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„Kleine Anfrage“ – Azp „Rechtliche Grundlage der Förderrichtlinien im Kulturbereich“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Festlegung eines Eigenanteils in den Richtlinien der Förderprogramme für Kunst und Kultur der bayerischen Ministerien und deren nachgeordneter Stellen, aus welchem rechtlichen Grund können Eigenmittel oft nicht durch Drittmittel dargestellt werden und mit welchen Stundensätzen (in Euro) wird die eigene Arbeitszeit der hervorragend ausgebildeten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben, als Eigenmittel anerkannt (Bitte tabellarisch pro Ministerium und Förderprogramm aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort: