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Antrag: Kampf gegen Corona V: Kinder und Jugendliche zuerst, keinen weiteren Freizeit- Lockdown im Herbst

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei ggf. notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Hierzu ist zu gewährleisten, dass
─ Angebote der Kinder– und Jugendhilfe – z. B. Jugendarbeit in Jugendzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereinsangebote und insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe – vollumfänglich in Präsenz stattfinden können
─ stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe keinen Besuchs- oder Zugangseinschränkungen unterliegen und ein Normalbetrieb aufrechterhalten werden kann
─ der Zugang zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten, außerschulischen Bildungsangeboten der Kultureinrichtungen und zu Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht eingeschränkt wird, auch wenn für Erwachsene hierfür Einschränkungen gelten sollten
─ schulischen und außerschulischen Trägern Planungssicherheit für die Konzeption und Umsetzung von Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten gegeben wird, um diese – auch mit Übernachtungsmöglichkeiten – für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen
─ bayernweit flächendeckende Aufklärungs-, Beratungs- und Impfangebote für die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder zwischen fünf und elf Jahren bereitgestellt werden ─ Jugendzentren und andere Jugendhilfe- und Jugendbildungseinrichtungen befähigt werden, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Impfzentren Impftermine vor Ort zu organisieren

Begründung:

Bei notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie muss es immer zuerst um den Alltag der Erwachsenen gehen, um deren Arbeits- und Freizeitleben. Erwachsene können und müssen mehr schultern, während die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch in Krisenzeiten möglich bleiben muss. Wir müssen alles daransetzen, Kinder und Jugendliche in dieser schwierigen Zeit aufzufangen und zu unterstützen. Hierfür ist zu gewährleisten, dass bei etwaigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie im Herbst die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dennoch vollumfänglich in Präsenz stattfinden können. Insbesondere die aufsuchende Kinder- und Jugendhilfe von Jugendamt, Erziehungs- oder Familienberatung darf nicht eingestellt werden. Auch in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe muss der Normalbetrieb sichergestellt werden, sodass Kinder und Jugendliche in Jugendwohnheimen oder in der Heimerziehung keinen Besuchs-, Zugangs- oder sonstigen Einschränkungen unterliegen. Gleichermaßen müssen weitere Angebote von Kultur, Sport und Freizeit, außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und Musik- und Kunstschulen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geöffnet bleiben – auch, wenn es in diesen Bereichen Einschränkungen für Erwachsene geben sollte. Für entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte für einen weitestgehenden Normalbetrieb in all diesen Einrichtungen und Bereichen für Kinder und Jugendliche ist
frühzeitig zu sorgen. Für schulische und außerschulische Träger muss Planungssicherheit für die kommenden Monate gegeben werden. Nur so können sie Angebote wie Klassenfahrten, Jugendreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche konzipieren und umsetzen. Für Kinder und Jugendliche sind diese Angebote wichtige Erfahrungs- und Begegnungsräume, die auch in Zeiten der Pandemie sicherzustellen sind. Impfen ist der Weg aus der Pandemie – folglich müssen auch Beratungs- und Impfangebote speziell für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden.