Schlagwortarchiv für: Kultur

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Klimaneutralität der Staatsregierung und Kultureinrichtungen“

Ich frage die Staatsregierung:

Ist das von CSU-Ministerpräsident Markus Söder ausgegebene Ziel, dass die Bayerische Staatsregierung, die neben der Staatskanzlei auch die 17 Ministerien umfasst, von denen lediglich eines eine CO2-Bilianz erstellt hat und somit über Daten zum eigenen CO2- Ausstoß verfügt, im Laufe des Jahr 2023 klimaneutral sein wird, auch für die den Ministerien unterstehenden Einrichtungen wie nachgeordnete Behörden, Landesstellen, staatliche Kultureinrichtungen etc. gültig, wie gedenkt die Staatsregierung insbesondere bei staatlichen Kulturinstitutionen der CSR-Berichtspflicht, die verpflichtende Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Non-Financial Reporting nach EU Reglement, die ab Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 gilt und sich an alle „entities of public interest“ richtet sowie explizit auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, zu erfüllen und an welchen eigenen und nachgeordneten sowie staatlichen Stellen und Einrichtungen im Bereich Kultur gedenkt die Staatsregierung ihren CO2 Ausstoß (in CO2 Äquivalenten) für das Jahr 2023 zu erheben (bitte mit Auflistung der genutzten Erhebungs-Methoden und jeweiligen Erhebungs- bzw. Ergebnis-Zeitfenster)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit

Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB

Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
 
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:

Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.

Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.

Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!

Equal Pay Day 2023

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

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Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

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Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

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Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Kultur- und Kreativwirtschaft umfassend in den Blick nehmen! 

Mit 38,2 Mrd. Umsatz im Jahr steht die Kultur- und Kreativwirtschaft an dritter Stelle im Freistaat, gleich hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau (Quelle: 2. Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht Bayern). Knapp 300.000 Menschen sind hier beschäftigt. 

9 von 10 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Nano- oder Mikrounternehmen. Viele dieser Unternehmen haben nicht die notwendigen Ressourcen, um die notwendige sozial-ökologische Transformation aus eigener Kraft zu stemmen. Sie sind auf kompetente und umfassende Beratung angewiesen. Diese wollen wir in Bayern durch zwei Vollzeitstellen sicherstellen. 

So gut und wichtig die Bündelung der 11 Teilmärkte in die Kultur- und Kreativwirtschaft ist, so schwierig ist es, die sehr unterschiedlichen Teilmärkte über einen Kamm zu scheren, vor allem wenn es um künstlerischen Bereiche, wie den Markt der Darstellende Kunst oder den Kunstmarkt geht. Diese Bereiche sind eng mit der Kunst- und Kulturförderung in Bayern verwoben und entziehen sich in einigen Bereichen der vorherrschenden Logik im Wirtschaftsministerium. Dennoch sind sie wichtiger Teil der KKW, denn sie liefern unerlässlichen Input für den Werbemarkt, die Designwirtschaft und auch die Games-Industrie. 

Damit auch die künstlerischen Bereich innerhalb der KKW gestärkt werden und in der Staatsregierung eine kompetenten Ansprechpartnerin haben, fordern wir eine Stelle am Kunstministerium, die auch als Schnittstelle zum Wirtschaftsministerium fungiert. 

Unsere Anträge dazu:

Max Dorner München Schriftsteller Grüne Leben Reise_Nachruf Sanne Kurz_03

„Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

Max Dorner, du wunderbarer, feiner, kluger Mensch. Wie groß ist die Leerstelle, die du hinterlässt. Wir vermissen Dich, sehr. Der Versuch eines Nachrufs, den ich Dir hinterher rufe. Zu Dir, in den Wind, auf Deiner Reise.

Max,

da ist es noch, Dein freundliches Gesicht mit Brille und gewitzten Augen, die hinter die Fassade von Menschen, Dingen und Systemen blicken. Da bist du auf Instagram vor einem der vielen wunderbaren Cafès in Deinem Haidhausen und guckst mich an.

