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Änderungsantrag Haushaltsplan 2024/2025: Landesjungenkunstschulen endlich auch in Bayern bedarfsgerecht unterstützen! (Kap 05 05 Tit. 684 68)

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 05 05 wird in der TG 68 (Kulturelle Bildung im schulischen Bereich) der Ansatz im Tit.
684 68 (Zuschüsse für den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kultur-pädagogischen Einrichtungen LJKE Bayern e.V.) im Jahr 2024 von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht und im Jahr 2025 ebenfalls von 312,1 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 512,1 Tsd. erhöht.

Begründung:

„Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.“, so steht es in Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Landesjugendkunstschulen sind ein wichtiges Instrument der künstlerischen und kulturellen Bildung für unsere Kinder, in Bayern sind sie strukturell schlecht ausgestattet. Ebenso wie Sing- und Musikschulen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten“ unserer Kinder. Um flächendeckend hochwertige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung für alle Kinder in Bayern anzubieten ist eine verbesserte Förderung der Landesjugendkunstschulen unabdingbar.