Schlagwortarchiv für: Kultur

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an Kunst- und Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie kam es dazu, dass die Staatsregierung nun die langjährige Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat und im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Haushaltsvermerk aufgenommen hat, aus dem hervorgeht, dass die Universität München die Ausstellung- und Nebenflächen im Umfang von ca. 170 m² im Gebäude Schellingstr. 3 mietzinsfrei für Kunst- und Kulturschaffende zur Verfügung stellt, ob dies als begrüßenswertes Pilotprojekt für weitere Vorhaben der mietzinsfreien Raumvergabe vonseiten der Staatsregierung an Kunst- und Kulturschaffende verstanden werden kann und wie die Staatsregierung dafür sorgen will, dass die Vergabe solch exzellenter Räumlichkeiten transparent gestaltet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Fragen 1.1 bis 1.3:

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen“ (Antwort zu Frage 1.2 der Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?

1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?

1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3:

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den zuständigen Vertretern der genannten Partner-Institutionen war und ist die Staatsregierung im Gespräch. Dabei geht es nicht um die Mitteilung „neuer ‚Schätzkosten‘“, sondern darum, Hintergrund und Intention der Denk- und Diskussionspause zu erläutern und sich zum weiteren Prozess auszutauschen.

Fragen 2.1 bis 2.3:

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?

2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?

2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die eingebundenen Akteure?

Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3:

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich um einen laufenden Prüfungs- und Entscheidungsprozess, der verschiedene Optionen untersucht. Vor Abschluss des Prozesses kann zu den Details keine Auskunft gegeben werden.

Zuschriften aus der Bevölkerung an die Staatsregierung zeigen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Krisen ein großes Verständnis dafür besteht, wenn zum Projekt Konzerthaus München ergebnisoffen verschiedene Optionen geprüft werden.

Fragen 3.1 bis 3.2:

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)?

3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der dargestellte Denk- und Gesprächsprozess ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen durch internationale Krisen, steigende Baukosten und den Investitionsbedarf bei bestehenden Kulturbauten besonders am Standort München notwendig geworden. Eine Entscheidung muss daher unter anderem diese Faktoren und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Handlungsoptionen der Staatsregierung mit einbeziehen.

Frage 4:

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Antwort zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zur Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch vom 25. April 2022 betreffend „Konzerthaus München (4/4)“ verwiesen.

Fragen 5.1 bis 5.3:

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?

5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?

5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3:

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 und 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 verwiesen.

Sobald die laufende Denk- und Diskussionsphase abgeschlossen ist, wird die Staatsregierung Landtag und Öffentlichkeit unmittelbar über die Ergebnisse unterrichten.

Hinsichtlich der Frage nach „zusätzlichen Kosten“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige Gestaltung des Kulturraums München“?

Antwort zu Frage 6:

Zum Zeitpunkt einer „Bekanntgabe der Ergebnisse“ der laufenden Denk- und Diskussionsphase wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die Formulierung einer noch zu erzielenden „Einigung“ zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München suggeriert einen bestehenden Dissens. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 ausgeführt, besteht hingegen ein vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären.

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

Texte zur Kunst Cover Jahrgang 30 Heft 119_Anti-Antisemitismus_1_1

Kunst und Antisemitismus – eine Übersicht der Vorgänge um die documenta fifteen in Presse-Berichten

Menschen für Kultur begeistern, für Kulturpolitik begeistern, für künstlerische Praxis und Lebenswelten Kulturschaffender begeistern – das ist mir wichtig. Darum habe ich schon vor langem beschlossen, zu einer Fahrt zur Documenta in Kassel einzuladen. Dann trat der Antisemitismus aus seiner Ecke heraus, trat zu uns an den Tisch und wollte sich setzen.

In mir haben sich mit dem Antisemitismus-Debakel um die Documenta Ahnungen und Befürchtungen bestätigt, die ich gehofft hatte, nie bestätigt zu sehen. „Nie wieder“ sagt sich leicht. Wie müssen aber täglich darum kämpfen. Natürlich gibt es zur documenta fifteen auch Wichtiges zur Kunst und zum Globalen Süden zu berichten.

In diesem Artikel aber habe ich zur Documenta einen Pressereader erstellt, in welchem ich einen groben Überblick zum Verlauf des Antisemitismus-Eklats der documenta fifteen geben will. Außerdem Infos zu einem Buch, in dem ich aktuell immer wieder viel lese und das ich zum Thema Antisemitismus in Kunst und Kultur empfehle, Hinweise von Landeszentralen der politischen Bildung zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Antisemitismus und Links zu Angeboten, mit denen man in sein eigenes, persönliches Umfeld Bildungs-Angebote holen kann, um Stereotypen, Klischees und Vorurteilen, auf denen Hass gegen Jüdinnen*Juden wächst, zu begegnen.

Darkness cannot drive out darkness; only light can do that. Hate cannot drive out hate; only love can do that.

Martin Luther King Jr.

Dinge, die helfen

Was man kennt, wird leichter frei von Vorurteil sein und stärker dem Stereotyp widerstehen, welches sich dem Individuellen überstülpen will. Darum liebe ich Bildung und Kennenlernen. Vielleicht ist etwas für Dich dabei, für die Firma, in der Du arbeitest, für Deinen Sportverein oder Deine Clique? Wir sollten aufhören, bei Bildung nur an Kinder und Jugendliche zu denken! Projekte, die ich mag sind u.a.:

  • YouthNet der Lichterkette e.V. YouthNet ist ein interkulturelles und interreligiöses Netzwerk für München. Es begegnen sich Jugendliche mit christlichem, muslimischem, jüdischem, ezidischem und anderem Hintergrund. Ein Jahr lang kommen junge Menschen zusammen, das Ziel der Treffen ist der gemeinsame Austausch, das kreative Arbeiten und der Umgang in einer offenen und kulturell gemischten Gemeinschaft. Jede*r Teilnehmer*in hat bei YouthNet die Möglichkeit, Instrumente der interkulturellen Kommunikation zu erlernen. Die Fähigkeiten zur Teamarbeit werden gestärkt. Die aktive Integrationsarbeit erhöht die Toleranzbereitschaft aller Teilnehmenden. Junge Menschen können sich bewerben, ältere sich bei den jährlichen Ausstellungen der Jahresprojekte kennenlernen.
  • Shalom Aleikum jüdisch-muslimischer Dialog. Neben der Shalom Aleikum Homepage gibt es einen Instagram– und einen Facebook-Auftritt sowie die digitale Ausstellung Shalom Aleikum Open End. Du kannst Posts teilen oder bei einem der vielen Angebote wie eHabibi teilnehmen. Formate wie ModernEr werfen (kritische) Blicke auf jüdische und muslimische Männlichkeit. Warum nicht mal mit Bekannten zusammen statt Binge-Watching was von Shalom Aleikum gucken oder Bücher von Shalom Aleikum verschenken? Gute und sachliche Betrachtung, viele Perspektiven, Hilfen zur Argumentation, Information und Wissen.
  • Institut für neue soziale Plastik. Der Verein Institut für neue soziale Plastik schreibt über sich: „Der Verein entwickelt künstlerische Projekte zu historischen und politischen Themen. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zur Entwicklung demokratischer Kultur. Wir arbeiten gegen Antisemitismus, gegen Rechtsextremismus und aus einer feministischen Perspektive. Wir machen Theater, schreiben Texte, entwickeln Podcasts, Spiele und Ausstellungen. Das alles tun wir gerne mit Partner*innen, die andere Expertisen mitbringen als wir selbst. In der Regel arbeiten wir interaktiv und partizipativ, meistens im öffentlichen Raum.“ – Besonders gut gefällt mir das Projekt Chasak! Gegen Antisemitismus im ländlichen Raum des Vereins, das mit Mitteln kultureller und politischer Bildung gegen Antisemitismus arbeitet und sich zudem mit Antisemitismus in Kunst und Kultur auseinandersetzt.
  • Anne Frank Zentrum. Das Anne Frank Zentrum arbeitet vor allem für, zu und mit Kindern, Jugendlichen und pädagogischen Fachkräften. Trotzdem muss ich sie Euch unbedingt vorstellen, denn die Bildungs-Angebote sind schier unendlich und wirlich gut!
  • Amadeo Antonio Stiftung. Wirklich gute Sacharbeit gegen Antisemitismus. Handlungsempfehlungen, Tips zum Erkennen von antisemitischen Codes und Metaphern, Hilfe dagegen, Opfer von antisemitischen Framings zu werden. Genial z.B. die fünf sehr einfachen Handlungsschritte gegen Antisemitismus, die jede*r umsetzen kann. Und last not least ein Beitrag der Amadeo Antonio Stiftung zu Kunstfreiheit, Antisemitismus und der documenta fifteen. Die Infos kan man übrigens auch weitergeben! Z.B. den Link teilen o.ä.
  • Meet a Jew. Unter dem Motto „Nice to meet Jew“ setzt das Begegnungsprojekt für Jedermann auf Sichtbarkeit von Jüdinnen*Juden, Kennenlernen und Austausch. Meet a Jew listet dabei regionale Angebote gegen Antisemitismus auf, die z.B. zeigen, wo man in Bayern und online Jüdinnen*Juden und Judentum kennen lernenkann, außerdem gibt es etliche bundesweite Angebote, online und in Präsenz sowie zahlreiche Materialien.

Dinge, die erklären

  • Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat meiner Meinung nach eine gute Seite zum Thema Antisemitismus und all seinen Formen. Ihr findet sie hier.
  • Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat auch ein Themenforum Antisemitismus. Hier findet ihr es.
  • Bei der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es sehr viel Lesestoff zum Thema Antisemitismus. Ich empfehle diesen Artikel zum Einstieg.

Dinge, um die es auf der documenta fifteen bezüglich Antisemitismus ging und geht

Obacht: Jetzt kommt sehr viel. Wer lieber weiter Konretes und Positives lesen mag, klickt hier und springt so ans Ende dieses Posts. Wer den Antisemitismus-Eklat nicht mitverfolgt hat, darf natürlich hier bleiben und eine Auswahl der Presseberichte nachlesen, die kürzlich erst in einer Eva-Menasse-gegen-Maxim-Biller Battle gipfelten. Hier also weiterlesen und tapfer sein – oder viel besser chasak we’ematz!

Goodbye Hate!

Mir hat ein Buch wahnsinnig geholfen, beim Thema Antisemitismus in Kunst und Kultur zu fokussieren im Sturm des aufeinander Einschreiens. Es heißt „Über jeden Verdacht erhaben? Antisemitismus in Kunst und Kultur“, Herausgeberin ist Stella Leder. Außer, dass es ein gutes und wichtiges Buch ist, hat mir das Lesen auch Spaß gemacht. Do read! (Hier kannst Du Über jeden Verdacht erhaben online bei einem Deiner lokalen Lieblings-Buchhandlungen finden. Einfach das Herzchen ober auf der Seite anklicken und Deinen Book-Shop vor Ort wählen.)

Hello knowledge!

Wer lieber Videos schaut statt zu lesen, dem sei insbesondere mit Blick auf die documenta fifteen dieses Video von Shalom Aleikum – Jüdisch-Muslimischer Dialog empfohlen. Sehr ruhig und differenziert wird Komplexes erklärt:

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Frage 1:

1.1 Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?

Antwort zu Frage 1.1:

Am 8. Juli 2021 wurde im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags der Vorentwurf für das Bauprojekt vorgestellt. Die Kostenschätzung wies zu diesem Zeitpunkt Gesamtkosten in Höhe von rd. 580 Mio. € aus. Hinzu kommen nach den Regularien der aktuell geltenden RLBau 2020 Kostenansätze für Baupreissteigerungen bis zur Baufertigstellung und Kostenansätze für Risikovorsorge. Im Vergleich zu 2021 sind nunmehr insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die daraus folgenden Preissprünge im Energie- und Industriesektor, exorbitanten Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie die unkalkulierbare Inflationsentwicklung zu berücksichtigen. Die Kostenentwicklung ist nach allen Erkenntnissen realistisch und na- heliegend.

1.2 Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc. im Vorfeld über die Entwicklung informiert?

Antwort zu Frage 1.2:

Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO wurden die Schätzkosten vorgetragen. Die dynamische Entwicklung der Baupreise ist zudem allgemein nachvollziehbar.

1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Antwort zu Frage 1.3:

Sanierungen sind eine Daueraufgabe. In Folge der seit 2021 massiv gestiegenen Baukosten ist allerdings die finanzielle Größenordnung des Gesamt-Sanierungsbedarfs bei Kulturbauten noch einmal erheblich gestiegen.

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?

2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?

2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3:

Für das Projekt Konzerthaus werden im Kontext der anstehenden Sanierungen bei Kulturbauten in München verschiedene Optionen untersucht, wie sich öffentliche Investitionen auch vor dem Hintergrund der bestehenden und zu erwartenden Belastungen für die öffentlichen Haushalte aufgrund der aktuellen Krisen verantwortungsvoll gestalten lassen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, kann zu den Details und den eingebundenen Akteuren aktuell noch keine Auskunft gegeben werden.

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten?

3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

In den genannten Planungskosten sind Personalkosten staatlicher Behörden nicht berücksichtigt. Am Staatlichen Bauamt München 1 sind seit 2016 im Zusammenhang mit der Planung Personalkosten in Höhe von rd. 5 Mio. € angefallen. Das StMB begleitet das Projekt auf ministerieller Ebene, ein Kostenanteil für die Beteiligung am Planungsprozess lässt sich nicht beziffern.

Im StMWK sind von 2016 an mehrere Beamte (Referatsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) mit dem Projekt befasst. Diese sind zeitgleich noch mit weiteren Aufgaben betraut. Ein Kostenanteil lässt sich nicht sinnvoll beziffern. Die Personalkosten für eigens und ausschließlich für das Projekt angestellte Personen (Technischer Planungsdirektor, Öffentlichkeitsarbeit) belaufen sich seit 2016 auf rund 643.000 €.

3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Antwort zu Frage 3.3:

Es gibt derzeit keinen Planungsstopp.

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen?

4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?

Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2:

Eine Entscheidung wird getroffen werden, wenn die Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet sind und Klarheit über wesentliche Rahmenbedingungen herrscht.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Antwort zu Frage 4.3:

Zum laufenden Planungsprozess gehört auch eine regelmäßige Prüfung von Einsparpotenzialen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Bühnen- und Medientechnik.

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut?

Antwort zu Frage 5.1:

Am Konzerthausprojekt arbeiten derzeit rund 30 Planungsbüros.

5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden?

Antwort zu Frage 5.2:

Bei einem sofortigen Planungsstopp wäre über die bereits angefallenen Zahlungen hinaus mit Kosten in einer Größenordnung von rd. 7 Mio. € aus den bestehenden Vertragspflichten zu rechnen.

5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)?

Antwort zu Fragen 5.3 und 6.1:

Die Fragen 5.3 und 6.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Nein. Eine Kündigungsmöglichkeit nach Eintragung des Erbbaurechts widerspricht der gesetzlich vorgegebenen Systematik des Erbbaurechtsvertrages und ist deshalb nicht vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keinen Zeitpunkt für eine Kündigung.

6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?

Antwort zu Frage 6.2:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Antwort zu Frage 6.3:

Es steht dem Freistaat nicht zu, für städtische Kulturimmobilien Belegungsrechte „durchzusetzen“. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären, die in den vertrauensvollen und regelmäßigen Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München einfließen.

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt?

7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?

Antwort zu Frage 7.1 und 7.2:

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.

7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Antwort zu Frage 7.3:

Zu möglichen Vorhaben privater Investoren kann der Freistaat keine Auskunft geben.

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein?

8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?

Antwort zu Frage 8.1 und 8.2:

Im Herkulessaal der Residenz München werden laufend bauliche Maßnahmen zur Verbesserung und Ertüchtigung durchgeführt. Durch eine Reihe von Baumaßnahmen konnte der Herkulessaal bereits ertüchtigt werden. Aktuell erfolgt die Instandsetzung der defekten Bühnentechnik. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal der Residenz München an.

8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Antwort zu Frage 8.3:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

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220723_Fair Green Cultural Deal sozial ökologische Nachhaltigkeit ästhetische NAchhaltigkeit_Kulturpolitik Sanne Kurz Grüne LAndtag Bayern

Fair Green Cultural Deal – einige unserer bisherigen Aktivitäten

Wir Grüne Bayern Landtag begreifen ökologisch soziale Nachhaltigkeit als Herzensthema. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die der Bundestag als seine eigenen Ziele übernommen hat, sind mehr als „nur CO2 und Müll“. Sie sind eine breite Agenda für eine Zukunft, die Zukunft hat. Hier eine kleine Sammlung von Initiativen, die wir Landtags-Grüne für den Kulturbereich bereits unternommen haben:

  • Klimaschutz in Kulturinstitutionen https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220426_AzP_kleine-Anfrage_Sanne-Kurz-Gruene-Landtag-Bayern_Klimaschutz-und-Kultureinrichtungen.pdf
  • Museumseintritte sozial gerecht gestalten https://www.sanne-kurz.de/2019/05/23/1743/
  • Inklusion in Museen https://www.sanne-kurz.de/2021/04/23/schriftliche-anfrage-inklusion-in-staatlichen-und-nichtstaatlichen-museen-in-bayern/
  • Barrierefreiheit im Kulturbereich https://www.sanne-kurz.de/2019/05/31/1741/
  • Familienfreundlichkeit in Kunst und Kultur https://www.sanne-kurz.de/2019/12/06/kunst-kultur-kinder-oder-wille-und-wirklichkeit/
  • Familienfreundliche Kunst und Kulturförderung I https://www.sanne-kurz.de/2019/11/07/1703/
  • Familienfreundliche Kunst und Kulturförderung II https://www.sanne-kurz.de/2019/11/07/1705/
  • Ansprechperson für Menschen mit Behinderung im Kunstministerium https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220707_kleine-Anfrage_AzP_Ansprechperson-Kultur-Behinderung-Inklusion-Teilhabe.pdf
  • CO2 Studie an staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220314_AzP_-kleine-Anfrage_Co2-Studie_Sanne-Kurz-Gruene-Bayern-Landtag.pdf
  • Alles mit Schlagwort „Fair Green Cultural Deal“ https://www.sanne-kurz.de/schlagwort/fair-green-cultural-deal/
220707_Wave Lab_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht

Für mehr Start-Ups aus Kunst und Kultur – Besuch beim „Wavelab“

Zugegeben, bei dem Wort Start-Ups denken die wenigsten sofort an Kunst. Doch auch Theater, Musik und Film bieten spannende Möglichkeiten für neue Ideen und innovative Geschäftsmodelle. Bisher wird Kunst und Kultur im Gründungsbereich allerdings meistens vergessen, ein Innovationsstau in der Branche ist die Folge. Darum hat Stephanie Schuhknecht gemeinsam mit mir kürzlich das Wavelab in München besucht.

Das Wavelab ist das Innovationslabor und Gründungszentrum der Hochschule für Musik und Theater in München. Wie die Leiterin Jule Schröder ausführte, fördert man dort vor allem Tech-Start-Ups, die im Kunst- und Kulturbereich eine innovative Idee haben. Das Wavelab möchte diesen Gründergeist fördern und unterstützt die jungen Gründer*innen auf vielfältige Weise. Es gibt Veranstaltungen wie einen Ideen-Check, quasi eine Erstberatung für angehende Gründer, genauso wie Vorträge zur Rolle von KI im Kulturbetrieb. Herzstück ist das Inkubator-Programm, in dem jedes Halbjahr drei Start-Ups gefördert werden. Neben Büroräumen und einem tollen Netzwerk steuert das WaveLab vor allem Know-How und Beratung bei, beispielswiese durch ein Pitch-Training.

Die Gründer*innen haben dabei spannende – und oft partizipative – Ideen. Durch Technologie soll der Zugang zum Kunstmarkt für Künstler*innen und Konsument*innen erleichtert werden. Sei es durch die Übertragung von klassischen Kunstwerken in virtuelle Welten oder die Möglichkeit von NFT-Vermarktung für aufstrebende Künstler*innen.

Zwischen den Förderstühlen

Jule Schröder sprach auch ihre Vision für das WaveLab an. Im Gespräch mit uns beiden Landtagsabgeordneten wurde auch die fehlende Förderinfrastruktur für Gründungen im Kulturbereich thematisiert. „Für die einen sind wir zu wenig künstlerisch, für die anderen zu wenig unternehmerisch“, bilanziert Schröder. Weitere Gesprächsthemen waren die Förderung von Gründerinnen und die Möglichkeit Freiberuflichkeit bei der Start-Up-Förderung.

Freiberufliche Flexibilität

Wichtig wäre, dass die Personalstrukturen zukünftig flexibler werden, damit Fachkräfte auch freiberuflich für Inkubatoren der Kultur- und Kreativbranche arbeiten können – sofern sie dies wollen. Es wäre ideal, wenn das jede und jeder für sich entscheiden könnte. Denn gerade im Kulturbereich fühlen sich viele wohl in ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Und für meine Kollegin Stephanie Schuhknecht ist klar: „Das Wavelab leistet einen wichtigen Beitrag, um den Innovationsstau in der Kultur- und Kreativbranche zu lösen.“ Hier liege noch viel Potenzial für die Zukunft. „Dieser Bereich muss bei Förderstrukturen explizit mitgedacht werden.“

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Ansprechpersonen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Ansprechpersonen gibt es im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung bzw. für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen, welche Aufgaben nehmen sie im Einzelnen wahr (bitte mit Angabe der Wochenarbeitsstunden der Beschäftigten und der Eingruppierungen bzw. der Anzahl der VZÄ ggf. gegliedert nach Ansprechpersonen für Kreative mit Behinderung und Ansprechpersonen für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen) und welches Budget steht zur Förderung von Kunstprojekten von Kreativen mit Behinderung sowie für Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen zur Verfügung?

Hier geht’s zur Antwort:

Frau mit Kamera_IDS Panel_Kämpferinnen für den Film

Panel „Kämpferinnen für den Film – was engagierte Frauen erleben“

Auf Einladung des Interessenverbands Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) war ich Teilnehmerin bei einer spannenden Diskussionsrunde im Rahmen des Münchner Filmfests.

Frauen sind im Film deutlich unterrepräsentiert – besonders in den lukrativen Bereichen. Geschichten werden meist von Männern für Männer geschrieben, von diesen produziert und inszeniert. Dennoch setzen sich immer mehr Frauen durch und bereichern den Film dadurch enorm. Aber wer sind diese Frauen? Und was haben sie erlebt? 

Es diskutieren: 
Kerstin Schreyer, Staatsministerin a.D. und MdL
Sanne Kurz, Filmemacherin und MdL
Satu Siegemund, Regisseurin
Marie Theres Relin, Schauspielerin, Autorin, Region18, 
Tina Rudolf, ehemalige Producerin und Produktionsleiterin

Moderation: Irina Wanka 

BDS, Antisemitismus und die documenta fifteen

Dies ist der Artikel, den man am liebsten nicht schreiben will. Weil Text bleibt und sich so schlecht hinterher weg-erklären lässt. Dies ist gleichzeitig der Artikel, den man schreiben muss. Weil Israel eben kein Apartheits-Staat ist und es deshalb auch klare Worte braucht. Ich habe diesen Post entworfen am Tag der Veröffentlichtung meines Angebots, zur documenta zu reisen. Ich hatte gehofft, ihn nie veröffentlichen zu müssen. Jetzt ist der Moment gekommen zu sprechen.

Um es vorwegzunehmen: Natürlich kann man die Politik einer Regierung kritisieren. Auch die Politik einer Regierung des Landes Israel. Wo aber Kritik an der Regierungspolitik eines Landes mit Kritik an eben diesem Land gleichgesetzt wird, wo Existenzrecht abgesprochen wird und wo ein Land als Apartheits-Staat diffamiert wird, da wurde etwas nicht verstanden, und da ist eine Grenze erreicht.

Ich frage mich: Würden wir auch so lange hin und her reden, wenn es um offene Schwulenfeindlichkeit oder Hass gegen Behinderte ginge?

Wie viele der etlichen Menschen mit selbstgefühlter Nahost-Expertise in der BRD war auch ich schon sehr oft in Israel. Und in den Palästinenser-Gebieten. Zum Arbeiten, Freunde treffen, Familie besuchen. In Bussen in Israel sitzt man nicht wie unter dem Apartheids-Regime in Südafrika getrennt nach Wohnsitz, Hautfarbe oder territorialer Zugehörigkeit. Auch in Cafès nicht und auch nicht im Kino. Eine arabische Partei regiert in Israel mit (Stand Mai 2022), und egal woher man kommt, kann man an Universitäten in Israel studieren, in Städten Israels Geschäfte eröffnen.

Die BDS-Kampagne gegen das jüdische Israel (Boycott, Divestment, Sanctions) hat dazu geführt, dass z.B. in Großbritannien nahezu keine jüdischen Kulturschaffenden oder Wissenschaftler*innen aus Israel mehr eingeladen werden können. Das gilt überall dort, wo öffentliche Mittel im Spiel sind. Die Führungsetagen mehrerer Universitäten in London und Cambridge bestätigten mir dies bei einer Info-Reise des Bayerischen Landtags auf Nachfrage jeweils hinter vorgehaltener Hand. Wieder und wieder das „Yes, that’s a terrible problem. We encourage to keep inviting Israelis and to keep up collaborations. But the colleagues willing to do so got to do this privately, not officially.“

Wo israelische Menschen aufgrund ihrer jüdischen Religion ausgegrenzt oder diffamiert werden, ist für mich eine Grenze erreicht.

What the heck?! Ja, genau: Mit jüdischen Israelis arbeiten?! Findet man top, aber bitte privat. Das geht meiner Meinung nach leider gar nicht. Wissenschaftsfreiheit, Kunstfreiheit – das schließt für mich auch die Freiheit ein zu arbeiten, mit wem man möchte – egal, ob diese Person einen israelischen Pass hat oder Jüdin oder Jude ist.

Blicke ich nach Kassel, ist die Frage ja nicht zuletzt: Was wollen wir mit öffentlichen Mitteln finanzieren? Will ich mit öffentlichen Mitteln Stereotype und Klischees, Verschwörungserzählungen und Verallgemeinerungen finanzieren? Ganz sicher nicht. Darf Kunst alles? Sicher auch nicht.

Zur Kunstfreiheit haben viele kluge Menschen viel gesagt

„Kunst ende dort, wo Verantwortung beginne“, zitiert André Leipold vom Zentrum für Politische Schönheit für Theater Heute im Juli 2016 den Volksbühnen-Dramaturgen Carl Hegemann. „Kunst muss … zu weit gehen, um herauszufinden, wie weit sie gehen darf“, zitiert mein Bundestags-Kollege Erhard Grundl in seinem Gastbeitrag in den den Kulturpolitischen Mitteilungen II/2019 Heinrich Böll. Und das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Esra-Urteil 2007 über die Grenzen der Kunstfreiheit, sie gelten „namentlich für das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht (…)“, diesem sei in der Rechtsprechung des Gerichts ein besonders hoher Rang beigemessen worden. „Das gilt insbesondere für seinen Menschenwürdekern (…) Damit kommt es auch als Schranke für künstlerische Darstellungen in Betracht.“ (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 – 1 BvR 1783/05 –)

Ich frage mich einfach, ob wir als Gesellschaft so herumlavieren würden, wenn es zum Beispiel um offene Homophobie oder Ableismus ginge bei dem, was da im Kontext der documenta passiert. Mir ist klar, dass ich mit einem Besuch mitfinanziere, was kuratiert und was gezeigt wird. Kunst denkt meist lange und gründlich nach. Wo nicht gedacht wird, ist das Teil des Konzepts. Selten geschieht in der Kunst etwas ohne Grund. Ist meine Empörung Teil des Konzepts? Was darf Kunst?

Wo ist meine persönliche Grenze?

Was würde ich mich weigern zu sehen, wissend, dass ich diesmal gerade wegen der Debatte hinfahren möchte zur documenta fifteen nach Kassel – weil ich den Diskurs nicht aus zweiter, dritter Hand von Titelseiten herabschreiend begleiten will. Weil ich nach einer Reaktion suche, adäquat und auch in mir, einer Antwort auf die für mich sehr deutlich antisemitischen Hetz- und Verschwörungselemente, die ich in Bildausschnitten sah und die ich hier bewusst nicht teile. Antisemitismus ist permanent in Deutschland; was, wenn es die künstlerische Manifestation dieser bitteren Erkenntnis ist, die uns alle gerade so heftig diskutieren lässt? Mehr als unsere Furcht vor Antisemitismus selbst?

Vielleicht habe ich mir die Welt zurechtgelogen, inmitten des Dauer-Antisemitismus. Weil das, was ich aus Kassel gesehen habe, jede Grenze dessen, was ich für zeigbar hielt, überschreitet.

Gleichzeitig ist die nach Zeitzonen statt nach Ländern kuratierte documenta auch noch da, um diesen schreienden, fratzenhaften Abgrund von BDS und Antisemitismus herum. Wie damit umgehen?

In diesem Spannungsfeld lebe ich. Und suche einen Weg.


Beitragsbild via Twitter @doberah / @Stosteimuenchen

Weiterlesen:


Vielleicht, nur vielleicht, hat Sport es leichter als Kunst. Zumindest sehe ich in meinen beiden Bildern, die ich für diesen Artikel ausgesucht habe, die große einigende Kraft des Da-Seins, der Normalität – ohne sich verstecken zu müssen.

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Pressemitteilung: Das Ohr an der Kultur- und Kreativwirtschaft im Münchner Westen

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, und Julia Post, Mitglied der Grünen Stadtratsfraktion, auf Tour durch Pasing, Laim und Aubing 

Der Kultur- und Kreativwirtschaftssektor ist nach zwei Jahren in einem lamentablen Zustand. Dabei kann gerade dieser in einer krisengebeutelten, auseinanderdriftenden Gesellschaft für Brücken und Zusammenhalt sorgen. Gemeinsam haben sich die Grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz und die Grüne Münchner Stadträtin Julia Post aus Pasing auf eine Tour durch den Westen Münchens gemacht, um mit den Beschäftigten der Branche zu kommunizieren und ihre Situation besser zu verstehen.

