Schlagwortarchiv für: Kultur

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Antrag „Gleiches Geld für gleiche Kulturarbeit: Popularmusik-Festivals künftig finanziell unterstützen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm für Popularmusik-Festivals
in Bayern zu entwickeln.

Begründung:

Bayern ist Kulturstaat. So versichert es uns nicht nur die Bayerische Verfassung in Art. 3, sondern auch kürzlich Staatsminister Markus Blume. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 15.04.2024 ebenso wie in den Haushaltsdebatten zum Doppelhaushalt 2024/2025 zeigte er sich zu Recht stolz ob des hohen Kultur-Fördervolumens im Freistaat, das die kulturelle Vielfalt sicherstellen soll.

Bayerns Unterstützung für Kunst und Kultur spiegelt sich auch im Etat für Musikfestivals und musikalische Veranstaltungen wider. 3,8 Mio. Euro stellte der Freistaat hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung. Es wurde eine Vielzahl an Musikfestivals und Konzerten unterstützt – trotz der wiederholten Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Vielfalt hat eine Gruppe von Musikfestivals bisher leider keinerlei Zugang zu staatlicher Musikfestival-Förderung: Popularmusik-Festivals und Popularmusik-Live-Veranstaltungen sind qua Förderrichtlinien von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich an die Bundesebene wenden: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat ein Förderprogramm initiiert, das Musikfestivals im Bereich Popularmusik unterstützt. Das Programm ist hocherfolgreich und war vielfach überzeichnet. Der Bedarf ist also da.

Kultur ist Ländersache: eine Unterstützung für Popularmusik-Festivals wie die des Bundes ist in Bayern dringend nötig, um die musikalische Vielfalt in Landesverantwortung zu sichern und den Nachwuchs vor Ort in Bayern adäquat zu unterstützen: Seit der Pandemie vertrauen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr und mehr auf schon etablierte Namen, oft auf Kosten lokaler Newcomerinnen und Newcomer. Unter einem zudem enorm gestiegenen Kostendruck leiden besonders ländliche Regionen mit wenig kultureller Infrastruktur. Die sich immer weiter verschärfende finanzielle Situation der Popularmusik, gepaart mit dem Fehlen eines Förderprogramms der Staatsregierung gefährdet so die lokale und regionale musikalische Pluralität in Bayern.

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„Kleine Anfrage“- AzP „Kulturcontainer“

Meine Kollegin, unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Anhand welcher Kriterien wurde festgestellt, dass ein einziger Notfall-Container für Kulturgüter ausreichend für alle Museen in Bayern ist, mit welchen Mitteln (über den Notfall-Container hinaus) die Staatsregierung den neuen Notfallverbund für Kulturgüter unterstützt und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, an welchen Standorten Kulturgüter eventuell von Hochwasserereignissen bedroht sind (bitte auflisten nach Regierungsbezirken und Gefahrenstufe)?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Hochwasserschäden an bayerischen Kulturinstitutionen“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatsregierung:

Welche Hochwasserschäden verzeichnen Kultureinrichtungen an Gebäuden, Kunst- und Kulturgegenständen in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Institution unter Einbeziehung staatlicher und soweit bekannt nichtstaatlicher Institutionen), welche Schutzmaßnahmen wurden vor der Flut umgesetzt (bitte mit Angabe der jeweiligen Jahresangaben, Maßnahmen und Summen), welche sind vor dem Hintergrund entstandener und zukünftig erwartbarer Hochwasserschäden geplant (bitte mit Angabe der jeweiligen geplanten Jahre der Umsetzung, Maßnahmen und Summen)?

Hier geht’s zur Antwort:

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Geplanter Rückzug der LfA aus der Kulturförderung“

Meine Kollegin Stephanie Schuknecht fragt die Staatsregierung:

Welche Summe wurde seit dem Jahr 2016 durch die LfA Förderbank Bayern insgesamt für Kulturförderung verausgabt, wie ist der in der Kunstszene besorgt aufgenommene Rückzug der LfA aus der Kulturförderung, insbesondere aus der Mikroförderung von Zuschüssen bis 2500 Euro, begründet, welches Alternativprogramm bietet die Staatsregierung denjenigen Menschen, die bisher durch die LfA Zuschüsse gefördert wurden, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, „in Bayern wird bei Kunst und Kultur nicht gespart!“ (Süddeutschen Zeitung vom 11.06.2024)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Kulturinvestitionen im Kulturstaat Bayern I – Sachstand Sanierung staatlicher Kulturbauten“

„Im Freistaat sitzt das Geld nicht mehr so locker wie früher“, titelte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 28. Januar 2024 (www.sueddeutsche.de). Ein gutes Dreivierteljahr zuvor, im Mai 2023, verkündete der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume die „Kulturkaskade“ für den Freistaat: Der Sanierungsstau der staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern, der über Jahre nicht angegangen worden war, sollte nun systematisch abgearbeitet werden, um den Kulturstaat Bayern wieder zum Strahlen zu bringen. In Anbetracht einer schwierigen Haushaltslage müssen die unabdingbaren und dringend notwendigen Sanierungen jedoch mit Weitsicht angegangen werden.

Die Heimat der bayerischen Kulturinstitutionen ist dabei nicht nur eine ästhetische Bereicherung für das Stadtbild unserer Kommunen. Die Gebäude sind ein Schatz, der uns allen gehört; sie stiften Identität, prägen die Geschichte unseres schönen Bayerns und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kulturinstitutionen können Räume sein, in denen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Perspektiven zusammenkommen und sich austauschen können, was die Grundlage für eine offene
und pluralistische Gesellschaft bildet. Das Potenzial der Kultur, Verständnis für Vielfalt, Toleranz und Dialogbereitschaft zu fördern, kann durch eine gelungene Sanierung, die die Institutionen auch baulich ins 21. Jahrhundert versetzt und Räume für Austausch und Partizipation in den Vordergrund stellt, gehoben werden.

Die Zugänglichkeit zu kulturellen Einrichtungen spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich auch dadurch aus, dass Kultur für alle zugänglich ist. Dies erfordert nicht nur bauliche Maßnahmen, um die Einrichtungen barrierefrei zu gestalten, sondern auch eine transparente Kommunikation und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Kulturelle Teilhabe sollte unabhängig von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen oder Bildungsbarrieren gewährleistet sein, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Diese Aufgaben gilt es nun mit der „Kulturkaskade“ zu meistern.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Vorbemerkung:

Der Freistaat Bayern steht zu seiner Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung seines kulturellen Erbes. Die komplexe bauliche Infrastruktur im oftmals
historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestand ist eine Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte. In diese Schlüsselprojekte wird weiterhin kontinuierlich und kraftvoll investiert.

1.1 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten)?

In den beiden Tabellen
a) Laufende Baumaßnahmen StMWK
b) Maßnahmen in Planung StMWK
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) dargestellt.

Soweit nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern 2020 (RLBau 2020) erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen der Baukosten zum 1. Januar 2024 dieser Maßnahmen beträgt rd. 1.093,5 Mio. Euro. Als laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags Projekte aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der Projektplanung (PP) bzw. in Altfällen der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) erfolgt ist.

Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der Projektunterlage (PU) ermittelt.

1.2 Wie groß ist zum 1. Januar 2024 das finanzielle Gesamtvolumen des Sanierungsbedarfs der staatlichen Kulturbauten der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH; bitte tabellarisch für jeden Bau einzeln auflisten) ?

In den beiden Tabellen
c) Laufende Baumaßnahmen der SV
d) In Planung befindliche Baumaßnahmen der SV
in der Anlage werden die einzelnen zum 1. Januar 2024 laufenden und in Planung befindlichen Großen Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (SV) dargestellt.

Soweit nach der RLBau 2020 erstellt, wurden bei den laufenden Großen Baumaßnahmen nachrichtlich die von der Bauverwaltung ermittelten Risiko- und Indexkosten
aufgeführt. Das finanzielle Gesamtvolumen zum Januar 2024 dieser Baumaßnahmen beträgt rd. 488 Mio. Euro. Laufende Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Genehmigungsvorbehalte des Landtags aufgeführt, soweit bereits eine Genehmigung der PP bzw. in Altfällen der HU-Bau erfolgt ist.

Bei den Baumaßnahmen in Planung werden die Baukosten von der Bauverwaltung erst im Rahmen der Erstellung der PU ermittelt.

1.3 Welche Bau- und Sanierungsvorhaben, zu denen es bisher keine Kostenschätzungen und somit auch keine Veranschlagung im Staatshaushalt gibt, werden nach aktuellem Wissensstand der Staatsregierung zu den unter Fragen 1.1 bzw. 1.2 genannten in den kommenden Jahren in den Geschäftsbereichen des StMWK und des StMFH anfallen?

In der Tabelle
e) Baumaßnahmen in Konzeption StMWK
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen des StMWK in Konzeption aufgeführt. Veranschlagungsreife Maßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet; über die Aufnahme entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

In der Tabelle
f) In Vorbereitung befindliche Maßnahmen der SV
in der Anlage werden Große Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung (StMFH) in Vorbereitung aufgeführt. Eine mögliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

2.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr verausgabt?
2.2 Mittel in welcher Höhe wurden zusätzlich zur Sanierung für Planung und Neubau der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich des StMWK seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen getätigt (bitte tabellarisch für alle Neubauten und Sanierungen pro Maßahme einzeln angeben, also für das Konzerthaus – jetzt: Konzertsaal – München, alle staatlichen Museen und Sammlungen, das Landesamt für Denkmalpflege, die Staatsoper, das Haus der Kunst, die staatlichen Archive, die Staatsbibliothek, das Staatsschauspiel, die Oper Nürnberg, das Haus der Bayerischen Geschichte, das Staatstheater am Gärtnerplatz, das Proben- und Werkstättenzentrum des Residenztheaters, die Staatstheater in Augsburg, Würzburg etc. sowie die Gesamtplanung Kunstareal)?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden gemeinsam beantwortet.

In nachstehender Tabelle befinden sich die Bauausgaben des StMWK im Zusammenhang mit Kulturgebäuden (Ist-Zahlen):

in Tsd. Euro201820192020202120222023
Gr. Baumaßnahmen
(Tit. 710 ff.)
45.48640.33634.50533.71348.38977.715
Summe45.486
40.336

34.505
33.71348.38977.715

Die differenzierten Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de1) des Einzelplans 15 bei Tit. 710 ff des jeweiligen Kapitels entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah durch das StMFH veröffentlicht.

Eine Angabe der für Sanierungszwecke aufgewendeten Mittel aus den Titeln des Bauunterhalts, der Kleinen Baumaßnahmen sowie der Kanalsanierungen ist aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen nicht mit angemessenem Aufwand ermittelbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Oper Nürnberg sowie den Staatstheatern Augsburg und Nürnberg um kommunale Liegenschaften handelt, für die eine staatliche Förderung nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht kommt. Diese Förderung ist im Geschäftsbereich des StMFH verortet.

3.1 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierung der bayerischen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr verausgabt (bitte Summe für jedes Jahr angeben)?
3.2 Mittel in welcher Höhe wurden für Sanierungen der staatlichen Kulturbauten im Geschäftsbereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen im Geschäftsbereich des StMFH seit 2018 pro Jahr für große Baumaßnahmen verausgabt (bitte für die jeweilige Baumaßnahme einzeln angeben)?

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Folgenden sind die Bauausgaben der SV im Zusammenhang mit Gebäuden (Ist-Zahlen) aufgelistet:

in Tsd. Euro201820192020202120222023
Bauunterhalt
(Titel 519 01)
15.088 16.625 20.315 16.835 14.419 16.777
Kleine Baumaßnahmen
(Titel 701 01)
1.678 1.299 3.054 3.279 3.5384.202
Kanalsanierungen
(Titel 702 01)
741492 1.084 822 1.238 569
Große Baumaßnahmen
(Titel 701 ff.)
42.178 42.624 43.86839.84740.49343.119
Summe 59.68561.04068.32160.783 59.68864.666

Die Ausgaben für die jeweilige Große Baumaßnahme können den veröffentlichten Haushaltsrechnungen für die Jahre 2018 bis 2022 (www.stmfh.bayern.de2) des Einzelplans 06 bei Kap. 06 16 (Schlösserverwaltung) Tit. 710 05 ff entnommen werden. Die Zahlen für 2023 werden zeitnah veröffentlicht.

4.1 In welchen Haushaltstiteln werden die in Fragen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3.1 und 3.2 genannten Vorhaben dargestellt?

Die Bauausgaben der Kultureinrichtungen erfolgen bei den folgenden Titeln der jeweiligen Haushaltskapitel im Einzelplan 15 bzw. des Kap. 06 16 der SV für:

  • Bauunterhalt: Titel 519 01/51973
  • Kleine Baumaßnahmen: Titel 701 01/70173
  • Kanalsanierungen Titel: 70201
  • Große Baumaßnahmen: Titel 710 ff

4.2 Welche Rolle spielt bei allen Sanierungsarbeiten die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude?

Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Dies gilt auch für die bauliche Barrierefreiheit der Gebäude. Daher wird neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet.

4.3 Mittel in welcher Höhe werden für den baulichen Ausbau der Barrierefreiheit aufgewendet (bitte auflisten pro Jahr seit 2018)?

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden in der Regel im Rahmen der Baumaßnahmen mit durchgeführt und können daher nicht einzeln benannt werden. Dem Ausbau der Barrierefreiheit wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes in den Kultureinrichtungen ebenso wie in den Objekten der SV ein großer Stellenwert beigemessen.

5.1 Mittel in welcher Höhe werden für tragfähige Zwischennutzungskonzepte während der erforderlichen Schließungszeiten der großen Kultureinrichtungen bereitgestellt, beispielsweise für Interimsspielstätten, Zwischennutzungsbetrieb, Ausweichspielstätten oder Mehrbedarfe aufgrund von inhaltlicher Arbeit ohne Haus (bitte auflisten nach Jahr seit 2018)?

Residenztheater
Der Projektantrag für die Generalsanierung des Residenztheaters umfasst eine Interimsunterbringung des Spielbetriebs für die Dauer der Bauzeit. Hierfür ist ein tragfähiges Konzept zu erstellen. Eine genauere Bezifferung der Interimskosten ist erst auf der Grundlage des endgültigen Interimskonzepts möglich.

Landestheater Coburg
Als Ausweichspielstätte für den Spielbetrieb des Landestheaters Coburg während der Schließung und Sanierung des Theatergebäudes wird das von der Stadt Coburg errichtete GLOBE genutzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Baukosten des GLOBE mit einem Betrag von 10 Mio. Euro, der zu gegebener Zeit auf den von der Stadt Coburg zu erbringenden Finanzierungsanteil an den Kosten der Generalsanierung angerechnet wird.

Die Baumaßnahmen der Schlösserverwaltung werden in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführt bzw. es waren während der Schließzeiten keine Zwischennutzungskonzepte erforderlich.

5.2 Inwieweit werden künstlerische und konzeptionelle Bedürfnisse und Visionen der jeweiligen Leitungsperson der Kultureinrichtungen sowie der örtlichen Nutzungsgruppen bzw. Stadtgesellschaft vor Ort und/oder nationale wie internationale Expertise und Erfahrungen, beispielsweise durch Sounding-Boards, bei den Sanierungsarbeiten mitbedacht bzw. einbezogen?

Bei den anstehenden Generalsanierungen im Theaterbereich (Residenztheater, Landestheater Coburg) stehen Maßnahmen wie die Sanierung der Sicherheits- und
Bühnentechnik, Anpassungen an veränderte rechtliche Anforderungen im Arbeitsschutz, Herstellung von zeitgemäßer Barrierefreiheit und Behebung funktionaler Defizite im Vordergrund. Soweit dabei konzeptionelle bzw. künstlerische Bedürfnisse eines zeitgemäßen Theaterbetriebs zu berücksichtigen sind, wird die Expertise des sachverständigen Personals der Einrichtungen in die Planungen einbezogen.

Bei der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung wurden die konzeptionellen und perspektivischen Bedürfnisse des Museums dadurch in vollem Umfang
berücksichtigt, dass die Leitung der Kultureinrichtung alle Belange der Einrichtung vertrat und deren Umsetzung zur Entscheidung und Freigabe erhielt. Dadurch war eine maximale Nutzereinbindung gewährleistet.

Die Sanierung der Neuen Pinakothek wurde von Beginn an unter dem Aspekt der Einbindung in das städtische Umfeld betrachtet. Auch die Museumsleitung ist eng eingebunden und vertritt damit die nutzerseitigen Interessen.

5.3 Werden über die gesetzlichen Regelungen hinaus auch Leuchtturmprojekte in Bezug auf nachhaltigen Bau, Barrierefreiheit und/oder innovative Architektur (wie beispielsweise beim Neubau des Museums Haus der Bayerischen Geschichte) angedacht (bitte Projekte seit 2018 aufzählen)?

Bei den staatlichen Baumaßnahmen hat der Freistaat als Bauherr eine Vorbildrolle. Daher werden neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Umsetzung von Zielen und Vorgaben der Staatsregierung sowie des Landtags gewährleistet. Da diesbezüglich die Kategorisierung als „Leuchtturmprojekt“ im Sinne der Fragestellung nicht definiert ist, können keine konkreten Projekte benannt werden.

6.1 Mit welchen international renommierten Kulturbauexperten oder -expertinnen steht die Staatsregierung zu den umfassenden Sanierungsaufgaben im Austausch?

Für die erforderlichen Leistungsbilder bei Planung und Bau der staatlichen Sanierungsbaumaßnahmen beauftragt die fachkundige Staatsbauverwaltung im Rahmen von Haushalts- und Vergaberecht freiberuflich tätige Fachleute mit der notwendigen Eignung. Je nach Aufgabenstellung führt sie hierfür auch Architektenwettbewerbe durch.

6.2 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten jeweils Anwendung bei den Sanierungen, um die Kulturbauten damit fit für das 21. Jahrhundert zu machen (bitte aufzählen nach jeweiligem Sanierungsprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)?
6.3 Welche Ideen für Kulturvermittlung und Kulturpädagogik für jedes Alter und alle Zielgruppen, auch von der Nutzerseite eines diversen Kulturpublikums des 21. Jahrhunderts gedacht, finden in den gestalterisch-architektonischen Konzepten bei Neubauten jeweils Anwendung (bitte aufzählen nach jeweiligen Neubauprojekt mit zukünftigem inhaltlichen Konzept)?

Die Fragen 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Theater: Auf die Antwort zu Frage 5.2 wird verwiesen. Im Zuge der Generalsanierung des Residenztheaters wird der Bereich der Theaterpädagogik aus Raumgründen in neue Räume zu verlagern sein. Ein entsprechendes inhaltliches und räumliches Konzept ist im Zuge der weiteren Planungen zu erstellen.

Digitalisierung in Museumsbauten ist ein wesentliches Element, um künftig auf Herausforderungen im Bereich Inklusion und Bildungaller Alters- und Zielgruppen angemessen reagieren zu können. Die gestalterischen und architektonischen Konzepte der Archäologischen Staatssammlung berücksichtigen besonders die technischen Voraussetzungen, die für die fortschreitende Digitalisierung notwendig sind.

Ziel der Sanierung der Neuen Pinakothek – einem postmodernen Bau des Architekten Alexander von Branca – ist, das Gebäude an die aktuellen Brand- und Sicherheitsverordnungen anzupassen und gleichzeitig dessen Einzigartigkeit zu bewahren. Hierbei werden die Standards eines zukunftsfähigen Museumsbetriebs berücksichtigt wie etwa die besucherfreundliche Umgestaltung des Foyers und Kunstvermittlungsräume an zentraler Stelle mit digitalem Studio. Künftig kommt im Interesse gehobener Aufenthaltsqualität als ein Versammlungsraum der überdachte Hof hinzu, der an das Foyer angrenzt. Neu wird auch ein Vortragsraum sein, der für kommunikative Nutzung unterschiedlichster Art geeignet ist.

Konzertsaal München: Es wird derzeit eine Redimensionierung des Projekts vorbereitet. Hierzu ist auch ein eigener Bericht im Landtag vorgesehen. Da die entsprechenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann dem Ergebnis an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

7.1 Welche Pläne hat die Staatsregierung in den staatlichen Kulturbauten, die neu gebaut, derzeit oder seit 2018 saniert wurden/werden, zur Gewinnung neuer Nutzungsgruppen, die bisher nicht zum Publikum der jeweiligen staatlichen Kulturbauten gehörten, für die Zeit nach Neubau/Sanierung und (Wieder-)Eröffnung – beispielsweise durch stärke Transparenz, architektonische Öffnung, frei zugängliche Räume für die Öffentlichkeit etc. (bitte pro Kulturbau auflisten)?

Theater: Der Ansatz, Kultureinrichtungen als sog. „Dritte Orte“ stärker für ein breiteres Publikum und die Stadtgesellschaft zu öffnen und damit neue Publikumsgruppen zu erschließen, wird in den anstehenden Sanierungsaufgaben im Theaterbereich geprüft. Wie eine solche Öffnung baulich und konzeptionell aussehen kann, ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen.

Archive und Bibliotheken: In dem neuen staatlichen Archiv in Kitzingen, das derzeit errichtet wird, werden sich künftig zwei Vortragsräume und ein Ausstellungsraum befinden. Dies wird insbesondere die historisch-politische Bildungsarbeit fördern und so auch neue Nutzergruppen ansprechen.

Im Staatsarchiv Nürnberg wird im Rahmen der Sanierung ein neuer Ausstellungsraum geschaffen. Zudem werden in diesem ältesten Archivzweckbau Bayerns historisch bedeutsame Gebäudeteile neu zugänglich gemachtwerden.

Im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg wird durch einen Erweiterungsbau ein barrierefreier Zugang für die Bevölkerung
geschaffen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Nutzung des Gebäudes erweitert durch einen Veranstaltungsraum und eine Ausstellungsfläche. Des Weiteren wird die Nutzung des Lesesaals verbessert durch unterschiedliche Angebote von Nutzerflächen wie z. B. Einzelarbeitsplätze und Besprechungsräume.

Konzertsaal München: Es wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.

Museen: Für die Ansprache neuer Gruppen werden vor allem digitale Medien genutzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung der Archäologischen Staatssammlung war aber auch die Optimierung der frei zugänglichen, öffentlichen Bereiche, durch Maß- nahmen wie der Schaffung eines Forums und Cafébereichs. Das Betriebskonzept ist so angepasst, dass unabhängig vom Museumsbetrieb eine erweiterte Nutzung für die Öffentlichkeit möglich ist.

In der Neuen Pinakothek soll es zukünftig mehrere Bereiche geben, die ohne Eintrittskarte frei zugänglich sind und auch gerade für Familien die Möglichkeit bieten werden, mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. Auch die künftige Museumsgastronomie soll mitten in der Maxvorstadt einer breit gefächerten Nutzergruppe als attraktive Anlaufstelle zur Verfügung stehen, vgl. Antwort zu Frage 6.2.

7.2 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen für personelle Ausstattung, beispielsweise in Vermittlung oder Kommunikation der Häuser nach der (Wieder-)Eröffnung, wider (bitte Art und Weise angeben)?

Die Bespielung staatlicher Kulturbauten insbesondere im Bereich der staatlichen Theater sowie der staatlichen Museen und Sammlungen und die hierfür erforderliche
personelle und finanzielle Ausstattung (z. B. für Vermittlung und Kommunikation) ist – sowohl vor, während als auch nach Großen Baumaßnahmen – in der Gesamtschau aller anfallenden Aufgaben zu sehen und lässt sich nicht auf einzelne bauliche Maßnahmen zurückführen bzw. herunterbrechen.

7.3 Spiegeln sich die in Frage 7.1 genannten Pläne zur Erschließung neuer, bisher nicht angesprochener Nutzungsgruppen auch in den Plänen inhaltlicher Angebote nach der (Wieder-)Eröffnung wider (bitte Art und Weise angeben)?

Theater: Mit Blick auf die Zeitschiene der im Theaterbereich anstehenden Generalsanierungen ist es für Aussagen zu konkreten inhaltlichen Angeboten nach der jeweiligen Wiedereröffnung der Einrichtungen derzeit noch zu früh.

Museen: Die inhaltlichen Angebote der Archäologischen Staatssammlung können künftig je nach Besucherverhalten angepasst werden. Die digitalen und analogen Angebote sehen zunächst Angebote für verschiedene Zielgruppen vor, z. B. sollen junge Erwachsene durch ein AR-Spiel (AR = Augmented Reality) angesprochen werden. Bei der Verpachtung wurde darauf geachtet, dass der Gastronom gut vernetzt ist und die Stadtgesellschaft insgesamt anspricht.

Für die Neue Pinakothek wird ein zeitgemäßes Präsentationskonzept erarbeitet. Die Gelegenheit, die Neue Pinakothek mit der Sanierung umfassend barrierefrei zu gestalten, ermöglicht es, die inhaltlichen Kunstvermittlungsangebote für Menschen mit Einschränkungen weiter auszubauen.

8.1 Welche aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ weisen noch eine Finanzierungslücke auf (bitte tabellarisch pro Bauprojekt inkl. Betrag der Finanzierungslücke angeben)?

Die Durchführung der Maßnahmen der „Kulturkaskade“ erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht bereits im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung, dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Angabe konkreter Zeiträume für die Umsetzung der aktuellen und geplanten Maßnahmen ist daher nicht möglich. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung im Rahmen der veranschlagten Baumittel an.

8.2 Für welche der aktuellen Sanierungs- bzw. Neubaupläne der „Kulturkaskade“ wünscht sich das StMWK ein stärkeres bzw. grundsätzliches finanzielles Engagement der Zivilgesellschaft (bitte für jedes Bauprojekt einzeln angeben)?

Das bestmögliche Miteinander von staatlicher und privater Seite zur Finanzierung kultureller Projekte ist beiden Seiten ein wichtiges Anliegen und Ziel. Grundsätzlich sind hierfür viele Projekte geeignet. Die konkreten Möglichkeiten bleiben der Diskussion im Einzelfall vorbehalten.

8.3 Welche Aufgaben innerhalb Bayerns Kulturinfrastruktur sollen von den Kulturinstitutionen nach Neubau bzw. Sanierung abgedeckt werden (bitte die künftig angedachte Aufgabe für die jeweiligen Kulturinstitutionen, die gebaut bzw. saniert werden, einzeln angeben)?

Kunst- und Kultureinrichtungen gestalten das durch eine Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen geprägte neue Zeitalter wesentlich mit. Zentrale Leitthemen sind die kulturelle Teilhabe sowie die Digitalität. Dabei gibt es nicht nur bei Neubauten ein hohes Potenzial, kulturelle Transformation mitzugestalten. Ebenso stellen Sanierungen über die rein baulichen Maßnahmen hinaus eine Modernisierung der kulturellen Infrastruktur dar. Dies eröffnet die Chance, die Transformation unserer Kultureinrichtungen aktiv zu gestalten und ihre jeweilige Funktionalität noch stärker vom Publikum und von einer bayernweiten Perspektive her zu denken.

Die in der Antwort des Staatsministeriums enthaltenen Anlagen stehen Ihnen über den nachfolgenden Button zur Verfügung.


1 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/
2 https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/

Haushalt 2024_Einzelplan 15_Kulturpolitik_Sanne Kurz_Rede_Grüne_Bayerischer Landtag

Meine Rede zum Haushaltsplan 2024 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Gut, dass es in der Staatsregierung, verehrter Herr Vorsitzender Piazolo, noch Leute gibt, die die Kultur hochhalten und dazu auffordern, die Kulturveranstaltungen zu besuchen, und betonen, wie wichtig das ist. Auch der Denkmalschutz ist wichtig, nicht nur wegen der großen Denkmäler in staatlicher Hand, sondern auch wegen der vielen nichtstaatlichen kleinen überall im Land. Zusätzliche Stellen wurden zwar geschaffen; das hilft aber natürlich nichts, wenn das Personal mit leeren Händen dasteht. Seit Jahren fordern wir Grüne eine Aufstockung der nötigen Fördermittel für die kleine Denkmalpflege und für den Entschädigungsfonds. Man kann zig Leute einstellen. Wenn diese jedoch zur Rettung unserer Denkmäler kein Geld in der Hand haben, hilft das alles nichts. Die Bierzeltreden über die Schönheit unserer Heimat bleiben Fake-Bekenntnisse, wenn die kleinen Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Sanierung nicht aus eigener Kraft schaffen, finanziell im Stich gelassen werden. Auch dieser Haushalt ist für den Denkmalschutz leider wieder eine verpasste Chance.

Kulturpolitisch – das finden wir auch – wurde auch einiges verpasst. Die Kulturmilliarde, die der Minister wie eine Monstranz seit Monaten vor sich herträgt, existiert im Haushalt nicht. Die Kulturagenda hat keinen Kulturförderbericht hervorgebracht. Wir warten auch vergeblich auf die Kulturkaskade. Warum? – Bauen geht mit Haushaltsmitteln. Für das Proben- und Werkstattzentrum vom Residenztheaters sind Mittel eingestellt, 30 Millionen Euro für das Jahr 2024, 20 Millionen Euro für das nächste Jahr. So geht bauen. Bei allen anderen Kulturbaustellen: Nada, niente, gar nichts. Für die Musikhochschule gibt es nichts im Jahr 2024, und im Jahr 2025 500.000 Euro. Für das Residenztheater gibt es null Euro. Für das Haus der Kunst gibt es 1 Million Euro im Jahr 2024, 2 Millionen Euro im Jahr 2025. Für das Naturkundemuseum Bayern sind 1,5 Millionen Euro respektive 2 Millionen Euro vorgesehen.


(Volkmar Halbleib (SPD): Kaskade!)


Genau. Immerhin deuten diese Zahlen an, dass die Neue Pinakothek irgendwann einmal fertig werden könnte. Da ist etwas eingestellt. Auch die Tatsache, dass die eingestellten Mittel für das bayerische Konzerthaus nicht auf ein Einstampfen hindeuten, macht mir natürlich schon Hoffnung. Lieber Herr Vorsitzender, Dampf machen sieht aus meiner Sicht ein bisschen anders aus. Herr Staatsminister, Sie werden gleich reden. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie den Worten Taten folgen. Wir brauchen Taten im Haushalt. Wir brauchen Mittel, die dort eingestellt werden. Das gilt insbesondere für die Zivilgesellschaft. Für veschleppte Projekte wie Biotopia und Konzerthaus wurden schon Millionen eingesammelt. Zeigen Sie jetzt, dass man Ihnen vertrauen kann. Bauen wird nicht billiger. Mit der Tiefe, mit der in die Rücklagen gegriffen wird, werden die Staatskassen auch nicht voller.

Kulturpolitik hat etwas mit Prioritätensetzen zu tun. Für die Demokratie ist es gefährlich, wenn diese Prioritäten von den falschen Leuten gesetzt werden. Deshalb will ich die letzte Minute nutzen, um kurz etwas zu den Änderungsanträgen der AfD zu sagen, die der Kulturdebatte ohnehin nur mit wenigen Verbliebenen beiwohnt. Mit den Änderungsanträgen sollen alle Ausgaben für die Kultur- und Kreativwirtschaft, für Digitales, für das Kulturportal Bayern, für die Filmförderung und die Freie Szene komplett auf null Euro gekürzt werden.


(Zurufe von der AfD: Richtig!)


Wirklich erschreckend sind die Begründungen, wenn man sie liest. Ich zitiere: „Kulturprojekte, die möglicherweise männer-, inländer- und heimatfeindlich sind“, „evolutionelle, kulturelle Entwicklungen, die man nicht behindern dürfe“, „ideologische Kontaminierung von Kultur im Allgemeinen und Filmkunst im Besonderen“, „parteipolitische Bekenntniskunst“. – Das ist die Fratze der Kulturpolitik der AfD, die da enthüllt wird! Das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt. Das Gegenteil von Kunstfreiheit und Freiheit ist Diktatur. Ich kann nur sagen: Ich bin sehr dankbar, dass diese Partei fernab jeder Verantwortung steht. Wir müssen alle gemeinsam dafür kämpfen, eine solche Kulturpolitik in diesem Land zu verhindern.


(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Projekte zu Teilhabe und Inklusion in Kulturinstitutionen“

Ich frage die Staatsregierung:

Wieviele Projekte oder Institutionen, die explizit zur Teilhabe ärmerer Menschen am Kulturbetrieb arbeiten, wie beispielsweise Kulturraum München, unterstützte die Staatsregierung in den vergangenen 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wieviele Projekte oder Institutionen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder sozio-ökonomischen Zugangshürden durch Begleitung, beispielsweise Malteser Kulturbegleitung, unterstützte die Staatsregierung in den letzten 5 Jahren (bitte mit Angabe Name, Ort, Fördersumme, ggf. erreichte Personenzahl), wie evaluiert und fördert die
Staatsregierung Wirksamkeit und Bekanntheit der bereits laufenden Unterstützungsangebote für Kulturzugang in Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:

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Film in Zeiten des Rechtsrucks: Demokratie und Pluralität verteidigen!

Millionen Menschen engagieren sich gegen Angriffe von rechts auf unsere Demokratie, zivilgesellschaftliche Gruppen von Wirtschaft bis NGO zeigen klare Kante gegen antidemokratische Unterwanderung. Auch zahlreiche Film- und Medienschaffende haben sich im Netzwerk „Film & Demokratie“ zusammengeschlossen, um unsere wehrhafte Demokratie und die Freiheit von Medienkultur und Medieninhalten zu stärken. 

Wie tragen Netzwerk und Filmbranche zu dem breiten gesellschaftlichen Bündnis bei? Welche Hürden gibt es? Wie können durch den Film „Lagerfeuer“ geschaffen werden, an denen die Gesellschaft zusammenkommt? Was ist politisch notwendig, um die Branche vor Angriffen Rechtsextremer, die die Medienvielfalt und Kunstfreiheit, aber auch schlicht die finanzielle Förderung bedrohen, dauerhaft zu schützen? Anlässlich des Münchner Filmfests lädt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag zu einer Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Politik und des Netzwerks „Film & Demokratie“ ein. Kulturstaatsministerin Claudia Roth wird die Veranstaltung mit einer Keynote eröffnen. 

Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen lädt zur alljährlichen Podiumsdiskussion und zum Austausch am Rande des Filmfest München ins Maximilianeum.  Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Und Sie alle sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und von unserem offenen Stuhl auf dem Podium aus mitzudiskutieren.

Wann: Sonntag, 30. Juni 2024 | 15 Uhr
Wo: Bayerischer Landtag | Senatssaal | Maximilianeum | 81627 München 
 
Gäste:  

  • Kulturstaatsministerin Claudia Roth 
  • Michael Sacher, MdB, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
  • Morgane Remter, Netzwerk „Film & Demokratie“, AG DOK 

Moderation: Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Medien

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Schriftliche Anfrage „Musikland Bayern – Situation der Freien Orchester im Kulturstaat II“

Bayern ist Musikland. Neben den vielen Blasmusikkapellen, Posaunenchören, Bands, Solistinnen und Solisten, Musikvereinen, den staatlichen Orchestern und den Rundfunkorchestern gibt es auch eine große Anzahl an freien Orchestern und Projektorchestern, die unsere bayerische Musiklandschaft bereichern. Mit dem Bayerischen Musikplan gibt es bereits tragfähige Leitlinien, um die Musiklandschaft und damit auch die nichtstaatlichen und die freien Orchester langfristig zu fördern. Inwieweit mit den dort gesetzten Zielen die Musikförderung im Freistaates stattfindet, ist nicht immer transparent kommuniziert.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

1.1 Inwieweit werden im Rahmen der Förderprogramme für nichtstaatliche Profiorchester bzw. nichtstaatliche Profiprojektorchester die im Bayerischen Musikplan festgeschriebenen Vorschläge zu Weiterentwicklung des professionellen Musizierens wie die gezielte Förderung für Projekte, die dem Brückenschlag zwischen dem pädagogischen Setting und dem rein künstlerischen Bereich dienen, abgebildet z.B. durch die Bereitstellung von Mitteln, Förderprogrammen oder Personalstellen?

Der Bayerische Musikplan der Staatsregierung stellt ein einheitliches und zusammenhängendes Entwicklungsprogramm für die Musiklandschaft im Freistaat in all ihren Facetten und Ausprägungen dar. Der kulturelle Auftrag erstreckt sich dabei auf die Musikpflege inklusive der Nachwuchsförderung, aber auch auf Musikerziehung und Musikausbildung in ihrer gesamten Breite und Vielfalt. Viele nichtstaatliche Profiorchester und Profiprojektorchester widmen sich erfreulicherweise in besonderem Maße engagiert und erfolgreich der Umsetzung von Angeboten der Musik-/Kulturvermittlung bzw. der musikalischen Bildung bzw. Vernetzung. Aufgrund des allgemein hohen künstlerischen Niveaus der musikalischen Orchester bzw. Ensembles in Bayern und deren Kompetenzen und Erfahrungen im Musikvermittlungsbereich stellen sie insoweit ein wichtiges Zugangstor für die junge Generation dar, um eigene unmittelbare Erfahrungen mit musikalischen Angeboten sammeln zu können. Die staatlichen Förderprogramme berücksichtigen die im Rahmen des Kulturauftrags für die Gesellschaft erbrachten Aktivitäten auch angemessen. Für die Förderung maßgeblich ist stets der sich aus dem Förderantrag ergebende konkrete finanzielle Unterstützungsbedarf – dies ist der verbleibende, anderweitig nicht zu bewältigende Fehlbetrag, nachdem die insoweit generierten Einnahmen berücksichtigt wurden. Bei Ausgaben im musikpädagogischen Bereich und der Vermittlungsarbeit handelt es sich grundsätzlich um förderfähige Kosten.

Die Orchester und Ensembles haben dabei die Flexibilität, wie sie ihre Aktivitäten realisieren – möglich sind sowohl interne Strukturen mit eigenem Personal wie auch die Kooperation mit externen Honorarkräften bzw. Dienstleistern. Je nach individuellem Profil bieten sich hier unterschiedliche Vorgehensweisen an, die im Rahmen der staatlichen Förderungen grundsätzlich praxisgerecht und wohlwollend berücksichtigt werden.

Insgesamt zählt der Bereich der kulturellen Bildung zu den Schlüsselthemen der bayerischen Kulturpolitik und ist derzeit Gegenstand besonders nachhaltiger Handlungsansätze.

1.2 Inwieweit wird der Vorschlag aus dem Bayerischen Musikplan, bei der „Bemessung der öffentlichen Zuschüsse unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorschriften“ zu handeln, derzeit umgesetzt (bitte mit Angabe der Orchester und Programme, bei denen bzw. für deren Förderung bereits unter Berücksichtigung tarifrechtlicher Vorschriften angesetzt wird, und Überblick der Entwicklung der Bemessung der öffentlichen Zuschüsse unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Vorschriften in den letzten fünf Jahren)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 4.3 der Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2024 mit dem Betreff „Musikland Bayern – Situation der Freien Orchester im Kulturstaat I“ verwiesen.

2.1 Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle räumliche Situation für Proben- und Aufführungsorte für nichtstaatliche professionelle Orchester und Ensembles ein (bitte für die Kommunen München, Nürnberg, Ingolstadt, Bamberg, Coburg, Regensburg, Würzburg und Augsburg gesondert angeben)?

Es wird auf die Antwort zu Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage vom 22.02.2024 mit dem Betreff „Musikland Bayern –Situation der Freien Orchester im Kulturstaat I“ verwiesen.

2.2 Welche Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung, um sowohl in Ballungsräumen als auch außerhalb von Zentren dafür zu sorgen, dass ausreichend adäquate Probe- und Aufführungsorte, z. B. vonseitens der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung, zur Verfügung gestellt werden können?

Die Schlösserverwaltung bietet in ihren Objekten verteilt über ganz Bayern eine Vielzahl von Veranstaltungsflächen zur Anmietung an. Die Veranstaltungsflächen befinden sich dabei sowohl in Ballungsräumen (z. B. Residenz München) als auch im ländlichen Raum (z. B. Schloss Höchstädt). Soweit die Veranstaltungsflächen in den Objekten der Schlösserverwaltung für Musikproben und Musikaufführungen geeignet sind, können sie dafür auch angemietet werden.

Neben den staatlichen Förderprogrammen für kommunale Investitionen und Städtebau können im Rahmen des Kulturfonds Bayern investive Maßnahmen bei ausschließlich als Konzert- bzw. Probenraum genutzten Räumlichkeiten finanziell mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro unterstützt werden; in gleicher Weise besteht auch im Bereich der Laienmusik für die Ertüchtigung bzw. die Errichtung von für Proben­ und Veranstaltungsaktivitäten genutzten Räumen grundsätzlich die Möglichkeit einer staatlichen Kulturfondsförderung.

2.3 Welche staatlichen Liegenschaften können für die in den Fragen 1.1 und 2.2 genannten Gruppierungen für Aufführungen oder auch für Proben angemietet werden?

Eine vorübergehende, mietweise Überlassung staatlicher Liegenschaften zur Nutzung durch Dritte ist grundsätzlich möglich, wenn und soweit die konkrete grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle ihr Einverständnis erklärt. Auf die Art. 63 und 64 Bayerische Haushaltsordnung sowie die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften wird hingewiesen.

Die im Bereich der Schlösserverwaltung zur Verfügung stehenden Veranstaltungsräume und ihre Nutzungsmöglichkeiten können auf der Internetseite der Schlösserverwaltung abgerufen werden: www.schloesser.bayern.de1

3. Wie gestaltet die Staatsregierung den Bürokratieabbau bei Anfragen zur Nutzung staatlicher Liegenschaften für Probe- bzw. Aufführungszwecke (bitte nach Nutzungsart und Liegenschaftsart alle Maßnahmen zum Bürokratieabbau getrennt einzeln aufführen)?

Siehe Antwort zu Frage 2.3.

Die Vermietung kann auf Basis standardisierter Verträge erfolgen.

4.1 Inwieweit spielt Förderung bestimmter Musikrichtungen oder Aufführungspraktiken, etwa Neuer Musik, zeitgenössischer Musik oder historischer Aufführungspraxis, wie zum Teil im Musikplan ausdrücklich erwähnt, bei Entscheidungen über Förderungen eine Rolle?

Die Musiklandschaft in Bayern zeichnet sich durch ihre eigene besondere Vielfältigkeit und Qualität aus. Die Angebote finden grundsätzlich in allen Regionen des Freistaates statt und beleben das kulturelle, aber auch das gesellschaftliche Leben vor Ort. Mit seinen flexiblen und praxisgerecht ausgestalteten Förderinstrumenten setzt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die notwendigen Rahmenbedingungen, damit die verantwortlichen Akteure ihre Aktivitäten mit verlässlicher Unterstützung und mit größtmöglicher programmatischer Freiheit umsetzen können. Die Impulse und Entwicklungen in der Musikszene haben ihren Ursprung stets unmittelbar auf der Ebene der Träger der Einrichtungen, Institutionen und Veranstaltungen. Sofern musikalische Aktivitäten engagiert und inhaltlich professionell mit einem überregionalen Anspruch umgesetzt werden, stehen die staatlichen Förderinstrumente im Sinne einer Freisetzung kreativer Potenziale und der Ermöglichung ihrer Bemühungen zur Verfügung.

Eine steuernde Bevorzugung bestimmter musikalischer Schwerpunkte, Genres oder Aufführungspraktiken innerhalb des Kreises der förderfähigen Inhalte durch den Fördergeber erfolgt explizit nicht. Ausdrücklich werden auch musikalische Bereiche wohlwollend in den Blick genommen, die besonders auf die Bereitstellung öffentlicher Zuwendungen angewiesen sind, weil sie etwa typischerweise nur überschaubare Publikumszahlen und damit Ticketerlöse generieren können. Generell ausgenommen von der staatlichen Förderung ist in jedem Fall die kommerzielle musikalische Branche.

4.2 Welche der Förderungen sind mit einem Fachjuryverfahren verbunden?

Die Einbindung eines Gremiums mit mehreren Fachexperten findet im Rahmen der Musikförderverfahren derzeit allein bei der Jazzfestivalförderung und der Jazzprogrammprämierung statt. Insgesamt hat sich die Förderabwicklung ohne Fachjuryverfahren in der Praxis uneingeschränkt bewährt; die fachliche Bewertung von Förderanträgen erfolgt insoweit über ausführliche fachliche Stellungnahmen, die sorgfältig in die Entscheidungsfindung Eingang finden. Das Verfahren ohne Fachjury ist somit der Maßstab im staatlichen Musikförderbereich, da dieses insbesondere deutlich unbürokratischer und kosteneffizienter ist und für die Antragsteller auch zu zügigeren Entscheidungen führt, was wiederum im musikalischen Veranstaltungsbereich einen sehr hohen Stellenwert hat.

4.3 Wie wird im Falle, dass es mehr Anträge als Fördermittel für die Unterstützung von nichtstaatlichen Profiorchestern, Ensembles und Projektorchestern gibt, über Förderung da entschieden, wo es keine Fachjuryverfahren oder Gutachtenverfahren gibt?

Die Entscheidung erfolgt wie bei allen Verwaltungsverfahren unter Einbeziehung aller maßgeblichen Aspekte durch den Fördergeber. Grundsätzlich ist es das Ziel, die Haushaltsansätze angemessen zu dotieren, um dem tatsächlichen Förderbedarf angemessen Rechnung tragen zu können.

Im Sinne des Wirtschaftlichkeits­ und Sparsamkeitsgebotes sind auch die Antragsteller bei der von ihnen beantragten, freiwilligen, staatlichen Leistung gehalten, geeignete Einsparungen vorzunehmen oder weitere Einnahmequellen zu erschließen, wenn sich eine Situation nicht ausreichender Fördermittel ergeben sollte. In einer solchen Konstellation würde ein intensiver Dialog stattfinden mit dem Ziel, die Substanz nicht zu gefährden.

5. Wer trifft da, wo Fachjurys oder Gutachterinnen und Gutachter nur ein beratendes Votum abgeben, die letztliche Entscheidung über Förderung (bitte angeben pro Förderprogramm)?

Die Letztentscheidung über die Verteilung und Zuweisung der staatlichen Fördermittel im Bereich der Kulturfondsförderung bis 25.000 Euro sowie der musikalischen Festivalund Orchesterförderung wird jeweils im StMWK auf Grundlage eines umfangreichen und intensiven Verwaltungsverfahrens getroffen; Entscheidungen über Zuwendungen des Kulturfonds über 25.000 Euro werden durch den Ministerrat mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Landtags getroffen.


1 https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/raeume/index.asp

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Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

Begründung:

Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Position des Kunstministeriums zu Kürzungen bei den kreativen Fächern“

„Unter Berücksichtigung von Art. 140 Bayerische Verfassung, nach dem Kunst und Wissenschaft sowie das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern sind, frage ich die Staatsregierung, wie sie bzw. insbesondere der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zur angekündigten Flexibilisierung von Musik- und Kunstunterricht an Bayerischen Grundschulen steht, die eine Zusammenlegung dieser Fächer und eine Reduzierung der Stundenanzahl der kreativen Fächer vorsieht und damit langfristig negative Auswirkungen auf die Relevanz und Sichtbarkeit von Kunst und Kultur in Bayern haben wird, inwieweit diese Reform mit dem Grundsatz des Kulturstaats Art. 3 Bayerische Verfassung für vereinbar gehalten wird und in welcher Weise sich vor dem Hintergrund der Musik- und Kunst-Bildungs-Debatte dafür eingesetzt wird, dass Kunst und Kultur in Bayern auch in Zukunft ein raumgreifender Teil des Bildungskanons an allgemeinbildenden Schulen bleibt?“

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Digitalisierung Kulturfonds“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Bereiche des Kulturfonds wie kulturelle Bildung, Atelier Förderung, allgemeine Kunst- und Kulturförderung bieten aktuell die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung digital einzureichen, welchen Zeitplan gibt es für die vollständige Digitalisierung der Einreichung für den Kulturfonds auch noch nicht digitalisierter Bereiche im Zuständigkeitsbereich aller Ministerien, die Kulturfonds Bereiche verantworten, wie wurde die digitale Antragsmöglichkeit des Kulturfonds, Bereich Kunst, bisher angenommen (bitte Anzahl der digital eingereichten Anträge und der analog eingereichten Anträge angeben)?

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Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024/2025: Transformationsfonds Nachhaltigkeit für die Kultur

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 15 05 wird eine neue TG „Transformationsfonds Nachhaltigkeit für die Kultur“ ausgebracht und für die Jahre 2024 und 2025 mit Mitteln in Höhe von jeweils
1.500,0 Tsd. Euro ausgestattet. Mit den Mitteln der TG werden

  • eine Anlaufstelle mit drei Stellen (VZÄ) für ökologische Nachhaltigkeit,
  • Weiterbildungen zum Transformationsmanager bzw. zur Transformationsmanagerin Nachhaltigkeit der staatlichen Kulturinstitutionen,
  • die Förderung für Mehraufwendungen im Bereich Nachhaltigkeit für Kulturinstitutionen finanziert.

Begründung:

Die bayerischen Kulturinstitutionen stehen vor einschneidenden Veränderungen. Öffentlichkeitsarbeit in einer sich dynamisch wandelnden Medienwelt, Publikumsforschung, Forschung zu noch nicht erreichten Zielgruppen im Sinne des Audience Developments bzw. der Erschließung neuer Zielgruppen und Publikumsbindung von treuen und zum Teil seit Jahrzehnten loyalen Gruppen, Digitalisierung, Outreach und Vermittlung und nicht zuletzt die großen Nachwuchssorgen aufgrund oft prekärer Arbeitsbedingungen in der Branche und exponentiell beschleunigt durch den demografischen Wandel. Kulturinstitutionen müssen sich diesen Herausforderungen stellen – und quasi „nebenbei“ noch die Transformation hin zur sozial-ökologisch nachhaltigen Institution meistern. Denn unsere Gesetze fordern zu Recht Klimaneutralität ein. Diesen Wandel hin zur Klimaneutralität muss auch die Kultur bewältigen. Nicht alle Kulturinstitutionen sind dieser Herausforderung alleine und „nebenbei“ gewachsen. Es fehlt an Personal, an Mitteln und nicht zuletzt an Wissen und Vernetzung. Um die Institutionen bei der notwendigen Transformation nachhaltig zu unterstützen, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend weitergebildet werden und die entstehenden Mehrkosten gegenfinanziert werden. Außerdem muss eine Anlaufstelle geschaffen werden, um das nötige Wissen in die Branche zu tragen und die Akteure miteinander zu vernetzen. Der Green Culture Desk auf Bundesebene setzt hier bereits gute Maßstäbe, Kultur ist und bleibt allerdings Ländersache – daher sollte der Freistaat auch bei der sozial-ökologischen Transformation der Kultur mutig und beispielhaft vorangehen und selbst Maßstäbe setzen.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Schärfung der Washingtoner Prinzipien zum 25. Jubiläum – Position der Staatsregierung“

Ich frage die Staatsregierung:

Wird die Staatsregierung ihre Haltung zur Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut bzgl. der Zustimmung des Freistaats Bayern zur Anrufung der Kommission im Falle des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso vor dem Hintergrund der auch von der BRD ratifizierten, strikteren Nachfassung und Schärfung der Washingtoner Prinzipien („BEST PRACTICES FOR THE WASHINGTON CONFERENCE PRINCIPLES ON NAZI-CONFISCATED ART“, veröffentlicht am 5. März 2023), ändern, welche Schlüsse zieht die Staatsregierung explizit aus den in Passus B und C formulierten Definitionen von ‚NS-Raubkunst‘ und der präzisierten Formulierung zur unfreiwilligen Übertragung von Eigentum (B: “ Nazi-confiscated” and “Nazi-looted” refer to what was looted, confiscated, sequestered, and spoliated, by […] through various means including but not limited to theft, coercion, and confiscation, and on grounds of relinquishment, as well as forced sales and sales under duress, during the Holocaust era between 1933-45 – zu Deutsch: „von den Nazis beschlagnahmt“ und „Nazi-Raubgut“ beziehen sich auf das, was von den Nazis […] auf verschiedene Weise geplündert, konfisziert, beschlagnahmt und enteignet wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl Zwang, Beschlagnahme und Verzicht sowie Zwangsverkäufe und Verkäufe unter Zwang in der Zeit des Holocaust zwischen 1933-45″ I Passus C: Taking into account the specific historical and legal circumstances in each case, the sale of art and cultural property by a persecuted person during the Holocaust era between 1933-45 can be considered equivalent to an involuntary transfer of property based on the circumstances of the sale – zu Deutsch: „Unter Berücksichtigung der spezifischen historischen und rechtlichen Umstände in jedem einzelnen Fall kann der Verkauf von Kunst- und Kulturgütern durch eine verfolgte Person während der Zeit des Holocausts (1933-45) aufgrund der Umstände des Verkaufs als unfreiwillige Übertragung von Eigentum angesehen werden.“) und wie plant die Staatsregierung diese Schärfung der Washingtoner Prinzipien in der eigenen Arbeit zu Provenienzforschung und Restitution, insbesondere mit Blick auf den Passus H und I (Passus H: Where queries are made […]. Provenance research, particularly regarding potential claims, should be conducted by an independent research body to avoid possible conflicts of interest“ – zu Deutsch: “ Wenn Anfragen gestellt werden […]. Die Provenienzforschung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche, sollte idealerweise von einer unabhängigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine solche unabhängige Einrichtung sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten, unabhängig davon, ob diese öffentlich oder privat sind.“ und I Countries are encouraged to create an independent expert body whose composition may be the states’ responsibility – zu Deutsch „Staaten sollten zentrale Kontaktstellen einrichten,um Informationen, Rat und Hilfe bei allen Fragen zu Kunst, Aufzeichnungen, Archiven und Ansprüchen bereitzustellen, deren Zusammensetzung in den Verantwortlichkeiten der Länder liegen könnte.“) umzusetzen?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Haushalt: Stellen und Projektmittel im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Welche neue Stellen, finanziert durch beantragte und in den Haushaltsentwurf der Staatsregierung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst neu eingestellte Mittel für neu geschaffenen Stellen bzw. welche Projekte für beantragte und im Haushaltsentwurf eingestellte Projektmittel für Projekte für das laufende Haushaltsjahr 2024 können durch den geplanten Beschluss des Haushalts nach 2. Lesung vor Juni 2024 nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung besetzt werden (Stellen) bzw. nicht risikofrei hinsichtlich der Finanzierung begonnen werden (Projekte) und welche Nachteile für Bayerns Kunst- und Kulturszene sieht die Staatsregierung in der 2. Lesung des Haushalts für das laufende Jahr erst in der Jahresmitte des laufenden Jahres?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Sanierung des Haus der Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Bis wann plant die Staatsregierung, dem Landtag belastbare Zahlen in Bezug auf Dauer und Kosten der Sanierungsmaßnahmen des Haus der Kunst vorzulegen, welche Gesamtkosten der beschlossenen Sanierung errechnete das Staatliche Bauamt, nachdem es 2018 mit der Vorplanung beauftragt wurde, und auf Basis des Planungsstandes welchen Datums kam die in der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2024 genannte Kostenschätzung von 150 Millionen Euro zustande?

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Dringlichkeitsantrag „Versprechen halten, Kulturschaffende bei Corona-Rückzahlungen beraten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Rückforderung von Soforthilfen Corona, explizit für Solo-Selbstständige der Kulturszene angekündigte Härtefallkommission zur Abwendung von Härten und zur Beratung bei Unklarheiten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen unverzüglich einzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Kunst-, Kultur- und Kreativverbände einzubeziehen.

Begründung:

Am 06.07.2023 kündigte die Staatsregierung in ihrem Bericht1 die Einsetzung einer Härtefallkommission zur Abwendung von Härten im Zuge des Verfahrens der Rückforderungen an. Ziel dieser Kommission sollte es sein, für all diejenigen Unternehmen, für die eine Rückforderung der Soforthilfen Corona nicht zu stemmen ist, einen Erlass bzw. eine individuelle, passende Lösung zu prüfen.

Laut Auskunft vom 17. Juli 20232 wartete die Staatsregierung zunächst darauf, dass sich eine Tendenz bzgl. des möglichen Zuständigkeitsbereichs einer solchen Härtefallkommission abzeichnen würde. Dass nun in Bayern 70 0003 Rückmeldungen ausstehen, deutet auf einen dringlichen Beratungsbedarf hin. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass die Politik gegebene Versprechen einhält, in Härtefällen pragmatische Lösungen sucht und so Verlässlichkeit und Stabilität bietet. Bis zum heutigen Tag wurde die Kommission nicht einberufen.

1 Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) -33-3509/539/2
2 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Susanne Kurz Drucksache Nr. 18/30421
3 Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Eva Lettenbauer Drucksache Nr. 19/

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Umgang mit der neuen Bundesregelung zur einseitigen Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Ich frage die Staatsregierung,

ob sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für durch Bundesmittel begünstigte Kulturverbände und Projekte sowie für durch Weitergabe von Bundesmitteln an Dritte Begünstigte, beispielsweise durch Kooperationen oder Projektförderungen, mit Jahresbeginn 2024 verbindlich die neue Verpflichtung eingeführt hat, eine einseitige Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, jeweils umfangreich mitzutragen sowie von der BKM unterstützte Institutionen und Dritte, die von Bundesmitteln profitieren, verpflichtet hat, möglichen Anträgen auf Einschalten der Beratenden Kommission jeweils zuzustimmen, diese Maßnahme begrüßt, ob sie eine ähnliche Verpflichtung für Kultureinrichtungen in Bayern, die Landesmittel erhalten oder in staatlicher Hand sind, vor oder nach den geplanten gemeinsamen Vereinbarungen von Bund und Ländern zur Restitution im Frühjahr 2024, plant und ob die Staatsregierung bei einer ggf ablehnenden Haltung gegenüber einer Selbstverpflichtung zur generellen Zustimmung zur Anrufung der Beratenden Kommission bei bisheriger Begünstigung durch Bundesmittel wie z.B. bei dem Kooperationsprojekt der Staatsgemäldesammlung mit dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, welches Bundesmittel erhält, in Zukunft dann wegen erhaltenen Bundesmitteln einseitigen Anrufungen zustimmen wird oder fehlende Bundesmittel ersetzen wird?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderangebot für ausgeschlossene Orte gedacht ist?

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturpass für Bayern?“

Ich frage die Staatsregierung,

ob sie plant, den Kulturpass, ein Projekt der Bundesregierung, das vor allem jungen Menschen den Zugang zu unserer vielfältigen Kultur erleichtert und dessen Verlängerung kürzlich im Bundestag beschlossen wurde, für Jugendliche und/oder junge Erwachsene in Bayern mit Landesmitteln aufzustocken, als selbstbewusste Zeichen, dass Kultur Ländersache ist und damit den jungen Menschen in Bayern zum 18. Geburtstag ein umfassendes Kulturerlebnis ermöglicht wird, wenn ja, wann soll eine entsprechende Entscheidung von der Staatsregierung getroffen werden, wenn nein, welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Staatsregierung, um der nachkommenden Generation die Teilhabe an unserer reichen Kultur zu ermöglichen und gleichzeitig die heimische Kreativwirtschaft – vom Buchhandel über Kinos bis zum Instrumentenbau – zu fördern?

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