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Antrag: Forschungsstand zur Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ’33-’45 und ’45-’89

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis Ende 2022 einen Bericht zum Sachstand der Provenienzforschung an den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen in Bayern zu NS-Raubkunst und zu Kulturgutentzug aus Enteignungen zur Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen in Bayern vorzulegen und darüber im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu berichten.

Dabei soll auf die folgenden Schwerpunkte eingegangen werden:

  • Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von NS-Raubkunst an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?
  • Gibt es Vergleichbares für Objekte aus Kulturgutentzug aus Enteignungen in der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik?
  • Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung der Provenienzforschung von Objekten mit ungeklärter Provenienz aus der Zeit der SBZ und DDR bei?
  • Welche Rückführungsanfragen, strittigen Fälle oder Rückführungsvorhaben sind derzeit zu NS-Raubkunst bei den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen anhängig?
  • Gibt es Fälle von Rückführungsanfragen oder Restitutionen für Kunstwerke aus Kulturgutentzug aus Enteignungen aus der Zeit der SBZ oder der DDR? Mit bisher welchen Ergebnissen?
  • Wie unterstützt die Staatsregierung Privatpersonen, private Sammlungen und Stiftungen bei der Provenienzforschung und etwaigen Restitutionsvorgängen?
  • Wie viele Stellen zur Provenienzforschung gibt es an den staatlichen und nichtstaatlichen Museen, der Landesstelle für nichtstaatliche Museen und staatlichen Wissenschaftseinrichtungen (mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)? Sind die Stellen befristet? Wie viele beschäftigen sich mit der Zeit der SBZ und DDR?
  • Ist geplant, die Provenienzforschung zu Kulturgutentzug aus Enteignungen auszubauen?
  • Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Provenienzforschung aufgewandt werden?
  • Durch die Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen, wie die Schließung von Museen und Archiven oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten, sind Projekte der Provenienzforschung in Zeitnot geraten. Ist an eine Verlängerung laufender Projekte gedacht?
  • Die Pandemie hat die Wichtigkeit der Digitalisierung von Inventaren nochmals verdeutlicht. Wie hoch sind die für die Digitalisierung aufgewandten Mittel? Ist geplant, sie in Zukunft aufzustocken und befristete Stellen zu verstetigen?

Begründung

Provenienzforschung wird in Bayern eine Generationenaufgabe bleiben. Dies lässt auch der aktuelle Tätigkeitsbericht des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern erkennen. Zahlreiche Anfragen aller demokratischen Parteien belegen spätestens seit dem Fall Gurlitt das rege Interesse an Provenienzforschung. Die Versäumnisse der Vergangenheit, die auch mit fehlendem Engagement bei der Aufarbeitung begründet sind, dürfen sich nicht wiederholen. Der Freistaat hat nach dem Fall Gurlitt im Jahre 2013 erhebliche Bemühungen unternommen, um die Herkunft von Objekten mit NS-Vergangenheit in bayerischen Museen aufzuklären. Der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern berichtet seit 2015 üblicherweise jährlich über seine Tätigkeit. Vor der Einrichtung des Forschungsverbundes lagen der Staatsregierung laut Schriftlicher Anfrage der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 17/4877 vom 16.02.2015, „Raubkunst aus der DDR“) zu Kulturgutentzug aus Enteignungen zur Zeit der SBZ und der DDR keinerlei Erkenntnisse vor. Während die Provenienzforschung zu Raubkunst und Enteignungen von jüdischem Eigentum zur Zeit des Nationalsozialismus in deutschen Museen mittlerweile zum Standard gehört, sind Zahl und Umfang und die anschließende „Verwertung“ enteigneter Kulturgüter durch die DDR auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung kaum erfasst. Private Sammlungen in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR mussten Kunstwerke abgeben, die dann oftmals in den Westen verkauft wurden. Um das Devisengeschäft anzukurbeln, ließ die DDR-Führung seit den 1950er Jahren und noch bis zum Sommer 1989 ausgewählte westliche Kunsthandlungen ins Land mit dem Ziel, aus Enteignungen stammende Objekte in den Westen zu verkaufen. Oft wurde die Herkunft der Objekte gezielt verschleiert. Auch wenn die Objekte unter Einhaltung von Gesetzen in das Eigentum westlicher Museen übergegangen sind, stellt sich die Frage der ethischen Rechtmäßigkeit.