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Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben“

Viele Berufe in der Filmbranche kennen keine institutionalisierten Ausbildungswege. Der Nachwuchs in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung und vielem anderem mehr fand aufgrund fehlender Alternativen jahrzehntelang durch „Learning by doing“ den Weg in Branche und Beruf, wo er exzellenter Fachkräftenachwuchs war. Mit der begrüßenswerten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 brach der informelle Einstieg in die Branche jedoch weg: die Fördersummen im Filmbereich wurden nicht an die neuen Bedarfe angepasst, viele Produktionsfirmen konnten Praktika nicht mehr im gewohnten Umfang anbieten. Es wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen und keine Ausgleichsprogramme oder institutionalisierte Ausbildungswege auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein eklatanter Fachkräftemangel im handwerklichen, technischen, organisatorischen und kreativen „Mittelbau“ der Branche: Im Sommer 2018 benennt der CEO der Bavaria Film GmbH Dr. Christian Franckenstein bei der Präsentation der Geschäftszahlen Fachkräftemangel „angesichts einer voll ausgelasteten Branche, unserer Standorte in attraktiven Metropolregionen und der fortschreitenden Digitalisierung“1 und konstatiert, die Lage werde sich in den kommenden Jahren noch zuspitzen; Steffen Schmidt-Hug, Rechtsanwalt und Beiratsmitglied der Künstlersozialkasse (BVR, BVK, VSK) wurde im Frühjahr 2019 in Blickpunkt Film mit den Worten zitiert: „Seit ein paar Jahren deutet er sich an. Voriges Jahr wurde er für alle sichtbar. Im Herbst mussten erste Produktionen wegen Fachkräftemangel abgesagt werden. […] Jetzt ist der Personalmangel schon im März wie Donnergrollen zu hören und stellt alle vor eine Zerreißprobe“2 und 2022 sagt der Geschäftsführer der Penzing Studios Jörn Siegele „Gerade was das Digitale betrifft, herrscht ein absoluter Mangel“3. Erste Länder, wie z. B. Hessen, legen spezielle Förderprogramme zur Behebung des Fachkräftemangels im Filmbereich auf. Ein Runder Tisch der Staatsregierung mit der Branche im Winter 2019/2020 brachte ebenso wenig Besserung wie der Workshop des Staatsministeriums für Digitales mit Unterstützung der Staatskanzlei zum Thema Nachwuchs- und Fachkräftemangel gemeinsam mit der Medien.Bayern GmbH, dem MedienCampus, dem MedienNetzwerk Bayern und dem FilmFernsehFonds (FFF). Die Produzentenallianz Initiative für Qualifikation hat im Frühjahr 2022 nun den „Career Guide Film“ herausgebracht.4

Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Wie viele vom FFF Bayern geförderte Drehs mussten in den vergangenen 5 Jahren abgesagt, verschoben oder verlängert werden? (bitte tabellarisch auflisten nach Jahr, Absage, Verschiebung, Verlängerung mit Gesamtzahlen/Jahr)
1.2 Wie oft war Personalmangel der Grund für die Ausfälle, Verschiebungen oder Verlängerungen? (bitte tabellarisch aufführen nach Jahr)
1.3 In welchen Gewerken hat Personal gefehlt (bitte mit tabellarischer Angabe jeweils Angabe Gewerk/Anzahl des fehlenden Personals)?
2.1 Falls der Staatsregierung zu 1.1., 1.2. oder 1.3 keine Daten vorliegen, welche Daten liegen ihr vor, um den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel der bayerischen Filmbranche nach Gewerk und Qualifikationsstufe zu erfassen und zu bewerten?
3.1 Welche Schulen in Bayern nehmen das Angebot „Round Tables für Lehrer*innen“ des Programms „Start Into Media“ wahr? (Bitte Schulart und Anzahl der jeweiligen Lehrer*innen/Schüler*innen angeben)?
3.2. Welche Berufsbilder werden im Rahmen der Roundtables vorgestellt?
3.3 Welche Maßnahmen gibt es von Seiten der Staatsregierung über das Programm „Start Into Media“ hinaus, um junge Menschen über die vielfältigen Berufsbilder in der Filmbranche zu informieren und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Studierende zu gewinnen?
4.1 Wie haben sich die Zahlen der Absolvent*innen aus dem Bereich Mediengestaltung Bild & Ton, Medienproduktion, Medientechnik, Kamera, Schnitt, Regie und Drehbuch und artverwandter Lehrbereiche beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und bei den Staatlichen Film- und Medienhochschulen sowie Universitäten in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Studiengang/Ausbildung, Institution und Jahrgang)?
4.2 Welche Rolle spielen die aktuellen und künftig erwartbaren Personalbedarfe bei der Finanzausstattung und Anzahl der angebotenen Studienplätze an den Film- und
Medienhochschulen sowie Universitäten?
4.3 Inwieweit plant die Staatsregierung, weitere berufsqualifizierende Studiengänge oder Ausbildungen im Filmbereich für Berufsbilder wie in Script Supervision, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Bühne und Baubühne, Licht, Kameraassistenz, Innen- und Außenrequisite, Regieassistenz, Filmgeschäftsführung beispielsweise an staatlichen Hochschulen zu implementieren?
5.1 Welche Qualifikationen sind für Aus- und Weiterbildungen von jungen Menschen und älteren Menschen im (Quer)einstieg für die Filmbranche aus Sicht der Staatsregierung notwendig?
5.2 Welche Weiter- und Ausbildungsangebote für junge Menschen, die den Erwerb dieser Qualifikationen nach Schule, Ausbildung oder Studium ermöglichen, unterstützt die Staatsregierung?
5.3 Wie fördert die Staatsregierung den Quereinstieg und die Qualifikation älterer Personen in diesem Bereich?
6.1 Welche Maßnahmen gibt es von Seiten der Staatsregierung, um Filmproduktionsfirmen bei der Aus- und Weiterbildung der dringend benötigten Fachkräfte für den Filmbereich zu unterstützen, z.B. durch Vermittlungsangebote, Finanzierungshilfe von Volontariaten, Praktika
und ähnlichem?
6.2 Welche Pläne gibt es von Seiten der Staatsregierung, Wege der qualifizierten Berufsausbildung in der Filmbranche z.B. in Kooperation mit der IHK auf den Weg zu bringen?
6.3 Inwieweit haben bei der Entwicklung der IHK-Weiterbildungsangebote im Filmbereich die aktuellen Personalbedarfe eine Rolle gespielt?
7.1 Wie hoch sind die Mittel, die von Seiten der Staatsregierung in die in 5.1, 5.2 und 6 genannten Programme fließen? (Bitte aufschlüsseln nach Angebot und Höhe der Zuwendungen)
7.2 Wie hat sich die Zahl der Absolvent*innen dieser Aus- und Weiterbildungsangebote in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Aus- bzw. Weiterbildungsangebot und Jahr)?
7.3 Wie will die Staatregierung sicherstellen, dass Berufe in der Filmbranche für ältere und junge Menschen mit unterschiedlichsten Bildungsbiographien attraktiv bleiben?
8.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Branchenqualifizierungsprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, bei dem Filmunternehmen bis zu 1.900€ monatlich pro Programmteilnehmer*in beantragen können, um für Praktika während des Drehzeitraums sowie in der Vor- und Nachbereitung des Drehs den gesetzlichen Mindestlohn zahlen zu können und somit sowohl Quereinsteiger*innen, Absolvent*innen von Filmhochschulen und verwandten Studiengängen und anderen Personen den Weg in die Branche zu ermöglichen?
8.2 Wie beurteilt die Staatsregierung das Weiterbildungsprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, bei dem Teilnehmer*innen am Branchenqualifizierungsprogramm von STEP finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen beantragen können?
8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung das Autor*innenstipendienprogramm im Rahmen von ‚STEP‘ des Landes Hessen, das Autorinnen und Autoren mit Schwerpunkt auf in der Filmbranche unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, LGBTQIA+, Bewerber*innen mit Migrationshintergrund, Bewerber*innen mit Beeinträchtigung, People of Color mit einem zehnmonatigen Stipendium unterstützt, um die Einkommenslücken in der Phase der Recherche und An-Entwicklung zwischen erster Stoff-Idee und dem Stadium, in dem ein Stoff zur Drehbuchförderung eingereicht werden kann zu schließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.wuv.de/Archiv/Fachkr%C3%A4ftemangel-erreicht-Filmbranche „Fachkräftemangel
erreicht Filmbranche“, abgerufen am 10.08.2022
2 https://beta.blickpunktfilm.de/details/438870 „Wortmeldung: „Fachkräftemangel ist
hausgemacht““ abgerufen am 10.08.2022
3https://www.merkur.de/bayern/neue-filmstudios-fachkraeftemangel-wird-zum-problem-
zr-91488348.html „Neue Filmstudios: Fachkräftemangel wird zum Problem“, abgerufen am
10.08.2022
4 https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/es-ist-so-weit-veroeffentlichung-
des-career-guide-film-qualifikationsangebote-fuer-berufssuchende-in-deutschland/ „Es ist so
weit! Veröffentlichung des „Career Guide Film“ – Qualifikationsangebote für den Nachwuchs in
Deutschland“, angerufen am 10.08.2022

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – die Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erforderte eine aufwendige Abfrage.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Fragen in den anliegenden Übersichtstabellen beantwortet.

Abgefragt wurden dabei alle Ressorts sowie die Staatskanzlei ohne den jeweiligen nachgeordneten Bereich.

Bei der Abfrage wurden für die Gremiendefinition die Definition aus Art. 3 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)1 und die Abfrage zum Sechsten Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (S. 111 ff.) herangezogen. Entsprechend wurden nur ressortübergreifende, entscheidungsrelevante Gremien abgefragt.

Des Weiteren wurden keine institutionellen Bund-Länder-Gremien und keine Stellvertretungen für die vom Freistaat benannten Gremienmitglieder abgefragt.

Angaben, die nur mit noch erheblicherem Aufwand hätten ermittelt werden können, wurden außer Acht gelassen, da die Beantwortung sonst nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich gewesen wäre.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Bei den anliegenden Übersichtstabellen ist zu beachten, dass es sich bei den durch den Freistaat benannten Gremienmitgliedern häufig um funktionsgebundene Mandate handelt, bei welchen auf die Geschlechterparität kein Einfluss genommen werden kann. Zudem könnte sich bei der Berücksichtigung von Stellvertretungen ein anderes Geschlechterverhältnis ergeben.

Der Frauenanteil aus Spalte 7 der Anlage 1 bezieht sich auf die Anzahl der entsendeten und benannten Mitglieder im jeweiligen Gremium, nicht auf die Gremienmitglieder insgesamt.

2.1 Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

Vielfalt macht Bayerns Lebensqualität aus. Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei und selbstbestimmt. Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung soll jede Person selbstbestimmt, unter Berücksichtigung von Kompetenzen und Interessen, am gesellschaftlichen Leben und am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

Die Staatsregierung fördert die Gleichbehandlung aller Menschen und setzt sich ausdrücklich gegen Diskriminierung oder Gewalt aufgrund von Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Weltanschauung ein.

2.2 Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen der Besetzung von Gremien ebenso wie die Bevorzugung aus diesen Gründen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz – GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Im Kulturbereich besteht diesbezüglich eine hohe Sensibilität.

Auf die Antworten zu den Fragen 4.3 und 5.3 sowie die Darstellung der Gremienbesetzungen wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

3.1 Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

Für die Beantwortung wurden die Ergebnisse der Berichte der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG herangezogen.

Vor Einführung des BayGlG 1996 lag der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen gerade einmal bei zehn Prozent. Seit Einführung des Gesetzes ist ein Zuwachs zu verzeichnen. In den Berichtszeiträumen des Ersten und Zweiten Gleichstellungsberichts stieg der Frauenanteil bei Neubesetzungen bereits auf 36 Prozent. In den darauffolgenden Jahren schwankte der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen zwischen 31,8 und 41,1 Prozent. Für den Sechsten Gleichstellungsbericht (Berichtszeitraum bis 2018) wurde nicht mehr der Frauenanteil unter den in die Gremien entsendeten Personen ermittelt, sondern der Frauenanteil unter den in den Gremien wahrgenommenen Mandaten. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass eine Person auch mehrere Mandate innehaben kann. Die Angabe der wahrgenommenen Mandate bietet zudem ein realistischeres Bild über die Beteiligung der Dienststellen an der Gremienarbeit. Im Berichtszeitraum des Sechsten Gleichstellungsberichts gaben 7,8 Prozent3 der teilnehmenden Dienststellen an, Personal in entscheidungsrelevante, dienststellenübergreifende Gremien zu entsenden. Der Frauenanteil bei funktionsunabhängigen Mandaten liegt bei 51,8 Prozent und bei funktionsgebundenen Mandaten bei 30,6 Prozent. Insgesamt liegt der Frauenanteil bei der Wahrnehmung von Mandaten in Gremien bei 48,7 Prozent.

Die zwischen den Ergebnissen in den Gleichstellungsberichten und den nach aktueller Abfrage der Ressorts erstellten Tabellen in der Anlage zu Frage 1 auftretenden Diskrepanzen erklären sich folgendermaßen: Die Zahlen für den Gleichstellungsbericht werden anonym per Fragebögen abgefragt, wobei die Rücklaufquote der Dienststellen insgesamt im staatlichen Bereich bei 84,1 Prozent und im kommunalen Bereich bei 58,3 Prozent liegt. Die aktuelle Abfrage zu Frage 1 bezieht sich auf die Ressorts (ohne nachgeordneten und ohne kommunalen Bereich) mit einer Rücklaufquote von 100 Prozent. Bei der Abfrage zum Sechsten Gleichstellungsbericht haben 88 Dienststellen Angaben zur Gremienbesetzung gemacht. Davon waren 24 Dienststellen aus dem kommunalen Bereich, sieben aus der mittelbaren Staatsverwaltung und 57 Dienststellen aus dem gesamten staatlichen Bereich. Es besteht daher keine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung des BayGlG 1996?

3.3  Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Trotz schwankender Frauenanteile unter den in Gremien entsendeten Personen/wahrgenommenen Mandaten ist im Ergebnis eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Da die Rücklaufquoten bei den Abfragen zu den Gleichstellungsberichten jedoch sehr schwankend sind, kann eine valide detaillierte Schlussfolgerung nicht gezogen werden.

Bei der geplanten Novellierung des BayGlG wird geprüft werden, ob die Vorschriften zur Gremienbesetzung in einzelnen Bereichen zu verändern sind oder ob in einer vorgesehenen Handreichung dazu Regelungen getroffen werden müssen.

4.1 Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

Bewertungen zu Veröffentlichungen anderer Länder nimmt die Staatsregierung grundsätzlich nicht vor.

4.2 Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

Die Antwort der Staatsregierung bezieht sich auf den Betrieb staatlicher Kultureinrichtungen. Für die Antwort der Staatsregierung wurde mit den staatlichen Kultureinrichtungen der Austausch gesucht mit dem Ergebnis, dass strukturelle Benachteiligungen „für Frauen und marginalisierte Gruppen“ an den staatlichen Kultureinrichtungen aus deren Sicht nicht erkennbar sind.

4.3 Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Auf die Antwort zu Frage 4.2 wird Bezug genommen. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und möglichen Benachteiligungen vorzubeugen, werden an den staatlichen Kultureinrichtungen beispielsweise folgende Maßnahmen umgesetzt:

a) An den Münchner Kunsthochschulen, so an der Hochschule für Fernsehen und Film München, der Hochschule für Musik und Theater München und der Theaterakademie, wird im Wechsel ein regelmäßiger Respect-Tag durchgeführt, zuletzt im Herbst 2021 an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

b) Die Hochschule für Fernsehen und Film München verfügt über eine Richtlinie zur Verhinderung von Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt.

  • Auf Initiative der Hochschule für Fernsehen und Film München wurde ein Positionspapier aller deutschen Filmhochschulen unter Beteiligung der MaLisa Stiftung mit dem Titel „Weichen stellen für Gender-Gerechtigkeit – Die Filmhochschulen als Wegbereiter für eine bessere Branche“ mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen erstellt und bereits einmal evaluiert.
  • Im Rahmen der Summer-School der Hochschule für Fernsehen und Film München wird jährlich ein Workshop „Women-Writing-Lab“ durchgeführt.
  • Eine Studie zum Thema „Geschlechterrollen in den HFF-Diplomfilmen 2015 – 2018“ wurde erstellt. Die Studie und ihre Ergebnisse wurden in vier Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Lehrveranstaltungen der Hochschule für Fernsehen und Film München wurden in der Folge angepasst. Eine weitere Studie zu einem vergleichbaren Thema ist in Arbeit.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat ein Gleichstellungskonzept erstellt und verabschiedet, das alle Hochschulgruppen umfasst.
  • Die Hochschule für Fernsehen und Film München hat aktuell eine externe Anti-Diskriminierungsbeauftragte als Ansprechperson für Studierende und die Lehre etabliert.
  • An der Hochschule für Fernsehen und Film München werden Anti-Rassismus- und Anti-Diskriminierungsworkshops mit Schwerpunkt Lehre angeboten.
  • Eine Lehrveranstaltung zum Thema „critical whiteness“ hat stattgefunden. Eine weitere mit dem Inhalt „Haltung, Privileg, Kultur. Wie unsere Systeme Vielfalt verhindern“ ist als Beispiel für entsprechende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Fernsehen und Film München vorgesehen.

c) An der Hochschule für Musik Nürnberg wird durch das Team für Gleichstellungsfragen die Projektreihe „Gender & Diversity“ organisiert. Alle Mitglieder der Hochschule für Musik Nürnberg werden regelmäßig motiviert, zu Themen der Vielfalt künstlerische Veranstaltungen anzubieten.

d) An der Hochschule für Musik Würzburg werden entsprechende Projekte im Rahmen des Gleichstellungskonzepts, im Rahmen der gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms und im Rahmen des DAAD-Projekts „STIBET: Modellprojekte zur Verbesserung der Willkommenskultur“ durchgeführt.

e) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst wartet mit einem vielseitigen Angebot im Bereich der Inklusion/Barrierefreiheit auf. Daneben gab es in der Vergangenheit Einzelprojekte mit Geflüchteten oder People of Colour (PoC, Spiel-Art-Festival).

f) Die Mitarbeitenden des Museums Fünf Kontinente nahmen 2021 an zwei ganztägigen Diversity-Fortbildungsseminaren sowie einem Diversity-Beratungsworkshop teil, ausgerichtet durch die Vielfaltsprojekte GmbH. Seit 2021 beteiligt sich das Museum zudem mit Veranstaltungen an den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, um die Arbeit des Museums um Perspektiven aus der Diaspora zu erweitern.

g) Am Standort Hohenberg a.d. Eger des Porzellanikons finden sogenannte Senioren-Nachmittage statt, die einer Benachteiligung aufgrund von Alter entgegenwirken. Die Veranstaltung beinhaltet neben einer Führung auch einen Workshop-Teil, der gezielt künstlerische und kreative Fähigkeiten der älteren Besucherinnen und Besucher fördert. Anschließend besteht im Rahmen einer Gesprächsrunde die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen. Am Standort Selb des Porzellanikons finden Museumsführungen in deutscher Gebärdensprache statt.

h) Das Bayerische Nationalmuseum kooperiert immer wieder mit gesellschaftlichen Akteuren wie „Lichtblick Hasenbergl e. V.“ oder „Bayern liest e. V.“, um Chancengleichheit insbesondere für Kinder und Jugendliche herzustellen.

i) Am Bayerischen Staatsschauspiel wurden Workshops, Schulungen und Vorträge zu Empowerment/Sensibilisierung mit den Schwerpunkten PoC, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Identität angeboten. Weitere abgeschlossene und laufende Projekte können zum Teil auch dem Spielplan entnommen werden. Zudem führt das Staatsschauspiel einen Dialog mit diversen Stakeholdern.

j) Die Bayerische Staatsoper hat an dem Projekt „creators for diversity“ teilgenommen, welches von TikTok im Jahr 2021 ausgeschrieben wurde. Zentrale Aufgabe dabei war, das Thema Diversität in vollem Umfang für die eigene Institution zu hinterfragen, zu thematisieren und vor allem Bewusstsein zu schaffen.

