALG II beantragt hast, bist Du nicht antragsberechtigt! Auch, wenn Dein Hilfegesuch abgelehnt wurde. – So geht das nicht! Wir haben Protest eingelegt. – Update: Protest wirkt! Ein Tag nach unseren Protest-Mails ändert die Söder-Regierung die Richtlinien. Probleme bleiben.

Update: Nachdem wir am Mittwoch Protest eingelegt hatten, wurden am Donnerstag die Vorgaben angepasst. #OppositionWirkt – Frust, der bleibt: Betriebskosten und „Unternehmerlohn“ ist nicht kombinierbar, 1000€/Monat ist ein Höchstbetrag, viele Betroffene erhalten deutlich weniger Geld. Für viele ist es aber immer noch besser als nichts. Darum hier der Antrag:

Hier die aktuelle Info des Ministers:

Aber: Murks wird leider nicht besser, wenn man hier und da eine Delle ausbeult.

Noch immer gibt es Menschen – Überraschung -, die sind solo-selbstständig und haben Betriebs- und Lebenshaltungskosten! Noch immer gibt es Menschen, die haben einen z.T. winzigen Betrag Soforthilfe bekommen und stehen immer noch vor dem Nichts. Noch immer gibt es Menschen, die denken an die Zeit nach den drei Monaten mit 1000€ und wollen den ALGII-Antrag, dessen Bearbeitung ja auch ein, zwei Wöchelchen dauert, nicht zurückziehen. Noch immer gibt es Menschen, die wollen, dass StM Aiwanger endlich versteht, dass er mitgemeint ist und seine Person gefragt wäre! Noch immer gibt es Menschen, die wissen, dass das pfändungsfreie Existenzminimum bei 1180€/Monat liegt!

Darum gilt unser Offener Brief und unser Grüner Antrag für Soforthilfe für alle Solo-Selbstständigen weiter!

Zur allgemeinen Erheiterung der Sachstand vor unserem Protest:

„Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung einer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Stichtag: 01.04.2020) oder die Versicherung, den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse zu bestreiten, verbunden mit entsprechenden Nachweisen für diese Tätigkeit.


Künstlerinnen und Künstler, die eine andere Soforthilfe Corona des Freistaates Bayern oder des Bundes oder Leistungen zur Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) erhalten oder beantragt haben, sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.“

Infos zum Berechtigtenkreis der „Künstlerhilfen“. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bayern.

Seid Ihr auch so fassungslos wie ich, wenn Ihr das lest? Habt Ihr auch den Tweet des Ministerpräsidenten gesehen, in dem er klipp und klar Hilfe für Kulturermöglicher*innen wie z.B. Techniker*innen und alle anderen versprach und fabulierte, er wolle „die emotionale Seele unseres Landes erhalten“? „Wir lassen Kunst und Kultur nicht allein“ war da zu lesen. Und jetzt? Der blanke Hohn! Nur die, denen es noch so gut geht, dass sie noch nirgends um Hilfe gebeten haben, sind antragsberechtigt.
Fun Fact: Dieter Bohlen ist beispielsweise KSK-Mitglied. Hätte er eine Villa am Starnberger See und Hauptwohnsitz am 01.04. dort gehabt – bäm – antragsberechtigt. Das ist doch absurd!

„Hilfe für Solo-Selbstständige Light“: vollmundig angekündigt, weitgehend sinnfrei. Fazit: „Künstlerhilfe“ taugt lediglich zum Skandal.

Nicht nur, dass man nicht, wie von uns gefordert, das Erfolgsmodell Baden-Württemberg übernommen hat. Nicht nur, dass man erst ab Mitte Mai hilft, obwohl Miete und Lebenshaltungskosten ja auch nicht bis Mitte Mai gewartet haben. Nicht nur, dass man Hotline und Beratung des Freistaats an eine Münchner Institution abwälzt, die man mit keinem Cent unterstützt. Nein, man will offensichtlich auch noch dafür sorgen, dass der Kreis derer, die Antragsrecht haben, so klein ist, dass man den Kulturstaat Bayern mit möglichst wenigen goldenen Bayerischen Euros retten muss.

Das Leben ist nicht drinnen oder draußen! Gerade Kulturschaffende und Soloselbstständige kämpfen sich oft mit den unterschiedlichsten Jobs durch. Sie alle haben jetzt nichts und brauchen Hilfe.

Back to the 50ies

Rabenschwarz sehe ich auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Indem man Kultur- und Kreativschaffende in den ALGII-Bezug drängt oder sie zur Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit zwingt, wird man nicht nur die Krise nicht überstehen, man wird auch bundesweit den Anschluss verpassen.

Nimm den Verfassungsauftrag, nämlich dass Bayern ein Kulturstaat ist, endlich ernst, liebe Söder-Regierung! Versteh endlich, dass Du mitgemeint bist, lieber StM Aiwanger! Zieht endlich an einem Strang, meine Herren!

Ja, Kunst und Kultur sind auch „emotionale Seele unseres Landes“. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist aber auch die drittgrößte Branche in Bayern mit vergleichbar vielen Beschäftigten wie in der Automobilbranche! Sie an die Wand zu fahren ist nicht nur gesellschaftlich desaströs, sondern auch ein großer ökonomischer Fehler, der uns Jahre zurückwirft.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder Kultur Künstlerhilfen Kulturstaat Sibler Aiwanger Gerlach Grüne Fraktion Bayern Sanne Kurz
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Pressemitteilung: Künstlerhilfe – nur ein Marketing-Gag

Sanne Kurz fordert Söder-Regierung auf, Solo-Selbständige aus der Kultur- und Kreativszene nicht im Regen stehen zu lassen

Enttäuscht über die inkompetente Umsetzung der Hilfen für die Kulturschaffenden wendet sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, mit einem offenen Brief (Anlage) an den Ministerpräsidenten Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger und Kunstminister Sibler. Gegenstand ist die sogenannte „Künstlerhilfe“, die gestern angelaufen ist: „Diese „Hilfe für Solo-Selbstständige Light“, die vollmundig angekündigt worden war, ist weitgehend sinnfrei und taugt lediglich zum Skandal.

Sanne Kurz hält es für nicht nachvollziehbar, warum es Hilfen für Ausfälle, wenn überhaupt, erst ab Mitte Mai gibt. Des Weiteren seien in der aktuellen Umsetzung auch alle Menschen, die in ihrer Not schon einmal Soforthilfe oder ALG II beantragt hätten, von der Hilfe ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, ob sie irgendeine Form von Hilfe auch erhalten haben.

Die grüne Kulturexpertin sieht schwarz für die Kultur- und Kreativwirtschaft: „Indem man Kultur- und Kreativschaffende in den ALGII-Bezug drängt oder sie zur Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit zwingt, wird man nicht nur die Krise nicht überstehen, man wird auch bundesweit den Anschluss verpassen.

Nehmen Sie den Verfassungsauftrag, Bayern ist Kulturstaat, endlich ernst„, fordert Sanne Kurz. „Die drittgrößte Branche in Bayern ist die Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie an die Wand zu fahren ist nicht nur gesellschaftlich desaströs, sondern auch ein großer ökonomischer Fehler, der uns Jahre zurückwirft.

Das ganze Drama um die Künstlerhilfe mit all seinen Wendungen, Fallstricken und Hoffnungsschimmern kann man hier noch mal nachverfolgen.

soforthilfe-Künstler-Kunst-Kultur-Künstlerinnen-Bayern Sanne Kurz Grüne Kultur

Soforthilfe Kultur ab jetzt beantragen

Hallo, alle die Ihr nach dem langen Warten noch wach seid! Es geht los! Unsere Grünen Forderungen wurden zumindest teilweise umgesetzt: Auch Nicht-KSK-Mitglieder aus dem Kulturbereich sollen unterstützt werden. Wer nun wirklich mitgemeint ist, wird die Antragsbearbeitung zeigen. Bisher nicht mitgemeint sind alle – Achtung, festhalten! -, die bereits Soforthilfe und/oder ALG II beantragt haben. Egal, ob Hilfe bewilligt oder abgelehnt wurde. – Hier geht’s zum Online-Antrag „KSK Plus Corona Soforthilfe Bayern für Künstler*innen“ – und, na klar, gibt’s auch klare Worte zu der Unverschämtheit der Antragsberechtigung und dem, wie hier nachgebessert wurde.

Am 16.04. hatten wir in einem Offenen Brief an die Söder-Regierung erstmals Hilfe eingefordert. Dann kamen

„Schon“ einen Monat später ist es soweit: Es wurde nachgebessert. Das Modell „KSK Plus“ soll nun – vermutlich – zumindest den kompletten Kulturbereich einschließen, ob nur Künstler*innen mit und ohne KSK oder auch die Menschen, die Kultur durch Technik-Dienste oder Ticketverkauf und Orga ermöglichen?! Die Infos sind widersprüchlich. Unsere Grüne Haltung ist klar solidarisch. Was sie Söder-Regierung tun wird?! – Abwarten.

Wir werden den Prozess kritisch begleiten.

Wo nicht Wort gehalten wurde, muss nachgebessert werden. Weiter am Ball bleiben wir auch bei unseren Forderungen für alle Solo-Selbstständigen. Auch die Arbeit freier Dozent*innen für politische Bildung oder Sprache, auch eine Führung durch unsere Kultur- und Erinnerungsorte, auch die Arbeit Solo-Selbstständiger im Sozialbereich z.B. bei Eingliederung und Teilhabe, ist absolut schützenswert und verdient unsere Wertschätzung! Existenzminimum statt Feigenblatt-Förderung ist ein Muss, und Hybrid-Beschäftigung entspricht der Lebensrealität vieler Menschen und braucht daher auch unsere Unterstützung.

Erst mal aber das, was es gibt: Voilà. Habemus Online Antrag Soforthilfe Künstlerhilfen:

Und hier kommt der Haken

So, liebe Künstlerinnen und Künstler, liebe Kulturschaffende. Noch da oder schon zum Online-Antrag geklickt? Jetzt kommt er: *d e r H a k e n*.

Es wurden große, nein, ganz große Worte über die Wichtigkeit der Kultur im Freistaat gemacht. „Emotionale Seele unseres Landes“ und „mir blutet das Herz“ und so. Das gesamte CSU/FW-Kabinett, so schien es, durfte einmal werbewirksam nach Kultur schmachten für ein Foto. Jetzt sind sie da, die Künstlerhilfen. Und – kurz festhalten: sitzt Ihr?! – alle, die in ihrer Not schon irgendwo Hilfe angefragt haben, sind *n i c h t m i t g e m e i n t*.

Auch keine Hilfe für die, die überall abgelehnt wurden

Man wird aber in Bayern nicht erst fürs Hilfe Bekommen, nein, man wird schon fürs Bitten, fürs gefragt Haben bestraft! Alle, die seit Beginn der Veranstaltungsverbote Soforthilfe oder ALGII *a n g e f r a g t* haben, bekommen: *n i c h t s*! Sind: *n i c h t a n t r a g s b e r e c h t i g t*!

Ein Fettnapf, so groß wie der Bodensee, und die Söder-Regierung tappt hinein

Ich meine, hey?! Wie frech und dreist kann man eigentlich sein?? Wenn die Leute keine Soforthilfe bekommen haben, weil sie keine Betriebskosten haben, dann sollte ihnen doch genau hier geholfen werden?? Es geht um ihren Lohn als Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht um eine milde Gabe, die verspielt hat, wer schon anderswo betteln war. Wie geht man denn da mit Leuten um? Liebe Söder-Regierung: So viel falsch machen konnte man doch wirklich nicht. Ganz weit weg steht ein Fettnapf, da steht drauf „Lege die Hilfen so an, dass keiner sie bekommt“ – und Ihr, liebe CSU/FW-Regierung, Ihr tappt da hinein! Das muss nicht sein. Lest nochmal unseren Antrag, ja?

Ich bin immer noch fassungslos. Jetzt hilft nur noch Notwehr:

„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“

Artikel 115 Abs. 1 Bayerische Verfassung

Geht alleine, online oder auf einer Serviette. Man muss keine Staatsbürgerschaft haben und nicht mal in Bayern gemeldet sein, auch Petitionen für andere Menschen kann man einreichen. Auf geht’s.

Unser Offener Brief an die Söder-Regierung

Wir haben dem Ministerpräsidenten sowie den Staatsministern Aiwanger (ja, Sie sind zuständig!) und Sibler einen Offenen Brief geschrieben, den Ihr hier lesen könnt.

Update: Die Antragsrichtlinien wurden auf unseren Protest hin angepasst. Leider verwandelt sich Murks nicht in Gold, wenn man dran herum doktort. Infos hier.

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung | Ministerpräsident Söders „Kultur-Minute“ nur eine Luftnummer?

Seit 14 Tagen warten Betroffene auf die angekündigten Hilfen für die Kunst. Hierzu erklären Sanne Kurz MdL, Sprecherin für Kultur und Film, und Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik, beide Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Ganz ehrlich. Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als Alternative anzubieten.“ Mit diesen Worten hat Ministerpräsident Söder am 20. April eine Hilfsmaßnahme in Form einer Unterstützung von 1000 Euro im Monat, befristet auf drei Monate, für die in der Künstlersozialversicherung (KSK) versicherten Künstler*innen in Bayern angekündigt. Genau 60 Sekunden brauchte Söder für seine Ausführungen.

Bisher ist es bei dieser „Ankündigung“ geblieben.

“Seit dem 20. April erreichen uns täglich Anfragen und Hilferufe Betroffener, wo sie denn diese Unterstützung bekommen könnten. Die Bilanz: Die Künstlerinnen und Künstler haben bis jetzt keine Hilfe bekommen. Nicht die Versicherten in der KSK in Bayern und natürlich auch nicht die Künstler*innen außerhalb der KSK. Es gibt nach mehr als zwei Wochen noch nicht einmal ein Antragsformular, weder beim bayerischen Wirtschaftsministerium noch beim Ministerium für Kunst und Wissenschaft. Die Betroffenen brauchen keine heiße Luft und warme Worte, sondern Hilfen, die greifen, und das sofort.“

Erhard Grundl
Bundestagsabgeordneter, Sprecher für Kulturpolitik, Bündnis90/Die Grünen

„Die Ankündigung der Staatsregierung, sie arbeite fieberhaft an der Erstellung der Antragsformulare, haben wir als Kulturpolitiker*innen aufmerksam verfolgt. Die Hoffnungen, die geweckt wurden, sind mittlerweile nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Leute sind sauer und verzweifelt. Markus Söder beschädigt den Glauben an die Politik, wenn er den Ankündigungen keine Taten folgen lässt.“

Sanne Kurz
Bayerischer Landtag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Kultur und Film

„Wir fordern, der bayerische Ministerpräsident möge sich tatsächlich für die versprochene finanzielle Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler in Bayern einsetzen und seiner Regierungserklärung vom 20. April auch endlich Taten folgen lassen.“

Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL

Weiterlesen zum Thema Corona-Soforthilfen für Künstler und Künstlerinnen:


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Offener Brief an die FW/CSU-Staatsregierung: Bayern ist Kulturstaat!

Die Kultur kollabiert, Solo-Selbständige stehen vor einer langen Zeit des Nichts. Wenn der Bund schweigt, muss das starke Bayern voran gehen und seinen Kulturstaat, seine Kultur-Infrastruktur und seine Kulturschaffenden über die Krise retten! Ein Offener Brief von Erhard Grundl, MdB und Sanne Kurz, MdL.

Bayern ist Kulturstaat. Ich kann den Satz aus unserer Verfassung gar nicht oft genug wiederholen. Damit es endlich auch die CSU und die FW verstehen, hat Erhard Grundl, Kulturpolitischer Sprecher für uns Grüne im Bundestag und als Straubinger ein Bayer bis ins Mark, gemeinsam mit mir einen Offenen Brief an die Schwarz-Orange Koalition verfasst. Tenor unserer Forderungen: Modell Baden-Württemberg umsetzen! Im Detail lest Ihr unsere vier Forderungen in der PDF, die ich für Euch hochgeladen habe.

Den gesamten Brief findet Ihr hier:

Sobald kommende Woche die Sitzungen wieder beginnen, wollen wir Grüne hier im Landtag Bayern Anträge einbringen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Stay tuned!


Weiterlesen, aktiv werden:

Webinar „Veranstaltungsverbote: Wer zahlt die Zeche?“ zum Thema Corona-Kultur-Krise mit Erhard Grundl, Bundestag, Sanne Kurz, Bayerischer Landtag und David Süß, ab Mai Stadtrat in München, sowie Satu Siegemund (Bundesverband Regie) und Annette Greca /ver.di).


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Soforthilfe für Vereine: Gemeinnütziger Kultur den Rücken stärken

Kulturschaffen wird oft im Ehrenamt geleistet. Ob Laientheater oder Filmfestival, ob Soziokulturelle Zentren oder Musikfestival. Wo Verbote Existenznot bringen, brauchen gemeinnützige Vereine Hilfe.

Springe zum Update vom 01.04.2020

Mit Beginn der Veranstaltungsverbote fiel der Vorhang. Im Theater, im Club, aber auch für Veranstalter wie das Münchner Feierwerk e.V., das seit über 30 Jahren Kunst, Musik und Kultur zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien bringt – und das ich hier nur beispielhaft nennen will für die vielen, vielen engagierten Vereine im Freistaat, die Kultur zu Menschen bringen.

Seit start der bayerischen Soforthilfen haben mich viele Vereine kontaktiert: Dürfen Vereine Soforthilfe beantragen? Zumal sie ja oft viele Kulturschaffende beschäftigen, also direkt selbst auch helfen könnten? Vereine sind Unternehmen in vielem, z.B. dem Steuerrecht*, gleich gestellt. In den Richtlinien zum Corona-Sofortprogramm Bayern orientiert man sich am §2 UstG – der gilt auch für Vereine. Wir haben für Euch recherchiert, beim Bundestag nachgefragt und meist den Rat erteilt: so richtig ausgenommen sind Vereine nicht. Einfach mal probieren.

„Einfach mal probieren“ – das kann es natürlich mittelfristig nicht sein. Die eine Behörde sagt ja, die andere nein, die dritte denkt noch nach. Rechtssicherheit muss her! Darum haben wir von Grüne Fraktion Bayern einen Brief geschrieben. Denn siehe da: viele Bereiche sind betroffen von Jugendherberge und Musikkneipe, Weltladen und Theater bis zu großes Straßenkulturfestival, Kino im Ehrenamt und soziokulturelles Zentrum. Was es dringend braucht ist ein klares Ja zur Soforthilfe für Vereine.

Hier unser Brief an die Ministerien , in dem wir Soforthilfe für Vereine fordern zum Nachlesen. Unten ein wichtiger Update


Update: auch Kurzarbeit für Vereine jetzt möglich! Infos hier.


*Steuerrecht für Vereine & Vereins-Steuer-Geeks:

Vereine – gemeinnützig oder nicht – fallen grundsätzlich unter §2 UstG und zwar ganz konkret dann, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art betreiben. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Ist Dein Verein ein „Betrieb gewerblicher Art“? – Dies stellt in der Regel das Finanzamt fest. Oft wurde das auch schon in der Vergangenheit für den Verein festgestellt. Es kann sogar eine Befreiung von der Steuer vorliegen. Der Tatbestand „Betrieb gewerblicher Art“ bleibt davon aber unberührt.


