Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

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Schriftliche Anfrage „Diversität bei Gremienbesetzung und im Kulturbereich“ – meine Fragen

Vor dem Hintergrund des §1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind, und bezugnehmend auf Art. 21 Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) frage ich die Staatsregierung:

Frage 1

1.1  In welchen Gremien benennt der Freistaat Gremienmitglieder (benennen in diesem Sinne ist das Berufen, Entsenden, Vorschlagen oder jede Einflussnahme auf die Gremienbesetzung in sonstiger
Weise, bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt und Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder)?

1.2  Wie viele von diesen Gremien haben ein Diversitätskonzept, eine Selbstverpflichtung oder eine Diversitäts-Checkliste (vgl. Frage 7.2)?

1.3  Wie viele der Gremien sind geschlechterparitätisch besetzt oder haben mehr Frauen als Mitglieder (bitte aufschlüsseln nach Gremium, Anzahl der Mitglieder insgesamt, Anzahl der durch den Freistaat entsendeten oder benannten Mitglieder und deren Frauenanteil)?

Frage 2

2.1  Welche Arbeitsdefinition von „Diversität“ hat die Staatsregierung für ihre Tätigkeit?

2.2  Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung konkret im Kulturbereich, um die Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität innerhalb von Gremien abzubauen und Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und Teilhabe zu gehen?

Frage 3

3.1  Welche Entwicklungen werden seit der Einführung des BayGlG 1996 in Bezug auf eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien beobachtet?

3.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse seit Einführung
des BayGlG 1996?

3.3 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, sollten die Ergebnisse unzureichend sein (vgl. 1.3)?

Frage 4

4.1  Wie bewertet die Staatsregierung Studien aus anderen Bundesländern zum Thema?

4.2  Welche Benachteiligungen für Frauen und marginalisierte Gruppen erkennt die Staatsregierung derzeit in der bayerischen Kulturszene?

4.3  Welche konkreten Vielfaltsprojekte mit staatlicher Unterstützung laufen derzeit in Bayern, um Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Ein- kommen, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen?

Frage 5

5.1  In welcher Höhe hat der Freistaat seit 1996 Mittel zur Verfügung gestellt, um die Ziele des BayGlG durch konkrete Kampagnen, Aufklärungsarbeit und Projektförderung zu erfüllen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Haushaltsposten mit Zielvorgabe)? page2image1502537504page2image1502538592

5.2  Welche Dialogprozesse laufen derzeit, die dem Abbau von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität zuzuordnen sind? page2image1502509536

5.3  Mit welchen Fachstellen werden Diversitätsförderkonzepte für den Kulturbereich entwickelt, besprochen und evaluiert? page2image1502524576page2image1502526752

Frage 6

6.1  Auf welche Weise trägt der Staat dafür Sorge, dass bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (z.B. als Folge von Benachteiligungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Bildungsgrad, Einkommen, Alter oder sexueller Identität) in der vom Freistaat geförderten Kulturlandschaft sichtbarer werden, mehr Sensibilität für ausgrenzendes und verletzendes Verhalten
entsteht und strukturelle Benachteiligung verschwindet? page2image1576383984 page2image1576384944

6.2  Inwieweit erfahren unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven einen Chancenausgleich zum Beispiel in Form einer besonderen Förderung, Preise oder sonstiges? page2image1576359744

6.3  Wurde bisher ein beteiligungsorientierter Prozess zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für mehr Diversität im Kulturbereich vorangetrieben (falls nein, bitte begründen)? page2image1576943776

Frage 7

7.1  Plant die Staatsregierung die Einrichtung einer bayernweit operierenden Kompetenzstelle für kulturelle Diversität (falls nein, bitte begründen)? page2image1576545824 

7.2  Wie bewertet die Staatsregierung die Diversitätscheckliste der Filmförderung Schleswig-Holstein? page2image1576557536

7.3  Plant die Staatsregierung die bayerischen Filmförderkriterien hinsichtlich Diversitätsrichtlinien anzupassen und beispielsweise selbst eine Checkliste einzuführen (falls nein, bitte begründen)? page2image1576562608page2image1576563696

Frage 8

8. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, die Förderkriterien der bayerischen Kulturförderung insgesamt anzupassen und beispielsweise selbst eine Diversitätscheckliste für eine Förderung durch den Kulturfonds oder Diversitätskriterien bei Preisen, Stipendien oder Förderungen einzuführen? page3image1567518240 

Zu den Antworten geht’s hier:

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – die Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Frage 1:

1.1 Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?

Antwort zu Frage 1.1:

Am 8. Juli 2021 wurde im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags der Vorentwurf für das Bauprojekt vorgestellt. Die Kostenschätzung wies zu diesem Zeitpunkt Gesamtkosten in Höhe von rd. 580 Mio. € aus. Hinzu kommen nach den Regularien der aktuell geltenden RLBau 2020 Kostenansätze für Baupreissteigerungen bis zur Baufertigstellung und Kostenansätze für Risikovorsorge. Im Vergleich zu 2021 sind nunmehr insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die daraus folgenden Preissprünge im Energie- und Industriesektor, exorbitanten Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie die unkalkulierbare Inflationsentwicklung zu berücksichtigen. Die Kostenentwicklung ist nach allen Erkenntnissen realistisch und na- heliegend.

1.2 Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc. im Vorfeld über die Entwicklung informiert?

Antwort zu Frage 1.2:

Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Partnern wie Konzerthaus-Stiftung, dem Grundstücks-Eigentümer, dem BR bzw. dem BRSO wurden die Schätzkosten vorgetragen. Die dynamische Entwicklung der Baupreise ist zudem allgemein nachvollziehbar.

1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Antwort zu Frage 1.3:

Sanierungen sind eine Daueraufgabe. In Folge der seit 2021 massiv gestiegenen Baukosten ist allerdings die finanzielle Größenordnung des Gesamt-Sanierungsbedarfs bei Kulturbauten noch einmal erheblich gestiegen.

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?

2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?

2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Antwort zu Fragen 2.1 bis 2.3:

Für das Projekt Konzerthaus werden im Kontext der anstehenden Sanierungen bei Kulturbauten in München verschiedene Optionen untersucht, wie sich öffentliche Investitionen auch vor dem Hintergrund der bestehenden und zu erwartenden Belastungen für die öffentlichen Haushalte aufgrund der aktuellen Krisen verantwortungsvoll gestalten lassen. Da es sich um einen laufenden Prozess handelt, kann zu den Details und den eingebundenen Akteuren aktuell noch keine Auskunft gegeben werden.

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten?

3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?

Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2:

In den genannten Planungskosten sind Personalkosten staatlicher Behörden nicht berücksichtigt. Am Staatlichen Bauamt München 1 sind seit 2016 im Zusammenhang mit der Planung Personalkosten in Höhe von rd. 5 Mio. € angefallen. Das StMB begleitet das Projekt auf ministerieller Ebene, ein Kostenanteil für die Beteiligung am Planungsprozess lässt sich nicht beziffern.

Im StMWK sind von 2016 an mehrere Beamte (Referatsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) mit dem Projekt befasst. Diese sind zeitgleich noch mit weiteren Aufgaben betraut. Ein Kostenanteil lässt sich nicht sinnvoll beziffern. Die Personalkosten für eigens und ausschließlich für das Projekt angestellte Personen (Technischer Planungsdirektor, Öffentlichkeitsarbeit) belaufen sich seit 2016 auf rund 643.000 €.

3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Antwort zu Frage 3.3:

Es gibt derzeit keinen Planungsstopp.

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen?

4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?

Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.2:

Eine Entscheidung wird getroffen werden, wenn die Ergebnisse der aktuellen Denk- und Diskussionsphase ausgewertet sind und Klarheit über wesentliche Rahmenbedingungen herrscht.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Antwort zu Frage 4.3:

Zum laufenden Planungsprozess gehört auch eine regelmäßige Prüfung von Einsparpotenzialen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Bühnen- und Medientechnik.

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut?

Antwort zu Frage 5.1:

Am Konzerthausprojekt arbeiten derzeit rund 30 Planungsbüros.

5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden?

Antwort zu Frage 5.2:

Bei einem sofortigen Planungsstopp wäre über die bereits angefallenen Zahlungen hinaus mit Kosten in einer Größenordnung von rd. 7 Mio. € aus den bestehenden Vertragspflichten zu rechnen.

5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)?

Antwort zu Fragen 5.3 und 6.1:

Die Fragen 5.3 und 6.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Nein. Eine Kündigungsmöglichkeit nach Eintragung des Erbbaurechts widerspricht der gesetzlich vorgegebenen Systematik des Erbbaurechtsvertrages und ist deshalb nicht vorgesehen. Dementsprechend gibt es auch keinen Zeitpunkt für eine Kündigung.

6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?

Antwort zu Frage 6.2:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Antwort zu Frage 6.3:

Es steht dem Freistaat nicht zu, für städtische Kulturimmobilien Belegungsrechte „durchzusetzen“. Sowohl auf Seiten des Freistaats als auch seitens der Landeshauptstadt München sind derzeit im jeweiligen Verantwortungsbereich Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung des Kulturraums München zu klären, die in den vertrauensvollen und regelmäßigen Dialog zwischen Freistaat und Landeshauptstadt München einfließen.

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt?

7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?

Antwort zu Frage 7.1 und 7.2:

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6.3 verwiesen.

7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Antwort zu Frage 7.3:

Zu möglichen Vorhaben privater Investoren kann der Freistaat keine Auskunft geben.

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein?

8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?

Antwort zu Frage 8.1 und 8.2:

Im Herkulessaal der Residenz München werden laufend bauliche Maßnahmen zur Verbesserung und Ertüchtigung durchgeführt. Durch eine Reihe von Baumaßnahmen konnte der Herkulessaal bereits ertüchtigt werden. Aktuell erfolgt die Instandsetzung der defekten Bühnentechnik. Mittel- bis langfristig steht eine Instandsetzung der Haustechnik des Festsaalbaus mit Herkulessaal der Residenz München an.

8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

Antwort zu Frage 8.3:

Diese Frage würde sich nur stellen, wenn im laufenden Entscheidungsprozess eine Abkehr vom Projekt Konzerthaus beschlossen würde. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

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Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München“ – meine Fragen

Der Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt: „Der Bau des Konzerthauses im Münchner Werksviertel steht auf der Kippe. Ministerpräsident Söder verordnete dem Vorhaben in einem Interview Ende März mit der Süddeutschen Zeitung eine „Denkpause“.

Frage 1:

1.1. Welche konkreten Berechnungen haben Ministerpräsident Söder veranlasst, beim Konzerthaus im Werksviertel von Baukosten von über 1 Milliarde € zu sprechen, nachdem im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 8. Juli 2021 noch von 580 Millionen € die Rede war und die Differenz selbst mit den seither gestiegenen Baukosten nicht zu erklären ist?
1.2. Wurden die Stiftung Neues Konzerthaus München, der Grundstückseigentümer und die weiteren Partner und Akteure wie der BR und das BR-Symphonieorchester etc.im Vorfeld über die Entwicklung informiert?
1.3 Seit wann ist der hohe Sanierungsbedarf bei Kulturbauten, der als ein maßgebender Grund der „Denkpause“ genannt wurde, der Staatsregierung bekannt?

Frage 2:

2.1 Was im Einzelnen wird während der ausgerufenen „Denkpause“ unternommen (bitte mit Angabe der beteiligten Akteure und den konkreten Maßnahmen und Überlegungen)?
2.2 Welche „Optionen“, „die bislang noch nicht im Blick waren“, sollen während der „Denkpause“ erörtert werden (Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Heubisch vom 30.03.22, Drs. 18/22114)?
2.3 Wie werden die Partner und Akteure (Frage 2) über die Aktivitäten und Diskussionen in dieser Zeit informiert und eingebunden?

Frage 3:

3.1 Sind in den laut der Anfrage bisherigen Planungskosten für das Konzerthaus von 16,4 Millionen € (nach noch knapp 7 Millionen € im Jahr 2020) auch die Personalkosten der mit der Planung befassten Beschäftigten der staatlichen Behörden wie z.B. des Staatlichen Bauamts München enthalten? 3.2 Wenn nein, wie hoch werden sie beziffert?
3.3 Werden die Planungen für den Bau auch während der „Denkpause“ fortgesetzt?

Frage 4:

4.1 Wird die Entscheidung über den Bau spätestens bis kurz nach der Sommerpause 2022 – wie Minister Blume bei der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung ankündigte – feststehen? 4.2 Welche Bedingungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Staatsregierung doch weiter am Bau festhält?
4.3 Welche Einsparmöglichkeiten werden geprüft, um den Bau im Rahmen der Kosten, der letztes Jahr im Haushaltsausschuss genannt wurde, zu realisieren?

Frage 5:

5.1 Wie viele externe Dienstleister*innen sind derzeit mit Planungsaufgaben betraut? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Freistaat aus bestehenden Vertragspflichten mit Dienstleister*innen, sollten die Planungen eingestellt werden? 5.3 Sieht der Erbpachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht vor, wenn der Freistaat vom Bau Abstand nehmen sollte?

Frage 6:

6.1 Wenn nein, wann ist der früheste Zeitpunkt, zu dem der Vertrag seitens des Freistaats gekündigt werden kann (bitte mit Angabe der bis dahin aufgelaufenen Pacht)? 6.2 Welche Pläne hat die Staatsregierung mit dem Baugrund, sollte das Konzerthaus nicht gebaut werden?
6.3 Welche Ziele wie z.B. paritätische Belegungsrechte in Gasteig und HP8 etc. will die Staatsregierung in den laut Süddeutscher Zeitung anstehenden Gesprächen mit der Stadt durchsetzen?

Frage 7:

7.1 Wird ausgeschlossen, dass der Freistaat sich an den Kosten für die Sanierung des Gasteigs beteiligt? 7.2 Welche finanziellen Gegenleistungen für die Nutzung der städtischen Konzertsäle im Gasteig und im HP8 bietet der Freistaat der Stadt München?
7.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse von Konzertsaalbauvorhaben privater Investoren in München (bitte mit Angabe, ob sie den staatlichen Orchestern und/oder dem BRSO Belegungsrechte einräumen werden)?

Frage 8:

8.1 Welche Priorität räumt die Staatsregierung der Sanierung und Ertüchtigung des Herkulessaals ein? 8.2 Gibt es dafür einen Zeitplan und Kostenschätzungen?
8.3 Wird im Fall, dass das Konzerthaus nicht gebaut wird, Ersatz geschaffen für jene Bereiche des Konzertbaus, die für Education, die Musikhochschule, Zukunftsformate, die Freie Szene usw. vorgesehen waren?

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Podiumsdiskussion_Lichter Filmfest_Frankfurt_Sanne Kurz_220513

Gerechte und transparente Filmförderung – Panel zum 15. LICHTER Filmfest Frankfurt

Am 13. Mai war ich im Rahmen des 15. Lichter Filmfest Frankfurt International Teil des Kongresses „Zukunft Deutscher Film“, der dem gemeinsamen Nachdenken und Debattieren über Themen wie Filmförderung, Finanzierung oder Filmbildung eine Plattform bietet. Es ging um Grüne Kulturpolitik, Claudia Roth als Kulturministerin und erfolgreiche Filmförderung.

Die Filmförderung, wie sie über Jahrzehnte wachsen und wuchern konnte, ist ein komplexes Gebilde, das dringend einer zeitgemäßen Umgestaltung bedarf. Denn Förderetats, Relevanz und Erfolge deutscher Filmproduktionen stehen teils in einem krassen Missverhältnis. Doch ein gordischer Knoten aus Anspruchshaltungen, Gewohnheitsrechtsdenken und sich gegenseitig stabilisierenden Strukturen durchschlägt sich nicht einfach so. Gerade nach den Verheerungen im Kulturbereich durch Corona ist es umso wichtiger im Austausch mit wichtigen Akteur*innen darüber nachzudenken, wie man sich mit Blick auf die Zukunft filmpolitisch ausrichten will. Und mit Claudia Roth haben wir eine versierte Kulturpolitikerin in einer Schlüsselposition, deren Herz für den Film ganz laut schlägt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Planken der Filmförderung

Auf dem Panel „Quo Vadis, deutscher Film?“ – moderiert von Alexandra Gramatke von der Kurzfilmagentur Hamburg und dem Filmkritiker Rüdiger Suchsland – durfte ich eine Lanze für Grüne Filmpolitik brechen und zu unseren Grünen Vorstellungen von Filmpolitik Rede und Antwort stehen. Vor allem geht es uns um eine gerechte und konsequente Förderung: Bürokratische Strukturen gilt es zu minimieren und vereinfachen, um mit mehr Mitteln und weniger Hürden eine große Bandbreite an Kultur unterstützen zu können. Auch absolute Transparenz im Hinblick auf Jurys und Gremien wie auch eine regelmäßige Legitimitätsdebatte im Förderbereich sind essenziell, um das System gerechter und den gesamten Sektor somit etwas freier zu gestalten. Grüne Film- und Kulturpolitik ist daher auch demokratische Film- und Kulturpolitik.

Gemeinsam den gordischen Knoten aufknüpfen

Mit Unterstützung auf Landesebene kommt unserer Grünen Bundeskulturministerin Claudia Roth nun die Rolle zu, den gordischen Knoten zu entwirren und im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Institutionen und Kreativen auszugleichen – immer das Ziel, die gesamten Branche fair zu behandeln und demokratisch zu fördern, vor Augen. Dialog und Austausch sind essenziell, um einer vitalen, vielfältigen Filmlandschaft näherzukommen. Ich bedanke mich daher bei allen Teilnehmenden für die bereichernde Debatte und den Input!


Fotocredit: Philipp Goldberg

220504_Kultur- und Kreativwirtschaftstour_Augsburg_a3kultur_Sanne Kurz_Julia Post_Cemal Bozoglu

Kultur- und Kreativwirtschaft Meets Social Entrepreneurship – zu Besuch bei a3kultur in Augsburg

Die Idee, Kultur, Wirtschaft und Soziales zusammenzudenken, begleitet mich bei meiner Tour durch Bayern, bei der ich wie 2019 schon Kreative besuche. Ziel ist, Bedarfe und Anregungen für die politische Arbeit aufzunehmen und nah dran zu sein an dem, was es jetzt braucht.

Begleitet wurde ich diesmal von Julia Post, die sich als Wirtschaftspolitikerin auch für Kultur- und Kreativwirtschaft engagiert. Dass sie neben ihrem Ehrenamt im Stadtrat Zeit für mein Anliegen fand freut mich besonders, weil sie im Vorstand von SEND ist, dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Ihre Expertise schafft neue Perspektiven da, wo Kultur sozialen Mehrwert liefert, denn Wohlstand und Benefit kann man nicht nur in Euro und Jahresgewinn messen. Auch dabei war mein Fraktionskollege Cemal Bozoglu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus. Sein Wahlkreis umfasst unter anderem Augsburg-West, und als jahrelanges Mitglied des Augsburger Stadtrats kennt er die Stadt wie kaum ein anderer.

Erste Station war in Augsburg das a3kultur, das mehrere Standbeine hat: Das Unternehmen ist zum einen Verlag, darüber hinaus PR-Agentur und bietet außerdem Coaching, Beratung und Vernetzung an.

Super spannend, was auch dank langfristig günstiger Mieten in der ehemaligen Augsburger Ballonfabrik wachsen konnte

Geschäftsführer Jürgen Kanzler ist mit seinem rund 30-köpfigen Team mit voller Kraft unterwegs zur Nachhaltigkeit – in allen 17 SDGs! So nutzt a3kultur z.B. Lastenräder und Carsharing und hat einen Diversitätsprozess für mehr Vielfalt u.a. mit dem Verein Tür an Tür – miteinander wohnen und leben e.V. gestartet. Was bleibt da noch für uns Grüne zu tun? Jürgen Kandlers To Do für die Politik: transparente Beteiligung frühzeitig und auf Augenhöhe gestalten. Das nehmen wir natürlich mit!

Haus der Bayerischen Geschichte_kulturelle Bildung_Bayern_Sanne Kurz_Stephanie Schuhknecht_Gülseren Demirel

Mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in der Kultur – Besuch im Haus der Bayerischen Geschichte

Am 24. April habe ich das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg besucht, um mit dessen Leiter Dr. Richard Loibl über das Thema „Migration im Museum“ zu reden. Wir Grüne setzen uns für mehr Sichtbarkeit und Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Geschichte ein. Kultur kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen Gülseren Demirel, unserer Sprecherin für Integration, Flucht, Asyl und Vertriebene, und Stephanie Schuhknecht, Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene sowie Mitglied des Museums-Beirats, trafen wir uns im Haus des Bayerischen Geschichte zum Gedankenaustausch mit dem Direktor des Hauses Dr. Richard Loibl und Mitarbeiter*innen. Denn wer, wenn nicht das Haus des Bayerischen Geschichte hätte die Expertise, die Geschichte der Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern auf anschauliche Weise sichtbar zu machen? Wir Landtags-Grüne machen uns dafür stark, dass das Haus sein Angebot um die Migrationsgeschichte in Bayern erweitert. Immerhin hat mehr als ein Viertel der Bevölkerung hierzulande einen Migrationshintergrund, denn auch Bayerns Geschichte ist von großen Migrationsbewegungen geprägt. Die Würdigung der Leistungen dieser Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ist überfällig.

Dass Dr. Loibl sich offen für unsere Vorschläge zeigte und dem Thema einen hohen Stellenwert beimisst, freute meine Kolleginnen und mich natürlich. So soll durch Kooperationen mit der migrantischen Community und interkulturellen Verbänden eine zeitgemäße Präsentation mit wirkungsvoller Reichweite etabliert werden. Gemeinsames Ziel ist ein positives Narrativ von Migration zu etablieren. 

„Wir brauchen zu diesen klassischen Themen neue Umsetzungen“

Dr. Richard Loibl

Frischer Wind im Museum

Von unserer Info-Reise des Wissenschafts- und Kunstausschusses mit jeder Menge neuem Wissen und frischen Ideen zurück, konnte ich den Termin nutzen, um neben Dr. Loibl auch mit Dr. Andreas Kuhn, Leiter des Referats Bavariathek und Museumspädagogik und persönlicher Ansprechpartner für Schulen, sowie Marc Spohr, Leiter des Referats für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen im Museum, neue Präsentationswege, Familienangebote, um den Museumsbesuch zum spannenden Highlight für alle zu machen, eine Erweiterung ins Digitale sowie ungewöhnliche Formate zum Erreichen neuer Zielgruppen zu diskutieren.

Highlight des Tages

Mein persönlicher Höhepunkt war ein Schnupperbesuch in der dieses Wochenende startenden Sonderausstellung „Wirtshaus-Sterben? Wirtshaus-Leben!“. Sehr spannend, neue Einblicke und wieder mal viel gelernt. Ein guter Tag in Regensburg.

Meine Kolleginnen und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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Antrag: Kampf gegen Corona XIV: Gleichbehandlung von Kultur und vergleichbaren Lebensbereichen gewährleisten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur erlaubt sind, wenn Betriebe der Gastronomie offen sind. Dabei sollen die Regeln für Innenräume und Außenflächen der Gastronomie analog zu den Regelungen für Innenräume und Außenfläche der Kultur gelten. Kulturorten, die über eine leistungsfähige Lüftungsanlage verfügen, soll dabei Schachbrettsitzordnung gestattet werden.

Begründung:

In Bayern sind Kunst und Kultur doppelt verfassungsrechtlich verankert: im Grundgesetz über die Kunstfreiheit, die auch das Wirken umfasst, und in der Bayerischen Verfassung, die Bayern als Kulturstaat definiert. Diese Wertstellung soll auch in der Zukunft bei in kommenden Pandemiewintern erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Anwendung finden. Um die besonderen Vorlaufzeiten für Kultur zu berücksichtigen, braucht es jetzt dazu vorausschauende Regelungen, um aus den Fehlern von 2020 und 2021 mit reflexartigen, einseitigen Einschränkungen für Kultur ohne Berücksichtigung der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse, zu lernen.

Der Infektionsschutz unterscheidet nicht zwischen einem Sitzplatz an einem Esstisch und im Parkett eines Theaters, nicht zwischen der Garderobe oder den Toiletten in einem Konzert und in einem Restaurant. Getrunken wird im Kino genauso wie in der Gastro. Für den Kulturbereich mit seinen in eine Richtung orientierten Sitzplätzen gibt es aber etliche umfangreiche, steuerfinanzierte Studien, die eine Unbedenklichkeit des Betriebs hinsichtlich des Infektionsrisikos und der Aerosollast bescheinigen.

Wer während der Pandemie ein Theater oder ein Kino besucht hat, musste einen Impfnachweis erbringen, für die Dauer der Vorstellung eine Maske tragen sowie Kapazitätseinschränkungen im Zuschauerbereich hinnehmen. In der Theaterkneipe nach dem Be- such konnte ohne Maske und Abstand beieinander gesessen werden. Diese absurde Ungleichbehandlung darf sich nicht wiederholen.

Zur Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie wird Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume am 18.03.2022 in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen zitiert: „Sie haben mich immer auf der Seite bei der Frage, wie kann man zu fairen Regeln kommen, die zu einer Gleichbehandlung führen.“

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Antrag: Kulturstaat Bayern 2030 – Kulturpolitisches Landesentwicklungskonzept für den Freistaat

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Ende September 2022 ein Landesentwicklungskonzept Kultur vorzulegen. Dieses soll auf aktualisierten und dem Landtag vorzulegenden Leitlinien bayerischer Kulturpolitik basieren.

Begründung:

Ein Landesentwicklungskonzept Kultur mit klar umrissenen Prioritäten, Zielen und Aufgaben ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit: Es ermöglicht langfristiges staatliches Planen und so eine strategische, durchdachte Herangehensweise sowohl für Parlament und Staatsregierung als auch für Akteurinnen und Akteure bayerischen Kulturlebens.

Durch die Erarbeitung eines solchen Konzeptes und insbesondere durch die klare Strukturierung von Zielen und Abstufung dieser Ziele wird deutlich, in welchen kulturpolitischen Feldern in Bayern Schwerpunkte liegen bzw. in den nächsten Jahren liegen werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ bereits 2007 – vor 15 Jahren – empfohlen. Etliche Länder, Gemeinden und Städte sind dieser Empfehlung bereits gefolgt.

Bayern beschränkte sich bisher lediglich auf kulturpolitische Leitlinien. Diese wurden auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin 2010 dem Landtag vorgelegt.

Auch der Kulturszene hilft ein auf aktuellen Leitlinien basierendes Landesentwicklungskonzept Kultur: Die Akteurinnen und Akteure staatlicher Institutionen und Kulturschaffende, die von staatlicher Förderung abhängig sind, bekommen mit aktuellen Leitlinien Zielvorgaben, nach denen sie ihre Arbeit grundlegend ausrichten und Impulse für die eigene Entwicklung konkretisieren können. Diese Konkretisierung der Governance wird im angelsächsischen Bereich seit Langem erfolgreich praktiziert.

Die Coronapandemie hat die Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden und Perspektiven der Institutionen in Bayern nachhaltig verändert. Durch Hilfsprogramme von Bund und Land wurden Härten abgemildert, vielerorts hat sich die Situation dennoch drastisch verschlechtert, nicht nur finanziell. Oft fiel die Frage, welchen Wert eine Gesellschaft / ein Staat der Kultur allgemein und einzelnen kulturpolitischen Feldern im Besonderen beimisst.

Ein auf aktualisierten Leitlinien basierendes bayerisches Landesentwicklungskonzept Kultur sollen die in der bayerischen Kulturlandschaft verausgabten Mittel mit einer zeitgemäßen politischen Vision versehen. Der politische Gestaltungswille der Staatsregierung und ihre daraus resultierenden Priorisierungen müssen transparent sein. Nicht zuletzt sollte diese zu erstellende Konzeption künftig in die Haushaltsberatungen des Parlaments einfließen.

3G Museum - Handel 0G

Warum in einem Kulturstaat Shopping nicht besser gestellt sein sollte, als Kultur. Anträge zur Gleichstellung von Kultur in der Pandemie mit anderen Lebensbereichen

Obwohl Bayern in der Bayerischen Verfassung als Kulturstaat definiert ist, wird die Pandemiebekämpfung bis heute auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken werden weiterhin systematisch bei allen pandemiepolitischen Entscheidungen schlechter gestellt als Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben diese Woche deshalb Anträge zur Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Handel eingereicht. Aber anscheinend schützt uns die FFP2 Maske nur beim Shoppen und nicht im Museum.

Museumsshop oder Museums-Cafè sicherer als Ausstellung?!

Im Einzelhandel gilt schon seit längerem Null G. Dort müssen auch keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr eingehalten werden. Auslastung: 100%, auch für Ungeimpfte und Ungetestete heißt es: Willkommen zum Shopping.

Noch immer stiefmütterlich behandelt der Kulturstaat Bayern seine Museen. In diesen wichtigen Bildungsorten hieß bis vor kurzem noch „2G plus“. Auch nach aktuellem Stand sind die Hürden für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen weiterhin deutlich höher als bei Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko: in den Uhrenladen kommt man leichter rein, als ins Uhrenmuseum, die Textilausstellung hat deutlich mehr Auflagen als der Klamottenladen, Bibliotheken sind schlechter gestellt als Buchhandlungen, Museen als Museumsshops…  

Die Liste der Ungleichbehandlungen in der Pandemie im Kulturstaat Bayern ließe sich fortsetzen

Diese Ungleichbehandlung zieht nicht nur den Grundsatz des Kulturstaates ins Lächerliche, sondern ist auch vielfach unsozial und bildungsfeindlich. Gerade mit Blick auf den nächsten Corona-Herbst und -Winter, der mit Sicherheit kommen wird, wäre es so wichtig, endlich die Kultur vergleichbaren Lebensbereichen, die Museen dem Handel, gleichzustellen, so wie wir es in unseren Positionspapieren und Anträgen fordern. Keine CSU-FW-Klientelpolitik mehr in der Pandemie mit allen daraus resultierenden, nicht nachvollziehbaren Unwuchten. Wenn die pandemische Situation Schließungen erfordert oder Öffnungen zulässt– dann fair und logisch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend und nachvollziehbar abhängig vom Infektionsrisiko. Das muss die Maxime unseres pandemiepolitischen Handelns sein!

Wissenschaftsbasierteheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness, Transparenz. Dass muss die Maxime unseres Handelns in der Pandemie sein.

Aber offensichtlich sieht unsere Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern das anders: die Ablehnung unserer beiden Anträge durch CSU und FW zeigt erneut die traurige Prioritätensetzung pro „Wer schreit am lautesten“ unserer Staatsregierung. Während die FW zwar nach eigener Aussage die Anträge in ihrer Rolle als Oppositionspartei gut gefunden hätten, aber leider in der Regierung sind (und sich, das sage ich, kampflos und willfährig der CSU beugen und so Unwuchten durch Nichtstun verstärken), erklärt die CSU ganz direkt, dass man eben Abwägungen treffen müsse und Kultur und Museen dabei in der Prioritätensetzung nicht ganz so wichtig seien. Was soll man denn sonst machen, wenn man einen Pullover braucht?! – Ergo sagt die CSU: Shopping vor Kultur und Bildung.

Während uns Grünen „Cherry picking“ vorgeworfen wird, ist dies doch genau das, was die bayerische CSU-FW-Staatsregierung macht, indem sie entgegen des einstimmig (!) beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 die Gastronomie und den Einzelhandel immer noch besserstellt als die Kultur.

Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann begründet die Null-G Regelung im Einzelhandel übrigens dreist damit, dass die FFP2 Maskenpflicht weiterhin gilt und Schutz böte. Offenbar tut sie das – allerdings nicht in der Kultur…

Mentoring_FFP_Sanne Kurz

Mehr Frauen in die (Kultur-)Politik!

Wir Grüne sind eine feministische Partei. „Mehr Frauen in Machtpositionen!“ ist ein Ziel des bayerischen Landesverbands, der deshalb jedes Jahr ein Förderprogramm für Frauen (FFP), die ihr politisches Engagement ausbauen wollen, anbietet. Teil des FFP ist – neben Workshops und Vernetzungsangeboten – auch eine Mentoring-Programm. In bin beim FFP als Mentorin am Start. Hier ein Bericht von meiner Mentee Florina Vilgertshofer:

Politisches Engagement ist für mich seit meinem Parteieintritt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich. Als Vorsitzende des Unterausschusses Kultur im Bezirksausschuss der Maxvorstadt in München setze ich mich für die künstlerische und kreative Vielfalt meines Viertels ein. Da ich selbst in der Kulturbranche tätig bin, ist es mir ein großes Anliegen, die Interessen von Künstler*innen und Kreativen auch auf politischer Ebene zu vertreten. Dass mir beim Frauenförderprogramm der Grünen Bayern (FFP) ausgerechnet Sanne Kurz, die Kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, als Mentorin zugeteilt wurde, finde ich deshalb natürlich ausgezeichnet! 

Mein erstes Treffen mit Sanne im Sommer. Es ist Juli, Restaurants sind wieder geöffnet und auch ein paar Open-Air-Konzerte finden statt. Unser Treffen aber dennoch: online. Ich kenne Sanne bereits durch meine Arbeit für das Münchner DOK.fest, doch im Rahmen des Mentoringprogramms entspinnt sich ein persönlicheres Gespräch. Mich interessiert natürlich brennend, wie die ehemalige Kamerafrau zur Grünen Politik und dann in den Landtag gekommen ist. All das und noch viel mehr erfahre ich in dem eineinhalbstündigen Videocall. Mir sitzt eine unglaublich engagierte Frau gegenüber. Eine Frau, die versteht wie die Kulturszene tickt, die sie vertritt. Außerdem versteht sie, wie die Politik tickt und noch viel wichtiger: wie sie vom einen ins andere vermitteln kann.

Sechs Monate exklusive Einblicke hinter die Kulissen

Die kommenden sechs Monate gewährt mir Sanne Einblick in die Arbeit einer Landtagsabgeordneten. Ich habe die Möglichkeit, bei Sitzungen der Fraktion dabei zu sein, bin in die Kommunikation des Teams eingebunden und bekomme eine Führung durch den Landtag. Am spannendsten ist es für mich allerdings, die Diskussion um kulturpolitische Themen auf Landesebene mitzuerleben: den Fair Green Cultural Deal, der die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung der Kulturbranche stellt, die Debatte um die Novellierung des Feiertagsgesetz und die damit einhergehende Diskussion zum Tanzverbot an stillen Tagen. Im Herbst stehen unvermeidlich die strenger werdenden Coronamaßnahmen im Fokus – die Absage der Weihnachtsmärkte, die Ungleichbehandlung von Kulturbetrieben versus Handel und Gastronomie und natürlich die Corona-Hilfszahlungen. 

Dieser Einblick bestärkt mich in meiner politischen Arbeit und vor allem in meiner Themensetzung: Denn Kulturpolitik ist nicht nur für Kulturschaffende, Künstler*innen und Kreative relevant. Wir alle profitierten als gesamte Gesellschaft von einer vielfältigen und lebendigen Kulturszene, die es nur geben kann, wenn die notwendigen politischen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Dafür braucht die Szene starke und versierte Stimmen in unseren Parlamenten – so wie Sanne Kurz im Bayerischen Landtag. 

Mitmachen beim Frauenförderprogramm Grüne Bayern hat sich für mich gelohnt

Auch wenn das FFP natürlich viel zur kurz war, habe ich aus diesen sechs Monaten sehr viel mitgenommen – auch dank meiner unglaublich engagierten und offenen Mentorin Sanne Kurz. Jeder Grünen Frau, die sich weiterbilden, vernetzen und politisch aktiv(er) werden will, aber nicht ganz genau weiß, wie oder auf welcher Ebene, kann ich deshalb nur empfehlen: bewirb dich für das Frauenförderprogramm – es lohnt sich! 

"Wir müssen die Opfer berücksichtigen. - Aber wir können das nicht tun, wenn wir unsere Aufgabe gut erledigen wollen."

„Quo vadis, Kulturpolitik?“ – Gastbeitrag im Magazin des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.

Wie viele Menschen in unserem Land bin ich ehrenamtlich aktiv. Unter anderem bin ich Mitglied des Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. und engagiere mich dort ehrenamtlich im Vorstand. Gelegentlich schreibe ich Beiträge für das Mitglieder Magazin, den „Klinger Report“. In meinem Gastbeitrag vom 18.10.21 setze ich mich mit der Kulturpolitik der neuen Ampel-Regierung auseinander – und feire selbstverständlich den Start unserer neuen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth!

2021-07-Paul Klinger Künstlersozialwerk KSK Hilfe Beratung sozialversicherung Künstlerin Künstler Kreative

„Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“

Zur Kulturpolitik der Ampel-Koalition
von Sanne Kurz

Kultur als Staatsziel, Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit – das sind Schlagworte aus dem Koalitionsvertrag, die den Ampel-Blick auf Kultur illustrieren: weniger Humboldt-Forum und mehr gerechte Teilhabe aller, ob im Publikum und auf der Bühne, heute – und auch mit Blick auf die kommenden Generationen.

Wann, wenn nicht jetzt?
Wo, wenn nicht hier?
Wie, wenn ohne Liebe?
Wer, wenn nicht wir?

 – Diese Fragen aus einem Songtext von Rio Reiser schickte mir Claudia Roth 2018 auf ihrer Karte mit Weihnachtsgruß. Er zeigt nicht nur, wie Lyrik, Musik, ja die gesamte Kultur ihr Richtschnur in Handeln und Leben sind, sondern er steht auch für das mitreißende Anpacken der Ikone Claudia Roth. Exzellent in der Bundespolitik wie im Kulturbereich vernetzt, äußerst erfahren, weitsichtig, kämpferisch und klug gibt sie für die Kultur das Amt der Bundestagsvizepräsidentin auf. Ja, ein „Abstieg“ auf der Karriereleiter, aber ein wichtiger Schritt „rauf“ für die Kultur in unserem Land. Als Mit-Initiatorin der „Brüsseler Erklärung“ für die Freiheit der Kunst ruht Roths Arbeit auf den Grundfesten unserer Demokratie.  Für die neue Kulturstaatsministerin wird als Ministerin ohne eigenes Ministerium eins aber wichtig sein: der gute Draht zum FDP-Finanzminister, Christian Lindner.

Neue Wege gehen, Horizonte öffnen

In der Kulturpolitik der neuen Bundesregierung geht es nun darum, neue Türen aufzustoßen, neue Schwerpunkte zu setzen. „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“, so steht es im Koalitionsvertrag. Wo nach 16 Jahren GroKo einerseits Prachtbauten und Gespräche die Kultur prägten – James-Simon-Galerie, Humboldt Forum, der Reformprozess der Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Provenienz-Debatte mit dem zahnlosen Tiger Limbach-Kommission – kam andererseits einiges an Fördermitteln zusammen. 

Dass hier Kontinuität regieren wird, ist bereits an der Verlängerung der Bundes-Corona-Hilfen wie den sogenannten „Geistertickets“, dem Ausfallfonds, den Überbrückungshilfen III und dem Neustart-Programm erfreulich sichtbar.

Fairness als Ziel

Konkret wird der Koalitionsvertrag dann beim Urheberrecht und der sozialen Absicherung: ein fairer Interessensausgleich mit Blick auf die Vergütungssituation für kreative Inhalte findet sich dort ebenso wie der Willen, Soloselbstständige und Hybridbeschäftigte besser abzusichern, die KSK zu stabilisieren und die erhöhten Hinzuverdienstgrenzen aus nicht-künstlerischer Selbstständigkeit beizubehalten. Auch der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung soll nach Willen der drei Partner erleichtert werden. Die Grundrente soll mit Blick auch auf die Lage der Kreativen evaluiert werden, für neue Soloselbstständige soll die gesetzliche Rentenversicherung zum Regelfall werden, wer lieber privat vorsorgt, kann mit Opt-Out Modell den schützenden Hafen verlassen. Die GRÜNE Idee des Existenzgeldes klingt jetzt so „Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen wir Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen.“; von der SPD kommt die Idee des Kultur-Plenums, die es auch in den Vertrag geschafft hat: Länder, Kommunen, Kulturproduktion, Verbände und Zivilgesellschaft sollen daran beteiligt werden um die Zusammenarbeit zu verbessern – eine Art „Kulturbeirat“ auf Bundesebene.

Neu kommen werden laut Ampel-Vertrag eine Ansprechperson für Kultur- und Kreativwirtschaft, eine zentrale Anlaufstelle „green culture“, ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur, eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ und ein Sonderprogramm „Globaler Süden“.

Parität der Geschlechter als Selbstverständlichkeit

Frauen im Kulturbereich sollen vom überfälligen Schließen des Gender-Pay-Gaps profitieren, Jurys will die Ampel geschlechterparitätisch und divers besetzen und Begrenzungen von Amtszeiten ermöglichen. Die verbesserte Präsenz von Frauen in Führungspositionen soll mit einer ebenfalls besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile voran gehen.

Blicken wir nach Rheinland-Pfalz, wo eine Ampelkoalition seit Jahren weitgehend geräuschlos und durchaus erfolgreich regiert, sieht man eine für ein ländlich geprägtes Flächenland mir Wald, Weinbau und ohne größere Metropolen eine durchaus solide Kulturpolitik. Die Regierung dort will „nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den ländlichen Regionen des Landes, die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen“, das Ministerium nutzt hier zentral die kulturelle Bildung als Instrument. 

Kultur von klein auf als Wert vermitteln. Auch den Menschen in der Fläche kulturelle Teilhabe bieten. Das ganze dann noch mit sozial-ökologischer Nachhaltigkeit garniert und natürlich digital. Angeführt von Claudia Roth als kulturaffiner, kraftvoller Kämpferin für Kunstfreiheit und Vielfalt, die die Theater- und Musikszene aus eigener Erfahrung kennt. – Das klingt doch nach vier Jahren, die gute werden könnten für die Künste und die Kultur in unserem Land.


Update: Inzwischen wurde Erhard Grundl, mein Kulturpolitik-Kollege aus Straubing, der für uns im Bundestag sitzt, von der Bundestags-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Sprecher für Kultur und Medien gewählt. Hier findet Ihr seinen Gastbeitrag zur Wahl und die Instagram-Links aller für Kultur zuständigen Grünen Kolleginnen und Kollegen inklusive Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

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Erhard_Grundl_Sprecher Kultur und Medien Grüne Bundestag

Sprecher für Kultur und Medien – ein Gastbeitrag von Erhard Grundl

Nach erfolgreicher Unterzeichnung des Ampel-Koalitionsvertrags und Benennung unserer neuen Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, wird das Bild der neuen Bundes-Kulturpolitik komplettiert. Mein bayerischer Kollege Erhard Grundl wurde am 10. Dezember 2021 zum Sprecher für Kultur und Medien gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich und freue mich, die gute Zusammenarbeit mit der starken Stimme aus Straubing in Berlin fortsetzen zu können. Hier findet Ihr den Gastbeitrag meines Kollegen Erhard Grundl zur Wahl.

Die Besetzung der Ausschüsse der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag ist auch dann, wenn man dem Bundestag bereits länger angehört, immer wieder spannend. Die Impulse der gemeinsamen Arbeit in der kommenden Legislatur werden durch die Dynamik zwischen uns Kolleginnen und Kollegen maßgeblich mitbestimmt und neue Schwerpunkte und Perspektiven komplettieren unsere Arbeit.

Sprecher für Kultur und Medien

Heute hat mich unsere Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Leiter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der Fraktion gewählt – und damit auch in den erweiterten Fraktionsvorstand. Außerdem darf ich als Obmann für den Ausschuss Kultur und Medien in der 20. Wahlperiode als Sprecher meiner Fraktion fungieren. Ich freue mich sehr, meine Arbeit im Bereich der Kulturpolitik damit fortsetzen und intensivieren zu können und nehme auch gerne die für mich neuen Herausforderungen in der Medienpolitik an.

Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien

Dass jetzt mit meiner geschätzten Kollegin Claudia Roth, eine der bekanntesten Politikerinnen Deutschlands das Amt der Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt bekleidet, gibt der Kultur- und Medienpolitik insgesamt einen klaren Bedeutungszuwachs. Das wird meine Arbeit im Ausschuss entscheidend prägen und auch verändern.

Team Bundes-Kulturpolitik Grüne Claudia Roth Erhard Grundl Luise Amtsberg Kirsten Kapper-Gonther

Unser Grünes Team „Kultur & Medien“ findet Ihr auf Instagram unter @amtsbergluise, @emiliafester, @lime_green_leni, @kirstenkappertgonther, @awettesfaiesus und @erhard.grundl -sowie natürlich @claudiaroth_official persönlich und via BKM @bundeskultur.

Mich erreicht Ihr über meine Homepage Erhard Grundl.

Auf bald!
Euer Erhard Grundl.


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Claudia Roth_Kulturstaatsministerin_Bundesregierung_Foto Kristian Schuller

Die Kulturparteiische: Ein Hoch auf unsere neue Kulturstaatsministerin Claudia Roth

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wagt auch im Kulturbereich einiges an Fortschritt. Allein der Satz „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen.“ lässt mein Herz um einiges höher hüpfen. Und dann haben wir mit Claudia Roth, einer unserer profiliertesten Grünen Politiker*innen, nun auch eine großartige branchenkundige Streiterin für die Belange von Kunst und Kultur im Amt der Kulturstaatsministerin.

Habt Ihr den Koalitionsvertrag unserer Rot-Grün-Gelben Bundesregierung schon in Ruhe durchgelesen? Und das Kapitel zu „Kultur- und Medienpolitik“ alle hoffnungsvoll stimmenden Änderungen dick unterstrichen?

Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität,
Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein.

Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag der Rot-Grün-Gelben Ampel-Koalition im Bund für 2021-2025

Freut Ihr Euch auch so wie ich? Denn einiges, wofür auch ich hier in Bayern und unsere Grünen Abgeordneten im Bund und in den anderen Ländern lange gestritten und gekämpft haben, steht da jetzt endlich schwarz auf weiß. Vom Bekenntnis zu Mindesthonoraren und -gagen bei Kulturschaffenden und in der Kreativwirtschaft Tätigen über Investitionsverpflichtungen für On-Demand-Dienste bis hin zu einer besseren Absicherung von soloselbstständig und hybrid beschäftigten Kreativen. – Um nur ein paar Punkte herauszugreifen.

Die Zeilen des Koalitionsvertrags, die sich der Kulturpolitik widmen, atmen tatsächlich den Geist von Fortschritt – hin zu Diversität, Vielfalt, Green Culture, Kooperation mit Ländern und Kommunen, aber auch weg von den so weit verbreiteten prekären Arbeitsbedingungen so vieler Kulturschaffender. Und wenn man sich den Grünen Programmentwurf zur Bundestagswahl anschaut, dann ist beim Koalitionsvertrag nicht nur im Kulturkapitel unsere Grüne Handschrift kaum zu übersehen. Auch positiv im Sinne einer Grünen Politik des Aufarbeitens und Erinnerns: ein Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus soll geschaffen werden. 

Mit Claudia Roth auf zu neuen Ufern in der Kulturpolitik

Natürlich wird es hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Diskussionen geben. Aber inhaltliche Diskussion ist mir deutlich lieber, als wenn Leute den Feudalismus neu erfinden und mit der Förder-Gießkanne durchs Land rennen, die Kreativen um sich scharend, und als Zeichen der Großherzigkeit mal hier, mal dort was in den Hut einer buckelnden Kulturschaffenden hinein werfen. – Kulturpolitik ist übrigens in meinen Augen viel mehr als nur Förderpolitik und als Sahnehäubchen alle fünf Jahre eine Intendanz benennen.

Viele Baustellen sind seit 16 Jahren unbeackert

Wie gehen wir um mit Raubkunst und solcher aus kolonialen Kontexten, die Privatpersonen gehört? In den USA wurde gerade erst der Antiken-Sammler Michael Steinhardt mit einem lebenslangen Kaufverbot belegt. Seine Sammlung muss er zurück geben. Hier bei uns, wie machen wir das hier?! Sogar bei nachgewiesenem Erwerb als Nazi-Raubkunst oder Raubgut aus kolonialen Kontexten gab es für Privatpersonen und ihre Sammlungen und Besitztümer bisher in der BRD weitgehend keinerlei Konsequenzen. Dass da einige Bewegung reinkommen könnte, ist absehbar. Erst diese Woche äußerte sich Claudia Roth beim Besuch des Pariser Musée du quai Branly mit dem wegweisenden Satz:

„Für mich ist die Frage der Auseinandersetzung mit den Folgen des Kolonialismus eine Zukunftsfrage.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Und diese Zukunft beginnt jetzt – zum Glück – endlich.

Viel zu lange haben wir gewartet! Oder wundert es nur mich, dass in der The Metropolitan Opera New York im Herbst 2021 erstmals – erstmals! – in ihrer Geschichte ein Stück eines schwarzen Komponisten gespielt wurde – 138 Jahre und 0 afroamerikanische Präsenz, bis eben zu Terence Blanchard. Oder in Bayern: Bayreuther Festspiele – Bayreuth Festival – 145 Jahre, 1 Frau, die dirigiert. – Mich wundert sowas. Und ich bin mir sicher, dass sich auch hier eine Menge in Richtung Diversität und Geschlechtergerechtigkeit tun wird. Um nochmals unsere neue Kulturstaatsministerin zu zitieren:

„Die Würde des Menschen gilt nicht nur für den weißen, männlichen, heterosexuellen oder den gesunden Menschen, sondern sie gilt für alle Menschen gleichermaßen.“

Claudia Roth, Kulturstaatsministerin

Wer sich für Grüne Kulturpolitik interessiert, dem sei auch der Artikel in DIE ZEIT empfohlen, vom frisch gewählten Sprecher für Kultur und Medien Erhard Grundl, MdB und Claudia Roth höchstpersönlich verfasst.


Fotocredit: Kristian Schuller

Workshop Jugend und Kultur mit Sanne Kurz Kommunalkongress_Grüne_Jugend_Bayern_14.11.21_Passau

Grüne Jugend Bayern: Workshop „Jugend und Kultur“ beim Kommunalkongress

„Was wünsche ich mir für eine bessere Kulturpolitik in Bayern?“ – Am 14.11.21 fand in Passau der Kommunalkongress der GJ Bayern statt, wo sich die Kommunalpolitiker*innen über ihre jeweiligen Wünsche, Vorschläge, Anträge und Erfolge austauschten. Auch ich durfte als Referentin meine Ideen und Erfahrungen in der Kulturpolitik in einem Workshop mit den interessierten Kommunalis teilen. Wir sprachen über die Herausforderungen, die bei der Umsetzung von Vorhaben und Ideen auftreten und wie man diesen – beispielsweise nach dem Vorbild der Academy Awards – entgegentreten kann.

Allein im Jahr 2021 wurden 6,8 Millionen Euro des Bayerischen Kulturfonds für die Förderung kultureller Projekte ausgegeben. Trotz dieser hohen Summe ist das Angebot an Kultur für die Jugend, besonders im ländlichen Raum, noch sehr ausbaufähig. Zusammen mit den kulturinteressierten Kommunalis der GJ sammelten wir Input, wie die Kulturpolitik in Bayern auf kommunaler Ebene verbessert werden kann und berieten uns über Diversität, Niedrigschwelligkeit, demokratische Strukturen und vieles mehr.

Intransparente Verteilungsverfahren von Fördergeldern

Der bayerische Kulturfonds dient zur Unterstützung von Kultur sowie Künstler*innen, die auf finanzielle Hilfe bei der Umsetzung ihrer Projekte angewiesen sind. Jedoch sind die Verteilungsmechanismen intransparent und unflexibel, wodurch beispielsweise Poetry Slam Wettbewerbe, performative Video-Walks oder andere zeitgenössische Projekte oftmals als „nicht förderfähig“ abgelehnt werden. Dies schlägt sich auch im mangelnden und wenig abwechslungsreichen Kulturangebot nieder, vor allem in ländlichen Gebieten. Gemeinsam stellten wir während des Workshops fest, dass zwar viele Ideen und Potenziale vorhanden sind, die Umsetzung aber oft schon daran scheitert, dass Kulturpolitik in den Kommunen vernachlässigt und aufgeschoben wird.

Um dem entgegenzuwirken, tauschten wir uns über die Möglichkeiten aus, dem Kulturangebot auf kommunaler Ebene bessere Perspektiven, mehr Vielfältigkeit und Diversität zu verleihen.

Kulturpolitik nach dem Vorbild der Academy Awards

Ein Beispiel, wie man mehr Diversität und Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen in der Kulturpolitik verwirklichen kann, sind die Acadamy Awards. Bei der Oscar-Preisverleihung müssen ab 2024 vorgegebene Punktzahlen in verschiedenen Diversitätskategorien erreicht werden, um einen Oscar für den besten Film gewinnen zu können. Dieses System wäre auch auf kleineren Ebenen anwendbar und kann für einen Fortschritt hinsichtlich der Vielfältigkeit sorgen, ohne dabei die Kunstfreiheit zu gefährden. Auch bereits vorhandene Strukturen könnte man nach diesem Prinzip ausbauen, beispielsweise indem man ein Queer Film Festival zu sich in die Kommune einlädt oder ein Gastspiel anfragt.

Nicht alles läuft schlecht

Am Ende des Workshops berichteten die Kommunalpolitiker*innen der Grünen Jugend Bayern auch über Erfolge, die sie in letzter Zeit in ihren Kommunen hinsichtlich der Kulturpolitik verzeichnen konnten. Dank ihres großen Engagements wurden viele tolle Projekte realisiert, etwa die Renovierung eines Skaterparks, bei deren Gestaltung und Umsetzung die Jugendlichen selbst beteiligt waren.

Ich bedanke mich für die Einladung sowie den spannenden und produktiven Austausch mit der GJ Bayern und freue mich auf eine weitergehende Zusammenarbeit!

Weiter lesen:

Fair Green Cultural Deal Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Mit einem Fair Green Cultural Deal in die Zukunft

„Lebensgrundlagen“ haben wir Landtags-Grünen uns als Themenschwerpunkt fürs zweite Halbjahr 2021 auf die Fahnen geschrieben. Um diese Grundlagen auf lange Sicht ökologisch wie sozial tragfähig zu gestalten, braucht es den Beitrag aller. Auch der Kulturbereich ist muss seinen Beitrag zu sozial-ökologischem Wandel leisten. – Es ist Zeit für einen Fair Green Cultural Deal!

Dass es in Sachen Klimaschutz bereits 5 nach 12 ist, lässt sich kaum noch übersehen. Das Umweltbundsamt – eine Regierungsbehörde – stellt am 3.9.2021 fest, dass ein vom eigene Haus beauftragtes Gutachten „zeigt, dass auch die Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzprogramms 2030 nicht ausreichen, um das Gesamtminderungsziel 2030 von mindestens 55 % sowie die einzelnen Sektorziele“ zu erreichen.

Finanzielle Folgen der Klimakatastrophe horrend

Auch finanziellen Folgen der Klimakatastrophe werden immer drückender – z.B. 30 Mrd. Euro Flut Aufbaufonds am 7.9.2021 (allein Bund) oder 1,5 Milliarden Klimaanpassung und Ausgleich der Dürreschäden für den Wald (Bund und Länder, 20.04.2021) – und wir zahlen diese aus Verantwortungslosigkeit erwachsenen Folgen verfehlter Klimaschutz-Politik alle gemeinsam aus Steuermitteln, ob wir selbst klimafreundlich leben oder nicht.

Wenn also immer mehr Milliarden aus öffentlichen Kassen in die Milderung der Schäden der Klimakatastrophe fließen – wo wird man wohl kürzen? Wo wird man wohl politische Schwerpunkte setzen, wenn Freiheiten aufgrund jahrelanger Verweigerung beim Klimaschutz immer mehr beschnitten werden? Dabei könnte Kultur auch inhaltlich so viel beitragen!

Wir Grüne wissen: die Klimakatastrophe ist menschengemacht. Wir Menschen haben es in der Hand, sie zu mildern – und das mit Blick auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit. Auch viele Kulturschaffende und -institutionen sind sich des Problems bewusst und handeln bereits. Nicht nur, weil allen klar ist, dass wegen Klimafolgen leere Kassen die Kultur hart treffen werden, sondern auch, weil die CO2-Bepreisung vor dem Kulturbereich keineswegs Halt machen wird.

Der Kultursektor wartet auf politische Leitplanken für sozial-ökologischen Wandel

Artists for Future, Museums for Future Germany, Nachhaltigkeits-Gremien: der Fair Green Cultural Deal ist bereits in aller Munde. So gibt es etwa in Berlin den Green Club Guide – einen „virtuellen Klimaberater“ für die Nachtkultur der Hauptstadt, in Bayern auf lokaler Ebene zahlreiche örtliche Projekte, um den Kulturbetrieb nachhaltiger als bisher aufzustellen und die Kulturstiftung des Bundes, die in einem Pilotprojekt, an dem neben 18 weiteren Kultureinrichtungen auch das Münchner Lenbachhaus beteiligt war, die Klimabilanzen, sprich den jeweiligen CO2-Fußabdruck von Kulturinstitutionen unter die Lupe genommen hat. Solch eine Studie hilft natürlich, um sich ein erstes, punktuelles Bild zu verschaffen.

Wer aber heute sozial-ökologisch nachhaltig handeln will, dem fehlen Werkzeuge und der bleibt auf eventuell anfallenden Mehrkosten erst mal sitzen. Darum braucht es einen politischen Rahmen für den Strukturwandel. Nachhaltige sozial-ökologische Transformation im Kulturbereich braucht den Fair Green Cultural Deal.

Unser Schwerpunkt

In unserem Schwerpunkt Lebensgrundlagen / Fair Green Cultural Deal wollen wir Landtags-Grüne

  1. Expertise sammeln (Fachgespräch),
  2. gelebte Praxis ergründen (Studie),
  3. Wissen vernetzen (öffentliche Veranstaltung) und aus diesen drei Bereichen dann
  4. Handlungsfelder und Forderungen für unsere politische Arbeit im Bayerischen Landtag entwickeln.

In der Kulturlandschaft Bayerns ist das Bewusstsein da, doch in der Regel fehlen die Ressourcen, personell, monetär und im Bereich Vernetzung und Wissen, um sozial-ökologische Nachhaltigkeit zu leben.

Um Weichen nicht punktuell auf Zukunft stellen zu können, sondern möglichst alle Beteiligte einzubeziehen, braucht es die Sammlung von verwertbaren Daten sowie die Bündelung von Wissen – also einen Pool an Fachleuten, Beratungsstellen zu Fördermöglichkeiten oder CO2-Rechner speziell für Kultureinrichtungen. Es braucht neues Denken in Klimatisierung von Museen und Kulturbauten und Sanierung und Ertüchtigung von Gebäuden. Und last not least Vernetzungsmöglichkeiten. Was mit Grün Fair Film unter anderem mit dem Grünen Drehpass heute in allen Grün (mit) regierten Bundesländern zum Alltag gehört, gehört auch im Kulturbereich endlich auf die Agenda.

Engagement im Bereich Nachhaltigkeit darf kein Privatvergnügen mehr sein!

Auf Bundesebene ist mein Kollege Erhard Grundl MdB mit der Grünen Bundestags-Fraktion vorangegangen und hat am 28. September 2020 das Positionspapier „Green Culture“ verabschiedet. Auch beim Treffen der Kulturminister*innen der Staaten beim G20-Gipfel Ende Juli 2021 in Rom wurde im Abschlussdokument auf die Rolle der Kultur im Hinblick auf den Klimawandel hingewiesen:

Acknowledging that culture, including intangible and tangible cultural heritage […] offer great potential to drive climate action and sustainable development and contribute meaningfully to climate solutions.

Rome Declaration of the G20 Ministers of Culture, 30.07.2021

Neben der Ökologie auch die soziale Dimension von Nachhaltigkeit nicht aus dem Blick verlieren

Wir Grüne denken Nachhaltigkeit dabei immer breit: sozial und ökologisch. There are no jobs on a dead planet – gute Klimapolitik ist dann, wenn es den Menschen und dem Planeten gut geht.

Fachgespräch zum Fair Green Cultural Deal

Um ökologische und soziale Nachhaltigkeitsfragen zusammen- und weiterzudenken, möchte ich am 25. Oktober zum Kick-Off unseres Schwerpunkts Fachleute aus diversen Kultursparten und aus allen Ecken Bayerns zu einem Fachgespräch im Landtag einladen. Es soll darum gehen, wie man zukunftsfähige Kulturinfrastruktur schaffen kann und welche politische Rahmenbedingungen es braucht. Austausch, Diskussion und Ideensammlung zum Thema Nachhaltigkeit im Kunst- und Kultursektor werden dabei im Vordergrund stehen.

Konkreteres dazu in Bälde – stay tuned!


gasteig interim HP8 Bibliothek stadtbibliothek halle E Trafo Halle München OpenLibrary

Interim Gasteig

Öffentlich bauen, dabei 1. im Kostenplan und 2. im Zeitplan bleiben?! Ja, das geht! In München, wo die Bauarbeiten für den Interim des Gasteig für die Nutzung in der Zeit der Sanierung in vollem Gange sind. Ich durfte die Baustelle des Interims „Gasteig HP8“ jetzt besichtigen.

Damit der Gasteig, das größte Kulturzentrum Europas mit rund 1.800 Veranstaltungen und 1,8 Millionen Besucher*innen pro Jahr, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Konzerthaus stehen wird, saniert werden kann, muss er leer sein. In Sendling hat man ein wunderbares Ausweichquartier für den Interim „Gasteig HP8“ gefunden, am 8. Oktober wird eröffnet! Auch dabei: ein Konzertsaal, die „Isarphilharmonie“.

Die Münchner Philharmoniker, die Münchner Volkshochschule (MVHS), das Münchner Kammerorchester MKO, die Hochschule für Musik und Theater München, die Stadtbibliothek und natürlich der Gasteig werden im „neuen Gasteig“ ein Zuhause finden und ziehen für die Dauer der sechsjährigen Sanierung ins Interim Gasteig HP8 und die Isarphilharmonie.

70 Mio. für den Interim insgesamt, davon 40 Mio. für den Konzertsaal

Der Bau des Interims kostet kostet die Stadt 70 Millionen Euro, Meiner Meinung nach ist das sehr gut investiertes Geld und jeden Cent wert! Der kreative Umgang mit der denkmalgeschützten Halle E, einer ehemaligen Industrie-Halle, deren Innerem Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil eine „fast sakrale Ausstrahlung“ bescheinigt, gibt ebenso Anschluss an die Metropolen dieser Welt mit urbanem Industrial-Feeling und doch warmem, lebendigem Herz.

An diese Halle E, die wachgeküsste ehemalige Trafo-Halle, ist unmittelbar die Isarphilharmonie angekoppelt. Auf mehreren Ebenen durchlässig, eng verbunden wie große Schiffe, die gemeinsam im Hafen liegen, bleiben doch viele Blickachsen frei, die ins Innere ziehen, wo der eigentliche Saal als Raum-im-Raum in der Außenhülle hängt. Merkt Ihr schon?! Ich bin begeistert! Und das nicht nur, weil München hier einen der wenigen Welt-Spitzen-Akustiker, Toyota Yasuhisa, verpflichten konnte, und auch nicht nur, weil der gesamte Bau der Isarphilharmonie mit rund 40 Millionen im Kostenrahmen geblieben ist.

Ich durfte jetzt endlich die Baustelle besichtigen. Gerade wurde Estrich gegossen. Max Wagner, der Geschäftsführer der Gasteig München GmbH, und Mirjam Krauss, Assistenz der Geschäftsführung, haben mir eine persönliche und intensive Führung gegeben.

„Mit der Isarphilharmonie eröffnen wir eine zukunftsweisende Konzertstätte mit exzellenter Akustik.“

Valery Gergiev – Chefdirigent der Münchner Philharmoniker, in Gasteig HP8: Philharmonie, MVHS und Stadtbibliothek vorerst in Sendling (muenchen.de)

Seit Ende 2019 wird gebaut, das erste Konzert findet bei der Eröffnung am 8. Oktober 2021 statt, danach folgt eine ganze „Eröffnungswoche“ mit zahlreichen Konzerten und weiteren Angeboten. Hier geht’s zum Programm. Mit dem Gasteig HP8 entsteht ein neuer Raum für Bildung und Kultur, für Musik, Theater, Tanz, Film, Bücher, Kulturvermittlung und kulturelle Bildung. Der Konzertsaal der Isarphilharmonie mit seinem dunklen Holz vermittelt Lagerfeuer-Feeling und Nähe. Star-Akustiker, Direktzufahrt für zwei LKW an die Bühne, Platz für 1900 Besuchende bietet er on top. Wer mag, kann auch hinter dem Orchester sitzen und der Leitung des Ensembles ins Gesicht blicken.

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Konzertsaal der Isarphilharmonie

Es entsteht ein vielfältig nutzbarer Konzertsaal, Stimm- und Übungszimmer, Backstage-Fläche und ein öffentliches Foyer, die Halle E. Außerdem gibt es eine Open Libary, die ganze Philharmonie soll ein offenes Haus werden.

Berauschendes Kulturerlebnis mit Industrie-Flair und Urbanität

München macht vor, wie’s geht. Für die Dauer des Umbaus ist der Gasteig HP8 die ideale Lösung, um Kultur erlebbar zu machen. Hernach alles modular rückbaubar, oder – my favourite – dauerhaft nutzbar. Ein Herz mit Feuerwerk, mit Verdichtung und Nähe, Weite und Überblick.

Alle Infos zum Neuen Gasteig, Interim Gasteig HP8 und Konzertsaal Isarphilharmonie hier.

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Schachbrettmuster-Sitzordnung

Wir Grüne fordern schon seit Oktober 2020 Schachbrettmuster-Sitzordnung für Kulturveranstaltungen. Die Salzburger Festspiele haben mit 80.000 Menschen im Publikum und null Corona-Fällen gezeigt: Schachbrett ist sicher! Nun zieht die CSU-FW-Regierung ein Jahr später nach. Leider nur in Bayreuth und bei den Opernfestspielen. Warum?!

Wir wissen: Pauschale Deckelungen der Publikumsgröße sind nicht dem Infektionsschutz geschuldet. Wer ins Münchner Olympiastadion genauso viele Menschen reinlässt wie in eine kleines Keller-Studio, der hat Corona nicht kapiert und agiert rein populistisch. Auch zahlreiche Studien zeigen: pauschale Deckelungen unabhängig von Raumgrößen und Lüftungssituation sind wissenschaftlich nicht haltbar. Etliche Studien, u.a. des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts, sprechen eine klare Sprache:

„Mit Mund-Nasenschutz sowie ausreichender Frischluftzufuhr“ ist „die Gefahr von Infektionen durch Aerosolübertragung im Saal nahezu ausgeschlossen“

Studie Aerosole 06.indd (fraunhofer.de)

Hier geht’s zu den Ergebnissen der gerade genannten Studien:

Wir Grüne stehen für Politik, die Wissenschaft ernst nimmt! Während tausende Fußballfans in fast vollbesetzen Stadien gemeinsam feiern durften, bleibt ein Großteil der 400.000 Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern immer noch im Regen stehen. Dass es auch anders geht, zeigt unser Nachbar Österreich: ein Publikum von 80.000 Personen war dort 2020 bei den Salzburger Festspielen erlaubt. Es gab keine einzige Corona-Infektion!

Das Besondere aber war nicht die schiere Masse der Menschen. Wirklich besonders für bayerische Verhältnisse war: Das Publikum in Salzburg saß in Schachbrettmuster-Sitzordnung. Die Abstände lagen also unter 1,5 Meter. Was die oben zitierten Studien wissenschaftlich nachwiesen, bewährte sich in Salzburg: die Sitzordnung im Schachbrettmuster mit Masken bringt faktisch keine Aerosolbelastung zu benachbart Sitzenden. Schachbrett ist sicher!

Eher am Rande erfuhr man jetzt, dass die CSU-FW-Regierung das von uns Landtagsgrünen bereits in 2020 geforderte Schachbrettmuster für die Sitzverteilung doch nicht ganz so blöde fand. Allerdings nur für Bayreuth und die Opernfestspiele in München. Was mit den anderen geplanten Kulturveranstaltungen in ganz Bayern ist? Dazu äußert sich die Staatsregierung nicht.

Hier die Antwort der Staatsregierung auf unsere Frage zum Schachbrett:

Da frage ich mich schon sehr, liebe Staatsregierung: Warum dürfen das denn nur Bayreuth und die Opernfestspiele? Und warum gibt es noch nicht mal ein Pilotprojekt bei den Kinos?

Genau dazu haben wir nämlich schon im Herbst letztes Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt. Hier noch mal zum Nachlesen, Herr Söder:


Mehr lesen zum Thema Kultur und Corona:

Zu weiteren Studien über Corona und Veranstaltungen kommt Ihr über diesen Artikel:

Konzerthaus_Muenchen_Bahnhof_Nacht_Konzert

Ein Konzerthaus für Bayern

Das neue Konzerthaus für Bayern im Münchner Werksviertel ist schon lange Thema. Es soll lang ersehnte Heimat für das BRSO, die Symphoniker des BR, eines der Welt-Top Symphonie-Orchester werden. Planungsbeginn war 2016, mittlerweile haben sich die Kosten fast verdoppelt auf geschätzte 700 Millionen Euro, der Baubeginn wurde erneut verschoben. Fertigstellung: 2030. Ein zähes Dauerfiasko oder eine echte Chance?

Neues aus dem Haushalts-Ausschuss…

Welchen Stellenwert Kulturpolitik bei der CSU-FW-Regierung hat, sieht man daran, dass aktualisierte Eckdaten zum Konzerthaus keineswegs Überlegungen zu künstlerischer Nutzung, Konzept oder Leitung umfassen, sondern man erst mal ein Bündel Zahlen nimmt und das dem Haushaltsausschuss auf den Tisch klatscht. Ja: klatscht, denn vor der Beratung zum Konzerthaus gab es keine Übersicht, keine Begründung, kein Fitzelchen Papier, mit dem sich Finanz- und Kulturpolitiker*innen aller Fraktionen auf die veränderte Sachlage hätten vorbereiten können.

Sollte man eine Verdopplung der Kosten einfach durchwinken? Oder sich bei der Verteilung von Steuermitteln nicht zumindest mal in Ruhe durchlesen, warum es teurer wird und wie das Ganze gehen soll? Wir Grüne gehen gerne gut vorbereitet an Dinge heran, finden das Konzerthaus sehr wichtig für unser Land, und wollen den Bau gerade auch wegen dieser Bedeutsamkeit konstruktiv-kritisch begleiten. – Damit es am Ende auch gut wird und Preis-Leistung passen!

Ja, wenn die Sache es wert ist, darf es auch etwas kosten! Gerade im Kulturbereich sind Investitionen wahnsinnig wichtig. Denn wenn Staatsministerin Kerstin Schreyer stolz verkündet, es habe noch nie so viel Geld für Bayerische Autobahnen gegeben, wie im Pandemie-Jahr 2020 – „Eine Milliarde Euro für Bayerns Autobahnen“ war die Headline – dann ahnt man leider, wo die Schwerpunkte der CSU-FW-Regierung liegen und wo die Mittel für Kulturbauten landen werden, wenn man von Investitionen Abstand nimmt und das Geld zurück in den Staatshaushalt pumpt…

Wir Grüne wollen, dass es gut wird! Darum haben wir um Unterlagen gebeten und darum, die Entscheidung eine Woche zurück zu stellen, darum haben wir bereits bei Projektbeginn für eine Werkstattbühne und Raum für Kulturvermittlung gekämpft, darum haben meine Kollegin Ursula Sowa und ich haben schon letztes Jahr in einem Brief gefordert, für das Konzerthaus eine BNB-Zertifizierung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) anzustreben.

Neue Ideen für die Fassade, immer noch wenig Ideen für künstlerisches Konzept und Leitung

Die SZ nannte das Bauvorhaben „Schneewittchensarg mit Klimasorgen“. Vor allem die geplante Glasfassade sehen viele als Klimakiller Nummer 1. Mit einer Fassade aus Glas benötigt man Klimatisierung im ganzen Gebäude. Teile der Außenwände sollen nun in Bildschirmflächen umgewandelt werden, mit dem Argument: Die Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig Digitalisierung ist. Digitalisierung ist gleich Bildschirmwand?! – Das zieht so gar nicht, liebe Staatsregierung! Das Ziel des Konzerthauses ist es auch nicht besonders digital zu sein, im Sinne von bespielbaren Fernsehern an der Außenfassade. Ziel ist es erlebbare Kultur zu schaffen, mit guter Akustik und Wechselwirkung zwischen den Musiker*innen und dem Publikum. Ja, Außenprojektion kann sinnvoll sein. Aber wie so oft zeigt sich hier wieder, dass man wild kosten-intensiv im Nebel stochert, wenn man nicht zuerst die künstlerische Leitung und Konzeption klärt. Die Union, mit Baum-Umarmer Söder voran, schreit immer laut nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit, wenn’s gerade in die Agenda passt und nicht so weh tut.

Begegnung schaffen

Durch Corona ist uns allen bewusst geworden, wie wichtig der Kulturbetrieb für alle von uns ist. Das Konzerthaus soll Spielstätte des Symphonieorchesters des Bayrischen Rundfunks und der Hochschule für Musik und Theater werden. Der Bau mit Strahlkraft nach ganz Bayern soll darüber hinaus Möglichkeiten für die freie Kunst- und Musikszene, sowie zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche bieten.

Weiter lesen zum Konzerthaus:

Finanzierung

Unseren Grünen Antrag, bis April 2021 einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan vorzulegen, haben CSU und FW abgelehnt. Konkrete Kostenberechnung seien vermutlich erst in zwei Jahren möglich. Das stimmt mich bedenklich. Bei im Raum stehenden 700 Millionen wäre ein Plan doch besser als nichts, oder? Der Haushaltsausschuss hat für die weiter Finanzierung trotzdem grünes Licht gegeben.

Wir Grüne haben uns enthalten, weil wir vor der Sitzung keinerlei Unterlagen erhielten, die die Kostensteigerung begründeten. Eine Vorbereitung war somit nicht möglich, eine Bewertung der Angemessenheit der Kostensteigerungen in wenigen Minuten im Ausschuss scheint und unseriös, wir hätten – ohne Unterlagen von der Staatsregierung vor den Kopf gestoßen und mit Fakten erst im Ausschuss konfrontiert – gerne vertagt und z.B. eine Woche später entschieden.

Trotzdem ist ein generelles Ja zum Bau nach all dem Hin und Her und den ablehnenden und zögerlichen Andeutungen von Markus Söder und Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse ein wichtiges Signal, auf das wir Grüne lange gewartet haben!

Der Haushaltsausschuss sendet mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kultur in München und Bayern weiterhin langfristig eine sehr hohe Priorität hat! (Sir Simon Rattle- Chefdirigent des BRSO)

Konzerthaus München – Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (br-so.de)

Ja, die geplanten 370 Millionen Euro sind schon lange vom Tisch, es heißt nun, die Kosten werden sich nahezu verdoppeln auf rund 700 Millionen Euro, festlegen könne man sich aber noch nicht. Der Bau hat sich auch mehrere Jahre nach hinten verschoben, das Konzerthaus soll erst 2030 fertig gestellt werden. Geplant sind:

  • ein großer Saal mit 1.900 Plätzen,
  • ein kleiner Saal mit 400 Plätzen
  • und ein Multifunktionssaal mit 200 Plätzen

außerdem soll es Bereiche für Musikvermittlung geben, ein Projektlabor für die Hochschule für Musik und Theater und einen Gastronomiebereich für die Gäste.

Was finden wir Grüne wichtig und wie stehen wir zum Konzerthaus?
Hier geht’s zu unserem Positionspapier Konzerthaus für Bayern:

Sanne Kurz Spielstättenprogramm Überkompensation Bayern Landtag Grüne

Spielstätten: Corona Hilfe ad absurdum geführt

Über ein Jahr sind sie dicht: bayerische Live-Musikspielstätten. Letzten Sommer startete ein Hilfsprogramm, das in der gesamten Republik gelobt wurde und viele Grüne Forderungen enthielt, so z.B. die Förderfähigkeit von Personalkosten oder den fiktiven Unternehmerlohn. Obwohl niemand doppelt Hilfe erbeten oder erhalten hat, sollen jetzt Millionen zurück gezahlt werden. Wir fordern eine Abkehr von dieser unsäglichen Praxis! – Mein Brief an den Staatsminister.

Im Frühjahr gab es Gerüchte. Mal einen Social-Media-Post, mal eine E-Mail, einen Anruf. „Überkompensation“ hieß es, Rückforderungen ausbezahlter Hilfen standen im Raum und wir Grüne haben auch gleich eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt, damit sich die Gerüchte in Fakten fassen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd:

Niemand hat doppelt irgendetwas beantragt, niemand hat doppelt irgendetwas bekommen.

Trotzdem fordert der Freistaat tatsächlich bis zu 300.000 Euro Fördergelder von betroffenen Live-Musikspielstätten zurück. Was war geschehen?

Leider wurde für die bayerischen Hilfen aus dem Spielstätten-Programm ein Förderbescheid für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 ausgestellt – nach Berechnung durch die Steuerberatung der Spielstätten, nach Prüfung durch die CSU-FW-Staatsregierung. Dieser Bescheid hätte innerhalb eines Monates nach Zustellung geändert werden können, man hätte die Monate November und Dezember 2020 aus dem Zeitraum herausnehmen können. Die Bescheide kamen aber meist im September 2020 – hätten also nur bis Oktober 2020 geändert werden können. Zu diesem Zeitpunkt waren November- und Dezemberhilfen Zukunftsmusik. – Die mit der Rückforderung konfrontierten Betroffenen können durch nichts kompensieren: die Frist zur Einreichung von Überbrückungshilfe II Anträgen, den „November- und Dezember-Hilfen“ ist abgelaufen.

Keine Hilfe für November/Dezember 2020 erhalten oder Bundeshilfe gekürzt: und trotzdem Rückforderungen

Viele Live-Musikspielstätten hatten sich auf das bayerische Spielstätten-Programm verlassen. Sie beantragten keine Bundesmittel im November- und Dezember. Manche, die doch Bundeshilfen-Anträge stellten, gaben ehrlich und ordnungsgemäß an, für November und Dezember bereits anteilig Hilfen vom Freistaat erhalten zu haben – diese bayerischen Hilfen wurden vom Bund bei der Bundes-Hilfe stets abgezogen. Nochmal: Kein*e Antragsteller*in versuchte, doppelt Hilfen zu beantragen!

Die bayerische Finanzverwaltung unter CSU-FW-Regierung spricht nun trotzdem von einer sogenannten „Überkompensation“ und verlangt bei voraussichtlich 30 Spielstätten die bayerischen Hilfen – teilweise zu 100% – einfach zurück. Obwohl niemand zu viel bekommen hat!

Hiobs-Botschaft erreicht eine Branche am Abgrund ohne Aussicht auf Öffnung

Und das mitten in einer Pandemie, in der für Live-Musikspielstätten anders als für Opern- und Konzerthäuser oder Theater und Kinos immer noch keine Perspektive existiert, immer noch nicht geklärt ist, wer die Risiken zukünftiger Pandemie bedingter Verschiebungen und Absagen trägt, wo es wieder eine pauschale Deckelung der Publikumsgröße von Kulturveranstaltungen (und nur Kulturveranstaltungen!) gibt und ein kostendeckender Notbetrieb immer noch in weiter Ferne liegt.

„Aufstehen für Kultur“: kein Wort der Hoffnung für Betroffene vom zuständigen Minister

Donnerstag war ich mit dem zuständigen Minister auf einer Demo. Er hat dort erklärt, was es mit der Politik der CSU-FW-Regierung in Sachen Kultur auf sich hat. Leider hat er sich zum Spielstätten-Programm nicht geäußert. Weil er aber versprach, sich um noch bestehende Probleme persönlich zu kümmern, „wo’s noch hakt“, nahm ich ihn heute beim Wort: ich schrieb ihm einen Brief!

Unten gibt’s den Original-Brief zum Download!

Das bayerische Spielstätten-Programm seines Ministeriums, eine weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte, vorbildliche Hilfe für die Kulturszene Bayerns, in dem sich viele unserer Grünen Forderungen wiederfinden, war letzten Sommer Rettungsanker vieler Kulturinstitutionen. Es ist nicht die Schuld des CSU-Ministers, dass bei Auflage des Programms niemand wusste, dass es einen erneuten Lockdown im Herbst geben würde. Auch von November- und Dezemberhilfen des Bundes ahnte niemand etwas. Alles ok. Als dann November- und Dezemberhilfen kamen, klärte er als zuständiger Minister weder, wie es mit Parallellauf von Bundes- und Landeshilfen aussieht, noch kommunizierte er den Betroffenen oder dem Bayerischen Landtag (der die Gelder freigeben muss) transparent die Problematik. Auch ich als Fach-Abgeordnete erfuhr von den Rückforderungen nicht etwa durch ein Schreiben des Ministeriums, sondern im März 2021 aus Social-Media Posts!

Mangelnde Kommunikation und fehlende Transparenz Dauerproblem des CSU-FW-Krisenmanagements

Jetzt blicken die bayerischen Spielstätten ins Nichts: die 30 größten Bayerischen Spielstätten sind mit Zahlungen konfrontiert; Rückforderungen von bis zu 300.000 Euro stehen im Raum. Etliche Betroffene werden ihre Existenz verlieren, wenn die Forderungen wie geplant durchgesetzt werden, Angst geht um.

Die Aufhebung des Verwaltungsaktes der Förderbescheide ist eine im Verwaltungsrecht explizit vorgesehene Möglichkeit, die zur Lösung beitragen kann. Ziel muss sein, dass die Betroffenen die Monate November und Dezember aus den bayerischen Förderbescheiden herausnehmen können und so den Antragszeitraum auf vier statt sechs Monate verkürzen. Dass es dann immer noch keine November- und Dezember-Hilfe für die Betroffenen gibt?! Geschenkt. Aber zumindest wäre niemand mehr doppelt schlechter gestellt als ohne Hilfe.

Herr Sibler: Finden Sie eine Lösung! Es ist Ihr Job!

Ich fordere die CSU-FW-Regierung dringendst auf, hier umgehend eine befriedigende Lösung gemeinsam mit den Betroffenen zu suchen.

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

„Kleine Anfrage“ – AzP „Spielstättenprogramm: Ausgaben und Rückforderungen“

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist die Summe, die bisher seit Auflegung des Spielstätten- und Veranstalterprogramms an kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ausgereicht wurde, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte mit Angabe der Gesamtzahl und ihres Anteils an allen eingereichten Anträgen) und wie viele Anträge aus inhaltlichen
Gründen (bitte mit Nennung der Hauptgründe) bzw. aus formalen Gründen jeweils abgelehnt wurden?

Hier geht’s zur Antwort:

Schlagwortarchiv für: Kulturpolitik

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