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„Kleine Anfrage“ – AzP „Wiederherstellung der Kunstfreiheit nach dem Lockdown“

Vor dem Hintergrund des am 6. Februar in den Medien angekündigten Drei-Stufen-Plans der Länder (siehe https://www.tagesschau.de/inland/kultur-lockdown-101.html bzw. https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeslaender-museen-mit-einzelhandel-oeffnen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210206-99-327062) frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie nach einem Ende des Corona-Lockdowns ergreift, um die analog zur Religions-, Presse- und Versammlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Kunstfreiheit in Werk und Wirken wiederherzustellen, ob sie den 3-Stufen-Plan der Länder für den Bereich Kunst, Kultur und kulturelle Bildung auch für Bayern übernehmen wird und ob erneut davon auszugehen ist, dass Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung hinter Öffnungsperspektiven für Handel, Tourismus und
Gastronomie zurücktreten müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Wiederherstellung der Kunstfreiheit nach dem Lockdown“