Im Rahmen von TUSCH (Theater und Schule München) besteht eine Kooperation zwischen der Bayerischen Staatsoper und dem Bildungscampus Freiham. Das Gymnasium und die Grundschule werden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 mit einem intensiven Workshop-Programm begleitet. Im Bildungscampus Freiham findet sich eine aus allen sozialen Schichten bestehende, sehr diverse Schülerschaft. Des Weiteren bestehen Kooperationen mit Bellevue di Monaco eG und MORGEN e.V., um auch Menschen anderer kultureller Hintergründe mit den unterschiedlichsten Projekten zu erreichen.

An der Bayerischen Staatsoper wurde im Bereich des Bayerischen Staatsballetts eine Diversitätsstrategie zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden etabliert mit dem Ziel, im Austausch mit den Tänzerinnen und Tänzern konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erreichen und durch entsprechende kommunikative Maßnahmen auch einen größeren Publikumskreis mit dem Thema anzusprechen.

Im September 2021 wurde an der Staatsoper das Magazin Apollon neu gelauncht. Dort werden insbesondere Diversitäts- und Gesellschaftsthemen besprochen, die im weiteren Zusammenhang mit den aktuellen Premieren stehen. Bayerische Staatsoper und Bayerisches Staatsballett publizieren auf analogen und digitalen Kanälen Artikel und Diskursbeiträge, die sich explizit an unterschiedliche Zielgruppen richten und Themen aus den genannten Bereichen aufgreifen.

Im Outreach-Bereich engagiert sich das Bayerische Staatsballett mit Workshops und Vermittlungsangeboten beim Rampenlichter-Festival, bei den Aktivitäten der Abteilung Kind&Co in Brennpunktschulen sowie bei Mitmachangeboten für Kinder und Jugendliche. Zuletzt stand das Thema „Inklusion“ im Vordergrund. Workshops wurden sowohl mit geistig als auch körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Zudem gab es Angebote für Kinder mit Fluchthintergrund.

Die Dramaturgie sowie die Tanzvermittlung tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren oder Weiterbildungsformaten aus. Dort werden Themen wie Chancengleichheit oder strukturelle Benachteiligung diskutiert.

Um die klassischen Balletthandlungen einer kritischen Reflexion zu unterziehen, hat das Bayerische Staatsballett mit der Förderung von „tanz digital“ das partizipativ-künstlerische Projekt „Scroll Ballet“ gestartet, das in der kommenden Spielzeit 2022/2023 veröffentlicht wird.

In verschiedenen Einzelprojekten wurden Diversität, Chancengleichheit und die Reflexion von Machtstrukturen explizit gegenüber internen und externen Ansprechgruppen vom Bayerischen Staatsballett zur Sprache gebracht.

Die Leitung des Staatsballetts steht mit den Tänzerinnen und Tänzern sowie mit den Ballettmeisterinnen und Ballettmeistern und den Beschäftigten der anderen Abteilungen in einem ständigen Dialog. Mitarbeitende können sich mit ihren An- liegen auch an die entsprechenden Gremien der Staatsoper wie den Personalrat oder die Fachstelle für Gleichstellungsfragen wenden.

5.1 In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)?

Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Aufgeführt werden dort die Mittel, die von der für die Umsetzung des BayGlG zuständigen Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern seit 1996 zur Verfügung gestellt wurden.

Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung, um die Ziele des BayGlG wie z.B. „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu erfüllen, gibt es auch einzelfallbezogen in anderen Bereichen des Freistaates. Eine Einzelabfrage hierzu wurde aufgrund des hierfür notwendigen hohen Aufwands nicht durchgeführt.

5.2 Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Be- hinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind?

Die Staatsregierung führt bedarfsorientiert mit fachlich einschlägigen Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen anlassbezogen Gespräche oder holt entsprechende Expertisen ein.

5.3 Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert?

Es gelten bezüglich der Diversität die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus werden den staatlichen Kultureinrichtungen bezüglich ihrer Behandlung von Diversitätsthemen seitens der Staatsregierung keine Vorgaben gemacht.

6.1 Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet?

Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

Im staatlichen Bereich sehen die Kultureinrichtungen eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um verschiedene kulturelle Perspektiven zu präsentieren. Beispielhaft können folgende Maßnahmen genannt werden:

a) Das Staatliche Museum Ägyptischer Kunst hat eine Plattform für unterschiedliche Veranstaltungen geboten:

  • Veranstaltung Off-Space „Exit Gender Space“ zum International Drag Day am 16.07.2021 auf der Freitreppe des SMÄK im Rahmen des Kultursommers.
  • Beteiligung am Tolerance Poster Project des Kunstareals im April 2021
  • Derzeit wird im Staatlichen Museum Ägyptischer Kunst zudem die Wanderausstellung „Menschen, Bilder, Orte. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ gezeigt, die sich auch mit den Themen Antisemitismus und Ausgrenzung, vor allem aber mit dem „Miteinander“ beschäftigt.

b) Das Museum Fünf Kontinente hat in diesem Jahr mit der Entwicklung des sogenannten „DisKursraums“ begonnen, der zu einem sich entwickelnden Ort für Gespräche, Fragen und Diskurse
u. a. zu Diversitätsthemen werden soll.

c) Das Ausstellungs- und Vermittlungsformat „Denkraum Deutschland“ (seit 2019) in der Pinakothek der Moderne widmet sich jährlich im Oktober dem gesellschaftspolitischen Potenzial künstlerischen Handelns; seine dritte Ausgabe (Oktober 2021) stellte mit 22 Künstlerinnen weibliches Kunstschaffen ins Zentrum und gab u. a. dem Aktionsbündnis „fairshare! Sichtbarkeit für Künstlerinnen“ entsprechend Raum.

  • Die in Kooperation mit Folakunle Oshun, Kurator aus Nigeria, konzipierte Ausstellung „LOOK AT THIS“ (2021) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne rückte eine kuratorische Perspektive aus dem Global South in den Fokus.
  • Die permanente Jubiläumspräsentation „Mix & Match“ (ab September 2022, gemeinsam konzipiert von sechs Kuratorinnen und Kuratoren) der Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne versucht gezielt, auch mit Unterstützung der Written Art Collection (Schwerpunkt Kunst des Mittleren und Fernen Osten), unterrepräsentierte künstlerische Positionen einzubeziehen, u. a. Etel Adnan, Tschabala Self, Mounira al Solh. Auch bei den Neuerwerbungen spielen Fragen von Geschlecht und Herkunft mittlerweile eine wichtige Rolle, wie z. B. in der Videoarbeit Double Quadruple Etcetera Etcetera I & II der afroamerikanischen Künstlerin Sondra Perry, die schwarze Körper innerhalb weißer Gesellschaftsstrukturen thematisiert.

d) Ab Herbst 2022 wird das Deutsche Theatermuseum den Fokus auf das Feld der Theaterfotografie und hier vor allem auf Fotografinnen legen. Mit einer Teilübernahme einer Ausstellung des Museums Giersch zu den Theaterfotografinnen Nini und Carry Hess wird zudem an zwei Karrieren und Leben erinnert, die durch die NS-Diktatur und deren Folgen beendet wurden. Gewürdigt wird zudem das theaterfotografische Werk der Fotografin Gertrude Fehr, deren Arbeitsmöglichkeit ebenfalls aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im Deutschen Reich nicht mehr gegeben war, die sich aber nach der Machtergreifung erst nach Frankreich und dann in die Schweiz retten konnte.

e) Im Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist die Ausstellung „Augsburg 2040 – Utopien einer vielfältigen Stadt“ zu nennen, die von 100 Akteurinnen und Akteuren der diversen Stadtgesellschaft kuratiert worden ist.

f) Im Bayerischen Nationalmuseum findet seit 2021 zyklisch die Führung „Black Lives Matter. Kunstwerke zur Diskussion“ statt.

Seit 2016 führt der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) Statistiken über den Anteil von weiblichen Kreativen auf den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie bei Einreichung und bei Förderung. Seit 2019 enthalten die Vergaberichtlinien den Appell für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden der eingereichten Projekte sowie die Bestimmung, dass bei der Besetzung des Vergabeausschusses auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist.

Der FFF Bayern hat mehrere Projekte zur Förderung empfohlen, die die Stärkung der Diversität in der Film- und Fernsehbranche und die Sensibilisierung für die Thematik im Fokus haben, darunter 2019/2020 die Fortschrittsstudie „Audiovisuelle Diversität“ der MaLisa Stiftung sowie die Umfrage „Vielfalt im Film“ (2020/2021) durch Citizens for Europe. Gefördert wurde 2017 und 2020 das Mentoring-Programm „Into the Wild“ für junge Filmemacherinnen und im Jahr 2022 die Tagung „Sehen und gesehen werden: Teilhabe im Film“ der Evangelischen Akademie Tutzing und des Filmfests München.

2021 hat der FFF Bayern gemeinsam mit den Bundes- und Länderförderungen einen Prozess der umfassenden Eruierung des möglichen Instrumentariums zur Stärkung von Diversität durch die Filmförderanstalten gestartet. Erörtert werden unterschiedliche Maßnahmen, die geeignet sein können, unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen hinter der Kamera und vor der Kamera zu stärken. Der FFF Bayern steht ferner mit anderen europäischen Institutionen wie dem Österreichischen Filminstitut und dem British Film Institute im Austausch.

Begleitend dazu finden Fortbildungen des FFF Bayern statt. Derzeit befindet sich ferner eine Fortbildung für die Vergabegremien in Planung.

6.2 Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges?

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

6.3 Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

7.1 Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)?

Nein. Auf die Antwort zu Frage 5.3 wird Bezug genommen.

  1. 7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein?
  2. 7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Diversitätscheckliste der MOIN Filmförderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, Bewusstsein für die angemessene Abbildung von Diversität zu schaffen. Sie wird derzeit neben weiteren möglichen Instrumentarien erörtert (siehe Antwort zu 6.1).

Rechtlich problematisch könnte eine Checkliste allerdings sein, falls etwaige Abfragen mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten kollidieren.

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen?

Eine breitgefächerte Kunst- und Kulturlandschaft ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Rahmen von Förderentscheidungen unzulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Neben diesem sich bereits aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Benachteiligungsverbot ist nach derselben Vorschrift auch die Bevorzugung aus den genannten Gründen verboten.

Die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung sind anhand der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Ergänzende Vorgaben oder „Checklisten“ sind nicht vorgesehen.

Auf die Antwort zu den Fragen 7.2 und 7.3 wird zudem verwiesen.

Anmerkung: Die in der Antwort erwähnten Anlagen findet man im PDF-Dokument

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

50 Jahre PKR_Interviews_Sanne Kurz

Jubiläumskampagne anlässlich des 50. Geburtstags der Pensionskasse Rundfunk

Dass man während seine Berufslebens Geld fürs Alter zurücklegen muss, wissen natürlich auch all die Freien in Film, Funk und Fernsehen. Doch aus eigener Kraft eine Rente zu stemmen, von der man halbwegs gut leben kann, ist bei weitem nicht allen möglich. Deshalb ist die Pensionskasse Rundfunk (PKR) – ein sog. „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ mit rund 20.000 Mitgliedern – eine von mehreren wunderbaren Sachen zur Absicherung. Beim Öffentlich-Rechtlichen gibt es zwei Varianten der betrieblichen Altersvorsorge zur Wahl. Bei der Pensionskasse teilen sich die Einzahlungen (feste) Freie und Auftraggeber paritätisch, neben allen zwölf Rundfunkanstalten Deutschlands zählen auch über 450 freie Film- und Fernsehproduktionsunternehmen zu den Anstaltsmitgliedern der Pensionskasse.
Zum 50. Jubiläum der Pensionskasse ist unter dem Motto „Zukunft im Blick“ eine Publikation erschienen, für die auch ich als Mitglied interviewt worden bin. Hier der entsprechende Auszug:

Wie kam es zu Ihrer Berufswahl?
Als junge Frau habe ich begeistert Theater gemacht, wie viele junge Menschen. Irgendwann kam ich zu einem Praktikum in einem Theater und habe gesehen, dass dort lauter Leute sind – Anfang 40, Mitte 40 –, die immer noch in der WG wohnen, keinen Geschirrspüler haben und die Wäsche in den Waschsalon tragen. Da dachte ich mir: Hm, will ich das auch noch mit Mitte 40? Schauen wir mal beim Film! Es war mir damals natürlich nicht klar, dass es dort auch so gehen kann, und so kam es zu meiner Berufsentscheidung. Ich bewarb mich an diversen Filmhochschulen in Deutschland und der ganzen Welt, und nach einem Jahr hat es dann in München geklappt.

Würden Sie Ihren Beruf Ihren Kindern oder der nächsten Generation weiterempfehlen?
Mein Ältester ist 25, und ich hatte immer sehr große Hoffnung, dass er anderswo als in der Medienwelt sein Zuhause findet. Denn da weht ein harscher Wind. Er hat dann tatsächlich als große Arbeit für die Schule eine 45-minütige Sendung mit Wetterbericht, Talkshow-Teil und Koch-Teil selber produziert. Das war für ihn der abschreckende Effekt, vielleicht doch etwas anderes zu machen. Ich muss sagen, für mich ist es ein wunderschöner Beruf, Filme zu machen. Aber es ist auch oft so prekär in dem, wie man sein Leben gestalten muss, dass ich meinen Kindern nicht dazu raten würde. Ich würde sie aber auch nicht davon abhalten. Es ist wichtig, dass die nachfolgende Generation einfach ausprobiert, was gut passt. Ob sie dann Erzieher lernen, wie mein Ältester, oder IT studieren wie mein Zweitältester – das ist etwas, was sie wirklich selber für sich herausfinden müssen.

Was wollten Sie der PKR schon immer mal sagen?
Liebe PKR, macht euch bekannter bei den Leuten! Erklärt, was euer Angebot ist und schaut, dass Ihr auch an die junge Generation herankommt. Die Menschen sollen verstehen, dass man weiterkommt, wenn man gemeinsam ein Ziel verfolgt. Soziale Absicherung ist ein großes Problem für viele Menschen, gerade in freien Berufen. Viele wissen nicht, dass sie auch als Freie von der PKR profitieren können. Man erreicht auf den klassischen Wegen heutzutage nicht mehr so viele Menschen wie früher. Man muss sich da wirklich sehr, sehr viel einfallen lassen, um seine Informationen an den Mann und an die Frau zu kriegen.

Was erwarten Sie von Ihrer Altersvorsorge?
Ich glaube, man braucht in Deutschland ein viel besseres Wort als „Vorsorge“. Wenn ich an Vorsorge denke, denke ich an Krebsabstrich, an Zahnarzt und all so was. Das macht überhaupt keinen Spaß. Man braucht ein Framing, gerade hier in Deutschland, wo man an etwas Lustvolles betont, wo man an Sabbaticals denkt, an Zeit denkt, die einem auch geschenkt wird. Das ist etwas, was Lust darauf machen könnte, an die Zeit zu denken, die nicht jetzt ist.

Mit welchen Argumenten würden Sie Ihren Kolleg*innen raten, sich HEUTE um die Altersversorgung zu kümmern?
Das Allerwichtigste ist, dass es gar nicht nur um eine Altersvorsorge geht. Man weiß nie, wo das Leben einen hinträgt, wie lange man überhaupt noch planen kann. Deshalb ist es besser, man fängt heute an als erst in 20 Jahren. Das ist ganz ähnlich wie mit dem Rauchen: besser heute aufhören als morgen. Jeder Tag ist ein Gewinn.

Welchen aktuellen Programmtipp würden Sie gerne teilen – TV, Radio, Podcast …? 
Ich empfehle ganz dringend, ein analoges Medium in die Hand zu nehmen, weil wir so viel in Videokonferenzen sitzen, weil wir so viel streamen, weil wir so viel digital konsumieren. Es ist wahnsinnig wohltuend, mit einem Buch auf dem Stuhl zu sitzen, mit Blick aus dem Fenster, im Idealfall auf einen Baum oder eine begrünte Häuserwand. Da empfehle ich dringend die Bücher von Yuval Noah Harari. Mit welchem man anfangen möchte, ist relativ egal.

Wie sieht die Film- und Fernsehbranche in zehn Jahren aus?
Das hängt sehr davon ab, wie wir sie gemeinsam gestalten wollen. Es gibt zwei große, entgegengesetzte Strömungen. Die eine Strömung geht dahin, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gestärkt werden, indem zum Beispiel deren gemeinsame Online-Angebote vergrößert werden, um mit deren Inhalten den großen, privaten internationalen Global Playern etwas entgegenzusetzen. Wenn diese Strömung gewinnt, haben wir in zehn Jahren ein sehr reiches und vielfältiges Tableau, mit vielen neuen Ausspielwegen und Lizensierungsmodellen. Die Dystopie hingegen ist getrieben von Kräften, wo man davon ausgeht, dass alle nur für sich selbst sorgen, und dass das öffentlich-rechtliche Angebot zusammenschrumpfen wird. Ich frage mich, wie dann noch Menschen erreicht wollen, die an Bildungs-, an dokumentarischen oder journalistischen Angeboten gar kein Interesse haben. Ich glaube, wenn diese Dystopie sich durchsetzt, dann hat unsere Demokratie ein großes Problem.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Ich wünsche mir für die Zukunft eine sehr starke gesellschaftliche Verankerung unserer Öffentlich-Rechtlichen. Ich fände eine Ausdehnung ins Netz hinein gut. Ich glaube auch, dass öffentlich-rechtlich sogar noch größer gedacht werden kann und sollte, als nur Rundfunkanstalten und Deutschlandradio. Wir könnten öffentlich-rechtliche Angebote schaffen, die darüber hinausgehen. Das Öffentlich-Recht- liche ist ein sehr kostbares Gut, das es zu erhalten und für eine zukunftsfeste Aufstellung auszuweiten gilt. Diese Ausweitung, diese Investition in die Zukunft ist dringend nötig.

Die Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt, den ich noch nicht überall gut umgesetzt sehe. Das bedeutet für mich vor allem eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Hier und da funktioniert es schon ganz gut. Aber wir müssen uns wirklich gut überlegen, was wir wollen. Wenn wir öffentliche Gelder ausgeben, stehen wir in der Verantwortung für eine soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Das ist etwas, was mir total wichtig ist. Im Bereich ökologische Nachhaltigkeit tut sich etwas, allerdings nicht vorrangig von Seiten der Sender, sondern vor allem von Seiten der Filmförderung, z. B. in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Die Öffentlich-Rechtlichen sind da leider ziemlich hinterher. Da gibt es keine verpflichtenden Standards, obwohl es dringend geboten wäre. Wir müssen wirklich schnell handeln, um die Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen, die wir als Bundesrepublik Deutschland unterschrieben haben. Deren Ziele werden wir nicht erreichen, wenn wir nur ein bisschen Grün machen. Wir brauchen auch eine soziale Nachhaltigkeit und diese ist noch in keiner Länderförderung und noch in keinem Funkhaus implementiert.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Förderung von Filmproduktionen mit weiblicher Führung“

Ich frage die Staatsregierung:

Mit welchen Summen wurden in den vergangenen 5 Jahren Projekte von Filmproduktionsfirmen in komplett weiblichem Besitz in Bayern gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren dabei in den vergangenen 5 Jahren die Fördersummen, die jeweils an Filmproduktionsfirmen mit weiblicher Mehrheitsbeteiligung gingen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten, Summen pro Projekt), wie hoch waren in den vergangenen 5 Jahren die Summen, die an Produktionsfirmen vergeben wurden, in denen Frauen eine Sperrminorität hätten (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Projekten Summen pro Projekt)?

Hier geht’s zur Antwort:

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: Großes Kino in Penzing: HYPERBOWL auf dem Flugplatz

Landtags-Grüne und Kreis-Grüne informieren sich über das Kreativstudio HYPERBOWL auf dem Penzinger Flugplatz

Auf Einladung von Frank Foerster (Geschäftsführer der Hyperbowl GmbH) haben die Grünen Landtagsabgeordneten Gabriele Triebel (Stimmkreisabgeordnete für den Landkreis Landsberg am Lech) und Sanne Kurz (Sprecherin der Landtagsfraktion für Kulturpolitik und Film) das virtuelle Produktionsstudio Hyperbowl auf dem Gelände des Penzinger Fliegerhorsts besucht. Begleitet wurden sie von ihren Kolleg*innen aus dem Landsberger Kreistag (Miriam Anton und Peter Satzger) und Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München.

Geschäftsführer Frank Foerster hat gegenüber den Politiker*innen gleich zu Beginn klargestellt, dass die Firma Hyperbowl sich auf dem Areal des Penzinger Fliegerhorsts pudelwohl fühlt. Die alte Helikopterhalle bietet der Firma nicht nur ausreichend Fläche für deren weitläufiges LED-Studio, sondern auch den besonderen Charme denkmalgeschützter Industriekultur. Die Grünen Politiker*innen sind begeistert von dem Tempo der Realisierung des Studios, der Kreativität der Zwischennutzung und von dem Pragmatismus der Unternehmer. Das Engagement der Film Commission Bayern trug hier Früchte. So hat die Firma Hyperbowl auf eigene Kosten ein Trafohaus errichtet, um kurzerhand die Stromversorgung des energieintensiven Produktionsstudios zu gewährleisten. 

Auch begrüßen die Abgeordneten die Zukunftsvision des Unternehmens. Gemeinsam mit weiteren namhaften Partnern aus der bayerischen Filmbranche sollen hier die Penzing Studios erweitert werden, ein innovatives Medienzentrum für Film- und Fernsehproduktionen. Gabriele Triebel zu den Plänen der Penzing Studios: „Ich bin immer noch erleichtert, dass es zu keiner exklusiven Ansiedlung von Intel auf dem Gelände des Fliegerhorsts gekommen ist. Auf diese Weise haben wir nun die Möglichkeit, gemeinsam mit regionalen Unternehmen und innovativen Köpfen ein Ökosystem für nachhaltiges und kreatives Wirtschaften im Landkreis Landsberg zu etablieren. Der geplante Kreativ-Campus der Penzing Studios passt meiner Meinung nach voll in dieses Konzept.

Das Fazit der Filmemacherin und Landtagsabgeordneten Sanne Kurz fällt ebenfalls überschwänglich aus: „In den  aktuell noch zwischengenutzten Hallen des ehemaligen Fliegerhorstes können hoffentlich dauerhaft virtuelle Produktionen mit analogen Produktionen zusammengeführt werden. Die Penzing Studios mit Hyperbowl sind eine großartige Chance, den Fliegerhorst Penzing für die Kreativwirtschaft zu erschließen“. Da die Gewinnung von Fachkräften eine zentrale Herausforderung darstellen wird, hatte Sanne Kurz auch Prof. Prof. Jürgen Schopper von der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu dem Termin eingeladen. Prof. Schopper bringt diese Art von Produktion heute schon seinen Studierenden näher und kann sich eine Kooperation mit Hyperbowl und den Penzing Studios bestens vorstellen. Bereits am alten temporären Standort in den Münchener Messehallen gab es Exkursionen der Studierenden in die HYPERBOWL. Diese Zusammenarbeit soll nun ausgebaut werden.

Vielfalt im Film_Diversitätspanel_Grüne Fraktion_Sanne Kurz

Vielfalt im Film: „You got to get a bloody nose!“

Deborah Williams war unser Stargast bei „Vielfalt im Film“. Schon Tradition sind unsere Veranstaltungen beim Internationalen Filmfest München, mit denen wir Landtags-Grüne jährlich Impulse für Bayerns starke Filmbrache setzen möchten. – „Oscars nur noch mit Diversität!“, diese Aussicht hatte uns viele Neugierige in die Goldberg-Studios gebracht. Neben dem FilmFernsehFonds Bayern war auch der BR hochkarätig vertreten.

So viele Gäste! Hinten Menschen, die stehen. – Mit so viel Interesse hatte ich doch nicht gerechnet, obwohl das Thema ja brennt. Wer alles da war? Hier unter dem Post ist eine Bilder-Gallerie, wo man schön spitzeln und die tolle Stimmung nachfühlen kann, wie ich finde.

Die Fakten und Vorgänge sind bekannt, trotzdem machte der Video-Input von Prof. Dr. Elizabeth Prommer, die an der Universität Rostock das Institut für Medienforschung leitet und einstmals meine Dozentin an der HFF München war, nochmal deutlich, wie schlimm es eigentlich ist: sind Frauen und Männer in gleichen Maßen im deutschen Kino repräsentiert? Wen schauen wir da an auf der Leinwand? Wer bestimmt also unser Bild der Welt? Und, ja: Frauen verschwinden Ende 30, besonders divers ist es auch nicht im Kino, was wir vorgesetze bekommen ist also eher der immer gleiche „Schnitzel-Pommes“ Brei statt ein vielfältiges Buffet für alle. Was auch damit zu tun hat, wer Programme macht und Inhalte bestimmt.

Key-Note von Deborah Williams

Was dann auch der Kern der Key-Note Deborah Williams war: in ihrer beeindruckende und bewegenden Rede, in der sie den langen und steinigen Weg schilderte, den sie selbst in der Filmbranche und den die von ihr entwickelten Diversitätsstandards hinter sich haben.

Deborah Williams ist Schauspielerin, Theatermacherin und Autorin, sie berät die UN und UNICEF zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Kulturbereich. Sie schuf die Diversitäts-Standards des British Film Institute BFI, die seither von der Academy of Motion Pictures and Sciences – für die Oscars®, den BAFTA Film and Television awards, BBC film, Film4 und den British Independent Film Awards (BIFA) übernommen wurden. Deborah Williams (Twitter: @cdndebs) beriet u.a. die Academy of Motion Pictures and Sciences, das Dänische Film Institut, das Cannes Filmfestival, die Berlinale, Screen Australia und viele andere mit Blick auf diskriminierungs-freie und geschlechter-paritätische Verteilung öffentlicher Mittel.

Vor allem aber ist Deborah Williams Executive Director des Creative Diversity Network UK (CDN) mit dem starken Arm Diamond, einem gemeinsamen Online-System von BBC, ITV, Channel 4, Paramount, UKTV und Sky um dauerhaft Gleichstellungs- und Diversitäts-Daten über eigenen und Auftrags-Produktionen zu sammeln.

Debborahs Key-Note nahm uns alle mit auf ihre ganz persönliche Reise. Wie sie inzwischen schon „sehr viele Jahre“ für mehr Diversität im Film kämpft, angetrieben von vielen Rückschlägen, die sie schon als siebenjähriges Mädchen auf Grund ihrer Hautfarbe und ihres Geschlechts einstecken musste, als sie noch den Traum hegte, Schauspielerin zu werden. Auch eine Behinderung ist kein Booster auf dem Weg zum Publikum.

Über die Erfüllung von Träumen

Der Schriftsteller Paul Coelho schreibt über Träume, dass durch die Möglichkeit, dass sie wahr werden können, das Leben erst interessant wird. Dafür, dass diese Perspektive in Zukunft allen Menschen offensteht und nicht mehr durch Vorurteile und Stereotype eingeschränkt oder gar genommen wird, leistet Deborah Williams einen riesigen Beitrag. Als Grundlage für eine Veränderung sieht die Britin dabei die Erhebung zuverlässiger Daten, die die vorherrschende Ungleichheit vor und hinter der Kamera sowie bei Inhalten dokumentieren. Schlüsse und Handlungsfelder aus den Daten zu ziehen, das ist Aufgabe der Politik.

Ihren Vortrag schloss Deborah Williams mit einem emotionalen Appell, Träume zu verfolgen und dabei mutig und tapfer zu sein, auch wenn dabei Hindernisse und Risiken im Weg stehen.

Verschiedene Wege, ein Ziel

Anschließend erlebte das Publikum eine lebhafte Diskussion zwischen den Menschen auf dem Panel, deren Teilnahme, für die ich mich an dieser Stelle nochmal bedanken möchte, unsere Veranstaltung wirklich nochmals aufwertete.

Geladen waren neben Deborah Williams die Geschäftsführerin des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) Dorothee Erpenstein, die Schauspielerin und Mitinitiatorin von #ActOut Karin Hanczewski, der Schauspieler und Verantwortliche bei Plattform Rollenfang Wolfgang Janßen, der BR-Programmdirektor Kultur Björn Wilhelm und der CEO der Filmförderung MOIN Hamburg und Schleswig-Holstein Helge Albers.

Dorothee Erpenstein unterstrich die Bedeutung von Diversität vor und hinter der Kamera für die Relevanz der Stoffe und schilderte den Support des FFF, um das Thema in Bayern voran zu bringen. Der FFF unterstützt Studien und Veranstaltungen, unter anderem eine mehrtätige Konferenz in Tutzing, und knüpft Kontakte zu anderen Filmförderungen auf nationaler und internationaler Ebene, denn es gibt ein großes Interesse, das Thema gemeinsam mit anderen Förderinstitutionen anzugehen.

Karin Hanczewski berichtete, dass mit #actout erst ein Anfang gemacht sei und das Thema LGTBIQ* mit dem Manifest #actout bei weitem noch nicht zufriedenstellend beackert ist. Sie erzählte, wie viele zum Teil sehr, sehr bekannte Menschen noch immer nicht bereit sind, den Schritt des öffentlichen Coming-Out zu gehen, zum Teil, weil die eigene Familie nichts von der Queerness weiß, zum Teil, weil Karriere-Einschnitte drohen, sowie zum Teil aus 1001 andere, oft sehr, sehr persönlichen Gründen. Ihre Aussage „Die Öffentlich-Rechtlichen haben die Pflicht, für Sichtbarkeit zu sorgen, wenn sie in Zukunft noch relevant sein wollen.“ löste einen langen, zustimmenden Applaus im Publikum aus.

Björn Wilhelm zückte just zu diesem Zeitpunkt einen DIN-A4 Zettel, denn es gibt sie, es gibt eine Diversitäts-Checkliste beim BR, ganz neu, aber als Versuch, die Gesellschaft zum einen besser in ihrer Vielfalt abzubilden, zum anderen Relevanz in allen gesellschaftlichen Gruppen (wieder) zu erreichen. Dass neben der Pflicht Vielfalt die schönste Kür der Welt ist, wurde auch hier deutlich. Was allerdings in der Gesamtheit den bereits lange sich zügelnden Wolfgang Janßen zum verbalen Kontern brachte:

Wolfgang Janßen begleitet mit Mentoring-Tandems ebenso wie mit Coaching, Awareness-Angeboten und Vertretung von Schauspieler*innen mit Behinderung den Weg von Menschen mit Behinderung vor die Kamera. Auch Profis haben es oft schwer; neben praktischen Überlegungen wie Betreuung (die viele gar nicht benötigen), Ausbildung (die zwischen Werkstätten und Kunsthochschulen oft weder angeboten, noch gefördert wird) und Broterwerb (Überraschung: auch Menschen mit Behinderung wollen von ihrem Job leben) fehlen Netzwerke (weil Festivals, Netzwerkveranstaltungen und Events oft nicht barrierefrei sind) und der feste Wille von Führungspersönlichkeiten, Menschehn mit Behinderung in Teams, PErsonal vor der Kamera und Inhalten zu integrieren. Warum spricht niemand die Tagesschau, der*die beispielsweise nur einen Arm hat? Warum können Rollen in Vorabendserien nicht diverser besetzt werden, auch wenn das inhaltlich keine Rolle spielt? Vielleicht wäre es ja sogar spannend, mehr starke Rollen wie die des Tyrion Lannister, und neben Peter Dinklage und ChrisTine Urspruch gibt es noch viele andere Schauspieler*innen, aber auch Crew-Member, deren Können nach Raum ruft.

Wir diskutierten gemeinsam intensiv, warum Diversität unsere Filmlandschaft bereichert, inwiefern Diversität bereits in dieser vorhanden ist und welche Herausforderungen die Teilnehmenden für die Zukunft sehen. Erste positive Erfahrungen hinsichtlich breiterer Repräsentanz, Inklusion und Sichtbarkeit, die neuen „Representation and Inclusion Standards“ der Academy und natürlich auch Ängste all jener, die Wandel und das noch Unbekannte fürchten, fanden Platz.

You got to get a bloody nose

Abschließend wurden Fragen aus dem Publikum gestellt, was die Diskussion um viele weitere Perspektiven bereicherte und auch klar machte, wie lange wie viele Menschen schon auf diese Sichtbarkeit warten! „Wir haben uns zu Beginn schon auch mal eine blutige Nase geholt….“ berichtete Helge Albers, worauf Deborah Williams Mut machte und Stärke einforderte und mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für Vielfalt mit einem „You got to get a bloody nose!“ schloss.

Abgerundet wurde der Abend schließlich durch Snacks und Getränke, was abschließende Gespräche bereicherte und so manch hitzig geführte Debatte schnell abkühlen ließ und im gemeinsamem Austausch nochmal deutlich machte, dass wir alle mit Vielfalt und Reichhaltigkeit gewinnen werden.

Frau mit Kamera_IDS Panel_Kämpferinnen für den Film

Panel „Kämpferinnen für den Film – was engagierte Frauen erleben“

Auf Einladung des Interessenverbands Deutscher Schauspieler e.V. (IDS) war ich Teilnehmerin bei einer spannenden Diskussionsrunde im Rahmen des Münchner Filmfests.

Frauen sind im Film deutlich unterrepräsentiert – besonders in den lukrativen Bereichen. Geschichten werden meist von Männern für Männer geschrieben, von diesen produziert und inszeniert. Dennoch setzen sich immer mehr Frauen durch und bereichern den Film dadurch enorm. Aber wer sind diese Frauen? Und was haben sie erlebt? 

Es diskutieren: 
Kerstin Schreyer, Staatsministerin a.D. und MdL
Sanne Kurz, Filmemacherin und MdL
Satu Siegemund, Regisseurin
Marie Theres Relin, Schauspielerin, Autorin, Region18, 
Tina Rudolf, ehemalige Producerin und Produktionsleiterin

Moderation: Irina Wanka 

Oscar_Oscars_Academy Award_Diversität_Vielfalt_Representation_Inklusion_Standards_Sannt Kurz Grüne Landtag Bayern

Academy Awards nur noch mit Diversität

2024 ist es soweit: Antragsberechtigt für die Oscars® sind nur noch Filme, die die „Representation and Inclusion Standards“ der Academy erfüllen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences als weltweit führende Institution, in der über 10.000 der angesehensten und erfolgreichsten Kreativen, Filmschaffenden und Produzierenden der Welt im Bereich Film als Mitglied aufgenommen wurden.

Heute darf ich unsere Grünen Anträge zur Diversität beim Bayerischen Filmpreis und für Diversitätskriterien beim FilmFernsehFonds Bayern im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag einbringen. Sie sollen unsere Filmbranche hier in Bayern unterstützen und Incentives liefern, damit wir dauerhaft weltweit an der Spitze mitspielen können – und auch in Zukunft die Antragsberechtigung für die Oscars® erfüllen.

Wer die „Representation and Inclusion Standards for Oscars® Elegibility“ der Academy noch nicht kennt, kann sie hier im englischen Original nachlesen.

Oscars nur noch mit Diversität! Diversity-Standards der Academy auf Deutsch

Für alle, die lieber Deutsch lesen, habe ich als kleinen Service die Diversitäts-Standards der Academy auf Deutsch übersetzt – Obacht: nicht autorisiert, es soll wirklich nur eine kleine Hilfe sein, für „official use“ bitte Profi-Übersetzung anfragen!

Was Diversität für mich persönlich ausmacht und inwiefern die Kriterien für Vielfalt auch fluide sein und sich immer wieder ändern können, dazu habe ich vieles in dem Blog-Post „Diversität – warum öffentliche Mittel für alle Teile der Gesellschaft da sein sollten“ geschrieben.

Vielfalt macht unsere Filmlandschaft reicher

Das Thema Diversität ist für mich ein echtes Herzensthema. Niemand mag Einheitsbrei, und last not least sollten öffentliche Mittel doch für alle Teile der Gesellschaft ausgegeben werden, sollten doch alle Teile der Gesellschaft sichtbar sein! Darum haben wir Landtags-Grüne schon 2020 zu Diversität in den Medien gearbeitet, 2021 eine Studie zur Diversität im Film mitfinanziert, und 2022 für unsere Grüne Veranstalrtung zum Filmfest München „Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht“ Deborah Williams als eine der weltweit führenden Expertinnen nach München geholt.

Es geht da nicht um Chichi. Es geht darum, dass wir alle Steuern zahlen, dass wir diese Steuermittel gemeinsam gerecht verteilen müssen, dass alle ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung haben und auf Sichtbarkeit und Teilhabe aller gesellschafltichen Gruppen. Es geht darum, dass Absenz von Stereotypen sehr gut tut und Vielfalt mit all ihren neuen Perspektiven schlicht auch super viel Spaß macht!

Mehr Vielfalt – den Weg gemeinsam gehen. Was können wir tun?

Ganz dringend müssen wir hier politisch handeln und uns gemeinsam auf Standards einigen und Incentives wie z.B. Diversitäts-Kriterien für Preise oder Förderungen auf den Weg bringen.

Ich persönlich habe total viel Lust auf neue, vielfältige Geschichten, bin neugierig auf Menschen, die ich nicht kenne und freue mich sehr auf mehr bunt. Ich verstehe aber auch die Ängste und die Fragezeichen, die es, wie bei jedem Wandel, gibt auf dem Weg, bis man merkt, hey, das Ziel ist total cool! Darum: Nehmt das Ziel in den Blick, und schaut, wie schön es ist! Wenn Ihr Verantwortung tragt, seid mutig, lasst Lust auf Vielfalt zu, gebt Unbekanntem Raum und gebt einen Job mal bewusst einer Person, die sehr anders ist als Ihr selbst!

Gib einen Job jemandem, der sehr anders ist als Du selbst!

In der Beratung unserer Grünen Anträge wurde die Umsetzung unserer Forderungen – Diversitätskriterien entwickeln – abgemildert von der Forderung in einen Bericht. Dem stimmten dann alle Fraktionen außer einer zu. Die Staatsregierung wird also dazu berichten, wie und ob Diversitätskriterien entwickelt werden. I’ll keep you posted!

Weiterlesen:

  • „Leidmedien“ – „an den Rollstuhl gefesselt“ statt „mit dem Rollstuhl unterwegs“ – umfangreiches Awareness-Coaching für Film, Funk, Print und TV zu Inhalten, Bildsprache, Publikum und Kreativen.
  • Neue deutsche Medienmacher*innen – Vermittlung von Sachverständigen und Diversity-Skills. „Für gute Berichterstattung und für vielfältiges Medienpersonal“
  • #actout – „Wir sind Schauspieler*innen. Wir müssen nicht sein, was wir spielen. Wir spielen, als wären wir es – das ist unser Beruf.“ – Manifest #actout
  • Queer Media Society – für mehr Sichtbarkeit queerer Menschen in den Medien
  • Pro Quote Film – Frauen sind keine marginalisierte Gruppe, sondern die Hälfte der Gesellschaft. Diese Hälfte ist auch sehr bunt und divers. Pro Quote arbeitet an der Hälfte von allem für die Hälfte der Gesellschaft: Sichtbarkeit, Führungspersonal, Geld und vieles andere mehr.
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„Kleine Anfrage“ – AzP „Diversität in Film und Medien“

Ich frage die Staatsregierung, wie bewertet die Staatsregierung die Relevanz von Inklusion und Repräsentation marginalisierter Gruppen im Bereich Film und Medien insbesondere mit Blick auf die „Representation and Inclusion Standards“ für mehr Diversität der Academy Awards (Oscars), welche Haushaltsmittel sind dem Auf- und Ausbau von Ermöglichungsstrukturen direkt oder indirekt unter Berücksichtigung der fünf „Pʹs (Publikum, Personal, Programm, PR und Partner) zugeordnet (mit Ermöglichungsstrukturen sind alle Maßnahmen gemeint, die dem Zweck dienen, marginalisierten Gruppen einen Chancenausgleich zu verschaffen, bitte mit Angabe der jeweiligen Titelgruppe, Summe der Maßnahme, mit dem Thema befasste Stellen), und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung derzeit, um die Sichtbarkeit und Repräsentation marginalisierter Gruppen in Film und Medien auf ein internationales Niveau zu bringen (bitte mit Angabe der aufwendeten Mittel pro Maßnahme)?

Hier geht’s zur Antwort:

Poster zu "Vilefalt im Film!"

Deborah Williams in München bei: Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

Die Academy Awards haben sich Diversitäts-Standards gegeben. Bei uns finden sich in Film & TV immer noch viele Stereotype und weniger Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen, das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es schon ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

27. Juni 2022, 17:30 Uhr – 21:00 Uhr
Goldberg Studios (Müllerstr. 46 a, 80469 München)

Keynote: Deborah Williams (Executive Director Creative Diversity Network, London)
Science Summary: Prof.Dr. Elizabeth Prommer (Institut für Medienforschung, Universität Rostock)

Panel:

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von Gebärdenübersetzung und einer Simultanübersetzung Englisch-Deutsch.

Ich freue mich sehr, durch den Abend zu führen und zu moderieren, auf eine spannende Diskussionsrunde, die uns allen neue Perspektiven zeigt und zur öffentlichen Debatte beisteuert, und vor allem: auf Euch!

Weiterlesen:

Podiumsdiskussion_Lichter Filmfest_Frankfurt_Sanne Kurz_220513

Gerechte und transparente Filmförderung – Panel zum 15. LICHTER Filmfest Frankfurt

Am 13. Mai war ich im Rahmen des 15. Lichter Filmfest Frankfurt International Teil des Kongresses „Zukunft Deutscher Film“, der dem gemeinsamen Nachdenken und Debattieren über Themen wie Filmförderung, Finanzierung oder Filmbildung eine Plattform bietet. Es ging um Grüne Kulturpolitik, Claudia Roth als Kulturministerin und erfolgreiche Filmförderung.

Die Filmförderung, wie sie über Jahrzehnte wachsen und wuchern konnte, ist ein komplexes Gebilde, das dringend einer zeitgemäßen Umgestaltung bedarf. Denn Förderetats, Relevanz und Erfolge deutscher Filmproduktionen stehen teils in einem krassen Missverhältnis. Doch ein gordischer Knoten aus Anspruchshaltungen, Gewohnheitsrechtsdenken und sich gegenseitig stabilisierenden Strukturen durchschlägt sich nicht einfach so. Gerade nach den Verheerungen im Kulturbereich durch Corona ist es umso wichtiger im Austausch mit wichtigen Akteur*innen darüber nachzudenken, wie man sich mit Blick auf die Zukunft filmpolitisch ausrichten will. Und mit Claudia Roth haben wir eine versierte Kulturpolitikerin in einer Schlüsselposition, deren Herz für den Film ganz laut schlägt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Planken der Filmförderung

Auf dem Panel „Quo Vadis, deutscher Film?“ – moderiert von Alexandra Gramatke von der Kurzfilmagentur Hamburg und dem Filmkritiker Rüdiger Suchsland – durfte ich eine Lanze für Grüne Filmpolitik brechen und zu unseren Grünen Vorstellungen von Filmpolitik Rede und Antwort stehen. Vor allem geht es uns um eine gerechte und konsequente Förderung: Bürokratische Strukturen gilt es zu minimieren und vereinfachen, um mit mehr Mitteln und weniger Hürden eine große Bandbreite an Kultur unterstützen zu können. Auch absolute Transparenz im Hinblick auf Jurys und Gremien wie auch eine regelmäßige Legitimitätsdebatte im Förderbereich sind essenziell, um das System gerechter und den gesamten Sektor somit etwas freier zu gestalten. Grüne Film- und Kulturpolitik ist daher auch demokratische Film- und Kulturpolitik.

Gemeinsam den gordischen Knoten aufknüpfen

Mit Unterstützung auf Landesebene kommt unserer Grünen Bundeskulturministerin Claudia Roth nun die Rolle zu, den gordischen Knoten zu entwirren und im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Institutionen und Kreativen auszugleichen – immer das Ziel, die gesamten Branche fair zu behandeln und demokratisch zu fördern, vor Augen. Dialog und Austausch sind essenziell, um einer vitalen, vielfältigen Filmlandschaft näherzukommen. Ich bedanke mich daher bei allen Teilnehmenden für die bereichernde Debatte und den Input!


Fotocredit: Philipp Goldberg

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Antrag: Diversität im Kulturbereich II: Diversitätskriterien für bayerische Fördermittel entwickeln

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für die Vergabe der Filmfördermittel Diversitätsstandards entwickelt werden.

Die den zu entwickelnden Diversitätsstandards zugrundeliegenden Kriterien sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden.

Begründung:

Studien und qualitative Umfragen belegen, dass die deutsche Film- und Fernsehlandschaft in Bezug auf Diversität vor und hinter der Kamera Nachholbedarf hat.

Geschlecht und Geschlechtsidentität, Beeinträchtigung/Behinderung, Gewicht, Lebensalter, Herkunft, Sozialisation, Hautfarbe, sexuelle Orientierung/Identität, sozialer Status, Bildungshintergrund, Sprache und Religionszugehörigkeit sind laut diesen Erhebungen noch vielfach Grund für Benachteiligung und Diskriminierung. Auch in den öffentlichen Debatten der Kontrollgremien der vielfach Kinofilm koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Medien wird Diskriminierung und Marginalisierung immer wieder thematisiert – dies betrifft ein breites Spektrum von ethnischen Zugehörigkeiten über Queerness bis hin zu fränkischem Dialekt.

Die Filmförderung Moin aus Schleswig-Holstein und Hamburg führte im Jahr 2020 eine Diversitäts-Checkliste ein. Förderantragstellende werden mit einer Abfrage dafür sensibilisiert, die eigenen Projekte auf blinde Flecken beispielsweise in Bezug auf rassistische Stereotypen oder Marginalisierung von gesellschaftlichen Gruppen in der Erzählung auszuleuchten. Sensibilisierung durch eine Abfrage kann ein guter erster Schritt sein, sofern er nach und nach durch weitere Maßnahmen ergänzt wird.

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Antrag: Diversität im Kulturbereich I: Diversitätskriterien für den Bayerischen Filmpreis entwickeln!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Vergabe der Film- und Fernsehpreise Diversitätsstandards zu berücksichtigen.

Die Standards sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden. Leitbild für die Diversitätsstandards sollen dabei sowohl die Kriterien der Diversitätsstandards des British Film Institute (BFI) sein, die für bestimmte Förderfähigkeiten in Großbritannien und die Förderfähigkeit in einigen Kategorien der Auszeichnungen der British Academy of Film and Television (BAFTA) verwendet werden, zum anderen die Kriterien der Repräsentations- und Inklusionsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die mit der Producers Guild of America (PGA) beraten wurden, 2022 erstmals angewandt wurden und die ab 2024 Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung zu Nominierung und Gewinn eines Academy Award („Academy Awards of Merit“, „Oscars”) sind.

Begründung:

Diversitätsstandards für die Film- und Fernsehpreise sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg Richtung mehr Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancengleichheit für alle Menschen in Bayern, sie sind aber auch wichtig, um Schritt zu halten mit internationalen Spitzenproduktionen und den Anforderungen, die heute weltweit an diese Spitzenproduktionen gestellt werden: Die Verleihung der amerikanischen Academy Awards (Oscars) oder der British Academy Film Awards (BAFTA Awards) sind bereits an Diversitätsstandards geknüpft. Diese sollen beispielsweise dabei unterstützen, dass Stereotypen und Klischees vor der Kamera nicht reproduziert werden, Cast und Crew divers besetzt werden und so die Vielfalt unserer Gesellschaft realistischer abgebildet wird. Auch die diverse Besetzung von Stoffentwicklungs-, Produktions- oder Vermarktungsteams durch Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen gilt seit Einführung der Diversitätsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences im Jahr 2020 bei internationalen Spitzenproduktionen als sinnvoller Schritt im Sinne der Weiterentwicklung unserer Sehgewohnheiten und einer künstlerischen Vielfalt. Durch die Flexibilität, aus einem breiten Feld von Vielfaltskriterien auszuwählen, öffnen diese von den Spitzengremien aus USA und Großbritannien angewandten Diversitätsstandards neue Perspektiven.

Die Preisvergabe des Film- und Fernsehpreises wird durch die Entwicklung von Diversitätsstandards auch für die Filmszene einen wichtigen Anreiz schaffen, hier internationale Spitzenstandards anzustreben.

Für die speziellen Herausforderungen passende Kriterien für Diversitätsstandards zu entwickeln und diese möglichst fair und wirksam auszugestalten, wird eine langfristige Aufgabe sein. Die Kriterien sollen daher jährlich evaluiert werden.

Queere Repräsentanz in Film und Medien? – Zu Gast bei Radio Lora München

Wer kennt ihn nicht, den klischeehaft-schwulen Filmcharakter, der in Filmen aller Art den lustigen besten Freund der weiblichen Hauptperson darstellt. Queere Menschen werden in Film und Medien, wenn überhaupt, leider auch heute noch überwiegend in Klischeerollen abgebildet, oft kommen sie überhaupt nur dann vor, wenn das Queer-Sein problematisiert wird. Wieso sich das alles unbedingt ändern muss – darüber und vieles mehr habe ich diese Woche mit Constantin Jahn und Karin Uecker gesprochen. Ich war zu Gast bei QueerUferlos, dem Queeren Sender von Radio Lora 92,4 München.

Hier gibt es die Sendung zum Nachhören.

Es geht um Schubladendenken, um die fehlende Sichtbarkeit queerer Menschen in Film und Medien, die Ignoranz der Bayerischen Staatsregierung gegenüber queerem Leben in Bayern und darüber, wieso eine Queer-Vertretung im Bayerischen Rundfunkrat so wichtig wäre. Hört rein!

Ich habe mich sehr gefreut, Teil der Sendung sein zu dürfen. Radio Lora 92,4 ist immer einen Besuch wert und QueerUferlos sowie queere Sichtbarkeit in Film und Medien zu unterstützen sind mir zwei echte Herzensanliegen!

Wer sich für Queer-Politik und Diversität interessiert, kann hier alles zu meiner Arbeit im Bereich Diversity lesen.

Representation and inclusion standards for Best Picture eligibility Oscars

Diversität – warum öffentliche Mittel für alle Teile der Gesellschaft da sein sollen

Was gilt für die Oscars® ab 2024? Was verbindet Schleswig-Holstein und die Schweiz? Überall dort gilt: Preise wie bei den Academy Awards oder öffentliche Mittel bei der Förderung wie in Schleswig-Holstein und die Schweiz bekommt nur, wer sich für Diversität stark macht.

„Kulturbetriebe, die überleben wollen, müssen sich öffnen“ meint schon 2019 das Schweizer Fernsehen in seinem Bericht zu Diversität in Kultur und Medien. Noch deutlicher wird ProHelvetia, die Schweizer Kulturstiftung. Sie hat klare Ziele formuliert für die fünf Jahresperiode 2021 bis 2024:

Ziele 2021-2024

  • Kulturinstitutionen bei der Entwicklung von diversitätsorientierten Prozessen fördern und aktiv begleiten
  • Zugangsbarrieren zum Kulturbetrieb sowie zu Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen abbauen
  • Wissenstransfer rund um Diversität und Chancengleichheit fördern und praxisorientierte Leitfäden für den Kulturbetrieb zur Verfügung stellen
  • Daten und Fakten zur Diversität im Schweizer Kulturbetrieb erheben und vermitteln

Diversität

Die Bekenntnis zur Vielfalt ist nicht nur bei den Eidgenossen in unmittelbarer Nachbarschaft Bayerns angekommen, sondern auch 1000km weiter nördlich. Diversität ist dort in Schleswig-Holstein ein politisches Schwerpunktthema der Landesregierung. In ihrem Landes-Kulturbericht für die Jahre 2017-2021 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Jamaika-Koalition nennt als wichtigen Teil zukunftsorientierter Kulturentwicklung die Diversität, die Filmförderung MOIN Hamburg-Schleswig-Holstein hat mit der Erkenntnis „Gute und erfolgreiche Filme kommen ohne Klischees und stereotype Rollenbilder aus.“ eine Diversity-Checklist eingeführt. Es lohnt, sie anzuschauen!

Die Diversity Checklist tut niemanden weh und sensibilisiert massiv. Diversität in Geschichten und Inhalten, Rollenbildern und Besetzung, Team und Führungspositionen sowie Publishing ist anders als in der Schweiz keine Voraussetzung von Förderung, aber bringt Diversitätsprozesse, Chancengleichheit und Geschlechtergleichstellung mehr voran als: nichts!

Genau. So viel leistet Bayern nämlich, um Diversität in Kultur und Medien voran zu bringen und Marginalisierung ganzer gesellschaftlicher Gruppen entgegen zu wirken: nichts. Ja, liebe CSU-FW-Staatsregierung: es müsste noch nicht mal die Verpflichtung zur Diversität sein. Auch Babyschrittchen würden helfen.

Weltspitze

Wenn man wie Markus Söder immer Weltspitze sein will, muss man sich übrigens auch bei Diversität sputen. Denn bei den Oscars®, den Academy Awards, gibt es schon bald keinen Preis mehr ohne – genau: Diversität.

Representation and inclusion standards for Best Picture eligibility Oscars

Wenn Markus Söder findet, man brauche Bayerische Oscars®, und wenn er kapiert, dass das dann ganz viel mit Diversität zu tun haben sollte, soll es mir recht sein. Natürlich sollte aber Diversität nicht gelebt werden, weil es gerade schick oder trendy ist. Diversität als gelebte Vielfalt zeigt alle Facetten von Heterogenität, Unterschiedlichkeit, Verschiedenheit, Mannigfaltigkeit und kulturellem Reichtum. Die Bezeichnung Diversität rückt dabei die Anerkennung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Menschen in den Fokus – ohne zu werten. Wir Grüne sind uns sicher, dass Diversität unsere Gesellschaft reicher und resilienter macht.

Diversität betrachten wir nicht nur, aber auch hinsichtlich Kriterien wie Ethnie, soziale/geografische/wirtschaftliche… Herkunft, Geschlecht und sexuelle Identität, Alter, Sprache, soziale Stellung, sexuelle Orientierung, Stadt/Land, arm/reich, religiöse/weltanschauliche/politische Haltung, Bildungshintergründe und Bildungswege, Elternschaft/Kinderlosigkeit oder körperliche/geistige/psychische Beeinträchtigung und vieles andere mehr.


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„Kleine Anfrage“ – AzP „VFX Studiengang an der Hochschule für Fernsehen und Film München“

Vor dem Hintergrund des Ministerratsbeschlusses vom 17.07.2018, in welchem der Hochschule für Fernsehen und Film München ein neuer “ Studienschwerpunkt im Bereich „Digitale Bildgestaltung“, der für Medienunternehmen am Standort immer wichtiger wird” versprochen wurde und mit “Investitionen in Höhe von rund 4,6 Mio. € sowie 7” neuen Stellen ab 2019 “Kompetenzen im Bereich VFX/Visual Effects vermittelt und Spezialisten für diese Bereiche ausgebildet werden” sollen, sowie des in der Drucksache 18/12225 am 19.2.2021 gegebenen Bekenntnisses, dass die Staatsregierung “den Studienschwerpunkt VFX auch künftig als unverzichtbaren Bestandteil des Studienangebots an der HFF” sieht und “für den Haushalt 2022” plant, “auf Basis des von der Hochschule zu erstellenden, überarbeiteten Finanzkonzepts entsprechende Mittel einzustellen”, frage ich die Staatsregierung, wie viele der 7 zugesagten Stellen nun insgesamt im Haushalt 2022 mit Mitteln hinterlegt sind, ob die Staatsregierung den Ministerratsbeschluss von 2018 mit dem Haushalt 2022 vollumfänglich erfüllt sieht, und mit welchen Folgen rechnet die Staatsregierung im Falle einer unzureichenden Ausstattung?“

Hier geht’s zur Antwort:


Gewinner 75 Jahre Verfassung wettbewerb Bayerischer Landtag Sanne Kurz

Kunstwettbewerb „75 Jahre Verfassung – Kunst trifft Verfassung“: Preisgekrönte Werke

Heute vor 75 Jahren, am 8.12.1946, trat sie in Kraft: unsere Bayerische Verfassung. Und endlich stehen sie auch fest: unsere Sachverständigen zum Verfassungsjubiläum. Nach langem Abwägen und Ringen kürte unsere Jury zehn Menschen aus Bayern, sie erstellen ein Gutachten in künstlerischer Form zur Bayerischen Verfassung. Die eindrucksvollen Gewinnerarbeiten berühren alle Bereiche der Kunst – von einer Sound-Installation bis hin zu einer interaktiven Performance. Wir danken für die zahlreichen Bewerbungen und freuen uns über die kreativen Beiträge!

Anlässlich des 75. Jubiläums der Bayerischen Verfassung riefen wir Grüne Fraktion Bayern den Wettbewerb „75 Jahre Bayerische Verfassung – Kunst trifft Verfassung“ ins Leben, um neue Impulse für unsere politische Arbeit mit und zu der Bayerischen Verfassung zu bekommen. Nach mehreren Stunden Debatte der zahlreich eingegangenen Bewerbungen, wurden am heutigen Jubiläumstag, an dem vor 75 Jahren unsere Bayerische Verfassung in Kraft trat, folgende Gewinner*innen ernannt:

zu Art. 161 Abs.2 i.V.m. Art. 106 Abs.1 BayVerf

  • Bildende Kunst (noch ohne Titel) von Yaelle Caroline Bigot

zu Art. 7 BayVerf, Art. 13 BayVerf, Art. 14 BayVerf, Art. 48 BayVerf

  • „Die Bayerische Verfassung “ von Adi Hoesle – Installation der Bayerischen Verfassung mit Brailleschrift als Wandbild und Videoarbeit in Gebärdensprache

zu Art. 118 BayVerf, Art. 118a BayVerf

  • „Ererbte Scholle “ von Lisa Renz-Hübner – Kollektiv LeoN. Interaktive Performance in einem stillgelegten Sägewerk

zur Verfassung als Ganzes

zur Verfassung als Ganzes, insbesondere aber zur Präambel und Art. 141

  • „75 Jahre Bayerische Verfassung- VERFASSTHEIT  IN BAYERN“ von Dorette Jansen – Filmische Auseinandersetzung mit der Bayerischen Verfassung

zu Art. 124–127 BayVerf, Art. 128–141 BayVerf, Art. 142–150 BayVerf

  • „Menschenwürde“ von Maneis – Bildende Kunst

zu Art. 100 BayVerf

zu Art.1 (2) BayVerf , Art.126 (2) BayVerf , Art.125 (3) BayVerf , Art. 166 (2) BayVerf , Art. 167 (2) BayVerf

  • „Der Patriot“ von Christian SchnurerPerformance mit Installation: schwimmenden Skulptur im öffentlichen Raum

zu Art. 3a BayVerf

zu Art. 98- 123 BayVerf

Alle preisgekrönten Sachverständigen stellen ihre Werke vor bei der Vernissage von Grüne Fraktion Bayern Landtag am 30. April 2022. Infos hier.

Infos zur Jury und Entscheidungskriterien finden sich hier.

Pro Quote FIlm Logo Interview mit Sanne Kurz

Interview mit ProQuote Film: Gamechanger – Sanne Kurz

12.11.2021

ProQuote Film setzt sich für mehr Diversität in der Film- und Medienbranche ein und kämpft für die gleiche Verteilung von Mitteln und den Einsatz von mehr Frauen* vor und hinter der Kamera. ProQuote Film hat mich für die Interviewreihe „Gamechanger“ eingeladen, wo ich über das Frausein in der Filmbranche erzählte und warum eine Frauenquote wichtig ist.

Nur 30 Prozent der Sitze im Rundfunkrat des BR, in dem ich Mitglied bin, sind von Frauen besetzt. Hier wird mal wieder deutlich, wie wichtig die Stärkung der Repräsentation von Frauen* in der Medienwelt ist – nicht zuletzt weil genau hier Vorbilder für junge Frauen entstehen.

ProQuote Film ist die Stimme der Filmschaffenden in Deutschland, die sich für Geschlechtergerechtigkeit engagieren wollen. Die NGO organisiert für diesen Zweck beispielsweise den „Quotenkongress Womxn for Womxn“, bei dem ich zu Gast auf dem Panel „Pro Quote. Systemfehler Männerquote“ sein durfte. Besonders gefreut hat mich die Interviewanfrage von ProQuote Film. Ich bin schon sehr lange Mitglied, war als Filmemacherin dabei und kämpfe jetzt in Rundfunkrat und Bayerischem Landtag weiter für Gleichstellung in Film und Medien. Einen Einblick in diesen Weg von mir als Frau, als Mutter, als Filmemacherin und Politikerin teilen zu dürfen, war mir eine große Ehre. Die Gamechanger Interviews sind alle super lesenswert, wie ich finde – reinklicken lohnt.

Hier findet ihr den Link zu meinem Interview aus der Serie Gamechanger:

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