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NS-Raubkunst: Washington Conference Principles

Was sind die Washington Conference und ihre Principles?

Im Dezember 1998 wurde auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ die „Washingtoner Erklärung“ verabschiedet. An der Konferenz nahmen 44 Staaten, zwölf nichtstaatliche Organisationen, darunter insbesondere jüdische Opferverbände, sowie der Vatikan teil. Die Erklärung bestand aus elf Leitsätzen, in denen sich die Unterzeichner verpflichteten, Kunstwerke, die während der NS-Zeit beschlagnahmt wurden, zu identifizieren und die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden. Zwar sind die Washington Principles rechtlich nicht bindend – jedoch eine ethisch und moralisch verpflichtende Übereinkunft, faire und gerechte Lösungen für NS-Raubkunst zu finden.

Die Washington Principles in deutscher Version finden Sie hier.
Und hier können Sie die Washington Principles im englischsprachigen Original nachlesen.

Handreichung

Neben den Washington Principles existiert auch noch die sogenannte Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Mehr zur Handreichung – der Orientierungshilfe zur Umsetzung der Principles – finden Sie hier.

Best Practices

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Washingtoner Prinzipien wurden zudem sogenannte „Best Practices“ entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Mehr zu den Best Practices erfahren Sie hier.

Dringlichkeitsantrag „Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Rückgabe von NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, in die Wege zu leiten. Dazu werden sofort alle Punkte der Washingtoner Prinzipien umgesetzt:

  1. Die Staatsregierung kommt umgehend ihrer Verantwortung nach, macht die Nachkommen der NS-verfolgten ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig und nimmt mit diesen Kontakt auf, um zügig zu “faire und gerechte Lösungen” für die geraubten Kunstwerke im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden,
  2. Unverzügliche Einwilligung zur Anrufung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz in allen bereits laufenden Fällen, damit bis zur Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubkunst keine weitere Verzögerung der Rückgabe entsteht.

Begründung:

Nach einer Recherche der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Donnerstag, 20. Februar 20251, verfügen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 2020 über eine interne Liste, auf der über 200 Kunstwerke eindeutig als NS-Raubkunst klassifiziert und weitere 800 als Raubkunstverdachtsfälle gekennzeichnet sind. Die Veröffentlichungen der SZ belegen, dass die CSU-FW-Staatsregierung Informationen zurückgehalten und damit die Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden, wissentlich getäuscht und belogen hat. Hinweise mehrerer Opfer- und Hinterbliebenen-Anwälte weisen ebenso wie Aussagen der Commission for Looted Art in Europe darauf hin, dass diese Vorgänge dem Ministerium seit zum Teil deutlich mehr als zehn Jahren bekannt sind.

Es ist nicht nur die moralische Verpflichtung der Staatsregierung, die Vorkommnisse aufzuarbeiten und die Restitution strittiger Werke sofort einzuleiten. Die Söder-Regierung hat sich laut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet, alle Informationen zu Werken mit fragwürdiger Provenienz unverzüglich offenzulegen, Nachfahren proaktiv ausfindig zu machen sowie “faire und gerechte Lösungen” für eine Rückgabe zu finden.
Die Veröffentlichungen der SZ stellen diese Selbstverpflichtung als Lüge dar. Der Minister selbst betonte am Dienstag, 25.02.25 “Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung, der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und den Washingtoner Prinzipien.”2 Dabei muss es auch um Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzog enen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz gehen. Dies verpflichtet den Freistaat,

1. aktiv auch unabhängige Restitutionsforschung zu betreiben,

2. Ergebnisse und Zwischenergebnisse stets umgehend zu veröffentlichen, sobald die Provenienz eines Kunstwerks nicht zweifelsfrei geklärt ist, und

3. die Erbinnen und Erben der beraubten Personen zu ermitteln, um eine “faire und gerechte Lösung” herbeizuführen.

Auch die Punkte 2. und 3 müssen von der Söder-Regierung nun unverzüglich angegangen werden.
Der Versuch der Staatsregierung, die Verantwortung für Versagen und Vertuschung auf die Direktion der Staatsgemäldesammlungen abzuwälzen, ist untragbar. Die Direktion ist vom Ministerium lediglich beauftragt, Restitutionsforschung zu betreiben – die endgültige Bewertung obliegt jedoch dem Ministerium. Es ist genau diese Bewertung, die fehlt. Auch dort, wo die Generaldirektion die Restitution empfohlen hat, ist nichts passiert. Daher liegt es auch in der Verantwortung von Kunstminister Blume, für Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen und die Veröffentlichung sowie die Restitutionsmaßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Die Opfer-Familien und Hinterbliebenen tragen über Generationen das Leid ihrer Vorfahren im Herzen. Viele sind hochbetagt und wissen nicht, ob sie den Tag noch erleben, an dem sich Bayern in Fragen zu NS-Raubgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, bewegt. Es ist an uns, hier und heute zu handeln und Handeln einzufordern. Weiteres Zögern oder der Verweis auf mögliche zukünftige Verfahren ist in dieser Situation nicht akzeptabel.


1 Süddeutsche Zeitung vom Donnerstag, 20. Februar 2025 – Titelseite
2 Pressemitteilung „Mehr Transparenz und Tempo bei Provenienzforschung und Restitution“ des Bayerischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst am Montag, 25.Januar 2025

Schriftliche Anfrage „Demokratie verteidigen – Finanzierung des Bayerischen Rundfunks sicherstellen“

Am 25.10.2025 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder den Reformstaatsvertrag beschlossen. Dieser soll – sofern alle 16 Landesparlamente der Ratifizierung zugestimmt haben und die Länderchefs ihn unterzeichnet haben – die Grundlage für den Auftrag, die Ausgestaltung und das Bestehen des staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bilden, also der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios.

In den vergangenen Monaten hat die Debatte um eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – dem unabhängigen, von den Ländern eingesetzten Fachgremium zur Prüfung der für die Erfüllung des Auftrags nötigen Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten – empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags zu hitzigen Diskussionen geführt. Mehrere Länderchefs haben ihre Zustimmung zu einer Erhöhung ausgeschlossen. Dies geschah, obwohl es ein klares, gesetzlich geregeltes Verfahren zur Beitragsanpassung gibt und obwohl das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit der Umsetzung der jeweiligen KEF-Empfehlung sowie die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Finanzierung mehrfach höchstrichterlich bestätigt hat.1

Die Länderchefs haben bisher weder ihrer gesetzlichen Aufgabe entsprechend einen Finanzierungsstaatsvertrag ausgehandelt noch die wichtige Frage des künftigen Systems zur staatsfernen Festlegung einer bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ihrem aktuellen Beschluss zum Reformstaatsvertrag adressiert. Die Frage zur Finanzierung ab dem 01.01.2025 wurde ebenso wie die Frage nach dem künftigen System der staatsfernen Festlegung der Rundfunkfinanzierung auf Dezember vertagt. Das nimmt den Anstalten – und auch dem Bayerischen Rundfunk (BR) – die notwendige Planungssicherheit. Da etwaige Beschlüsse ein Zustimmungsverfahren in allen 16 Landesparlamenten durchlaufen müssen, ist eine bedarfsgerechte Finanzierung ab dem 01.01.2025 bereits jetzt nicht mehr umsetzbar. In der Konsequenz haben die Öffentlich-Rechtlichen, die ihren Auftrag gesetzlich erfüllen müssen, Klage eingereicht.

Im Zuge der Reform- und Finanzierungsdiskussion gab es viele differenzierte Vorschläge, um die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin zu einem staatsfernen und marktunabhängigen, agilen und modernen Medienunternehmen zu gewährleisten, die Inhalte zu stärken und somit auch den Rückhalt in der Bevölkerung zu fördern. Dieses Vertrauen spiegelt sich im großen Zuspruch wider, den die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen genießen.2

Gerade in Zeiten, in denen Polarisierung, Populismus, Falschnachrichten und gezielte Desinformation immer mehr Raum gewinnen, sowie in Zeiten, in denen private Medienunternehmen – trotz exzellenter Arbeit – aufgrund zu globalen Plattformen abwandernder Werbebudgets massive Refinanzierungsprobleme haben, ist ein solide aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk im fairen Wettbewerb mit den freien Medien unerlässlich. Eine breite und ausgewogene Berichterstattung, die der gesamten Gesellschaft zugutekommt, den demokratischen Diskurs stärkt und gesellschaftliche Stabilität fördert, ist heute wichtiger denn je – auch als Basis für eine stabile Wirtschaft.

Der nun vorgelegte Reformstaatsvertrag stößt bei aller Bedeutung der Reform auf Kritik von vielen Seiten. Insbesondere die geplanten Kürzungen im Programm- und Kulturbereich der Rundfunkanstalten werfen Fragen auf. Diese Einschnitte gefährden nicht nur die kulturelle Vielfalt und den Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern treffen ihn in einer Zeit, in der seine Rolle als verlässliche Informationsquelle und Garant der demokratischen Meinungsbildung wichtiger denn je ist. Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit der Reformstaatsvertrag einerseits mit dem Bayerischen Rundfunkgesetz und andererseits mit der Bayerischen Verfassung konform ist.

Antwort der Staatskanzlei:

1.1 Wie sieht der genaue Zeitplan für die Ratifizierung des Reformstaatsvertrags und eines neuen, noch nicht ausgehandelten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags aus (bitte Daten für die vorgesehenen Beratungen in den Landesparlamenten, insbesondere in Bayern, sowie das geplante Datum des Inkrafttretens angeben – sofern konkrete Daten nicht bekannt sind, bitte die von der Staatsregierung anvisierten Quartale nennen)?

1.2 Falls – wie absehbar – ein Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags zum 01.01.2025 nicht mehr möglich ist, wie sollen dann die Erfüllung des Auftrags, der Bestand und die Entwicklung des BR – also sowohl des Bayerischen Fernsehens als auch der acht Radioprogramme und des telemedialen Angebots, das in Bayern durch Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Rundfunkgesetz (BayRG) festgeschrieben ist – ab dem 01.01.2025 gewährleistet werden?

1.3 Wenn, wie absehbar, ein Inkrafttreten eines neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zum 01.01.2025 zeitlich nicht mehr möglich ist, wie sollen Erfüllung des Auftrags, Bestand und Entwicklung des BR – also sowohl des Bayerischen Fernsehens als auch der acht Radioprogramme und des telemedialen Angebots, das in Bayern durch Art. 1 Abs. 2 BayRG festgeschrieben ist – ab dem 01.01.2025 gewährleistet werden?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz vom 23. bis 25.10.2024 den Entwurf für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ beschlossen. Sie haben auf ihrer Konferenz vom 12.12.2024 in Aussicht genommen, den Entwurf bis zu ihrer Konferenz im März 2025 zu unterzeichnen. Dem Landtag wird der Entwurf zuvor zur Vorunterrichtung zugeleitet. Der Reformstaatsvertrag soll am 01.12.2025 in Kraft treten, wenn bis zum 30.11.2025 die Ratifikationsurkunden aller Länder vorliegen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz vom 12.12.2024 zudem den Entwurf eines „Staatsvertrages zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag)“ beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Anpassung des Rundfunkbeitrags künftig unmittelbar in Bestandskraft erwächst, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspricht.

Die Länder sind der Auffassung, dass durch die Sonderrücklage III, die aus Beitragsüberschüssen der Jahre 2021 bis 2024 angesammelt wurde, eine funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten bis Ende 2026 gewährleistet werden kann. An der aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro monatlich wird daher für einen Zeitraum von zwei Jahren festgehalten. Die Länder Bayern und Sachsen-Anhalt haben im Rahmen einer Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht, den Entwurf des Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrages erst zu paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuzuleiten, nachdem ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden auf Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgenommen haben.

2.1 Wie lässt sich die Kürzung auf maximal vier Radioprogramme pro Landesanstalt plus je ein weiteres pro 6 Mio. Einwohner (das entspricht sechs für Bayern), die in § 29 Abs. 2 Reformstaatsvertrag festgeschrieben ist, nach Ansicht der Staatsregierung mit dem BayRG vereinbaren, laut dem die verschiedenen Radiosender Schwerpunkte in zehn Bereichen, und zwar populäre Musik und Unterhaltung, Kultur, Musik für ein jüngeres Publikum, klassische Musik, Nachrichten und Informationen, Inhalt für ein älteres Publikum, Bildung, Wissen und Gesellschaft, Service, Beratung und Ereignisse, Bayern und Regionales sowie Jugend vorweisen müssen und dieser programmatische Auftrag aktuell durch neun Sender abgedeckt ist?

2.2 Wie sind die geplanten Kürzungen und die Zusammenlegung von Programmen mit anderen Landesrundfunkanstalten nach Ansicht der Staatsregierung mit dem Auftrag, der Eigenart Bayerns gerecht zu werden, den der BR laut Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayRG erfüllen muss, zu vereinbaren?

2.3 Wie sieht die Staatsregierung die Einschränkungen und engen Vorgaben der digitalen Verbreitungsmöglichkeiten gerade vor dem Hintergrund von der in Art. 1 Abs. 2 BayRG festgelegten Weiterentwicklung des BR, der sich aufgrund verändernder Hör- und Sehgewohnheiten vor allem bei einer jüngeren Zielgruppe deutlich digitaler aufstellen und vor allem auch Kooperationen mit Drittanbieterplattformen eingehen werden muss?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bayerische Rundfunk (BR) soll und wird auch in Zukunft die Eigenart Bayerns abbilden können. Durch den Reformstaatsvertrag ist keine Zusammenlegung von Programmen vorgesehen. Der Reformstaatsvertrag sieht ein Mehr an Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten auch im programmlichen Bereich vor, allerdings nur soweit die Auftragserfüllung der beteiligten Rundfunkanstalten damit nicht gefährdet wird.

Der Reformstaatsvertrag verfolgt das Ziel, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch mit Blick auf die Verbreitung seiner Inhalte zukunftsfähig aufgestellt ist. Die Regelungen sollen die digitale Verbreitung stärken und zugleich fokussieren sowie Kooperationen mit privaten Rundfunkveranstaltern fördern. Zudem sollen die Angebote einheitlich und leicht auffindbar sein, um die Nutzerfreundlichkeit, auch für die jüngere Generation, zu stärken.

3.1 Wie will die Staatsregierung die eigene Forderung nach einer Stagnation des Rundfunkbeitrags rechtlich durchsetzen, wenn es im nun beschlossenen Reformstaatsvertrag laut Sonderbericht der KEF keinerlei kurzfristige Einsparungsmöglichkeiten durch den Reformstaatsvertrag gibt und die Maßnahmen, die Potenzial für kurzfristiges Sparen bringen, wie die Einstellung des Simulcasts, also die gleichzeitige Verbreitung von Hörfunkangeboten über DAB+ und UKW, von der Staatsregierung nicht in Erwägung gezogen werden?

3.2 Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung, um Ansehen und Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als einen Grundpfeiler unserer Demokratie mit ihren Mitteln zu sichern und verlorenes Vertrauen wiederherzustellen?

3.3 Was ist die rechtliche Grundlage für die Position der Staatsregierung, der Empfehlung der KEF, die in einem unabhängigen, von den Ländern selbst festgelegten Verfahren erarbeitet wird, nicht Folge zu leisten und auf ein Einfrieren der Beiträge ab 01.01.2025 zu plädieren?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bezüglich der Fragen 3.1 und 3.3 wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

Der Reformstaatsvertrag soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufstellen. Ziel der Reformen ist es, die Qualität der Angebote zu stärken, aber auch die Rundfunkanstalten zu befähigen, ihre Strukturen zu verschlanken und Kosten zu senken. Aus Sicht der Staatsregierung sind ein qualitativ hochwertiges Programm sowie schlanke und effektive Strukturen entscheidend für die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger in das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem.

4.1 Inwieweit besteht nach Ansicht der Staatsregierung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und explizit den BR nach Art. 111a Abs. 2 Bayerische Verfassung ein verfassungsrechtlich festgelegter Schutz gegenüber staatlichen Eingriffen, wie z. B. gegen eine massive Unterfinanzierung?


Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

4.2 Was umfasst in den Augen der Staatsregierung der allgemeine Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im demokratischen Mediensystem auf Basis von Art. 5 Grundgesetz?

Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Aus Sicht der Staatsregierung steht vor allem der Informationsauftrag im Vordergrund. Dieser sollte langfristig gestärkt werden.

4.3 Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Staatsregierung derzeit für den Schutz der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und explizit des BR vor dem Hintergrund ständig wiederkehrender politischer Debatten um eine bedarfsgerechte Finanzierung und insbesondere des Missbrauchs der Beitragsdebatten von Extremen aller Seiten, allein mit dem Ziel, einem staatsfernen Rundfunksystem zu schaden, insbesondere vor dem Hintergrund der Zugriffe von Regierungen abseits der demokratischen Mitte in Europa, die unabhängigen, staatsfernen Öffentlich-Rechtlichen in vielen EU-Ländern bereits massiv schadeten?

Ein unabhängiger und funktionsgerecht finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung.

5.1 Was spricht laut Staatsregierung gegen eine Entpolitisierung der Beitragsbemessung für den Rundfunkbeitrag in Deutschland, beispielsweise durch automatisierte Festlegung innerhalb eines von der KEF festgelegten Korridors?

5.2 Welche Vorschläge gibt es vonseiten der Staatsregierung für ein angemessenes und verlässliches staatsfernes System zur Festlegung und Erhebung bedarfsgerechter Rundfunkbeiträge ab 01.01.2025?

Die Fragen 5.1 und 5.2 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.


Auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 wird verwiesen.

5.3 Wie bewertet die Staatsregierung steuerbasierte Ansätze als Mittel der Rundfunkfinanzierung mit Blick auf die Staatsferne, insbesondere auch die Übernahme von Kosten für Gebührenbefreiungen aus den staatlichen Haushalten, wie von der KEF zur Reduktion des Beitrags vorgeschlagen?

6. Welche rechtlichen Hindernisse gibt es nach Ansicht der Staatsregierung für eine sozial gerechte Staffelung der Rundfunkbeiträge in mehr Stufen als nur „zahlungspflichtig“ und „befreit“, insbesondere mit Blick auf Nutzung bereits erfolgter Einstufungen in finanziell mehr und weniger leistungsfähige Gruppen, z. B. mittels Heranziehung der Tarifzonen der Einkommensteuer?

Die Fragen 5.3 und 6 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 wird verwiesen. Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden durch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie die Staatsferne, gesetzt.

7.1 Wie lautet die juristische Einschätzung der Staatsregierung zur Position der Länder, die durch ihre Weigerung, den Beitrag entsprechend der Empfehlung der KEF anzupassen, ihren politischen Willen erzwingen und damit eine Art rechtsfreien Raum für sich verlangen vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die festsetzten, dass der Empfehlung der KEF Folge zu leisten ist?

7.2 Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, falls der Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten vom Bundesverfassungsgericht stattgegeben wird?

Die Fragen 7.1 und 7.2 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 1.1 bis 1.3 wird verwiesen. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist laut Bundesverfassungsgericht in begründeten Fällen möglich.

Die Kosten des Verfahrens richten sich nach §§ 34, 34a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

8.1 In welchem Maße dürfen Parteien und parteinahe Organisationen wirtschaftliche Anteile an Medienunternehmen in Bayern besitzen?

Für den privaten Rundfunk gelten die Regelungen in § 53 Medienstaatsvertrag sowie Art. 24 Abs. 3 Bayerisches Mediengesetz. Für Zeitungen und Zeitschriftenverlage gilt Art. 8 Bayerisches Pressegesetz.

8.2 Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung bzgl. der Einflussnahme ausländischer Staaten wie etwa Russlands auf den deutschen Medienbereich, vor allem in Bayern, vor?

Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf Erkenntnisse zu illegitimer, verdeckter Einflussnahme fremder Staaten bezieht. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen wesentliche Erkenntnisse zur Desinformationskampagne „Doppelgänger“ vor. Die groß angelegte Kampagne verfolgt das Ziel, durch die Verbreitung bewusster Falschinformation und prorussischer Narrative in westlichen Gesellschaften Zweifel an liberalen demokratischen Werten zu säen. Die Analysen konnten u. a. aufdecken, dass die verantwortlichen Akteure tagesaktuelle Themen aufgriffen und insbesondere über X (vormals Twitter) und Facebook Desinformation sowie aus dem Kontext gerissene Nachrichten verbreiteten, die in das russische Narrativ passen. So verbreiteten die Kampagnenverantwortlichen insbesondere gefälschte Artikel namhafter Publikationen. Davon waren auch deutsche und bayerische Medien betroffen. Für weitere Details wird auf die ausführlichen Darstellungen des BayLfV verwiesen (abrufbar unter: www.verfassungsschutz.bayern.de3).

8.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um gute Rahmenbedingungen für die publizistische Vielfalt in Bayern zu gewährleisten?

Die Staatsregierung setzt sich auf Bundesebene und auf europäischer Ebene für die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die bayerischen Medienunternehmen ein. Im Rahmen der staatsfernen Medienförderung unterstützt die Staatsregierung mit einem breiten Maßnahmenbündel den Erhalt der Medienvielfalt in Bayern mit Mitteln in Höhe von rd. 60 Mio. Euro in 2024.


1 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html

2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/827630/umfrage/vertrauenswuerdigkeit-ausgewaehlter-mediengattungen-in-deutschland/

3 https://www.verfassungsschutz.bayern.de/ueberuns/medien/pressemitteilungen/desinformationskampagne-doppelgaenger/

„Kleine Anfrage“ – AzP „Atelierprogramm 2025“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie hoch ist das Gesamtbudget pro Jahr für das neu ausgestaltete Atelierprogramm in Nachfolge des Atelierförderprogramms des STMWK, (bitte mit Angabe einer Begründung, falls vom ursprünglichen Plan, jährlich 240.000 Euro zu verausgaben, abgewichen wird) , wie viele Personen sollen mit ihren Ateliers jährlich insgesamt gefördert werden laut Plan, wann werden eventuelle Neuregelungen für 2025 bekanntgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Transparenz und Digitalisierung in der Provenienzforschung vorantreiben“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Aufklärung von Herkünften zu verstärken und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Staatliche Förderungen zur Provenienzforschung sollen nur gewährt werden, wenn Ergebnisse und auch die Zwischenstände des jeweiligen Forschungsvorhabens regelmäßig veröffentlicht und an Lost Art gemeldet werden. Die staatlich geförderte Forschung muss bestehende Kenntnislücken aufzeigen. Zudem sollen alle in staatlicher oder staatlich geförderter Provenienzforschung gewonnenen Informationen, einschließlich identifizierter Kunstwerke und erzielter Restitutionen, digital und zentral veröffentlicht werden.
  2. Bei der Eintragung in die Lost-Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass auch die „Dealer Records“ digitalisiert und veröffentlicht werden.
  3. Bayerische Institutionen mit Publikumsverkehr sind aufzufordern, Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung über die Provenienz der jeweiligen Werke zu informieren.
  4. Öffentliche und private Sammlungen sollten aufgefordert werden, ihre Bestände lückenlos digitalisiert zu veröffentlichen.

Begründung:

Im März 2024 wurde im Rahmen des kulturpolitischen Spitzengesprächs eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“, einer klaren internationalen Vereinbarung zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, hinter dem auch Bayern und die Bundesrepublik stehen, voranzutreiben. Die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wurde mit Beschluss vom 9. Oktober in die Wege geleitet. Diesen Beschlüssen müssen nun Taten folgen. Kultur ist Ländersache. Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht, wirkungsvolle Maßnahmen in ihrem eigenen Wirkungskreis zur Klärung von Besitzverhältnissen und Restitution – späte Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen und ihre Familien – zu ergreifen.

Um Restitutionsansprüche geltend zu machen, müssen die Nachkommen der Betroffenen im ersten Schritt die derzeitigen Kunst- und Kulturgut Bewahrenden der entzogenen Kulturgüter ausfindig machen. Dabei ist es unerlässlich, dass Details zu fraglichen Kunstwerken öffentlich und online zugänglich sind, auch tiefergehende wissenschaftliche Recherchen müssen für eine breite Öffentlichkeit einsehbar sein – vor allem, wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden. Oft wissen internationale Stellen wie Lost Art aber nicht mal, dass Forschungen stattfanden, obwohl hier auch in Bayern viele Steuermittel verausgabt werden. Es liegt in der Verantwortung der Staatsregierung, die Digitalisierung der eigenen Sammlungsbestände inklusive vertiefter Daten wie der
„Dealer Records“ und vor allem die umfassende Veröffentlichung in der Lost Art-Datenbank zu ermöglichen und alle vorhandenen Informationen zu fragwürdigen Objekten zu veröffentlichen.
Die Restitution von Kunstwerken, die ihren eigentlichen Besitzerinnen und Besitzern aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein essenzieller Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland. Heutzutage sehen wir eine zunehmende Normalisierung von Antisemitismus und antisemitischen Erzählungen, auch nehmen Anfeindungen und Bedrohungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland und auch in Bayern zu. Um dieser gefährlichen Entwicklung glaubwürdig und effektiv entgegenzutreten, ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent anzuerkennen, aufzuarbeiten und diesen Diskurs auch in die Gesellschaft zu tragen. Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Staatsregierung kann mit konsequentem Handeln dazu beitragen, Unrecht in Zukunft zu verhindern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung III – Zuständigkeit des Schiedsgerichts“

Ich frage die Staatsregierung:

Ich frage die Staatsregierung, ob das in Frankfurt ansässige Schiedsgericht nach Kenntnis der Staatsregierung zur Klärung strittiger NS-Raubgut Fälle auch für solche Fälle zuständig sein wird, in denen Kulturgut nicht direkt von öffentlichen Stellen der NS-Diktatur geraubt wurde, sondern im Verdacht steht, nach 1938 unter Zwang – auch wirtschaftlichen Zwang – respektive in einer Notlage im Exil abgegeben oder veräußert worden zu sein, selbst wenn die Verkäufe im Ausland nach einer Flucht stattgefunden haben, falls Maßnahmen und Abläufe des Schiedsgerichts heute noch nicht definiert sind, wann werden Nachfahren von Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern Klarheit erlangen über die Zuständigkeit und Verfahrensweise des Gerichts, insbesondere in Bezug auf Verkäufe, die unter Not im Ausland stattgefunden haben, wie bewertet die Staatsregierung die Kritik von Opferverbänden, insbesondere die verfolgter jüdischer Kunsthändler, nach der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit mit schlechteren Restitutionsaussichten rechnen zu müssen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung II – Stehendes Angebot“

Meine Kollegin Julia Post fragt die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung mit Blick auf die zukünftig einseitig mögliche Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände in Bayern dabei unterstützen zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die in kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen -, gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen, Bezirke und/oder gemeinnützige freie bzw. öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Stiftungen etc. geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse u.a. auf Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen etc. zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Provenienzforschung I – Werden Zwischenergebnisse auf LostArt gemeldet?“

Meine Kollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:

Wurden bisher Zwischenergebnisse zur Klärung von Werken mit unbekannter Provenienz auf LostArt veröffentlicht (wenn ja bitte die konkreten Werke benennen, wenn nein, bitte begründen warum Zwischenergebnisse nicht öffentlich zugänglich gemacht werden), bei welchen Werken beziehungsweise bei welchen Bemühungen der Provenienzforschung erfolgte bislang keine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und welche Vorgaben existieren für die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen (Bitte mit Angabe, ob es Werke gibt, bei denen die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen bereits verpflichtend ist)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Staatsregierung als Vorbild für private Einrichtungen in Restitutionsfragen?“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie will die Staatsregierung, mit Blick auf die zukünftig mögliche einseitige Anrufbarkeit einer Schiedsgerichtsbarkeit für strittige Fällen von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, deren Errichtung von Bund und Ländern bei einem Spitzengespräch im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, und die ab 2025 faire und vor allem rechtssichere Lösungen finden soll, die kommunalen Spitzenverbände dabei unterstützen, zu erreichen, dass alle öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren – also auch die, die kommunaler bzw. bezirklicher Verantwortung liegen und somit alle öffentlich-rechtlich verfassten Träger der in Rede stehenden Institutionen – gegenüber der Allgemeinheit („ad incertas personas“) eine Willenserklärung abgeben, mit jeder Anspruch stellenden Person in das vorgesehene Schiedsverfahren zu gehen und sich dabei auf Dauer zu binden („stehendes Angebot“) und somit eine Schiedsgerichtbarkeit erst praktisch möglich zu machen, will die Staatsregierung dadurch, dass Förderrichtlinien des Freistaats zukünftig eine Zeichnung des stehenden Angebots – also eine dauerhafte Willenserklärung – verbindlich machen, erreichen, dass sich auch weitere, z.B. private und/oder öffentlich geförderte Akteurinnen und Akteure, die Kulturgut bewahren, sich dieser Willenserklärung und dauerhaften Bindung anschließen, welche Unterstützungsleistungen soll es von Seiten des Freistaats für Kommunen und/oder gemeinnützige freie beziehungsweise öffentlich geförderte Kulturinstitutionen geben, um der Verantwortung, die der Freistaat Bayern in Bezug auf die NS-Vergangenheit hat, gerecht zu werden und vor allem in diesen Zeiten knapper Kassen die Kosten, die sowohl in Bezug auf die Schiedsverfahren wie auch in Bezug auf die Schiedsergebnisse auf die Kommunen und gemeinnützigen freien Kulturinstitutionen zukommen?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Bayern trägt Verantwortung! – Unabhängige Anlaufstelle für Nachkommen der Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine zentrale, institutionsübergreifende, unabhängige Beratungsstelle zur Klärung von Provenienzansprüchen zu schaffen, an die sich Privatpersonen wenden können, die Unterstützung und Hilfestellungen benötigen, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.

Aufgabe dieser Stelle soll, wie bereits in den Washingtoner Prinzipien gefordert, die Beratung von Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, die proaktive Vernetzung der betroffenen Personen mit den relevanten Stellen in Bayern1 und die wissenschaftlich unabhängige Begleitung dieser Fälle sein. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören auch das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen sowie die Begleitung von Fällen vor dem Schiedsgericht in Frankfurt am Main, das im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen wird.

Bei der Besetzung der Anlaufstelle sollte neben fachlicher und wissenschaftlicher Kompetenz auch die Einbindung von Sachverständigen mit jüdischem Hintergrund sowie Nachfahren von Opfern der NS-Verfolgung berücksichtigt werden.

Begründung:

Im März 2024 wurden im Rahmen eines kulturpolitischen Spitzengesprächs von Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut voranzutreiben. Bayern und die Bundesrepublik stehen geschlossen hinter dieser internationalen Vereinbarung von 1998. Im vergangenen Oktober wurden die kommenden Schritte von Bund und Ländern konkretisiert und die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit gemeinsam auf den Weg gebracht. Alleine damit ist es nicht getan. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden und die nötige Hilfestellung für Betroffene und deren Nachkommen leisten, damit – wenn auch spät – endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet wird,

Die Nachkommen der Opfer leben meist nicht in Deutschland, haben oft weder Kenntnisse in deutscher Sprache noch in bayerischen Verwaltungsstrukturen. Dies baut bei der Suche nach verschollenem Kulturgut ebenso wie bei einer etwaigen der Durchsetzung von Rechten, wo keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden, sprachliche, rechtliche und menschliche Hürden auf. Im Land der Täter ist es an der Zeit, die moralische Verpflichtung aus der Vergangenheit anzunehmen, und die Opfer und Hinterbliebenen endlich vollumfänglich zu würdigen, ihrem Suchen nach Eigentum, ihren Fragen zu mutmaßlich geraubten Kulturgütern endlich mit Wertschätzung zu begegnen. Eine zentrale Anlaufstelle, die Betroffene berät und begleitet, sie im bundesrepublikanischen Bürokratie-Dschungel an die Hand nimmt und innerhalb Bayerns Leitlicht ist, ist
notwendig, um diesen Hindernissen entgegenzuwirken. Bayern wäre damit bundesweit Leuchtturm und Vorbild und würde ein Zeichen setzen im verantwortungsvollen Umgang mit den Opfern, den Angehörigen und den Hinterbliebenen der Greueltaten der NS-Diktatur – endlich auch beim Thema NS-Raubgut.

Ein Beispiel für die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zeigt der Fall der Familie Bernheimer, die von einem bayerischen Museum hörte, dass die Beweislast bei ihnen liege, obwohl das Museum in die Enteignung („Arisierung“) und den Kunstraub involviert war. Solche Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederholen.

Die „Monuments Men“, eine Gruppe von 345 Männern und Frauen, konnte nach dem Krieg mit sehr begrenzten Mitteln in kurzer Zeit mehr als fünf Millionen Einzelstücke an unrechtmäßig entzogenem Kulturgut identifizieren und restituieren. Diese Leistung zeigt, dass auch heute entschlossenes Handeln möglich ist, wo ein Wille besteht.

Die Restitution von Kunstwerken, die ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern durch die Nationalsozialisten entzogen wurden, ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Angesichts der zunehmenden Normalisierung von Antisemitismus in Deutschland und Bayern ist es unerlässlich, historische Unrechtmäßigkeiten konsequent aufzuarbeiten und diesen Diskurs in die Gesellschaft zu tragen.

Eine unabhängige Institution sollte Zugang zu allen relevanten Archiven erhalten und eine zentrale Schnittstelle für alle innerhalb von Institutionen bereits erfolgreich an Provenienzen Forschenden sein. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen, zuletzt vom US Department of State2 gefordert und von der Bundesregierung unterstützt, muss zügig umgesetzt werden.


1 Archive, Bezirke, Kommunen, Institutionen, Forschungsstellen sowie Ansprechpersonen innerhalb vorgenannter Institutionen
2 https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/

Schriftliche Anfrage „Sachstand Kunst am Bau“

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) monierte in einem Bericht im November 2019 zu „Kunst am Bau“ umfassende „Vernachlässigungen“. Allein in den Jahren von 2010 bis 2016, so rechnete der ORH vor, habe man 6,2 Mio. Euro für die Neubeschaffung von Kunstwerken in Bayern aufgewendet. Ob allerdings „die Kunst am Bau ordnungsgemäß erhalten und in einem würdigen Umfeld präsentiert wird, ist weitestgehend dem Zufall überlassen“, heißt es im 60-seitigen Bericht. In seinem Fazit sprach der ORH von „mangelnder Wertschätzung“, die den Kunstwerken entgegengebracht wird. Um die Missstände zu beheben, gab er eine Reihe von Empfehlungen. Die Grünen forderten daraufhin in einem Antrag (Drs. 18/5749) die Staatsregierung auf, sie „zeitnah umzusetzen“. Die Staatsregierung gelobte im Bericht zum Antrag Besserung, u. a. kündigte sie die Erfassung bisher nicht inventarisierter Kunstwerke an und die Unterstützung beim Aufbau eines virtuellen Museums. Seither ist allerdings wenig passiert. In der Diskussion im Ausschuss im Juni 2023 und in den Berichten zu zwei Anträgen (Drs. 18/17682 und 18/17683) der Freien Wähler musste die Staatsregierung einräumen, dass sie weder um die Gesamtzahl der Kunstwerke weiß noch sich in der Lage sieht, die Daten der erfassten Objekte für eine Veröffentlichung aufzubereiten. Ähnlich beim Thema virtuelles Museum. Selbst für die Erstellung eines Konzepts reichen angeblich die Kapazitäten nicht. Bezeichnend, dass die „Bayerische Staatszeitung“ über die Bemühungen der Staatsregierung in der Ausschusssitzung titelte: „Erstaunliche Ahnungslosigkeit“. Dass es auch anders und besser geht, zeigt die Landeshauptstadt München mit dem Kunst-am-Bau-Programm QUIVID.

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
1.1 Wie viele Kunstwerke sind aktuell in der Fachdatenbank Hochbau (FDH) erfasst?

Aktuell sind in 1 060 Datensätzen der Fachdatenbank Hochbau (FDH) auch Angaben zu Kunstwerken enthalten, teilweise zu mehreren Kunstwerken.

1.2 Wie viele Kunstwerke wurden in den letzten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) nacherfasst und inventarisiert?
1.3 Wie viele der nacherfassten Kunstwerke wurden vor 2013 fertiggestellt?

Die Fragen 1.2 und 1.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Inventarisierung der Kunstwerke ist Aufgabe der für die Bauten und deren Unterhalt und Betrieb zuständigen Ressorts. Die FDH ist eine Unterstützung bei der baufachlichen Betreuung der staatlichen Liegenschaften und erfasst Kunst am Bau, soweit es zur baufachlichen Betreuung notwendig ist. Als Bestandsdatenbank spiegelt sie den Datenstand zum Zeitpunkt eines Abrufes der Daten wider. Eine Aussage, ob Datensätze in einem bestimmten Zeitraum erfasst wurden, ist nicht möglich. In der FDH sind derzeit 937 Datensätze mit Angaben zu Kunstwerken mit einem Realisierungszeitpunkt vor 2013 enthalten. Diese Datensätze enthalten teilweise Angaben zu mehreren Kunstwerken.

2.1 Wie viele Stunden pro Woche stehen den zuständigen Stellen im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), den staatlichen Bauämtern und den jeweiligen Ressorts für die (Nach-)Erfassung
und Inventarisierung der Kunst-am-Bau-Objekte zur Verfügung (bitte mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten)?

Die Erfassung wie die Nacherfassung der Kunstwerke wird im Rahmen der Ressourcen sukzessive und dezentral bei den beteiligten Behörden fortgeführt. Eine Ermittlung der dafür eingebrachten wöchentlichen Stunden ist nicht darstellbar.

2.2 Wie viele Kunstwerke sind schätzungsweise bisher noch nicht erfasst und inventarisiert worden?

Daten zu nichterfassten und nichtinventarisierten Kunstwerken liegen nicht vor.

2.3 Wie viele der erfassten Objekte erfüllen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Internet?

Die bislang vorhandenen Datensätze dienen bestimmungsgemäß der Betreuung der Liegenschaften und sind daher grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung geeignet.

3.1 Warum werden die Kunstwerke, bei denen alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind, nicht umgehend online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
3.2 Wären bereits existierende digitale Plattformen wie QUIVID, das Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, auch für den Freistaat Bayern eine mögliche Lösung?
3.3 Gibt es Pläne, mit der Stadt München oder mit anderen Bundesländern mit existierenden digitalen Plattformen Gespräche über eine Übenahme solcher Modelle zu führen?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es sind keine Kunstwerke oder Plattformen bekannt, bei denen überprüft und festgestellt wurde, dass alle Voraussetzungen für eine Veröffentlichung bereits erfüllt sind.

4.1 Liegt die mit 50.000 Euro geförderte Studie zur Konzeptentwicklung eines „Virtuellen Museums KUNST am BAU“ inzwischen vor?
4.2 Falls die Studie vorliegt, was sind die wesentlichen Ergebnisse?
4.3 Welche der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zum Umgang mit Kunst am Bau soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) eine Studie erstellt werden. Diese liegt noch nicht vor.

5.1 In welcher Form unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Planung und den Aufbau eines virtuellen Museums?

Die Inhalte der in Zusammenarbeit mit dem BBK zu erstellenden Studie sind zunächst abzuwarten.

5.2 Wie viele Wettbewerbe zu „Kunst am Bau“ wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
6.2 Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für „Kunst am Bau“ in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)?
6.3 Welche Summe wurde in diesem Zeitraum für Honorare an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler ausgegeben?

Die Fragen 5.2, 6.2 und 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine zentrale Erfassung aller Wettbewerbe zur Kunst am Bau sowie der Ausgaben für Kunst am Bau und der Honorare beteiligter Künstlerinnen und Künstler findet nicht statt. Exemplarisch können die folgenden Wettbewerbe zur Kunst am Bau in den Jahren von 2019 bis 2024 genannt werden. Die angegebenen Summen stellen jeweils die Gesamtsumme für die Honorierung künstlerischer Leistungen sowie die Erstellung des Kunstwerkes dar (teilweise gerundet).

JahrObjekt KunstwettbewerbBudget rd.
2019 Flussmeisterstelle Deggendorf 130.000 €
2019 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Neubau Zentrum für naturwissenschaftliche Grundlagen Freising 180000 €
2019  Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, 2. Bauabschnitt 110.000 €
2019 Landesfinanzschule Ansbach 200.000 €
2020 NAWAREUM Straubing 100.000 €
2020 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, Neubau Mensa 45.000 €
2020 LMU Klinikum München, Neubau Innenstadtklinikum 127.000 €
2020 LMU Klinikum München, Umbau und Sanierung des Mutterhauses 97.000 €
2020  JVA München, Krankenabteilung 130.000 €
2020 / 2021  Bayerische Bereitschaftspolizei Nürnberg, Unterkunft 110.000 €
2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Neubau OPZ Nord 140.000 €
2020 / 2021  Klinikum rechts der Isar München, Forschungsbau TranslaTUM 160.000 €
2021 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach 63.000 €
2021 JVA Kaisheim, Neubau Versorgungszentrum und Sporthalle 120.000 €
2021 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Forschungsneubau des Erlangen Centre für Astroparticle Physiks (ECAP)75.000 €
2021 Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, Neubau Verwaltung 130.000 €
2021 Klinikum der Universität Regensburg, Forschungsneubau D4 80.000 €
2021 Klinikum der Universität Regensburg, Ausweichgebäude B5120.000 €
2021 / 2022  Finanzamt Donauwörth 114.000 €
2022 Universität Bayreuth, Forschungsgebäude TAO 300.000 €
2022 Universität Augsburg, Lehrgebäude der medizinischen Fakultät (LGB) 182.000 €
2022 Universität Augsburg, Institut für theoretische Medizin (ITM) 280.000 €
2023 JVA Niederschönenfeld 140.000 €
2022 Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Würzburg 100.000 €
2023 LMU München, Institut für Chemische Epigenetik (ICEM) 140.000 €
2023/2024  Polizeiinspektion Eggenfelden 55.000 €
2024 Haus der Bayerischen Geschichte Regensburg 350.000 €
2024 Staatsarchiv Kitzingen, Neubau 366.000 €
2024 Hauptstaatsarchiv München, Neubau Speichermagazin 100.000 €
2024 Amtsgericht Kaufbeuren 110.000 €
2024 LMU München, Neubauten ICON/DIAG 200.000 €
2024 Technische Hochschule Ingolstadt  k. A.
2024 Technische Hochschule Nürnberg, Informationszentrum 250.000 €
2024 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau zweier Hörsaalgebäude, FAU Südgelände 120.000 €
2024 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Rudolf-Virchow-Zentrum u. Institut für Molekulare Infektionsbiologie 300.000 €
2024 / 2025  Grünes Zentrum Landshut 100.000 €
2024 / 2025  Polizeiinspektion Kaufbeuren 180.000 €

5.3 Bei welchen dieser Verfahren wurden die Empfehlungen des ORH, des BBK und des Leitfadens „Kunst am Bau“ berücksichtigt?

Die Empfehlungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs werden in den Verfahren zur Beschaffung von Kunst am Bau grundsätzlich berücksichtigt. Die Verfahren werden im Regelfall in Anlehnung an die Vorgaben des Leitfadens „Kunst am Bau“ des Bundes durchgeführt. Empfehlungen des BBK fließen in die jeweiligen Verfahren ein, sofern der BBK eingebunden ist.

6.1 Welche ausgewählten Projekte aus den letzten fünf Jahren fielen in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie z. B. prozesshafte oder performative Kunst?

Es sind keine Projekte zur Kunst am Bau aus den letzten fünf Jahren bekannt, die in den Bereich der nichtbildnerischen Kunst, wie beispielsweise der prozesshaften oder performativen Kunst, fallen.

7.1 Wie häufig finden in der Regel Begehungen der Liegenschaften statt, um den Zustand der Kunstwerke zu überprüfen?

Die Durchführung von Begehungen staatlicher Liegenschaften zur Feststellung des Bauunterhalts richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern, Abschnitt C 1.1. Sonderregelungen für Kunstwerke bestehen hierbei nicht.

7.2 In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren stillgelegte, beschädigte oder funktionsuntüchtige Kunstwerke wieder instandgesetzt?
7.3 Welche der vom ORH im Bericht exemplarisch mit Foto gezeigten Kunstwerke wurden seitdem wieder instandgesetzt?

Die Fragen 7.2 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird nicht zentral erfasst, welche stillgelegten, beschädigten oder funktionsuntüchtigen Kunstwerke instandgesetzt werden. Grundsätzlich erfolgt die Instandsetzung von Kunstwerken im Rahmen des Bauunterhalts aus den zur Verfügung stehendenMitteln der Ressorts.

8.1 Sind Fortbildungen zu „Kunst am Bau“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Referendare der Staatlichen Bauämter verpflichtend?
8.2 Wie häufig werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten?

Die Fragen 8.1 und 8.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Fortbildungen zu Kunst am Bau sind Teil der Ausbildung und gehören zum allgemeinen Regelwerk der Bauverwaltung. Nach Möglichkeit ist die Mitarbeit der Referendarinnen und Referendare an der Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs „Kunst am Bau“ vorgesehen. Weiteres erfolgt anlassbezogen.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens im Fall Alfred Flechtheim“

Vor dem Hintergrund, dass Bayerns Kunstminister Markus Blume öffentlich die Bedeutung der Rückgabe von NS-Raubkunst betont, jedoch laut Süddeutsche Zeitung den Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim – trotz schwerer Krankheit und Kinderlosigkeit des um Restitution bittenden – die Rückgabe von bedeutenden Kunstwerken – darunter Werken von Picasso und Klee – durch das Verschieben auf eine erst in Laufe des Jahres 2025 einzurichten geplante Schiedsgerichtsbarkeit hinauszögert, frage ich die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung die bisherige Verzögerung bei der Bearbeitung des Restitutionsersuchens, (bitte mit Angabe der seit Juni 2022 ergriffen Maßnahmen, um die Restitution der Flechtheim-Werke zu beschleunigen), wie bewertet die Staatsregierung die Konsequenzen, die sich aus dieser Verzögerung für die bereits hochbetagten Erben ergeben könnten, plant sie, angesichts der ethischen und historischen Verantwortung Bayerns und der Kulturhoheit der Länder, Maßnahmen, wie zB die Nutzung bereits bestehender Schlichtungsverfahren und Claim-Bearbeitungswege, wie die bereits bestehende und von den Ländern selbst eingerichtete Beratende Kommission NS-Raubgut, zu ergreifen, um die Restitution beschleunigt zu ermöglichen (falls nein, bitte mit Angabe der Gründe, die Restitution von Flechtheim-Kunstwerken auf eine erst ab 2025 geplante Schiedsgerichtsbarkeit zu verschieben und nicht – wie international durch die Washingtoner Prinzipien empfohlen – in einem zeitnahen Verfahren)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Streichung der Theaterstatistik“

Ich frage die Staatsregierung,

welche statistischen Erhebungen aus dem Kulturbereich in Bayern wie beispielsweise die Bayerische Theaterstatistik gibt es (bitte mit
Ort und Art der Datenerhebung angeben sowie Ort der Nutzung und Veröffentlichung der Daten), welche dieser statistischen Erhebungen im Kulturbereich sind von der Änderungen im Bayerischen Statistikgesetz, die im Rahmen des Modernisierungsgesetzes vorgenommen werden sollen, betroffen (bitte alle Betroffenen Statistiken angeben, mit der Information ob diese gestrichen oder verändert werden, bitte bei Veränderungen Art der Veränderung angeben), wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Kulturbereich zukünftig nicht nur weiterhin, sondern besser als bisher, beispielsweise durch Maßnahmen mit Benchmarking-Möglichkeit und Nicht-Publikums-Forschung wie KulturMonitoring (KulMon®), abgebildet wird?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Konzerthaus München – Vertragsverletzung und Klage“

Inmitten der politischen Rhetorik und der vielversprechenden Ankündigungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume zum herbeigesehnten Baubeginn eines neuen Konzerthauses von überregionaler Bedeutung für ganz Bayern im Werksviertel der Landeshauptstadt München keimen Presseberichten zufolge Konflikte mit dem Grundstückseigentümer auf, dem ein Kulturbau seitens der damals CSU-geführten Staatsregierung nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag in Aussicht gestellt wurde1. Es stellt sich die Frage: Meint es die Staatsregierung mit ihren Beteuerungen ernst oder beschauen wir als bayerische Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber nach bisherigen Ausgaben zweistelliger Millionenbeträge, nach langer Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und stotterndem Neustart nach der bereits lange zurückliegenden Initialzündung einen wohlklingenden Traum? Während die Staatsregierung mit großen Worten um sich wirft, bleibt die Realität noch im Schatten der zurechtgestutzten Pläne verborgen, liegen zu erreichende Meilensteine weit in der Zukunft. Die Menschen, die viel Herzblut, viele Jahre ihres Lebens und zum Teil viel Geld in das neue Konzerthaus Bayern investiert haben, die Stadtgesellschaft, die Menschen in ganz Bayern, die Musik machen, genießen und lieben, und nicht zuletzt die beteiligten Institutionen stehen vor etlichen Fragen, die nicht nur die finanzielle Stemmbarkeit eines gestutzten Korpus, sondern auch die Transparenz und die tatsächlichen Interessen der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder betreffen. Derzeit scheint den Presseberichten zufolge zumindest zweifelhaft, ob die Staatsregierung tatsächlich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Rettungspläne für das Musikland Bayern mit dem angekündigten, dringend notwendigen neuen Konzerthaus Bayern in die Realität umzusetzen, oder ob es am Ende erneut nur bei leeren Versprechungen bleibt.

Antwort der Staatsregierung

Vorbemerkung: Die Staatsregierung steht zu ihrem Versprechen, in München ein erstklassiges Konzerthaus für die in München ansässigen Spitzenorchester zu errichten. Der Beschluss der Staatsregierung für eine Neuplanung ermöglicht die Realisierung des Projekts trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Baupreise und der eingetretenen internationalen Krisen, indem das Projekt auf den Kernbereich reduziert wird. Das Projekt soll im Rahmen dieser Neuplanung in einem vertretbaren Kostenumfang effizient geplant und umgesetzt werden. Die Staatsregierung unternimmt die notwendigen Schritte, um auf dieser Grundlage die Realisierung des Projekts voranzutreiben.

1.1 Wie ist der Wortlaut des nichtöffentlichen Entwurfs der Beschlussvorlage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), die
der Süddeutschen Zeitung vorlag und aus der sich „mehrere Bruchstellen, an denen das Projekt noch scheitern kann“, ergeben (falls als Anhang zu dieser Schriftlichen Anfrage nicht möglich, getrennt versenden)?
1.2 Wie ist der Wortlaut des Kabinettsbeschlusses zum Bau des neuen Konzerthauses Bayern?

Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ministerratssitzungen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Staatsregierung) können keine Angaben über deren Inhalt gemacht werden. Dies schließt sowohl die vorbereitenden Unterlagen der Kabinettssitzung als auch die Entscheidung des Ministerrats ein.

1.3 Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierung des Konzerthauses, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) und der Bürgerschaft (bitte tabellarisch angeben, welche Summen aus der Zivilgesellschaft und welche Summen vom BR zur Baufinanzierung erwartet werden)?
2.1 Wurde die bei Frage 1.3 angegebene Summe vor dem 11.07.2024 mit dem BR besprochen?
2.2 Wenn ja, welche Position bezieht der BR zu der vom Freistaat gewünschten Beteiligung?
2.3 Wie hoch muss nach derzeitiger Kostenkalkulation mindestens der prozentuale Anteil der Spenden aus der Zivilgesellschaft sein?
6.1 Wie gestaltet sich die langfristige Nutzung des Konzerthauses durch den BR und welche finanziellen Verpflichtungen hat der BR bezüglich jährlicher Zahlungen im Rahmen einer Dauernutzung übernommen?
6.2 Wie hoch sind die bisher eingegangenen Spenden aus der Bürgerschaft und welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um weitere Spenden zu generieren (bitte auch auf Kooperation mit der Stiftung Neues Konzerthaus eingehen)?
6.3 Wie würde eine Verfehlung der Bemühungen kompensiert werden, ausreichend hohe Summe an Spenden aus der Bürgerschaft zu akquirieren?

Die Fragen 1.3, 2.1 bis 2.3 und 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Finanzierung ist aktuell – vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidung des Landtags – über den Einzelplan 15 des Haushaltes vorgesehen. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Bayerischen Rundfunks (BR) an der Gesamtfinanzierung des Konzerthauses München wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 a bis 3 c des Abgeordneten Harald Güller (SPD) vom 30.01.2023 (Drs. 18/28032) verwiesen. Die grundsätzliche Einigung zwischen der Staatsregierung und dem BR, dass dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) das Erstbelegungsrecht am Konzertsaal zusteht und sich der BR dafür mit einem finanziellen Gesamtpaket beteiligt, hat weiterhin Bestand. Über die abschließenden Konditionen einer angemessenen Beteiligung des BR an der Neuplanung des Projekts
werden sich Freistaat und BR zu gegebener Zeit verständigen.
Eine spürbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Realisierung des Projekts stellt einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen und ideellen Unterstützung des Projekts dar. Entsprechende Spenden für das Konzerthaus München werden von der Stiftung Neues Konzerthaus München eingeworben. Die Stiftung bündelt das bürgerschaftliche Engagement und ist hierfür ein besonderer Partner des Freistaates. Zur Höhe der bislang von der Stiftung eingeworbenen Spenden wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 5.1 und 5.2 der Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser und Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) vom 25.04.2022 (Drs. 18/23825) verwiesen.
Das mit der vorgesehenen Neuplanung bekräftigte Bekenntnis der Staatsregierung zu dem Projekt, zu den Leitzielen von künstlerischer Qualität, ausreichender Kapazität, exzellenter Akustik, kultureller Bildung und Digitalität sowie der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit und Öffnung in den Stadtraum bieten auch die Basis für eine erneuerte Aktivierung privaten Kapitals. Bei einer zukunftsfähigen Planung, die auch die Aspekte
der Zugänglichkeit, Tagesbelebung und Vermittlung berücksichtigt, geht auch die Stiftung von einer positiven Stimmung gegenüber dem Projekt und einem entsprechend großzügigen Engagement aus.

3.1 Welche Bemühungen unternahm die Staatsregierung bisher, um eine Einigung über eine mögliche Vertragsänderung im Erbpachtvertrag/Erbbaurechtsvertrag zu erreichen?
3.2 Welche Interessen würde die Staatsregierung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen?
3.3 Wie gedenkt die Staatsregierung mit Blick auf den bisherigen Zickzackkurs in Bezug auf eine Fertigstellung, eine Zeitklausel vertraglich vertrauensvoll „in vertretbarer Weise auszugestalten“?
4.2 Welche Maßnahmen sind geplant, um einen festen Fertigstellungstermin halten zu können?
4.3 Bis zu welchem Datum sollte nach den Wünschen der Firma OTEC das Konzerthaus spätestens errichtet werden?
5.1 Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage, z. B. auf die Gesamtkosten des Projekts und die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. des Vertragspartners
OTEC zur Stellplatzreduktion?
5.2 Welche Forderungen, die auch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, könnten auf den Freistaat zukommen, falls keine Einigung mit OTEC erzielt wird, bzw. wie plant die Staatsregierung, diese zu verhindern?
5.3 Wurden die am 11.07.2024 vorgestellten Pläne für das Konzerthaus vor der öffentlichen Ankündigung der neuen Pläne mit der Firma OTEC diskutiert?
7.1 Welche konkreten Vertragsänderungen werden derzeit mit OTEC verhandelt?
7.2 Welche Klauseln könnten eingeführt werden, um eine verbindliche Fertigstellung des Konzertsaals zu regeln?
8.3 Welche Positionen vertrat OTEC in Bezug auf die Neuplanung in Gesprächen, die vor dem 11.07.2024 zwischen Vertretern der Staatsregierung und OTEC stattgefunden haben (bitte getrennt beantworten,
falls in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht möglich)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3, 4.2 und 4.3, 5.1 bis 5.3, 7.1 und 7.2 sowie 8.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Vertragsverhandlungen mit dem Vertragspartner OTEC GmbH & Co. KG sind noch nicht abgeschlossen. Eine Auskunft zu den begehrten Informationen würde sowohl die Verhandlungsposition und die Entscheidungsfindung der Staatsregierung als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartnerin unmittelbar beeinträchtigen.

4.1 Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um ihre Bauverpflichtung für das Konzerthaus bzw. einen Kulturbau zu erfüllen?
7.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um erneute Verzögerungen im Ausschreibungs-, Planungs- und Bauprozess zu minimieren und den Zeitplan des Projekts zu beschleunigen?

Die Fragen 4.1 und 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Um den künftigen Planungs- und Umsetzungsprozess effizient, kosten- und terminsicher zu realisieren, wird eine Neuplanung mit der Option einer Vergabe der Planungs- und Bauleistungen mittels funktionaler Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer in die Wege geleitet. Erster Schritt hierfür ist die Beauftragung einer entsprechenden Markterkundung.

8.1 Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der Sitzung vom 11.07.2024 beim Bericht von Staatsminister Markus Blume nicht transparent über alle Fakten – insbesondere die bereits bekannte
Inkompatibilität des von Staatsminister Markus Blume verkündeten Vorhabens mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Grundstückseigentümer Eckert bzw. der Firma OTEC – informiert?

Die Staatsregierung hat am 12.06.2024 in den Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen über den Beschluss zur Neuplanung des Konzerthauses München und die tragenden Erwägungsgründe für diese Entscheidung umfangreich berichtet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass für die von der Staatsregierung geplante Verkleinerung der Tiefgarage die Zustimmung des Vertragspartners OTEC GmbH & Co. KG als Erbpachtgeber erforderlich ist.

8.2 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Öffentlichkeit und alle Beteiligten transparent über den Fortschritt und die Herausforderungen des Konzerthausprojekts informiert und nicht erneut
hingehalten bzw. nur teilweise informiert werden?

Die Staatsregierung wird den Landtag und die Öffentlichkeit weiterhin in geeigneter Weise über das weitere Vorgehen transparent informieren.


1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-plaene-fragezeichen-lux.KBk52fsoDpn9o67XWE2Yp9

Antrag „Kreativität im ländlichen Raum stärken: Mikroförderung für Kulturprojekte prüfen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Mikro-Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum rechtlich zu prüfen. Ziel der Förderung ist es, unbürokratisch Gelder bereitzustellen, um Kultur- und Kunstprojekte mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 5.000 Euro vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen.
Insbesondere soll dabei Folgendes geprüft werden:

  • Möglichkeit der überjährigen Förderung
  • Begrenzung des Eigenmittelanteils auf max. 10 Prozent
  • Möglichkeit eines laufenden Antragsverfahrens
  • Möglichkeit eines unbürokratischen Antragstellungs-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens, damit der Aufwand der Antragstellung der Höhe der bewilligten Mittel entspricht
  • Möglichkeiten digitaler Einreichungen der Anträge mittels Online-Formular sowie digitaler Bewilligungen und Abrechnungen
  • Höhe des Gesamt-Fördertopfes in Anbetracht des zu erwartenden Antragsvolumens
  • Gewährleistung der Verlässlichkeit für die Antragsteller durch klare Zuwendungsrichtlinien und damit einhergehend die Möglichkeit des direkten Mittelabrufs, wenn Projektbeschreibung und Antrag den Zuwendungsrichtlinien entsprechen
  • Möglichkeit eines Pilotprojekts der Mikro-Förderung, wo eine dauerhafte Einrichtung der Mikro-Förderung noch weiter geprüft werden muss
  • Möglichkeit der Evaluation und Verbesserung einer Mikro-Förderung je einmal pro
  • Legislaturperiode

Begründung:

Bayern ist ein Kulturstaat. Neben den großen etablierten Häusern lebt die Kultur in Bayern von vielen kleinen Projekten, Initiativen und engagierten Menschen, die kulturelle Projekte vor Ort möglich machen und die Menschen in der Gemeinde mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement bereichern. Ob hauptamtlich, nebenberuflich oder im Ehrenamt: Diese Menschen sind es, die eine Ausstellung auf die Beine stellen, ein Musikfestival im Landkreis organisieren, zum gemeinsamen Tanzabend einladen, eine Lesung im Gemeindesaal ermöglichen und breit bewerben, eine Filmvorführung initiieren
und damit gerade im ländlichen Raum für kulturelle Versorgung der Bevölkerung sorgen. Die Einführung einer Bagatellgrenze für die Förderung von nichtstaatlichen Museen hat in den Kommunen und der Museumslandschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist die Aufgabe des Freistaates, der kulturellen Verödung des ländlichen Raums durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Kommunen zunehmend staatliche Aufgaben auferlegt. Mittel, diese zu erfüllen, gab es selten. So wurden Kommunen stetig ärmer, und die Ukraine-Krise sowie die Inflation verstärken die Finanznot der Kommunen weiter. Oft sind es gerade in kleinen Kommunen bereits geringe Summen, die ausreichen, um Kultur lebendig werden zu lassen. Um für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen und ein kulturelles Ausbluten des ländlichen Raums zu verhindern, ist es dringend nötig, dass der Freistaat seiner Verantwortung als Kulturstaat gerecht wird und diese klaffende Lücke in der bayerischen Kulturförderlandschaft schließt.

Antrag „Kulturförderung verstetigen – steigende Personalkosten berücksichtigen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Haushaltsansätze zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und der institutionellen Förderungen im Bereich Kultur im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 an die aktuellen Konditionen des TV-L anzupassen.

Begründung:

Steigende Tarife führen auch im Kulturbetrieb zu höheren Personalkosten, die nicht ohne weiteres durch höhere Einnahmen oder Eigenmittel der Kulturbetriebe ausgeglichen werden können. Das Gleiche gilt für institutionelle geförderte Kulturbetriebe. Tarifentwicklungen dürfen aber nicht zu programmlicher – kultureller – Kürzung führen. Die Haushaltsmittel sollten in beiden Fällen so bemessen sein, dass institutionelle Förderungen und Förderungen nach den Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auch nach den Tarifsteigerungen zu angemessenen Eigenanteilen möglich bleiben.

Antrag „Vision für ein Konzerthaus als Dritten Ort umsetzen: Kulturraum für Begegnung öffnen, Neugier und Begeisterung für den Besuch wecken!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird im Hinblick auf den beschlossenen Neubau des Konzertsaals aufgefordert, das Gebäude als offenes Haus mit uneingeschränktem Zugang für die Öffentlichkeit zu konzipieren. Dabei sollen folgende Aspekte Eingang in das Raumprogramm für die neue Planung finden:

  • Aufenthaltsflächen in und um das Gebäude, die frei von Konsumzwang sind
  • Dachterrasse als öffentliche Grünfläche, die frei von außen zugänglich ist
  • Foyer- und Verkehrsräume, die für kostenfreie Kulturangebote genutzt werden können

Begründung:

Der erneute Beschluss pro Bau eines Konzerthauses für Bayern ist begrüßenswert. Kulturbauten der Zukunft müssen dabei sowohl Räume für die Spitzenkultur als auch öffentliche Räume für alle sein. Das hat die Staatsregierung laut Ministerratsbericht vom 11. Juni1 erkannt. Nun gilt es, diese Erkenntnis zügig in die Tat umzusetzen. Wenn Staatminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Interview (Süddeutsche
Zeitung, 11. Juni) von „den hängenden Gärten des Werksviertels“ spricht, müssen diese Visionen fester Bestandteil der Neuplanungen sein.2
Nach der jahrzehntelangen und zähen Diskussion um ein Konzerthaus für Bayern, die 2022 in der Denkpause von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gipfelte, gilt es nun, die breite Zivilgesellschaft wieder für dieses Projekt zu begeistern. Dafür muss schon in der Planung deutlich werden, dass das Konzerthaus München ein Dritter Ort für die gesamte Bevölkerung ist. Dritte Orte sind Räume, die als öffentliche Treffpunkte für soziale und kulturelle Interaktionen genutzt werden können. Begegnungen, Austausch und gemeinschaftliche Aktivitäten – dafür bieten sie Platz und fördern die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Das Konzerthaus muss deshalb sowohl als Kulturort für die Grundschule nebenan als auch für die Freundinnen und Freunde der klassischen Musik gebaut werden.

Als renommierte Beispiele von begehbarer Dacharchitektur bei Kulturgebäuden sind das Neue Opernhaus in Oslo, Norwegen3, das Cultural Center and Historical Archive in Córdoba, Argentinien4, das NEMO Science Museum in Amsterdam, Niederlande5 oder auch das John Randle Center for Yoruba Art & Culture in Lagos, Nigeria6, zu nennen. Ähnliche Architekturlösungen lassen sich mit der Idee der „hängenden Gärten“ zu einer begehbaren und öffentlichen Grünfläche auf dem Dach des Konzertsaals weiterentwickeln, eine öffentlich von außen zugängliche Dach-Grünfläche vergrößert den öffentlichen Grünraum. Die künftige Nutzung des gesamten Gebäudes und die anvisierte offene Programmatik müssen schon im Raumprogramm mitgedacht werden. Durch eine kluge Planung der Foyer- und Verkehrsflächen können kostenfreie Kulturangebote, z. B. in der Mittagszeit, realisiert werden, ohne auf die enge Taktung der Ein-Bühnen-Planung Einfluss zu nehmen. Dies wird z. B. im Amsterdamer Concertgebouw mit den „Lunchkonzerten“ seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.7


1https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-11-juni-2024/?seite=5062
2https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-konzerthaus-markus-blume-interview-lux.WEqHUkoyXPZPzP9SmkxfbL
3https://de.wikipedia.org/wiki/Opernhaus_Oslo
4https://www.dezeen.com/2017/03/04/cordoba-cultural-centre-features-wavy-roof-people-walk-across-architecture-cultural-spain/
5https://www.viajaramsterdam.com/museo-de-la-ciencia-nemo/
6https://www.johnrandlecentre.org/jkr-centre
7https://www.concertgebouw.nl/en/lunchtime-concerts

Schriftliche Anfrage „Fakten, Zahlen, Eckdaten und Inhalte der „Museumsoffensive“ 2024 sowie weiterer in der Kulturkabinettsitzung angekündigter Maßnahmen“

Am 11.06.2024 skizzierte die Staatsregierung im Bericht aus der Kabinettsitzung unter dem Begriff „Museumsoffensive“ zahlreiche Maßnahmen für die 18 staatlichen Museen in Bayern. Die Museen sollen laut dieser Pressemitteilung zu Verbünden zusammengeführt werden. Im Zuge dessen sollen die Organisationsstrukturen gestrafft und die Häuser entlang der inhaltlichen Profile gebündelt werden. Eine Digitalisierungsoffensive an den Museen ist ebenfalls Teil der vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verkündeten Pläne: Endlich soll es auch in Bayern nutzerfreundliche Onlinetickets und WLAN an allen staatlichen Museen geben. Mit der Einrichtung eines Service- und Kompetenzzentrums für kulturelle Teilhabe an Museen realisiert die Staatsregierung endlich eine zentrale Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer besseren Bündelung der Kompetenzen im Bereich der kulturellen Bildung. Zahlreiche Details blieben bei der Ankündigung des Ministerrats jedoch unklar.

Antwort der Staatsregierung:

1. Kosteneinsparungen und Kostensteigerungen

1.1 Welche kulturpolitischen Ziele verfolgt die Staatsregierung mit der im Rahmen der Museumsoffensive angekündigten Trennung von künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung (bitte mit Angabe der bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung eines Museums und der in Zukunft ggf. anders gestellten Anforderungen und der bisherigen Eingruppierungen kaufmännischer Leitungen sowie der zukünftigen Eingruppierungen, falls notwendig bitte nach Institution aufschlüsseln)?

Die angekündigte Museumsoffensive beinhaltet u. a. das Vorhaben, die Leitungsstrukturen in den geplanten Verbundstrukturen so zu gestalten, dass die künstlerischen und finanziellen/verwaltungstechnischen Leitungsaufgaben getrennt wahrgenommen werden. Ziel dieser Aufteilung ist es, der künstlerischen Leitung zu ermöglichen, sich ausschließlich auf die gesamtstrategischen und künstlerisch-kuratorischen Leitungsaufgaben zu konzentrieren, während die Verwaltungsaufgaben von einer Person mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis verantwortet werden. Damit werden zeitgemäße und moderne Governance-Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, die Anforderungen an Museen des 21. Jahrhunderts zu er- füllen. Bislang lag an den staatlichen Museen und Sammlungen eine Aufteilung der Leitungsverantwortlichkeiten in diesem Sinne nicht vor. Die Frage nach den bisher gestellten Anforderungen an eine kaufmännische Leitung und nach der bisherigen Eingruppierung erübrigt sich deshalb. Die künftige Eingruppierung der Leitungsfunktionen wird im Lauf des anstehenden Prozesses auf Grundlage des konkreten Aufgabenprofils geklärt.

1.2 Welche Kostensteigerungen oder Kosteneinsparungen sind mit der Straffung von Organisationsstrukturen und der Zusammenlegung der Häuser anhand ihres inhaltlichen Profils verbunden (bitte nach Institution aufschlüsseln und erwartete Kostensteigerungen oder -einsparungen pro Institution prognostiziert in Euro angeben, gerne tabellarisch)?

Die Weiterentwicklung der staatlichen Museumslandschaft auch hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur dient dem Ziel, das Potenzial der staatlichen Museen und Sammlungen im internationalen Wettbewerb v. a. hinsichtlich Sichtbarkeit, Markenbildung und Publikumszahlen voll auszuschöpfen und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Das Vorhaben verfolgt also inhaltliche Ziele unter Zugrundelegung der im Haushalt veranschlagten Stellen und Mittel.

1.3 Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur bayerischer Museen, sowohl für das Publikum als auch für feste und freie Mitarbeitende, sind geplant (bitte mit Angabe des veranschlagten bzw. erwarteten Kostenrahmens, eventuell notwendiger zusätzlicher Stellen und des Erfüllungsortes, gerne tabellarisch)?

Mit der Digitalisierungsoffensive unterstützt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die staatlichen Museen und Sammlungen auf ihrem Weg in die digitale Transformation. Zentrale infrastrukturelle Maßnahmen sind die Ausstattung aller staatlichen Kunstmuseen in den Besucherflächen mit WLAN, ein flächendeckendes Onlineticketing in den staatlichen Kunstmuseen sowie ein Relaunch der Webseiten der Museen nach einheitlichen modernen Standards v. a. mit Fokus auf digitaler Barrierefreiheit. Die Infrastrukturmaßnahmen versetzen die Häuser in die Lage, verstärkt digitale Angebote für das Museumspublikum zu entwickeln und verlässlich bereitzustellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Infrastrukturmaßnahmen eine Professionalisierung des Arbeitsumfeldes. Der Prozess zum Ausbau der Infrastrukturmaßnahmen wird aktuell aufgesetzt.

2. Steigerung der Attraktivität der Begegnungsorte

2.1 Mit welchen konkreten Maßnahmen soll an den staatlichen Museen die Attraktivität der Erlebnis- und Begegnungsorte im Sinne sogenannter „Dritter Orte“ gesteigert und explizit zusätzlich zum bisherigen auch ein neues Publikum erreicht werden (bitte nach Institution, einzelnen Maßnahmen, Zielgruppen der Maßnahmen, anvisierter Zahl der Besuche bisher nicht erreichter Personen sowie den jeweiligen Kosten aufschlüsseln, dabei bitte auch auf ggf. notwendige neue Personalressourcen eingehen, gerne tabellarisch)?

Mit dem Investitionsprogramm Kulturelle Teilhabe unterstützt das StMWK die staatlichen Museen und Sammlungen auf dem Weg einer Öffnung für ein vielfältiges Publikum, einer noch stärkeren Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Bildungsakteure, die ihre Zugänglichkeit für möglichst viele weiterentwickeln und ihr Potenzial als Akteure des Wandels entfalten. Das Programm dient vornehmlich zur
Bereitstellung guter Rahmenbedingungen zur Erfüllung der genannten Aufgaben. Die staatlichen Museen und Sammlungen sollen mit diesem Programm dazu ermutigt werden, Voraussetzungen für Aufenthaltsqualität und Maßnahmen zu entwickeln, die ein möglichst breites Publikum anziehen, niedrigschwellige Zugänge und Kommunikationsräume schaffen, Begegnung und Austausch, Teilhabe und Mitbestimmung fördern und dazu führen, dass Museen gesellschaftliche Ankerpunkte werden. Das Programm wird unter Einbindung der Museen konkretisiert.

2.2 Wie viele Mittel werden in die neuen Dauerausstellungen, insbesondere mit Blick auf Generationengerechtigkeit, Teilhabe und Barrierefreiheit, fließen (bitte nach Institution aufschlüsseln, bitte tabellarisch)?

Bei der Erneuerung der Dauerausstellungen der staatlichen Museen und Sammlungen handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im Rahmen der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ausgabemittel fortlaufend verwirklicht wird. Die Höhe der bereitgestellten Mittel wird sich nach den im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen richten. Eine Vorfestlegung der Mittelverteilung erfolgt nicht.

2.3 Sind Öffnungen der Häuser, beispielsweise im Sinne von öffentlicher Nutzung von Aufenthalts- und Verkehrsflächen im Museum, geplant, um „Dritte Orte“ als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu schaffen?

Vergleiche Antwort zu Frage 2.1.

3. Bayerischer Kunstpreis
3.1 Welche Summen sollen jährlich insgesamt für die Vergabe eines Bayerischen Kunstpreises veranschlagt werden (bitte nach Preiskategorien sowie Bekanntmachung, Kosten für Jury, Organisation, Protokoll/Veranstaltung aufschlüsseln, bitte tabellarisch) ?
3.2 Welche Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung bereits bestehender Preise hat diese Änderung (falls zutreffend, bitte mit Angaben der Preise und der Bereiche, die zukünftig eine geringere Ausstattung zu erwarten haben, dabei neben Preisgeldern auch auf weitere Kosten rund um die jeweiligen Preise eingehen, gerne tabellarisch)?
3.3 Auf Basis welcher Kriterien wird die Jury bestimmt, die über die Vergabe des Bayerischen Kunstpreises entscheidet (bitte mit Angabe der Jurygröße, Berufung der Jury etc.)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bayerische Kunstpreis soll in verschiedenen Kategorien besondere Persönlichkeiten auszeichnen, die sich in herausragender Weise in Bayern um die Kunst verdient gemacht haben. Die Staatsregierung möchte damit die beeindruckende Vielfalt der bayerischen Kunst- und Kulturlandschaft vermitteln und den dahinterstehenden Personen sichtbar ihre Wertschätzung ausdrücken. Die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Kunstpreises wird derzeit ausgearbeitet. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich.

4. Kulturbus
4.1 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an das Museumspädagogische Zentrum bezüglich der Bereitstellung eines Kulturbusses?

Der Einstieg erfolgt mit der Konzeption des Kulturbusses durch das Museumspädagogische Zentrum als Pilotbus für den Museumsbereich, der künftig Schulen und weitere Zielgruppen besucht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Pilotbusses wird in der Konzeptionsphase in Abstimmung mit den beteiligten Projektpartnern erfolgen. Wichtig ist, dass es sich um ein modulares und ausbaufähiges Modell handelt.

4.2 Wie plant die Staatsregierung zu evaluieren, ob das Projekt erfolgreich ist (bitte mit Angabe konkreter Kriterien)?

Eine Festlegung von Kriterien für den Erfolg des Projekts kann erst erfolgen, wenn die konkrete Ausgestaltung des Pilotbusses für den Museumsbereich feststeht.

4.3 Welche Mittel werden für den Kulturbus veranschlagt (bitte mit Angabe der antizipierten Personal-, Anschaffungs-, Öffentlichkeitsarbeits- sowie sonstiger laufender Kosten, bitte tabellarisch)?

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb des Kulturbusses werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

5. Pilotversuch Digitalisierung
5.1 Welche fünf Museen sollen als Pilot für die digitale Transformation ausgewählt werden (bitte begründen mit Angabe herangezogener Entscheidungskriterien)?

Die Auswahl der Pilotmuseen erfolgt im Rahmen der in der Museumsoffensive geplanten Verbundstruktur der Museen.

5.2 Welche Anforderungen stellt die Staatsregierung an „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ und an den Pilotversuch (bitte mit Angabe der Kriterien, an denen die Erfüllung der Anforderungen gemessen wird)?

Die Digitalkuratoren gestalten in den Museumsverbünden die digitale Transformation im Museumsbereich. Fokus der Arbeit soll auf der Entwicklung digitaler und hybrider Veranstaltungen, Ausstellungen und Formate, der Entwicklung nutzerzentrierter Anwendungen der digitalen Kulturvermittlung und der nachhaltigen Implementierung sowie Weiterentwicklung von Digitalstrategien liegen.

5.3 Wie viele zusätzliche Stellen für „Digitalkuratorinnen und -kuratoren“ sollen geschaffen werden (bitte mit Angabe der Anzahl der Vollzeitäquivalente [VZÄ] sowie der Eingruppierung, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Digitalkuratoren neu veranschlagt.

6. Service- und Kompetenzzentrum
6.1 Wie viele Vollzeitäquivalente sollen dem angekündigten Service- und Kompetenzzentrum für kulturelle Teilhabe an Museen jährlich zur Verfügung gestellt werden (bitte mit Angabe der Eingruppierung und etwaiger Befristungen, ggf. tabellarisch)?

Im Stellenplan des Kap. 15 05 sind im Haushalt 2024 vier Stellen der Entgeltgruppe E 13 für Teilhabekuratoren neu veranschlagt.

6.2 Welche Aufgaben wird das Service- und Kompetenzzentrum konkret erfüllen?

Übergeordnetes Ziel ist die Begleitung und Unterstützung der staatlichen Museen mit dem Ziel einer weiteren Öffnung der Häuser in die Gesellschaft und in den öffentlichen Raum. Die Fach- und Servicestelle für Kulturelle Teilhabe am Museumspädagogischen Zentrum dient dabei als Impulsgeber, Prozessbegleiter und Berater von Leuchtturmprojekten an den Pilotmuseen. Ziel ist es, kulturelle Teilhabe als Querschnitts- und
Leitungsaufgabe zu verankern und gemeinsam in einem partizipativen Prozess Leitlinien und Zielvorstellungen sowie geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln. Pilotvorhaben und -einrichtungen sollen in ihrer Vorreiterrolle zu Impulsgebern für die anderen staatlichen Museen im Bereich der kulturellen Teilhabe werden.

6.3 Wie hoch sind die aktuell veranschlagten und zukünftig prognostizierten Mittel für das angekündigte Service- und Kompetenzzentrum pro Jahr (gerne tabellarisch, wenn möglich im Ausblick für die kommenden fünf Jahre)?

Die Ausgaben für das künftige Service- und Kompetenzzentrum werden sich im Laufe der Umsetzung des Projekts konkretisieren.

7. Kulturtourismusinitiative
7.1 Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Besuchszahlen und der Erreichung neuer Zielgruppen sind im Rahmen der Kulturtourismusinitiative geplant?
7.2 Welche Kosten sind hierfür veranschlagt (bitte mit Angabe geplanter Stellen und Mittel, bitte aufschlüsseln nach Bundesmitteln, Landesmitteln und ggf. kommunalen Mitteln, gerne tabellarisch)?
7.3 Inwieweit werden die bisherigen Initiativen der Staatsregierung, die eigenen Häuser auch international zu vermarkten, wie z. B. die Koordinierungsstelle Kunstareal, in der Kulturtourismusinitiative mit eingebunden?

Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine essenzielle Aufgabe von Museen und Sammlungen ist es, die bayerischen Kulturschätze und die bayerische Geschichte den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern Bayerns aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt näherzubringen. Museen und Sammlungen üben bereits heute eine hohe Anziehungskraft auf Touristen aus, insbesondere die großen Häuser mit nationaler und internationaler Strahlkraft. Um die Potenziale der Museen, auch der kleineren Häuser, noch stärker zu nutzen, strebt das StMWK eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Ressort, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an. Detaillierte Angaben sind aufgrund des sich in der Konzeptionierung befindlichen Prozesses noch nicht möglich. Bestehende erfolgreiche Initiativen und Netzwerke zur internationalen Vermarktung sollen selbstverständlich in die künftigen Überlegungen mit einbezogen werden.

8. Stellenplan
8.1 Welche Stellen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Museumsoffensive im Einzelnen eingeplant (bitte mit Angabe der Tätigkeit, des Einsatzortes, der Eingruppierung und etwaiger Befristung, gerne tabellarisch)?

Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind folgende Stellen für die Museumsoffensive neu veranschlagt; die genaue Verwendung der Stellen wird im Rahmen des anstehenden Prozesses festgelegt werden:

20242025
1 × A 13
2 × A 111 × A 11
4 × A 103 × A 10
2 × AT
1 × E 14
2 × E 13
1 × E 11
1 × E 91 × E 9
1 × E 6

8.2 Werden daneben Stellen abgebaut oder umgeschichtet (bitte nach Institution aufschlüsseln, gerne tabellarisch)?

Ein Abbau von Stellen ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zur Umschichtung von Stellen kann sich im Laufe des Projekts ergeben, Festlegungen hierzu bestehen jedoch nicht.

8.3 Wurden für einen der im Zusammenhang mit der Museumsinitiative neu geschaffenen Haushaltstitel bereits bestehende Haushaltstitel gestrichen oder ist dies geplant (wenn ja, bitte mit Angabe der TG, bitte tabellarisch)?

Zur Umsetzung der Museumsoffensive wurden keine neuen Haushaltstitel geschaffen. Eine Streichung bestehender Haushaltstitel ist nicht geplant.

Antrag „Gleiches Geld für gleiche Kulturarbeit: Popularmusik-Festivals künftig finanziell unterstützen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm für Popularmusik-Festivals
in Bayern zu entwickeln.

Begründung:

Bayern ist Kulturstaat. So versichert es uns nicht nur die Bayerische Verfassung in Art. 3, sondern auch kürzlich Staatsminister Markus Blume. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 15.04.2024 ebenso wie in den Haushaltsdebatten zum Doppelhaushalt 2024/2025 zeigte er sich zu Recht stolz ob des hohen Kultur-Fördervolumens im Freistaat, das die kulturelle Vielfalt sicherstellen soll.

Bayerns Unterstützung für Kunst und Kultur spiegelt sich auch im Etat für Musikfestivals und musikalische Veranstaltungen wider. 3,8 Mio. Euro stellte der Freistaat hierfür im vergangenen Jahr zur Verfügung. Es wurde eine Vielzahl an Musikfestivals und Konzerten unterstützt – trotz der wiederholten Betonung der Wichtigkeit der kulturellen Vielfalt hat eine Gruppe von Musikfestivals bisher leider keinerlei Zugang zu staatlicher Musikfestival-Förderung: Popularmusik-Festivals und Popularmusik-Live-Veranstaltungen sind qua Förderrichtlinien von der Förderung ausgeschlossen. Sie müssen sich an die Bundesebene wenden: die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth hat ein Förderprogramm initiiert, das Musikfestivals im Bereich Popularmusik unterstützt. Das Programm ist hocherfolgreich und war vielfach überzeichnet. Der Bedarf ist also da.

Kultur ist Ländersache: eine Unterstützung für Popularmusik-Festivals wie die des Bundes ist in Bayern dringend nötig, um die musikalische Vielfalt in Landesverantwortung zu sichern und den Nachwuchs vor Ort in Bayern adäquat zu unterstützen: Seit der Pandemie vertrauen Veranstalterinnen und Veranstalter mehr und mehr auf schon etablierte Namen, oft auf Kosten lokaler Newcomerinnen und Newcomer. Unter einem zudem enorm gestiegenen Kostendruck leiden besonders ländliche Regionen mit wenig kultureller Infrastruktur. Die sich immer weiter verschärfende finanzielle Situation der Popularmusik, gepaart mit dem Fehlen eines Förderprogramms der Staatsregierung gefährdet so die lokale und regionale musikalische Pluralität in Bayern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Geplanter Rückzug der LfA aus der Kulturförderung“

Meine Kollegin Stephanie Schuknecht fragt die Staatsregierung:

Welche Summe wurde seit dem Jahr 2016 durch die LfA Förderbank Bayern insgesamt für Kulturförderung verausgabt, wie ist der in der Kunstszene besorgt aufgenommene Rückzug der LfA aus der Kulturförderung, insbesondere aus der Mikroförderung von Zuschüssen bis 2500 Euro, begründet, welches Alternativprogramm bietet die Staatsregierung denjenigen Menschen, die bisher durch die LfA Zuschüsse gefördert wurden, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerungen des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, „in Bayern wird bei Kunst und Kultur nicht gespart!“ (Süddeutschen Zeitung vom 11.06.2024)?

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