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Antrag: Zugang zu Kultur nicht vom Einkommen abhängig machen: Öffentliche Bibliotheken nicht schlechter stellen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, öffentliche Bibliotheken bei jeglichen Coronamaßnahmen und pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen gegenüber den Buchhandlungen des Einzelhandels gleichzustellen.

Begründung:

Auch Menschen mit geringerem Einkommen ist dauerhaft der Zugang zu Literatur zu ermöglichen, Bibliotheken dürfen daher nicht schlechter gestellt sein als Buchhandlungen.

Öffentliche Bibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag beim Zugang zu Literatur. Von Lyrik über Jugend- und Kinderromanen bis hin zu Monatsschriften ermöglichen sie einer breiten Bevölkerungsschicht diesen Zugang – unabhängig vom Einkommen.

Im Januar 2021 durften öffentliche Bibliotheken kein „Click&Collect“ anbieten, obwohl dies dem Buchhandel erlaubt war. Zugang zu Kultur wurde so flächendeckend in ganz Bayern über Nacht eine Frage des Geldbeutels, der Betrieb öffentlicher Bibliotheken wurde massiv eingeschränkt. Es gibt keinen Grund, Bibliotheken anders zu behandeln als den Einzelhandel. Die Bibliotheken haben sämtliche Hygienevorschriften strikt eingehalten. Klagen über Zuwiderhandlungen sind nicht bekannt geworden.