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Nachtkultur-Tour – Bayreuth: Mit einer Perspektive durch den Winter

Mit ungeheuer viel Kreativität und Verantwortungsbewusstsein versuchen Veranstalter*innen den Einschränkungen zu trotzen. Doch die Staatsregierung erkennt oft nicht, welche guten Ideen und Pandemie-Konzepte in diesem Bereich entwickelt werden – dagegen müssen wir Grüne etwas unternehmen. Sonst gilt für die Nachtkultur bald: Was einmal weg ist, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit endgültig weg.

Sieben Monate lang war der Bayreuther Club „Fabrik“ pandemiebedingt geschlossen. Man nutzte die Zeit, war kreativ, baute um, wurde mit viel Herzblut eine hippe Bar. Dann, Mitte Oktober endlich die Öffnungsperspektive – mit Sperrstunde um 23 Uhr, aber immerhin. Doch jetzt gilt nach Neuerfindung der „dunkelroten“ Corona-Ampel-Stufe eine Sperrstunde um 21 Uhr. Für Clubbetreiber*innen wie den Bayreuther Gastgeber unserer Nachtkultur-Tour,  Ahmad Kordbacheh, eine Katastrophe. Denn Aufsperren lohnt sich für ihn damit überhaupt nicht mehr, trotz aller Umbauten in eine loungige Bar, trotz eines ausgetüftelten Hygienekonzepts. All die Investitionen: umsonst.

De facto Tätigkeitsverbote

Mein Landtagskollege Tim Pargent und ich trafen in Bayreuth neben Ahmad Kordbacheh auch Pascal Fachner, Vorstandsmitglied bei Glashaus e.V., einem ehrenamtlichen Verein an der Uni Bayreuth, sowie Matthias Mayer, Geschäftsführer der Eventagentur Motion zu einem Runden Tisch. Sie alle fühlen sich ohnmächtig angesichts der Situation. Denn das De-facto-Tätigkeitsverbot trifft sie hart. Nicht nur Umsätze, auch Arbeitskräfte oder Ehrenamtliche brechen weg. Ein Ende ist nicht in Sicht. Hilfsprogramme greifen in der Veranstaltungsbranche bisher so gut wie gar nicht. Und da sind bisher immerhin 1,5 Millionen Menschen in Lohn und Brot. Dass die Bemühungen von Clubbetreiber*innen und Konzertbetreiber*innen, Konzepte zu entwickeln, die ein deutlich sichereres Feiern ermöglichen als im unkontrollierten Privatbereich, von der Staatsregierung nicht gesehen werden oder nicht gesehen werden wollen, frustriert die Betroffenen verständlicherweise.

Risikoreicher als streng kontrollierte, funktionierende Clubs sind zu Privatdiscos umfunktionierte Hobbykeller.

Dabei wäre es naiv zu glauben, dass alle Menschen automatisch in eine Art „Feier-Winterschlaf“ verfallen, wenn die Orte der Nachtkultur zusperren müssen. Nicht wenige werden in private Räume abwandern, wo eine Infektionsnachverfolgung schlicht unmöglich wird und wo die ultra-starken Lüftungssysteme der Clubs fehlen. Gleichgesinnte treffen, sich ausprobieren, man selbst sein, dem Leben Sinn geben: Tanzen, Musik und Feiern ist Teil der Identität vieler Menschen in Bayern.

Deshalb ist es wichtig, den Profis zuzuhören und im Dialog mit ihnen und den lokalen Gesundheitsbehörden zu überlegen, was sich unter welchen Bedingungen umsetzen lässt. Das galt schon vor vier Wochen, als wir bei unserer Pressekonferenz den Austausch forderten, und das gilt heute kein bisschen weniger. Und wenn die Regierungsparteien Hilfestellung brauchen, wir hätten da einen Grünen 10 Punkte-Plan zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft.

Stationen der Nachtkultur-Tour:

Auftakt PressekonferenzNürnbergMünchenBayreuth – Augsburg – Rosenheim – Regensburg – Passau – Bamberg – Landshut

Auch bei der Nachtkultur-Tour dabei sein? Kurze Mail an Sanne Kurz genügt!

Alleine am Handy als gemeinsam beim Konzert Erhard Grundl Robert Habeck 10 Punkte Plan Kultur

Robert Habeck und Erhard Grundl: 10 Punkte zur Rettung der Veranstaltungsbranche

Unsere kulturelle Infrastruktur und unsere kulturelle Vielfalt sind in Gefahr. Durch die Corona-Krise stehen die Menschen, die Kultur machen, Kultur veranstalten, von Kultur leben mit dem Rücken zur Wand. Robert Habeck und Erhard Grundl haben einen Grünen 10-Punkte-Rettungs-Plan entworfen. Mit diesen Ideen wollen wir Grüne verhindern, dass unsere kulturelle Infrastruktur stirbt. Wir wollen damit dafür sorgen, dass die Branche und die vielen Soloselbständigen darin die Krise überleben.

Bayern ist ein reiches Land. In Bayern hat Kultur Verfassungsrang. Bayern kann nicht nur der Automobilbranche helfen. Bayern hat das Geld, auch Kultur zu retten! Wir haben jetzt Oktober, und viele Milliarden, der für 2020 vom Bayerischen Landtag freigegebenen Corona-Hilfen, sind noch nicht mal verplant. Allein aus den Künstlerhilfen fließen 120 Millionen Euro zurück ins Staatssäckel. 900 Millionen Euro der Corona-Hilfen sollen für Söders High-Tech-Agenda umgewidmet werden.

Die CSU-FW-Regierung muss handeln!

Die angebotenen Hilfsprogramme gehen seit Monaten an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei – der Kulturstaat Bayern geht vor die Hunde, die bayerische Kreativwirtschaft mit ihren 400.000 Beschäftigten wird sehenden Auges vernichtet.

Mein Bundestags Kollege Erhard Grundl schreibt – und ich kann hören, wie sein Musiker-Herz sich dabei zusammenkrampft vor Wut, Trauer und Schmerz:

„Egal ob Johnny Cash At Folsom Prison, Maria Callas in Edinburgh, Bob Marley and the Wailers Live in London, Käpt‘n Peng und Die Tentakel von Delphi „Live in Berlin“: Das sind Tondokumente, die eins beweisen: Da, wo Künstlerinnen direkt auf ihr Publikum treffen, entsteht eine unnachahmliche Symbiose. Veranstaltungen wie Konzerte, aber auch Festivals, Clubabende, Comedy & Kabarett, Messen, Jahrmärkte und Volkfeste, Theater, Opern und Musicals sind das Lebenselixier der Kulturszene.“

Erhard Grundl, Grüner bayerischer Bundestagsabgeordneter aus Straubing, Kulturpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion

Gleiches gilt für Kino und Film, Traditionsfeste, Zirkus und vieles andere mehr. Kunst und Kultur haben anders als beispielsweise Sport, Freizeit oder Reisen Verfassungsrang.

Die Kunst ist laut Art. 5, Abs. 3 unseres Grundgesetzes frei.

Dies ist kein zweitrangiges Grundrecht und leitet sich nicht ab. Nein, die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz direkt und fest verfassungsrechtlich verankert. Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellen klar, dass sich die Freiheit der Kunst nicht nur auf das Werk, sondern auch auf das Wirken, also auf Auftritte, Spiel, Darbietung bezieht.

Wir brauchen jetzt passgenaue Hilfen mit einem finanziell gut ausgestatteten Überbrückungsprogramm-Plus.

Wo die GroKo schläft, muss das reiche Bayern ran! Für viele Menschen, die im Bereich von Kulturveranstaltungen arbeiten, bedeuten die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung faktisch Tätigkeitsverbot, Arbeitslosigkeit und massive Einkommensverluste.

Private Existenzen am Abgrund

Gerade die Soloselbständigen wissen nicht, wie die Krankenversicherung gezahlt und der Kühlschrank für die Familie gefüllt werden soll.  Für sie ist es ist es notwendig, die Lebenshaltungskosten zu bezuschussen, und zwar pauschal mit einem Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich. Und das zukünftig und auch rückwirkend bei der Anrechnung der bereits ausgezahlten Soforthilfen. Und das schnell!

Robert Habeck und Erhard Grundl haben zehn grüne Maßnahmen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft in der Corona-Pandemie festgelegt. Ihr könnt den Grünen 10-Punkte-Plan hier herunterladen:

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Antrag zur sicheren Perspektive für die Nachtkultur: Infektions-Hot-Spots im Herbst-Winter verhindern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Runden Tisch einzuberufen mit Vertreterinnen und Vertretern von staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern und Vertreterinnen und Vertretern der bayerischen Nachtkultur, insbesondere der Veranstaltungsbranche, der Clubs und der Live-Musikspielstätten, und dem Ziel, Öffnungsperspektiven mit Infektionsketten-Nachverfolgung und Infektionsketten-Unterbrechung für die noch bestehende Nachtkultur in Bayern zu erarbeiten.

Hier geht’s zum Antrag:

Sichere Perspektive für die Nachtkultur: Infektions-Hot-Spots im Herbst-Winter verhindern

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Pressemitteilung: Clubszene nicht sterben lassen

Sanne Kurz fordert Öffnungsperspektive für Clubs und Musik-Livespielstätten in Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsbehörden

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, sieht die bayerische Clubszene nach den Kabinettsentscheidungen am Dienstag endgültig in einer existenziellen Bedrohung. „Die Ungleichbehandlung der Kneipen- mit der Clubszene und das mangelnde Vertrauen in die Verantwortlichkeit der Clubbetreiber sind für mich nicht nachvollziehbar“, kritisiert Sanne Kurz den Beschluss, Kneipen und Bars die Wiederöffnung zu ermöglichen, Clubs und Musik-Livespielstätten jedoch nicht.

Nach mehr als einem halben Jahr Zwangsschließung werden wir schon bei den Kneipen eine sehr ausgedünnte Landschaft wiederfinden“, prognostiziert Sanne Kurz, „für die Nachtkultur ist jetzt klar: Sie hat in Bayern mittelfristig keine Zukunft. Das ist ungut.Sanne Kurz fordert eine Öffnungsperspektive nach dem „Stuttgarter Modell“ (Online-Ticketing mit Kontrollen je nach Infektionsgeschehen) und einen Runden Tisch mit der Clubszene. „Gemeinsam mit den lokalen Gesundheitsbehörden kann so je nach Infektionsgeschehen Party-Hopping verhindert werden bei gleichzeitiger Eindämmung von Hotspots bei illegalen Partys“, unterstreicht Sanne Kurz.

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Nachtkultur-Tour: Nürnberg. „Vertrauen in Konzepte statt Rasenmäher-Verbote!“

In manchen Wirtschaftsbereichen sind trotz der anhaltenden Coronapandemie mittlerweile deutliche Lockerungen spürbar, doch die Clubkultur wartet nach wie vor auf ein Signal, dass sie bald wieder ihre Türen öffnen kann. 

Messen? Mit Massen-Publikum aus aller Welt? Gehen in den Augen von CSU und FW, aber man schafft es nicht, auf Club-Betreiber*innen zuzugehen und mit ihnen darüber zu reden, wie ein coronakonformer Restart gelingen kann. Welche Auswirkungen die nicht vorhandene Wertschätzung der Staatsregierung gegenüber einer lebendigen Club- und Konzertszene bei den Betroffenen hat, wurde bei einem Treffen letzte Woche mit Vertreter*innen der Nürnberger Club- und Live-Musik bzw. Konzertszene deutlich. Geladen hatte meine Grünen-Kollegin Verena Osgyan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag.  Zu Gast waren Peter Harasim (Concertbüro Franken, Hirsch), David Lodhi (Nürnberg Pop, Club Stereo), Thomas Wurm (Nürnberg Pop, freier Künstler), Barbara Hofmann, (Desi Stadtteilzenrum e.V.),  Sabine Limmer (Desi Stadtteilzenrum e.V. , Kulturliga), Marc Klages ( Latin Club Fogon u.a.) und ich.

Clubs mit sorgsam ausgearbeiteten Hygienekonzepten statt unkontrollierbarer, illegaler Feiern

Statt durch immer mehr Repressalien behindert zu werden, müsste die Clubszene gerade jetzt in den öffentlichen Raum zurückkehren dürfen, um zu zeigen, dass mit gut durchdachten Einlass- und Hygienekonzepten wieder ein lebendiges und trotzdem sicheres Nachtleben stattfinden könnte. Das ist auch dringend nötig, denn sonst besteht die Gefahr, dass feierfreudige Jugendliche illegale Partys veranstalten, die sich schnell zu Hotspots entwickeln können, ohne die Möglichkeit, im Nachhinein alle Kontakte nachzuvollziehen. Doch offensichtlich fehlt das Vertrauen in die kompetente und verantwortungsvolle Arbeitsweise der Clubszene. 

In unzähligen Clubs werden die Lichter dauerhaft ausgehen, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Der Staatsregierung scheint dabei völlig egal zu sein, dass die Kulturwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig ist – sowohl in Bezug auf die 400.000 Beschäftigten als auch im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung. Mit schicken, großen Autos lässt sich offenbar mehr Staat machen als mit einer wunderbar lebendigen Vielfalt an Clubs, Bars und Konzert-Locations. Doch wenn nicht bald Öffnungsperspektiven geschaffen werden, werden wohl in vielen Clubs über kurz oder lang die Lichter endgültig ausgehen.  Das gilt es zu verhindern – und deshalb werde ich auch in den nächsten Monaten quer durch Bayern auf Nachtkultur-Tour gehen, um auszuloten, wo konkret man politische Schützenhilfe leisten kann.


Stationen der Nachtkultur-Tour:

Auftakt PressekonferenzNürnbergMünchenBayreuth – Augsburg – Rosenheim – Regensburg – Passau – Bamberg – Landshut

Auch bei der Nachtkultur-Tour dabei sein? Kurze Mail an Sanne Kurz genügt!

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Schriftliche Anfrage „Corona-Hilfe für Laienmusik“

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler kündigten in einer Pressekonferenz am 14.05.2020 einen Rettungsschirm für Bayerns Kunst- und Kulturschaffende in Höhe von rund 200 Mio. Euro an. Er umfasst sechs Programme, von denen eines Hilfen für den Bereich der Laienmusik vorsieht. Ausgestattet ist es mit 10 Mio. Euro. Auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Tessa Ganserer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Drs. 18/8539) hin wurde mitgeteilt, dass bisher nicht bekannt sei, wer Anspruch auf Gelder aus dem Programm hat und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

  • 1.1  Kann der coronabedingte finanzielle Schaden für den Bereich Laienmusik in etwa beziffert werden?
  • 1.2  Wie hoch sind die finanziellen Ausfälle, die im Bereich Laienmusik wegen Corona von den Verbänden bisher geltend gemacht wurden?
  • 1.3  Wie teilen sich die Ausfälle in etwa auf die unterschiedlichen Musiksparten auf?
  • 2.1  Wer organisiert und koordiniert das Hilfsprogramm im Bereich Laienmusik?
  • 2.2  Welche Verbände bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen aus dem Bereich Laienmusik sind für das Programm Ansprechpartner für Betroffene?
  • 2.3  Wie sind die Ansprechpartner auf die bayerischen Bezirke verteilt?
  • 3.1  Zählen zu den Verbänden bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen auch solche aus den Bereichen Rock, Pop und Jazz etc.?
  • 3.2  Wenn nein, was sind dafür die Gründe?
  • 4.1  Wer kann Gelder aus dem Nothilfeprogramm für Laienmusik beantragen?
  • 4.2  Wie sieht im Detail das Antragsverfahren aus?
  • 4.3  Wie erfahren Betroffene von dem Hilfsprogramm Laienmusik?
  • 5.1  Für welche Maßnahmen sollen die Mittel ausgegeben werden?
  • 5.2  Welche Kriterien bilden die Grundlage für die Mittelvergabe?
  • 5.3  Wie hoch ist der maximale Betrag, den eine Einrichtung oder Person erhält?
  • 6.1  Müssen die Empfänger Nachweise über coronabedingte Ausfälle und Einbußen erbringen?
  • 6.2  Gibt es für die Empfänger sonstige Vorgaben für die Verwendung der Hilfsgelder?
  • 6.3  Wenn ja, welche?
  • 7.1 Haben die einschlägigen Verbände bzw. Einrichtungen und Interessenvertretungen bei der Zuteilung der Mittel Vorschlags- und/oder Mitspracherechte?
  • 7.2 Wie wird die Verwendung der Gelder kontrolliert?
  • 8.1  Können Gelder aus dem Laienmusikprogramm an Personen ausgereicht werden, die bereits Mittel aus Bundes- oder Landesprogrammen erhalten bzw. Anträge gestellt haben?
  • 8.2  Falls Gelder aus dem Programm mit anderen Corona-Hilfen kombinierbar sind, werden sie zusätzlich oder abzüglich bereits erhaltener Hilfen ausgezahlt?
  • 8.3  Falls Gelder aus dem Programm mit anderen Corona-Hilfen nicht kombinierbar sind, wie werden Doppelförderungen verhindert?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Corona-Hilfe für Laienmusik“

Talk im Club statt Tanz im Club Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayern Kultur

Klare Linie für jegliches Feiern

Der Sommer macht’s möglich: draußen treffen, essen, trinken, Musik hören oder einfach nur chillen. Ohne Konsumzwang. Frei. Auch in Zeiten von Corona. Wenn es Herbst wird, werden viele Menschen aber nicht einfach heim gehen und, wie von MP Söder vorgeschlagen „zu Hause mit ihrer Partnerin tanzen“. Findige Leute werden Innenräume finden, die Donau- und Isarufer ersetzen werden. Trotz Corona. Eine kontrollierte Cluböffnung mit professioneller Infektionsketten Nachverfolgung, nachvollziehbaren und sicheren Regeln für alle – statt des Hin und Her von Söder & Co – kann hier allen helfen.

Ich habe mich wahnsinnig aufgeregt, als ich den Satz des Kurz vor der Heiligsprechung stehenden Herrn Söder hören musste „Sie können ja zuhause mit Ihrer Partnerin tanzen“. Schon mal überlegt, dass Mendchen selten verheiratet auf die Welt kommen, dass Partner*innen irgendwann erst mal gefunden werden müssen, dass das genau wie Idenditäts- und Sinnsuche oft in Gruppen und oft an Orten der Subkultur und Partyszene statt findet, und – ja – Intimität und Nähe erfordert? Schon mal überlegt, dass viele Clubgänger*innen sich keine eigene Wohnung leisten können und in WGs wohnen, dass die Räume in Städten oft so winzig sind, dass man da nirgendwo „mit der Partnerin“ tanzen kann, sogar wenn man eine hätte und gerne zu Hause tanzen wollen würde?

In Bayerischen Städten überlegt man mancherorts allen Ernstes bereits, öffentliche Räume zu sperren. alkoholverbote sind da nur die Vorhut einer restriktiven, wenig lösungsorientierten Politik. In München lebe ich da noch auf der Insel der Glücksseeligen. Aber Bayern ist groß! Der öffentliche Raum gehört allen!

„Zu Hause mit der Partnerin tanzen“ – dieser Satz bewies einmal mehr, wie weltfremd die CSU ist.

Statt gemeinsam Lösungen zu suchen, die pandemiegerecht sind, ignoriert man komplett, dass es Menschen gibt, für die Ausgehen ganz wesentlich ist. Man ignoriert das, obwohl man Lösungen z.B. für die Luftfahrtindustrie gefunden hat, für Menschen, denen nach Malle fliegen wesentliches Bedürfnis ist. Oder war das wegen der Arbeitsplätze der Luftfahrtindustrie?! Hm… aber Moment mal: was ist mit den Arbeitsplätzen in der Nachtkultur? Weil das alles sehr ärgerlich ist, und vor allem im Herbst/Winter zu noch mehr illegalen Parties führen wird – ohne Infektionsschutz, ohne Infektionsketten-Nachverfolgung – darum braucht es endlich einen Runden Tisch mit Party-Veranstalter*innen und Club-Betreiberinnen.

Professionelle Garanten für Brandschutz, Emissionsschutz, Einhaltung von Hygiene-Auflagen. – Verlässliche Partner*innen auch in Zeiten von Infektionsschutz & Pandemie.

Die Kopf-in-den-Sand Politik der CSU-FW-Regierung hilft leider gar nicht weiter. Gemeinsam mit meinem Bundestags-Kollegen Erhard Grundl und meinem Grünen Stadtrats-Kollegen aus München, David Süß, haben wir überlegt, was helfen könnte. Zu den verschiedenen Konzepten der Cluböffnung in Bayern sagen wir klar:

Söders vermeintliches Krisenmanagement ein Desaster für die Kultur.

Ministerpräsident Söder gefällt sich als vermeintlich starker Krisenmanager. Für die Kulturbranche in Bayern aber ist ein ständiges hin und her von Ankündigungen, von Hilfen, die zu spät kommen, von
ausbleibender Unterstützung für Solo-Selbständige und einem babylonischen Durcheinander an Maßnahmen zu verzeichnen. Die Staatsregierung gibt ein unkoordiniertes Bild ab.

Hart trifft die Planlosigkeit der Staatskanzlei wieder einmal die von der Corona-Krise stark gebeutelte Clubkultur. So teilte das vom stellvertretenden Ministerpräsident Hubert Aiwanger geführte Wirtschaftsministerium in einem Brief mit, dass bayerische Clubs für von Privatpersonen gemietet und für private Feste geöffnet werden dürften. Auf welcher konzeptionellen Grundlage für Hygienestandards blieb völlig unklar. Stunden später wird der Vorstoß des Wirtschaftsministeriums wieder zurückgepfiffen.

Ob MP Söder gemerkt hat, dass in seiner Regierungsmannschaft jeder macht was er will?

Und was ist dazu vom Kulturminister Sibler zu hören? Leider gar nichts! Die Unkenntnis gegenüber der Clubkultur, die Markus Söder preisgab, als er Anfang Juli sagte: „Sie können ja zum Beispiel zu Hause mit Ihrer Partnerin tanzen“, ist zweitrangig. Eigene Zuständigkeit zu Subkultur, Nachtkultur und Clubkultur sieht der Kulturminister offenbar nicht. Aber Unkenntnis, die Expertise ausschlägt, ist in Zeiten von Corona grob fahrlässig.

Den Veranstalter*innen und Betreiber*innen von Clubs und Livemusikspielstätten dann obendrein Tricksereien zu unterstellen, wenn diese versuchen durch ihr Raumangebot z.B. Kunst-Ausstellungen
oder kleinen Kulturveranstaltungen zu unterstützen, zeugt von einem übertriebenen, nicht zu rechtfertigenden Misstrauen in die Arbeit dieser Branche.

Der verfassungsgemäße Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei der Frage von Feiern im privaten oder im gemieteten Raum ebenso missachtet wie bereits bei Kultur in der Gastro, wo Hintergrundmusik ohne Grund von deutlich weniger Infektionsschutzmaßnahmenbegleitet ist, als eine
Kulturveranstaltung
.

Aus der Clubszene ist immer wieder der Wunsch nach sehr viel mehr Bereitschaft für einen Austausch des Freistaates mit den Clubbetreiber*innen über Ideen und Konzepte zu hören. Denn eins ist klar:

Menschen tanzen und feiern. Seit Jahrtausenden.

Menschen tanzen und feiern. Neue Corona-Hot-Spots auf illegalen Veranstaltungen aber müssen wir verhindern. Die Expertise der Betreiber*innen kann eine zweite Welle verhindern helfen

Unser Appell:

  • Wir brauchen eine kontrollierte Öffnung der Clubs für professionelle Infektionsnachverfolgung!
  • Wir fordern daher einen runden Tisch mit Clubs, Livemusikspielstätten und den zuständigen Ministerien, um eine geordnete und kontrollierte Öffnung unter Berücksichtigung von Infektionsschutz und Infektionsnachverfolgung vorzubereiten.
  • Das Hin und Her unter der fehlenden Regie von Ministerpräsident Söder muss ein Ende haben.
  • Wie andere Branchen auch, brauchen Clubs und Livemusikspielstätten eine langfristige Perspektive, damit sie uns erhalten bleiben. Und das schnell.
  • Wir Grüne fordern klare und sicher Regeln für alle. Es braucht gute Konzepte für eine Öffnung der Clubs. Stuttgarter Clubbetreiber haben hier einen Vorschlag gemacht, die Clubcommission Berlin und viele weitere Verbände arbeiten an Lösungen, die auch für Bayern umsetzbar wären.

Das Zaudern muss ein Ende haben.

Das Zögern muss ein Ende haben. Gesprächsbereitschaft und politischer Gestaltungswille statt warten auf Gerichtsentscheide sollte auch in Bayern regieren.


Foto: Lambert Strehlke bei „Marry Klein @Harry Klein“ – diesmal mit mehr sitzen und talken statt tanzen und Feminismus feiern.

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Gastro & Musik: Hintergrund, Vordergrund, ohne Grund?!

Mit einem Wirrwarr an Regeln hat die CSU-FW-Regierung unser Land überzogen: Private Feiern erlaubt – aber nicht in gemieteten Clubs. Blasmusik im Biergarten erlaubt – es sei denn, es ist Kultur. Etc. – Zum Infektionssschutz trägt das so nicht bei. – Klärende Regeln und offene Fragen.

Warum ausgerechnet die Laienmusik rückwirkend zum 15. März Hilfe bekommt, die Profimusik aber nicht, können sicher die fünf CSU-Abgeordneten und Ex-Abgeordneten erklären, die 5 der 8 Dachverbände vorstehen, bei denen man Mitglied sein muss, damit man überhaupt Laienmusik-Hilfen beantragen darf. Kirchenchor oder Amateur-Gruppe neuer Volksmusik und nicht Mitglied im Blasmusikverband? – Pech gehabt.

Blasmusik im Biergarten

Obwohl also zumindest der CSU die Blasmusik sehr am Herzen zu liegen scheint: Erklären konnte mir kein einziger der im Wirtschaftsausschuss anwesenden CSU/FW-Abgeordneten, unter welchen Bedingungen Kultur denn im Biergarten und in der Gastro erlaubt sein soll. Unseren Antrag zu Blasmusik und Biergarten – „Kultur in der Gastro wieder ermöglichen“ – der schlicht Erlaubnis von Kultur in der Gastro ohne Wenn und Aber forderte – lehnten sie trotzdem ab. (Antrag hier)

Weil ich aber nicht gerne ohne Erklärung abgespeist werde, und weil natürlich auch Betroffene ein Recht haben zu wissen, woran sie sind, hakten wir für Euch nach! Hier für Euch: unsere Kleine Anfrage zum Thema, wie ich denn als Musiker*in oder Wirt*in bitte feststellen kann, ob es sich um Hintergrundmusik (erlaubt mit unbegrenzt großem Publikum) oder ob es sich um eine Kulturveranstaltung (erlaubt mit Deckelung der Publikumsgröße) handelt.

Pauschale Deckelung der Publikumsgröße hilft Infektionsschutz nicht

Gegen die unsinnige pauschale Deckelung, die keinerlei Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten nimmt, kämpfen wir ja schon länger. Angesichts der ab 1. September wieder erlaubten Messen (Innenräume, internationales Publikum, eher mehr Menschen) hatten wir erneut für eine Definition der (verbotenen) „Großveranstaltung gekämpft. Eine Definition, die andere Länder längst erlassen haben, damit man weiß, woran man ist, und planen kann. Man will hierzulande aber offenbar keine klaren Leitplanken, die vor Ort helfen könnten, Entscheidungsspielräume zu nutzen.

Ob es in Bayern zumindest Regeln gibt, in der Gastro Hintergrundmusik von Kulturveranstaltungen zu unterscheiden? Und ob diese Regeln wohl kulturfreundlich sind?

Kultur oder Hintergrund?! – Das sagt die Staatsregierung

In Kürze: Kultur in der Gastro ist dann eine Ergänzung im Sinne einer „Hintergrundmusik„, wenn

  • kein Eintritt für die Veranstaltung verlangt wird,
  • keine Eintrittskarten ausgegeben werden,
  • die reguläre Bestuhlung bestehen bleibt,
  • während der Darbietung der gastronomische Service nicht unterbrochen wird und
  • wenn die Lautstärke der Darbietung Unterhaltungen weiterhin möglich macht.

Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt wird, so die Staatsregierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage, stehe die künstlerische Darbietung im Vordergrund und es läge eine kulturelle Veranstaltung vor, für die § 21 Abs. 2 BayIfSMV gilt: gedeckelte Personenzahl und mehr.

Na klar sind ergänzend die Vorgaben für Gastronomie zu beachten. Und dass Kultur in unserem Sinne auch etwas anderes als nur (Blas-)Musik sein kann?! – Geschenkt!

Gleichheitsgrundsatz verletzt: Knackwurst wichtiger als Kultur.

Gleichheitsgrundsatz? Gleiche Gesundheitsgefährdung, ja gleicher Gesundheitsschutz für die Gäste, wenn man Eintritt verlangt und wenn man keinen Eintritt verlangt? – Ein Schelm, wer hier denkt, dass der CSU-FW-Regierung Knackwurst wichtiger ist als Kultur.

  • Essen und zuhören – ja.
  • Essen, Eintritt zahlen und zuhören – nein.

Mich ärgert das enorm – und ich werde das so nicht hinnehmen!

Wer selbst betroffen ist und die Sache ähnlich sieht, dem bleiben mehrere Möglichkeiten:

  • der Klageweg: Mehrere Klagen gegen unsinnige CSU-FW-Corona-Auflagen waren bereits erfolgreich. Wo der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz verletzt war, wurde Klagen beispielsweise stattgegeben
  • Briefe an die Staatsminister: Hier sieht man sehr gut, woher die unsinnige Ungleichbehandlung stammt:
    • StM Aiwanger – unser Mann für Knackwurst und halbe Hendl. Würde sich am liebsten sofort die Beschränkungen vom Hals schaffen. Dass sein Herz für Bayerns Wirtshäuser schlägt, ist kein Geheimnis, den mächtigen Lobby-Verband DEHOGA freut’s. Als Wirtschaftsminister ist der Gute für Wirtschaften – also Gasthäuser und Biergärten – zuständig. Fun Fact: Ab September sollen Messen wieder erlaubt sein. Für Messen ist er genauso zuständig wie fürs Essen. Messen?!!! Genau: Indoor. International. Industry First. – Wollt Ihr diesem Herrn schreiben, müsst Ihr Euch an das Wirtschaftsministerium wenden.
    • StM Sibler weiß als gelernter Geschichtslehrer, dass politische Entscheidungen schon mal zu drakonischen Konsequenzen führen können. Und dass das ungut ist. Ganz auf Linie des Ministerpräsidenten gibt er den Umsichtigen, wägt ab, verkennt vielleicht auch das Raumangebot einiger Biergärten oder Stadien und pocht auf eine feste Deckelung der erlaubten Gästezahlen statt auf sinnvolle Abstands-Regeln, die aufgrund der jeweiligen Fläche ja auch zu Deckelungen führen. Atmende Deckelungen, die die Gegebenheiten vor Ort angemessen berücksichtigen. Da er Kunstminister ist, wirken seine Deckel bei allem, wo „Kulturveranstaltung“ draufsteht. – Wollt Ihr ihm schreiben, müsst Ihr Euch an das Kunstministerium wenden.
  • Petitionen an den Bayerischen Landtag, in denen Ihr euer Problem schildert und um Besserung ersucht. Wichtig ist zu wissen, dass die Staatsregierung denkt, alles sei geritzt. Man muss also sehr ins Detail gehen und klar schildern, was man will: Gleichbehandlung. Gleichheitsgrundsatz. Wie das mit den Petitionen geht, erkläre ich hier. Die Staatsregierung erhält alle eure Petitionen. Entschieden wird dann zeitlich nach der Erklärung der Staatsregierung im Landtag. Obacht: Dort gibt es erst Ende September wieder Sitzungen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass 20, 30 Petitionen auch mal deutlich machen, wo das Problem liegt. Und anders als bei Bürgerpost muss die Staatsregierung sich zu Petitionen erklären – und zwar umgehend.

Verfassungsmäßiger Gleichheitsgrundsatz: pauschale Deckelung für Kulturevents greift hier zu kurz

Wichtig wäre meines Erachtens nach, sich klar – egal ob in Brief, Petition oder Demo – immer auf das Gesamt-CSU-FW-Kabinett zu beziehen. Vielleicht kommen CSU/FW ja endlich auf den Trichter, wenn alle Hebel in Bewegung sind. Und vielleicht regeln CSU/FW die Sache dann endlich so, dass man mit Kultur wieder Geld verdienen darf, ohne über Deckel nachdenken zu müssen – genau so, wie das in der Gastro gut funktioniert.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Unterscheidungskriterien gibt die Staatsregierung Gastronomiebetrieben und Kulturschaffenden an die Hand, um rechtssicher entscheiden zu können, ob beim gleichzeitigen Angebot von Kultur, Speisen und Getränken in Biergärten und Wirtshäusern eine künstlerische Darbietung eine Ergänzung zum Verzehr von Speisen und Getränken darstellt (Hintergrundmusik) – also die Vorgaben aus §13 BayIfSMV gelten – oder ob neben dem Verzehr von Speisen und Getränken im Gastronomiebereich die künstlerische Darbietung im Vordergrund steht – also eine Veranstaltung vorliegt, für die die Bestimmungen aus §21 Abs. 2 BayIfSMV maßgeblich ist, wie rechtfertigt die Staatsregierung die Möglichkeit bei dem Laienmusikprogramm rückwirkend Mittel beantragen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies bei den für den professionellen Bereich ausgelegten Förderprogrammen nicht vorgesehen ist, plant die Staatsregierung Hilfen für professionell Kulturschaffende, die ähnlich dem Laienmusikprogramm rückwirkend ab Mitte März gelten?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“

Konzerthaus München Aussenhaut

Positionspapier: 10-Punkte zum Neubau des Konzerthauses im Werksviertel München

Um den Neubau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel war es lange ruhig. Der Dornröschenschlaf endete, als Ministerpräsident Söder im Januar 2020 ankündigte, dass das Projekt wesentlich teurer komme als geplant.

In einem von den Landtags-Grünen initiierten Bericht nannte die Staatsregierung Ende Mai die Gründe der Kostensteigerungen: Im Vergleich zum siegreichen Wettbewerbsentwurf gehe man nach derzeitigem Planungsstand von einem wesentlich höheren Bauvolumen aus. Der Entwurf des mit der Planung beauftragten Akustikers Tateo Nakajima sieht um den großen Saal Nachhallkammern vor, die die Kubatur von ursprünglich vorgesehenen 230.000 Kubikmeter Bauvolumen um 50 % erhöhten. Bei den Kostensteigerungen noch nicht mitgerechnet seien die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Baukosten in München.

Auch wenn belastbare Gesamtkosten erst vor der Sommerpause vorgelegt werden sollen, fordern seit dem Bericht nicht wenige Stimmen, auf den Neubau zu verzichten. Selbst in der CSU und in der breiten Öffentlichkeit scheint die anfängliche Euphorie verflogen.

CSU stellt Bau immer wieder in Frage

Wir halten es für verfrüht, vom Neubau Abstand zu nehmen. Und das nicht nur, weil die bisher ausgegebenen 7,7 Millionen Euro verloren wären und auf den Freistaat hohe Regressforderungen wegen des Bruchs bestehender Verträge zukämen. Auch der Erbbauvertrag lässt sich laut Berichten aktuell nicht kündigen und müsste weiter bedient werden.

In der 17. Legislaturperiode diskutierten die Landtags-Grünen intensiv und ausführlich das Pro und Contra des Bauprojekts. Sie kam zu der Überzeugung, dass angesichts der unbefriedigenden Situation mit den lediglich zwei größeren Konzertsälen Herkulessaal und Philharmonie im Gasteig der Bedarf nach einem weiteren Saal bestünde. Dennoch stimmten wir den Plänen nicht einfach zu, sondern knüpften unsere Entscheidung an Bedingungen: das Konzerthaus darf nicht nur eine Münchner Angelegenheit sein, sondern muss offen sein für alle Bürger*innen Bayerns.

Der gefundene Standort ist fußläufig vom IC/EC/Regionalbahn-Halt Ostbahnhof aus zu erreichen und trägt der gesamtbayerischen Perspektive Rechnung. Auch die Werkstattbühne, die nun zur Debatte steht, war wichtiges Instrument zur Öffnung im Sinne von „Kultur für alle“. Um zu verhindern, dass der Bau auf Kosten von geplanten Großprojekten in den anderen Landesteilen Bayerns oder dringlichen Sanierungen realisiert wird, verlangten wir ein gesamtbayerisches Kultur- und Finanzierungskonzept.

Musikzentrum für ganz Bayern

Auch die Einbindung des Landtags in die Planungen und Entscheidungen forderten wir. An diesen Bedingungen halten wir nach wie vor fest. Neue kommen hinzu, weil sich die Ausgangslage seit damals verändert hat.

  1. Die im Raum stehenden massiv gestiegenen Baukosten halten wir für
    inakzeptabel, zumal Corona-bedingt in den nächsten Jahren bei Großprojekten Sparrunden drohen. Bei anderen europäischen Großprojekten machte man mit einem atmenden Kostendeckel gute Erfahrungen. Wir werden nicht hinnehmen, dass versprochene Sanierungen und Neubauten in ganz Bayern dem Projekt
    zum Opfer fallen.
  2. Da die geometrische Gebäudeform bereits vorgegeben ist, das
    Gebäudevolumen in Kubikmeter umbautem Raum also bereits berechenbar, fordern wir einen Kostendeckel.
  3. Die Geheimniskrämerei der Regierung muss ein Ende haben. Gelegentliche Zwischenberichte zum Stand der Planungen reichen nicht. Der Landtag muss – wie versprochen – an den Planungen zeitnah beteiligt werden und ein Mitspracherecht bei den Nutzungskonzepten eingeräumt bekommen. Auch die Öffentlichkeit hat ein Interesse an Transparenz.
  4. Der Bau sollte höchsten energetischen und ökologischen Standards genügen. Sie rechnen sich über die Jahre auch finanziell und machen den Bau auf lange Sicht günstiger. So bildet z.B. das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – BNB-Zertifikat – auf den Gesamt-Lebenszyklus betrachtet wirtschaftlichere jährliche Nutzungskosten ab.
  5. Den Verzicht auf die Werkstattbühne, Debatten, sie aus Kostengründen zu streichen laufen bereits, lehnen wir ab. Mit ihren ursprünglich geplanten 200 Plätzen bietet sie Raum für innovative Musik- und Veranstaltungsformen, mit denen neue Zielgruppen niederschwellig gewonnen werden können.
  6. Das Haus wird nur dann kein elitärer Kunsttempel für das Münchner
    Bildungsbürgertum sein, wenn es gelingt, es für alle gesellschaftlichen Gruppen Bayerns zu öffnen. Dazu müssen schon jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden. Wir würden es begrüßen, wenn im Konzerthaus-Raumangebot für private Nutzung oder in unmittelbarer Nähe preiswerten Übernachtungsmöglichkeiten für Jugendliche und Heranwachsende ermöglicht würden.
  7. Neben dem Konzertsaal wird das Gebäude viele weitere Flächen bieten.
    Ausgaben für Nutzflächen und Ausstattung sind zu überdenken. Dabei müssen Kulturflächen für Orchester, Musikhochschule, soziokulturelle, freie und experimentelle Nachfrage sowie Verkaufsflächen getrennt überdacht werden.
  8. Kunst am Bau ist frühzeitig mitzudenken und nicht erst nach Fertigstellung des Projekts über das Gebäude zu stülpen.
  9. Parallel zur Bauphase sollte unter Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise, Einrichtungen, Initiativen und des Landtags überlegt werden, mit welchem künstlerischen Programm und welcher künstlerischen Leitung der umfassende Anspruch eingelöst werden kann. Die zukünftige Geschäftsführung muss an die Vorgaben gebunden werden.
  10. Stadtplanerisch bietet das Konzerthaus einen wichtigen Baustein zur Aufwertung des Werksviertels München an der Achse der Arbeiterviertel Berg am Laim / Ramersdorf. Trotzdem muss ein Bau dieser Größenordnung im Verhältnis zu anderen Angeboten in München und Bayern geplant werden. Aktuelle Entwicklungen und Bedarfe, wie in München die Gegebenheiten um Gasteig-Sanierung, Interims-Spielstätte und Herkulessaal oder das neue Konzerthaus am Luitpoldhain in Nürnberg, sind mit zu berücksichtigen, etwaige eingesparte Mittel
    für andere kulturelle Zwecke umzuwidmen.

Fazit

Wir unterstützen den Neubau des Konzerthauses im Werksviertel, allerdings knüpfen wir unsere Zustimmung an klare Bedingungen. Sollten sie nicht realisiert werden, muss über Alternativen zum Neubau nachgedacht werden.

Bühne_Spielstättenprogramm_Corona_Sanne Kurz_Gruene_Bayerischer Landtag

Das bayerische Spielstättenprogramm ist da – auf die Plätze, fertig, los!

Seit Mitte März tragen wir an die CSU/FW-Regierung unsere Ideen und Forderungen heran. Erst höflich mit Briefen, zuletzt auch mit lautem Protest. Dass dieser wirkt, beweist das Spielstättenprogramm. Etliche unserer Forderungen von fiktivem Unternehmerlohn bis zur Förderfähigkeit von Kosten aus Werk- und Honorarverträgen stecken hier drin. – Unsere einzige Sorge: Wie lange reichen 30 Millionen??

Zugegeben, wir Grüne hätten uns ja gewünscht, dass es erheblich schneller geht. Aber immerhin haben unsere Forderungen zur Rettung kultureller Spielstätten die Ohren des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst mittlerweile offenbar erreicht. Im Spielstättenprogramm, das jetzt endlich lanciert wurde und ab dem 1. Juli greift, wurden viele Grüne Forderungen umgesetzt. Nachdem ich mir bei zahlreichen Gelegenheiten den Mund fusselig argumentiert hatte, freut es mich umso mehr, dass drei Monate nach der Forderung der Landtags-Grünen und vier Monate nach Corona-Krisenbeginn Kultur-Spielstätten endlich, endlich finanzielle Hilfen bekommen können.

Viele Grüne Anliegen umgesetzt

Kommerzielle wie auch nichtkommerzielle Betreiber von kleineren und mittleren Spielstätten sowie Freilichtbühnen, die weder öffentlich getragen sind noch institutionell von öffentlicher Hand gefördert werden und mindestens 24 Veranstaltungen jährlich anbieten, dürfen nun Hilfe beantragen – und können sogar den von uns so dringlich geforderten fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums – also 1.180 EUR im Monat – veranschlagen. Auch Personalkosten, z.B. aus Werk- und Honorarverträgen, sind jetzt förderfähig. Na also.

Wenn’s alle ist, ist’s alle?

Der Bewilligungszeitraum umfasst maximal sechs Monate. Aber wird das Geld reichen? 30 Millionen klingt erst mal nach einer Summe. Aber wenn man bedenkt, dass allein 600 Clubs in Bayern – neben all den privaten Theater-, Musik- und Freilichtbühnen, Kleinkunst oder Kabarett – aus diesem Topf Hilfe erhalten sollen, dann dürfte das veranschlagte Budget schneller aufgebraucht sein als man „hopp“ sagen kann. Sprich: Es gilt schnell zu sein mit dem Antrag!

Das Rätsel der unterschiedlichen Maßstäbe

Abgesehen davon kann ich zumindest nicht nachvollziehen, warum jeder Bereich der Kultur eigene Regeln für Finanzierung erhält. So ist die Förderung von Laienmusikvereinen im Prinzip sicherlich eine gute Sache. Warum hier Krisenhilfe aber sehr wohl rückwirkend ab Mitte März gezahlt wird, Menschen die von Kultur leben müssen, aber erst jetzt Hilfe erhalten, erschließt sich mir auch mit viel gutem Willen nicht.

Laienmusik-Dachverbände in der Partei mit dem C im Namen bestens vernetzt

Ob hier die Vorsitzenden der Laienmusik-Dachverbände eine Rolle gespielt haben? Immerhin sind 5 von 8 Vorsitzenden CSU-Abgeordnete, Ex-Abgeordnete oder gar Ex-Staatssekretär oder Ex-Minister… (Ja, gendern nicht nötig – alle CSUler dort sind: Männer). – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt oder sich gar an Amigo- und andere Affären erinnert fühlt…

Schade auch, dass mit der Lösung über die Laienmusik-Dachverbände alle die ausgeschlossen sind, die nicht Mitglied der Dachverbände sind, und wenn sie noch so engagiert und gut Laienmusik machen. Das betrifft z.B. die neue Volksmusik oder viele Kirchenchöre – unfair, wie ich finde.

Kurzum: Etappensieg, aber noch nicht am Ziel…

Übrigens: Alle wichtigen Infos zum Programm und den Online-Antrag findet man auf der Homepage von Bayern Innovativ GmbH.

Kultur im Biergarten Gastronomie Kunst Sanne Kurz Grüne Landtag Bayern die grünen

Am Tisch singen versus auf der Bühne singen

Wer wie ich mit Weinfesten aufgewachsen ist, weiß, dass man auch beim Essen und Trinken wunderbar singen kann. Nun sollen ab September Messen erlaubt sein, Kultur aber weiterhin nur mit gedeckelter Personenzahl und beim Essen weiß man nicht so genau, was wie erlaubt ist. – Unsere Pressemitteilung zum Thema.

Ab 1. September dürfen in Bayern wieder Messen und Kongresse veranstaltet werden, mit Menschen aus aller Welt und in Innenräumen.

„Kulturveranstaltungen aber hängen weiter am seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“

ärgert sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. Diese und öffentliche Feste bleiben bis 31. Oktober verboten.

„Es muss endlich Schluss sein mit der Industry-first-Politik der Söder-Regierung“

Eine Grüne Anfrage zeigt, dass die Söder-Regierung seit Anfang Mai die Auskunft darüber verweigert, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen sei, und die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.

„Kommunen brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können“,

so Sanne Kurz. Andere Bundesländer haben längst eine feste, rechtsverbindliche Personenzahl als Definition einer Großveranstaltung erlassen. Sanne Kurz fordert, endlich Großveranstaltungen zu definieren und die Kultur im Gastronomiebereich wieder vollumfänglich zu ermöglichen:

„Die Söder-Regierung verletzt hier klar den Gleichbehandlungsgrundsatz: Messen und Kongresse sollen alle pauschal sicher machbar sein, andere Großevents aber pauschal einfach mal nicht“,

ärgert sich Sanne Kurz.

„Besonders unfair ist es für Biergärten und Kulturschaffende. Auf der einen Seite dürfen hier eine Menge Leute sitzen, essen, reden, sogar singen. Aber Live-Musik dabei hören, das gibt es keine Klarheit, wann es mit unbeschränkter Gästezahl erlaubt ist und wann nur 200 Menschen essen, trinken und zuhören dürfen.“

offener_Brief_München_Konzerthaus_Nachhaltig_BNB_Bayern_Landtag_Die_Gruenen

Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Das neue Konzerthaus in München soll bedeutend werden und sehr groß. Groß ist fein, wenn man den Raum nutzen kann, aber oft ungut, wenn man an Ressourcenverbrauch denkt. Weil es auch groß und nachhaltig geht, haben meine Kollegin Ursula Sowa, Sprecherin für Bau, und ich dem Staatsminister Sibler geschrieben und erklärt, wie groß & gut aus unserer Sicht geht!

Das neue Konzerthaus im Werksviertel soll eine Heimat werden für das BRSO, das Bayerische Rundfunk Symphonieorchester, eines der besten Orchester weltweit. Wegen der Strahlkraft nach ganz Bayern ist es wichtig, dass es gut wird, das Konzerthaus. Zusammen mit meiner Kollegin Ursula Sowa, baupolitische Sprecherin der Grünen Fraktion in Bayern, habe ich einen Brief an Bernd Sibler verfasst. Es geht um eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) für eben dieses Konzerthaus in München. Wir Grüne fänden das gut, weil eine Zertifizierung die Gesamt-Lebensdauer von Gebäuden und Materialien in den Blick nimmt und so insgesamt nicht nur Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont. Auch eine Zertifizierung von Teilen eines Sonderbaus ist möglich – wo ein Wille ist, ist also auch ein Weg. Meine Kollegin Ursula Sowa und ich fordern deswegen eine BNB-Zertifizierung!

Ein mit BNB-Zertifiziertes Konzerthaus wäre nicht nur für den Moment schön und wichtig, es würde auch eine Inspiration für zukünftige öffentliche Bauten in Bayern liefern, eine Vorbildfunktion einnehmen. Wir müssen damit anfangen nachhaltig zu bauen und gerade das neue Konzerthaus würde ein großartiges Zeichen setzen – alle Bereiche werden ihren Beitrag leisten müssen. Es kann nicht sein, dass „Leuchttürme“ ausgenommen bleiben, während kleine Kulturschaffende sich oft freiwillig für mehr Klimaschutz krumm machen.

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für das Konzerthaus München

Damit unser neues Konzerthaus, nicht nur eine Bereicherung für die Kulturlandschaft ist, sondern klimatechnisch auch zum Vorzeigeprojekt wird.

„Ziel des nachhaltigen Bauens ist der Schutz allgemeiner Güter wie Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital. Aus diesen leiten sich die klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte – ab“

Bewertungssystem – Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) (bnb-nachhaltigesbauen.de)

Hier geht’s zum Download des Briefes:

Na, ratet mal, was die CSU-FW-Regierung da so plant an Nachhaltigkeit? Genau: nichts! Man kann nur hoffen, dass unsere Anregungen wie so oft klammheimlich übernommen werden. Ich bin gerne Ideengeberin, wenn’s hilft, verzichte ich auch auf die Lorbeeren, aber tut’s was – auch im Bereich Nachhaltigkeit! Hier geht’s zur Antwort der Staatsregierung: es wird geprüft.

Wir von Grüne Bayern Landtag haben zu der BNB-Zertifizierung schon 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt. 2020 hat unsere baupolitische Sprecherin, Ursula Sowa noch eine AzP, eine „Anfrage zum Plenum“ gestellt: hier zum Nachlesen. Ebenfalls 2020 haben wir Grünen noch einen Antrag gestellt, indem wir konkrete Antworten über den Stand der Planungen haben wollten. Im Mai hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, indem auch ich Mitglied bin, einen Berichtsantrag gestellt, um mal genauer nachzuhaken. Berichtsantrag von den Grünen und der SPD-Fraktion mit Antworten unserer Landtagspräsidentin zum Nachlesen hier.

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Der Deckel muss weg.

11.000 Deutsche werden wie Ölsardinen gepackt in Richtung Ballermann und wieder heimgekarrt. Infektionsnachverfolgung?! zweifelhaft. 500 Leute dürfen draußen und mit Abstand keine Musik hören, sobald sie von einer Bühne kommt. Infektionsnachverfolgung?! – Möglich! Aber Kultur ist in Bayern nur für wenige erlaubt. Und noch viel weniger Leuten wichtig. Was bei Flugreisen und in der Gastro erlaubt ist, muss auch der Kultur möglich sein! Der Deckel muss weg! – Ein Plädoyer.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,

vorgestern erst sahen wir sie: dicht bepackte Flieger, die knapp 11.000 Deutsche in Richtung Ballermann und wieder heim karren. Die Reihen voll, Abstand? Keiner!

So geht „sicher“ nicht!

So geht “sicher” ganz bestimmt nicht. Aber „sicher“ geht, und viele Menschen in Bayern beweisen jeden Tag: Infektionsschutz ist möglich. Abstands- und Hygieneregeln werden akzeptiert und engagiert umgesetzt. Jetzt an Pfingsten waren viele erstmals wieder in Deutschland zum Urlaub unterwegs, an die Maske in Gastro und Handel hat man sich gewöhnt.

Lange haben wir auf Lockerung im Kulturbereich gewartet. Andernorts durften zum Beispiel Kinos längst öffnen. In Bayern? Fehlanzeige! Biergärten, Autohäuser, Shoppingmalls – hier wichtiger als Kultur. – Dann kam endlich, endlich der Segen der Söder-Regierung. Und mit ihm?! – BÄM – der Deckel.

Shoppingmalls in Bayern wichtiger als Kultur

Pauschal, ohne Erklärung wird Kultur in Bayern – mal wieder – deutlich schlechter gestellt: 50 Personen – 50 Personen inklusive!! der Menschen auf der Bühne – dürfen da in einem Raum sein! Ja, wer hat sich denn sowas ausgedacht? 50 Personen, völlig unabhängig davon, ob Kultur in einem gemütlich-familiären Würzburger Café oder in der Olympiahalle stattfindet. Da hat man dann nicht nur 1,5 Meter, sondern gleich 10 Meter Abstand.

Ab 22. Juni sollen es pauschal 100 Leute sein, die reindürfen: zur Kultur. Inklusive der Kulturschaffenden! Machen wir doch nur noch Lesungen! Da braucht es nur eine Person und nicht mal Souffleuse. 99 Gäste – kein Problem!

Oder Kino! 100 Gäste. Toll! Warum nur jubelt die Kino-Branche nicht? Grund ist der pauschale Deckel.

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen oder Sprechen eher im Wirtshaus als im Theater oder Kino

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen und lautes Sprechen tritt im Publikum von Kinos eher seltener auf als im Wirtshaus. Und die vergangenen Wochen zeigen: Der Infektionsschutz im Wirtshaus funktioniert! Restaurants sind – zu Recht – wieder geöffnet! Hygienemaßnahmen greifen! Ausgehen ist sicher! Ist stiller Popcorn-Genuss gefährlich?

Sie sehen: Das “Warum” der Entscheidungen der Söder-Regierung bleibt ein Rätsel. Bayern tappt wie so oft im Nebel, wenn es um Beschlüsse und Verbindlichkeit geht.

Intransparente Willkürentscheidungen der Herren Söder, Aiwanger, Sibler & Co

Infos steigen dienstags nach der Kabinettssitzung auf wie weißer Rauch. Auch wir Abgeordnete müssen aus Tweets oder YouTube-Aufzeichnungen der beliebten Live-Pressekonferenzen rechtsverbindliche Angaben herausrätseln.

Kultur machen und Kultur genießen muss sicher sein! Aber nicht sicherer als Autokauf oder Restaurantbesuch.

Nachdem Bayern früh Rahmenbedingungen für Lockerungen vorgegeben hat, ist es unangemessen, unfair und nicht nachvollziehbar, warum diese Bedingungen nicht für alle gelten.

Und wer je in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß: Es wird dort gegessen, gelacht, laut gesprochen, ab und an sogar gesungen. Und das ist gut so! Wer zu Corona-Zeiten, so wie ich, in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß, wie vorbildlich und verantwortungsvoll man dort mit dem Infektionsschutz umgeht, und das obwohl Notbetriebs-Umsatz und Aufwand in keinem Verhältnis stehen.

Kulturschaffende können Infektionsschutz genauso gut wie Gastrobetriebe

Trauen Sie bitte den Kulturschaffenden auch zu, dass sie Notbetrieb können! Und Infektionsschutz gut machen werden! Scheren Sie nicht alle über einen Kamm, Pauschal-Behandlung hat noch niemandem genützt. Ja, der Deckel muss weg!

Unterstützen Sie den Notbetrieb lieber statt ihn durch sinnlose Vorschriften zu erschweren!

Helfen Sie mit, die Gesundheit der Menschen zu schützen und Kultur-Notbetrieb besser zu ermöglichen, indem Sie zum Beispiel staatliche Räume mietfrei zur Verfügung stellen. 

Machen Sie klare, frühzeitige Vorgaben und hören Sie auf Betroffene, damit Beschlüsse in Zukunft Sinn machen. 

Der Deckel muss weg! – Zusätzlich finanzielle Nothilfen dringen geboten.

Last not least: Gewähren Sie endlich die nötigen Not- und Infrastrukturhilfen für alle Kulturbereiche. Sonst müssen wir schon sehr bald über Details von Kultur hier gar nicht mehr diskutieren!

Dem Antrag stimmen wir zu und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.

Foto: Diskussion zur Lage der Kultur in Burgau/Schwaben

Kultur ist mehr als nur „Don Carlos“

Was wir Grüne seit Wochen betonen, kommt tröpfchenweise in den Köpfen der Söder-Regierung an: Autos, Biergärten und Fußball sind schön, aber ohne Kultur bleiben Herzen und Hirne kalt und leer. Jetzt wurden Hilfen und Öffnungskonzepte vorgestellt. Dabei denkt die CSU/FW-Regierung aber leider nur an die Sommersaison der sogenannten Hochkultur. – Ich fordere weiter Planungssicherheit für die gesamte Kulturszene.

Spannungsvolle Erwartung lag im Raum, als wir Kulturschaffende bei Lockdown Learning am Vorabend der Pressekonferenz der Söder-Regierung über die zu verkündenden Inhalte sprachen. Würden die vor fast vier Wochen versprochenen Künstler*innen Hilfen endlich kommen? Könnten gar wie von uns Grünen gefordert endlich klare Aussagen zu Art und Umfang einer „Großveranstaltung“ den Lippen des Landesvaters entweichen?

Enttäuschung nach der Pressekonferenz macht sich breit

„Nach Fußball und Biergarten gibt es endlich auch in Bayern ein Konzept für die Kultur. Leider hat die Söder-Regierung nicht verstanden, dass neben klassischen Konzerten auch die Popkultur und die Freie Szene zur Kultur gehören. Denn Kultur ist nicht nur „Don Carlos“, Kultur lässt sich nicht nur in Sitzreihen genießen.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film Grüne Fraktion Bayerischer Landtag

Wir Grüne haben mit unserem Antrag vom 29. April Planungssicherheit für unsere Veranstalterinnen und Veranstalter gefordert. Allerdings für den gesamten Kulturbereich und nicht nur für einzelne Teilbereiche.

„Klare Leitplanken für den gesamten Kulturbereich würden es den Kulturschaffenden ermöglichen, Corona-taugliche Formate zu entwickeln. So könnte Kultur stattfinden und für alle zugänglich sein – niemand soll angst haben müssen, sich anzustecken.“

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film Grüne Fraktion Bayerischer Landtag

Überlebenskonzept für Clubs und Subkultur

Für Musik-Livespielstätten wie beispielsweise Clubs wären Open-Air
Veranstaltungen mit Abstand im Sommer ein Überlebenskonzept gewesen.

Die CSU/FW-Regierung verschenkt hier eine Chance. Popkultur ist genauso wie Ballett oder Oper im Freien mit Abstandsmarkierungen möglich.

Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film Grüne Fraktion Bayerischer Landtag

Eine WG könnte so mit Abstand zu anderen gemeinsam tanzen. Performative Formate wie Video-Walks gehen komplett kontaktfrei. Längst gibt es für Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel Funk-Kopfhörer für das Publikum, so dass auch der Emissionsschutz kein Problem sein sollte. – Wenn der politische Wille da ist und man den Umbau auf Corona-taugliche Kultur für alle Bereiche der Kultur fördert.

Politischer Wille fehlt

Der grünen Antrag auf Planungssicherheit für Veranstaltungen wurde im Ausschuss für Gesundheit und Pflege mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wird er höchstwahrscheinlich am Mittwoch, 27. Mai 2020, ab 9.15 Uhr, behandelt. Corona bedingt wird die Sitzung live im Kanal des Bayerischen Landtags auf YouTube übertragen. Die Tagesordnung mit der Reihenfolge der Themen findet man hier.

Reload Stipendium Freie Szene Geld Hilfe Kulturstiftung des Bundes Online Antrag

Nur 14 Tage Antragszeit: 25.000€ „Reload“ Stipendien

Gut gehütetes Geheimnis: Die Freie Szene bekommt von der Kulturstiftung des Bundes in den Sparten Musik und Darstellende Kunst Hilfe. Die Hilfe erhält aber nur, wer ganz besonders schnell ist: vom 11.-25. Mai tickt die Uhr und man kann sich bewerben. Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt.

Nein, auch heute gibt es keine Neuigkeiten zu vermelden zu den Künstler-Hilfen, die MP Söder am 20. Mai, vor über drei Wochen, versprochen hat.

Bewegung gibt es dennoch und unsere Forderungen werden aufgenommen: Seit 11. Mai können  Freie Gruppen der Darstellenden Künste und der Musik mit mindestens drei Mitgliedern, die aufgrund der Coronapandemie nicht auftreten können, sich bei der Kulturstiftung des Bundes um das Stipendium „Reload“ in Höhe von einmalig 25.000 Euro pro Gruppe bewerben.

Antrag „Relaod“ Stipendien nur bis 25. Mai möglich

Die „Relaod“ Stipendien können nur noch bis 25. Mai beantragt werden – so verhindert man zwar, dass Töpfe leer sind, aber dass man gar so enge Grenzen wie im Schlussverkauf setzt, das scheint mir doch fragwürdig.

Also, liebe Freie Szene: Turnschuhe an, rein in die Startlöcher und so schnell es geht zur Online-Bewerbung:

Schauspieler Kussszene Maske Theater Schauspielerin Mundschutz corona Mann Frau

Konzert, Theater, Gesang, Musik: So geht Kultur mit Corona

Noch immer ist in Bayern auch eine Lesung im Park vor zehn weit auseinander sitzenden Personen verboten. Wo CSU/FW-Politik versagt, nehmen Kreative jetzt die Kultur wieder selbst in die Hand.

Kultur hat, anders als beispielsweise Fußball, Verfassungsrang. Darum muss Kultur für alle zugänglich sein. Damit dabei alle gesund bleiben und niemand Menschenleben gefährdet, braucht es in Zeiten von Corona Regeln für die Kultur.

Auch Künstler*innen, Veranstalter*innen und Beschäftigte in der Kulturszene wünschen sich nur eins: fürs Arbeiten bezahlt werden, statt fürs daheim Sitzen. Weil es im Kulturbereich keine zentrale, straffe Struktur mit Finanzkraft gibt, die wie z.B. die DFL oder die Kirchen schlicht zu Selbsthilfe greifen könnte und eigene Regeln entwickeln könnte, fordern wir Grüne von der CSU/FW-Regierung klare Regeln, um Kultur unter Einhaltung des Infektionsschutzes zu ermöglichen.

CSU/FW-Staatsregierung liefert nicht. Kulturbetrieb im Freistaat greift zur Selbsthilfe.

Christian Stückl, Intendant des städtischen Münchner Volkstheaters, und Anton Biebl, Kulturreferent der Grün-Rot regierten Landeshauptstadt, legten am 8. Mai in der SZ vor, denn man wolle sich, so Stückl, „nicht auf Trockeneis legen lassen“. Zwei Monate werden es am 11. Mai, dass Veranstaltungen nun verboten sind. Komplett. Ohne Maß und Ziel und ohne Blick auf das, was der Infektionsschutz tatsächlich gebietet.

Gleich zwei Studien geben den Kulturschaffenden recht, die verlangen, wie andere auch wieder arbeiten zu können. Ja, Kondenswasser und Luftströme sind ein Problem. Aber auch: Ja, arbeiten ist machbar, Auftreten ist machbar. Sagt auch die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Man muss nur wollen.

Kulturszene setzt zur Notwehr an

Dass unsere Auto&Maßkrug-Staatsregierung lieber Konsum und Kommerz frönt als der Kultur, hat es bis in die heute-show geschafft. Dass die Kultur in Bayern darum jetzt zur Notwehr ansetzt, zeigen erste Kultur-Demos so wie auch das von Stückl und Biebl vorgestellte Konzept. „Der Charme“ des Konzepts liege „im Konkreten“, schreibt die SZ. Mit fünf Produktionen wolle Stückl eröffnen, alle sollen „Corona-tauglich“ sein. Denn er wolle keine Kurzarbeit, er wolle spielen. Das ist gut für Beschäftigte und gut fürs Publikum.
Die Wissenschaft sagt:

„Die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit ist nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten relevant (…) Berufstätigkeit ist aus sozialmedizinischer Perspektive besonders wichtig und gesundheitlich stabilisierend. (…) schließlich haben Kunst und Kultur für die Bevölkerung eine unverzichtbare Bedeutung. Auf der individuellen Ebene wirkt Kunst gesundheits- und entwicklungsfördernd, Musik insbesondere hat heilende Wirkungen. Auf der Bevölkerungsebene besitzen Kunst und Kultur eine identitätsstiftende, der Bildung und dem Wohlbefinden dienende Wirkung. Eine Wiederaufnahme des Kunst- und Kulturbetriebes sollte daher parallel zur Wiedereröffnung von Industrie, Handel und Bildungseinrichtungen dringend angestrebt werden.

Quelle: Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie, Charitè Berlin

Notwehr der Kultur, Steilvorlage der Wissenschaft

Ich hoffe, die CSU/FW-Staatsregierung nimmt die Steilvorlage der Wissenschaft auf und reagiert auf die Notwehr-Maßnahmen der Kulturszene. Zeit wird’s: Am Montag gilt das Quasi-Tätigkeitsverbot seit vollen zwei Monaten. Unsere Ideen liegen auf dem Tisch.

Quellen und Weiterlesen:

Erste Kultur-Demos: „Kulturlieferdienst n°1 | Dr. Will goes autofreie Kapuzinerstraße“ mit Reden, Infektionsschutz und Live-Musik am Freitag, 08.05.2020 in München

Baden-Württemberg: das Ländle, wo Milch und Honig fließen

Da, wo ich herkomme, sagt man scherzhaft, das Gute an den Badenern sei, dass sie zwischen uns und den Schwaben wohnen. Jetzt muss man dringend mal sagen: Ihr Badener, Ihr Schwaben, danke! Sehr gut habt Ihr das gemacht!

Es hilft zwar keinem einzigen Menschen in Bayern, wenn man lobend nach Baden-Württemberg zeigt. Man muss aber doch zeigen. Statt sich aus den Landes-Hilfen für Einzelunternehmer und alle bis 10 Mitarbeiter heimlich zu verabschieden, gilt in Baden-Württemberg: Soforthilfen, die halten was sie versprechen! Auch für Freie! Auch für Kleinst- und Kleinunternehmen! Auch für Solo-Selbstständige! Auch für Verluste im Nebenberuf bei Hybrid-Tätigkeit!

Winfried Kretschmann hält, was Markus Söder verspricht: Landes-Soforthilfen, die zu den Bedarfen passen?! – Geht doch!

Die Fakten: obwohl die Bundes-Soforthilfen der Berliner GroKo wichtige Lücken noch nicht schließen, bleibt Baden-Württemberg weiter bei seinem Sonderweg für alle Unternehmen, auch Einzelunternehmen, mit unter 10 Mitarbeitenden:

  • auch weiterhin existieren dort es dort eigene Landesprogramme mit Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeitende
  • auch weiterhin dürfen dort pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180€/Monat geltend gemacht werden
  • auch weiterhin haben Hybrid-Beschäftigte Antragsrecht auf Soforthilfen bei mindestens 30%iger Deckung des Lebensunterhaltes aus dem freien/solo-selbstständigen Nebenberuf mit Corona bedingtem Umsatzeinbruch

Die Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach am 8.4. von der Anerkennung für eine Vielzahl an „Einzelkämpfern, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“ Sie sagte:

„Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt. Durch die Einbeziehung des privaten Lebensunterhalts in die Soforthilfe wird es vielen erspart bleiben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung Baden-Württembergs doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet.“

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Diese längst überfällige und sachgerechte Entscheidung, die darüber hinaus den Jobcentern horrenden Verwaltungsaufwand sparen wird, hilft übrigens nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffenden. Das hilft auch freien Journalistinnen und Journalisten und vielen mehr.

Veranstaltungen werden noch monatelang verboten sein.

Helfen statt sich aus der Verantwortung stehlen: How about that, Freistaat Bayern?! Doch, ja, Du kannst das auch, Bayern! Bedenke: Du bist Kulturstaat. Ja, genau, in der Verfassung steht es:

Bayern ist Kulturstaat.

Man kann nur hoffen, dass auch die schwarz-orange Landesregierung ab und an mal in die Verfassung schaut. Der heimliche Ausstieg aus dem Landesprogramm Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Personen muss zurückgenommen werden. Es braucht eine Anerkennung der Tatsache, dass Hilfen bei Freien nur ankommen, wenn sie auch ihren Lebensunterhalt von den Hilfen mit bestreiten können. Menschen in Hybrid-Tätigkeit haben auch existenzbedrohende Einkommenseinbrüche. Veranstaltungsverbot ist Tätigkeitsverbot und muss entschädigt werden.

Antrag finanzielle Soforthilfe Formular Musik Kunst Theater Literatur Corona Sanne Kurz Kulturpolitik Grüne Fraktion Bayern

Soforthilfen in Bayern jetzt abrufbar

Update:
Ende März hat sich nochmal einiges getan. Seit 1. April gibt es auch für Vereine Klarheit. Aktuelle Antragsbedingungen und Infos zur Soforthilfe Corona Bayern und Soforthilfe Corona Bund hier. Infos zur Soforthilfe für Vereine hier.
Links zu Beratungsstellen hier ganz unten.


Kulturschaffende, Freie und Künstler*innen können jetzt die Soforthilfen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufen. Hier unten auf der Seite gibt es noch Hilfe zum Ausfüllen und Antworten auf häufige Fragen.

Für Minijobber*innen und Saisonkräfte sowie den Umgang mit zugesagten Fördermitteln kämpfe ich mit der Grünen Fraktion Bayern weiter um eine Lösung.

Das ist jetzt wichtig, damit viele rasch Hilfe bekommen:

  1. Eigene Ausfälle gut dokumentieren, damit diese längerfristig überprüfbar bleiben. Dokumentationsvorlagen z.B. hier bei ver.di.
  2. Sich unbedingt mit den Antragsunterlagen und Richtlinien befassen, bevor man vorschnell einen Antrag stellt. Richtlinien Soforthilfe Bayern zum Nachlesen hier.
  3. Bearbeitungsaufwand der Behörden gering halten, Anträge vollständig mit allen Unterlagen einreichen.
  4. Keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium schicken oder mailen.
  5. Bitte nur an die örtlich zuständige Vollzugsbehörde wenden. Adressen zur Beantragung von Soforthilfe hier.
  6. Anforderungen, Richtlinien und Formulare können sich ändern. Bitte unbedingt auf der Seite des Ministeriums immer auf aktuellen Stand bringen! Link hier.

Hier klicken – Link zu Information und Antrag Corona-Soforthilfe Freistaat Bayern

In meinem Stimmkreis München Ost und in meinem Betreuungsstimmkreis Ingolstadt sind zuständig:

Gebiet München:
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

Gebiet Oberbayern:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

Ausfüllhilfen und FAQ

Die Antragsformulare des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe sind nicht für alle Menschen leicht zu verstehen. Wir haben Fragen gesammelt und beim Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft München nachgehakt. Das Münchner Team erarbeitet gerade eine Handlungsanweisung, die ich hier teilen werde. Einstweilen die Kurzinfos:

  • Telefon-Hotline zu Fragen hinsichtlich Unterstützungsangeboten: 089 233 289 22, Di-Fr, 10-13 Uhr, Zusatz-Nummer, über die Auskünfte erteilt werden: 089 233 22 070 – allerdings häufig überlastet
  • Handelsregisternummer: Wer keine Handelsregisternummer hat, sollte unter „Rechtsform/Handelsregisternummer“ seine Steuernummer eintragen.
  • Betriebsstätte: da, wo gearbeitet wird. Also Atelier, Werkstätte, Arbeitszimmer, Studio etc. – Auch wechselnde Betriebsstätten sind möglich.
  • Liquiditätsengpass: Wenn z.B. die Rücklagen nicht reichen, um die Miete zu bezahlen. Es kommt auf die individuelle Situation an. Es gibt keine vorgegebene Mindestgrenzen. Rat: Persönliche wirtschaftliche Lage schildern.

Weitere Hilfen


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Musik Kopfhörer Kultur Kunst Sanne Kurz Grüne Kulturpolitik

10 Millionen Menschen und kein Club – beschlossene Hilfen greifen nicht

Gestern, 13.03.2020, gab es umfangreiche Hilfszusagen für die Wirtschaft und die Kulturszene.

Schon am 11.03.2020 kam der Hilferuf des Verbands der Münchener Kulturveranstalter (VDMK e.V.) mit aktuell über 70 Mitgliedern, deren 15.000 Kulturveranstaltungen von Klassik bis Rock und Pop, von Kino bis Straßen-Festival pro Jahr rund 10 Millionen Menschen besuchen.

Service-Hinweise an die Regierungen: Eure Hilfen sind echt ein guter Anfang! Bei den sehr speziellen Bedarfen der Kulturszene kommen etliche der Hilfen aber nicht an und greifen nur bedingt. Hier eine Service-Liste mit Infos aus der Branche:

Kurzarbeitergeld greift nicht

Banken geben keine Kredite – KfW kann nicht helfen

  • Unbegrenzte Kreditzusagen helfen nur jenen, die von Banken auch Kredite bekommen sowie jenen, die Kredite auch zurückzahlen können. Im Kulturbereich bewegt sich aber ein Löwenanteil im Mini-Sektor: Rücklagen gleich null, Möglichkeiten, weitere Lasten abzustottern, gleich Doppel-Null. Finanziert wird oft mit Brauereien, ab und an mit Crowd-Funding, selten mit Genossenschaftsmodellen, noch seltener mit Banken.

Handschlag besiegelt Abmachungen

Kulturelle Bildung, Darstellende Kunst: öffentliche Mittel für unter 25€/h auf Rechnung – Anrechnungs-Tage für ALG-I fehlen

  • Kulturelle Bildung und Lehraufträge sind ein enorm wichtiges Standbein für Künstler*innen. Hier arbeitet man auf Rechnung oder mit „Entschädigungen“, oft zu Stundensätzen, die keinerlei Mindestgagen entsprechen und nach Abzug der Kosten weit unter dem Mindestlohn für Angestellte oder Arbeiter*innen liegen. Oft handelt es sich – ja! – um öffentliche Aufträge zum Mini-Tarif. Das jahrzehntelange Versagen fairer Entlohnung rächt sich jetzt. Ein Kredit hilft hier nicht, wenn alle Aufträge wegfallen.
  • Die Anrechnungstage für Arbeitslosengeld bekommen wegen der Kleinteiligkeit der Aufträge selbst gut beschäftigte Theater- und Filmleute fast nie zusammen. Bei Auftrags-Wegfall stehen diese Menschen vor dem Nichts.

Veranstaltungs-Verbot kommt Enteignung gleich

  • Kulturveranstaltungen, die öffentliche Fördermittel erhalten, müssen immer auch Eigenanteile erbringen. Sie verlieren nicht nur alle Einnahmen und Umsätze, auch die öffentliche Hand hat bisher nur zugesagt, schon getätigte Ausgaben zu decken. Nicht verausgabte Mittel rückfordern bedeutet einen weiteren Einkommenseinbruch, da niemand die laufenden Kosten (Handlungskosten/Overhead) deckt und meist nur Projektmittel bewilligt werden.
  • Ein Verbot von Veranstaltungen kommt einer Enteignung gleich. Es muss wie bei Enteignungen entschädigt werden.

Kultur ist kein Selbstzweck:
auch an Millionen von Nutznießer*innen denken

Allein in München besuchen pro Jahr laut Auskunft des Verbands der Münchener Kulturveranstalter (VMDK e.V.) rund 10 Millionen Menschen die Kulturveranstaltungen der über 70 Mitglieder des VMDK.

Ist die Kultur erst einmal weg, werden alle merken, dass man zum Klimpern von Geld nicht tanzen kann.

Meine aktuellen Forderungen und tägliche Info-Updates zur Corona-Krise der Kulturszene in meinem Corona Service-Post.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.