Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“

Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit  – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.

Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:

Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?

1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?

1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?

2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?

3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?

3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?

3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?

4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder  Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?

4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?

4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?

5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?

5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?

5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?

6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?

6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?

7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?

7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?

7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?

Hier geht’s zur Antwort: