Einblick in meine Ausschüsse, Arbeitskreise und Veranstaltungen im Bayerischen Landtag. Außerdem Anträge, schrifliche Anfragen und mehr aus der parlamentarischen Arbeit von Sanne Kurz MdL.

Schriftliche Anfrage „Extremismusprävention in der digitalen Welt: KI-generierte Musik, Bilder und Medieninhalte“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern (VSB 2024) wird auf die Zunahme rechtsextremistischer Aktivitäten im digitalen Raum hingewiesen, darunter auf die Nutzung audiovisueller, spielerischer und musikalischer Formate zur Normalisierung extremistischer Narrative. Dabei kommen zunehmend KI-generierte Inhalte (z. B. Musik, Bilder, Memes) zum Einsatz, um emotionale Anknüpfungspunkte zu schaffen und Jugendliche gezielt anzusprechen. Aktuelle Medienberichte (u. a. Tagesschau: „Rechte KI-Songs auf YouTube und Spotify“, Belltower.News: „TikTok und das Skinhead-Revival – Nichts als substanzloses Gebaren“, taz: „Nazimusikschwemme auf Streamingportalen“) zeigen, dass insbesondere auf Plattformen wie Spotify, YouTube und TikTok KI-generierte Musik mit rechtsextremen oder völkisch-nationalistischen Inhalten zunehmend Reichweite erzielt.

Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie dem Staatsministerium für Digitales auf eine schriftliche Anfrage von meinem Kollegen Cemal Bozoğlu und mir:

1. Erkenntnisse und Bewertung
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nutzung von KI-generierten Musik-, Bild- oder Videoinhalten durch extremistische Akteurinnen und Akteure in Bayern vor, insbesondere mit Bezug auf Plattformen wie Spotify, TikTok und YouTube (vgl. taz, Tagesschau)?
1.2 Welche extremistischen Strömungen nutzen nach Kenntnis der Staatsregierung KI-Inhalte gezielt zur Nachwuchsgewinnung, etwa im Bereich rechtsextremer Subkulturen oder identitärer Bewegungen?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Internet bietet Nutzern neben diversen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auch vielfältige Potenziale im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).
Die Anwendungsbereiche erstrecken sich dabei von der Bilderstellung über die Bildmanipulation bis hin zur Erstellung von sog. „Deepfakes“.

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist die Nutzung solcher Technologien vermehrt festzustellen. Authentisch wirkende Bilder und Videos werden von Rechtsextremisten zielgruppenorientiert für Propagandazwecke genutzt. Oft geschieht dies, um in Beiträgen oder Postings das eigene Weltbild durch grafische Darstellungen zugänglicher zu machen. Aktuelle Beispiele hierfür finden sich u. a. auf den Webseiten der rechtsextremistischen Parteien „Der III. Weg“ und „Die Heimat“.

Aus dem Umfeld der aufgelösten „Jungen Alternative“ (JA) bzw. der neu gegründeten Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) ist das KI-generierte Video für den „Abschiebesong“ im Rahmen der „Deutschlandretterkampagne“ im August 2024 zu nennen. Der mittlerweile auf den meisten Plattformen gesperrte Song wurde von www.deutschlandretter24.fun (Link nicht mehr verfügbar) verbreitet und war eine Adaption des Songs „Hey, das geht ab“ aus dem Jahr 2014.

Weitere Beispiele für die Nutzung von KI-generiertem Material finden sich auch bei der Identitären Bewegung (IB). Ihre „No Way“-Kampagne soll eigenen Angaben zufolge Menschen aus afrikanischen Herkunftsländern vor Migration und Flucht nach Europa warnen. Ein hierzu genutztes Bild zeigt eine stereotypisierende Darstellung von Migranten, die auf einem Boot das Meer überqueren (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 169). In einem Beitrag auf Social Media und Telegram verbreitete die IB am 18.02.2025 im Vorfeld der Bundestagswahl ein Deepfake-Video, bei dem der ehemalige Bundeskanzler Aktivisten anfährt und danach gleichgültig bleibt. In diesem Fall ist das Video als offensichtlicher Fake zu erkennen und auch so benannt („nur ein Aktionsvideo“), doch es zeigt eindrücklich die Offenheit der rechtsextremistischen Szene, neueste Techniken für die eigene Propaganda nutzbar zu machen.

Auch in rechtsextremistischen Subkulturen wird KI dazu genutzt, sich selbst als agil und zeitgemäß darzustellen. So nutzte beispielsweise der rechtsextremistische „Active Club Mainfranken“ ein durch den Einsatz von KI generiertes Bild zur Selbstdarstellung und zu Propagandazwecken in den sozialen Medien (vgl. Verfassungsschutzbericht Bayern 2024, S. 170). Auf diese Weise versucht die Gruppierung, sich als personenstark und wehrhaft zu inszenieren.

KI-generierte Inhalte werden auch von Anhängern islamistischer Strömungen sowie im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus genutzt. Eine vollständige Beschränkung der Erkenntnisse auf Bayern kann aufgrund der Anonymität des Internets und der damit verbundenen schwierigen Identifizierung der Nutzer nicht gewährleistet werden. Die Verbreitung entsprechender Inhalte durch Akteure aus Bayern konzentriert sich in den vorliegenden Beobachtungen auf Plattformen wie den Kurzvideodienst TikTok und das soziale Netzwerk Instagram.

Die Akteure aus den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus verfolgen eine gezielte Social-Media-Strategie, die Elemente des digitalen Aktivismus nutzt. Neue Onlineplattformen, App-Funktionen und Trends im digitalen Mediengebrauch werden von den Akteuren dabei konsequent aufgegriffen und für propagandistische Zwecke sowie zur Indoktrination von Szeneeinsteigern instrumentalisiert. Hierzu gehörte u. a. der Einsatz von generativer KI zur Erstellung und Verbreitung von emotionalisierenden Posts, Szenecodes wie spezifischen Symbolen und Emojis zur verschleierten Kommunikation mit Gleichgesinnten oder von mehrminütigen Audio- und Videobeiträgen mit künstlicher Sprecherstimme. So kann Propaganda individuell an die Wünsche der Rezipienten angepasst werden, was zu einer viel höheren direkten Interaktion und damit möglicherweise intensiveren Bindung zwischen radikalisierenden Akteuren und ihren Followern führt.

Konkretes Ziel bei der Nutzung dieser Tools ist es, die Verbreitung extremistischer Botschaften zu vereinfachen und zu forcieren, Bilder, Audios und Videos kostengünstig herzustellen, Inhalte einheitlich darzustellen oder zu animieren oder etwa Voice-Mimik zu nutzen. Auch kann es darum gehen, neue Mitglieder zu rekrutieren.

Diesen Umstand machen sich insbesondere Anhänger der dschihadistisch-salafistischen Terrororganisationen „Islamischer Staat“ (IS) sowie „al-Qaida“ (AQ) zunutze, die die offizielle Propaganda mit KI-generierten Inhalten quantitativ erweitert haben.

Im Bereich der salafistischen Influencer wird KI auch zur Übersetzung von religiösen Inhalten in verschiedenste Sprachen genutzt, um so ein möglichst weitflächiges Publikum zu erreichen.

Aus dem Phänomenbereich Linksextremismus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.

1.3 Welche Zielgruppen – insbesondere Jugendliche – werden vorrangig adressiert (bitte in dem Zusammenhang darauf eingehen, wie die Ansprache über emotionale oder ästhetische Stilmittel – Musik, Meme-Kultur, visuelle Codes – erfolgt)?

Welche Zielgruppen adressiert werden, richtet sich vor allem nach der jeweiligen Gruppierung und ihrer Altersstruktur. Während rechtsextremistische Parteien grundsätzlich nach Mitgliedern jeder Alterskohorte suchen, wenden sich aktivistische Jugendgruppen, wie IB, an ein jüngeres Publikum.

Durch die permanente Beschallung mit digitalen Inhalten müssen Influencer im Ringen um Aufmerksamkeit zeitgemäße und attraktive Wege der Ansprache finden. Musik und Memes sind deshalb für die rechtsextremistische Szene ein effektives Mittel. Während sich Musik eignet, um Emotionen zu wecken und eine Gemeinschaft zu schaffen, eigenen sich Memes als Weg, um Standpunkte zugänglich und humorvoll zu verpacken. Nutzer können so auch in Kontakt mit rechtsextremistischen Inhalten und Accounts geraten.

Ein bekanntes Beispiel für die Nutzung von Memes ist der Account „Wilhelm Kachel“, der mit seinen „Memes für Deutschland“ Werbung für die Partei „Alternative für Deutschland“ macht.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

2. Plattformen und algorithmische Verbreitung
2.1 Auf welchen digitalen Plattformen und Streamingdiensten beobachtet die Staatsregierung die algorithmisch verstärkte Verbreitung extremistischer KI-Inhalte, wie sie in taz und Tagesschau beschrieben wird?
2.2 Gibt es Erkenntnisse über grenzüberschreitende Netzwerke oder Kooperationen rechtsextremer Akteurinnen und Akteure, die über KI-Content global Reichweite generieren?
2.3 Welche Rolle spielen Plattformalgorithmen (z. B. TikTok-„For You“-Feed, Spotify-Empfehlungen) für die Sichtbarkeit rechtsextremer KI-Songs oder Videos?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verbreitung von KI-Inhalten lässt sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus plattformübergreifend feststellen, unter anderem auf Telegram, Instagram und TikTok. Plattformalgorithmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sichtbarkeit von Inhalten, einschließlich rechtsextremistischer Musik und Videos. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzern Inhalte vorzuschlagen, die wahrscheinlich ihr Interesse wecken. Hinzu kommt, dass sich extremistische Inhalte häufig starker Emotionen wie Angst und Hass bedienen und dadurch Reaktionen hervorrufen, die sie für die Algorithmen attraktiv machen können. Durch die personalisierten Empfehlungen können Nutzer innerhalb kürzester Zeit in Filterblasen oder Echokammern geraten, in denen sie hauptsächlich Inhalte sehen, die ihre bestehenden Überzeugungen verstärken.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 und 1.2 verwiesen.

3. Ästhetik und Normalisierung
3.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung in Bezug zu der zunehmenden Normalisierung (rechts)extremistischer Ideologie durch
emotional ansprechende, KI-erzeugte Musik und Clips und kulturelle Annäherungsversuche an den Mainstream (vgl. Belltower.News und taz)?
3.2 Wie wird die Ästhetisierung rechter Inhalte – etwa durch gefühlsbetonte Texte, nostalgische Bildwelten oder Lifestyle-Codes – in bestehenden Präventionskonzepten berücksichtigt?
3.3 Inwieweit analysiert die Staatsregierung die von Belltower.News beschriebene „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik als Risiko insbesondere für Jugendliche?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung misst der zunehmenden Nutzung emotional ansprechender, teils KI-erzeugter Inhalte durch extremistische Akteure große Bedeutung bei und bewertet dies als ernstzunehmende Herausforderung für den Jugend- und Demokratieschutz. Daher werden im Schulbereich Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus ausdrücklich um digitale Phänomene und Social-Media-Formate ergänzt und in schulische Bildungsangebote integriert.

In den bestehenden schulischen Präventionskonzepten wird die Ästhetisierung extremistischer Inhalte bereits durch die Auseinandersetzung mit Symbolik, Musik, Kleidungs- und Lifestyle-Codes berücksichtigt. Die Expertinnen und Experten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz stehen der kompletten Schulgemeinschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und sensibilisieren in Schülerworkshops, Vorträgen und Fortbildungen für diese Thematik. Die Angebote vermitteln Jugendlichen und Lehrkräften, wie emotionalisierende Bildwelten und Inszenierungen sowie Meme-Kultur zur Verbreitung demokratiefeindlicher Positionen genutzt werden können, und fördern zugleich die kritische Medienkompetenz.

Die „substanziell leere, affektiv übersteigerte“ Social-Media-Rhetorik wird als Risikofaktor insbesondere für Jugendliche eingestuft, da sie eine niederschwellige Anziehungskraft entfaltet, ohne offen mit extremistischen Begriffen zu operieren. Entsprechende Analysen fließen in die Fortbildung von Lehrkräften ein, um subtile Formen der Radikalisierungsansprache besser zu erkennen und pädagogisch darauf reagieren
zu können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5.1 bis 5.3 verwiesen.

4. Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik
4.1 Welche Erkenntnisse liegen zur Entstehung und Verbreitung von KI-generierter Musik mit (rechts)extremistischen Texten (z. B. auf Spotify) vor, wie sie in der taz dokumentiert sind?

Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

4.2 Wie wird der Umgang mit solchen Inhalten – analog zu den früheren „Schulhof-CDs“ – aktuell bewertet und ggf. reguliert?

KI-generierte extremistische Musikangebote werden ähnlich kritisch wie frühere rechtsextremistische „Schulhof-CDs“ bewertet. Aufgrund der heute überwiegend digitalen Verbreitungswege herrscht jedoch eine veränderte Rechtslage. Während klassische Trägermedien vor allem ordnungs- und strafrechtlich vor Ort unterbunden werden konnten, stehen heute die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, der Jugendmedienschutz, strafrechtliche Instrumente und die Förderung von Medienkompetenz im Vordergrund.

In strafrechtlicher Hinsicht gelten für den Umgang mit solchen Inhalten (auch in Form von Streaming- oder Download-Angeboten) die allgemeinen Vorschriften. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten, namentlich in Gestalt der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch – StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), vorliegen, sind die Strafverfolgungsbehörden zum Einschreiten verpflichtet.

Ergänzend setzt die Staatsregierung auf Aufklärung und Beratung der Schulen sowie auf die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern. Darüber hinaus ist die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über extremistische Vorgehensweisen in diesem Zusammenhang unerlässlich und eines der wesentlichen Ziele des BayLfV.

4.3 Welche Maßnahmen werden, ggf. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Medienaufsichtsbehörden, ergriffen, um Plattformen zur Kennzeichnung solcher Inhalte im Sinne des Jugendschutzes zu verpflichten?

Vorgaben zu unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in Telemedien – damit auch auf Onlineplattformen – ergeben sich aus dem Jugendmedien schutzstaatsvertrag (JMStV). Hierauf wird Bezug genommen. Für den Vollzug sind die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden zuständig.

5. Prävention, Bildung und Aufklärung
5.1 Welche Bildungs- und Präventionsprogramme existieren in Bayern, um Jugendliche über algorithmisch verstärkte Desinformation und (rechts)extremistische KI-Inhalte aufzuklären?
5.2 Wie werden Schulen, Fachkräfte für Medienpädagogik und Eltern unterstützt, um die Wirkung solcher digitaler Subkulturen (Musik, Kleidung, Symbolik) zu verstehen und zu kontextualisieren?
5.3 Gibt es spezielle Workshops oder Lehrmaterialien, die auf KI-basierte Propagandaformate eingehen?

Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In Bayern existiert ein breites Spektrum an Bildungs- und Präventionsprogrammen, mit denen Kinder und Jugendliche auch über Desinformation, digitale Propaganda und extremistische Inhalte aufgeklärt werden. Eine dreiteilige eSession-Reihe zum Thema „Radikalisierung Jugendlicher im Netz“ vermittelte beispielsweise den teilnehmenden Lehrkräften praxisnahe Impulse, wie sich Radikalisierungstendenzen – insbesondere in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus – im digitalen Raum äußern und wie darauf pädagogisch reagiert werden kann. Zudem können Schulen auf die vielfältigen Angebote der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zurückgreifen. Im Dezember 2025 wird beispielsweise eine Onlinelehrerfortbildung mit dem Titel „Deepfakes & Diskurs: Wie verändert generative KI die politische Auseinandersetzung?“ angeboten. In monatlichen Onlineelternabenden zu Hass und Desinformation im Netz erfahren Eltern, wie sie Jugendliche dabei unterstützen können, politische Informationen im Netz einzuordnen sowie sich verantwortungsvoll und konstruktiv an digitalen Debatten zu beteiligen. Ergänzend dazu sensibilisieren Computerspiele wie „Deine Stimme“ und „Augen auf!“ junge Menschen für populistische Tendenzen, Fake News und rechtsextremistische Strategien in den sozialen Medien.

Darüber hinaus spielt im Rahmen der Prävention und Aufklärung im Zusammenhang mit gezielter Desinformation die Befähigung zum kompetenten und reflektierten Umgang mit Medien allgemein und KI-Technologien im Besonderen eine zentrale Rolle. Der digitalkompass.schule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie der Medienführerschein Bayern der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern bieten hierfür direkt einsetzbare Unterrichtsmaterialien. Die von der Staatskanzlei geförderte und 2009 gestartete Initiative der Staatsregierung Medienführerschein Bayern ist bundesweit Vorbild. Der Medienführerschein Bayern versteht sich als Baukastensystem, mit dem Schritt für Schritt die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestärkt werden kann. Für die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften können diese auf ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf allen Ebenen der staatlichen Lehrkräftefortbildung zurückgreifen. Materialien für die medienpädagogische Elternarbeit, die u. a. die Themenbereiche KI sowie Social Media aufgreifen und detaillierte Informationen bieten, runden das umfangreiche staatliche Angebot ab.

Die BIGE ist seit ihrer Gründung 2009 mit Präventionsangeboten zum Thema Rechts- und Linksextremismus an Schulen tätig.

Zum einen werden für Schüler Workshops angeboten, die dafür sensibilisieren, wie insbesondere rechtsextremistische Akteure Jugendliche thematisch an sich binden wollen. Dabei werden z. B. auch Ausschnitte aus KI-generierten (TikTok-)Videos gezeigt, um anhand dieser rassistische und antisemitische Erzählmuster zu erläutern. Ebenfalls Inhalt der Workshops sind Hintergründe zu Musik, Kleidung und Symbolen, die sowohl realweltlich als auch digital von Extremisten genutzt werden.

Zum anderen ist die BIGE in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden. Auch dort wird auf die Strategien von Extremisten, Hintergründe zu deren Musik, Kleidung und Symbolen eingegangen und dies für Social Media anhand von zum Teil KI-generierten Videos und Memes erläutert. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen werden zudem regelmäßig Vorträge zu den Themen Rechtsextremismus, Linksextremismus, aber auch speziell zu Hetze im Netz und Verschwörungstheorien angeboten, in denen z. B. auf die durch Rechtsextremisten genutzte Verschwörungstheorie des „Großen Austausch“ hingewiesen wird. An Elternabenden an den Schulen geht die BIGE ebenfalls adressatenbezogen auf die bereits genannten Themen ein.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) setzt sich in vielfältiger Weise für die Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen im Rahmen der Radikalisierungsprävention und für Aufklärung digitaler extremistischer Inhalte ein – auch im Hinblick auf KI-basierte Formate. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Unterstützung pädagogischer Fachkräfte, damit sie die Wirkung digitaler Subkulturen und die Mechanismen algorithmisch verstärkter Inhalte besser verstehen und einordnen können.

Es werden entsprechend eine Reihe phänomenübergreifender Projekte im digitalen Bereich gefördert, beispielsweise:

Das Projekt „Radikal im Netz – Extremismus Prävention und digitale Medien“ (Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.) richtet sich gezielt an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie werden durch Schulungen befähigt, extremistische Botschaften im Internet einzuordnen und mit Jugendlichen zu diesem Thema zu arbeiten. Neben grundlegendem Wissen zu Radikalisierungsprozessen werden konkrete Einblicke in digitale Phänomene und Subkulturen vermittelt.

