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Antrag: FairArt-Funding

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, analog zum Mindestlohn umgehend für alle ausgezahlten Fördermittel eine Mindestgage bzw. ein Mindesthonorar für Künstlerinnen und Künstler von 50,00 Europro Stunde plus MwSt. verbindlich anzusetzen. Die Fördersummen sind in den Haushaltsansätzen analog zur Einführung des Mindestlohns entsprechend aufzustocken.

Begründung:

Prekariat und Geldnöte im Kunst-und Kulturbereich sind nicht alleine der Corona-Krise geschuldet. Die Krise legt jedoch strukturelle Ungerechtigkeiten frei wie ein scharfer Wind, der den Sand vom Gerippe der Künste fegt: Angestellte kennen den Mindestlohn und profitieren, wenn sie nicht kurzfristig oder unständig beschäftigt sind, von Kurzarbeitergeld. Künstlerinnen und Künstler hingegen sind oft soloselbstständig oder freibe-ruflich tätig.

Rücklagen haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihrer Einkommenssituation keine. Denn der bayerische Kultur-und Kreativwirtschaftsbericht vom 11.März 2020 zeigt nicht nur, wie wichtig die Kreativbranche für Bayern ist. Er zeigt auch, dass Umsatzlage und Beschäftigung in neunvon elfTeilmärkten weitgehend prekär sind. Anders als in anderen Branchen konnten Künstlerinnen und Künstler sowie jene, die Kultur erst möglich machen, wie z.B. Licht-oder Soundleute, meist nie Rücklagen aufbauen.

Aus Corona lernen heißt, strukturelle Probleme jetzt angehen! Der reiche Freistaat Bayern muss hier in Vorbildfunktion vorangehen: Mindestgagen und Mindesthonorare sind nicht erst seit Einführung des Mindestlohns längst überfällig und sollten aus Gründen der Menschenwürde auch Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Förderpro-gramme gezahlt werden. Denn diese staatlichen Förderprogramme werden mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dass die öffentliche Hand mit öffentlichen Mitteln Prekariat aufbaut, ist nicht hinzunehmen.

Entsprechend der Einführung des Mindestlohns müssen die Höhen der Förderungen zur Erfüllung des Mindestgagen-bzw. Mindesthonorargebots angepasst werden.