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schriftliche Anfrage: Inklusion in staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern

Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland und so auch Bayern dazu, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Zur Verwirklichung dieses Rechts sind die Staaten in der Verantwortung, den Zugang zu kulturellen Formaten wie Film, Theater, aber auch Museen sicherzustellen.

Ich frage die Staatsregierung:

  • 1.1 Welche konkreten Handlungsempfehlungen oder Konzepte hat die Staatsregierung für den Freistaat Bayern ausgearbeitet, um Art. 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK; insbesondere in Bezug auf staatliche und nichtstaatliche Museen) Rechnung zu tragen?
  • 1.2 Welche öffentlichen Zuwendungen haben seit 2009 staatliche und nichtstaatliche Museen erhalten, um Inklusion in ihren Häusern umzusetzen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Name und Standort des Museums sowie Zuwendungssumme und Zuwendungszweck)?
  • 1.3 In welchem Umfang stellen Museen in Bayern barrierefreie Informationen über ihre Ausstellungen und Angebote vor Ort und im Netz bzw. per App zur Verfügung (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Informationskanal)?
  • 2.1 In welchem Umfang sind Museen in Bayern barrierefrei zugänglich – z.B. über eine Rampe, Audiodeskription von Kunstwerken, Guides in Leichter Sprache etc. (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie barrierefreiem Angebot)?
  • 2.2 In welchem Umfang haben Museen in Bayern inklusiv gestaltete Ausstellungen (bitte Einzelauflistung mit Angabe von staatlichem oder nichtstaatlichem Museum, Namen und Standort des Museums sowie Unterteilung nach inklusiver Ausgestaltung für Menschen mit Behinderung mit kognitiver, Hör-, Geh- oder Sehbehinderung)?
  • 2.3 In welchem Umfang ermöglichen Museen in Bayern Menschen mit geistiger Behinderung eine Teilhabe an ihren kulturellen Angeboten?
  • 3.1 Welche Angebote haben staatliche und nichtstaatliche Museen in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
  • 3.2 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung von inklusiven pädagogischen Konzepten bzw. inklusiven Maßnahmen kultureller Bildung in bayerischen Museen?
  • 3.3 Inwiefern unterstützt die Staatsregierung digitale Formate zur Umsetzung von Inklusion bei kulturellen Angeboten der bayerischen Museen?
  • 4.1 Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen bzw. sind geplant, um Barrieren in der bayerischen Museenlandschaft abzubauen (bitte unter Berücksichtigung baulicher, sprachlicher, kommunikativer und sozialer Barrieren darstellen)?
  • 4.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion in der bayerischen Museenlandschaft weiter voranzubringen?
  • 4.3 Inwiefern wurden bislang bzw. werden zukünftig Menschen mit Behinderungen bei der inklusiven Weiterentwicklung der bayerischen Museenlandschaft beteiligt?
  • 5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen in staatlichen Museen in Bayern beschäftigt sind?
  • 5.2 Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um Inklusion hinsichtlich der Beschäftigten in der staatlichen Museenlandschaft in Bayern zu stärken?
  • 5.3 Inwiefern können Menschen mit Behinderung, die für einen Museumsbesuch eine Assistenzkraft oder Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetscher benötigen, dies als Leistung zur sozialen Teilhabe geltend machen?
  • 6.1 Plant die Staatsregierung, in der Corona-Pandemie den Zutritt in staatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, einzuschränken?
  • 6.2 Falls nein, welche Hygienemaßnahmen bzw. Testkonzepte plant die Staatsregierung für Museen bei einer Öffnung einzuführen und beizubehalten?
  • 6.3 Wie würde die Staatsregierung es bewerten, wenn nichtstaatliche Museen für Menschen, die über keine Coronavirus-Schutzimpfung bzw. nachgewiesene Immunität verfügen, den Zutritt einschränken?
  • 7.1 Wie viele Stellen für Beratung, Förderung, Konzeption und Realisierung inklusiver Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wurden in den letzten zehn Jahren bei den staatlichen Museen und der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen neu eingerichtet (bitte mit Angabe der Stundenzahl, Eingruppierung und etwaiger Befristung)?
  • 7.2 Handelt es sich um Dauerstellen oder mussten bzw. müssen sie jeweils neu beantragt werden mit der Folge, dass sie neu ausgeschrieben und besetzt werden müssen?
  • 7.3 Wurden bzw. werden sie aus dem Etat der jeweiligen Institutionen bezahlt oder wurden bzw. werden sie aus zusätzlich gewährten Mitteln finanziert?
  • 8.1 Inwiefern werden Menschen mit Behinderung bei Museumsführungen und Bildungs- und Vermittlungsangeboten bevorzugt beteiligt?
  • 8.2 Ist sichergestellt, dass bei der geplanten Wieder-Öffnung der Kultur insbesondere auch Künstlerinnen und Künstler, die mehr als andere von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, dabei berücksichtigt werden?
  • 8.3 Werden für diese Gruppe zusätzliche Mittel bereitgestellt?

Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung: