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Antrag „Gleiches Geld für Frauen in Filmberufen: Anreizmodell für Projekte mit geschlechtergerechter Mittelverteilung entwickeln!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die geschlechtergerechte Vergabe1 von Fördermitteln für die Stoff- und Projektentwicklung, für die Förderung zur Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und -serien und für andere innovative audiovisuelle Vorhaben sowie immersive audiovisuelle Inhalte durch den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) sicherzustellen.

Die Förderrichtlinien sollen dabei um ein Anreiz-Modell erweitert werden, welches Produktionen einen Bonus zusichert, wenn die Mittel, die an Frauen fließen mindestens genauso hoch sind wie die Mittel, die Männern zu Gute kommen.

Darüber hinaus  wird der FFF Bayern dazu verpflichtet, alle zwei Jahre über die Wirksamkeit der obigen Maßnahme in Hinblick auf geschlechtergerechte Mittelvergabe zu berichten. Dieser Bericht soll digital und öffentlich zugänglich sein und die Entwicklung der Geschlechterverteilung in den kreativen, unternehmerischen und administrativen Schlüsselrollen sowie die Entwicklung des Gender-Pay-Gap unter allen Beschäftigten der geförderten Projekte darstellen.

1 Eine geschlechtergerechte Mittelvergabe meint dabei, dass die Fördergelder des FFF in den verschiedenen Förderprogrammen zu mindestens 50% an Frauen vergeben werden.

Begründung:

„Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern), in dem neben dem Freistaat Bayern öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten zusammenwirken, hat die Aufgabe, eine quantitativ und qualitativ hochwertige Filmförderung in Bayern durchzuführen sowie zusätzliche Serviceleistungen für die Filmbranche anzubieten. Damit soll eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Film- und Fernsehlandschaft in Bayern geschaffen und ausgebaut werden.“1 , so die Selbstbeschreibung der Aufgabe des FFF Bayern. Die bayerische Filmbranche ist trotz vieler Bemühungen nach wie vor eine Branche, in der Frauen, vor allem im Führungs- und Entscheidungspositionen, unterrepräsentiert sind.2 In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns als Land nicht leisten, diese Branche für die Hälfte der Bevölkerung – Frauen – nicht attraktiver zu machen. Aber auch um die Vielfalt künstlerischen Schaffens und die verschiedenen Perspektiven unserer Gesellschaft im prägenden Medium Film abzubilden und dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen ist es Aufgabe der Staatregierung, dem Missverhältnis in Repräsentanz und Führung von Frauen, aber auch bei der Vergabe öffentlicher Mittel an alle Teile der Gesellschaft zu gleichen Teilen, durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Schon seit Jahren wächst die Zahl der Absolventinnen von staatlichen Filmhochschulen, dass Frauen in der Branche dennoch unterrepräsentiert ist daher nicht länger hinnehmbar. Studien aus unseren europäischen Nachbarländern zeigen deutlich, dass Frauen immer noch die kleineren Budgets bekommen3 ,4 – es gibt keinen Anlass, davon auszugehen dass die Situation in Bayern eine andere ist. Verlässliche Zahlen gibt es leider nicht, da der FFF Bayern dazu keine Statistiken erhebt. Zahlen zu Frauen in unternehmerischer Verantwortung und der Mittelvergabe an diese liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht vor. Die geschlechtergerechte Vergabe von öffentlichen Geldern ist eine Notwendigkeit, um dafür zu sorgen, dass auch Frauen in der Filmbranche echte Karriereperspektiven haben. Gerade in Bayern ist dies unbedingt notwendig, denn Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen, Mütter von mehr als einem Kind sind zu 80% in Teilzeit5, wichtige Fachkräfte – die Absolventinnen der einschlägigen Studiengänge – gehen der Branche und der Filmkunst als Arbeitskraft und als Stimme so verloren. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern – auch in der Filmbranche.

Auch den oft menschen-unfreundlichen Arbeitsverhältnissen kann mit dieser Maßnahme langfristig entgegengewirkt werden: familienunfreundliche Arbeitszeiten und schlechte Planbarkeit sind auch in der Filmbranche nicht in Stein gemeißelt. Frauen, die in unserer Gesellschaft immer noch den größten Teil der Care-Arbeit leisten, haben eine hohe Motivation, diese Bedingungen langfristig und nachhaltig zu verändern.

Auch auf europäische Ebene laufen aktuell Verhandlungen für eine Gender Budgeting Analyse. Der Freistaat Bayern sollte heute schon seine Förderpolitik und seine Arbeit in der Gesellschafter-Versammlung des FFF auf geschlechtergerechte Vergabe von Mitteln ausrichten, wenn auch am Filmstandort Bayern künftig große, europäische Ko-Produktionen entstehen sollen.

Eine Förderung von guten, spannenden Stoffen, aus denen sich gute, spannende, anspruchsvolle und erfolgreiche Filme realisieren lassen, wird bei über 50% hochqualifizierten Berufsanfängerinnen, die aus dem Studium kommen, dann resilienter aufgestellt, wenn sich diese Frauen nicht in den Jahren nach dem Studium aus der Branche verschwinden, sondern gezielt an Bord von Projekten geholt und mit der Hälfte der Mittel bedacht werden. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass Männer die besseren Filme machen, deshalb tut eine Quotierung der Fördermittel der Qualität bayerischer Filme keinen Abbruch.   


1 https://www.fff-bayern.de/de/fff-bayern/organisation.html
2 https://rm.coe.int/female-professionals-in-european-film-production-december-2021/1680a4d30a
3 https://www.filminstitutet.se/globalassets/_dokument/sfi-gender-equality-report-2018—lowres.pdf
4https://filminstitut.at/wp-content/uploads/2022/12/GenderReport-EN_220x297_2022_Web_DP.pdf
5https://www.ifb.bayern.de/zahlenundfakten/neue/35797/index.php