Ich weiß nicht mehr, ob es eine der Künstlerfreundinnen war, die uns vorgestellt haben, oder ein Grüner Parteifreund. Oder ob es ein zufälliges Treffen war, an einer Ampel oder eine Gelegenheit wie ein GRÜNEN Stadtparteitag. Du warst langjähriges Mitglied, ich 2017 erst frisch dabei. Dein mit viel Witz kommunizierter Sinn für Gerechtigkeit, dein kulturpolitisches Gespür, dein Einsatz für Inklusion und der Blick auf Barrieren als Chance für Neues machten dich für mich zum Wegweiser. Meine Homepage beginnt mit einem Satz, den du mal gesagt hast. Ich habe ihn aus der Erinnerung zitiert: „Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

„Kunst und Kultur sind die nachhaltigsten Nachwachsenden Rohstoffe.“

Diese Kraft, die aus diesem Satz wächst, ist deine Kraft. Und ich werde sie nie vergessen. Ich glaube, du hast diesen Satz gesagt bei der Versammlung zur Aufstellung unserer Grünen Stadtrats-Liste. Du hattest dir mit dem Satz Listenplatz 16 erkämpft, eigentlich ein guter Platz. Irgendwer gab dir dann den Rat, „Verwaltungsfachangestellter“ als Beruf unter Deinen Namen zu schreiben. Das war weniger hilfreich.

Schriftsteller, Künstler Aktivist, Fahrradfahrer, so kannte ich dich, so kennen wir dich. Auch auf Deiner Homepage schauen diese vielen Gesichter uns entgegen. Mit einem Zwinkern hast du ein Foto von beieinander liegenden Portrait-Fotos als Bild zur Selbstvorstellung gewählt:

„Max Dorner wurde 1973 in München geboren, wo er auch lebt. Als Stipendiat der Studienstiftung studierte er Dramaturgie an der Bayerischen Theaterakademie. Danach arbeitete er als Literaturlektor, Journalist und Regisseur. Seit 2021 verantwortet er im Münchner Kulturreferat die Stabsstelle “Diversität und Inklusion” in der Referatsleitung. Inzwischen hat Max Dorner neun Bücher veröffentlicht, für seinen Debütroman erhielt er den Bayerischen Kunstförderpreis. Am zehnten arbeitet er gerade …“

Gerade erst hattest du mir erzählt, von deinem zehnten Buch. Bei einem unserer vielen zufälligen Treffen (die wenigen geplanten waren über die Jahre kostbar wie ein Schatz): eine Sandschaufel und ein Minister hatten es Dir angetan (was ich schwer verstehen konnte und was mich so neugierig machte, auf deine Geschichte und dein Buch).

Dieses zehnte Buch wird für immer in deinem Kopf und deinem Herz bleiben.

„Käptn Wheelchair und sein Freund Serafino“, eine Kurzgeschichte die du in der Städtischen Galerie Lothringer 13 gelesen hast, die bleibt in meinem Kopf und meinem Herzen. Denn „Der Rollstuhl scheppert eindeutig – aber nur bei extremen Geschwindigkeiten“, sagt dieser Käptn. Und öffnet dabei ein Universum an „Behinderung ist Rebellion“, dass du auch in deiner politischen Arbeit vorangebracht hast:

Sei es mit der NGO „Impulsion e.V.“ („Impulsion – Netzwerk inklusiver Kunst & Kultur e.V. Metzstr. 31, 81667 München. vertreten durch den Vorstand: Max Dorner, Autor und Kulturveranstalter.“ steht in der Google Zusammenfassung. „Die Website weist technische Schwierigkeiten auf.“ steht auf der Seite, wenn man sie aufruft. Sieht er so aus, der Tod im Netz? Ich gehe schnell wieder zu dir auf deine Homepage zurück, wo du Kusshände ins Publikum wirfst.).

Oder sei es in der Mobilität oder beim Klimaschutz, urgrünen Anliegen (unvergessen der durch Haidhausen rasende Rolli-Radler Max mit seinem Einhäng-Hand-Bike, der „Wheelchairs for Future“ Gründer Max, „weil der Klimawandel die Schwachen am stärksten treffen wird“).

Oder in der Kulturpolitik und Teilhabe, wo der GRÜNE AK Kulturinitiative München von deiner Erfahrung profitierte, wo etliche Bühnen, Venues und Podien Barrierefreiheit besser denken mussten, weil Max da war. Als Moderator, als Gast, als Mensch. Präsent, höflich, klug, sich nicht in den Vordergrund drängen aber gerade darum so präsent.

In München hast du mit deiner Stabsstelle “Diversität und Inklusion“ im Kulturreferat unglaublich viel bewegt. Auch dank dir hat München da einzigartiges geschaffen. Menschen mit Behinderungen in ganz normalen Jobs. Auf Bühnen. Im Film. In Ausbildung. Es war nicht immer leicht und es ist nicht immer leicht. Aber es geht. Das hast du durch deine sanfte, aber sehr kontinuierliche Beharrlichkeit gezeigt.

„Kaputte Lifte verbinden unser Streben nach dem Höheren mit der Realität des Faktischen“

„Kaputte Lifte verbinden unser Streben nach dem Höheren mit der Realität des Faktischen“ hast du zu deiner Fotoserie „Islands of Silence“ gesagt (wenn man sie komplett ausstellen wolle, alle kaputten Lifte, bräuchte man die Theresienwiese, schrieb die Süddeutsche Zeitung). Diese Realität des Faktischen hat dein Geist immer wieder überwunden. Du hast uns unten dann von diesem Blick über den Horizont des Faktischen hinaus Ausblicke mitgebracht. Bilder, Visionen, Geschichten. Du wirst uns sehr fehlen, lieber Max. Oben über dem Horizont des Faktischen. Unten in unseren Herzen werden wir dich behalten. Danke dafür.

Jetzt hab‘ eine gute Reise, Max. Vielleicht im Herzen mit Serafino, Käptn Wheelchairs Freund im der Erzählung. Und mit vielen Abenteuern und Geschichten. Das wünsche ich dir.

Mach’s gut, Max!


Wo Max Dorner weiter lebt und sein Esprit weiter wirkt

Wenn Ihr den wunderbarne Mensch Max Dorner ein wenig kennen lernen wollt, empfehle ich Euch seine Seite https://www.maxdorner.de/, wo er zu seinen Büchern schreibt und wo seine Podcasts zum Nachhören zu finden sind.

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Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

Aus gegebenem Anlass: Steuerliche Einordnung bei NEUSTART KULTUR-Stipendien

Zum Jahresende geht es wieder an die Steuer. Dabei haben wir nochmal die wichtige Frage nach steuerlicher Behandlung der Corona-Hilfen gestellt. Wichtigste Frage, die an mich immer wieder heran getragen wurde, war: Ist das Stipendium steuerfrei?

Wir haben im BKM nachgefragt – und folgende Antwort erhalten, die ich natürlich gerne umgehend weitergebe:

Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ der Bundesregierung gewährt wurden sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Dies ist Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 11 EStG obliegt dem für die Empfänger*innen der Bezüge jeweils zuständigen Finanzamt. Die Frage der Steuerfreiheit weiterer Stipendien aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ bedarf einer Überprüfung im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ich hoffe, das hilft und drücke fest die Daumen, dass gerade in diesen Zeiten der jährliche Kassensturz auch finanziell den Wert der geleisteten Arbeit abbildet. Ich denke nach den vergangenen Jahren haben das alle im Kulturbereich tätigen Menschen mehr als verdient.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern“

Mein Kollege Hep Monatzeder fragt die Staatsregierung:

Ist geplant, die im Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern in der Pressemitteilung vom 5.12.22 genannten Mittel in Höhe von bis zu einer Million aus den in den im Haushalts-Entwurf für 2023 bestehenden, seit Jahren gleich hohen Mitteln des Kulturfonds Bayern, Bereich Kunst, zu entnehmen oder diesen Haushaltstitel entsprechen aufzustocken, welche zwei Maßnahmen sind neben der Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen, dem Sonderprogramm Museumssicherheit und den Mitteln für Investitionsmaßnahmen noch geplant und nach welchen inhaltlichen Kriterien wird entschieden, ob ein Exponat ganz, in Kopie oder nur in Teilen ausgestellt wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

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„Kleine Anfrage – AzP „Antrags- und Vergabemodalitäten des Bayerischen Entlastungspakets für Länderaufgaben wie Kunst und Kultur“

Mein Fraktionskollege Florian Siekmann fragt die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung, dass auf der Pressekonferenz zum bayerischen Staatshaushaushalt 2023 am 06.11.2022 – über einen Monat nach der ersten Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder ein eigenes bayerisches Hilfspaket auf den Weg zu bringen – weiterhin keinerlei Details zu den Antrags- und Vergabemodalitäten für die dringend benötigten Hilfen aus Bereichen, die primär in der Verantwortung des Freistaates liegen und bei denen der Bund lediglich unterstützend tätig sein müsste, bekannt sind, wann wird sie umfassende, klare und zielführende Kriterien für die Hilfszahlungen im Kulturbereich formulieren, die geeignet sind, unsere Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden im Kulturstaat Bayern sicher durch den Winter zu bringen und damit das langfristige Bestehen eines breiten und vielfältigen Kulturangebots zu garantieren, für das die Staatsregierung, da der Kulturbereich originäre Ländersache ist, die Verantwortung trägt und werden die Gelder auch rückwirkend, zumindest bis zur ersten Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 21.09.2022, ausgezahlt werden, damit die bereits seit Monaten bestehenden und sich in den kommenden Monaten weiter verschärfenden Härten für die bayerischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden abgeschwächt werden können?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung „Grüne wollen Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen“

Hans-Georg Stocker, Backstage München, sieht Live-Kultur in Gefahr
Sanne Kurz fordert Anpassung der Fördermittel, Energiekosten- und
Mietkostenzuschüsse – „Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand“

Das Lebenselixier Live-Kultur steht mit dem Rücken zur Wand
– nach zwei Jahren Pandemie mit kaum Einnahmemöglichkeiten sind die eh kargen
Rücklagen fast aufgebraucht
“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-
Grünen Sanne Kurz. „Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor vor dem
Abgrund – wir müssen die Menschen, die Infrastruktur wie Vereine und Institutionen,
unsere kulturelle Vielfalt und kreative Innovationskraft und auch einen relevanten
Wirtschaftsfaktor schützen.


Die Grüne Landtagsfraktion hatte im Oktober Institutionen, Künstlerinnen und
Künstler im Bayerischen Landtag nach ihrer Lage gefragt. Fazit: Noch einen Winter
steht die Kultur in Bayern nicht durch: Bandräume und Bühnen sind teurer geworden,
weniger Publikum nach der Pandemie, Vorverkäufe gehen gegen Null, von PA-
Anlagen, Nightlinern bis hin zum Toiletten-Häuschen – Mangel an wichtigen Dingen
für Live-Kultur überall. Sanne Kurz: „Bayern ist Kulturstaat, Kultur ist Ländersache.
Es ist beschämend, wie die CSU-FW-Regierung unter Ministerpräsident Söder Kultur
komplett ignoriert.

Grüne Forderungen:

  • Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, müssen bei der Bewältigung der Härten von Inflation und Energiekrise unterstützt werden
  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr
“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.


Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.


„Mega-Events wie im Sommer draußen in Riem werden überleben. Die örtliche Live-
Kultur von Theater über Kino, Konzert bis Festival macht mir große Sorgen. Etliche
Spielstätten sind in Gefahr.“, so Sanne Kurz.
Das bestätigt Hans-Georg Stocker, Geschäftsführer des Backstage München: „Wir
konnten zweieinhalb Jahre keinen regulären Veranstaltungsbetrieb durchführen,
lange waren wir komplett geschlossen. Unser Personal ist ausgezehrt. Bei uns im
Veranstaltungs-Sektor liegt die Inflation bei ca. 30% – in Teilbereichen sogar bei 300
%! Viele Veranstaltungen und Tourneen müssen abgesagt werden, weil die
Vorverkäufe zusammenbrechen. Wir haben uns vor Corona trotz permanent widriger
Bedingungen seit über 30 Jahren ohne nennenswerte öffentliche Mittel
durchgekämpft. Wir sind auch wichtiger Standort-Faktor, ein diverser
gesellschaftlicher Begegnungs- und Knotenpunkt – darüber hinaus beschäftigen wir
über 90 Personen. Jetzt bricht uns die Dauer-Krise das Genick: Die Freie Kultur wird
es so bald nicht mehr geben. Wenige internationale Veranstaltungs-Großkonzerne,
die teilweise von äußerst fragwürdigen Finanzquellen massiv gestützt werden,
kaufen alles auf. Wenn wir sterben, stirbt wesentlich mehr als ein Stück Münchner
Kulturgeschichte.“
Sanne Kurz ergänzt: „Das Backstage stand schon oft vor dem Aus, immer wurde mit
viel Pioniergeist und Herzblut eine Lösung gefunden. Das beweist: wenn einer ein
Fighter ist, dann Hans-Georg Stocker. Die dramatische Bewertung der Lage durch
einen Veranstalter wie ihn zeigt, wie schlimm es schon jetzt wirklich um die Kultur
steht.“

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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an Kunst- und Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie kam es dazu, dass die Staatsregierung nun die langjährige Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat und im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Haushaltsvermerk aufgenommen hat, aus dem hervorgeht, dass die Universität München die Ausstellung- und Nebenflächen im Umfang von ca. 170 m² im Gebäude Schellingstr. 3 mietzinsfrei für Kunst- und Kulturschaffende zur Verfügung stellt, ob dies als begrüßenswertes Pilotprojekt für weitere Vorhaben der mietzinsfreien Raumvergabe vonseiten der Staatsregierung an Kunst- und Kulturschaffende verstanden werden kann und wie die Staatsregierung dafür sorgen will, dass die Vergabe solch exzellenter Räumlichkeiten transparent gestaltet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München (II)“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Fragen 1.1 bis 1.3:

1.1 Wenn „sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO (…) die Schätzkosten vorgetragen“ (Antwort zu Frage 1.2 der Anfrage von Sanne Kurz) wurden, wie wurden jeweils diese Partner über die „Denkpause“ informiert (Gespräche, schriftliche Unterrichtung etc.)?

1.2 Mit wem auf Seiten der Partner wurde gesprochen bzw. welche Personen von ihnen wurden informiert?

1.3 Wurde den Partnern lediglich die neuen „Schätzkosten“ (Antwort zu Frage 1.2) mitgeteilt oder wurden sie auch über Einzelheiten der verordneten „Denkpause“ und möglichen Konsequenzen informiert?

Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3:

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit den zuständigen Vertretern der genannten Partner-Institutionen war und ist die Staatsregierung im Gespräch. Dabei geht es nicht um die Mitteilung „neuer ‚Schätzkosten‘“, sondern darum, Hintergrund und Intention der Denk- und Diskussionspause zu erläutern und sich zum weiteren Prozess auszutauschen.

Fragen 2.1 bis 2.3:

2.1 Welche „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) wie z.B. Einsparpotenziale, Zeitpläne, Alternativnutzung, Kooperationen mit der Stadt München etc. werden während der „Denkpause“ konkret untersucht (bitte tabellarisch aufführen)?

2.2 Wann werden die „Details und die eingebundenen Akteure“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) der „Denkpause“ bekanntgegeben?

2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die gebotene Transparenz und notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachvollziehbarkeit der anstehenden Entscheidung im Zusammenhang mit offener Unterrichtung über die laufenden Aktivitäten in der „Denkpause“ und über die eingebundenen Akteure?

Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3:

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es handelt sich um einen laufenden Prüfungs- und Entscheidungsprozess, der verschiedene Optionen untersucht. Vor Abschluss des Prozesses kann zu den Details keine Auskunft gegeben werden.

Zuschriften aus der Bevölkerung an die Staatsregierung zeigen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Krisen ein großes Verständnis dafür besteht, wenn zum Projekt Konzerthaus München ergebnisoffen verschiedene Optionen geprüft werden.

Fragen 3.1 bis 3.2:

3.1 Was konkret ist mit „wesentlichen Rahmenbedingungen“ gemeint, von deren Klärung die Entscheidung zum Konzerthausbau mit abhängt (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2)?

3.2 Wie müssen „wesentliche Rahmenbedingungen“ (Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2) aussehen, damit die Staatsregierung weiter am Bau festhält?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der dargestellte Denk- und Gesprächsprozess ist vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen durch internationale Krisen, steigende Baukosten und den Investitionsbedarf bei bestehenden Kulturbauten besonders am Standort München notwendig geworden. Eine Entscheidung muss daher unter anderem diese Faktoren und ihre Auswirkungen auf die bestehenden Handlungsoptionen der Staatsregierung mit einbeziehen.

Frage 4:

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Untersuchungen der „verschiedenen Optionen“ (Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3) während der „Denkpause“ anfallen?

Antwort zu Frage 4:

Es wird auf die Antwort zur Frage 1.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch vom 25. April 2022 betreffend „Konzerthaus München (4/4)“ verwiesen.

Fragen 5.1 bis 5.3:

5.1 Bis wann spätestens werden nach aktuellem Stand die „Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet“ (Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2) sein?

5.2 Bis wann spätestens werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt?

5.3 Bis wann spätestens wird der Landtag über die zusätzlichen Kosten und über die Ergebnisse der „Denkpause“ informiert werden?

Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3:

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 4.1 und 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 verwiesen.

Sobald die laufende Denk- und Diskussionsphase abgeschlossen ist, wird die Staatsregierung Landtag und Öffentlichkeit unmittelbar über die Ergebnisse unterrichten.

Hinsichtlich der Frage nach „zusätzlichen Kosten“ wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6:

Wird die Bekanntgabe der Ergebnisse abhängig gemacht von einer Einigung in den Gesprächen mit der Stadt München über die „künftige Gestaltung des Kulturraums München“?

Antwort zu Frage 6:

Zum Zeitpunkt einer „Bekanntgabe der Ergebnisse“ der laufenden Denk- und Diskussionsphase wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Die Formulierung einer noch zu erzielenden „Einigung“ zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München suggeriert einen bestehenden Dissens. Wie bereits in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz zum Konzerthaus München vom 20.05.2022 ausgeführt, besteht hingegen ein vertrauensvoller und regelmäßiger Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären.

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument