Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

Dringlichkeitsantrag „Rechtsstaatlichkeit statt Machtspielchen – Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag unverzüglich dem Landtag zuleiten!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag unverzüglich den von der Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedeten Rundfunkfinanzierungsänderungs-staatsvertrag zuzuleiten, der gemeinsam mit der Novelle des Rundfunkstaatsvertrags die Leitplanken für eine notwendige und konsensuale Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks legt.

Begründung:

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder blockiert die Weiterleitung des Zustimmungsgesetz zum Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrags an den Landtag, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zurückziehen. Diese hatten sie eingereicht zur nicht vollzogenen Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) durch die Länder und somit aus Sicht der KEF und der Sender fehlenden bedarfsgerechten Finanzierung zur Erfüllung des von den Ländern gegebenen Auftrags ab 1.1.2025.

Mit seiner Blockadehaltung hinsichtlich des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag übt Söder Druck auf die Sender aus, die lediglich rechtlich klären lassen wollen, ob die Weigerung der Ministerpräsidenten, die KEF Empfehlung so wie gesetzlich vorgesehen auch umzusetzen, gegen geltendes Recht verstößt. Markus Söders Vorgehensweise ist ein Versuch, einen rechtsfreien Raum zu schaffen – ein Verhalten, das einem Ministerpräsidenten unwürdig ist. Auch
Ministerpräsident Söder muss sich an die geltenden Gesetze halten, statt den Rechtsstaat zu missachten. Versuche der Einflussnahme auf den mit Grund staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) haben zu unterbleiben.

Der Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag ist gemeinsam mit dem Reformstaatsvertrag die Basis für eine gelungene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er wurde im vergangenen Jahr von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitet, am 12.12.24 von der Ministerpräsidenten-konferenz der Länder und am 13. Januar im Bayerischen Kabinett verabschiedet, soll dem Landtag zeitnah zugeleitet und am 12. März 2025 von den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen unterschrieben werden. Derselbe Prozess muss auch für den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zeitnah angestoßen werden, um eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem ein geregeltes Verfahren ab dem 1. Januar 2026 sicherzustellen.

Kleine Anfrage – AzP „Ressourcen für Museen, Archive und Sammlungen in Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Vor dem Hintergrund der seit des Tätigkeitsberichts 2022 fehlenden öffentlichen Tätigkeitsberichte des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern (FPB) frage ich die Staatsregierung, welche Ressourcen (bitte Finanzmittel sowie Personal in Vollzeitäquivalenten pro Jahr mit Eingruppierung getrennt angeben) hat das bzw. plant das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die staatlichen Museen, Archive und Sammlungen in Bayern bereitzustellen, um, wie von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigt, alle Staatlichen Sammlungen zu inventarisieren um einen Überblick über die möglichen Raubkunstbestände zu bekommen und sie so in ihrer Arbeit zu unterstützen, im Sinne der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung den Ansprüchen gerecht werden zu können (bitte den Verlauf der zur Verfügung stehenden bzw. geplanten Finanzmittel und Personalausstattung bekannt geben für die Jahre 2020 bis 2026), bis wann soll die von Markus Blume angekündigte Inventarisierung abgeschlossen sein und auf welchen Kanälen/Plattformen sollen diese Informationen jeweils veröffentlicht werden?

Hier geht’s zur Antwort:

Grüne Fragenoffensive zum bayerischen Raubkunst-Skandal

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllte täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden.

Im Zuge dieser Enthüllungen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag elf kleine Anfragen, sogenannte „Anfragen zum Plenum“ (AzPs), zum NS-Raubkunstskandal in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

Die vollständigen kleinen Anfragen der Grünen Fraktion und die dazugehörigen Antworten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier:

Und hier finden Sie ein gebündeltes PDF-Dokument mit allen elf kleinen Anfragen:

Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

  1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
  2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

Begründung:

Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

Kleine Anfrage – AzP „Nichttechnische Innovationen“

Ich frage die Staatsregierung:

In welchen Bereichen sie Innovationen im nicht-technischen Bereich fördert – beispielsweise analog zum „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ auf Bundesebene1 –, falls keine ähnlich gelagerten bayerischen Programme existieren oder in Planung sind, wie ist dies begründet und welche Innovationen technischer und nichttechnischer Art im Medienbereich werden in Bayern gefördert (bitte begründen, warum)?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/home/home_node.html

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

Schriftliche Anfrage „Energieeffizienzgesetz: Jetzt handeln, Zukunft gestalten!“

Gemäß § 1 Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), welches der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz dient, soll bundesweit Energieeffizienz gesteigert und der Primär- und Endenergieverbrauch sowie der Import und Verbrauch fossiler Energien reduziert werden. Es soll dadurch zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung der weltweiten Erderhitzung beitragen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die nationalen Energieeffizienzziele zu erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einzuhalten.

Der § 2 EnEfG verpflichtet die Länder, in den sechs Jahren vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 durch strategische Maßnahmen jährlich neue End energieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 3 Terawattstunden (TWh) – das sind 3 Mrd. Kilowattstunden (kWh)1 – zu bewirken.

Das EnEfG sieht zudem vor, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 2024 regelmäßig Berichte über ihre Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen an die zuständigen Behörden übermitteln.

Die Einrichtung einer von uns Landtags-Grünen seit Jahren geforderten zentralen Informationsstelle wie nun mit bink-bayern.de geschehen ist ein erster wichtiger Schritt.

Bereits jetzt unterliegen staatliche Kulturinstitutionen stetig steigenden bürokratischen Anforderungen, denen bisher meist ohne adäquate Aufstockung im Stellenplan nachgekommen werden muss. Um die für uns alle notwendigen Klimaziele und unsere selbst gesteckten bayerischen Ziele2 aus dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu erreichen und so die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit kommender Generationen zu sichern3 und gleichzeitig die einzelnen Akteure und Akteurinnen im Kunst- und Kultursektor nicht zu überlasten, muss die Staatsregierung neben effektiven Maßnahmen im Kulturbereich auch umfangreiche Unterstützung gewährleisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

1.1 Wie groß ist der zu leistende Anteil der staatlichen Kulturinstitutionen an der gesamtbayerisch notwendigen Endenergieeinsparung von 0,473 TWh (entspricht 473 Mio. kWh oder 473 Gigawattstunden – GWh) im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2030 (vgl. Anlage 1 zu § Abs. 2 Satz 2 und 3 EnEfG, falls Anteil nicht bekannt, bitte schätzen; bitte auch Museen oder andere Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich andere Staatsministerien mitberücksichtigen, bitte nach Zuständigkeitsbereich des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und ggf. andere Staatsministerien aufschlüsseln)?

Ein auf staatliche Kulturinstitutionen entfallender Anteil des in Anlage 1 zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ausgewiesenen Werts für die Einsparung von Endenergie in Bayern in Höhe von 0,473 TWh lässt sich weder bestimmen noch schätzen. Dies ist nach den Bestimmungen des EnEfG auch nicht erforderlich, weil das EnEfG nicht vorgibt, welche individuellen Letztverbraucher oder welche Gruppen von Letztverbrauchern (Privathaushalte, Unternehmen oder öffentliche Stellen) die in § 5 Abs. 2 EnEfG geregelte Einsparung von Endenergie in welchem Umfang zu erbringen haben.

1.2 Welche Ergebnisse von Erhebungen von bisherigen Energieverbrauchsdaten in Wattstunden wird die Staatsregierung in Erfüllung der Gesetzespflicht zum 1. November 2023 als Referenzwert zur Umsetzung des EnEfG an das eigens dafür vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte Energieverbrauchsregister melden (bitte nach Sparten aufschlüsseln)?

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 EnEfG von ihr bereitzustellenden elektronischen Vorlagen für die Berichterstattung öffentlicher Stellen und die damit verbundenen Erläuterungen über die zu erfassenden Verbrauchsdaten bisher nicht veröffentlicht (Stand 9. Dezember 2024). Die Erfassung des Gesamtendenergieverbrauchs öffentlicher Stellen entsprechend den Vorgaben des EnEfG ist derzeit somit nicht möglich.

Die Bundesregierung hat weiter einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vorgelegt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist in § 20 Abs. 1 EnEfG vorgesehen ist und die Meldeverpflichtung erstmals im Jahr 2026 bestehen soll.

2.1 Welche CO2-Rechner werden den staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen zur Verfügung gestellt bzw. zur Nutzung?

Kulturinstitutionen als juristische Personen können den frei verfügbaren IZU-CO2-Rechner des Landesamts für Umwelt (LfU) für die Bilanzierung ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen nutzen (www.umweltpakt.bayern.de4).

Darüber hinaus wird aktuell durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) die Beschaffung einer Bilanzierungssoftware für Institutionen vorbereitet, die der bayerischen unmittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sind. Die Software soll eine Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol sowie nach Eco Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß EnEfG ermöglichen.

2.2 Wie viele Einrichtungen nutzen die jeweiligen Werkzeuge aus Frage 2.1 (bitte tabellarisch auflisten)?

Da der IZU-CO2-Rechner des LfU per Download zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung nicht auf staatliche Behörden begrenzt ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierte Besucheranalyse der Homepage durchgeführt wird, ist die Anzahl nicht bekannt.

2.3 Wie unterstützt die Staatsregierung bei der Implementierung der CO2-Rechner und bei der Evaluation der gelieferten Daten?

Die geplante Bilanzierungssoftware für die unmittelbare Staatsverwaltung wird zentral durch die LENK beschafft und die Behörden werden bei der Implementierung unterstützt.

Weiterführende allgemeine Unterstützung erfolgt auch durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur sowie über die Informationsplattform „5 Schritte zum betrieblichen Klimaschutz“: www.umweltpakt.bayern.de5.


3.1 Wie hoch waren die Kosten zur Entwicklung von bink-bayern.de?

Die Kosten für die Umsetzung der Webseite (systemisch, gestalterisch und technisch), die Entwicklung des Corporate Design inklusive Wort-Bild-Marke, die Markenanmeldung sowie das Projektmanagement betrugen insgesamt rund 53.000 Euro.

3.2 Mit welchem Beitrag fördert der Freistaat die Webseite jährlich?

Bayern kreativ betreibt die Kompetenzstelle im Auftrag des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK). Es handelt sich somit nicht um eine Förderung. Die Kosten der Kompetenzstelle wie Betrieb/laufende Aktualisierung der Webseite, Durchführung von Orientierungsgesprächen, Nachhaltigkeitsassessments, Informationsveranstaltungen etc. sind abhängig von der Nachfrage und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für den Betrieb und die laufende Pflege der Webseite ist mit ca. 52.000 Euro jährlich zu rechnen.

4.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind als öffentliche Stellen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 3 GWh (3 GWh entsprechen 3 Mio. kWh oder 0,003 TWh) laut § 6 Abs. 4 Punkt 1 EnEfG6 dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?
5.1 Wie viele staatliche Kulturinstitutionen sowie Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung liegen im Verbrauchsbereich zwischen 1 bis 3 GWh (1 GWh entspricht 1 Mio. kWh oder 0,001 TWh) pro Jahr und sind daher laut § 6 Abs. 4 Punkt 2 EnEfG dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einzuführen (bitte mit tabellarischer Auflistung)?

Die Fragen 4.1 und 5.1 werden gemeinsam beantwortet.

Im Moment ist noch nicht bekannt, wie der Gesamtenergieverbrauch nach EnEfG zu berechnen ist. Die Bundesstelle für Energieeffizienz weist auf ihrer Webseite gegenwärtig darauf hin, dass sich entsprechende Festlegungen und Informationen seitens der Bundesstelle für Energieeffizienz in Vorbereitung befänden.

4.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, um bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen?
5.2 Wie werden diese Institutionen unterstützt, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten?

Die Fragen 4.2 und 5.2 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Einführung der Systeme handelt es sich um die individuelle Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die allen betroffenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit obliegt. Das StMWK wird den betroffenen Kultureinrichtungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere durch bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur verschiedene Unterstützungs- und Vernetzungsangebote unterbreiten.

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und sein nachgeordneter Bereich unterstützen die Ressorts und deren Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen in baulichen Angelegenheiten.

5.3 Wie unterstützt die Staatsregierung etwaige als GmbH, gGmbH oder sonstige unternehmerische Rechtsform bestehende Kulturinstitutionen in staatlicher Hand oder mit staatlicher Beteiligung vor dem Hintergrund der Klarstellung zur Unternehmensdefinition („Eine Gewinnerzielungsabsicht hingegen ist für das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Auch Unternehmen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können daher grundsätzlich wirtschaftlich tätig und zur Einrichtung von Managementsystemen verpflichtet sein.“) im Merkblatt des BAFA zum EnEfG und mit Blick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen laut §§ 8 und 9 EnEfG?

Kultureinrichtungen können unabhängig von ihrer Rechtsform auf Angebote von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur zurückgreifen.

6.1 Welche Unterstützung erhalten staatliche bayerische Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung personell und finanziell, um ihren Endenergieverbrauch um jährlich um 2 Prozent zu reduzieren (bitte um tabellarische Auflistung der Unterstützung insgesamt sowie der jeweiligen Unterstützung der einzelnen bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen in den Häusern)?
6.2 Ist ein Sonderprogramm zur Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Kulturinstitutionen im Freistaat zur Umsetzung des EnEfG geplant (wenn nein, bitte Angabe von Gründen)?

Die Frage 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen betreffen die Aufstellung und Verabschiedung zukünftiger Haushalte (die Vorgaben des EnEfG erstrecken sich bis in die 2040er-Jahre), denen nicht vorgegriffen werden kann.

6.3 Ist der Staatsregierung analog zu der Bayerischen Energieeffizienz-Netzwerkinitative für Unternehmen (BEEN-i) ein Netzwerk für staatliche und/oder nichtstaatliche (Kultur-) Institution bekannt, das Einsparpotenziale der einzelnen Einrichtungen mit geringerem Aufwand als bei der singulären Energieberatung verfügbar macht (wenn nein, bitte erläutern, ob die Staatsregierung derlei Unterstützung einzurichten plant)?

Die Plattform bink-bayern.de dient unter anderem auch der Vernetzung von Kultureinrichtungen und dem Austausch von Best-Practice-Beispielen.

Bei BEEN-i sind alle Akteure willkommen, die über eine privatrechtliche Organisationsform verfügen. Darüber hinaus existieren zahlreiche kommunale Energieeffizienznetzwerke.

7.1 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung nutzen und nutzten das seit 2008 bestehende Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, um die gesetzlich vorgegebenen Einsparziele zu erreichen (bitte für die Jahre ab 2008 tabellarisch mit beantragten und abgerufenen Summen auflisten)?

Mit dem Sonderprogramm werden effiziente energetische Maßnahmen an staatlichen Gebäuden unterstützt, die ansonsten mittelfristig keine energetische Verbesserung erfahren würden. Für diese Maßnahmen erhalten die zuständigen Ressorts eine Kofinanzierung von in der Regel 80 Prozent der energetischen Kosten aus Mitteln des Einzelplans des StMB, die sie dem zuständigen Staatlichen Bauamt zusammen mit ihrem Eigenanteil sowie ggf. anfallenden nicht energetischen Kosten zur Durchführung der Maßnahme zuweisen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen staatlich unterstützter Kulturinstitutionen, deren Liegenschaften nicht durch die staatliche Bauverwaltung betreut werden, sind zur Aufnahme in das Sonderprogramm nicht geeignet.

Aus dem Geschäftsbereich des StMWK haben folgende staatliche Kultureinrichtungen an dem Programm partizipiert und jeweils die vollen 80 Prozent Zuschuss vom StMB erhalten:

  • Staatsarchiv Amberg
  • Neues Museum Nürnberg
  • Bayerische Staatsbibliothek
  • Staatsarchive Bamberg
  • Bayerisches Armeemuseum, Turm Triva
  • Studienbibliothek Dillingen
  • Burg Grünwald

7.2 Welche staatlichen Kulturinstitutionen und solche mit staatlicher Beteiligung haben geeignete Dachflächen und sollen mit Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen nachgerüstet werden?

Kulturinstitutionen mit staatlicher Beteiligung sind häufig in Gebäuden anderer Träger (z. B. Kommunen) untergebracht, zu denen keine Informationen vorliegen. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich daher auf von staatlichen Kulturinstitutionen genutzte Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Photovoltaik auf staatlichen Dächern“ sind derzeit Photovoltaikanlagen auf folgenden Liegenschaften geplant:

  • Haus der Bayerischen Geschichte, Regensburg
  • Prinzregententheater, München
  • Neues Museum Nürnberg, Alt- und Neubau
  • Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bayerisches Staatsschauspiel, Außenstelle Poing
  • Staatstheater am Gärtnerplatz, München

Darüber hinaus wird im Rahmen von großen Baumaßnahmen (z. B. Sanierung Haus der Kunst, Erweiterung der Dekorationslagerhalle in Poing für die Bayerische Staatsoper) die Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen standardisiert geprüft und berücksichtigt.

8.1 Wie wird und wurde bayerische Landesgesetzgebung mit Blick auf das EnEfG, europäisches Recht und die selbst gesteckten Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes7 angepasst, um den bayerischen Kommunen Klarheit für ihre kommunalen Kulturinstitutionen und deren Energieeinsparziele zu geben (bitte mit Datumsangaben der Roadmap)?

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, die Vorgaben des § 6 Abs. 7 Satz 1 bis 3 EnEfG im Wege einer Rechtsverordnung der Staatsregierung in bayerisches Landesrecht umzusetzen. Eine Terminplanung im Sinne einer „Roadmap“ existiert noch nicht.

Hintergrund hierfür ist zum einen, dass zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die Auslegung des EnEfG in seiner aktuellen Fassung bestehen, z. B. hinsichtlich des Begriffes der öffentlichen Stelle im Sinne des § 3 Nr. 22 EnEfG. Eine Reihe von Ländern hat daher bereits Ende 2023 einen Fragenkatalog an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gerichtet und insoweit um Klärung gebeten. Dieser Fragenkatalog wurde Anfang 2024 noch einmal aktualisiert und erneut mit der Bitte um Beantwortung an das BMWK gesandt. Der Fragenkatalog befindet sich dem Vernehmen nach weiterhin in der Bearbeitung durch das BMWK und wurde bislang nicht beantwortet.

Zum anderen bestehen in verschiedener Hinsicht rechtliche Bedenken gegen die Belastbarkeit der Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 8 EnEfG. Das StMWi hofft, dass diese rechtlichen Bedenken im Zuge einer Novellierung des EnEfG durch eine Überarbeitung der vorgenannten Verordnungsermächtigung ausgeräumt werden.

8.2 Welche weiteren Maßnahmen neben der Plattform bink-bayern.de plant die Staatsregierung, um die kommunalen und freien nichtstaatlichen Akteure des Kunst- und Kulturbereichs auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des EnEfG vorzubereiten und diese bei der Transformation zu unterstützen?

Die strategischen Maßnahmen der Länder sollen gem. § 5 Abs. Satz 2 EnEfG „auf die Bereiche Information, Beratung, Bildung und Förderung konzentriert werden“.

Im Rahmen des „Teams Energiewende Bayern“ existieren bereits verschiedene Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote staatlicher Institutionen zu Energiethemen, die sich auch auf den Bereich Energieeffizienz und -einsparung erstrecken. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist in der Regel kostenlos möglich. Auch das über bink bereitgestellte Angebot stellt eine solche strategische Maßnahme der Information, Beratung und Bildung dar.

Darüber hinaus vergibt die LfA Förderbank Bayern über verschiedene Programme günstige Darlehen für Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.


1 https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/was-man-mit-1-kwh-so-alles-machen-kann-2/

2 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

3https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

4 https://www.umweltpakt.bayern.de/energie_klima/fachwissen/217/berechnung-co2-emissionen

5 https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/klimakmu/index.htm

6 https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__6.html

7 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG

„Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

Meine Rede anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Wir haben schon mehrfach, im Ausschuss und im Plenum, über diesen Gesetzentwurf diskutiert. Er regelt viele wichtige Dinge, hinter denen auch die GRÜNEN stehen, aber es gibt ein paar Punkte, die weiterhin kritisch zu bewerten sind. Wir finden es gut, dass zum Beispiel die Planungssicherheit mit einer Erweiterung von 18 Monaten auf jetzt wieder vier Jahre doch noch einen Sprung gemacht hat, doch noch hier im Gesetz gelandet ist. Ich glaube, das ist unserer gemeinsamen Arbeit als Parlament zu verdanken, dass wir hier die Kurve gekriegt haben. Lassen Sie mich aber auch ein paar Punkte nennen, die wir GRÜNE weiterhin kritisch
beurteilen:

Die Staatsferne sollte man ernst nehmen. Der Medienrat hat mit der Audiostrategie und dem Lokal-TV-Konzept ganz wichtige, zukunftsweisende Papiere erarbeitet, und es ist gut, dass der Medienrat das gemacht hat, denn in dem Medienrat sitzt nur ein Drittel staatsnaher Vertreterinnen und Vertreter. Zwei Drittel sind Menschen aus Sportvereinen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kirchen, Leute aus der Zivilgesellschaft, fern vom Staat, fern von der Politik, die hier mitverhandelt haben.

Warum nenne ich das? – Weil in dieser Audiostrategie – deshalb wundert mich Ihre Einlassung ein bisschen, Kollege Ludwig – eigentlich schon explizit festgelegt war, wie man mit Verbreitungswegen umgehen kann, wie es eine gute Lösung für alle geben kann. Wir sind der Meinung, dass mit dem Gesetzesvorbehalt hier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Kompetenzen entzogen werden. Es geht ja beim Verbreitungsweg nicht nur um den privaten, sondern auch um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem vielfältigen Angebot. Wenn man da nicht mehr auf Augenhöhe verhandeln kann, weil es einen Gesetzesvorbehalt gibt, dann haben wir ein Problem. Außerdem war im Lokal-TV-Konzept ganz klar festgelegt, dass man Online-Angebote auch fördern solle. Ja, es gibt seit vier Jahren – wie die Staatskanzlei auch im Ausschuss erklärt hat – von der BLM Angebote auf Plattformen, die gefördert werden. Aber die Angebote der Medienunternehmen, der Anbieterinnen und Anbieter von vielfältigen Medien hier in Bayern, sind eben noch nicht förderfähig, wenn sie online sind. Das ist etwas, was wirklich nicht mehr zukunftsweisend ist. Einfach darauf hinzuweisen, dass wir das ja mit der nächsten Novelle regeln könnten, ist zu kurz gesprungen, liebe Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die BLM fördert viel: Programmqualität, Medienkompetenz, technische Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, Initiativen gegen Hass im Netz – auch auf unsere grüne Initiative hin –, Standort und Innovation. Zum Vergleich will ich aber mal in andere europäische Länder schauen: In Schweden zum Beispiel ist die Staatsferne sehr gut in einem Fonds aufgehängt. Ohne Eingriffe der schwedischen Regierung oder des schwedischen Parlaments gibt es 13,2 Millionen Euro pro Jahr für die Programmqualität-Förderung von 140 Medien. 14,5 Millionen Euro pro Jahr gibt es für die Infrastruktur und 42,3 Millionen Euro für die Transformation der Medien, eben um junges Publikum auch online, auch über Apps, auch auf Drittplattformen zu erreichen. Bayern gibt dafür 12 Millionen Euro aus. Aber es gibt viel zu tun, woran wir arbeiten müssen. Der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist in den Programmgrundsätzen, zum Beispiel in Artikel 5, aktuell noch nicht enthalten. Stattdessen sind Dinge enthalten wie die Achtung von Ehe und Familie.

(Florian Köhler (AfD): Das ist ja ein Skandal!)

Wir finden, der Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung könnte dort auch Platz finden. Wir müssen außerdem weiter intensiv daran arbeiten, wie die Staatsferne und die Unabhängigkeit von einem Staatshaushalt gesichert werden können. Ich weiß, in Bayern geht man davon aus, dass sich hier sehr selten die Regierungsmehrheiten ändern. Aber was machen wir denn, wenn hier auf einmal autoritäre Parteien das Ruder übernehmen sollten, Einfluss gewinnen sollten, Sperrminoritäten haben und auf einmal

(Zuruf von der AfD)

– da kommen hier von rechts natürlich Zwischenrufe – diese Förderung aus dem Staatshaushalt nehmen, wie sie es schon für die Kultur fordern, wie sie es für die Kreativwirtschaft fordern, wie sie es für die Filmbranche fordern, dort überall die Mittel auf null zu kürzen? Wie sieht es denn dann mit unserem Lokal-Rundfunk aus? Planbar, langfristig und solide aufstellen, insbesondere Staatsferne stärken – so stellen wir uns eine Förderung vor. Aber viel Gutes ist dabei. Deshalb werden wir uns diesmal enthalten. Vielleicht können wir beim nächsten Mal mit Ja stimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

Begründung:

Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Antisemitismus in staatlichen Kultureinrichtungen entschlossen entgegentreten – Handlungsstrategien entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in allen staatlichen Kulturinstitutionen in Bayern einen partizipativen Prozess anzustoßen, in dessen Rahmen innerhalb der jeweiligen Institution und unter Einbeziehung fachlicher Expertinnen und Experten aus dem Bereich der antisemitismuskritischen Forschungs- und Bildungsarbeit ein Leitbild sowie eine konkrete Handlungsstrategie gegen Antisemitismus zu formulieren sind, die dem grundgesetzlich verbrieften Prinzip des Diskriminierungsverbots Rechnung tragen.

Folgende Aspekte sollen davon umfasst sein:

  1. klare Richtlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus im Wirkungsraum der jeweiligen Institution
  2. Maßnahmen zur Information über bzw. Sensibilisierung für Antisemitismus und zur Antisemitismusprävention in der eigenen Belegschaft und bei möglichen Kooperationspartnern, wie z. B. Institutionen und Einzelpersonen
  3. Netzwerkarbeit mit jüdischen und antisemitismuskritischen Einrichtungen und Künstlerinnen und Künstlern
  4. Möglichkeiten antisemitismuskritischer Prozess- und Projektbegleitungen
  5. Beschwerdemanagement, Ansprechpersonen und Aktionsplan, falls es trotz Präventionsarbeit zu antisemitischen Vorfällen kommt
  6. regelmäßige Evaluation der gemeinsam vereinbarten Handlungsstrategien

Entwickelte Leitbilder und Handlungsstrategien sollen veröffentlicht werden.

Begründung:

Seit dem monströsen Massaker der Terrororganisation Hamas in Israel am 7. Oktober 2023, dem verheerendsten Angriff auf Jüdinnen und Juden seit dem Menschheitsverbrechen der Shoa, und dem seitdem fortdauernden Krieg in Israel und Gaza, wird Antisemitismus auch in Deutschland täglich salonfähiger. Neben einem besorgniserregenden Anstieg antisemitischer Straftaten kommt es vermehrt zu antisemitischen Äußerungen, auch antisemitische Symbole sind in der Öffentlichkeit zunehmend präsenter. Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Der deutsch-israelische Publizist Meron Mendel bezeichnete einige Meinungsäußerungen aus der Kulturszene nach dem Massaker am 7. Oktober 2023 als „moralische Bankrotterklärung“. Auffällig war auch das tosende Schweigen weiter Teile der Musikszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.

Kunst ist frei. Angriffe und Störungen wie bei der Hannah Arendt Lesung im Hamburger Bahnhof gefährden die Kunstfreiheit. Gesetze, die für alle gelten, gelten auch für Künstlerinnen, Künstler und Kreative. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, dieses Spannungsfeld auszuloten. Es ist dabei Aufgabe der Staatsregierung, in den staatlichen Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten anzustoßen.

Der Versuch, dieses Problem über juristische Schritte – wie zum Beispiel die Einführung (symbolischer) Antidiskriminierungsklauseln – zu lösen, wird scheitern. Vielmehr muss es darum gehen, in den einzelnen Häusern partizipative und demokratische Prozesse anzustoßen, in denen sich sowohl die Verantwortlichen als auch die Künstlerinnen und Künstler bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – fachlich begleitet (z. B. durch das Institut für Neue Soziale Plastik) – auf konkrete Leitbilder und Handlungsstrategien verständigen und diese anschließend in der jeweiligen Institution mit Leben füllen. Auch die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu Antisemitismus an bayerischen Hochschulen am 23. Oktober 2024 hat noch einmal deutlich gemacht, dass dies die richtige Strategie ist.

Im Gegensatz zu rechtlich oft nicht haltbaren Klauseln, die in der Geste verharren und oft nur Lippenbekenntnis sind, bietet ein von den Institutionen entwickeltes hauseigenes Regelwerk ein Instrument, das den Bedürfnissen und Herausforderungen der jeweiligen Institution Rechnung trägt und Kunstfreiheit absichert. Die explizite Erwähnung des Bekenntnisses gegen Antisemitismus ist von entscheidender Bedeutung, um aktiv gegen Vorurteile vorzugehen und eine respektvolle Umgebung für alle zu gewährleisten. Durch die Implementierung entsprechender Leitbilder und Handlungsstrategien setzen die Kultureinrichtungen ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für eine freie Kulturlandschaft, die die demokratischen Werte unserer Verfassung widerspiegelt und die Ausgrenzung jüdischer, israelischer und antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler verhindert.1


    1https://www.tagesspiegel.de/politik/kein-staatsgeld-bei-hass-auf-israel-union-und-ampel-beraten-uber-antisemitismusklausel-fur-kultur-11098435.html

    Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

    Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

    Antwort der Staatsregierung

    Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

    1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
    der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
    1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

    Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

    1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
    2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
    2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
    2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
    6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
    6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
    6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

    Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
    werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
    Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
    Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
    der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

    3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
    3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
    3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
    4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
    4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
    5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
    OTEC zur Stellplatzreduktion?
    5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
    5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
    7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
    7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
    8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
    falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

    4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
    7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

    Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

    8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
    Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

    Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

    8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
    hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

    Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


    1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

    Dringlichkeitsantrag „Fakten statt Fake: Betrieb des Bayerischen Rundfunks sicherstellen – Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgehend auf den Weg bringen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das gesetzlich festgelegte und mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verfahren zur Festlegung der mit Blick auf den gegebenen Auftrag bedarfsgerechten Finanzierung unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Infrastruktur einzuhalten, und so umgehend einen Weg aufzuzeigen, wie die bedarfsgerechte Finanzierung des Bayerischen Rundfunks (BR)
    ab dem 1. Januar 2025 sichergestellt wird. Die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, wird weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag un-
    verzüglich verhandelt wird, um eine drohende Finanzierungslücke zu verhindern. Außerdem wird die Staatsregierung, insbesondere Ministerpräsident Dr. Markus Söder, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Prozess der Festlegung der Finanzierung entpolitisiert wird.

    Begründung:

    Die aktuelle Beitragsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland – also ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie aller in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie dem BR – endet am 31. Dezember 2024. Derzeit wird ein Reformstaatsvertrag von der Rundfunkkommission der Länder (RFK) erarbeitet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. Die Auswirkungen der im Diskussionsentwurf zu diesem Reformstaatsvertrag vorgestellten Veränderungen auf eine verfassungsrechtlich gebotene, bedarfsgerechte Finanzierung stehen allerdings in den Sternen. So hat auch die von den Ländern selbst eingesetzte unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in einem von den Ländern selbst angeforderten, öffentlichen Sonderbericht vom 27. September 2024 deutlich gemacht, dass sie sich zur „finanziellen Auswirkungen einzelner Reformansätze“ nur äußert, „wenn diese verlässlich und nachprüfbar zu beziffern sind.1
    Außerdem stellt der KEF-Sonderbericht vom 27. September 2024 bereits eingangs deutlich fest, er ersetzt oder modifiziert in keiner Weise die Feststellungen des 24. Berichts der Kommission. Als Sonderbericht nach § 3 Abs. 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) wurde er in einem selbstständigen Verfahren erstellt und darf das noch nicht abgeschlossene regelhafte Bedarfsfestsetzungsverfahren nicht stören
    oder beeinflussen.2
    Sollte der Reformstaatsvertrag wie bisher geplant in der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. und 25. Oktober in Leipzig beschlossen werden, muss er hernach noch das innerstaatliche Verfahren der Parlamentsbeteiligung in allen sechzehn Ländern durchlaufen: Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes muss in alle sechzehn Landesparlamente eingebracht werden. Die Landesparlamente können den Entwurf beschließen oder ablehnen. Erst der Beschluss ermächtigt die Landesregierung, den Reformstaatsvertrag zu ratifizieren. Im Weiteren erfolgt im Beschlussfall die Ausfertigung und Verkündigung des Zustimmungsgesetzes mit dem Reformstaatsvertrag als Anlage nach den Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung. Erst abschließend kommt es zur Ratifizierung.3
    Selbst wenn der Reformstaatsvertrag also zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte, was mit Blick auf das Verfahren fraglich ist, ist die bedarfsgerechte Finanzierung laut KEF-Sonderbericht ab 1. Januar 2025 davon unberührt. Dadurch droht dem BR ab Januar 2025 eine erhebliche Finanzierungslücke. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und andere Landeschefs lehnen die Empfehlung der KEF ab, die zur bedarfsgerechten Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des Beitrags um 56 Cent ab 2025 vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgen muss, daher ist damit zu rechnen, dass die Sender, im Falle einer Klage, auch diesmal Recht bekommen. Das Ansehen aller Beteiligten wird weiter beschädigt, das Vertrauen der Menschen in Lösungsfähigkeit und Kompromissfähigkeit unserer Demokratie sinkt erneut. Die Kosten für das Verfahren zahlen am Ende vermutlich die Steuerzahler. Den
    immensen Schaden haben wir alle.

    Der BR ist eine unverzichtbare Säule der demokratischen Meinungsbildung in Bayern. Ohne ausreichende Finanzierung wäre er gezwungen, essenzielle und lieb gewonnene Programmangebote einzuschränken oder einzustellen sowie Stellen abzubauen. Betroffen wären unter anderem sicherlich freie und feste Mitarbeiter, wie auch Menschen, die bei Auftragsproduktionen in der bayerischen Medienbranche beschäftigt sind und
    jene, die in anderen Sektoren dem BR zuarbeiten.
    Das KEF-Sondergutachten ist sehr deutlich: Der aktuelle Entwurf des Reformstaatsvertrags bringt keinerlei kurzfristige Kosteneinsparungen. Die Staatsregierung ist laut Bayerischem Rundfunkgesetz verpflichtet, die Weiterentwicklung und den Betrieb des BR sicherzustellen. Ein langfristiger und tragfähiger Finanzierungsplan ist daher unverzüglich vorzulegen, um Arbeitsplätze zu sichern, das Programmangebot aufrechtzuer-
    halten und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
    Dringlich ist ebenso die Entpolitisierung der Finanzierung: Wo aus verfassungsrechtlich notwendiger, bedarfsgerechter Finanzierung politisch Kapital geschlagen wird, wird das immer schaden. Der Blick muss auf einem zukunftsfesten Auftrag liegen, der unsere unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk-Infrastruktur sicher ins Heute und Morgen des globalen Medienmarktes mit all seinen Gefahren der breiten Desinformation bringt. Das Schielen auf ein möglichst billiges Rundfunkangebot nutzt nur denen, denen auch Desinformationen nutzen. Daher ist die Entpolitisierung einer bedarfsgerechten Finanzierung überfällig.

    1 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    2 Sonderbericht der KEF zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. September 2024
    3 Zum Verfahren der Ratifizierung von Staatsverträgen siehe die Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Nr. 48/07 vom 19. September 2007

    Antrag „Kreativität im ländlichen Raum stärken: Mikroförderung für Kulturprojekte prüfen!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Mikro-Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum rechtlich zu prüfen. Ziel der Förderung ist es, unbürokratisch Gelder bereitzustellen, um Kultur- und Kunstprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 5.000 Euro vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen.
    Insbesondere soll dabei Folgendes geprüft werden:

    • Möglichkeit der überjährigen Förderung
    • Begrenzung des Eigenmittelanteils auf max. 10 Prozent
    • Möglichkeit eines laufenden Antragsverfahrens
    • Möglichkeit eines unbürokratischen Antragstellungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens, damit der Aufwand der Antragstellung der Höhe der bewilligten Mittel entspricht
    • Möglichkeiten digitaler Einreichungen der Anträge mittels Online-Formular sowie digitaler Bewilligungen und Abrechnungen
    • Höhe des Gesamt-Fördertopfes in Anbetracht des zu erwartenden Antragsvolumens
    • Gewährleistung der Verlässlichkeit für die Antragsteller durch klare Zuwendungsrichtlinien und damit einhergehend die Möglichkeit des direkten Mittelabrufs, wenn Projektbeschreibung und Antrag den Zuwendungsrichtlinien entsprechen
    • Möglichkeit eines Pilotprojekts der Mikro-Förderung, wo eine dauerhafte Einrichtung der Mikro-Förderung noch weiter geprüft werden muss
    • Möglichkeit der Evaluation und Verbesserung einer Mikro-Förderung je einmal pro
    • Legislaturperiode

    Begründung:

    Bayern ist ein Kulturstaat. Neben den großen etablierten Häusern lebt die Kultur in Bayern von vielen kleinen Projekten, Initiativen und engagierten Menschen, die kulturelle Projekte vor Ort möglich machen und die Menschen in der Gemeinde mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement bereichern. Ob hauptamtlich, nebenberuflich oder im Ehrenamt: Diese Menschen sind es, die eine Ausstellung auf die Beine stellen, ein Musikfestival im Landkreis organisieren, zum gemeinsamen Tanzabend einladen, eine Lesung im Gemeindesaal ermöglichen und breit bewerben, eine Filmvorführung initiieren
    und damit gerade im ländlichen Raum für kulturelle Versorgung der Bevölkerung sorgen. Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Förderung von nichtstaatlichen Museen hat in den Kommunen und der Museumslandschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist die Aufgabe des Freistaates, der kulturellen Verödung des ländlichen Raums durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
    In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kommunen zunehmend staatliche Aufgaben auferlegt. Mittel, diese zu erfüllen, gab es selten. So wurden Kommunen stetig ärmer, und die Ukraine-Krise sowie die Inflation verstärken die Finanznot der Kommunen weiter. Oft sind es gerade in kleinen Kommunen bereits geringe Summen, die ausreichen, um Kultur lebendig werden zu lassen. Um für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen und ein kulturelles Ausbluten des ländlichen Raums zu verhindern, ist es dringend nötig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Kulturstaat gerecht wird und diese klaffende Lücke in der bayerischen Kulturförderlandschaft schließt.

    Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

    Begründung:

    Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

    Schriftliche Anfrage „Cancel Culture der Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Michaela Kaniber im NAWAREUM Straubing?“

    Im Museum für nachwachsende Rohstoffe NAWAREUM in Straubing wurde ein Exponat kurz nach der Eröffnung am 3. März 2023 abgehängt. Es zeigte den Wasserverbrauch für die Herstellung von verschiedenen Lebensmitteln (300 l Wasser für 1 l Bier, 1 000 l für 1 l Milch, 1 800 l für 1 kg Weizen, 6 000 l für 1 kg Schweinefleisch, 17 000 l für 1 kg Schokolade, 19 000 l für 1 kg Kaffeebohnen). Laut Presse (PNP vom 28. Juni 2024) sei das Exponat entfernt worden, weil „diese Darstellung Frau Kaniber nicht gefallen hat“. Auf Nachfrage sei erklärt worden, dass nicht ausreichend zwischen „grünem“ und „grauem“ Wasser unterschieden worden sei. Ein neues Exponat sei in Arbeit.

    Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Toni Schuberl Mia Goller, Ludwig Hartmann und mir:

    1.1 Wo ist das Exponat aktuell?

    Die Bestandteile der Darstellung bzw. des Objekts (Holzteile und Glasflaschen) sind im Depot des NAWAREUM eingelagert, nachdem dieses Mitte Juni 2023 zur Überarbeitung abgenommen wurde.

    1.2 Was wird mit diesem geschehen?

    Die Bestandteile werden für weitere Verwendungen aufbewahrt.

    1.3 Inwiefern ist das Exponat Expertinnen und Experten noch zugänglich?

    Die sechs Zahlenwerte sind für Expertinnen und Experten jederzeit in der Literatur zugänglich. Das Objekt ist hierfür nicht vonnöten.

    2.1 Welche Stellen sind im NAWAREUM für die Konzeption der Ausstellung zuständig?

    Die Konzeption der Ausstellung erfolgte in Eigenverantwortung des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), dem das NAWAREUM als Abteilung zugeordnet ist. Über mehrere Jahre wurden mit einem bis zu 30-köpfigen Team von Fachleuten aus dem TFZ und den beiden anderen Säulen des Kompetenzzentrums die Inhalte der Ausstellungseinheiten erarbeitet.

    2.2 Welche Stellen – Verwaltung des NAWAREUM, Museumspädagogik, Kuratorin, andere Staatsministerien, Fachstellen, wissenschaftliche Institutionen usw. – wurden bezüglich der Beseitigung dieses Exponats beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

    Die Auswahl der Darstellungsweise des Objektes wurde bereits während einer längeren Phase vor der Eröffnung im Expertenteam und mit anderen Wissenschaftlern des TFZ kontrovers diskutiert. Insofern war dieses Thema schon längere Zeit am TFZ einschließlich dem Ausstellungsteam des NAWAREUM präsent. Als sich in der Pre-Opening-Phase vor der Eröffnung sowie ab dem regulären Betrieb durch Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigt hatte, dass es evtl. zu Irritationen kommen könnte, hat das TFZ entschieden, das Objekt bis zu einer sorgfältigen Überarbeitung vorübergehend abzunehmen, um weitere Irritationen zu vermeiden.

    2.3 Gab es diesbezüglich Widerspruch vonseiten des NAWAREUM, der für die Ausstellungskonzeption zuständigen Stellen, vonseiten anderer Staatsministerien, Fachstellen oder von anderer Seite (falls ja,
    bitte mit Angabe, wie mit diesem Widerspruch umgegangen wurde)?

    Die Entscheidung des TFZ (siehe Frage 2.2) wurde respektiert und umgesetzt. Andere (externe) Stellen waren in den Vorgang nicht involviert.

