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„Kleine Anfrage“ – AzP „Schlechterstellung der Kunst und Kultur bei den Corona-Maßnahmen“

Ich frage die Staatsregierung:


Ist die Schlechterstellung der Kunst und Kultur bei den Corona-Maßnahmen hinter Gastronomie, Bergbahnen und Einzelhandel eine politische Entscheidung, die trotz der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit und trotz des einstimmig beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 getroffen wurde, wenn nein, welche wissenschaftliche Erkenntnis liegt der Auflagen-Kombination für den Kulturbereich mit 25% Maximal-Auslastung, 1,5 m Abstand, 2G+ und FFP2 Maskenpflicht am Platz im Vergleich z.B. zu möglicher Vollauslastung, 2G und keine Maskenpflicht am Platz in der Gastronomie zu Grunde, wie bewertet die Staatsregierung die Schlechterstellung der Kultur vor dem Hintergrund des Verfassungsranges des Kulturstaats und des verfassungsrechtlichen Willkürverbots, das Ungleichbehandlung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässt?“

Hier geht’s zur Antwort: