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„Kleine Anfrage“ – AzP „Steuerliche Unklarheiten beim ‚NEUSTART-Kultur-Stipendium'“

Ich frage die Staatsregierung, inwiefern die bayerischen Finanzämter das „NEUSTART-Kultur-Stipendium“ nach § 3 Nr. 44 EStG als von der Einkommenssteuer befreit behandeln, inwiefern Empfänger*innen des Stipendiums sozialversicherungspflichtig sind und inwiefern die Förderung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig ist?

Hier geht’s zur Antwort: