„Kleine Anfrage“ – AzP „2 G-Regel für Jugendliche“
Ich frage die Staatsregierung, wie wird begründet, dass Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren bis Ende des Jahres zwar ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis sportliche und musikalische „Eigenaktivitäten“ gestattet sind und sie weiterhin an Theatergruppen teilnehmen dürfen, ihnen aber gleichzeitig der Besuch von „passiven“ Angeboten wie etwa Konzerten, Theaterstücken und Kinos etc. verwehrt bleibt, soweit sie nicht geimpft oder genesen sind, obwohl die Jugendlichen in der Schule regelmäßig getestet werden und z.B. die Kinos in der Mehrzahl auf Abstände zwischen den Plätzen achten und über Luftfilter verfügen, wie beurteilt sie die öffentliche Kritik von der Ständigen Impfkommission bis zum Bayerischen Jugendring (BJR) und der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) an der 2 G-Regel für Jugendliche, dass der Impfstatus Minderjähriger nicht Maßstab für ihre gesellschaftliche Teilhabe sein darf, und wie steht sie zur häufig geäußerten Meinung, dass Maßnahmen wie die 2G-Regel für Jugendliche bei passiven Aktivitäten wie Kino-, Theater- oder Konzertbesuch die Akzeptanz für die Corona- Beschränkungen insbesondere bei Jugendlichen und ihren Eltern untergräbt?
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