Das Corona-Nachbeben in der Kultur

Stationen waren das Kulturzentrum „Ubo9“ in Aubing, die „Bayerische Philharmonie“, die „Pasinger Fabrik“, das Ebenböckhaus und das Kino „Neues Rex Filmtheater“. Trotz sehr unterschiedlicher Situationen gab es ein klares Muster in dem, was die beiden Politikerinnen zu hören bekamen. Mangelnde Förderung, oft zu spät und unpassend, ungerechte Maßnahmen seitens der Staatsregierung, die den Sektor benachteiligten, wie auch ein generelles Absprechen von Systemrelevanz haben bleibende Schäden hinterlassen. Jetzt fehlt Personal, Bewerbungen auf freie Stellen bleiben aus. Es bräuchte Geld für neue zukunftsfeste Investitionen, aber Rücklagen sind aufgebraucht. Kurz und Post kennen die Klagen nur zu gut: „Deshalb fordern wir Grüne schon jetzt für den kommenden Winter die unsinnige Ungleichbehandlung der Kultur nie mehr zuzulassen. Ein Uhren-Museum darf zum Beispiel in der Pandemie nicht schlechtergestellt sein als beispielsweise ein Uhren-Geschäft. Das sollte eigentlich allen mit gesundem Menschenverstand einleuchten“ so Sanne Kurz

Mindestgagen statt Gottes Lohn

Eine weitere Grüne Forderung, jenseits von coronabedingtem Ausnahmezustand, ist schon seit langem die nach Mindestgagen für Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft. „Unsere Tour hat nochmals verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Menschen, die mit einer riesigen Portion Herzblut in diesem Bereich arbeiten, angemessen zu entlohnen, um auf Dauer stabile Strukturen zu ermöglichen. Dafür muss sich natürlich die Finanzierung verbessern. Letztlich schafft jeder in Kultur investierte Euro Wertschöpfung bei uns vor Ort“, fasst Julia Post, deren Schwerpunkt die Wirtschaftspolitik ist, zusammen.

Projekte, die Mut machen und inspirieren

Mitnehmen konnten die beiden Politikerinnen bei ihrem Austausch mit den Leitungen der jeweiligen Institutionen aber auch einiges an Positivem. So erfuhren sie von partizipativen Projekten wie der vom „Ubo9“ organisierten Bürger*innenbühne oder dem künstlerisch-pädagogischen Projekt „Join the Music“ der Bayerischen Philharmonie. Erfolgsgeschichten wie das das Projekt zur Flüchtlingsintegration „Musik schafft Heimat“ sowie ein Ausflug in den prächtigen Garten des Pasinger Ebenböckhauses krönten die bereichernde Tour. 

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Gerechte und transparente Filmförderung – Panel zum 15. LICHTER Filmfest Frankfurt

Am 13. Mai war ich im Rahmen des 15. Lichter Filmfest Frankfurt International Teil des Kongresses „Zukunft Deutscher Film“, der dem gemeinsamen Nachdenken und Debattieren über Themen wie Filmförderung, Finanzierung oder Filmbildung eine Plattform bietet. Es ging um Grüne Kulturpolitik, Claudia Roth als Kulturministerin und erfolgreiche Filmförderung.

Die Filmförderung, wie sie über Jahrzehnte wachsen und wuchern konnte, ist ein komplexes Gebilde, das dringend einer zeitgemäßen Umgestaltung bedarf. Denn Förderetats, Relevanz und Erfolge deutscher Filmproduktionen stehen teils in einem krassen Missverhältnis. Doch ein gordischer Knoten aus Anspruchshaltungen, Gewohnheitsrechtsdenken und sich gegenseitig stabilisierenden Strukturen durchschlägt sich nicht einfach so. Gerade nach den Verheerungen im Kulturbereich durch Corona ist es umso wichtiger im Austausch mit wichtigen Akteur*innen darüber nachzudenken, wie man sich mit Blick auf die Zukunft filmpolitisch ausrichten will. Und mit Claudia Roth haben wir eine versierte Kulturpolitikerin in einer Schlüsselposition, deren Herz für den Film ganz laut schlägt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Planken der Filmförderung

Auf dem Panel „Quo Vadis, deutscher Film?“ – moderiert von Alexandra Gramatke von der Kurzfilmagentur Hamburg und dem Filmkritiker Rüdiger Suchsland – durfte ich eine Lanze für Grüne Filmpolitik brechen und zu unseren Grünen Vorstellungen von Filmpolitik Rede und Antwort stehen. Vor allem geht es uns um eine gerechte und konsequente Förderung: Bürokratische Strukturen gilt es zu minimieren und vereinfachen, um mit mehr Mitteln und weniger Hürden eine große Bandbreite an Kultur unterstützen zu können. Auch absolute Transparenz im Hinblick auf Jurys und Gremien wie auch eine regelmäßige Legitimitätsdebatte im Förderbereich sind essenziell, um das System gerechter und den gesamten Sektor somit etwas freier zu gestalten. Grüne Film- und Kulturpolitik ist daher auch demokratische Film- und Kulturpolitik.

Gemeinsam den gordischen Knoten aufknüpfen

Mit Unterstützung auf Landesebene kommt unserer Grünen Bundeskulturministerin Claudia Roth nun die Rolle zu, den gordischen Knoten zu entwirren und im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Institutionen und Kreativen auszugleichen – immer das Ziel, die gesamten Branche fair zu behandeln und demokratisch zu fördern, vor Augen. Dialog und Austausch sind essenziell, um einer vitalen, vielfältigen Filmlandschaft näherzukommen. Ich bedanke mich daher bei allen Teilnehmenden für die bereichernde Debatte und den Input!


Fotocredit: Philipp Goldberg

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Kultur- und Kreativwirtschaft Meets Social Entrepreneurship – zu Besuch bei a3kultur in Augsburg

Die Idee, Kultur, Wirtschaft und Soziales zusammenzudenken, begleitet mich bei meiner Tour durch Bayern, bei der ich wie 2019 schon Kreative besuche. Ziel ist, Bedarfe und Anregungen für die politische Arbeit aufzunehmen und nah dran zu sein an dem, was es jetzt braucht.

Begleitet wurde ich diesmal von Julia Post, die sich als Wirtschaftspolitikerin auch für Kultur- und Kreativwirtschaft engagiert. Dass sie neben ihrem Ehrenamt im Stadtrat Zeit für mein Anliegen fand freut mich besonders, weil sie im Vorstand von SEND ist, dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Ihre Expertise schafft neue Perspektiven da, wo Kultur sozialen Mehrwert liefert, denn Wohlstand und Benefit kann man nicht nur in Euro und Jahresgewinn messen. Auch dabei war mein Fraktionskollege Cemal Bozoglu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus. Sein Wahlkreis umfasst unter anderem Augsburg-West, und als jahrelanges Mitglied des Augsburger Stadtrats kennt er die Stadt wie kaum ein anderer.

Erste Station war in Augsburg das a3kultur, das mehrere Standbeine hat: Das Unternehmen ist zum einen Verlag, darüber hinaus PR-Agentur und bietet außerdem Coaching, Beratung und Vernetzung an.

Super spannend, was auch dank langfristig günstiger Mieten in der ehemaligen Augsburger Ballonfabrik wachsen konnte

Geschäftsführer Jürgen Kanzler ist mit seinem rund 30-köpfigen Team mit voller Kraft unterwegs zur Nachhaltigkeit – in allen 17 SDGs! So nutzt a3kultur z.B. Lastenräder und Carsharing und hat einen Diversitätsprozess für mehr Vielfalt u.a. mit dem Verein Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V. gestartet. Was bleibt da noch für uns Grüne zu tun? Jürgen Kandlers To Do für die Politik: transparente Beteiligung frühzeitig und auf Augenhöhe gestalten. Das nehmen wir natürlich mit!

Haus der Bayerischen Geschichte_kulturelle Bildung_Bayern_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht_Gülseren Demirel

Mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kultur – Besuch im Haus der Bayerischen Geschichte

Am 24. April habe ich das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg besucht, um mit dessen Leiter Dr. Richard Loibl über das Thema „Migration im Museum“ zu reden. Wir Grüne setzen uns für mehr Sichtbarkeit und Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte ein. Kultur kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen Gülseren Demirel, unserer Sprecherin für Integration, Flucht, Asyl und Vertriebene, und Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene sowie Mitglied des Museums-Beirats, trafen wir uns im Haus des Bayerischen Geschichte zum Gedankenaustausch mit dem Direktor des Hauses Dr. Richard Loibl und Mitarbeiter*innen. Denn wer, wenn nicht das Haus des Bayerischen Geschichte hätte die Expertise, die Geschichte der Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern auf anschauliche Weise sichtbar zu machen? Wir Landtags-Grüne machen uns dafür stark, dass das Haus sein Angebot um die Migrationsgeschichte in Bayern erweitert. Immerhin hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung hierzulande einen Migrationshintergrund, denn auch Bayerns Geschichte ist von großen Migrationsbewegungen geprägt. Die Würdigung der Leistungen dieser Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist überfällig.

Dass Dr. Loibl sich offen für unsere Vorschläge zeigte und dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, freute meine Kolleginnen und mich natürlich. So soll durch Kooperationen mit der migrantischen Community und interkulturellen Verbänden eine zeitgemäße Präsentation mit wirkungsvoller Reichweite etabliert werden. Gemeinsames Ziel ist ein positives Narrativ von Migration zu etablieren. 

„Wir brauchen zu diesen klassischen Themen neue Umsetzungen“

Dr. Richard Loibl

Frischer Wind im Museum

Von unserer Info-Reise des Wissenschafts- und Kunstausschusses mit jeder Menge neuem Wissen und frischen Ideen zurück, konnte ich den Termin nutzen, um neben Dr. Loibl auch mit Dr. Andreas Kuhn, Leiter des Referats Bavariathek und Museumspädagogik und persönlicher Ansprechpartner für Schulen, sowie Marc Spohr, Leiter des Referats für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen im Museum, neue Präsentationswege, Familienangebote, um den Museumsbesuch zum spannenden Highlight für alle zu machen, eine Erweiterung ins Digitale sowie ungewöhnliche Formate zum Erreichen neuer Zielgruppen zu diskutieren.

Highlight des Tages

Mein persönlicher Höhepunkt war ein Schnupperbesuch in der dieses Wochenende startenden Sonderausstellung „Wirtshaus-Sterben? Wirtshaus-Leben!“. Sehr spannend, neue Einblicke und wieder mal viel gelernt. Ein guter Tag in Regensburg.

Meine Kolleginnen und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Klimaschutz und Kultureinrichtungen“

Ich frage die Staatsregierung,

welche Maßnahmen im Einzelnen sie im Bereich der staatlichen Kultureinrichtungen ergriffen hat bzw. plant, um die in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder vom 21. Juli 2021 angekündigten Klimaziele zu erreichen, wie sie in diesem Bereich kurz- und mittelfristig die Abhängigkeit von russischen Gas- und Öllieferungen reduzieren will und wann sie vorhat, für die einzelnen Einrichtungen z.B. Klimabilanzen zu erstellen, Daten zum Ressourcenverbrauch zu erheben, bei Auszeichnungen Nachhaltigkeitskategorien einzuführen und Förderungen an Nachhaltigkeitskriterien zu binden (bitte aufschlüsseln nach Einrichtung bzw. Auszeichnung oder Förderung, Maßnahme(-n) und geplanten Zeitpunkten)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

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Antrag: Kulturstaat Bayern 2030 – Kulturpolitisches Landesentwicklungskonzept für den Freistaat

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Ende September 2022 ein Landesentwicklungskonzept Kultur vorzulegen. Dieses soll auf aktualisierten und dem Landtag vorzulegenden Leitlinien bayerischer Kulturpolitik basieren.

Begründung:

Ein Landesentwicklungskonzept Kultur mit klar umrissenen Prioritäten, Zielen und Aufgaben ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit: Es ermöglicht langfristiges staatliches Planen und so eine strategische, durchdachte Herangehensweise sowohl für Parlament und Staatsregierung als auch für Akteurinnen und Akteure bayerischen Kulturlebens.

Durch die Erarbeitung eines solchen Konzeptes und insbesondere durch die klare Strukturierung von Zielen und Abstufung dieser Ziele wird deutlich, in welchen kulturpolitischen Feldern in Bayern Schwerpunkte liegen bzw. in den nächsten Jahren liegen werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ bereits 2007 – vor 15 Jahren – empfohlen. Etliche Länder, Gemeinden und Städte sind dieser Empfehlung bereits gefolgt.

Bayern beschränkte sich bisher lediglich auf kulturpolitische Leitlinien. Diese wurden auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin 2010 dem Landtag vorgelegt.

Auch der Kulturszene hilft ein auf aktuellen Leitlinien basierendes Landesentwicklungskonzept Kultur: Die Akteurinnen und Akteure staatlicher Institutionen und Kulturschaffende, die von staatlicher Förderung abhängig sind, bekommen mit aktuellen Leitlinien Zielvorgaben, nach denen sie ihre Arbeit grundlegend ausrichten und Impulse für die eigene Entwicklung konkretisieren können. Diese Konkretisierung der Governance wird im angelsächsischen Bereich seit Langem erfolgreich praktiziert.

Die Coronapandemie hat die Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden und Perspektiven der Institutionen in Bayern nachhaltig verändert. Durch Hilfsprogramme von Bund und Land wurden Härten abgemildert, vielerorts hat sich die Situation dennoch drastisch verschlechtert, nicht nur finanziell. Oft fiel die Frage, welchen Wert eine Gesellschaft / ein Staat der Kultur allgemein und einzelnen kulturpolitischen Feldern im Besonderen beimisst.

Ein auf aktualisierten Leitlinien basierendes bayerisches Landesentwicklungskonzept Kultur sollen die in der bayerischen Kulturlandschaft verausgabten Mittel mit einer zeitgemäßen politischen Vision versehen. Der politische Gestaltungswille der Staatsregierung und ihre daraus resultierenden Priorisierungen müssen transparent sein. Nicht zuletzt sollte diese zu erstellende Konzeption künftig in die Haushaltsberatungen des Parlaments einfließen.

Rede zum Haushaltsplan 2022 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die bayerische Documenta, die bayerische „Berlinale der Superlative“ hat der Ministerpräsident ganz schnell bei der Hand. Aber auch bei der Staatsregierung grüßt das Murmeltier. Dazu will ich kurz auf die Eimer hier oben zeigen, an die ich schon vor einem Jahr erinnert habe. Damals war es ein Eimer. Heute habe ich, glaube ich, sieben gezählt. Hier im Bayerischen Landtag wird seit ungefähr 14 Tagen saniert, aber im Rest Bayerns sieht es leider anders aus. Es ist ganz schön, dass die Hochbauvorlage beschlossen wurde. Aber allein Hochbauvorlagen zu beschließen, macht noch keine Sanierung. Es wäre wichtig, dass mal gehandelt wird. Was man beschlossen hat, muss man nämlich auch ausführen. Da sieht es leider schlecht aus. Bei den Mitteln springt jetzt übrigens beim Residenztheater die aus Bayern kommende Kulturstaatsministerin Claudia Roth aus Berlin ein und hilft.

Aber ist es des Kulturstaats Bayern würdig, auf Rettung aus Berlin zu warten? Die ganzen Projekte, die hier beschlossen wurden, sind von Kostenexplosionen geprägt. Wir Grüne wünschen uns da seriöse Kalkulationen mit einberechneten Preissteigerungen, solide Zeitpläne und deren Einhaltung.

Zu den Zeitplänen: Um Biotopia wurde es ganz ruhig. Beim Konzerthaus für Bayern, der weltweit ersten Digital Concert Hall, befand sich Markus Söder schon im Januar 2020 in einer Denkpause, als er mitten in den laufenden Planungen aus der Hüfte heraus noch einmal die Forderung nach einer Machbarkeitsstudie herausschoss. Seither torpedieren die CSU-Ausschussvorsitzenden munter den Konzerthaus-Beschluss und zeigen, dass hierzu keine wirkliche Haltung da ist. Ich denke hier an die Filmwirtschaft: Ich erinnere mich an die Coen Brothers, die in dem Film „A Serious Man“ auf den wichtigsten Mann im Raum deutend, den Rabbi, gesagt haben: The Rabbi is busy. He is sleeping.

Ganz dringend wäre es, dass die Staatsregierung bei den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz aufwacht. Für uns Grüne gehen Klimaschutz und Denkmalschutz Hand in Hand. Dafür braucht es im Landesamt für Denkmalpflege ein Referat für energetische Sanierung. Wir brauchen eine Unterstützung der Kommunen für den Klima- und Denkmalschutz, zum Beispiel bei der Solarsatzung oder bei der Umgestaltung historischer Stadtplätze. Gartendenkmäler leiden unter Hitze und Trockenstress. Für diese Zwecke brauchen wir Stellen.

Frau Kollegin Dr. Weigand hat gesagt, dass im Denkmalbereich seit den Neunzigerjahren kaputtgespart worden ist, was irgendwie geht. Wir fordern 8 Millionen Euro für die kleine Denkmalpflege und 5 Millionen Euro für die Erhöhung des Entschädigungsfonds.

Die Kultur muss ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Herr Kollege Prof. Dr. Bausback hat gerade von unserer Info-Reise nach Großbritannien erzählt. Dort weiß jedes einzelne Museum, jede einzelne Institution und jede einzelne Sammlung, dass fossile Energie keine Zukunft hat. Jede einzelne Institution, jedes Museum und jede Sammlung hat dort eigene Klimaziele, und die braucht es auch. Wir Grüne fordern Stellen für die Beratung und eine Unterstützung mit Projektmitteln für den generell unterfinanzierten Kultursektor, gerade auch die freie Szene. Wir fordern aber auch eine Würdigung und eine Auszeichnung dort, wo es gut klappt mit dem Aufbruch in Richtung ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Wir fordern einen Fair Green Cultural Deal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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