Im Projekt „widerständig“ (Jugend Film Fernsehen e. V. – JFF) werden in Einrichtungen der Jugendhilfe strukturelle Angebote zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz entwickelt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Umgang in der digitalen Welt zu ermöglichen und sie insbesondere für extremistische Ansprachen im Netz zu sensibilisieren.

Das Projekt „unpacking online Bias“ (democ e. V.) setzt sich gezielt mit israelbezogenem Antisemitismus in den sozialen Medien auseinander. Pädagogische Fachkräfte werden unterstützt und gestärkt, um antisemitische Narrative im digitalen Raum zu erkennen, zu verstehen und ihnen altersgerecht entgegenzutreten.

Im Rahmen des Projektes „DIGITALMIND“ (MIND Prevention gGmbH) werden junge Menschen mit und ohne Flucht- und/oder Migrationserfahrungen aus muslimisch und/oder patriarchal geprägten Heimatländern mit einem interaktiven, niedrigschwelligen und humorvollen Angebot zur Islamismusprävention digital auf den sozialen Medien, wie Instagram, TikTok und YouTube, erreicht. Das Ziel ist, die jungen Menschen zum Reflektieren ihrer Haltungen und zum Hinterfragen stereotypischer Rollenbilder anzuregen.

Speziell für die 5. und 6. Jahrgangsstufen wurde vom Jungen Theater Augsburg ein Theaterstück entwickelt, das junge Menschen für extremistische Inhalte, Fake News und Verschwörungserzählungen sensibilisiert. Die Medienkompetenz und die Widerstandskraft gegenüber digitaler Manipulation werden dadurch gestärkt. Das Projekt umfasst das Theaterstück, einen begleitenden Workshop für Schülerinnen und Schüler und eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Medienreflexion und Radikalisierungsprävention im digitalen Raum.

Mit der Website „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ (www.lass-dich-nicht-manipulieren.de) hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Informationsportal geschaffen, das die breite bayerische Bevölkerung über die Themen Desinformation und Verschwörungstheorien informiert. Es fungiert als zentrale „Informationsbörse“ für verlässliche Informationen zu Desinformation und Verschwörungstheorien und verlinkt zu externen Informationsangeboten und Partnern. Besonders im Fokus stehen dabei die Auswirkungen von Desinformation und Verschwörungstheorien auf jeden Einzelnen und die Gesellschaft sowie psychologische Wirkmechanismen, die jedermann betreffen. Darüber hinaus enthält das Internetportal Tipps zum Umgang mit Desinformation und Verschwörungstheorien sowie konkrete Beispiele.

Zur Stärkung der Medienkompetenz fördert die Staatsregierung das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis institutionell. Damit werden Forschung und Prävention im Umgang mit extremistischen und manipulativen Onlineinhalten ermöglicht. Hierzu zählen u. a. das Forschungsprojekt „RexMemes“1, das rechts-
extreme Kommunikationsformen und deren Wirkung auf Jugendliche untersucht, sowie webhelm2, das entsprechende Strategien auf TikTok beschreibt. Als medienpädagogischer Experte versorgt das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis mit dem vom Staatsministerium für Digitales geförderten Projekt „fakefrei“ zudem die zivilgesellschaftlichen Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation (u. a. der Bayerische Jugendring und die Katholische Landjugendbewegung Bayern) mit pädagogisch hochwertigen Informationen und Materialien und liefert ihnen Moti- vation und Inspiration, sich mit Desinformation auseinanderzusetzen.

Die Zivilgesellschaft wird dabei über unterschiedliche Medien angesprochen: Von der Website mit Methoden für Multiplikatoren (https://fakefrei.jff.de) über Instagram- und WhatsApp-Kanäle bis hin zu eigenentwickelten Podcasts.

6. Monitoring und Forschung
6.1 Welche Monitoring-Tools oder wissenschaftlichen Methoden nutzt die Staatsregierung zur Erkennung und Analyse extremistischer KI- Inhalte auf Social-Media- oder Streamingplattformen?

Angesichts der immer komplexer und umfangreicher werdenden Informationslandschaft ist der Einsatz von KI-Lösungen für das BayLfV essenziell, um seine Arbeits-
und Analysefähigkeit zu stärken und auszubauen.

Details zu den konkreten Arbeitsprozessen können nicht mitgeteilt werden, da aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise von Nachrichtendiensten bzw. Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand, soweit Aufklärungsbedarf des BayLfV besteht, gezogen werden können. Aus der Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerechts mit den negativen Folgen für die künftige Aufgabenerfüllung des BayLfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar wäre, ausscheidet.

6.2 Welche Forschungsvorhaben (z. B. in Kooperation mit Hochschulen oder zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren) werden aktuell unterstützt, um die algorithmische Verstärkung extremistischer Narrative zu untersuchen?
6.3 Wie fließen die Ergebnisse solcher Analysen in die Weiterentwicklung der staatlichen Präventionsstrategie ein?

7 .Kooperation und Plattformverantwortung
7.1 Mit welchen externen Partnerinnen und Partnern, Initiativen oder Forschungsnetzwerken arbeitet die Staatsregierung zusammen, um der algorithmisch gestützten Verbreitung extremistischer Inhalte entgegenzuwirken?
7.3 Gibt es Austauschformate mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie der Amadeu Antonio Stiftung oder EU-Initiativen zu digitalem Extremismus-Monitoring?

Die Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das StMAS fördert Projekte, die der Erforschung extremistischer Ideologien und ihrer Wirkweisen in der digitalen Welt dienen, um bestehende Präventionsmaßnahmen bedarfsgerecht und zielgruppenspezifisch anzupassen und daraus weitere Maßnahmen zu entwickeln:

Das Projekt „TikTalks: Programm zur Akteur- und Sprachanalyse radikaler Inhalte auf TikTok“ des Responsible Technology Hub e. V. widmet sich extremistischen Inhalten und Radikalisierungsprozessen auf der digitalen Plattform TikTok. Bei der Untersuchung wird ein besonderes Augenmerk auf die Mechanismen der künstlichen Intelligenz gelegt. Die Erkenntnisse werden in einer Datenbank der Öffentlichkeit und insbesondere Fachkräften zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Schritt sollen pädagogische Konzepte zur Stärkung Jugendlicher gegen die erforschten Mechanismen entwickelt und umgesetzt werden.

Des Weiteren wurden in Kooperation mit der Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Rahmen eines Forschungsgutachtens zum Thema „(Rechts-)Extremismus und Online-Games“ von modus | zad (rechts)extreme Inhalte und bereits bestehende Präventionsansätze in Online-Games untersucht sowie Empfehlungen für passende Präventionsmaßnahmen entwickelt.

Im Anschluss plant das StMAS für das kommende Jahr die Förderung des Präventionsprojekts „Learn. Play. Prevent. Interaktive Trainings zu Gaming & Extremismusprävention“ von modus | zad, in dem insbesondere pädagogischen Fachkräften mit praxisnahen, interaktiven Workshops und Trainingsmodulen Wissen und Methoden für einen sicheren und reflektierten Umgang mit Gaming und Extremismus vermittelt werden.

7.2 Wie werden Plattformen wie z. B. Spotify, YouTube oder TikTok konkret in Präventions- und Kennzeichnungsstrategien einbezogen?

Die Partner der Bayern-Allianz gegen Desinformation Google, Tiktok und Meta tragen durch ihre Plattformen sowie YouTube, TikTok, Facebook und Instagram durch Präventions- und Kennzeichnungsmaßnahmen dazu bei, Desinformation frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu begrenzen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Kennzeichnung oder Reduzierung der Sichtbarkeit von nachweislich falschen Inhalten, der Einsatz von Faktenchecks sowie Transparenz bei der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. TikTok nutzt beispielsweise die Content-Credentials-Technologie, um KI-Inhalte automatisch zu kennzeichnen. Ergänzend unterstützen die Plattformen Präventions- und „Prebunking“-Kampagnen vor Wahlen. Die Videos mit dem Claim „Lass Dich nicht manipulieren“ wurden als Social-Media-Anzeigen auf YouTube unter anderem vor der Bundestagswahl geschaltet. So tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Bayern-Allianz dazu bei, digitale Resilienz in der Gesellschaft zu fördern.

Das Internetportal „GELOGEN?! Lass Dich nicht manipulieren“ wird seit seinem Launch am 05.11.2025 im Rahmen einer Werbekampagne beworben. Dazu gehören auch Werbeschaltungen und Beiträge in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube).

Ergänzend fördert das StMAS präventive Maßnahmen. Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wird hierfür institutionell unterstützt. Zum geförderten Portfolio zählen u. a. das Projekt „jung. engagiert. online“3 der BLM, des JFF sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR), das Präventionsinhalte zu Extremismus, Hate Speech und Deepfakes direkt auf TikTok erstellt, sowie webhelm4, das praxisorientierte Materialien zu Plattformrisiken und Jugendschutzeinstellungen bereitstellt.

8. Zukunftsplanung und Evaluierung
8.1 Welche künftigen Projekte oder Modellvorhaben plant die Staatsregierung zur Sensibilisierung von Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften gegenüber KI-gestütztem Extremismus?
8.2 Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind für diese Maßnahmen vorgesehen?
8.3 Wie wird die Wirksamkeit der Präventions- und Bildungsmaßnahmen evaluiert und an neue technologische Entwicklungen angepasst?

Die Fragen 8.1 bis 8.3 werden gemeinsam beantwortet.

Das Landeskriminalamt wurde Anfang Dezember 2025 mit der Erstellung eines (polizeilichen) Präventionsprojekts für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich KI-generierter und von Algorithmen gesteuerter Fehlinformationen und damit möglicher Radikalisierung beauftragt. Weiter gehende Informationen hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

Die bestehenden Bildungs- und Präventionsprogramme des StMUK werden fortlaufend gezielt weiterentwickelt, um den Umgang mit den Herausforderungen durch KI-generierte extremistische Inhalte zu vermitteln.

Exemplarisch seien folgende Formate genannt:

Im Rahmen des neuen Projekts „Stark gegen Extremismus“ erwerben Lehrkräfte in einem einwöchigen Lehrgang an der ALP Dillingen Interventions- und Präventionsstrategien, um Extremismus- bzw. Radikalisierungstendenzen früh zu erkennen und ihnen wirksam zu begegnen. Dabei werden auch Verbreitungsmechanismen über soziale Medien eine zentrale Rolle spielen. Zudem wird im März 2026 ein Blended Learning angeboten, bestehend aus einer eSession und einer Präsenzveranstaltung in München und Nürnberg, mit dem Titel „Digitale Hetze – wie Extremisten Hass im Netz schüren“. Im ersten Teil der Veranstaltung wird in Onlinefachvorträgen beleuchtet, wie sich extremistisches Gedankengut im Internet verbreitet und verfestigt. Im zweiten Teil, einem Präsenzworkshop, werden interaktive Methoden und Handlungsempfehlungen vermittelt, die Lehrkräfte dabei unterstützen, extremistischen Äußerungen und Haltungen von Jugendlichen zu begegnen und die Resilienz gegenüber extremistischen Ansprachen im Netz zu stärken.

Die Staatsregierung greift dabei auf bestehende personelle und finanzielle Ressourcen zurück und kooperiert mit bewährten Partnern aus dem Bereich der Extremismusprävention. Dazu zählen unter anderem das Bayerische Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus, die BIGE sowie die ALP Dillingen. Darüber hinaus arbeiten verschiedene Staatsministerien in interministeriellen Arbeitsgruppen zusammen, flankiert durch enge Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Diese Strukturen ermöglichen eine koordinierte und ressourceneffiziente Umsetzung von Präventions- und Bildungsmaßnahmen, auch gegen KI-gestützten Extremismus. Bestehende und neue Präventionsformate werden kontinuierlich evaluiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst – eine zwingende Notwendigkeit angesichts der dynamischen Bedrohungen durch extremistische Inhalte im digitalen Raum.

Für den Bereich des StMAS wird auf die Antwort zu den Fragen 6.2, 6.3, 7.1 und 7.3 verwiesen. Für die dort genannten und weiterhin geplanten Projekte des StMAS sind für die kommende Förderperiode ca. 580.000 Euro (inkl. Personal) eingeplant. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des StMAS wird gemäß der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR) des StMAS geprüft. Dazu zählen unter anderem quantitative und qualitative Prüfinstrumente wie Bedarfs- und Wissensabfragen oder standardisierte Feedbackfragebögen und Feedbackinterviews.


1 https://www.jff.de/schwerpunkte/social-media/details/rexmemes-internet-memes-als-
rechtsextreme-kommunikationsstrategie
2 https://webhelm.de/rechte-inhalte-auf-tiktok/
3 https://www.jff.de/schwerpunkte/digitaler-wandel/details/jung-engagiert-online
4 https://webhelm.de/jugendschutzeinstellungen-auf-tiktok/

Kleine Anfrage – AzP „Besucherzahlen in staatlichen Kulturbetrieben“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie haben sich seit und in Folge der COVID-19-Pandemie die Besuchszahlen an den Münchner staatlichen Mehrspartenhäusern und Bühnen für darstellende Künste (z. B. Staatsoper München, Staatstheater am Gärtnerplatz, Residenztheater) entwickelt, (bitte getrennt nach den Sparten Oper, Musiktheater, Ballett, Schauspiel und Konzert pro Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben), wie hoch waren in diesen Jahren jeweils die durch Eintritte generierten Einnahmen, (bitte ebenfalls getrennt nach Sparten und Jahren angeben), und welche Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren durch etwaige Dritteinnahmen (Fremdvermietung, Sponsoring, Mäzenatentum etc.) in den staatlichen Häusern in München erzielt?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Wunschdenken oder Wirklichkeit? Konzerthaus als Opern-Interim“

Beim 3. Münchner Kulturgespräch am 4. Dezember 2025 im Marstall präsentierte der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume eine neue Idee zur Lösung der Interimsfrage während der Sanierung zentraler bayerischer Kulturbauten: Das geplante Konzerthaus im Münchner Werksviertel solle künftig als Ausweichspielstätte für die Bayerische Staatsoper dienen, die Anfang der 2030er-Jahre für umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten schließen muss. Doch ein Opernhaus stellt völlig andere Anforderungen als eine Philharmonie –die Vorstellung, hier Synergien zu schaffen, ist zwar charmant, aber in der Praxis alles andere als einfach umzusetzen.

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

1.1 Wie weit sind die Überlegungen seitens der zuständigen Staatsministerien und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Nutzung des noch zu errichtenden Konzerthauses als Interim für die Staatsoper gediehen (bitte Datum und Gremien benennen, die hier Beschlüsse gefasst haben)?
1.2 Gibt es bereits einen Ministerratsbeschluss zu dem im Eingangstext genannten Vorhaben?
1.3 Falls nein, für wann ist dieser geplant?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist noch keine Entscheidung über das Interimskonzept der Staatsoper für die Zeit der Sanierung des Nationaltheaters ab Mitte der 2030er-Jahre getroffen worden. Aktuell werden im Rahmen der Projektentwicklung maßgebliche Aspekte zur Opernsanierung und der damit verbundenen Interimsbedarfe geklärt und in einer Machbarkeitsstudie Lösungsvarianten erarbeitet. Erst nach Abschluss und Auswertung kann über ein Interimskonzept für die Staatsoper abschließend entschieden werden.

Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Optionenraum zu erweitern, indem der neue Konzertsaal so geplant wird, dass dort auch szenische Aufführungen von Oper und Ballett möglich sind. Dies setzt insbesondere einen variablen Orchestergraben voraus, wie er beispielsweise im Béla-Bartók-Konzertsaal von Budapest (Müpa) erfolgreich zum Einsatz kommt. So können die Flexibilität des Konzertsaals deutlich erhöht und zusätzliche Möglichkeiten für die Thematik des Opern-Interims geschaffen werden. Der Konzertsaal könnte damit ein Baustein in einem Interimskonzept für die Sanierungszeit des Nationaltheaters werden, das neben dem Konzertsaal auch andere Spielstätten umfasst. Es gibt dabei keine Überlegungen, den Konzertsaal als alleinige Ausweichspielstätte für die Staatsoper während der Sanierungszeit des Nationaltheaters vorzusehen.

2.1 Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass das Konzerthaus,
dessen Bau und Planung sich seit Jahren von Verzögerung zu Verzögerung schleppen, rechtzeitig zum Beginn der Sanierung der Oper
Anfang der 2030er-Jahre fertiggestellt wird?

Die Realisierung des Konzertsaals soll schnell, kostensparend und effizient unter Einbeziehung Privater erfolgen. Eine Fertigstellung des Konzertsaals wird für Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.

2.2 Wenn das Konzerthaus als Interim dienen soll, für welches Bauvorhaben ist der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ in der Vorlage für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen?

Der Haushaltstitel 711 03-4 133 „Errichtung eines Ausweichgebäudes für die Sanierung von Kulturbauten in München“ ist für das Interim der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) während der großen Baumaßnahme Campusentwicklung
für die HMTM (Generalsanierung des Gebäudes Arcisstr. 12, Neubau Gebäude C und Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen Gebäude D) vorgesehen.

2.3 Inwieweit ist die Nutzbarkeit des Konzerthauses als Interim für die Oper mit dem aktuellen Stand der Planung (bitte Leistungsphase benennen) vor dem Hintergrund einer geplanten Nutzung des Gebäudes ab 2030 überhaupt noch vereinbar (bitte angeben, welche Gutachten und Machbarkeitsstudien – z.B. zu Akustik, digitalen Lösungen für Bühnenbilder, Nutzbarkeit des Raumes für den Repertoirebetrieb der Oper – vorliegen)?

Die zusätzliche Möglichkeit von szenischen Nutzungen ist mit dem bisherigen Anforderungsprofil des Konzertsaals vereinbar und soll im Weiteren berücksichtigt werden. Die umfassende visuelle Bespielbarkeit des Konzertsaals mit digitalen Mitteln ist im Anforderungsprofil des Konzertsaals bereits enthalten. Die erwogene Realisierung eines variablen Orchestergrabens stellt das bisherige Konzept ebenfalls nicht infrage, sondern erweitert zusätzlich das Nutzungsspektrum. Die Nutzbarkeit des Konzertsaals für symphonische Konzerte und die dafür erforderlichen exzellenten akustischen Qualitäten würden dadurch nicht beeinträchtigt. Weiter gehende operntypische bauliche Elemente wie eine eigene Hinter- bzw. Seitenbühne oder ein Bühnenturm sind für den Konzertsaal nicht geplant.

Eine Übernahme von bisherigen Produktionen aus dem Repertoire der Staatsoper ist nicht vorgesehen. Möglich wären aber Produktionen, die speziell auf die dargestellten Rahmenbedingungen eines Konzertsaals mit einem eigenen Orchestergraben und vielfältigen digitalen Möglichkeiten konzipiert wurden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Schriftliche Anfrage von Sanne Kurz und Gabriele Triebel „Lernen ohne Kopf, Herz und Hand? – Ein Jahr ohne festgeschriebene Fächer Kunst, Musik, Werken in Bayerns Grundschulen“

Kreative Fächer wie Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten sind zentrale Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung. Sie fördern nicht nur Ausdrucksfähigkeit, handwerkliches Geschick und ästhetisches Empfinden, sondern auch soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, Konzentration und kreatives Denken – Fähigkeiten, die für das Lernen in allen Bereichen gerade auch mit Blick auf Bayerns Bedarfe von Bedeutung sind. Trotz dieser bekannten Zusammenhänge hat die Staatsregierung im Rahmen der sogenannten „PISA-Offensive“ Kürzungen im Bereich der kreativen Fächer an Grundschulen vorgenommen. Diese sogenannten „Flexibilisierungs“-Maßnahmen stoßen auf breite Kritik aus Wissenschaft, Kulturleben, Handwerk, Pädagogik und Praxis. Beim Runden Tisch „Kreative Fächer – Nein zu den Kürzungen“, zu dem die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im März 2024 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass die Einschränkungen nicht zu besseren Leistungen in Rechnen, Schreiben und Lesen führen werden, sondern im Gegenteil die Bildungsgerechtigkeit gefährden. Sabine Bösl vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) betonte in diesem Zusammenhang: „Die Kinder brauchen mehr – und zwar mit Kopf, Herz und Hand. Bildung in der Grundschule kann nicht anders funktionieren als mit einem ganzheitlichen Ansatz.“ Gerade in den Grundschulen müssen freudvolle, kreative Momente erhalten bleiben, damit Lernen gelingt und Kinder sich gesund entwickeln können.

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

1. Wie viel Musikunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,19 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,16 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,16 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,35 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,31 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,11 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,07 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,32 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,27 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,14 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,20 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,15 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Kunst sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

2. Wie viel Kunstunterricht wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln
nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Kunst je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 durchschnittlich rund 1,02 Pflichtunterrichtsstunden und in Jahrgangsstufe 4 durchschnittlich rund 1,03 Pflichtunterrichtsstunden erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,04 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,01 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 4.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wird Unterricht im Fach Kunst im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ gesammelt mit den Fächern Musik sowie Heimat- und Sachunterricht als Grundlegender Unterricht gemeldet und kann daher nicht getrennt ausgewiesen werden.

3. Wie viel Unterricht in Werken und Gestalten wurde im Schuljahr 2024/2025 an den bayerischen Grundschulen im Schnitt pro Woche erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahrgangsstufe und Regierungsbezirk)?

An den staatlichen Grundschulen in Bayern wurden im Schuljahr 2024/2025 im Unterrichtsfach Werken und Gestalten je Schülerin und Schüler durchschnittlich rund 1,06 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 1, rund 1,82 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 2, rund 1,94 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 3 und rund 1,93 Pflichtunterrichtsstunden in Jahrgangsstufe 4 erteilt. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. Der entsprechende Wert lag an den staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2024/2025

  • in Oberbayern bei rund 1,06 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,81 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Niederbayern bei rund 1,05 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,88 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,86 in Jahrgangsstufe 4,
  • in der Oberpfalz bei rund 1,09 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,83 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,97 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,96 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Oberfranken bei rund 1,17 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,93 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Mittelfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,72 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,89 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 4,
  • in Unterfranken bei rund 1,03 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,84 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,92 in Jahrgangsstufe 4 und
  • in Schwaben bei rund 1,02 in Jahrgangsstufe 1, bei rund 1,87 in Jahrgangsstufe 2, bei rund 1,95 in Jahrgangsstufe 3 und bei rund 1,94 in Jahrgangsstufe 4.

4. Wie viele Wochenunterrichtsstunden wurden vor der Flexibilisierung durchschnittlich in den Fächern Kunst und Musik erteilt?

Im Schuljahr 2023/2024 wurden an den staatlichen Grundschulen in Bayern im Unterrichtsfach Musik je Schülerin und Schüler in Jahrgangsstufe 3 bzw. 4 durchschnittlich jeweils rund 2,0 Pflichtunterrichtsstunden erteilt, im Unterrichtsfach Kunst jeweils rund 1,0 Pflichtunterrichtsstunden. Unberücksichtigt blieben dabei aus Vergleichsgründen Schülerinnen und Schüler in Deutschklassen sowie in Klassen des gebundenen Ganztags, da für diese andere Stundentafeln (Deutschklassen) bzw. zusätzliche unterrichtliche Angebote (gebundener Ganztag) gelten. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule wurde Unterricht in den Fächern Kunst und Musik im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ als Teil des Grundlegenden Unterrichts gesammelt gemeldet und kann daher statistisch nicht nach diesen Fächern getrennt ausgewiesen werden.

5. Falls es einen eklatanten Rückgang in der Erteilung des Unterrichts in einem dieser Fächer gibt, wie erklärt die Staatsregierung dies?

Zur Stärkung der Basiskompetenzen wurde die Lernzeit in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Schuljahr 2024/2025 um insgesamt sechs Wochenstunden erhöht. Im Gegenzug wurde kein Fach gestrichen. Um die Fokussierung auf Deutsch und Mathematik zu ermöglichen, wurde die Stundentafel flexibilisiert und die Grundschulen haben Gestaltungsmöglichkeiten beim Stundenumfang für die Fächer Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten.

Die statistische Auswertung zum Entscheidungsverhalten der Schulen im Schuljahr 2024/2025 zeigt, dass im Vergleich aller Fächer, die Teil der Flexibilisierung der Stundentafel sind, das Fach Musik in den Jgst. 3/4 im Vergleich häufiger zweistündig unterrichtet wird als Kunst und Englisch. Häufig wird das Fach Werken und Gestalten in den Jgst. 3/4 annähernd zweistündig erteilt. Dies könnte darin begründet sein, dass musikalische Aktivitäten auch fächerübergreifend sehr gut realisiert und unkompliziert
in den Unterrichtsalltag integriert werden können und Singen, Musizieren und Tanzen an den Grundschulen nicht zuletzt wegen ihres wichtigen Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und bei Festen und Feiern einen festen Stellenwert haben.

6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass eine Grundbildung in diesen Fachgebieten stattfindet (bitte einzeln auf die Fächer eingehen)?

Der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch in den von der Flexibilisierung der Stundentafel erfassten Fächern Englisch, Kunst, Musik sowie Werken und Gestalten wird durch ihre grundsätzliche Verankerung in der Stundentafel der Grundschule und der Ausweisung verbindlicher Kompetenzerwartungen und Inhalte im LehrplanPLUS Grundschule sichergestellt.

Darüber hinaus markiert das Schuljahr 2025/2026 den Start der Fortbildungsoffensive Musik EINFACH machen, mit der die Musikpraxis an Grundschulen durch Fortbildungen und Materialien verstärkt werden soll. Die mehrtägig konzipierte Fortbildungsreihe mit den Schwerpunkten Singen/Sprechen, Rhythmus-Basics, Spielen mit Instrumenten, Aktiv Musik hören, Bewegung/Tanz/Szene, fächerverbindende Ansätze mit Musik richtet sich insbesondere an Grundschullehrkräfte ohne Didaktik- bzw. Studienfach Musik. Ziel ist es, durch Fortbildungen und niederschwellige Materialien das Singen und Musizieren an Grundschulen zu begleiten und zu fördern. Zudem haben bereits 140 Schulen mit dem Profil „Musikbegeisterte Grundschule“ im Schuljahr 2025/2026 eine Budgetstunde zur Einrichtung eines Musikangebots erhalten.

7. Wie wird überprüft, ob sich die Kürzungen („Flexibilisierung“) der kreativen Fächer auf wichtige Kompetenzen der Kinder wie Problemlösungsfähigkeit, handwerkliche Geschicklichkeit, kritisches und kreatives Denken auswirken?

8. Wie werden die Maßnahmen insgesamt evaluiert (bitte mit Angabe der Ziele einer Evaluation und des Zeitplans der Evaluation)?

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Grundschulen hatten im Schuljahr 2024/2025 erstmals die Möglichkeit, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel über den Stundenumfang in den musischkreativen Fächern zu entscheiden. Grundlage der Analyse des Nutzungsverhaltens hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Stundentafel sind die Auswertungen auf Basis der Amtlichen Schulstatistik. Eine Evaluation im Sinne der vorliegenden Anfrage ist derzeit nicht geplant, da die Schulen jährlich neu und in eigener Verantwortung entscheiden, in welchen Fächern sie Schwerpunkte setzen möchten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wahlverhalten der Schulen und den o.g. Kompetenzen könnte insbesondere auch auf Basis der bisher vorliegenden Daten nicht belastbar nachgewiesen werden.

Das Monitoring zum Entscheidungsverhalten der Grundschulen auf Basis der Amtlichen Schuldaten wird im Schuljahr 2025/2026 und darüber hinaus fortgesetzt.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Pilotprojekte zur nachhaltigen Kulturarbeit gezielt zu fördern und zu verstetigen, insbesondere im ländlichen Raum – z. B. durch Programmaustausch, Ressourcenteilung und grüne Tourenplanung.

Begründung:

Im ländlichen Raum entstehen derzeit vermehrt Modellvorhaben für nachhaltige Kulturproduktion, unter anderem durch gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, mobile Veranstaltungsformate oder emissionsarme Tourenplanung. Viele dieser Projekte wirken sich positiv auf regionale Kulturentwicklung und Klimaziele aus, enden jedoch mit Ablauf der Förderung. Dies gilt auch für Projekte der „Freien Szene“, Projekte von Institutionen, zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen, auch über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Eine Verstetigung erfolgreicher Ansätze ermöglicht langfristige Planungssicherheit, fördert regionale Beteiligung und reduziert Umweltbelastungen. Laut Umweltbundesamt entfallen rund 25 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor – somit kann eine gezielte Unterstützung nachhaltiger Mobilitätskonzepte im Kulturbereich einen messbaren Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

  • die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur auszubauen, um Synergien zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik zu nutzen, etwa durch die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle, die ressortübergreifende Initiativen steuert, Maßnahmen evaluiert und Fortschritte dokumentiert sowie Best-Practice-Beispiele bekannt macht,
  • die Verankerung gemeinsamer messbarer Zielindikatoren (z. B. CO2-Reduktion, Besuchszahlen, regionale Wirtschaftsimpulse) voranzubringen in den Strategien der beteiligten Ressorts.

Begründung:

Für eine wirksame Umsetzung klimaneutraler Strategien im Kulturbereich ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Umwelt-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik erforderlich. Kooperationsinitiativen braucht es über das Projekt bink hinaus, die Projektlaufzeit von bink – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Die Kooperation entspricht dem Ansatz des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, das sektorenübergreifendes Handeln vorsieht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass zentrale Koordinierungsstrukturen die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Kulturbereich beschleunigen. Werden messbare Zielgrößen, etwa zur CO2-Einsparung oder regionalen Wertschöpfung, gemeinsam definiert, können Fortschritte besser bewertet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Eine ressortübergreifende Steuerung stärkt die Effizienz staatlicher Maßnahmen und erleichtert die Umsetzung innovativer Lösungen.

Antrag „Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  • das Engagement derer, die heute bereits Nachhaltigkeit leben, zu belohnen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Kriterien, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.
  • diejenigen, die heute bereits Nachhaltigkeit leben möchten, dies aber aufgrund begrenzter Ressourcen alleine nicht stemmen können, durch Anreizmodelle zu unterstützen, z. B. durch Ergänzungen von Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderungen um ökologische Incentives, etwa zu Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialeinsatz.

Begründung:

Der Kultursektor beeinflusst nachweislich ökologische Faktoren wie Mobilität, Energieverbrauch und Materialeinsatz. Laut Bericht des Weltklimarats (IPCC) sind Maßnahmen in diesen Bereichen besonders wirksam zur Verringerung von CO2-Emissionen. Unterstützung braucht es über das Projekt „bink“ hinaus. Die Projektlaufzeit von „bink“ – Bayerns Initiative für nachhaltige Kultur endet ohnehin zum 31. Dezember 2025. Bereits heute setzen Teile des Kulturbereichs freiwillig klimafreundliche Produktions- und Veranstaltungsformen um, beispielsweise durch ressourcenschonende Technik oder nachhaltige Tourenplanung. Diese Initiativen erfordern zusätzlichen Aufwand, der in aktuellen Fördersystemen meist nicht berücksichtigt wird. Die Kultur trägt die Lasten für ihr Engagement allein. Durch die Aufnahme ökologischer Kriterien in Förderrichtlinien können nachhaltige Strukturen gezielt unterstützt und weitere Einrichtungen zum klimabewussten Handeln motiviert werden. Dies entspricht auch dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe formuliert.

Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

Kleine Anfrage – AzP „Warum hat das StMWK keinen Beitrag für die Publikation Kulturrat beigesteuert?“

Meine Kollegin Verena Osgyan fragt die Staatsregierung:

Warum hat der Freistaat dem Deutschen Kulturrat für dessen Publikation „Es geht voran – Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“1 trotz mehrfach eingeräumter Verlängerungsfristen seitens des Kulturrats als einziges von sechzehn Bundesländern keine Antwort übermittelt und keinen Beitrag zur Lagedarstellung „Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien“ geliefert, welche Rahmenbedingungen hätten seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Beitrag im Rahmen dieser Studie möglich gemacht, und wie bewertet die Staatsregierung die Rele-
vanz dieser Studie bzw. dieses Berichtes des Deutschen Kulturrats für das Land Bayern?

Hier geht’s zur Antwort:


1 vgl. https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2025/09/Bericht_Es-geht-voran_Blick-ins-
Buch.pdf

Kleine Anfrage – AzP „Zeitplan für die Novelle des Bayerischen Rundfunkgesetzes“

Ich frage die Staatsregierung:

Welchen Zeitplan verfolgt sie bezüglich einer – beispielsweise vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarfs resultierend aus dem Reformstaatsvertrag oder vor dem Hintergrund der Anpassung der zu entsendenden Mitglieder der Gremien, insbesondere mit Blick auf das sogenannte „ZDF-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 2013 – notwendigen Evaluierung und Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes, insbesondere hinsichtlich der
parlamentarischen Befassung und Zuleitung an das Parlament, wann sind im Zuge von Evaluation und Novelle die Konsultationen und Verbändeanhörungen geplant und welche Verbände, Gewerkschaften, Institutionen und sonstigen Akteurinnen und Akteure wurden oder werden konsultiert bzw. sind für die Konsultation eingeplant?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Zukunft des Museums für Franken“

Mein Kollege Patrick Friedl fragt die Staatsregierung:

Im Blick darauf, dass die Leitung des Hauses der Bayerischen Geschichte (HdBG) nach dem Willen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst (laut Mainpost-Interview vom 04.10.2025) „im Nebenamt“ die Leitung des Museums für Franken aktuell kurzfristig übernehmen soll, frage ich die Staatsregierung, mit welcher zeitlichen und kostenrelevanten Verzögerung ist dadurch bei inhaltlicher Konzeptionierung, Bauplanung und -ausführung des Museums für Franken zu rechnen (bitte unter Angabe möglicher zeitlicher Auswirkungen und geschätzter Mehrkosten), wie soll durch eine künftige Zentralisierung und Verantwortungsübernahme durch das HdBG das von Staatsminister Markus Blume postulierte Ziel einer Stärkung von Autonomie und wirtschaftlicher Selbständigkeit (Zitat Staatsminister Markus Blume: „Es braucht mehr Autonomie, mehr wirtschaftliche Selbstständigkeit vor Ort.“) konkret erreicht werden, und was bedeutet die Verlagerung der Leitung des Museums für Franken, weg von Würzburg ins HdBG in Augsburg, für die ursprünglich gewollte Stärkung der regionalen Kultur und Identität durch das Museum für Franken, auch im Blick auf weitere mögliche Zentralisierungen von Leitung bei den weiteren der 18 staatlichen Einzelmuseen (bitte Museen angeben, bei denen mit ähnlichen Schritten zu rechnen ist im Hinblick auf die „Synergien“, die noch gehoben werden sollen)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Steuergelder Wittelsbacher Ausgleichsfonds“

Meine Kollegin Katharina Schulze fragt die Staatsregierung:

Wie viele Steuermittel werden für den Erhalt der Gemälde, Kunstwerke, Denkmäler und des sonstigen Eigentums des Wittelsbacher Ausgleichsfonds jeweils aufgewendet (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten), welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Freistaat hierfür durch Personal-, Sach- und Sicherheitsaufwendungen etc. pro Jahr (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten) und in welcher Höhe sind für die kommenden Jahre weitere Mittel für diesen Zweck eingeplant bzw. im Entwurf des Haushalts, z. B. über die Budgets nachgeordneter Behörden, eingestellt?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

Kleine Anfrage – AzP „Mittel für die Freie Szene aus dem Nachtragshaushalt“

Mein Kollege Benjamin Adjei fragt die Staatstegierung:

Auf welche Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger wurden die Mittel für die Freie Kunst-Szene im Nachtragshaushalt sowie im Haushalt für das Jahr 2024 verteilt, welche Änderung bezüglich der Zusammensetzung des Betrages der Unterposten bzw. Letztempfängerinnen und Letztempfänger ergab sich im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, also 2025 und gab es insgesamt für die Freie Szene einen Mittelaufwuchs (wenn ja bitte mit Angabe der Höhe, wenn nein bitte mit Angabe der Reduktion)?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung einer Digitalabgabe („Plattform-Soli“) für große Online-Plattformen und Suchmaschinen aktiv zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung einzusetzen.

Der Plattformsoli soll gezielt große digitale Plattformen mit sehr hoher Reichweite solidarisch am Erhalt einer vielfältigen Medien-Infrastruktur beteiligen. Die erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in ein staatsfernes, transparentes Sondervermögen fließen, das insbesondere zur Förderung der regionalen und lokalen Medienlandschaft eingesetzt wird. Damit sollen journalistische Vielfalt, lokale und regionale Berichterstattung sowie eine freie Meinungsbildung dauerhaft gestärkt werden.

Begründung:

Internationale Tech-Konzerne dominieren zunehmend die Informationsräume. Mit Abwanderung der Werbebudgets aufgrund dieser Dominanz zu ihnen gefährden sie Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene – beides zentrale Anliegen für demokratische Meinungsbildung. Regionalität in der Medienlandschaft ist kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Ressource für den Fortbestand unserer Demokratie. Die Abgabe soll nur für Anbieter gelten, die mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzer pro Monat erreichen – bewusst werden kleinere Unternehmen und Start-ups davon ausgenommen, um ihre Innovationskraft nicht zu gefährden.

Die Idee einer Digitalabgabe ist keinesfalls neu: Frankreich hat seit 2019 eine „GAFA-Steuer“ (benannt nach Google, Apple, Facebook, Amazon). Sie beträgt 3 Prozent auf bestimmte digitale Umsätze wie z. B. Online-Werbung, Vermittlung über Plattformen. In Österreich existiert seit 2020 eine Digitalsteuer (5 Prozent) auf Werbeerlöse großer Anbieter. Ein Nachteil für die Nutzerinnen und Nutzer ist nicht zu erwarten: In Österreich führte die Einführung der Steuer nicht zu einer Preissteigerung der Angebote von Meta.

Für Deutschland schlug der Beauftragte für Kultur und Medien Wolfram Weimer eine Abgabe von bis zu 10 Prozent vor. Dies wäre damit eine kraftvolle Maßnahme im nationalen Kontext. Die Mittel sollten in ein transparent verwaltetes Sondervermögen fließen, das gezielt regionale und lokale Medienprojekte unterstützt — eine strukturrelevante Investition in die demokratische Infrastruktur Deutschlands. Die Bundesregierung hat bislang lediglich einen Prüfauftrag erteilt. Eine Zustimmung Bayerns wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Eigenständigkeit bezüglich digitaler Infrastruktur.

Antrag „Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 bei der Förderung der Sing- und Musikschulen die massiv gestiegenen und weiter steigenden Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen, um eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen,
  2. die staatliche Förderquote für Personalkosten auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen – entsprechend den Zielvorgaben des Dritten Bayerischen Bildungsplans, der langfristig bis zu 25 Prozent Erhöhung vorsieht – und dem Landtag hierzu einen verbindlichen Umsetzungsplan mit konkretem Zeitrahmen vorzulegen,
  3. ein verlässliches, sozial gerechtes und flächendeckendes Finanzierungsmodell für die Sing- und Musikschulen zu entwickeln, das die strukturelle Unterfinanzierung beendet und den besonderen Bildungsauftrag der Musikschulen auch im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Bildungsangebote absichert.

Begründung:

Musikunterricht ist ein Grundpfeiler kultureller Bildung und darf kein Privileg für Wohlhabende sein. Sing- und Musikschulen öffnen Kindern und Jugendlichen Räume für Kreativität, Ausdruck, Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Sie sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil eines gerechten Bildungssystems.

Trotz ihres hohen gesellschaftlichen Werts liegt die staatliche Förderquote für Personalkosten seit Jahren bei nur etwa 14,7 Prozent – weit entfernt von der im Dritten Bayerischen Bildungsplan formulierten Zielmarke von 25 Prozent. Die Folge ist eine chronische Unterfinanzierung, die sich in unterbesetzten Stellen, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und eingeschränkten Angeboten niederschlägt.

Gerade im ländlichen Raum sind Musikschulen oft die einzigen Orte kultureller Bildung. Ihre Arbeit ist essenziell für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns. Sie tragen außerdem zum Gelingen des Ganztagsausbaus bei, indem sie verbindliche, qualitätsvolle Bildungsangebote machen – auch in Kooperation mit Schulen,
Kitas oder Jugendeinrichtungen.

Es braucht endlich eine verlässliche, planbare und sozial gerechte Finanzierung durch den Freistaat – denn musikalische Bildung ist kein Nice-to-have, sondern Bildungsauftrag.

Antrag „Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen in Bayern –Strukturen, Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2025 zu folgenden Fragen zu berichten:

1. Vermittlungsstellen und Strukturen

  • Welche Stellen für Bildung und Vermittlung (z. B. museumspädagogisches Fachpersonal, Kuratorinnen und Kuratoren, museumspädagogische Zentren) sind an den staatlichen Museen und Häusern mit staatlicher Beteiligung in Bayern eingerichtet?
  • Wo sind diese Stellen innerhalb der einzelnen Häuser sowie innerhalb der neuen Museumsagentur Bayern strukturell angesiedelt?
  • Welche Vermittlungsprojekte und -formate (z. B. Workshops, digitale Medien, partizipative Programme) wurden im Jahr 2025 konkret durchgeführt und welche Häuser gelten hierbei als Vorreiter?
  • Welche weiteren, vergangenen oder geplanten Vermittlungsprojekte gibt und gab es, die nennenswert sind?

2. Anmeldungen und Herausforderungen

  • Welche Vermittlungsaktivitäten wurden in den letzten zwölf Monaten umgesetzt oder neu angemeldet (inklusive Sonderausstellungen, digitale Vermittlungsangebote, Outreach-Projekte)?
  • Aus welchen Mitteln wurden diese Aktivitäten jeweils finanziert?
  • Wie viele Teilnehmende konnten mit diesen Angeboten erreicht werden, insbesondere aus bisher unterrepräsentierten Zielgruppen?
  • Welche messbaren Ergebnisse liegen in Bezug auf Reichweite, Zufriedenheit der Teilnehmenden und gesellschaftliche Wirkung vor?
  • Welche Erkenntnisse gibt es zu bisher noch nicht erreichten Personen im Sinne der Nicht-Besuchs-Forschung?
  • Wie sollen Erkenntnisse über bisher noch nicht erreichte Bürgerinnen und Bür- ger in Maßnahmen zum Erreichen eines noch breiteren Publikums umgesetzt werden?
  • Welchen Herausforderungen und Hindernissen (z. B. hinsichtlich Räumen, Mitteln, Personal, Strukturen) sieht sich die Vermittlung noch gegenüber?

3. Stand und Zielentwicklung

  • Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Stand der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen sowie denjenigen mit staatlicher Beteiligung, insbesondere seit dem Start der Museumsagentur Bayern, auch im Vergleich untereinander sowie im nationalen und internationalen Vergleich (Benchmarking)?
  • Welche Häuser sind im Bereich Vermittlung besonders aktiv, welche Formate haben sich bewährt, und wie ist geplant, dass alle von Best-Practices profitieren können?
  • Wo sieht die Staatsregierung Entwicklungspotenzial in Hinblick auf Barrierefreiheit, Digitalisierung und Zielgruppen- sowie Nicht-Publikums-Ansprache, und welche Vorhaben gibt es für den weiteren Ausbau der Vermittlung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der vorhandenen Angebote?

4. Unterstützung durch zentrale Dienste und IT-Ausstattung

  • Wie bewertet die Vermittlung selbst die Unterstützung und Zuarbeit der zentralen Dienste aus Vermittlungssicht (z. B. IT, Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffung von Lehr- und Vermittlungsmaterialien, Outreach)?
  • Wie ist der aktuelle Stand der Ausstattung an Sachmitteln und Räumen, insbesondere für Archivierung, Sammlungsverwaltung und Dokumentation, aber auch für Vermittlung allgemein?
  • Inwiefern ist IT-Unterstützung und Materialbeschaffung gezielt auf innovative Vermittlungsformate abgestimmt?

5. Entwicklungsperspektiven

  • Welche partizipativen Formate, wie etwa das „Citizen Science“-Projekt des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, existieren in Bayern, die Besucherinnen und Besucher einbinden und Mitgestaltung ermöglichen – etwa durch Auswahldialoge im Rahmen von Sammlungspräsentationen, und wer finanziert diese?
  • Wie werden in Bayern die partizipativen Vermittlungsformate und die Inklusion bisher unterrepräsentierter Zielgruppen strategisch geplant, evaluiert und weiterentwickelt?

Begründung:

Die staatlichen Museen in Bayern tragen Verantwortung für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes. Vermittlungsarbeit ist dabei entscheidend, um Kunst und Kultur für alle zugänglich zu machen und kulturelle Teilhabe zu sichern – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen, Menschen mit Behinderung sowie Personen mit geringen kulturellen Vorerfahrungen.

Mit der Museumsagentur Bayern wurden neue Strukturen zur Vernetzung und strategischen Planung geschaffen. Offen bleibt, wie diese konkret auf die Vermittlungsarbeit wirken, welche Herausforderungen bestehen und wie zentrale Dienste wie IT, Öffentlichkeitsarbeit und Materialbeschaffung abgestimmt sind.

Zudem gewinnen innovative Formate, etwa partizipative Projekte oder digitale Angebote, national wie international an Bedeutung. Für Bayern gilt es zu klären, welche Ansätze bereits bestehen, wie sie finanziert und evaluiert werden und wo Entwicklungspotentiale liegen – etwa bei Barrierefreiheit, Digitalisierung oder Outreach.

Der Bericht soll Transparenz schaffen, Best-Practices sichtbar machen und Perspektiven für eine nachhaltige Stärkung der Vermittlungsarbeit an den staatlichen Museen aufzeigen.

Schriftliche Anfrage „Modernisierung des Ticketbuchungssystems der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt“

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf eine Anfrage von Tim Pargent, Benjamin Adjei und mir, auf Grundlage von Informationen der Bayerischen Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH:

1.1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung der staatliche Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in den letzten fünf Jahren zur Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen ergriffen (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation auflisten)?

Im Jahr 2020 wurde die Planung zur Einführung von Onlinetickets in der Schlösserverwaltung aufgenommen. Nachfolgend werden die Objekte der Schlösserverwaltung mit einem Onlineticketangebot mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

Liegenschaften Jahr
Schloss Neuschwanstein 2020
Schloss Nymphenburg 2021
Schloss Linderhof 2022
Markgräfliches Opernhaus 2023
Neues Schloss Herrenchiemsee 2023
Residenz München 2025

Der Ticketverkauf in Schloss Neuschwanstein erfolgt durch den Wittelsbacher Ausgleichsfonds über das Reservierungssystem der Firma Axess AG. In den übrigen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung mit Onlineticketangebot kommt ein System der Firma Amepheas zum Einsatz. Die Bayerische Seenschifffahrt GmbH ist Vorreiterin bei Onlinetickets in der Binnenschifffahrt in Bayern. Die Einführung und Weiterentwicklung von Onlinebuchungssystemen wird entsprechend den Bedürfnissen der Fahrgäste priorisiert: Eine frühzeitige Buchung mit Sitzplatzreservierung ist in erster Linie am Königssee relevant, weil dort weniger Sitzplätze pro Fahrt zur Verfügung stehen als auf den größer dimensionierten Passagierschiffen der anderen Seen. Die eingesetzten Onlinebuchungssysteme sind immer in das Kassensystem des jeweiligen Standorts integriert. Nachfolgend werden die Standorte der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH mit dem jeweiligen Jahr der Einführung gelistet:

StandortJahr
Königssee2020
Tegernsee2023
Ammersee2025
Starnberger See2026 (geplant)

Die Unternehmenswebseite der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH bietet umfangreiche Informationen über das Angebot der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und touristische Attraktionen an den Standorten.

1.2 Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in absehbarer Zeit geplant, um die Modernisierung des Ticketbuchungssystems und zur Bereitstellung digitaler Besucherinformationen zu verbessern (bitte jeweils getrennt nach Jahr und Organisation angeben)?

Die Einführung des Onlinetickets in den besucherstarken Objekten der Schlösserverwaltung befindet sich in Planung und Umsetzung. Dabei müssen objektabhängig noch vor Inbetriebnahme bauliche Maßnahmen, beispielsweise zur Verlegung von Datenleitungen, durchgeführt werden. Eine Einführung eines Onlinetickets in allen Besichtigungsobjekten der Schlösserverwaltung erscheint unter Achtung der im Haushaltsrecht verankerten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit derzeit nicht sachgerecht, da die Einführung und der Betrieb eines derartigen Systems nicht unerhebliche Kosten verursachen würde, die gerade bei besucherschwächeren Objekten nicht im Verhältnis zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. Auf den Internetseiten der Schlösserverwaltung wird bereits ein breites Informationsangebot für Interessierte sowie Besucherinnen und Besucher der Objekte der Schlösserverwaltung bereitgestellt. Dazu werden neben Informationen zur Anfahrt, Öffnungszeiten, Eintrittspreisen, Gastronomie und Kontaktmöglichkeiten auch Informationsbroschüren zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion und die Integration der Auslastungsanzeige in die Unternehmenswebseite. Darüber hinaus evaluiert und optimiert die Bayerische Seenschifffahrt GmbH laufend ihr Buchungssystem.

2.1 E-Mail-Adressen mit welchen Top-Level-Domains (TLDs) werden beim Buchen von Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH nicht akzeptiert?
2.2 Was ist der Grund dafür, dass bestimmte Top-Level-Domains nicht zugelassen sind?

Die Fragen 2.1 und 2.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Im Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung sowie im Onlineticket der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH werden aktiv keine E-Mail-Adressen oder Top-Level-Domains gesperrt.

3.1 Welche technischen oder organisatorischen Gründe verhindern derzeit, dass Onlinetickets der Schlösserverwaltung oder der
Bayerischen Seenschifffahrt GmbH in digitale Wallets wie Apple Wallet oder Google Wallet importierbar sind?
3.2 Ist die Einführung entsprechender Wallet-Funktionalitäten aktuell in Planung?
3.3 Falls ja, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Die Onlinetickets im Bereich der Schlösserverwaltung stehen sowohl als pdf-Datei als auch für die Übernahme in digitale Wallets zur Verfügung. Entsprechend der hohen Relevanz von Onlinebuchung und Sitzplatzreservierung am Standort Königssee plant die Bayerische Seenschifffahrt GmbH für 2026 die Einführung einer Wallet-Funktion. Eine Einführung für die anderen Seen wird geprüft.

4.1 Wann wurden die in den genannten Organisationen eingesetzten Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule zuletzt umfassend auf den aktuellen Stand der Technik aktualisiert?
4.2 Werden regelmäßig Audits und Updates an den jeweils verwendeten Softwarekomponenten durchgeführt?
4.3 Falls ja, in welchem Turnus?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Informationen der Schlösserverwaltung und der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH zusammen beantwortet.
Beim Onlineticket der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist das Hosting und die Wartung des Onlineticketsystems auf den Dienstleister des Kassensystems übertragen. Die Firma aktualisiert laufend die Authentifizierungs- und Sicherheitsmodule. Die Sicherheit der IT der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH wird laufend durch externe Dienstleister gewährleistet. Softwareaktualisierungen erfolgen laufend durch die hausinterne IT-Abteilung.

5. Welche Konzepte, Prozesse oder Maßnahmen stellt die Staatsregierung sicher, damit die digitalen Angebote der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH und der Schlösserverwaltung kontinuierlich an aktuelle IT-Standards und Nutzerbedürfnisse angepasst werden?

Für das Onlineticketing der Firma Amepheas bei der Schlösserverwaltung ist nach Informationen der Schlösserverwaltung hierfür der Anbieter der eingesetzten Kassensoftware beauftragt. Alle weiteren IT-Anwendungen werden vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Schlösserverwaltung und IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates sorgen für die regelmäßige Anpassung an die aktuellen IT-Standards. Beim Onlineticketing der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sorgen nach Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH die Anbieter der jeweils eingesetzten Kassensoftware durch Updates für regelmäßige Aktualisierungen. Die weiteren IT-Anwendungen werden von der hausinternen IT-Abteilung zusammen mit Drittanbietern regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Medienfreiheit ist kein Spielzeug

Wer den Rundfunk-Finanzierungsstaatsvertrag aus parteipolitischem Kalkül blockiert, gefährdet freie Medien und unsere Demokratie. Meine Rede zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen!

Es ist gut, dass der Reformstaatsvertrag, der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag, jetzt kommt. Wir erleben in Europa, aber auch hierzulande: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht selbstverständlich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Staatsferne öffentliche Aufträge erfüllt, ist unter Beschuss. Er muss verteidigt, in die Zukunft geführt und gestärkt werden. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Trennung von Struktur und Auftrag ist gut. Die staatsfernen Kontrollgremien der Sender werden gestärkt; auch das ist prima, weil demokratische Kontrolle Kompetenz, Vielfalt und Transparenz braucht.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, jede Reform hat Folgen. Wir haben es bei den Vorrednern schon gehört. Es zeigt sich, dass man auch in Bayern eher auf Verwalten als auf Gestalten gesetzt hat. Man duckt sich bisher weg. Werter Kollege Alex Dorow, die Konsequenzen der notwendigen Reform müssen hier vielleicht noch zu Ende bearbeitet werden. Ich habe jetzt vernommen, dass man das Bayerische Rundfunkgesetz bis 2027 an-
packen will. In der letzten Legislaturperiode hieß es auch schon, das Kontrollgremium und dessen Zusammensetzung müssten evaluiert und angepasst werden.

Natürlich muss man das anpacken. Wir haben in Bayern in Zukunft nur noch sechs statt zehn Radiosender. Der Öffentlich Rechtliche kürzt bereits jetzt. PULS ist nur noch automatisierter Musikstreamer. BR24live, BR Heimat, BR Schlager gibt es terrestrisch schon jetzt nicht mehr. Viele lokale terrestrische Sender wurden herausgenommen, obwohl wir eigentlich gerade in die Fläche gehen wollen. Die Staatsregierung hat mir hier leider noch Anfang des Jahres auf meine Schriftliche Anfrage hin praktisch keine Antwort darauf gegeben, wie sich der Medienstaatsvertrag im Bayerischen Rundfunkgesetz widerspiegelt. Sinngemäß war die Antwort: Wir hoffen, der BR wird das, bevor wir aktiv werden müssen, schon richten.

Wir haben ein Bayerisches Rundfunkgesetz, durch das momentan Dinge beauftragt sind, die aber so im Reformstaatsvertrag nicht mehr vorgegeben sind. Das ist ein Problem, das wir anpacken müssen. Sonst haben wir am Schluss nichts mehr und nur noch Inhalte zum Schimpfen, wie Herr Kollege Michael Piazolo es gerade gesagt hat. Wir haben ja zu diesen Sachen keine parlamentarische Debatte und kein öffentliches Hearing. Es würde guttun, wenn wir unser Bayerisches Rundfunkgesetz anpacken und hier wirklich Verantwortung übernehmen würden. Das würde auch
unserem Land und der Medienpolitik hier guttun.

Zur Reform gehört aber natürlich auch – ich bin sehr dankbar, dass alle Vorredner das gesagt haben – die Neuaufstellung der Finanzierung. Denn Einsparen wird – das war übrigens auch in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage zu lesen – diese Reform erst mittel- und langfristig. Das heißt: Jetzt aktuell müssen die Sender gucken, ihre Finanzierung irgendwo herzubekommen. Und der große Elefant im Raum ist Markus Söder,

(Andreas Winhart (AfD): Der ist doch gar nicht da!)

der sich mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt weigert, den Finanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen.

(Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann nehmen Sie den Ministerpräsidenten in die Verantwortung!)

Ja, er ist derjenige, der mit zwei Amtskollegen, die sich auch weigern und die blockieren, so lange nicht unterzeichnet, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihre Verfassungsklage, mit der sie gutes Recht einfordern, zurückziehen. Das ist aus meiner Sicht Erpressung. Ich halte das für ein Problem,

(Klaus Holetschek (CSU): Oho! Vorsicht mit solchen Äußerungen!)

zumal Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder – das ist unser Prozessvertreter – beim Bundesverfassungsgericht, der sich für die Länder einsetzt, alle Ministerpräsidenten dringend zur Unterschrift gedrängt hat.

(Klaus Holetschek (CSU): Bevor Sie von Erpressung reden, sollten Sie noch einmal überlegen! Mein lieber Schwan!)

Danach würde sich, so der Rechtsprofessor, die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.

(Michael Hofmann (CSU): Sie haben beim letzten Mal über die Stränge geschlagen – und heute schon wieder!)

Das sage nicht ich, das sagt er. Ich bin nicht Prozessvertreterin der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Michael Hofmann (CSU): Wer hat „Erpressung“ gesagt?)

Er hat gesagt, die rechtliche Position der Länder in Karlsruhe würde sich verbessern. Vielleicht unterstützen Sie einmal mit inhaltlicher Arbeit die Verbesserung der rechtlichen Position der Länder.

(Unruhe)

Ich komme jetzt darauf zurück, was das Gezerre für den Medienstandort Bayern bedeutet. Große Produktionsfirmen äußern sich bereits, dass sie seit Jahresbeginn nicht mehr die Auftragslage haben, die sie vorher hatten, weil die Sender ihre Aufträge kürzen. Wir haben in Bayern einen wichtigen, großen Medienstandort. Unsere Medienvielfalt ist durch die Kürzungen gefährdet, und deshalb gilt es, die Finanzierung nicht länger zu blockieren. Wir Grüne sagen Ja zum Reformstaatsvertrag; aber wir sagen auch: Die Arbeit fängt jetzt erst an.

(Beifall bei den GRÜNEN)