Gesetzentwurf: Novelle Bayerisches Rundfunk- und Mediengesetz
2021 sollte der Rundfunkrat alle gesellschaftlichen Gruppen repräsentieren – und niemanden bevorzugen. Derzeit erinnert die Zusammensetzung des Rates eher an ein Gremium der 1950er: Männer und Mauscheln – geht! Möglich wurde das durch die Aufweichung des bayerischen Rundfunk- und Mediengesetzes und eine Gesetzeslücke bei der Unvereinbarkeits-Regelung. Wir Landtags-Grüne wollen mit unserem Gesetzentwurf die Gremien gerechter machen.
Achtung: wer Transparenz und Gerechtigkeit will, bekommt nicht immer alles in mundgerechten Häppchen geliefert. Beim Bayerischen Rundfunk- und Mediengesetz gilt wie bei einem spannenden Beziehungsstatus „it’s complicated“! Damit Du nicht verzweifeln musst, gibt es hier gleich mal zwei Links zu den Haupt-Themen, die wir Grüne im Landtag Bayern gerne verbessern möchten:
- Geschlechtergerechtigkeit und Parität im Rundfunkrat
- Unvereinbarkeits-Regelung: gleiche Pflichten für sogenannte „staatsnahe“ und andere Rundfunkrats-Mitglieder
- gerechte Repräsentation aller Teile der Gesellschaft
Geschlechtergerechtigkeit und Parität im Rundfunkrat
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist im männerdominierten BR-Rundfunkrat, ebenso wie im Medienrat, weit von der Realität entfernt. Sämtliche Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse und der Vollversammlung des Rundfunkrates sind männlich – von Geschlechtergerechtigkeit fehlt hier jede Spur! Eine einzige Frau – die Schriftführerin – macht den so mit 8 Männern besetzten Ältestenrat auch nicht zu einer Paritäts-Veranstaltung. Dabei wissen doch alle: gemischte Teams arbeiten einfach viel besser und haben bessere Ergebnisse! Im Medienrat ist die Situation nur marginal besser: 14 Vorsitzposten, davon 3 von Frauen besetzt.
Die fehlende Geschlechterparität in den Gremien des Rundfunk- und Medienrats ist auf eine bewusste Aufweichung der vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten „ZDF-Urteil“ vorgeschriebenen Paritäts-Regelung im bayerischen Rundfunkgesetz und im Mediengesetz zurückzuführen. – Wer das Gesetz in Bayern damals wohl angepasst hat, damit Frauen endlich mehr Gehör finden…hm…let me think…wer hat hier nochmal die letzten Jahrzehnte regiert?!
Jahrzehntelanges CSU-Versagen
Wir Grünen haben jedenfalls keine Geduld mehr, weitere Jahrzehnte zu warten, bis Männer und Frauen endlich überall gleichgestellt sind! Und hey: das Bundesverfassungsgericht findet das auch! Darum fordern wir in unserem Gesetzesentwurf eine Änderung von Rundfunk- und Mediengesetz. Aktuell ist zwar eigentlich vorgesehen, dass bei neuen Mitgliedern im Rundfunkrat auf einen Mann kein Mann folgen darf. Es steht da aber „soll“ im Gesetzestext. Stellt Euch mal vor, wir hätten das bei Ampeln: „Du sollst bei Rot bitte halten. Also…wenn’s grad passt und nicht stört. Folge der Soll-Regelung: Ein DIN-A4 Blatt mit Floskeln genügt, und schwupp, schon sitzen neue Männer drin, im Rat.
Beliebte Ausreden, warum man leider einen Mann schickt:
- „Wir haben leider nur Männer“ (Dabei setzt sogar die katholische Kirche, die im Rundfunkrat gut vertreten ist, dank öffentlichen Drucks immer mehr auf Gleichstellung.)
- „Alle unsere Präsidenten sind männlich“ (Hey, schon mal was von paritätischer Führung gehört? Keiner sagt, dass es keine Präsidentinnen geben darf und keiner schreibt vor, dass man unbedingt den Präsidenten schicken müsste – eine andere Person dürft Ihr auch in den Rundfunkrat schicken!)
- „Keine Frau wollte“ (Ja, Leute, da muss man Frauen von Anfang an empowern, fördern, coachen. Klar machen, dass es wichtig ist. Und ihnen Jobs abnehmen und Zeit schenken! Dass man neben Care-Arbeit und Vollzeit-Job vielleicht nicht noch ehrenamtlich in ein Gremium will, nur weil das Bundesverfassungsgericht Parität vorschreibt, ist klar. Es sagt aber niemand, dass man als entsendender Verband nicht z.B. Kinderbetreuungskosten erstatten dürfte, um so den Weg für mehr Frauen frei zu machen – auch ohne Rundfunkrat übrigens.)
Die „Wenn wir die Augen einfach zu machen, dann wird das schon irgendwie, irgendwann gerecht“- Haltung ist jedenfalls so gar keine Lösung.
Zukunft gestalten statt Mangel verwalten
Stattdessen muss Parität bei der Besetzung gelten – Punkt. Auch die Führungsebene braucht dringend eine dicke Prise Geschlechtergerechtigkeit! Frauen in Führung – eh klar! Dabei fordern wir Grüne noch nicht mal Mindest-Parität, sondern „nur“ 50/50: Posten der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Ausschüssen und Voll-Gremium in Rundfunk- und Medienrat gilt es in Zukunft gleichberechtigt unter Frauen und Männern aufzuteilen.
Gleiches Recht für alle im Rundfunkrat?
Was ebenso unverständlich bleibt: Wieso gelten im Bezug auf die Unvereinbarkeit – sehr schick Inkompatibilität genannt – für den Rundfunkrat unterschiedliche Regeln für sogenannte „staatsnahe“ und „staatsferne“ Personen? Wieso dürfen sich also eine „staatsnahe“ Personen, wie z.B. Abgeordnete, durch eine Gesetzeslücke schummeln und sich so Zugang verschaffen, wo für andere gilt „in Deinem Fall bitte draußen bleiben“?
Was ist die Inkompatibilitätsregel?
Eigentlich soll durch diese Unvereinbarkeits-Regel verhindert werden, dass wirtschaftliche oder private Interessen der Mitglieder die Entscheidungen im Rat beeinflussen. So dürfen etwa aktuelle Angestellte des Bayerischen Rundfunks nicht im Rundfunkrat sitzen, bei ehemaligen angestellten gilt eine Sperrfrist. Auch Menschen, die für Privatfunk arbeiten haben in einem Gremium, das über Wohl und Wehe unseres Öffentlich Rechtlichen entscheidet und auch sensible Interna und Strategien bespricht, laut Gesetz nichts verloren. – Wenn …
… ja, wenn sie nicht Landtagsabgeordnete sind!
Echt ärgerlich wurde dieses Schlupfloch, als bei der Neuentsendung der vom Bayerischen Landtag entsandten Mitglieder nach der Landtagswahl 2018 eine Person, die im Landtag sitzt, in den Rundfunkrat entsendet wurde, die:
alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer privaten Mediengruppe ist. So der Handelsregister Auszug, den ich im Zuge der Debatten um diesen Fall extra besorgt hatte.
Interessenskonflikt ist eigentlich verboten. Trotzdem sitzt dieser Mensch noch als Mitglied des BR-Rundfunkrates in jeder Sitzung, hört mit, entscheidet mit, wählt mit. Obwohl hier eine Interessenkollision mehr als naheliegend sein sollte, greift die Unvereinbarkeitsregelung in diesem Fall nicht. Denn es handelt sich ja um eine „staatsnahe“ Person, die vom Landtag entsandt worden ist.
Wäre dasselbe Rundfunkratsmitglied vom Bauernverband oder der Kirche entsandt worden, dann wäre ihm die Mitgliedschaft aufgrund Inkompatibilität verwehrt worden. – Wem das zu kompliziert ist, der kann es im Gesetzestext nochmal nachlesen:
Art. 5a – Allgemeine Regelungen für Rundfunkrat und Verwaltungsrat
- (1) 1Dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat dürfen vorbehaltlich Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 (…) nicht angehören:
- 1.Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags oder eines Landesparlaments,
- 2.Mitglieder der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder der Regierung eines Landes,
- 3.hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Leitungsebene,
- 4.Mitglieder im Vorstand einer politischen Partei auf Bundes- oder Landesebene,
- 5.Angestellte oder ständige Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks,
- 6.Personen, die den Organen eines anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters oder einer Landesmedienanstalt angehören.
Art. 6 Kontrollrecht und Zusammensetzung des Rundfunkrats, Verordnungsermächtigung (gekürzt auf die in Art. 5a erwähnten Ausnahmen – Volltext siehe Link)
- (…)
- (3) 1Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus:
- 1.zwölf Vertretern des Landtags, die dieser entsprechend dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt; jede Partei und sonstige organisierte Wählergruppe stellt mindestens einen Vertreter;
- 2.einem Vertreter der Staatsregierung;
- (…)
- 5.je einem Vertreter des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Gemeindetags;
- (…)
Sehr Ihr das Problem?! – Deshalb fordern wir in unserem Gesetzesentwurf, dass die Unvereinbarkeitsregelung auf alle potenziellen Mitglieder des Rundfunkrates ausgeweitet wird – egal, ob staatsfern oder nicht!
Wieso wir eine regelmäßige Überprüfung der Zusammensetzung brauchen
Aktuell sitzt im Rundfunkrat des BR genau eine Person für Migrationsverbände – 1 von 50. Das entspricht 2%. In Bayern leben aber über 25% Menschen mit Migrationshintergrund. LGTBIQ* Personen sind im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, anders als in den Rundfunkräten einige anderer Landesrundfunkanstalten, überhaupt nicht vertreten. Auch die Jugend ist mit einer Person eher schlecht als recht repräsentiert. Außerdem bin ich mit meinem 46 Jahren die zweitjüngste in dem sehr männlichen, sehr überalterten Gremium. Und nein, die Jugendvertretung ist nicht jünger als ich – seufz.
Damit die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichturteils zum ZDF-Staatsvertrag – das darüber hinaus allgemeine Regeln zur Staatsferne in Gremien von Rundfunkanstalten aufstellt – erfüllt werden, muss die Zusammensetzung des Rundfunkrats regelmäßig überprüft werden. Dabei sollte im Vordergrund stehen: Werden alle gesellschaftlichen Gruppen gleichmäßig im Rundfunkrat repräsentiert? Wichtig ist, dass diese Überprüfung nicht wie bisher nach Gutdünken und persönlicher Einschätzung erfolgen sollte. Wir brauchen eine institutionalisierte und regelmäßige Überprüfung der Zusammensetzung des Rundfunkrates. Nur so kann garantiert werden, dass der Rundfunkrat immer einen Querschnitt der Bevölkerung abbildet.
Die Erste Lesung zu unserem Gesetzesentwurf – aus der Landtagssitzung vom 2. Dezember 2020 – hier zum Nachhören: