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„Kleine Anfrage“ – AzP – „Anrechnung der Kinoprogrammprämien auf Coronahilfen“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie viele der 80 Kinos, die im Jahr 2020 als Anerkennung für die herausragende Kulturarbeit der Betreiber*innen mit den bayerischen Kinoprogrammprämien ausgezeichnet wurden, hatten auf Grund der Programmprämie verminderten Anspruch auf die parallel anlaufenden Kino-Anlaufhilfe-Programmen, die, anders als die Programmprämien als Existenzhilfen angelegt waren, in wie vielen Fällen wurde auf Grund der Auszahlung der Kinoprogrammprämie sogar eine Rückzahlung von Coronahilfen gefordert, da die Kinoprogrammpreise, anders als im Kulturbereich sonst üblich, als Einkommen gewertet werden und den Anspruch an Hilfen auch im Nachhinein beeinflussen und in wie viele Fällen konnten die von Ministerin Gerlach in der Befragung der Staatsregierung in der Corona-Krise vom 06. Juli 2021 versprochenen
Einzelfalllösungen gefunden werden?

Hier geht’s zur Antwort: