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Pressemitteilung: Künstlerhilfen verlängern

Sanne Kurz fordert fiktiven Unternehmenslohn von 1.180 Euro monatlich

Die Landtags-Grünen fordern eine schnelle und positive Entscheidung der Söder-Regierung für die Verlängerung der zum Monatsende auslaufenden Künstlerhilfen. Dabei müssen laut der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion, Sanne Kurz,

neben den Künstlerinnen und Künstlern auch diejenigen endlich angemessen unterstützt werden, die Konzerte und Veranstaltungen erst möglich machen: Licht-, Ton- und Bühnentechniker und -technikerinnen und alle anderen, deren Einsatz zum Gelingen kultureller Veranstaltungen beiträgt.

Bayern müsse hier dem Vorbild anderer Bundesländer folgen.

Wo der Bund versagt, dem Beispiel anderer Bundesländer folgen

Konkret fordern die Landtags-Grünen für alle Einzelunternehmerinnen und -unternehmer („Solo-Selbstständige“) mit einem bislang funktionierenden Geschäftsmodell die Auszahlung eines „fiktiven Unternehmerlohns“ in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von monatlich 1.180 Euro.

Wichtig sind die deutliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die klare Botschaft, dass es hier um den Ersatz für unverschuldet ausgefallene Unternehmenserträge geht – und nicht um Almosen für Pandemiebetroffene“,

unterstreicht Sanne Kurz. Vermieden werden müsse zudem, dass – wie zu Beginn der Pandemie – Kunstschaffende und Kunstermöglicherinnen und -ermöglicher

über Monate ohne Einkommen und damit mittellos dastehen. Hier geht es um den Erhalt einer gesellschaftlich bedeutsamen und wirtschaftlich wichtigen Branche“,

betont Sanne Kurz
Die entsprechenden Anträge der Landtags-Grünen „Hilfe für Kulturschaffende – diesmal richtig“ und „Verlängerte Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo-Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern“ sind eingereicht und werden in den Fachausschüssen beraten.

Künstlerhilfe – Update vom 30. September 2020:

Heute läuft die Einreichfrist für Anträge aus dem Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler ab. Die Bilanz ist mehr als ernüchternd: Von den erwarteten 60.000 Anträgen sind noch nicht mal 10.000 gestellt und nur etwa 7.700 bewilligt worden, der Topf mit den 140 Millionen ist noch voll, nur knapp 20 Millionen Euro wurden ausgezahlt.

Überraschung:

Paart man schlechte Bedingungen mit unpassenden Konditionen, nimmt kein Hund der Welt die Wurst, die man ihm hinschmeißt!

Wer Soforthilfe über 3000€ erhalten hatte, bekam nichts – auch wenn diese „Hilfe“ eigentlich ein Versicherungs- und Vermieter-Subventionsprogramm war. Denn man durfte das Geld ja nicht selbst behalten, sondern musste es für Mieten, Pachten, Leasingverträge, Versicherungen etc. ausgeben. Auch wer bereits im ALG II-Bezug steckte, bekam nichts. Obwohl man ja genau wie jene ohne ALG II-Bezug seit März nichts mehr verdienen durfte. Wer mitten in den drei Bezugsmonaten Zuflüsse – z.B. aus Erlösen der Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten – hatte, bekam weniger oder gar nichts, denn man durfte nur drei Monate Hilfe am Stück beantragen.

Langer Rede kurzer Sinn: Unsere Ideen zu einem wirksamen Künstlerhilfsprogramm lagen auf dem Tisch, wurden aber ignoriert. Die wichtige Verlängerung in der Version „diesmal aber richtig“ haben wir beantragt, werden bisher aber nicht gehört. Dass die mangelnde Akzeptanz nicht zuletzt an einer massiven Verunsicherung bzw. Abschreckung der Betroffenen liegen könnte, will die Staatsregierung nicht sehen. Dass das Ganze „nicht so gut gelaufen ist“, kann der zuständige Minister Bernd Sibler aber definitiv nicht vom Tisch wischen.

Bleibt die Frage, was mit den ca. 120 Millionen Euro Künstlerhilfe passiert, die nicht abgerufen wurden.

Wir werden dranbleiben und nicht zulassen, dass diese Mittel zurück in den Lufthansa-Rettungs-Autoindustrie-Förder-Topf geworfen werden!