„Kleine Anfrage“ – AzP „Möglichkeiten für Musikfestivals“
Ich frage die Staatsregierung: Wie plant die Staatsregierung, kulturelle Aktivitäten an der frischen Luft mit geringerem Infektionsrisiko und kürzerer Verweildauer, z.B. zur Belebung der Innenstädte, insbesondere z.B. durch Straßenmusik oder Straßentheater, bei den aktuell niedrigen und weiter sinkenden Inzidenzwerten zu ermöglichen, insbesondere, wenn durch geeignete Markierungen die Einhaltung der Abstände auch ohne Bestuhlung dort, wo im öffentlichen Raum Bestuhlung nicht möglich ist, sichergestellt ist, wie plant die Staatsregierung mit Musikfestivals umzugehen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der Fußball-Europameisterschaft und mit Blick auf die von Bundeskanzler Sebastian Kurz in unserem Nachbarland Österreich bereits am 28.5. angekündigte Prämisse für die Bereiche Sport Kunst und Kultur werde es “ab 1. Juli auch dort keine Beschränkungen mehr geben, außer dem Nachweis „getestet, geimpft und genesen“ – also der sogenannten 3G-Regel (vgl.: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2021/05/bundeskanzler-kurz-uebererfuellte-ziele-bietenideale-basis-fuer-weitere-oeffnungsschritte.html ), wie plant die Staatsregierung auch in Bayern einen Festivalsommer unter Einhaltung der 3G-Regeln sowie Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund einer 95%igen Risikoübernahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern für seine 45 wichtigsten Feste, Märkte und Musikfestivals und der so möglich gewordenen wissenschaftlich begleiteten Durchführung z.B. des Pangea-Festivals?
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