Update 01.04.2020 – aktuelle Mail aus dem Wirtschaftsministerium:

Antragsberechtigt beim Bundesprogramm sind unabhängig von Branche oder Rechtsform alle die „wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind“. Darunter fallen auch gemeinnützige GmbHs, Vereine, Verbände, wenn sie zumindest auch Dienstleistungen oder Waren am Markt anbieten.

Antragsberechtigt beim bayerischen Programm (also über 10 Beschäftigte) sind: selbstständige Angehörige der freien Berufe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des §2 Gewerbesteuergesetzes (und Unternehmen der Landwirtschaft). Was genau unter einem Gewerbebetrieb zu verstehen ist, definiert §15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz: „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Darunter können grundsätzlich auch gGmbHs und Vereine fallen. Aber nur dann und nur für den Bereich, wo sie auch tatsächlich gewerblich im Sinne des Gewerbesteuergesetzes tätig sind.

E-Mail der Landtagsbeauftragten des STMWI von Mittwoch, 01.04.2020, 15:55

Danke, liebes bayerisches Wirtschaftsministerium! Diese Info hilft sehr! Danke.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Offener Brief Sanne Kurz Rundfunkrat BR Intendant Wilhelm Miazga Jetzt Red I

Bayerische AfD Chefin Miazga bei „Jetzt red i“ – Offener Brief an den BR Intendanten Wilhelm

Der Wolf im Schafspelz ist ein altes Bild aus Märchen. Corinna Miazga erinnert mich an diese Figur, wenn ich lese, dass sie keinerlei programmatische Veränderung innerhalb der AfD anstrebt, sondern verkündet, die Außenwirkung müsse sich verbessern: Alle machen uns schlecht. Wir sind doch total nett. Wir sind die neue bürgerliche Mitte. – Nein, Frau Miazga, das sind Sie nicht, und wenn Sie sich noch so sehr verbiegen!

Dieser Tage erinnert uns alle die Kampagne von H✓gesatzbau auf der Facebookseite #wirwerdensiejagen wieder daran, dass es sich bei der AfD keineswegs um eine harmlose oder gar bürgerliche Partei handelt. Menschenverachtung, Hass, Erniedrigung – all das liegt vor uns noch einmal in seiner geballten, erschreckenden und abstoßenden Deutlichkeit.

Umso schlimmer, dass zum morgigen „Jetzt red i“ Thema

„Hetze, Gewalt, Mord – Die unterschätzte Gefahr von Rechts?Nach dem Anschlag in Halle: Wie steht es um die Sicherheit in Bayern? Wie will die Politik auf die wachsende Bedrohung von Rechts reagieren? Terror von Rechts – eine zu lange unterschätzte Gefahr?“

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/jetzt-red-i/jetzt-red-i-nuernberg-hetzte-gewalt-mord-rechter-terror-100.html

 ausgerechnet wer eingeladen wurde? Corinna Miazga! Unterzeichnerin der „Erfurter Erklärung“ des „Flügels“, erklärte „das Außenbild muss sich ändern“ Propaganda-Frontfrau der AfD in Bayern im bürgerlichen Mäntelchen. Und nein, zur Reaktion der Politik auf die im Titel der Sendung aufgeworfene Frage hat sie natürlich nichts, aber auch gar nichts beigetragen.

Wie es dazu kommen konnte, wie sich eine so wichtige öffentlich-rechtliche Plattform wie der BR gegen Missbrauch durch extreme Kräfte schützen will und wie im Journalismus für den BR arbeitende Menschen vor rechtspopulistischen Verharmlosungsversuchen und Hetzattacken geschützt werden, lest Ihr in meinem Offenen Brief als Mitglied des Rundfunkrates an den BR Intendanten Ulrich Wilhelm hier.

Was wir als Fraktion im Bayerischen Landtag fordern, um hier und heute in Bayern gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen, lest Ihr hier.

Es ist immer noch mal hilfreich, sich vor Augen zu führen, welche Statements es sind, von denen sich u.a. Miazga nicht distanzieren will. Hier unten ein Beispiel. – „Bessere Außendarstellung“?! – Ohne mich.