    3.1 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass eine Staatsministerin oder ein Staatsminister in die Konzeption der Ausstellung eines Museums eingegriffen hat?
    3.2 Wie oft ist es in den letzten fünf Jahren geschehen, dass Stellen des Staatsministeriums in die Konzeption einer Ausstellung eingegriffen haben?
    3.3 Falls keine komplette Auflistung dieser Fälle möglich sein sollte, wie viele Fälle an Eingriffen des Staatsministeriums in Ausstellungskonzeptionen sind dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) noch in Erinnerung (bitte mit Angabe, welche Konsequenzen die Eingriffe jeweils hatten)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) sind keine Eingriffe in die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen bekannt. Die Entscheidungen über die künstlerische oder fachliche Konzeption von Ausstellungen liegt vielmehr alleine in der Zuständigkeit der Museums- und Sammlungsleitungen sowie der Kuratorinnen und Kuratoren.

    4.1 In welcher Weise ist es Staatsministerinnen oder Staatsministern erlaubt, politische Einflussnahme auf fachliche Darstellungen in staatlichen Museen auszuüben (falls ja, bitte mit Angabe etwaiger Richtlinien)?
    4.2 Inwieweit darf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst durch solch eine Einflussnahme eingeschränkt werden?

    Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

    Bei den dem StMWK nachgeordneten staatlichen Museen und Sammlungen findet keine politische Einflussnahme in die künstlerischen oder ausstellungsbezogenen, fachlichen Konzeptionen und Darstellungen statt (vgl. Antwort zu den Fragen 3.1 bis 3.3). Auch wenn es sich bei den staatlichen Museen und Sammlungen um Einrichtungen des Freistaates Bayern handelt, ist aufgrund der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit eine Zurückhaltung des Staatsministeriums im Hinblick auf die präsentierende und vermittelnde Arbeit der staatlichen Museen und Sammlungen angezeigt. Ein Eingreifen wäre allerdings immer dann geboten, wenn die Grenze zu rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen überschritten werden würde, wie z. B. bei volksverhetzenden und/oder antisemitischen Inhalten.

    4.3 Welche Abwägung wurde durch das StMELF zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Kunst und den persönlichen Vorlieben von Staatsministerin Michaela Kaniber getroffen?

    Siehe Antwort zu Frage 4.2. Es gab keine politische Einflussnahme in die künstlerische oder ausstellungsbezogene fachliche Konzeption und Darstellung. Daher bedurfte es auch keiner Abwägung.

    5.1 Sind die Zahlen, die auf dem Exponat zu sehen waren, und die Art der Darstellung dieser Zahlen korrekt gewesen (falls ja, bitte mit Angabe, welche Quellen herangezogen wurden)?

    Die Zahlen in der Darstellung sind zwar korrekt, beziehen sich aber auf die Summe von sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser, was der Grund für die missverständliche Interpretation ist; zudem beziehen sich die Daten nicht auf nationale, sondern auf globale Zusammenhänge. Folgende Hauptquelle kann hier angeführt werden: M. M. Mekonnen and A. Y. Hoekstra (2011): The green, blue and grey water footprint
    of crops and derived crop products. Hydrol. Earth Syst. Sci., 15, 1577–1600, 2011.

    5.2 Welche falsche Schlussfolgerung befürchteten Staatsministerin Michaela Kaniber bzw. das StMELF bei den Museumsbesuchern konkret?

    Durch die nicht kommunizierte Unterscheidung von „grünem“ und „grauem“ Wasser wurden Irritationen und falsche Schlussfolgerungen befürchtet.

    6.1 Wann wurde beschlossen, eine Neukonzeption zu erstellen?

    Einige Zeit nach der Eröffnung im März 2023, nachdem sich auf der Basis der bereits im Vorfeld kontrovers diskutierten Sachlage und der Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern die Gefahr missverständlicher Interpretation bestätigt hatte (siehe Antwort zu Frage 2.2). Mit den Überlegungen zu einer klareren Darstellung wurde daraufhin begonnen. Die Überarbeitung der Darstellung ist Teil einer Optimierung der Gesamtausstellung, die in der Startphase eines solchen Hauses üblich ist. Dieser zusammengefasste Prozess ist derzeit noch im Gange und wird bis zur Umsetzung noch eine Zeit dauern.

    6.2 Seit wann wird an dieser Neukonzeption gearbeitet?

    Siehe Antwort zu Frage 6.1.

    6.3 Wann wird die Neukonzeption fertig und im NAWAREUM zu sehen sein?

    Siehe Antwort zu Frage 6.1.

    7.1 Wer erstellt diese Neukonzeption?

    Das Ausstellungsteam des NAWAREUMs zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des TFZ.

    7.2 Welche Stellen sind an dieser Neukonzeption beteiligt (bitte auch auf Art und Weise der Beteiligung eingehen)?

    Ergänzend zur Antwort auf Frage 7.1 wird die überarbeitete Darstellung mit dem Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) an der Landesanstalt für Landwirtschaft abgestimmt werden. Eine Abstimmung wird außerdem mit Fachreferaten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) erfolgen. Die Entscheidung und Freigabe wird wiederum durch den Leiter des TFZ erfolgen.

    7.3 Nimmt Staatsministerin Michaela Kaniber auch auf die Neukonzeption Einfluss (falls ja, bitte Art und Weise der Einflussnahme erläutern)?

    Nein.

    8.1 Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die Neukonzeption (bitte mit Angabe, wer diese festgelegt hat)?

    Außer der Vorgabe des TFZ-Leiters, die Überarbeitung auf der Basis einer differenzierten Unterscheidung zwischen sog. „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasser vorzunehmen: keine.

    8.2 Welche Daten enthält diese Neukonzeption?

    Es wird auf wissenschaftlich fundierte Daten zurückgegriffen.

    8.3 Auf welche Studien oder sonstigen Datengrundlagen stützen sich diese Daten?

    Siehe Antwort zu Frage 8.2.

    Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

    • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
    • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
    • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

    Begründung:

    Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
    Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
    Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

    Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


    1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
    2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
    3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
    4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
    5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
    6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
    7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

    Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

    Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

    Antwort der Staatsregierung:

    1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

    1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

    Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

    1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

    Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

    1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

    Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

    2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

    2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

    Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
    Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

    2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

    Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

    2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

    Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

    3. Bayerischer Kunstpreis
    3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
    3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
    3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

    Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

    4. Kulturbus
    4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

    Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

    4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

    Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

    4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

    Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    5. Pilotversuch Digitalisierung
    5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

    Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

    5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

    Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

    5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

    6. Service- und Kompetenzzentrum
    6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

    Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

    6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

    Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
    Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

    6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

    Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

    7. Kulturtourismusinitiative
    7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
    7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
    7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

    Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

    8. Stellenplan
    8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

    Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

    20242025
    1 × A 13
    2 × A 111 × A 11
    4 × A 103 × A 10
    2 × AT
    1 × E 14
    2 × E 13
    1 × E 11
    1 × E 91 × E 9
    1 × E 6

    8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

    Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

    8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

    Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

    Grüner 5-Punkte-Plan gegen Fake-News und Informationsmanipulation

    Es geht um nicht weniger als um unsere Demokratie. Denn die zersetzende Kraft von falschen Meldungen, Deep Fakes, manipulierten oder aus dem Kontext gerissenen Nachrichten ist potentiell gewaltig. Deshalb gilt es im demokratiepolitischen Sinne dagegenzuhalten – auf europäischer Ebene mit dem Digital Services Act, aber auch bei uns in Bayern. Wir, die grüne Landtagsfraktion, haben einen 5-Punkte-Plan ausgearbeitet. Dieser greift den Ball der im Mai 2024 von der Staatsregierung vorgestellten sogenannten „Bayern-Allianz gegen Desinformation“ auf und unterfüttert ihn durch fünf konkrete Forderungen.

    Wir wollen Nachrichten- und Informationskompetenz, Resilienz und Fact-Checking-Strukturen etablieren und stärken. Wir wollen Netzwerke schaffen und Forschung fördern. Wir wollen Vertrauen in unseren demokratischen Staat stärken, indem er transparenter agiert und kommuniziert. Mit dieser Zielsetzung stellen die Landtags-Grünen eine Reihe von Forderungen:

    1. Die Staatsregierung soll eine generationsübergreifende Bildungsstrategie gegen Informationsmanipulation vorlegen. 

    Bildung liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Es ist daher Landesaufgabe, den Bildungssektor fit gegen Desinformation und Informationsmanipulation zu machen, in und außerhalb der Schulen. Eine solche Strategie soll folgende Ziele verfolgen: Widerstandskraft stärken, kritisches Denken anregen und Informations- sowie Nachrichtenkompetenz fördern. Die Strategie soll in Zusammenarbeit mit dem Kultus-, Digital-, und Innenministerium sowie wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren erarbeitet werden und folgende Punkte abdecken:

    • Verankerung der Medien- Informations- und Nachrichtenkompetenz zur Abwehr von Informationsmanipulation ab Jahrgangsstufe 1 im Fach Heimat und Sachkunde und ab Jahrgangsstufe 5 in einem wöchentlichen, zweistündigen Politik- und Gesellschaftsunterricht.
    • Einführung eines verpflichtenden Moduls zum Thema Informationsmanipulation und Medienpädagogik für alle Lehramtsstudierenden sowie eine regelmäßige und evidenzbasierte Fortbildungsverpflichtung für ausgebildete Lehrkräfte.
    • Einführung einer “Woche der Nachrichtenkompetenz”, um junge Erwachsene und ältere Generationen zu erreichen. In dieser Woche werden bayernweit verschiedene Sensibilisierungskampagnen und Projekte aufgesetzt, in Zusammenarbeit mit Träger*innen der Erwachsenenbildung, großen bayerischen Arbeitgeber*innen und Arbeitgeber*innenverbänden, Journalist*innenverbänden und Zivilgesellschaft.
    • Aufsetzen eines Fonds für Medien und Bildung, welcher für Projekte durch außerschulische Akteur*innen der Nachrichtenbildung zur Verfügung stehen soll.

    2. Die Staatsregierung soll eine Task Force zur Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation gründen. 

    Unter Federführung des Digitalministeriums soll die Task Force Mitglieder wie das Innen-, Kultus- und Wissenschaftsministerium sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen, der Katastrophenschutz und daran angeknüpfte Organisationen, Fakt-Checking-Agenturen, IT-Sicherheitsexpert*innen, und Bildungsexpert*innen umfassen. Dieses Gremium soll konkrete Schritte erarbeiten, die durch die Staatsregierung umgesetzt werden. Desinformation ist ein Problem, das sich durch all diese verschiedenen Ressorts zieht und nur durch Zusammenwirken effektiv bekämpft werden kann. Das Gremium soll außerdem den Informationsaustausch mit den relevanten Bundesministerien und -behörden als zentrale Kontaktstelle in Bayern übernehmen. Es soll ein kommunikatives Mandat erhalten, um die Öffentlichkeit auch über Informationsmanipulation, die einen ausländischen Ursprung hat, pro- und reaktiv zu informieren.

    3. Bayern braucht ein Transparenzgesetz für mehr Open Government. 

    Mit einem Transparenzgesetz wollen wir das Vertrauen in Staat und in demokratische Strukturen stärken und ein umfassendes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für alle schaffen. Das Auskunftsrecht für Kommunalpolitiker*innen muss verbessert werden. Die Kommunen müssen bei der Entwicklung von Strategien für ein zeitgemäßes Open- und E-Government unterstützt werden. Denn mehr Transparenz zwischen Bürger*innen und Staat schafft Vertrauen und ist Grundlage für eine resiliente Gesellschaft gegen Desinformation und Informationsmanipulation.

    4. Bayern muss Forschung & wissenschaftliche Beobachtung von Desinformation, Informationsmanipulation und Radikalisierung fördern. 

    Schwerpunkt soll hierbei Informationsmanipulation und die Verbreitung von Desinformation in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen, inklusive sogenannter alternativer Plattformen, sein. Wir fordern, dass die Staatsregierung Forschungsprojekte über Informationsmanipulation in Bayern mit jährlich 1 Mio. Euro unterstützt. Aufgrund des technologischen Fortschritts u.a. im Bereich der generativen Künstlichen Intelligenz weisen Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation eine hohe Dynamik auf. Die Hürden zur Erstellung und Verbreitung dieser Fehlinformationen oder hasserfüllten Inhalte werden immer niedriger. Regelmäßige und aktuelle Forschung zu Formen, Funktionen und Wirkungen von Informationsmanipulation – auch regional auf Bayern zugeschnitten – muss unterstützt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen einer besseren Aufklärung unserer Strafverfolgungsbehörden sowie der politischen Strategien gegen Desinformation.

    5. Lokaljournalismus und Medienpluralismus – die vierte Gewalt als Säule des Fact-Checkings stärken. 

    Nur mit starken, auch regional verankerten, Medien kann eine ausgewogene Berichterstattung, effektives Fact-Checking und Debunking wirklich stattfinden. Wir brauchen Journalist*innen und Medienschaffende, die Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation konsequent entlarven. Als sogenannte vierte Gewalt verdienen Medien und Medienschaffende breite Unterstützung, damit sie die nötige Freiheit, die nötigen Ressourcen und die nötige Sicherheit haben, ihre Aufgabe zu erfüllen. Pauschalangriffen auf „die Medien“ und Angriffen auf Journalist*innen treten wir klar entgegen.

    • Angebote zur Aufklärung von Desinformation und Fact-Checking sind äußerst wertvoll und werden weiterhin an Bedeutung gewinnen. Daher müssen Medienhäuser diese noch weiter ausbauen können.
    • Wir fordern eine Reform des Bayerischen Mediengesetzes, die sicherstellt, dass jedes in Bayern verbreitete Rundfunkprogramm durch ein ausgewogenes Programm für Meinungs- und Informationsvielfalt sorgt. Die Programmgrundsätze sollen um die Verteidigung der Grundsätze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ergänzt werden.
    • Wir wollen, dass renommierte Ausbildungsorte wie beispielsweise die Deutsche Journalistenschule stärker gefördert und die Ausbildungsanstrengungen unserer Medienhäuser von der Staatsregierung honoriert werden