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Grundsätze Grüner Kulturpolitik für Bayern


Wir leben in Zeiten, wo nichts mehr sicher scheint. Wir müssen uns mit plötzlich auftretenden Krisen
und weltumgreifenden Problemen auseinandersetzen. In solchen Zeiten müssen wir umdenken.
Manche scheinen auf Kultur als Erstes verzichten zu wollen.
Dass uns Kultur im Umgang mit Problemen aber hilft und gerade ihr Fehlen rückwirkend Krisen
vertieft, merken wir erst später.
Das Schützen und Fördern von Kultur ist deshalb am Vorabend neuer, großer Herausforderungen so wichtig wie nie.
Nicht allein deshalb fördern wir Kunst und Kultur der Vergangenheit und Gegenwart. Wir fördern
Kunst in ihrer Vielfalt und Komplexität. Wir fördern das Experiment und den Gang ins Risiko. Wir
fördern Kultur als Motor für Standorte, Regionen und ein künstlerisches Forschen.
Internationaler Austausch und Spitzen-Kultur sind dabei ebenso wichtig wie der Austausch der
Regionen und die Kooperation von Stadt und Land. Sie befruchten sich gegenseitig.
Bayerns Kunst und Kultur sind reich, vielfältig und kraftvoll. Sie sind der Spiegel unserer
Gesellschaft. Diesen Schatz gilt es zu bewahren und in die Zukunft zu tragen. Und zwar so, dass alle
Menschen, die in Bayern leben, daran teilhaben können.
Der Zugang zu Kunst und Kultur ist ein universelles Menschenrecht. Alle Menschen sollen sowohl
teilhaben an den vielfältigen Ergebnissen künstlerischen Schaffens als auch selbst die Chance
haben, ihr kreatives Potential zu entfalten. Nur so kann Kunst inmitten unserer Gesellschaft
Diskursraum und Experimentierfeld unserer Demokratie sein.
Ein zentraler Baustein unserer Kulturprogramme ist deshalb die Vermittlung.
Den Zugang zu den Schätzen unseres reichen bayerischen Sammlungserbes und Brauchtums wollen
wir für alle Menschen in Bayern ausbauen. Das bedeutet, das Wissen um unsere Sammlungen zu
verbreiten, die Wertschätzung und das Verständnis für ihre Relevanz zu vertiefen und bei allem
Barrierefreiheit zu garantieren.
Bei allen Prozessen staatlicher Initiativen und Institutionen, bei allen Zielen, Entscheidungen und
Maßnahmen muss eines selbstverständlich sein: Transparenz.

Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert reduzieren. Kunst ist
vielfältig, deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch, hybrid und niemals statisch. […] Wir
schützen die Freiheit der Künste und wenden uns dagegen, Kultur und die Künste vereinheitlichen zu
wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu beanspruchen.“

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BOTTOM UP – DIALOG KOMMT ZUERST


Ein zentraler Schatz von Kunst und Kultur ist der Diskursraum, den sie eröffnen. Entsprechend soll
Dialog die Basis von Kulturpolitik sein.
Dabei reicht es nicht, Verbändeanhörungen abzuhalten, in engem Kontakt zur Kulturszene des
Landes zu stehen, fleißig Kulturorte zu besuchen und Landtags-Anhörungen auszuwerten.
Es braucht Strukturen, die regelmäßig Kreative wie Publikum einbeziehen und diese auf Augenhöhe
miteinander in Dialog treten lassen. Mit den Ergebnissen können dann Leitplanken für
kulturpolitische Entwicklungen gesetzt werden und Handlungsfelder für Kulturpolitik in einer sich
wandelnden Welt immer wieder neu erkannt und nachgeschärft werden. Bottum up: Entscheidungen,
Ideen, Lösungen kommen von unten, von individuellen Beteiligten und werden nicht von
Entscheidungsbefugten aufgepfropft.
Dabei müssen Kommunen, Regionen, Kulturschaffende, Verbände und Zivilgesellschaft in diesen
dialogischen Formaten als Querschnitt aller Menschen unseres Landes zum Beispiel auch
Jugendliche, Studierende und Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen
einbeziehen.
Dialogforen können regionalisiert stattfinden oder Regionen vernetzen. Sie können Kooperationen
verbessern, Potentiale entdecken und helfen, neue Standards für die Kulturpolitik festzulegen.
Dokumentation und Auswertung der dialogischen Arbeit ist die Basis, um kulturpolitische
Handlungsfelder immer wieder neu zu definieren.


Unser Anspruch:

  • Dialogprozesse zwischen Politik, Entscheidungsbefugten, Kreativen und Publikum starten
  • gemeinsam Leitplanken für kulturpolitische Entwicklungen setzen
  • dauerhafte Strukturen für dialogische kulturpolitische Formate schaffen

FREIE KUNST UND KULTUR BRAUCHT VERLÄSSLICHE STRUKTUREN


Das Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert: „Kultur und die Künste brauchen
öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien“ in einem Umfeld, das Kultur als Rohstoff
von Demokratie respektiert und ermöglicht.
Für Bayern bedeutet das, klare Ziele staatlicher Kulturpolitik zu formulieren.
Unser Kulturbegriff ist dabei offen und breit. Er umfasst Musik, Theater, Tanz, Museen, Bildende
Kunst, Literatur, Soziokultur, Jugendkultur, Film und Medien, Performance und Sound, Archivwesen,
Laienmusik und Amateurtheater, Festivals, Nachtkultur und Kinos, Brauchtum und die Tradition
unserer Feste und Märkte; alle künstlerischen Sparten und alle Typen von Kultur, von Institutionen,
Initiativen, Vereinen und Bräuchen in ganz Bayern – ob frisch angekommen oder schon lange hier
beheimatet.
Um die Freiheit der Kunst zu bewahren, braucht es für „Kulturschaffende eine verlässliche und
angemessene soziale Absicherung“ (Grundsatzprogramm).
Mindestgage muss selbstverständliche Minimalanforderung bei freier Tätigkeit sein, genau wie
tarifvertragliche Bezahlung bei Festanstellung.
Öffentliche Finanzierung darf keine prekären Verhältnisse fördern! Das betrifft freiberufliche
Leistungen in allen Kulturbereichen, auch in Sparten, die bisher keine Honorare vorsehen, wie z.B.
Ausstellungen. Bei staatlichen Aufträgen nehmen wir deshalb die Honorierung der beteiligten
Kreativen besonders in den Blick.
Die Gestaltung der Verträge muss sich hierbei orientieren an sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere
Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit. Auch die Höhe und Bedingungen von
Stipendien und Preisen, die zum Beispiel oft nicht kompatibel sind mit der Lebenswirklichkeit von
Eltern, überprüfen wir.
Für Daueraufgaben wie Bildungs- und Beratungsangebote an staatlichen und nichtstaatlichen
Museen richten wir Dauerstellen ein. In der freien Kulturarbeit geht unser Ziel weg von Dauer-
Projektisierung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung, Festigung und Verstetigung von Strukturen.
Dazu gehört auch, den Staatshaushalt im Vorjahr des jeweiligen Haushaltsjahres zu verabschieden,
damit Gelder rechtzeitig zur Verfügung stehen, wenn sie ausgegeben werden müssen.


Unser Anspruch:

● angemessene soziale Absicherung für Kunst- und Kulturschaffende durch
Mindesthonorare in allen Sparten, insbesondere für Solo-Selbstständige, durch faire
Verträge auf Augenhöhe und durch Nachwuchsprogramme überall, wo staatliche
Mittel fließen
● Verankerung von Grundsätzen sozialer Nachhaltigkeit in staatlichen
Förderrichtlinien, insbesondere Geschlechtergerechtigkeit und
Familienfreundlichkeit
● Weg von der Dauer-Projektisierung hin zur nachhaltigen Entwicklung und
Verstetigung von Strukturen

VERNETZUNG UND VERBESSERUNG VON STRUKTUREN


Unsere Welt ist schnelllebig. Auch unsere Kultur ist dem ausgesetzt: Knappe Planungshorizonte,
Unsicherheit und ständige Veränderung gehören zum Alltag.
Diese Veränderungen wirken auch auf staatliche Institutionen, auf ihren Aufbau, ihre Verwaltung,
ihre Organisation. Allerdings sind hier die Strukturen oft träge und können nicht angemessen auf
diese Veränderungen reagieren. Deshalb braucht es Transformations-Prozesse auf allen Ebenen.
Damit diese gelingen und unsere Institutionen fit für die Zukunft machen, wollen wir beim
Entwickeln solider Strukturen unterstützen.
Intern können Methoden und Strukturen immer wieder überdacht werden: Hilft es vielleicht, weg
von starren Hierarchien zu kommen und mehr Agilität zu gewinnen? Warum nicht alle die
miteinbeziehen und binden, von denen Kulturorte leben: das Publikum, das angestellte Team, die
Nachbarschaft, die Mitglieder, Aktiven oder den Freundeskreis. Sind Formate oder Strukturen
denkbar, an denen sie konkret beteiligt sind?
Aber der Blick muss auch nach außen gerichtet werden: Lassen sich Prozesse anstoßen, von denen
Gesellschaft und Institution wechselseitig profitieren? Wo zum Beispiel können sich Institutionen als
öffentlicher Raum etablieren, welche Kooperationsformen mit Schulen, Vierteln, Betrieben, etc. sind
möglich? Wen erreicht man noch nicht, und wie könnte man diese Personen noch erreichen?
Ziel ist ein Wachsen und Bestehen in dieser sich rasch wandelnden Zeit.
Wir schaffen hierfür beratende Formate für die Organisationsentwicklung, die für alle Bereiche
unseres Kulturlebens zugänglich sind.

Grundsätzlich wollen wir Bewährtes sichern und Neues ermöglichen. Eine weitere Baustelle sind hier
die Fördermodelle, die diese zentrale Aufgabe von Kulturpolitik vielfach nicht erfüllen. Häufig sind
Mittel gebunden oder werden nur für kurzfristige Projekte zur Verfügung gestellt.
Deshalb wollen wir zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen, die nachhaltig und verlässlich wirken.
Sie sollen mehrjährig den Aufbau neuer, besonders innovativer oder interessanter Initiativen
unterstützen und ihre Weiterentwicklung ermöglichen.
Organisationsentwicklung und die Verbesserung von Strukturen betreffen auch die staatliche
Verwaltung. Für nachgeordnete wie übergeordnete Verwaltung gilt: Jede Einheit kann sich durch
Reflektion, Analyse, Benennung von Handlungsfeldern, Zuständigkeiten und Zielen verbessern,
Doppelstrukturen vermeiden und die mannigfaltige Expertise bündeln.
Eine Verschlankung von Abläufen wird viel bewirken. Ein weiterer Punkt ist eine bessere Verzahnung
von Zuständigkeiten und Anlaufstellen.
In all den Jahrzehnten der Dominanz in Bund, Land, Bezirken und Kommunen gelang es
insbesondere der CSU nicht, die gutsherrenartige Mittelvergabe zu einer serviceorientierten
Kulturpolitik umzugestalten:
Zuständigkeiten sind zersplittert. Die Suche nach Unterstützung für Kulturschaffende ist oft eine
Tortur. Antragstellung ist selten digital möglich. Abrechnungen sind nicht standardisiert und viel zu
kompliziert.
Ein Beispiel sind hier die Initiativen der kulturellen Bildung, die für unsere Kinder und die Zukunft
unserer Gesellschaft so wichtig sind. Sie sind verwaltungsseitig schlecht vernetzt. Eine zentrale
Anlaufstelle gibt es nicht.
Es gilt aber auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft, die sowohl im Fokus der Kultur- als auch der
Wirtschaftspolitik steht. Um im gewollten Maße zu wachsen, braucht sie eine sinnvolle Verzahnung
der Ressorts und Verwaltungsebenen.
Dabei ist es die Aufgabe der Politik, die Menschen, die ihre Expertise und Erfahrung in den Dienst
des Staates gestellt haben, bei der Weiterentwicklung unserer Staatsverwaltung zu einer agilen
Organisation zu unterstützen.

Unser Anspruch:

  • Beratungsangebote für Transformationsprozesse unserer Kulturinstitutionen
  • Verzahnung und Bündelung von Kompetenzen der Verwaltung für den kulturellen Bereich
  • Abbau von Bürokratie, einheitliche Standards zur Abwicklung und Abrechnung von Förderungen
  • Förderung von mehrjährigem Strukturaufbau für Kulturprojekte und Kulturinitiativen

RAUM FÜR KULTUR


Kulturorte gehören zu den Dritten Orten, die wir als Gesellschaft neben dem Zuhause (Erster Ort)
und dem Arbeitsplatz (Zweiter Ort) brauchen, weil sie uns Räume der Begegnung und Gemeinschaft
bieten und so unser Leben bereichern.
Waldbühne, Festival-Wiese, Kino, Wirtshaus-Nebenraum, Theater, Museum, Comic-Laden,
leerstehender Supermarkt, Bibliothek, Dorfplatz, Staatstheater, Club, Scheune, Bibliothek, Bus und
viele andere mehr: Lebendige Orte für Kultur schaffen Identität und Zusammenhalt. Auch gut
etablierte Kulturorte sind dabei oft gefährdet. Es ist Aufgabe von Kulturpolitik, sie zu sichern und zu
vernetzen.
Mehr Raum und besseren Raum für Kunst und Kultur schaffen und erhalten bedeutet: in die Zukunft
blicken, bauen, sanieren, neu und anders nutzen. Wo Räume knapp sind, soll zeitgemäße
Mehrfachnutzung gefördert werden. Laufende Bauvorhaben müssen genauso vorangetrieben werden
wie die beschlossenen und notwendigen Sanierungs- und Neubauvorhaben für Bayern, die noch
immer auf einen Startschuss warten.
Eine große Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, die Räume zeitgemäß anzupassen.
Dazu gehören die Förderung der Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Generalsanierung und die
bedarfsgerechte Erweiterung von Liegenschaften in Staatsbesitz. In Zukunft werden die Räume für
Kultur anders aussehen, sie werden offener sein und von verschiedenen Gruppen auf
unterschiedliche Weise genutzt. Die Pläne für eine künftige Nutzung müssen Teil der Sanierung sein.
Gerade kommunale und ehrenamtliche Raum-Initiativen müssen hier unterstützt werden.
Raum für Kultur braucht örtliche Ansprechpersonen im ganzen Land, die Kultur ermöglichen und
vernetzen, die Ressourcen für öffentlichen und privaten Raum drinnen wie draußen kennen. Wir
nennen sie Regionalmanagement: Ansprechpersonen, die lokal und regional nach innen und außen
wirken, Kulturschaffende kennen, Räume vor Ort, Ehrenamtliche, den Kulturkalender vor Ort und
mehr. Aktuell ist es oft leichter, mit Kreativen im Ausland zu kooperieren, als die Oberpfalz und
Schwaben oder zwei Nachbar-Landkreise für ein gemeinsames Kulturprojekt zusammenzubringen.
Das wollen wir ändern.

„Kulturorte sind für die Gesellschaft unverzichtbar“

(Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Anspruch:

  • bestehende Kulturorte schützen
  • bedarfsgerechte Räume für Kulturschaffen
  • sinnvolle Mehrfachnutzungs-Konzepte staatlicher Räume
  • Sanierungsstau bayerischer Kulturinstitutionen abbauen
  • Regionalmanagement in ganz Bayern etablieren

STADT LAND CHANCE


Bayern hat in ländlichen Räumen ein gewachsenes, vielfältiges und starkes Kunst- und Kulturleben,
das häufig von engagierten Ehrenamtlichen getragen wird. Diese haben natürlich wenig Ressourcen
zur Verfügung, um steigende Mieten oder personelle Engpässe aufzufangen.
Dabei leisten Kulturorte hier viel: Sie geben Impulse für ganze Regionen. Das passiert natürlich auch
durch die Wiederbelebung leerstehender Gebäude und Ortsmitten. Eine alte Brennerei, die Bühne
wird, ein wenig genutztes Lager, das sich Lesungen öffnet, ein leerstehender Firmensitz, der
Ausstellungen beheimatet, ein von Schließung bedrohtes Kino, das sich zum Begegnungszentrum
weiterentwickelt.
Kulturorte, die aktiv sind und sich an Besonderheiten und Bedürfnissen der Gemeinschaften vor Ort
orientieren, schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch eine staatliche Institution kann die
Gesellschaft einladen und offen sein für Kooperationen und vielfältige Nutzungen. Soziale und
kulturelle Aspekte befruchten sich gegenseitig im Zusammenspiel von Bildung und Genuss.
Kulturarbeit ist hier immer auch Soziokultur-Arbeit. Vielerorts ist der Zugang zu Kultur- und
Begegnungsorten bisher nur durch die Fahrt in das nächstgelegene Zentrum möglich. Gerade hier kann
eine soziokulturelle Nutzung von Räumen, die bislang gar nicht, kaum oder nur für einen
Zweck genutzt werden, integrative Kräfte mobilisieren und Identität stiften.
Was gewinnen wir, wenn wir neue Orte für Kultur erschließen oder bestehende breiter aufstellen?
Wir gewinnen neue Perspektiven, schaffen niederschwellige Zugänge, beziehen neue Zielgruppen
mit ein und inspirieren zu frischen Partnerschaften.
Soziokultur-Arbeit braucht hier lokale, regionale und spartenübergreifende Netzwerke, die
professionell organisiert sind, aber nach individuellem Bedarf vor Ort genutzt werden können.
Denkbar ist vieles – von Angeboten in den Ferien, Jugendkultur bis hin zu generationsübergreifenden
Projekten oder Angeboten für Menschen in hohem Alter.
Bei der Entwicklung spezieller Förderinstrumente für solche Dritten Orte kann der Freistaat in
Partnerschaft mit Landkreisen, Städten und Gemeinden von den Erfahrungen anderer Länder sowie
der Kulturstiftung des Bundes profitieren.
Unabdingbar ist dabei die Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch die Begrenzung des
Eigenanteils. Das Programm “Aller.Land”, das die Bundesregierung im Frühjahr 2023 auf den Weg
gebracht hat, nimmt die Kulturförderung ländlich geprägter Räume in den Fokus. Hier werden
Regionen und kleine Kommunen gezielt dabei unterstützt, beteiligungsorientierte Kulturprogramme
zu entwickeln und umzusetzen. Ähnlich kann auch auf Landesebene Kulturförderung in ländlich
geprägten Regionen und kleinen Kommunen gelingen und Kulturinstitutionen vor Ort für neue
Aufgaben, Inhalte und Kooperationen öffnen. Auch hochwertige Gastspiele tragen zu einer Stärkung
der kulturellen Infrastruktur im ländlichen Raum bei. Diese wollen wir finanziell und strukturell
fördern.
Ländliche Räume und urbane Zentren brauchen passgenaue Kulturförderung. Dazu gehört
insbesondere in kleineren Kommunen auch das Bewahren einer lebendigen Nachtkultur mit ihren
Musikbühnen, Festivals, Clubs und Kinos.
Wir schaffen leicht zugängliche Beratungen zur Monetarisierung digitaler Angebote. Wir fördern
transparent technologische und nicht-technologische Innovationen. (Warum sollen nur
rückenverstellbare Kinosessel gefördert werden, nicht aber ein innovatives Kino-Seniorenprogramm
am Morgen? Andere Länder tun dies, Bayern nicht.) Die Nachtkultur unterstützen wir dabei, Barrieren
abzubauen, außerdem kümmern wir uns darum, dass diese Orte auch mit dem ÖPNV gut zu
erreichen sind. Und wir unterstützen dort, wo es zum Beispiel Nutzungs- oder andere Konflikte gibt,
durch ein allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM).
Metropolen weltweit speisen ihre Attraktivität nicht zuletzt aus Spitzenkultur, Weltklasse
künstlerischer Leistungen, aus denen unser kulturelles Erbe hervorgehen wird und die auf Top-
Niveau zeitgenössische wie tradierte Kunst praktizieren und so auch Innovation anstoßen können.
Von Spitzenkultur mit internationaler Strahlkraft profitiert unser gesamtes Land auf
unterschiedlichen Ebenen: Arbeit für freie Kreative, Tourismus, Motor für die Wirtschaftsleistung
einer Region mit Arbeitsplätzen, Ausbildungsangebot und Kaufkraft, aber auch Ansehen, Image und
Identität.
Neben der Spitzenkultur, die in Zukunft noch tiefer in die Gesamtgesellschaft als Angebot für alle
hineinwirken sollte, darf aber das gesamte Kulturangebot in den größeren urbanen Zentren des
Freistaats in seiner Differenziertheit, Vielfalt und eigenen Innovationskraft nicht aus dem Blick
geraten.
Insbesondere die Freie Szene leistet hier seit Jahren unter oft großen persönlichen Entbehrungen
Enormes; kulturelle Bildung und soziokulturelle Arbeit finden auf hohem Niveau statt – trotz lange
fehlendem und inzwischen hart erkämpftem, schmalem Zugang zu Landesmitteln für die Freie Szene
in den beiden größten Kommunen im Land, trotz fehlender Landesförderung für Soziokultur, wie andere
Bundesländer sie leisten.

Unser Anspruch:

  • Antrags- und Abrechnungsstrukturen von Freistaat und kommunalen Ebenen harmonisieren
  • lokale und lebendige Nachtkultur bewahren und die Zugänglichkeit durch besseren ÖPNV
    und Abbau von Barrieren verbessern
  • stetig gewachsene Vielfalt regionaler Kulturangebote parallel zu bayerischer Spitzenkultur
    von Weltrang fördern
  • regionale Ansprechpersonen für Kulturschaffende, die vernetzen und koordinieren helfen
  • Landesförderung von Soziokultur wie in anderen Bundesländern

KULTURFONDS

“Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.“

Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 3

Gut 8 Millionen Euro aus Mitteln des Kulturfonds wurden 2023 in Bayern verteilt. Bei einem
Haushaltsvolumen von 71 Milliarden Euro sind das gerade einmal 0,0112%. 2023 floss über die Hälfte der
Kulturfonds-Mittel in Bauprojekte. Mangelnde Transparenz und fehlende Jury-Verfahren
verstärken den Anschein von Kulturförderung nach Gutsherren-Art und Stimmkreis-Wahlgeschenken.
Soll der Kulturfonds allerdings allen Kulturschaffenden und Menschen in Bayern dienen, bedarf es einer
grundlegenden Reform:
Es braucht zunächst eine transparente Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien durch Fachjurys.
Digitale Antragsverfahren wären absolut zeitgemäß und würden endlich mehr Klarheit und Fairness
schaffen.
Eine Aufstockung des Kulturfonds ist ohnehin an der Zeit.
Einhergehend sollte er geöffnet werden für München und Nürnberg als Landeshauptstadt und
Frankenmetropole. Von deren besonders hoher Dichte an Kunstschaffenden könnte das ganze Land
profitieren – eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds nicht geschaffen
haben. Wir wollen dabei die Fördersummen analog zur Einwohnerzahl deckeln. Die Öffnung des
Kulturfonds für Kreative aus München und Nürnberg ist auch ein entscheidender Hebel beim Zugang
zur sogenannten Stadt-Land-Bund-Förderung, bei der sich Bund, Land und Kommunen jeweils
anteilig beteiligen, wenn alle drei Ebenen fördern.
Auch Künstlerhonorare und Handlungskosten sollten förderfähig sein.
Es braucht eine konsequente Öffnung für Spartenübergreifendes außerhalb der in den Richtlinien
des Kulturfonds genannten Formate. Kunst entwickelt sich in ihren Ausdrucksformen ständig weiter,
allein schon durch den Fortschritt der Technik. Neue Formate werden bislang aber nicht
berücksichtigt.
Grundsätzlich muss eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Höhe der Mittel stattfinden,
um dieses wichtige Instrument über die Jahre zu bewahren.


Unser Anspruch:

  • bayerischen Kulturfonds mit digitalem Antragsverfahren, transparenten und
    nachvollziehbaren Vergabekriterien und Fachjurys reformieren
  • Kulturfonds für die Metropolregionen Nürnberg und München gedeckelt öffnen
  • Erhöhung und regelmäßige Anpassung der Mittel des Kulturfonds
  • Öffnung des Fonds für alle Sparten und neue Form

FINANZIERUNG


Politik ist Priorisierung. Der Kultursektor krankt an struktureller Unterfinanzierung, es gibt bisher in
Bayern allerdings kaum politische Überlegungen und Leitlinien dazu, was staatliche Kulturpolitik
leisten soll und wie sich die Finanzierung dieser Aufgaben im Staatshaushalt widerspiegeln müsste.
Wenn ein Markus Söder von einer „bayerischen Documenta“ oder einer „bayerischen Berlinale“
fabulierte, folgte den Ankündigungen nie ein Handeln. Kulturpolitik muss aber mehr leisten, als alle
fünf Jahre eine neue Intendanz zu wählen und in Wahljahren die Mittel zu erhöhen.
Kulturpolitik nach Gutsherrenart ist nicht mehr zeitgemäß.
Freistaat und Kommunen teilen sich vielfach die Verantwortung für öffentliche Kulturförderung.
Während die Kommunen die lokale Kulturförderung tragen, konzentriert sich der Freistaat auf
überregional und in ganz Bayern wirkende Einrichtungen und Aktivitäten. Staat und Kommunen
ergänzen sich und handeln vielfach gemeinschaftlich oder fördern komplementär.
Aber Staat und Kommunen sind sehr ungleiche Partner: kommunale Haushalte unterliegen anderen
Bedingungen und Zwängen als staatliche, weil sie immer ausgeglichen sein müssen. Außerdem
gilt Kunst und Kultur immer noch als freiwillige Aufgabe – kommt also erst zum Zug, wenn alle Pflichtaufgaben
gedeckt sind. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.
Eine Herausforderung der Zukunft ist deshalb, Kommunen so auszustatten, dass sie Kunst und Kultur
als Teil der Daseinsvorsorge stemmen können. Kultur darf nicht länger freiwillige Leistung sein, sie
muss kommunale Pflichtaufgabe werden.
Wie kann Finanzierung zustande kommen? Förderung von Kunst und Kultur muss als Kernaufgabe
staatlichen Handelns verstanden werden. Deshalb brauchen wir auch einen Diskurs zu Aufgaben und
Zielen staatlicher Kulturförderung. Darauf aufbauend kann dann entschieden werden, wie viele
Mittel auf den jeweiligen Ebenen für Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden und woraus
diese Töpfe sich speisen.
Landeskultur-Entwicklungspläne, die Visionen und Ziele staatlichen Handelns definieren, und
Kulturfinanzberichte, die die Ausgaben für diese Ziele im Blick haben, gehören zu einem modernen
Verständnis solide legitimierter, gut finanzierter staatlicher Kulturpolitik.


Unser Anspruch:

  • Landesentwicklungspläne Kultur: Diskurs mit Zivilgesellschaft, Verbänden, Kreativen,
    Institutionen und Verwaltung zu Aufgaben und Zielen von Kulturförderung vorantreiben
    und verbindliche Leitlinien schaffen
  • Kulturfinanzberichte etablieren, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren
  • Kommunen bei Kunst- und Kulturförderung dauerhaft stützen
  • Kultur als kommunale Pflichtaufgabe verankern

DIE KREATIVWIRTSCHAFT UND DIE KULTUR


Kunst und Kultur brauchen Raum für Experimente ohne Ziel; Raum für Scheitern und Wachsen. Die
Innovationskraft und Resilienz der Künste hat immense Bedeutung für unser Land. Vielfach öffnet
sich die Kulturszene für andere Bereiche und geht neue Partnerschaften ein, um innovativ zu
bleiben.
Diese Agilität wirkt auch in andere Sektoren unserer Gesellschaft.
Kunst und Kultur sind Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft. Wie bei Sozialunternehmen ist auch bei
Kulturunternehmen der Mehrwert nicht immer ein materieller.
Kultur- und Kreativwirtschaft generiert ökonomischen Mehrwert, eine vor Ort starke
Bruttowertschöpfung. Und sie generiert sozialen Mehrwert.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist Standortfaktor und wichtig für das Image einer Region –
niemand will dort leben, wo Bibliothek oder Kino eine Autostunde entfernt sind. Kultur- und
Kreativwirtschaft schafft Bildungsangebote im Sinne von lebenslangem Lernen und Krisenresilienz.
Diese enorme Kraft, die Dynamik und das große Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft spiegeln
sich bisher nicht in adäquater und passgenauer Förderung wider. Eine koordinierte, gezielte und
strategische staatliche Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Teil von Standortpolitik ist
daher für Bayern überfällig:
Wir wollen einen besseren Zugang zu Wirtschaftsförderung und Förderprogrammen, die auf die
Branche zugeschnitten sind. Ein Beispiel sind Förderungen für nicht-technologische Innovationen:
Wieso gibt es bisher in Bayern zum Beispiel Geld für neue Kino-Lautsprecher, aber nicht für
innovative inhaltliche Angebote wie z.B. Kulturstreaming in den Kinosaal? Eine koordinierte,
institutionalisierte Kooperation von Wirtschaftsministerium und Kunstministerium istfür eine
gelungene Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft unabdingbar.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht wie jeder Wirtschaftszweig Forschung und Entwicklung.
Eigene künstlerische Forschung und Experiment fördern wir ebenso wie eine Zusammenarbeit der
Kultur- und Kreativwirtschaft mit Wissenschaft und Forschung, wie zum Beispiel im Bereich der
Künstlichen Intelligenz oder bei soziologischen Themen.
Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens sollten in Zielvereinbarungen der Ausbildung von Kreativen
fest verankert werden. Bis Kreative, die wirtschaftlich arbeiten möchten, am Markt etabliert sind,
vergehen oft viele Jahre, gleichzeitig sind Budgets in Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft
oft deutlich geringer als in klassischen Industrien. In Förderprogrammen sind daher
Gründungsphasen zu flexibilisieren und Bagatellegrenzen möglichst zu vermeiden.
Kultur- und Kreativwirtschaft profitiert von freien Künsten: Kreative Prozesse und freie künstlerische
Arbeit verbinden innovative Wirtschaft, sich wandelnde Gesellschaft, moderne Bildung im Sinne
einer BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) sowie agile Wissenschaft und Forschung. Kunst
und Kultur können Diskursräume öffnen und Fragen der Ethik, der Ziele wirtschaftlichen Schaffens
wie auch gesellschaftlichen Handelns und der Verantwortung verhandeln. Reallabore können dies
unterstützen. Auch freie Künste dienen so als Motor von Wirtschaft und als Teil der Kultur- und
Kreativwirtschaft.
Diese Dualität von freier Kunst und Wirtschaftskraft gilt auch für den Medien- und Filmbereich,
einen wesentlichen Teil unseres kulturellen wie wirtschaftlichen Lebens in Bayern. Und sie gilt für
Architektur und Werbung, wo Stadtbild und Zugehörigkeit verhandelt und Images für
gesellschaftliche Gruppen oder Lebensräume geschaffen werden.


Unser Anspruch:

  • Kultur- und Kreativwirtschaft als resilienten Wachstums-Motor und Standort-Faktor
    anerkennen und wie andere anerkannte Wirtschaftszweige fördern
  • Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft voranbringen
  • Zugang zu Wirtschaftsförderung im nicht-technologischen Bereich für Kultur- und
    Kreativwirtschaft etablieren
  • wirtschaftliche Basics in Ausbildungs-Zielvereinbarungen berücksichtigen

DIGITALISIERUNG GEHÖRT DAZU


Nachhaltigkeit bedeutet auch Zukunftsfestigkeit. Digitalität ist dabei selbstverständlich Teil von
Kunst und Kultur.
Die Möglichkeiten der Monetarisierung digitaler Angebote hinkt der Nutzung digitaler Angebote
massiv hinterher. Die digitale Transformation begann lange vor der Pandemie und wurde durch
diese enorm beschleunigt.
Wie erleichternd wäre es für Kreative, von bleischweren Antrags- und Zuwendungs-Nachweis-
Papierbergen befreit zu werden. Das Publikum erfährt durch umfassende digitale Services nicht nur
ein verbessertes Kulturerlebnis, es kann auch gezielt nach veränderten Interessen oder einer
Besuchserfahrung befragt werden. Das hilft, die Angebote unserer staatlichen und staatlich
geförderten Einrichtungen weiter zu verbessern.
Bühnen, Museen, Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser: Wir stehen für
eine ganzheitliche Strategie in den Kultureinrichtungen aller Sparten, um den digitalen Wandel und
die daraus erwachsenen Bedarfe zu stemmen.
In Teams und beim Publikum brauchen in diesem Prozess Digital Natives und weniger digitalaffine
Menschen gleichermaßen Raum.

Unser Anspruch:

  • Coaching- und Beratungsleistungen für digitale Angebote lancieren
  • Monetarisierung digitaler Angebote voranbringen
  • Ehrenamts- und Profi-Kultur aller Sparten den digitalen Wandel ermöglichen
  • Anlaufstellen und Fördertöpfe für diese Transformation schaffen
  • digitale Antrags- und Abrechnungsprozesse etablieren
  • Digital Ticketing und digitale Evaluation der Besuchserfahrungen bei staatlichen Angeboten

EHRENAMT


Eine starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen. Ehrenamt und demokratisches
Engagement stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere
Aufgabe, auch im Bereich Kunst und Kultur.
Wir GRÜNE finden, bürgerschaftliches Engagement soll kein Ersatz für staatliche Förderung werden.
Aber wenn das Ehrenamt schon dort hilft, wo sich der Staat in der Vergangenheit zurückgezogen hat,
muss es zumindest unterstützt werden.
Das betrifft bei Bedarf zum Beispiel Unterstützung dabei, sich professioneller zu organisieren und zu
strukturieren.
Oft fehlen Ehrenamtlichen Ressourcen für Administration. Hier kann auch der Vorschlag der
Bundestags-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ für den Ehrenamtsbereich helfen,
bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung anzuerkennen und die Verwendungsnachweise
von Mitteln zu vereinfachen.
Ein reges Engagement der Zivilgesellschaft im Ehrenamt fördert das Kunst- und Kulturverständnis
vor Ort. Alle Formen von Kooperationen zwischen Kultur und Gesellschaft sind deshalb zu fördern –
sei es inhaltlich, organisatorisch, räumlich oder finanziell.
Neben dem traditionellen Ehrenamt in gewachsenen Strukturen wächst in Bayern projektbasiertes
ehrenamtliches Engagement, aber auch die ehrenamtliche Beteiligung an Partizipationsformaten,
wie beispielsweise Open Stages. Diese neuen Formen der Beteiligung und Interaktion werden für die
gesamte Kulturszene immer wichtiger. Wir wollen darum Partnerschaften zwischen
Kultureinrichtungen, Initiativen, Vereinen, interessierten Laien, engagierten Gruppen, usw.
unterstützen und fördern.
Auch hier sollen verbesserte Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
niedrigschwellige Beratungs- und Vernetzungsangebote Wissen bündeln und eine Grundlage für
flexiblere Förderung sein.

Unser Anspruch:

  • Ehrenamt im kulturellen Bereich inhaltlich, organisatorisch und räumlich stützen
  • neue Beteiligungs- und Partizipationsformate aufgreifen
  • Partnerschaften zwischen ehrenamtlichen und professionellen Kulturschaffenden sowie
  • Institutionen durch Qualifizierungsangebote, Abbau von Hürden in Förderstrukturen und
  • Beratungsangebote verbessern

CORONA


Die Corona-Politik der CSU-FW-Regierung hat in Bayern zu einem massiven Vertrauensverlust der
Kultur in die Politik und zu einer nie dagewesenen Schrumpfung im für die Liquidität von
Kulturbetrieb nötigen Vorverkauf geführt. Gleichzeitig ist das Publikum ins Private und Digitale
abgewandert, ohne dass es tragfähige Konzepte für die Monetarisierung digitaler Kulturangebote
gäbe. Das Ende dieser Entwicklungen deutet sich aktuell nur zögerlich an.
Entsprechend ist jetzt eine gemeinsame Anstrengung gefragt, bestehende Strukturen zukunftsfähig
zu machen, neue Publika zu erschließen und alte zurückzugewinnen.
Veränderung ist immer auch eine Chance. Die Kulturpolitik muss dabei begleiten, unterstützen und
Ressourcen für die Transformation dort, wo sie fehlen, bereitstellen. Die kulturelle Vielfalt in Land
und Stadt sicherzustellen, bleibt dabei eine wichtige Aufgabe.


Unser Anspruch:

  • die Kulturbranche nach Krisen beim Wiederaufbau unterstützen
  • die einmalige Chance zur strukturellen Transformation der Kulturbranche nutzen und
    abseits von Nachwuchssorgen und Mitteldebatten zukunftsfest machen

KUNSTFREIHEIT

Die Kunst ist frei. Sie unterliegt keinem Zweck und steht für sich selbst. Sie bildet und stärkt und
wirkt mit ihren Diskursräumen und Angeboten gegen die Kräfte, die an unserer Demokratie zerren.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz

Der Nationalsozialismus markiert auch für Bayern den stärksten Bruch unserer Zivilisation und Kulturgeschichte.
Durch Mord und Vertreibung wurden verschiedene künstlerische und ästhetische Traditionslinien eliminiert,
die unsere bayerische Kunst und Kultur mitgeprägt haben. Aus diesen Erfahrungen erwächst eine
besondere Verantwortung für den elementaren Wert der Freiheit der Kunst in Werk und Wirken.
Aktuelle kulturpolitische Debatten, aber auch das reflexhafte Schließen unserer Kulturorte mit den Wellen
der Pandemie zeigen, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Kunstfreiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir wollen ein politisches und gesellschaftliches Umfeld für Kunst und Kultur bewahren, das Kunst
nicht in den Dienst nimmt für Interessen von Ausgrenzung, Hass oder Nationalismus. Es ist unsere
Aufgabe, Kunst und Kultur als Möglichkeits-Räume zur freien und zukunftsfähigen Entwicklung zu
schaffen.


Unser Anspruch:

  • freie Erprobungs- und Möglichkeitsräume schaffen
  • Kunst und Kultur ohne Zweck, als Wert an sich fördern
  • Kunstfreiheit sichern

HISTORISCHE VERANTWORTUNG

„Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen für die vielstimmigen
Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der Menschen, die hier leben.
Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss
selbstverständlicher Teil unserer (…) Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in
der alle Menschen frei von Rassismus leben können. Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im
Kulturbereich viel zu wenig aufgearbeitet. “


Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zeitgenössische Kunst ermöglichen und kulturelles Erbe bewahren – beides muss gleichzeitig gelingen, auch
wenn die Ressourcen knapp sind. Archive, Bibliotheken, Museen, aber auch Neuinterpretationen
historischer Stoffe leisten hier einen wichtigen Beitrag.
Die Aufarbeitung unserer kolonialen Geschichte und Verantwortung bleibt in engem Schulterschluss
von Museen, Hochschule, Forschung und Initiativen in Bayern und in den ehemals kolonisierten
Ländern wichtige Aufgabe.
Kooperation auf Augenhöhe und gegenseitiger Respekt dabei kann wiederum neue, produktive
Kooperationen möglich machen – international, aber auch vor Ort.
Prägend für Deutschland bleibt auch der Zivilisationsbruch der Shoa. Ein starkes Land wie Bayern
sollte denen, die es lieben, keine weiteren Überraschungen im Bereich der NS-Raubkunst kredenzen.
Oberste Priorität hat deshalb ein Ampelsystem für als unbelastet geklärte Kunst, Kunst mit unklarer
Provenienz und Raubkunst. Es braucht den politischen Willen, damit Datenbanken und Archive
endlich zugänglich gemacht werden.
Bei strittigen Fällen ist die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (“Limbach-Kommission”), die der Freistaat mit ins Leben
gerufen hat, anzurufen. Private Stellen sind aufgefordert, dies dem Freistaat nachzutun.
Für belastete Objekte muss rasch und unbürokratisch eine individuelle Lösung (Rückführung oder
Entschädigung) mit den Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen gefunden werden.
Digitale Datenbanken müssen künftig für alle zur Verfügung stehen. Nur dann können auch die Erben
von Eigentümer*innen aktiv werden und die Provenienzforschung selbst voranbringen. Mehr
als sechzig Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer und in Erwartung des 50. Jahrestages ihres Falls
tritt auch die Aufarbeitung dieses Teils der Geschichte in den Blick der Aufarbeitung: Pilotprojekte
wie das zur Untersuchung kritischer Provenienzen aus SBZ und DDR in nichtstaatlichen Museen des
Freistaats Bayern sind daher begrüßenswert.

Unser Anspruch:

  • Provenienz-Ampelsystem für Kunstwerke
  • Objekte noch stärker digitalisieren, Archive und Datenbanken zugänglich machen
  • Lösungen für die Hinterbliebenen der rechtmäßigen Eigentümer*innen von belasteten Objekten finden
  • Kooperation mit der Beratenden Kommission

GESCHLECHTERGERECHT UND FAMILIENFREUNDLICH!


Gleichberechtigung bedeutet Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancen. Strukturelle Benachteiligung
von Frauen beginnt oft mit der Elternzeit und setzt sich bei der Altersdiskriminierung junger oder
älterer Frauen fort.
Gerade im Kunst- und Kulturbereich, wo Förderungen oft ans Lebensalter gekoppelt sund, genauso
wie bei Stipendien und Residencies, wenig an die Realitäten von Menschen mit Familie angepasst
sind, braucht es Korrekturen, um strukturellen Wandel zu ermöglichen.
Kinderbetreuungsmodelle sind deshalb förderfähig zu machen, um Frauen, die immer noch einen
großen Teil der Care-Arbeit leisten, Zugang zum Arbeitsmarkt Kultur zu erleichtern.
Kinder und die Zeit, die man mit ihnen verbringt, dürfen für Stipendien und Förderungen kein
Hindernis mehr sein.
Wo Förderung und freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen, sind Quoten ein wichtiges
Instrument, in der Hoffnung, dass sie sich eines Tages selbst überflüssig machen.


Unser Anspruch:

  • Kriterien staatlicher Förderungen, Stipendien und Residency-Programme an die Realitäten
    von Menschen mit Familie anpassen
  • Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit bei Kulturproduktion förderfähig machen
  • wenn nötig, Quoten als Instrument für Parität einsetzen

DIVERS!


Kulturelle Teilhabe muss für alle möglich sein. Und alle bedeutet ALLE –

  1. im kreativen Prozess, sei es in Laienkultur oder im Profibereich,
  2. in der künstlerischen Ausbildung und kulturellen Bildung,
  3. durch Sichtbarkeit in Inhalten und
  4. als Zielgruppe und Publikum

Umfassende Teilhabe mit all ihrer Diversität bereichert künstlerische Prozesse um neue
Perspektiven, Orte, Ideen und Möglichkeiten. Teilhabe ist ein Prozess. Wo sie noch nicht umgesetzt
ist, sind wir gefordert, sei es an sichtbaren Stellen oder auch in internen Strukturen.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität braucht es in allen Bereichen unserer Institutionen, in
Teams, aber auch in allen Führungsebenen und in der Besetzung von Gremien und Jurys. Wo
Gremien und Jurys klein sind, kann es helfen, durch Leitfäden, Schulungen oder Hinzuziehung der
Expertise Betroffener unterschiedliche Perspektiven abzubilden oder neue Zielgruppen zu
erschließen.
Öffentliche Mittel sind für alle Teile der Gesellschaft da. Deshalb darf eine Vergabe von
Fördermitteln geknüpft sein an konkrete Konzepte zur Weiterentwicklung von Institutionen und
Organisationseinheiten im Sinne von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit.
Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Einbeziehung jüngerer Perspektiven und
Erfahrungen von Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oft schon zu einer
Diversifizierung in vielen anderen Bereichen führt.
Diversitäts-Beauftragte können bei einer Öffnung hin zu mehr Teilhabegerechtigkeit helfen.
Ebenso hilfreich wäre die staatliche Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen
für Kunst- und Kultureinrichtungen und Kommunen zur teilhabeorientierten Öffnung und
diversitätsbewussten Entwicklung.


Unser Anspruch:

  • Teilhabe im kreativen Prozess, in der künstlerischen (Aus-)Bildung, der inhaltlichen
  • Repräsentation und der Rezeption ermöglichen
  • Maßnahmen für die Sensibilisierung von Entscheidungsträger*innen auf den Weg bringen
  • Konzepte für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit bei Mittelvergabe
  • entsprechende Förderungen von Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für Kunst-
    und Kultureinrichtungen sowie Kommunen
  • Kommunikation staatlicher Kultureinrichtungen an Weltstandards anpassen und auf solide
    und zeitgemäße Füße stellen

KULTURELLE BILDUNG


Ästhetische Bildung ist eine Bildung, die das Verständnis für Kunst und Kultur und die kritische
Auseinandersetzung damit fördert. Sie hilft, kreatives Denken, Sensibilität und Analysefähigkeit zu
entwickeln. Sie sorgt gleichsam für die Entwicklung von Publika als auch für das Wachsen
künstlerischen Nachwuchses. Ästhetische Bildung wirkt ganzheitlich, gewährleistet nachhaltiges
Lernen und inneres Wachstum. Sie macht stark und klug.
Alle Gruppen der Gesellschaft sollen deshalb Zugang zu ästhetischer Bildung haben, aber auch auf
individuelle Weise von kulturellen und künstlerischen Angeboten angesprochen werden. Deshalb
gilt es, Angebote in Kulturinstitutionen, aber auch in Einrichtungen der Zivilgesellschaft – in
Gruppen, Vereinen und Initiativen – zu stärken und Zugänge zu ermöglichen.
Kulturpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Wir haben in Bayern mehrfach erlebt, wie
Ausgrenzung und Diskriminierung, Hass und Hetze in Gewalt umschlagen können. Kulturelle Bildung
stärkt Demokratie und schützt vor Diskriminierung, gruppenbezogenem Menschenhass und
Populismus. Kunst und Kultur können zwischen Kulturen vermitteln und helfen, andere zu
verstehen.

In einer Welt, die immer schneller wird, mit einem Überfluss an Angeboten ist es für Kinder
und Heranwachsende nicht leicht, eine Orientierung zu finden. Kunst und Kultur können eine solche geben.
Bei der kulturellen Bildung geht es um den ganzen Menschen, um die Bildung seiner
Persönlichkeit, um Emotionen und Kreativität. Ohne kulturelle Bildung fehlt ein Schlüssel zu wahrer Teilhabe.
Deshalb ist auf keinem Feld die Verantwortung des Staates, aber auch der Zivilgesellschaft und der
Kultureinrichtungen größer. Kulturelle Bildung macht nicht nur stark, sondern auch klug. Denn sie hat gleichermaßen
Auswirkungen auf Persönlichkeitsentwicklung und Lernfähigkeit. Ein besonderes Augenmerk auf die Belange
kultureller Bildung zu legen war deshalb für viele von uns Herzensangelegenheit. Dabei darf der Blick nicht
nur auf Kinder und Jugendliche gelegt werden.

Grundsatzprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In Institutionen wie Landesjugendkunstschulen oder Musikschulen wird bereits viel geleistet. Die
kulturelle Bildung muss aber in allen Bereichen öffentlichen Lebens als Handlungsfeld begriffen
werden, das in die Gesellschaft hineinwirken kann.
Stichwort ist hier “Outreach und Community”: Outreach als die Kommunikation nach außen – also
gezielt auf Menschen zuzugehen, um sie zu erreichen und sie teilhaben zu lassen. Community als die
Gemeinschaft – also Menschen zusammenzubringen, die bereits miteinander verbunden sind über
eine in irgendeiner Weise gemeinschaftliche Identität, lokal, regional oder auch virtuell. Dafür braucht es
eine solide Grundfinanzierung von Institutionen, die Outreach und Community, kulturelle
Bildung und Vermittlung miteinschließt.

Wir werden unserem Anspruch nicht gerecht, solange kulturelle Bildung hauptsächlich aus
Drittmitteln finanziert wird, also überhaupt nicht im Fokus der Kulturpolitik liegt.
Es gibt keine Ansprechpersonen auf höchster Ebene für kulturelle Bildung, denn sowohl das
Bildungs- als auch das Kunstministerium sind irgendwie verantwortlich, aber niemand richtig. Die
Staatskanzlei macht kulturelle Bildung, wenn es um Medien geht, das Finanzministerium mischt mit,
sobald “Heimat” drauf steht, das Sozialministerium macht kulturelle Bildung für sozial schlechter
Gestellte, usw. Die Koordination der Bemühungen unterschiedlichster Verwaltungen auf lokaler,
regionaler und staatlicher Ebene funktioniert ohne zentrale Ansprechpartner und ohne Vernetzung
der Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien nicht.
Kulturelle Bildung braucht einen zentralen Ort, der institutionsübergreifend Ansprechpersonen und
Vernetzung bietet: ein eigenes Kompetenzzentrum kulturelle Bildung für Schulen, private und
kommunale Bildungseinrichtungen und Kulturlandschaft.
Diese zentrale Anlaufstelle zu schaffen ist drängend und wichtig, um Schulen, Kitas,
Volkshochschulen, Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren
außerschulischen Verbände und Organisationen sowie Kulturinstitutionen stärker in staatliches
Handeln einzubeziehen und vielfach parallel agierendes staatliches Handeln zentral zu vernetzen.
Dieses Kompetenzzentrum kann Transformation begleiten – zum Beispiel 2026 die Umstellung auf
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Es kann die zentrale Einrichtung im Freistaat werden für
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen sowie für die Vernetzung im gesamten Themenspektrum
der kulturellen Teilhabe und Bildung.
Wir müssen in Bayern im Bereich kulturelle Bildung inhaltlich wie finanziell an die Standards
anderer Bundesländer aufschließen.
Überall dort, wo der Staat tätig wird, sind die Entwicklungen wissenschaftlich zu begleiten und
stetig zu evaluieren, um bei Bedarf angepasst werden zu können.


Unser Anspruch:

  • kulturelle Bildung als festen Baustein der Kulturförderung verstetigen
  • Stellen für kulturelle Bildung an allen staatlichen Kulturinstitutionen schaffen und ausbauen
  • Expertise und Wissen bündeln: zentrale Anlaufstelle für Initiativen der kulturellen Bildung schaffen

FAIR GREEN CULTURAL DEAL


„Ihr Herrn, die ihr uns lehrt, wie man brav lebenUnd Sünd und Missetat vermeiden kann
Zuerst müßt ihr uns was zu fressen geben
Dann könnt ihr reden: damit fängt es an.“

Bertold Brecht.,„Wovon lebt der Mensch?“ Zweites Dreigroschen-Finale

Die bayerische Staatsregierung hat im Juli 2021 Klimaneutralität bis 2040 als Ziel für Bayern gesetzt.
Dieser Anspruch muss von Handeln begleitet werden und wirkt in alle Bereiche unseres Lebens. Wir
Grüne sehen Nachhaltigkeit dabei ganzheitlich und betrachten sowohl die soziale als auch die
ökologische Nachhaltigkeit. Um alle Menschen mitzunehmen, ist ein gemeinsames, paralleles
Entwickeln von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit unabdingbar. Das betrifft auch den Kulturbereich.
Staatliche Einrichtungen brauchen personell und finanziell die richtige Unterstützung für die Erarbeitung
eines in Zukunft verbindlichen Nachhaltigkeitskonzepts für Klima, Umwelt und soziale Strukturen. Wir
brauchen den Fair Green Cultural Deal.

Um die Transformation im Kulturbereich zu fördern, möchten wir spezielle Beratungsangebote
ebenso etablieren wie die Qualifizierung von Fachkräften auf dem Gebiet des
Transformationsmanagements.
Kunst braucht Austausch. Wo Mobilität nötig ist, versuchen wir die Umweltkosten-Nutzen-Rechnung
in Richtung einer positiven Nutzung des CO2-Budgets zu verschieben. Dafür braucht es inhaltliche
und zeitliche Verbesserungen: Es hilft, mit der Bahn zu fahren, es hilft aber auch, nicht nur für einen
einzigen Termin zu reisen oder Objekttransporte zu bündeln. Für Gastverträge ermöglichen wir
umweltfreundliches Reisen durch Anerkennung der Reisetage als Arbeitszeit, sofern nicht geflogen
wird.
Materialinitiativen, die in Kunst und Kultur benötigte Materialien sammeln, aufbereiten und der
Mehrfachnutzung zuführen, etablieren wir bayernweit als Standard.
Nachhaltigkeit ist mehr als CO2 und Müll: Sozial-ökologische Nachhaltigkeit ebenso wie
Klimafreundlichkeit sind Aspekte, die bei staatlicher Kulturförderung in Bayern förderfähig werden
müssen. Anreize sind wichtig, um unsere gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Kultur ist ein Bereich, dem in der Vergangenheit vielfach neue Aufgaben aufgebürdet wurden
und dem trotz struktureller Unterfinanzierung nie automatisierte Anpassungen an Inflation oder
Kostendruck zuteil wurden. Deshalb braucht die Kultur Unterstützung, um diese wichtigen Aufgaben
stemmen zu können.


Unser Anspruch:

  • Nachhaltigkeit in allen Dimensionen fest in der Struktur von Kulturinstitutionen verankern
    – Transformationsmanagement als Weiterbildung anbieten und Stellen in diesem
    – Bereich finanzieren
    – Nutzung von Material-Initiativen zum Standard machen
    – Nachhaltigkeits-Konzepte etablieren, finanzieren und umsetzen
    – Handlungsfelder für Transformationsprozesse für jede Institution festlegen
    – Green Culture Desk auf Landesebene als zentrale Koordinationsstelle etablieren
  • staatliche und nichtstaatliche Institutionen bei der Transformation unterstützen
  • Maßnahmen für Nachhaltigkeit bei staatlichen Förderungen förderfähig machen
  • Beratung zur Nachhaltigkeit förderfähig machen
  • in allen Bezirken Ansprechpersonen für Nachhaltigkeits-Beratung für solo-Selbständige
  • Kreative einrichten
  • Mittel für Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereitstellen

Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

Meine Rede zum Haushaltsplan 2023 – Einzelplan 15 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Lieber Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kolle- gen, lieber Herr Hintersberger!

Die AfD ist möglicherweise ein bisschen verwirrt gewesen, weil sie im Einzelplan 15, in dem es um Studierende geht, über Bildung für Kinder gesprochen haben, wo es um Geld für Unis ging. Möglicherweise denkt man da ganz rechts außen nicht richtig mit.

(Zuruf: Zukunft der Kinder!)

Dabei ging es um die Zukunft der Kinder. Immerhin kam dann noch in einem Halbsatz ganz am Schluss der große Schwerpunkt Kultur vor, der auch in diesem Einzelplan steckt und der hier in Bayern sogar verfassungsrechtlich niedergeschrieben ist. Wir leben hier in einem Kulturstaat und nicht in einem Hightech-Staat. Ihr Fokus wundert mich aber gar nicht. Wer Markus Söder kennt, weiß, dass er Weltklasseorchester mit Fußballvergleich zu entsprechenden Jubiläen gratuliert, und weiß, wie er es bei der Ralph-Siegel-Premiere manchmal bis zur Pause schafft und dass er sonst trotz Zusagen in der Kultur eher mit Abwesenheit, aber vor allem immer mit Denkpausen glänzt. Ich komme gleich noch zu den Baustellen im Haushalt, mit denen das zu tun hat.

(Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU))

Sein Minister ist nämlich derjenige, der sich wünscht, dass dann andere zahlen sollen. Da wird es schwierig. Die Söder-CSU hat keine eigenen Visionen. Betont wurde: Für die Hochschulen gibt es Rahmenverträge. In der Kultur gibt es überhaupt keine Zielsetzungen, keine Leitplanken, geschweige denn Visionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man dann keine eigene Vision hat, aber immer noch mehr – ich zitiere hier: – „privates Engagement und Unterstützung der Bürgerschaft“ fordert, darf man sich nicht wundern, wenn dann irgendwann plötzlich die Legitimation und der breite Zuspruch dieser Bürgerschaft schwinden. Dann fragen sich immer mehr Menschen: Was hat denn das mit mir zu tun? Was ist denn los, wenn hier im Kulturstaat Bayern plötzlich alle lieber am Handy daddeln und irgendwelche Wurstfotos oder sowas posten? – Wir Grüne fordern, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ bei uns in Bayern auch umsetzen. Weg mit der Intransparenz, her mit Zielsetzungen oder Visionen, mehr Geld für Inhalte, weniger Geld für repräsentative Zwecke! Kulturpolitik ist auch in einem Wahljahr nicht da, wo man ein schöneres Foto machen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu den Inhalten gehört auch, dass die Menschen mit Lust und Leichtigkeit kommen und die Inhalte sehen können. Wir brauchen ein Online-Ticketing-System für bayerische Museen. Wir brauchen starke Vermittlung und kulturelle Bildung. Wie wenige Stellen Sie für Outreach und staatliche Kultur zur Verfügung stellen, ist beschämend. Dass in der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Daueraufgaben immer wieder als Projekte gelabelt werden, ist schlicht skandalös.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Skandal ist auch die Ignoranz der eigenen Klimaziele. Natürlich muss da die Kultur auch einen Beitrag leisten. Die will das auch; dann kommen aber Sie daher und sagen: Zahlen sollen es bitte die anderen. Transformationsmanagement und Anreize für sozialökologischen Umbau werden verneint. Bei der Unterstützung von Zertifizierung fehlt alles. There is no music on a dead planet, und auch Schuhplatteln geht auf einem toten Planeten leider nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenig nachhaltig ist auch der beständige Riesensanierungsstau in Kultur-, Hochschul- und Universitätsbauten. Den können Sie nicht schönreden. Teils regnet es durch Dächer, und der Beton fällt einem auf die Füße. Der Haushalt zeigt: Für die Dramatik der aktuellen Situation fehlt Ihnen seit Jahren jegliches Verständnis. Die Kostenschätzungen lagen schon vor drei Jahren bei über 5,8 Milliarden Euro. Seither bekommen wir gar keine Zahlen mehr. Die Beweihräucherung der Hightech Agenda Bayern nützt nichts, wenn unten drunter die Infrastruktur wegrottet, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau wie die Kultur haben sich übrigens auch unsere bayerischen Hochschulen längst auf den Weg zur Nachhaltigkeit gemacht und wollen bis 2030 klimaneutral werden. Dabei dürfen wir sie nicht alleinlassen. Dafür brauchen sie dringend entsprechende Mittel.

Die Mangelwirtschaft und die Bankrotterklärung gibt es unserer Meinung nach auch beim studentischen Wohnen. Der Kollege Hintersberger hat erzählt, wie viel mehr die Studierendenwerke bekommen. Das reicht aber nicht, damit diese gestiegene Zahl an Studierenden, 404.000, auch eine Bleibe findet. Hier in München kosten WG-Zimmer leicht über 700 Euro. Das liegt auch daran, dass in München 1.500 geförderte Apart- ments in der Münchner Studentenstadt seit fast zwei Jahren leer stehen und dass deren Sanierung beim Ministerium in der Prioritätenliste offenbar ganz weit hinten steht.

(Robert Brannekämper (CSU): Das Ministerium ist nicht zuständig!)

Außer einer Arbeitskreisgründung ist da nichts passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ob die BayernHeim, wie angekündigt, übernehmen kann, steht in den Sternen. Die CSU ist hier zuständig, Herr Brannekämper.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Anderswo in Bayern sieht es auch nicht anders aus. Viele hochbegabte Studierende entscheiden sich gegen die Topstandorte in Bayern. Ohne hochbegabte Studierende sieht dann auch die Hochglanz-Agenda gleich ganz anders aus.

Last, but not least: Vor ein paar Wochen war die Direktorin der Ukrainischen Freien Universität hier zu Gast. Angesichts der Entwicklungen des letzten Jahres ist es gut, diese traditionsreiche Bildungsinstitution zu unterstützen. Das sollten wir weiterhin tun, allerdings noch mehr als bisher. Wissenschaft und Kunst sind Fundamente unseres Zusammenlebens. Hier Strukturen stärken heißt, Zukunft bauen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

„Kleine Anfrage“ – Azp „Rechtliche Grundlage der Förderrichtlinien im Kulturbereich“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Festlegung eines Eigenanteils in den Richtlinien der Förderprogramme für Kunst und Kultur der bayerischen Ministerien und deren nachgeordneter Stellen, aus welchem rechtlichen Grund können Eigenmittel oft nicht durch Drittmittel dargestellt werden und mit welchen Stundensätzen (in Euro) wird die eigene Arbeitszeit der hervorragend ausgebildeten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben, als Eigenmittel anerkannt (Bitte tabellarisch pro Ministerium und Förderprogramm aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

Grüne fordern: auch in der Kunst gleiches Geld für gleiche Arbeit

Zum diesjährigen Equal Pay Day, der unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ steht, erklären Sanne Kurz, MdL (Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Erhard Grundl, MdB (Kulturpolitischer Sprecher und Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

„Kunst ist oft ihrer Zeit voraus, bricht mit traditionellen Sichtweisen und Mentalitäten und eröffnet so neue ungewohnte Blickwinkel. Wenn es um Geld geht, ist die Kunstszene allerdings alles andere als gesellschaftliche Avantgarde“, erklärt Erhard Grundl, MdB

Auf 30 Prozent beläuft sich der Gender Pay Gap in Kunst und Kultur, im Vergleich zur gesamtgesellschaftlichen Lohnlücke von 18 Prozent – ein Skandal. Die Pandemie hat das noch verstärkt. Im zähen Wiederanlaufen des Kulturbetriebs der Nach-Corona-Zeit setzen viele Kunstproduktionen auf Altbewährtes, auf das, was vermeintlich sicher Geld einbringt – und damit auf männliche Protagonisten. Frauen gelten in diesem stereotypen Denken als Risiko, obwohl die Forschung zweifelsfrei belegt: Frauen in Entscheidungsgremien sind ein Schlüssel zum Erfolg.

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr Gehaltstransparenz zu erreichen und die Gehaltslücke zu schließen. Das Ziel sind paritätisch und divers besetzte Entscheidungsgremien und Jurys sowie die Verbesserung der sozialen Sicherung für freischaffende Künstler*innen und Kreative insgesamt. Dazu gehören die Einführung von Mindesthonoraren in staatlich geförderten Einrichtungen, eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen und hybrid Beschäftigen und ein Stärkung der KSK.“
 
Sanne Kurz, MdL erklärt für die Landtagsgrünen:

Wir hatten schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Landtagsbeschluss herbeigeführt, wonach regelmäßige Berichte zur sozialen Lage der Frau in Kulturberufen erfolgen müssen. Doch diese Legislatur geht im Oktober zu Ende, und von Berichten ist bisher keine Spur. Die CSU-geführte Staatsregierung hat im Bereich Einkommen von Frauen schlicht kein Interesse daran, den Fakten ins Auge zu sehen oder gar die Zustände zu verbessern.

Handeln ist überfällig. Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen ein Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung einführen. Das tut niemandem weh, sondern bringt in einem ohnehin unterfinanzierten Sektor wie der Kunst auch noch Geld mit: Wenn ich Frauen gut und fair bezahle, erhalte ich einen Bonus. Ein sehr einfaches Modell, das andernorts in Europa bereits umgesetzt wird.

Bayern ist angeblich bundesweit Spitzenreiter in allem, wenn man Ministerpräsident Söder Glauben schenken möchte. Leider ist Bayern auch bundesweit Spitzenreiter bei der Altersarmut von Frauen. Zum einen liegt das an der – bundesweit höchsten – Teilzeitquote von Frauen: Über 80% aller Frauen mit zwei und mehr Kindern sind in Bayern in Teilzeit. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass gerade in einem Land, in dem die Kultur- und Kreativwirtschaft so stark ist wie in Bayern, Frauen heute immer noch ein Drittel weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen als Männer. In einem Kulturstaat, der so viel Geld in Kunst und Kultur steckt, ist das ein Armutszeugnis!

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Geschlechterschlüssel in der darstellenden Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie der Geschlechterschlüssel (also der Anteil an männlichen, weiblichen, diversen Personen) an den staatlichen Schauspiel-, Konzert- und Opern-Häusern in Bayern im Gebiet der Landeshauptstadt München ist (bitte tabellarisch pro Haus für die Berufsgruppen aufschlüsseln, also u.a. Regie, Choreographie, Schauspiel, Technische Leitung, Produktionsleitung, Intendanz, Bühnenbild, Autorenschaft, Dramaturgie, Video, Komposition, Dirigat, Vermittlung, Maske etc.), wie groß ist der Gender-Pay-Gap und wie groß ist der der Gender-Gap der Positionen in den einzelnen Bereichen?“

Hier geht´s zur Antwort:

Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

„Kleine Anfrage“- AzP „Stand der Dinge Sanierung Haus der Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche vertraglichen Verpflichtungen es vonseiten des Freistaates Bayern gegenüber dem Architekten David Chipperfield, der 2013 den Wettbewerb für die dringen notwendige und viel zu lange aufgeschobene Sanierung des Hauses der Kunst gewonnen hat, gibt, die aktuell mit einer Summe von über 300 Mio. Euro betitelt wird, mit welchen Kosten und rechtlichen Konsequenzen hätte der Freistaat im Falle einer erneuten Wettbewerbsausschreibung zu rechnen und inwieweit entsprechen die dem Jahr 2013 entstammenden Planungen zur Sanierung dem aktuellen Zeitgeist und den Bedarfen der Institution und Gesellschaft?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag Sanierungsbedarf staatlicher Kulturbauten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über bereits beschlossene sowie notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei den staatlichen Kultureinrichtungen zu berichten. Insbesondere soll der Bericht auf folgende Fragen eingehen:

  • Welche baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der staatlichen Kultureinrichtungen, die für den reibungslosen Betrieb der Einrichtungen u. a. aus Sicht des Denkmalschutzes, des Brandschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Besucherinnen und Besucher sowie für Schutz und Erhalt der Exponate nötig sind, sind der Staatsregierung bekannt und mit welchen monetären Kosten ist für diese Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Auch Maßnahmen, die noch nicht im Staatshaushalt veranschlagt, aber deren Notwendigkeit absehbar ist, sollen hier benannt werden.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen für gemeinsam mit anderen öffentlichen Trägern betriebene Kulturbauten, Kulturbauten im Eigentum von Stiftungen mit Beteiligung des Freistaates bzw. Kulturbauten mit Gesellschafterbeteiligung des Freistaates sind in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden und welche stehen in den nächsten fünf Jahren an? Wie hoch sind die Istkosten und Plankosten bei den abgeschlossenen und den derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen? Wie hoch sind die Schätzkosten für die geplanten, bisher im Haushalt nicht aufgeführten Sanierungen?
  • Welche der in Spiegelstrich eins und zwei genannten Bauten sind nach Meinung der Staatsregierung sanierungsbedürftig, welche davon stark sanierungsbedürftig und nach welchen Kriterien priorisiert die Staatsregierung Sanierungen, legt also die Reihenfolge der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen fest?
  • Welche Gründe gibt es dafür, dass die von der Staatsregierung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden und welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung von Kulturbauten mit Blick auf den allgemeinen Sanierungsbedarf staatlicher Bauten ein?
  • Welche Zusatzkosten wie z. B. Reparatur-, Wartungsmaßnahmen, Personalaufwendungen und höhere Energiekosten sind in den letzten fünf Jahren durch unterbliebene bzw. aufgeschobene Sanierungen und Instandhaltungen entstanden (soweit möglich, jeweils mit Angabe der Kosten für die einzelnen Einrichtungen und für die einzelnen Jahre)?
  • Wie schätzt die Staatsregierung den aktuellen Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der staatlichen Kulturbauten ein und wie hoch ist der Bedarf an notwendigen Baumaßnahmen, um einen barrierefreien Zugang zu und barrierefreie selbstständige Orientierung in allen staatlichen Kulturinstitutionen zu gewährleisten?
  • Mittel in welcher Höhe wurden seit Anfang der 18. Legislaturperiode für die Sanierung von staatlichen Kulturbauten genehmigt und wie hat sich diese Summe über die vergangenen 4 Jahre entwickelt?
  • Sieht die Staatsregierung vor, bauliche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an zertifizierte ökologische und energetische Standards zu knüpfen und findet das Zertifizierungssystem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Anwendung? Welche Teil-Zertifizierungen sind bei Sonderbauten möglich? Welche (Teil-) Zertifizierungen davon plant die Staatsregierung für welche Bauten zu bekommen?
  • Welches Einsparpotenzial durch energetische Sanierung sieht die Staatsregierung beim Primär-Energiebedarf der Kulturinstitutionen? Welche Kosteneinsparungen sind dadurch zu erwarten?
  • Welches Einsparpotenzial sieht die Staatsregierung bei Sanierungen aufgrund modernerer Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärmenetz-Anschluss, Geothermie usw.) und wo plant die Staatsregierung energetisch autarken Betrieb nach der Sanierung?
  • Sind der Staatsregierung Kulturinstitutionen (inkl. Depots) bekannt, deren sanierungsbedürftige bauliche Substanz eine Gefahr für die dort ausgestellten oder gelagerten Kunst- und Kulturgüter darstellt und wenn ja welche?
  • Welche Interims-Lösungen sind für die Zeit der Sanierungen angedacht?

Begründung:

Staatliche Kulturinstitutionen sind vielfach in einem desolaten Zustand, die notwendigen Sanierungen, um die Kulturinstitutionen weiterhin reibungslos betreiben zu können werden nicht immer mit der notwendigen Dringlichkeit verfolgt. Beim Haus der Kunst gibt es Sanierungsbedarf seit über 20 Jahren, seit 10 Jahren ist der Bau beschlossen, Staatsoper München, Residenztheater, Marstall, Pinakothek der Moderne, Depots – die Liste ist lang. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume sprach in einem Interview (Abendzeitung vom 03. Juni 2022) von einem „Investitionsbedarf von grob geschätzt drei Milliarden Euro“ – alleine für München. Er gab an, „wir müssen also priorisieren“ und kündigte dafür einen „Masterplan Kultur“, der „noch in dieser Legislaturperiode“ fertig sein solle – eine Zeitspanne, die aktuell noch rund 24 Sitzungswochen des Landtages umfasst.In Zeiten steigender Energiepreise und zweistelliger Inflation schlägt der Sanierungsstau zweifach zu Buche: Planungsprozesse, Sanierungsmaßnahmen und Investitionen werden teurer, gleichzeitig rächt sich die verschleppte bauliche Sanierung durch die steigenden Energiepreise, die letztendlich auf den Freistaat zurückfallen. Gleichzeitig steigen die Zinsen. Um diese Problematik anzugehen, ist es dringend notwendig, auch dem Parlament einen Überblick über alle anstehenden und notwendigen Investitionen zu geben und Planungen öffentlich und transparent zu beraten. Nur so kann eine strategische Priorisie- rung mit breiter Unterstützung der Öffentlichkeit erfolgen und der Investitionsbedarf langfristig abgebaut werden. Es ist Aufgabe der Staatsregierung für den reibungslosen Betrieb der eigenen Institutionen zu sorgen und staatseigene Werte langfristig zu sichern. Dies ist nur mit der notwendigen Informationsgrundlage möglich.

„Kleine Anfrage – AzP „Antrags- und Vergabemodalitäten des Bayerischen Entlastungspakets für Länderaufgaben wie Kunst und Kultur“

Mein Fraktionskollege Florian Siekmann fragt die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung, dass auf der Pressekonferenz zum bayerischen Staatshaushaushalt 2023 am 06.11.2022 – über einen Monat nach der ersten Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder ein eigenes bayerisches Hilfspaket auf den Weg zu bringen – weiterhin keinerlei Details zu den Antrags- und Vergabemodalitäten für die dringend benötigten Hilfen aus Bereichen, die primär in der Verantwortung des Freistaates liegen und bei denen der Bund lediglich unterstützend tätig sein müsste, bekannt sind, wann wird sie umfassende, klare und zielführende Kriterien für die Hilfszahlungen im Kulturbereich formulieren, die geeignet sind, unsere Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden im Kulturstaat Bayern sicher durch den Winter zu bringen und damit das langfristige Bestehen eines breiten und vielfältigen Kulturangebots zu garantieren, für das die Staatsregierung, da der Kulturbereich originäre Ländersache ist, die Verantwortung trägt und werden die Gelder auch rückwirkend, zumindest bis zur ersten Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 21.09.2022, ausgezahlt werden, damit die bereits seit Monaten bestehenden und sich in den kommenden Monaten weiter verschärfenden Härten für die bayerischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden abgeschwächt werden können?

Hier geht’s zur Antwort:

Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Mietzinsfreie Überlassung von Räumlichkeiten an Kunst- und Kulturschaffende“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie kam es dazu, dass die Staatsregierung nun die langjährige Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgegriffen hat und im Einzelplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Haushaltsvermerk aufgenommen hat, aus dem hervorgeht, dass die Universität München die Ausstellung- und Nebenflächen im Umfang von ca. 170 m² im Gebäude Schellingstr. 3 mietzinsfrei für Kunst- und Kulturschaffende zur Verfügung stellt, ob dies als begrüßenswertes Pilotprojekt für weitere Vorhaben der mietzinsfreien Raumvergabe vonseiten der Staatsregierung an Kunst- und Kulturschaffende verstanden werden kann und wie die Staatsregierung dafür sorgen will, dass die Vergabe solch exzellenter Räumlichkeiten transparent gestaltet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

Kunst trifft Verfassung – ein Rundgang durch die Ausstellung im Landtag

Jede Menge Sachverstand und geballte Kreativität sind bei bei den preisgekrönten Werken unseres Wettbewerbs „Kunst trifft Verfassung“ zusammengekommen. Zehn Beiträge waren von unserer Jury ausgewählt worden. Die Ergebnisse kann man sich nun bei einem kursierten Video-Rundgang ansehen.

Wir hatten anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Bayerischen Verfassung die Menschen in Bayern aufgefordert, sich mit unserer Landesverfassung auseinanderzusetzen und künstlerisch überformte „Sachverständigen-Gutachten“ zu erstellen. Aus allen Einreichungen wurden zehn Werke ausgewählt, die sich dem Text auf ihre jeweils ganz eigene Weise nähern oder daran abarbeiten. Zusammen mit meinem Fraktionskollegen Toni Schuberl und Kurator Adi Hoesle führe ich Euch durch die Ausstellung, die demnächst als Wanderausstellung durch Bayern touren soll.

Folgt mir in den Landtag – hier:


Das Beitragsbild ist Teil des Werks „Ererbte Scholle“ von leo N.

Kunst und Antisemitismus – eine Übersicht der Vorgänge um die documenta fifteen in Presse-Berichten

Menschen für Kultur begeistern, für Kulturpolitik begeistern, für künstlerische Praxis und Lebenswelten Kulturschaffender begeistern – das ist mir wichtig. Darum habe ich schon vor langem beschlossen, zu einer Fahrt zur Documenta in Kassel einzuladen. Dann trat der Antisemitismus aus seiner Ecke heraus, trat zu uns an den Tisch und wollte sich setzen.

In mir haben sich mit dem Antisemitismus-Debakel um die Documenta Ahnungen und Befürchtungen bestätigt, die ich gehofft hatte, nie bestätigt zu sehen. „Nie wieder“ sagt sich leicht. Wie müssen aber täglich darum kämpfen. Natürlich gibt es zur documenta fifteen auch Wichtiges zur Kunst und zum Globalen Süden zu berichten.

In diesem Artikel aber habe ich zur Documenta einen Pressereader erstellt, in welchem ich einen groben Überblick zum Verlauf des Antisemitismus-Eklats der documenta fifteen geben will. Außerdem Infos zu einem Buch, in dem ich aktuell immer wieder viel lese und das ich zum Thema Antisemitismus in Kunst und Kultur empfehle, Hinweise von Landeszentralen der politischen Bildung zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Antisemitismus und Links zu Angeboten, mit denen man in sein eigenes, persönliches Umfeld Bildungs-Angebote holen kann, um Stereotypen, Klischees und Vorurteilen, auf denen Hass gegen Jüdinnen*Juden wächst, zu begegnen.

Darkness cannot drive out darkness; only light can do that. Hate cannot drive out hate; only love can do that.

Martin Luther King Jr.

Dinge, die helfen

Was man kennt, wird leichter frei von Vorurteil sein und stärker dem Stereotyp widerstehen, welches sich dem Individuellen überstülpen will. Darum liebe ich Bildung und Kennenlernen. Vielleicht ist etwas für Dich dabei, für die Firma, in der Du arbeitest, für Deinen Sportverein oder Deine Clique? Wir sollten aufhören, bei Bildung nur an Kinder und Jugendliche zu denken! Projekte, die ich mag sind u.a.:

  • YouthNet der Lichterkette e.V. YouthNet ist ein interkulturelles und interreligiöses Netzwerk für München. Es begegnen sich Jugendliche mit christlichem, muslimischem, jüdischem, ezidischem und anderem Hintergrund. Ein Jahr lang kommen junge Menschen zusammen, das Ziel der Treffen ist der gemeinsame Austausch, das kreative Arbeiten und der Umgang in einer offenen und kulturell gemischten Gemeinschaft. Jede*r Teilnehmer*in hat bei YouthNet die Möglichkeit, Instrumente der interkulturellen Kommunikation zu erlernen. Die Fähigkeiten zur Teamarbeit werden gestärkt. Die aktive Integrationsarbeit erhöht die Toleranzbereitschaft aller Teilnehmenden. Junge Menschen können sich bewerben, ältere sich bei den jährlichen Ausstellungen der Jahresprojekte kennenlernen.
  • Shalom Aleikum jüdisch-muslimischer Dialog. Neben der Shalom Aleikum Homepage gibt es einen Instagram– und einen Facebook-Auftritt sowie die digitale Ausstellung Shalom Aleikum Open End. Du kannst Posts teilen oder bei einem der vielen Angebote wie eHabibi teilnehmen. Formate wie ModernEr werfen (kritische) Blicke auf jüdische und muslimische Männlichkeit. Warum nicht mal mit Bekannten zusammen statt Binge-Watching was von Shalom Aleikum gucken oder Bücher von Shalom Aleikum verschenken? Gute und sachliche Betrachtung, viele Perspektiven, Hilfen zur Argumentation, Information und Wissen.
  • Institut für neue soziale Plastik. Der Verein Institut für neue soziale Plastik schreibt über sich: „Der Verein entwickelt künstlerische Projekte zu historischen und politischen Themen. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zur Entwicklung demokratischer Kultur. Wir arbeiten gegen Antisemitismus, gegen Rechtsextremismus und aus einer feministischen Perspektive. Wir machen Theater, schreiben Texte, entwickeln Podcasts, Spiele und Ausstellungen. Das alles tun wir gerne mit Partner*innen, die andere Expertisen mitbringen als wir selbst. In der Regel arbeiten wir interaktiv und partizipativ, meistens im öffentlichen Raum.“ – Besonders gut gefällt mir das Projekt Chasak! Gegen Antisemitismus im ländlichen Raum des Vereins, das mit Mitteln kultureller und politischer Bildung gegen Antisemitismus arbeitet und sich zudem mit Antisemitismus in Kunst und Kultur auseinandersetzt.
  • Anne Frank Zentrum. Das Anne Frank Zentrum arbeitet vor allem für, zu und mit Kindern, Jugendlichen und pädagogischen Fachkräften. Trotzdem muss ich sie Euch unbedingt vorstellen, denn die Bildungs-Angebote sind schier unendlich und wirlich gut!
  • Amadeo Antonio Stiftung. Wirklich gute Sacharbeit gegen Antisemitismus. Handlungsempfehlungen, Tips zum Erkennen von antisemitischen Codes und Metaphern, Hilfe dagegen, Opfer von antisemitischen Framings zu werden. Genial z.B. die fünf sehr einfachen Handlungsschritte gegen Antisemitismus, die jede*r umsetzen kann. Und last not least ein Beitrag der Amadeo Antonio Stiftung zu Kunstfreiheit, Antisemitismus und der documenta fifteen. Die Infos kan man übrigens auch weitergeben! Z.B. den Link teilen o.ä.
  • Meet a Jew. Unter dem Motto „Nice to meet Jew“ setzt das Begegnungsprojekt für Jedermann auf Sichtbarkeit von Jüdinnen*Juden, Kennenlernen und Austausch. Meet a Jew listet dabei regionale Angebote gegen Antisemitismus auf, die z.B. zeigen, wo man in Bayern und online Jüdinnen*Juden und Judentum kennen lernenkann, außerdem gibt es etliche bundesweite Angebote, online und in Präsenz sowie zahlreiche Materialien.

Dinge, die erklären

  • Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat meiner Meinung nach eine gute Seite zum Thema Antisemitismus und all seinen Formen. Ihr findet sie hier.
  • Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat auch ein Themenforum Antisemitismus. Hier findet ihr es.
  • Bei der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es sehr viel Lesestoff zum Thema Antisemitismus. Ich empfehle diesen Artikel zum Einstieg.

Dinge, um die es auf der documenta fifteen bezüglich Antisemitismus ging und geht

Obacht: Jetzt kommt sehr viel. Wer lieber weiter Konretes und Positives lesen mag, klickt hier und springt so ans Ende dieses Posts. Wer den Antisemitismus-Eklat nicht mitverfolgt hat, darf natürlich hier bleiben und eine Auswahl der Presseberichte nachlesen, die kürzlich erst in einer Eva-Menasse-gegen-Maxim-Biller Battle gipfelten. Hier also weiterlesen und tapfer sein – oder viel besser chasak we’ematz!

Goodbye Hate!

Mir hat ein Buch wahnsinnig geholfen, beim Thema Antisemitismus in Kunst und Kultur zu fokussieren im Sturm des aufeinander Einschreiens. Es heißt „Über jeden Verdacht erhaben? Antisemitismus in Kunst und Kultur“, Herausgeberin ist Stella Leder. Außer, dass es ein gutes und wichtiges Buch ist, hat mir das Lesen auch Spaß gemacht. Do read! (Hier kannst Du Über jeden Verdacht erhaben online bei einem Deiner lokalen Lieblings-Buchhandlungen finden. Einfach das Herzchen ober auf der Seite anklicken und Deinen Book-Shop vor Ort wählen.)

Hello knowledge!

Wer lieber Videos schaut statt zu lesen, dem sei insbesondere mit Blick auf die documenta fifteen dieses Video von Shalom Aleikum – Jüdisch-Muslimischer Dialog empfohlen. Sehr ruhig und differenziert wird Komplexes erklärt:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Ansprechpersonen für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Ansprechpersonen gibt es im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung bzw. für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen, welche Aufgaben nehmen sie im Einzelnen wahr (bitte mit Angabe der Wochenarbeitsstunden der Beschäftigten und der Eingruppierungen bzw. der Anzahl der VZÄ ggf. gegliedert nach Ansprechpersonen für Kreative mit Behinderung und Ansprechpersonen für Inklusion und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich für Kreative, Inhalte und Publikum im Allgemeinen) und welches Budget steht zur Förderung von Kunstprojekten von Kreativen mit Behinderung sowie für Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit bei Kulturveranstaltungen zur Verfügung?

Hier geht’s zur Antwort:

documenta fifteen

Ich lade ein zur documenta fifteen. Eine Reise von Donnerstag, 28. Juli bis Sonntag, 31. Juli 2022. Mit Freiheit zum Streunen und Angebot zur künstlerischen Praxis rund um die diesjährige Ausstellung in Kassel.

Ich kenne als Sprecherin für Kulturpolitik der Landtags-Grünen künstlerische Praxis auch aus meinem persönlichen Alltag: 25 Jahre lang lebte und arbeitete ich als Filmemacherin, freie Künstlerin und Fotografin; wie bei vielen soloselbstständigen Kulturschaffenden gehörten etliche unterschiedliche Arbeiten zu meinem Job. Ich unterrichtete an der Filmhochschule, machte aber auch Performances mit der Bahnhofsmission, freie Projekte oder Auftragsarbeiten für die Industrie. Kunst hat ja oft viele Standbeine – für mich war das immer eine Chance offen zu bleiben für Neues.

Mandat, Familie, Kunst

Seit meiner Wahl in den Bayerischen Landtag 2018 vermisse ich trotz meiner fachlichen Zuständigkeit diese künstlerische Praxis sehr. Die Zeit, die mir neben meinem Mandat für Kunst und Kultur bleibt, ist leider total knapp. Familie und die vier Kids machen die Work-Life-Balance nicht leichter. Darum war die Idee einer fachlich-kulturpolitischen Reise zur documenta fifteen in Kassel mein Lieblingsmoment des Jahres und eine super leichte Entscheidung.

Ich begreife die Freiheit des Mandats einer Abgeordneten als Pflicht zu Arbeit und Engagement für die Allgemeinheit. Wenn sich dann die Gelegenheit bietet, mit einem wirklich wunderbaren Termin die kulturpolitische Arbeit und ein fantastisches Erlebnis zu verbinden, freut mich das besonders.

Die Documenta war schon immer politisch

Seit Bestehen der Documenta, der weltweit größten Ausstellung für zeitgenössische Kunst, die alle fünf Jahre in Kassel stattfindet, gibt es Wirbel, Trubel und Skandale. Die Documenta war immer schon hoch politisch: Die „Guerilla Girls“ prangerten 1987 eine „95% weiße und 83% männliche“ Documenta an, die NS-Vergangenheit der Führungsetage der ersten Documenta-Ausgaben wird erst jetzt langsam aufgearbeitet, es gab Streit um DDR-Beteiligung, 2007 ließ Ai Weiwei 1.001 Landsleute einfliegen und Joseph Beuys pflanzte 7000 Eichen zwischen documenta 7 und 8. Eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum widmete sich dem Thema „documenta. Politik und Kunst„, der rbb hat eine gute Web-Doku zum Thema „documenta – Politik und Skandale .

Gleichzeitig war die Documenta schon immer in jeder Ausgabe einfach nur dicht und reich an Hier und Heute, an Einblick in künstlerische Tendenzen unserer Zeit und: an internationaler Kunst.  

Willkommen in der Reisscheune der documenta fifteen

Wie all die Jahre gibt es auch bei der documenta fifteen Politisches, Debatten und aufgeladenes Konfliktpotential. Die BDS-Kampagne dominiert die Diskussion, ein klares Statement zum Thema seitens der ruangrupa fehlt bisher, von Absage bis Eklat scheint vieles möglich.

Bei der diesjährigen documenta fifteen, die vom indonesischen Künstlerkollektiv ruangrupa kuratiert wird, wurden Kunst-Kollektive aus aller Welt nach Zeitzonen statt nach Ländern eingeladen. Sie alle luden wieder andere Kollektive zum künstlerischen Arbeiten ein und holten so viele an Bord. Die Grenzen zwischen Kunst und Aktivismus verschwimmen. Alles dreht sich um das Thema „Lumbung“ („Reisscheune“). Der indonesische Begriff steht symbolisch für einen Ort des Zusammenkommens, Austauschs und Teilens.

Ganz in diesem Sinne wird unsere Reise auch interaktiv werden. Gemeinsam mit der Münchner Kunstvermittlerin Julia Richter habe ich ein Programm erarbeitet, das die Gruppe sowohl einen möglichst großen Teil des Angebots ausschöpfen als auch die „Lumbung-Werte“ erspüren lassen soll. Geplant ist, dass Raum für gemeinsames Erleben ebenso wie individuelles Entdecken bleibt und man im Idealfall gemeinsam ein wenig in die künstlerische Praxis der documenta fifteen eintaucht.

Eckdaten

  • Donnerstag, 28. Juli – Sonntag, 31. Juli 2022

Das Angebot beinhaltet:

  • 2-Tages-Karte für die documenta fifteen
  • gemeinsame An- und Abreise mit dem Zug
  • Unterkunft in der Jugendherberge Kassel im 4-Bett-Zimmer mit Frühstück
  • für mobilitätseingeschränkte Menschen steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung
  • Programm mit der Kunstvermittlerin Julia Richter

Unkostenbeitrag pro Person: 50€.
Anmeldung bis zum 8. Juli 2022 via untenstehender Link. Bei mehr Anfragen als Plätzen entscheidet das Los.


Fotocredit: documenta fifteen, ruruHaus, Foto: Nicolas Wefers, 2020

Kunst trifft Verfassung – Einladung zur Präsentation der preisgekrönten Werke

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der bayerischen Verfassung hatten wir, die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag, letztes Jahr einen Kunstwettbewerb ausgeschrieben. Am 30. April werden die von einer Jury ausgewählten künstlerischen Auseinandersetzungen mit der Verfassung präsentiert. Natürlich im Bayerischen Landtag.

Um 14 Uhr geht es los mit einer Begrüßung durch unsere Grüne Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze sowie mit einer kurzen Einführung von Toni Schuberl, unserem Rechtspolitischen Sprecher, und mir. Zehn preisgekrönte Werke wurden von der Jury ausgewählt, sie alle werden zu sehen – oder zu hören – sein.

So unterschiedlich der jeweilige Zugang zum Thema, so spannend und inspirierend sind die künstlerischen „Sachverständigenbeiträge“ allesamt! Ich bin mir sicher, dass die Werke nach der Begehung, bei Umtrunk & Häppchen, Anlass genug geben, um gemeinsam Gedanken auszutauschen. Denn auch mit 75 Jahren liefert die Bayerische Verfassung nicht nur reichlich Material für eine künstlerische Beschäftigung mit ihr, sondern auch Stoff zum Nach- und Weiterdenken.

Alle preisgekrönten Sachverständigen mit ihren Ideen zu Werken finden sich hier.

Alle Infos zur Entscheidung, Kriterien und Jury sind hier zu finden.


Titelbild: „Die Bayerische Verfassung “ von Adi Hoesle – Installation der Bayerischen Verfassung mit Brailleschrift als Wandbild und Videoarbeit in Gebärdensprache

„Der Patriot“ von Christian Schnurer – Performance mit Installation: schwimmenden Skulptur im öffentlichen Raum

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