Soloselbstständigenprogramm: Förderantrag bis März stellen!
Für den Förderzeitraum 10/2020 bis 12/2020 kann man in Bayern noch bis zum 31. März Förderanträge stellen. Gezahlt wird fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von max. 1180€/Monat. Anträge sind alleine oder mit Hilfe von Steuerberatung oder Buchhaltung möglich, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. – Stellt Anträge!
Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und sind zu entschädigen, so hatten wir Grüne seit Pandemie-Beginn immer wieder getrommelt. Weil sich so gar nichts bewegte, forderten wir erstmals Mitte April in einem Offenen Brief StM Aiwanger und StM Sibler der CSU-FW-Regierung fiktiven Unternehmerlohn förderfähig zu machen.
Mitte Juni wurde unsere Forderung mehr schlecht als recht umgesetzt: Die Künstlerhilfen halfen den wenigsten, es hakte trotz mehrfacher Nachbesserung im Kern bis zum Schluss, der Marketing-Gag der Söder-Regierung verpuffte, nach Ende September fortgeschrieben bis zum Ende der Pandemie wurde: nichts.
Ende Oktober verkündete der Ministerpräsident von seiner goldenen Wolke herab, diesmal aber wirklich zu helfen. Allen Soloselbstständigen sollte Hilfe zuteil werden – „wie in Baden-Württemberg“ wolle man nun helfen. „Nur“ zwei Monate und eine Sachverständigen-Anhörung im Bayerischen Landtag später konnte man sie ab 18.12. dann tatsächlich abrufen: die Soloselbständigen-Hilfe Bayern 2020.
Hilfe für Oktober bis Dezember 2020 – Bis Ende März 2021 noch beantragen!
Genau: 2020. Denn abrufbar erst seit 18.12., laufen die Hilfen am 31.12. schon wieder aus! Man wolle abwarten, was der Bund tue, so StM Sibler, der aber immerhin überhaupt mal etwas getan hat. Was von seinem Amtskollegen, dem Stellvertretenden MP Hubert Aiwanger bisher nicht behauptet werden kann. Etliche Schaustellerfamilien, die Innovationsmotoren Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, zigtausende weitere betroffene Soloselbstständige, für die er, StM Aiwanger, zuständige wäre, für die tut er:
vor dem 31.12.: nichts, nach dem 31.12.: nichts.
Ein Trauerspiel: Hubert Aiwanger, der Volksfest-Freund, der eine ganze Branche sterben lässt, der Wirtschaftsminister, für den nur der Teil der Wirtschaft zählt, bei der Land- oder Gast- davorsteht.
Das Soloselbstständigenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann ab sofort und bis zum 31. März beantragt werden. Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig (und nicht nur vorübergehend) ausgeübt wird.
Hilfen kumulierbar
Das Soloselbstständigenprogramm ist mit der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) und mit den Hilfen des Bundes („November-/Dezemberhilfe“) kumulierbar.
Wer von Oktober bis Dezember 2020 im ALG II-Bezug steckte, für den besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm für die Zeit des ALG II-Bezugs.