Schlagwortarchiv für: Migration, Flucht und Asyl

Support for artists from Ukraine, Russia and Belarus

You are an artist fleeing the the war in Ukraine or political suppression and prosecution in Belarus or Russia and seeking help? You work in the creative industry and want to help? You want to donate to projects supporting Ukrainian artists or support Ukrainian artists in another way? – Here are some resources, that might be helpful!

Resources for artists fleeing the war in Ukraine or political suppression and prosecution in Belarus or Russia and seeking help in:

Germany: Students, professional artists, dancers

Austria Belgium Bulgaria Czech Republic Estonia Finland France Georgia Greece Hungary Italy Latvia Lithuania Netherlands Romania Poland Slovakia Slovenia Spain Sweden Switzerland

Other helpful resources – Here

I work in the creative industry and would like to help! – Click Here

I would like to donate to projects supporting Ukrainian artists or support Ukrainian artists in another way – Click Here


Germany: Resources for art students

For whom? Refugee artists and their families from Ukraine

What? Contact point between refugee artists and the cultural scene in Baden-Württemberg, further contacts, initial helpline, intercultural support

For whom? Ukrainian scholars in the historical sciences (also art history)

What? Program to study at the university for six months

For whom? Art students who have fled from the war in the Ukraine

What? Unbureaucratic admission as guest students

For whom? refugee students from Ukraine in the subjects Architecture, Design, Arts, Conservation, Art History and Art Education

What? Continuation of studies as a guest student, as a visiting student or as an enrolled student

For whom? Ukranian Design Students

What? exchange study opportunities in English

For whom? Ukrainian art students fleeing from the war

What? Uncomplicated procedure for admission to the University of Fine Arts

For whom? Ukrainian students in the fields of book design/Graphic Design, Photography, Painting/ Printmaking, Media Art, Art theory

What? Uncomplicated registration for a guest studentship

Germany: Resources for art professionals

For whom? Performing artists who had to flee from Ukraine

What? Contacts and information

For whom? Ukraine Scholars

What? Scholarship and temporarily accomodation in museum apartments

For whom? One Ukrainian refugee artist (with partner or child)

What? Emergency residency months of April and May 2022

For whom? Ukrainian artists (and Russian dissident artists

What? Artist residencies with opportunities for paid professional engagements beginning in May 2022

For whom? Art professionals from Ukraine

What? residency and work studio in march (probably longer), help with bureaucracy, translation, projects, resources

For whom? Ukrainian dancers and artists

What? Double and single rooms for free, supportive connection to local dance artists

For whom? 12 Ukrainian artists

What? Financial support for 5 months and accommodation if necessary

Application only by institutions (proposing artists) not by artists themselves 

For whom? artists and children from Ukraine

What? Offering the services of the 13 youth art schools, studios and workshops, free of charge

For whom?  artists of the performing arts from Ukraine

What? Use of work opportunities, support in project development, room for presentation, funding program incoming April 1st to August

For whom? 3 Ukrainian FLINT* artists with their families

What? Hosting for one month for free, between March-June.

For whom? artists, DJs or journalists

What? Studio time & equipment use, community assistance

Germany: Resources for dancers

For whom? Choreographer/dancer from the Ukraine

What? One residency including scholarship, use of the K3 studios, help in finding accommodation Up to 6 months

For whom? Refugee dancers

What? Support, help in finding accommodation, access to ballet class and training, advice for audition processes


Austria

For whom? Ukrainian artists  

What? Platform connecting the cultural workers from Ukraine with institutions, individuals and initiatives in Austria

For whom? Art students from Ukraine

What? Fifty special study places


Belgium

For whom? Ukrainian and all other non-EU passport-holding art workers and students who are forced to leave Ukraine and who would like to pursue their studies in the curatorial field

What? Application priority track for their one-year postgraduate programme in Curatorial Studies


Bulgaria

For whom? Film industry professionals from Ukraine

What? Accommodation and work


Czech republic

For whom? Artists from Ukraine

What? Temporary accommodation in Prague. Free of charge

For whom? Ukrainian students, academics and families

What? Accommodation in their dormitories and special scholarships, art programmes at the university


Estonia

For whom? Ukranian artists, incl choreographers

What? Resources, Jobs, Shelter

For whom? Ukranian artists, incl choreographers

What? Three Emergency Artist Residencies (One small room per Family) April – June

For whom? Art students fleeing from Ukraine

What? Accommodation and study possibilities, Housing organized for spring semester 2022. Study programmes mostly in English or Russian.


Finland

For whom? Artists displaced due to the war in Ukraine (individuals and families)

What? Residencies and accommodation, short and long stays in Mynämäki and Helsinki


France

For whom? Children and youth from conflict-affected areas, affected contemporary artists or cultural professionals

What? Art programmes to help children adapt to their new environment, temporary shelter

For whom? Ukrainian and Russian artists

What? Hotline, that you can call and get help and information

For whom? Ukrainian artists

What? Information, contacts, help


Georgia

For whom? Ukrainian artists

What? Funding for their residency program, Funding of 2 Ukrainian artists for their workshops, June – September. Duration from 2 weeks – 1 month.

For whom? Artists and art professionals who had to flee the war

What? Art residency and accommodation, flat in central Tbilisi free for up to six months


Greece

For whom? Artists needing refuge from Ukraine

What? Space in Athen


Hungary

For whom? Refugee design and art students

What? Housing and food in Campus dormitory, Opening courses

For whom? Students who had to interrupt their studies due to the war

What? Registration platform for courses, Faculty of Music and Visual Arts. Study programmes in English and Hungarian

For whom? Two Ukrainian artists or curators (and their families)

What? Free accommodations, stipendium and material grand In April and May


Italy

For whom? Researchers, museum curators, and art critics from Ukraine, Russia and Belarus

What? Art History Fellowships Up to one year

For whom? Art historians, heritage scholars and professionals at risk

What? Fellowships


Latvia

For whom? 4 Ukrainian artists

What? Studio, living space, providing support and materials. Free of charge. 4 artists in March, 4 artists in April


Lithuania

For whom? 2-4 artists/with partner or family

What? Emergency residency in Vilnius City, space and dance studios For free at least 3 months

For whom? artists with their families

What? Space and study courses

For whom? 3 Ukrainian artists and families from the war zone

What? Emergency residency, Free accommodation, food, materials 1 month between May – August

For whom? Up to 400 students and 50 lecturers/ researchers fleeing the war

What? Study opportunities, Art programmes at the university


Netherlands

For whom? Art students and researchers fleeing from Ukraine

What? Priority track for application Deadline 03 April 2022


Romania

For whom? Museum specialists from Ukraine

What? Temporary work contracts


Poland

For whom? 2 Artists from Ukraine

What? Art residencies Stay as long as necessary, for free

For whom? Artists in danger from Ukraine

What? Scholarship program One-time intervention scholarships in the amount of 5.000 Zlotys

For whom? Designers and curators from Ukraine

What? Accommodation and salary 1 month with possibility to extend

For whom? Ukrainian artists

What? Welcome people seeking shelter at their local centers for creators, working on launching a long-term financial assistance

For whom? Ukrainian designers, animators, vfx artists

What? Connection to VFX companies, help


Slovakia

For whom? visual or interdisciplinary artists, curators, researchers from Ukraine

What? three-month residency from April till June 2022 in Košice, opportunities for life and work


Slovenia

For whom? young musicians from all over Ukraine

What? Ukrainian MUSIC CAMP in Ljubljana: day to day music lessons, master classes, leadership workshops, an orchestra academy, chamber orchestra academy and concerts

For whom? Ukrainian designers

What? Office spaces


Spain

For whom? One Ukrainian visual artist, illustrator, writer or musician

What? Private room and studio access free of costs Stay up to 3 months


Sweden

For whom? Artists affected by the war

What? Emergency Studio and accommodation Available immediately from March to the end of May. Duration flexible.

Switzerland

For whom? Art students from Ukraine

What? Continuation of studies as visiting students, extramural observers, students


Other helpful resources

I search for employment in the creative sector in Poland and Europe: Architects & designers for Ukraine

I am an artist or cultural worker from UKRAINE and need emergency temporary relocation and hosting: Artists at risk

I am a BELARUSIAN or RUSSIAN DISSIDENT artist or cultural worker subjected to persecution or political threats and need emergency temporary relocation and hosting: Artists at risk

I am an artist or cultural worker who stayed in Ukraine and need immediate financial support for basic needs: Kyiv Biennial emergency support initiative

I am an artist in exile and need funding: Aid A (Aid for artists in exile)

I am an artist under threat and look for fellowship grants and host institutions: Artist Protection Fund

Instagram account with offers of residency, funding or anything for Ukrainian artists in need: forukrainianartists__

Emergency aid up to 200€ for artists still in Ukraine and in need of immediate financial support: PeaceforArt

Database of more than 800 artists and human rights organizations with resources for persecuted artists: Artists at risk connection

Funding for art projects by Ukrainian artists, curators and cultural players in any artistic field: PeaceforArt


I work in the creative industry and would like to help!

I can host UKRAINE-related artists and cultural workers at risk: Artists at risk

I can offer employment in design companies: Architects & designers for Ukraine

I can employ Ukrainian art students searching for an internship: New Media Arts Faculty for Ukraine 

I can hire Ukrainian creatives affected by war: Community Better Us

I want to help saving Ukrainian Cultural Heritage Online: SUCHO

I need funding in order to temporarily host artists and cultural actors, provide scholarships and a free and safe space for them: Martin Roth Initiative

I work in a german dance institution and can offer participation in trainings: Help Dance

Funding for projects supporting independent, alternative, and trusted European (digital) media, providing safe cultural spaces for individuals, , counteracting forces of fragmentation through artistic and cultural expressions, that act for a peaceful future of Ukraine and Europe: Culture of Solidarity Fund


Donating to projects supporting Ukrainian artists and supporting Ukrainian artists in another way

Initiative for Ukrainian artists in need: #artistsinshelter

Support for filmmakers in Ukraine: Filmmakers for Ukraine

Support for critical writers, journalists, academics and cultural activists: PEN Zentrum Deutschland

Petition in support of culture in Ukraine: European Theatre Convention

Supporting Ukrainian artists and creators by digital downloads, direct donations, and crowdfunding: list by the GEEKiary

List of Ukrainian artists you can uplift and support: list by nftnow

Compilation „Sounds of Survivor from Ukrainian Underground“: SoundsofSurvival

Support for the Youth Symphony Orchestra of Ukraine: Bundesjugendorchester

Support Music Camp for Young Ukrainian Musicians: Slovenian Youth Orchestra

Welcome in Munich

Welcome in Munich, Germany

You have just arrived in Munich as a refugee or live in Munich and want to help? – Here are some resources, that might be helpful!

Important information about the stay in Munich

Information for student refugees

Information for LGBTQIA* and other refugees who are exposed to increased discrimination

How to: Learn German

Munich organisations and initiatives where you can get help or offer help

Helpful resources for people working together with Ukrainian refugees or who want to help

Support for independent reporting


Important information about the stay in Munich, Germany

Information about work, accomodation, exit/entry, medical care and more in Germany in English/German/ Ukrainian/Russian: HandbookGermany

Help portal for urgent questions in the first days and weeks in German and Russian: Kulturzentrum GOROD München

Hotline for first information: Münchner Flüchtlingsrat

Information about the arrival in Munich: Integreat

Finding an accommodation: Muenchner Freiwillige

Finding a job: Sprungbrett Bayern, Job aid for Ukrainian refugees, UA talents

Getting a free SIM-card: Telekom

Opening a bank account: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Sparkasse

Use of public transport and trains: In Munich, in Germany

Free distribution of clothing: Diakonia

Free distribution of food: Münchner Tafel

Apply for financial assistance: Amt für Wohnen und Migration

Corona-vaccination: Stadtportal München

For children: Interactive map showing all playgrounds in Munich, Open sports activities, free books for children in Ukrainian


Information for student refugees

Open list with links to funding, scholarships for hosting and supporting refugee scholars: University of Erfurt

LMU Preparatory Program for Refugees: LMU München

Information about support opportunities at universities all over the world: #ScienceForUkraine


Information for LGBTQIA* and other refugees who are exposed to increased discrimination

Information and Help in Munich for Queer refugees: Munich Kyiv Queer

Counceling and support for refugee lesbian and bisexual women* (intercistrans) and non-binary people in Munich: LeTra

Advice, information and support for refugee gay and bisexual, and trans* men in Munich: Sub

Help hotline (in Russian and English) for women in danger and pregnant women in need

Help for deaf refugees in Ukrainian and Russian: Deaf Refugees

Psychosocial emergency aid (SMS/Whatsapp) for Ukrainian children and young people: Krisenchat

Support for Roma in and from Ukraine: padlet.com


How to: Learn German

Free German Course Online: Deutscher Volkshochschulverband

Learning German for children: picture dictionary, Padlet German-Ukrainian, Welcome ABC


Munich organisations and initiatives where you can get help or offer help

Münchner Freiwillige

Kulturzentrum GOROD

Students for Ukraine Munich

Help Ukraine München

Heimatstern

Ukrainische griechisch-katholische Pfarrei

Diakonie München

Münchner Flüchtlingsrat

Caritas München


Helpful resources for people working together with Ukrainian refugees or who want to help

I can offer accommodation in Munich: Muenchner Freiwillige

I can offer accommodation for LGBTQIA* refugees: MunichKyivQueer

I can offer accommodation for refugees with animals: Help Tasso

I want to help and have time: Muenchner Freiwillige

I have psychotherapeutic training and can offer psychological help for refugees and volunteers: Kulturzentrum GOROD

I work in a care centre that can temporarily accommodate people in need of care: #health4ukraine

I have pedagogical experience and would like to help welcoming Ukrainian children at Bavarian schools: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Posting a job and hiring Ukrainian talents: UA talents

Peace Demonstrations: #StandWithUkraine

Various materials for download: Goethe-Institut

Questions and answers on psychosocial support for people helping refugees: Refugio München

Free Ukrainian language guide: Reise Know How


Support for an independent reporting

Donating for Ukrainian journalists

International organization supporting civil society and democratic development in Russia: FreeRussia

Support for war reporters: ReporterohneGrenzen

Blocked medium in Russia: Meduza

Journalism Emergency Ukraine: 24.02.Fund

Emergency equipment for journalists in Ukraine: n-ost – border crossing journalism

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Antrag: Muslimische Kinder und Jugendliche verdienen Gleichstellung – jetzt die Weichen für einen konfessionellen islamischen Religionsunterricht stellen!

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag bekräftigt, dass im Sinne einer Gleichstellung der Religionen die Einführung eines konfessionell gebundenen islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) das Ziel des Freistaates Bayern ist. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des
bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, wird vor diesem Hintergrund als Interimslösung erachtet.


Die Staatsregierung wird aufgefordert,

  1. Bereits heute die notwendigen Maßnahmen und Schritte einzuleiten, damit zukünftig auch in Bayern ein konfessionell gebundener islamischer Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG eingerichtet werden kann.
  2. Mittels staatlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf eine verfassungskonforme Erteilung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts hinzuwirken (vgl. Drs. 18/12018), sofern es weiterhin nicht gelingen sollte, einen geeigneten institutionalisierten Partner auf muslimischer Seite zu identifizieren, welcher den Anforderungen nach Art. 7 Abs. 3 GG gerechnet wird.
  3. Verstärkt in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Community in Bayern zu treten und geeignete Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen.
  4. Im Sinne der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Wahlpflichtfaches „Islamischer Unterricht“ ein konsultatives Gremium von muslimischen Expertinnen und Experten einzurichten. Ein konkreter Vorschlag zur personellen Besetzung eines entsprechenden Gremiums wurde bereits vom wissenschaftlichen Beirat des Departments Islamisch-Religiöse Studien (DIRS) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unterbreitet (vgl. Schreiben vom 12.08.2020, adressiert an Staatsminister für Unterricht und Kunst Prof. Dr. Michael Piazolo).
  5. Den muslimischen Schülerinnen und Schülern in Bayern einen individuellen Anspruch auf Erteilung des neuen Fachs einzuräumen, soweit an der jeweiligen Schule eine vorab zu definierende Mindestzahl von interessierten Schülerinnen und Schülern sowie ein ausreichendes Angebot an geeigneten Lehrkräften gegeben ist.
  6. Im Zuge der bevorstehenden Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die bisher im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ befristet beschäftigten Lehrkräfte mit sofortiger Wirkung zu entfristen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, sind Verbeamtungen vorzunehmen
  7. Die nötigen Voraussetzungen zur Etablierung eines weiteren bayerischen Universitätsstandortes zur Ausbildung von Lehrkräften für den „Islamischen Unterricht“ zu schaffen, um den Bedarf an qualifiziertem Lehrpersonal decken zu können.
  8. Auf eine Änderung des § 49a Lehrerprüfungsordnung I (LPO I) hinzuwirken, damit das neue Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ auch zeitnah in der gymnasialen und beruflichen Oberstufe erteilt werden kann und den Schülerinnen und Schülern das Ablegen von Reifeprüfungen ermöglicht wird.

Begründung:

Kinder und Jugendliche brauchen einen Ort, um über ihre Religion und alles, was dazu gehört, zu reden und zu reflektieren. Das gilt für Kinder und Jugendliche jeder Religionszugehörigkeit. Im Sinne einer Gleichstellung der Religionen verdienen auch die mehr als 160 000 muslimischen Schülerinnen und Schüler in Bayern („Bayerns Schulen in Zahlen 2019/2020“, S. 21) einen echten, konfessionell gebundenen Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG.

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 18/15059), welcher auf eine Überführung des bisherigen Modellversuchs „Islamischer Unterricht“ in ein Wahlpflichtfach ohne bekenntnisorientierte Inhalte abzielt, kann vor diesem Hintergrund lediglich als Zwischenschritt betrachtet werden, auf den unmittelbar weitere Schritte und
Maßnahmen folgen müssen.

Zweifelsohne kann Islamischer Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs.3 GG nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer islamischen Religionsgemeinschaft eingerichtet werden. Offenkundig konnte bislang noch kein geeigneter institutionalisierter Partner auf Seite der islamischen Verbände identifiziert werden. Obwohl dieser Zustand primär ein innermuslimisches Phänomen darstellt, ist die Situation nicht so alternativlos, wie sie von der Staatsregierung beschrieben wird. Das Land Baden-Württemberg hat mit der Errichtung der Stiftung „Sunnitischer Schulrat“ bereits bewiesen, dass der Staat in dieser Frage durchaus gestaltend tätig werden kann. Eine verfassungskonforme
Adaption dieses Modells für den Freistaat Bayern sollte daher eingehend geprüft werden (vgl. Drs. 18/12018).

Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass die Staatsregierung im Hinblick auf zukünftige Überlegungen zur Weiterentwicklung des „Islamischen Unterrichts“ an Bayerns Schulen muslimischen Vertreterinnen und Vertretern mehr Gehör schenkt. Eine diesbezügliche schriftliche Anfrage vom November 2020 verdeutlicht, dass dies im Vorfeld der Neukonzeptionierung des Wahlpflichtfaches nur unzureichend geschehen ist (vgl. Drs. 18/9942, Frage 4.1). Die Einberufung eines konsultativen Gremiums von muslimischen Expertinnen und Experten ist vor diesem Hintergrund zielführend, um den gemeinsamen Dialog zu befördern und eine hohe Akzeptanz des neuen Faches zu garantieren.

Darüber hinaus ist der Begründung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zu entnehmen, dass „Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beim Islamischen Unterricht […] keinen individuellen Anspruch auf Einrichtung dieses Faches an der Schule“ haben (Drs. 18/15059, S. 5). Es liegt auf der Hand, dass das neue Fach sinnvollerweise nur bedarfsgerecht eingeführt wird. Es erschließt sich jedoch nicht, dass die Schulleitungen
und Schulämter ohne feste Kriterien über die Einführung des Faches an den jeweiligen Schulen entscheiden sollen.

Zudem soll „das neue Fach in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der Gymnasien und der beruflichen Oberschulen mit Blick auf die Lehrerversorgung nicht angeboten“ werden, da gemäß § 49a LPO1 bislang keine Prüfung für das vertiefte Unterrichtsfach vorgesehen ist. Somit werden Schülerinnen und Schüler, die künftig den „Islamischen Unterricht“ in der Oberstufe besuchen, gegenüber anderen benachteiligt, die entweder einen
konfessionellen Religionsunterricht oder den regulären Ethikunterricht besuchen. Ihnen ist es folglich nicht möglich, die Reifeprüfung im „Islamischen Unterricht“ abzulegen. Zusätzlich ist gerade die Erteilung des Faches in der Oberstufe relevant, um zukünftige Kandidatinnen und Kandidaten für das entsprechende Lehramtsstudium zu gewinnen.

Im Hinblick auf die Lehrkräfteversorgung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im September 2021 nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer für eine flächendeckende Einführung des neuen Wahlpflichtfaches zur Verfügung stehen werden. Zu begrüßen ist daher die Möglichkeit der Entfristung der bisherigen Lehrkräfte des Modellversuchs. Darüber hinaus ist es auch wünschenswert, dass die Lehrkräfte nach Möglichkeit verbeamtet werden, um die nötige Kontinuität zu gewährleisten und zusätzliche Anreize zu schaffen. Unabhängig davon wird bei der angestrebten hohen Akzeptanz des neuen Faches jedoch mehr Fachpersonal benötigt werden, um eine Deckung des Bedarfs an
Lehrkräften über alle Schularten hinweg gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund sollte zeitnah die Möglichkeit eines zweiten Studienstandorts in Betracht gezogen werden.

Bundesrat Beamten Kopftuch Gesetz Neu Kippa Neutralität Sanne Kurz Bayerischer Landtag

Warum ein Kopftuch Neutralität nicht in Frage stellt

Am Freitag, dem 07.05.2021, hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das das Erscheinungsbild von Menschen im Staatsdienst regelt. Schaut man auf die Fälle von rechtsextremen Tattoos im Staatsdienst, scheint das erst mal eine gute Idee. Allerdings kann das Gesetz auch Auswirkungen auf das Tragen von religiösen Symbolen haben – wie Kopftuch, Kippa und Co. Und das ist ein riesengroßes Problem.

Eine befreundete Mama aus der Kita meiner Jüngsten ist IT-lerin. Ich habe sie mal gefragt, ob sie als Frau im Bereich IT genauso leicht Jobs findet wie Männer, oder ob sie da schon Diskriminierung kennen gelernt hat. Sie meinte: „Weißt Du, ich heiße Hacer mit Vornamen. Alle Deutschen denken, ich bin ein Mann. Ein Foto kann ich eh nicht mit schicken!“ – sagte sie, lachte und zeigte auch ihr Kopftuch. Das das ein Problem ist, dass sie das nicht kann, zeigt ein absurdes und unnötiges Gesetz, das gerade durch den Bundesrat ging.

Wir brauchen Vielfalt im Staatsdienst

Beamtinnen und Beamte sollen die Pluralität unser demokratischen Gesellschaft abbilden. Dazu zählen zum Beispiel verschiedene Sexualitäten, Religionen und Nationalitäten. Von echter Vielfalt im Staatsdienst können wir derzeit allerdings nicht sprechen: Nur 14,8% der Beamt*innen in Deutschland haben zum Beispiel einen Migrationshintergrund. In meinem Stimmkreis Ramersdorf-Perlach gibt es eine große Vielfalt an Nationalitäten. Von 118.260 Menschen im Viertel hat jede dritte Person einen einen ausländischen Pass. Die Menschen im Stadtbezirk fühlen sich verschiedenen Konfessionen zugehörig – oder auch keiner! Ich bin der Meinung, dass, ob und was jemand glaubt, keine Einschränkung bei der Berufswahl haben darf! Umso unfassbarer erscheint mir das Gesetz, dass am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat.

Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde am 21.04.21 im Bundestag beschlossen und nun vom Bundesrat gebilligt. Um was geht’s genau? Durch das neue Gesetze soll das äußerliche Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten durch Verbote reglementiert werden.

Es geht um viel mehr als um Tattoos – Darum lehnen wir Grüne das Gesetz ab

Wir Grüne haben uns im Bundesrat enthalten und deutlich Kritik am Gesetz geäußert. Warum? Definitiven Handlungsbedarf sehen wir hinsichtlich Tattoos, wenn diese das Vertrauen in eine neutrale Amtsführung von Beamt*innen beeinträchtigen. Ein Beispiel: Fast 10 Jahre lang lieferten sich ein ehemaliger Berliner Polizeibeamter und das Land Berlin einen Rechtsstreit, ob der Mann wegen seiner rechtsextremen Tattoos aus dem Dienst entlassen werden dürfe. An diesem Tattoo-Fall zeigt sich, dass eine bundesweite Regelung sinnvoll ist.

Das Problem am neuen Gesetz ist jedoch, dass es weit über die Tattoo-Frage hinausgeht. Denn es bezieht sich auch auf Kleidungsstücke mit weltanschaulichem oder religiösen Hintergrund. Das Tragen von religiös konnotierter Kleidung kann verboten werden, wenn es gegen die Neutralität verstößt. Demnach können, je nach Wertung, auch Kopftuch- und Kippaverbote gestützt werden – und laut Begründung scheint auch genau das vom Bundesinnenministerium intendiert zu sein. Zwar kann das Gesetz durch Rechtsverordnung oder Landesrecht noch konkretisiert werden, aber es ist als allgemein geltende Verhaltenspflicht formuliert.

Warum dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgericht widerspricht

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem vergangen Urteil bereits 2015 klargestellt, dass ein Kopftuch allein kein Indiz für eine Distanzierung von den Werten der Verfassung ist. Nur dann, wenn noch andere Faktoren eine Rolle spielen, kann man hier von fehlender Neutralität der Beamt*innen sprechen. Damit verstößt das Gesetz klar gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit.

Besonders kritisch ist auch, dass eine Regelung mit einer solchen verfassungsrechtlichen Tragweite ohne breite vorherige Diskussion und durch einen sehr kurzfristig von CDU/CSU und SPD präsentierten Änderungsantrag vorgelegt wurde. Im Bundestag gab es dazu keine Debatte und keinen einzigen Redebeitrag. Dabei wäre eine breite gesellschaftliche Diskussion auf jeden Fall nötig gewesen – schließlich können mit diesem Gesetz zahlreiche Menschen – vor allem muslimischen Glaubens – vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Und so kann sich jetzt einmal mehr das Kopftuchverbots-Gespenst in die öffentliche Debatte schleichen.

Widerstand gegen das Gesetz gab es auch im Netz

Die Frankfurter Jurastudentin Rabia Küçüksahin hatte eine Online-Petition gegen die Verabschiedung des Gesetzes gestartet. Ziel der Petition war es, den Bundesrat dazu zu bringen, seine Zustimmung zu verweigern und so das Gesetz zu stoppen. Zudem fordert die Petition mehr Vielfalt in der Beamtenschaft. Mittlerweile haben schon über 170.000 Menschen unterschrieben. Das Ziel ist so klar wie gut: Um rechtsextreme Tattoos zu verbieten, darf die Beschneidung von Diversität im Staatsdienst nicht der Preis sein!

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Antrag: Migrantenorganisationen und -vereine müssen bei Corona-Hilfen berücksichtigt werden!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Richtlinie zu Corona-Hilfen für Vereine vom 28.12.2020, die ausschließlich Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) begünstigt, auf Migrantenorganisationen und -vereine zu erweitern.

Begründung:

Die bislang beschlossenen Soforthilfeprogramme kommen den Migrantenorganisationen und -vereinen nicht zugute. Die zahlreichen migrantischen Vereine und Organisationen, die sich seit vielen Jahrzehnten engagieren und das vielfältige kulturelle und soziale Leben in Bayern bereichern und mitgestalten, müssen unbedingt berücksichtigt werden. In Bayern hat jede fünfte Einwohnerin und jeder fünfte Einwohner eine Migrationsgeschichte, in den Großstädten sind es die Hälfte der Bevölkerung. Deren kultureller Beitrag und ihre wichtige soziale Funktion dürfen nicht ausgeklammert werden.

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen infolge der weltweiten Coronapandemie stellen auch Migrantenorganisationen und -vereine vor besondere Herausforderungen
oder bedrohen gar ihre Existenz. Zugleich offenbart die Coronakrise, wie dringend ihre Expertise und ihre Leistungen gebraucht werden. Viele Vereine haben sich als wichtige Ansprechstellen zum Thema Corona für andere Mitglieder und Menschen aus den Communities etabliert. Sie übersetzen Bestimmungen, wirken als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Mitgliederschaft. Es muss durch die finanzielle Sicherung gesichert sein, dass diese Strukturen genutzt und gehalten werden. Insbesondere gemeinnützige Vereine, die maßgeblich von Ehrenamtlichen getragen werden, kämpfen mit finanziellen Engpässen. Auch viele Migrantenorganisationen und -vereine müssen mehrere Monate ohne regelmäßige Einnahmen aus Veranstaltungen oder Kursangeboten überbrücken. Zusätzlich können Mitgliedsbeiträge wegfallen. Zugleich haben Migrantenorganisationen und -vereine nur selten finanzielle Rücklagen, aus denen sie laufende Kosten wie z. B. die Miete der Vereinsräume decken können.

Eine weitere zentrale Herausforderung für Migrantenorganisationen und -vereine ist es, dass viele Ehrenamtliche ihre Tätigkeit dort nicht mehr ausüben können, denn wegen der pandemiebedingten Kita- und Schulschließungen fehlt ihnen dafür neben der Erwerbstätigkeit die Zeit. Das gilt besonders für Frauen und Mütter, die immer noch den
größten Teil der Sorgearbeit im Haushalt tragen und somit mehrfach belastet sind. Für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte, die kein oder wenig Deutsch sprechen, ist es zudem oft eine größere Belastung, ihre Kinder zu Hause im Fernunterricht zu unterstützen. Außerdem mussten viele der Migrantenorganisationen und -vereine, die im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, allein aufgrund der Kontaktbeschränkungen ihre Angebote einstellen. Insofern droht die pandemiebedingte Situation die bereits bestehende Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen
aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu verschärfen.


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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Stärkung der Sprachförderung im Rahmen der Integration

Weil es auch in meinem Stimmkreis viele Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund gibt, habe ich zusammen mit meinen Fraktionskolleg*innen gefordert, die Mittel für den Unterricht ergänzende Sprachfördermaßnahmen, interkulturelle Projekte und außerschulische Sprachförderung um 2 Millionen Euro zu erhöhen.

Hier geht’s zur Begründung:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Stärkung der Sprachförderung im Rahmen der Integration

Uiguren_Uyghurs_Xinjiang_Sanne_Kurz_Bayern_Landtag_Menschenrechte

Mitglieder des uigurischen Volkes in Bayern nicht der Behördenwillkür Chinas ausliefern!

Am 24.9.2019 beriet der Landtag über den Antrag „Solidarität mit Uiguren“. Im Wortlaut des Beschlusses hieß es

Der Landtag betrachtet mit Sorge, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die Menschenrechtssituation der Uiguren in der Volksrepublik China dramatisch verschlechtert hat. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich in geeigneter Art und Weise für eine Verbesserung der Situation der Uiguren einzusetzen.

Beschlussempfehlung und Bericht, Drs 18/4434 Bayerischer Landtag

In anderen Bundesländern erspart man uigurischen Menschen den Dauer-Konflikt mit dem Herkunftsland China, wo oft noch Familie interniert ist. in meinem Stimmkreis leben viele Betroffene. Vor diesem Hintergrund habe ich die Staatsregierung gefragt,

  • ob Uigurinnen und Uiguren, die in Bayern leben, bei den chinesischen Auslandsvertretungen zum Zwecke der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren vorsprechen müssen, obwohl bekannt ist, dass Uigurinnen und Uiguren bei der Beschaffung von Pässen oder anderen Identitätspapieren zahlreiche Hürden seitens chinesischer Behörden überwinden müssen,
  • ob aufgrund der schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen (siehe oben) auf die Aufforderung an die Uigurinnen und Uiguren, Identitätspapiere aus China zu beschaffen, verzichtet werden (auch zum Zwecke der Eheschließungen) kann und
  • wie es geduldeten Uigurinnen und Uiguren, aufgrund der oben beschriebenen schwierigen Passbeschaffungsmaßnahmen erleichtert werden kann, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?

Die Antwort des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, gezeichnet Staatsminister Joachim Herrmann – unten in voller Länge, listete in zynischer Weise die Meinung der Chinesischen Regierung auf:

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.

Drs 18/4252 Bayerischer Landtag

Ja, klar, liebe bayerische Staatsregierung: In einer Region, in der 10% der Bevölkerung in Umerziehungs-Lagern interniert ist, in einem Staat, der foltert, unterdrückt, gleichschaltet, kontrolliert, Menschenrechte mit Füßen tritt – da ist man zu im Ausland lebenden verfolgten Minderheiten freundlich und korrekt. 

Schuld seien eigentlich uigurische Menschen selbst: Man darf halt nicht trödeln bei der Beantragung von Papieren, liebe Uiguren, gell?! Mangelnde Sensibilität oder bewusste Ignoranz? – Die Antwort der Staatsregierung, die hier unkommentiert chinesische Angaben übernimmt, ist beschämend, Menschen verachtend und so nicht hinzunehmen!

Unten die komplette Antwort. Hier für alle, die sich mit der Menschenrechtslage des Uigurischen Volkes in Xinjiang noch nicht befasst haben, sein sehr gut recherchierter Bericht von arte:

https://youtu.be/6OTvyejwJXc

Die komplette Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf meine Anfrage:

Grundsätzlich gilt, dass die Ausländerbehörden an die asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Verwaltungsgerichte gebunden sind. Auf die Beurteilung und Prüfung durch das BAMF und die Verwaltungsgerichte, ob und welcher Schutzstatus einer Uigurin oder einem Uiguren erteilt wird, hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Nach einer Anerkennung als Asylberechtigter, GFK-Flüchtling (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) oder subsidiär Schutzberechtigter, ist der Ausländerin bzw. dem Ausländer von der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu erteilen, bei Feststellung eines Abschiebungsverbots soll ein Aufenthaltstitel erteilt werden.

 Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Im Regelfall sind Identität und Staatsangehörigkeit durch die Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes nachgewiesen. Sofern ein solches Dokument nicht vorliegt, sind die Identität und Staatsangehörigkeit durch andere geeignete Mittel nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde, andere amtliche Dokumente).

Eine Ausnahme von diesem Erfordernis gilt für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie Ausländerinnen bzw. Ausländern, denen wegen zielstaatsbezogener oder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründeter Abschiebungsverbote eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die geklärte Identität stellt somit lediglich in diesen Ausnahmefällen keine Erteilungsvoraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis dar.

Unabhängig von der Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt oder nicht, besteht ausdrücklich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes sowie zur Vorlage sonstiger Urkunden und Unterlagen. Diese Verpflichtung hat grundsätzlich den Zweck, die Identität der Ausländerin bzw. des Ausländers verbindlich festzustellen – dies kann wegen der völkerrechtlichen Personalhoheit nur der Staat, des- Drucksache 18/4252 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 12 sen Staatsangehörigkeit er besitzt. Eine Zielsetzung dieser Verpflichtung ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für die Klärung der Identität besteht ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Pflicht, die Bemühungen der Behörde, einen Pass oder Passersatz zu beschaffen oder die Behörde sonst bei der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu unterstützen.

Bei der Prüfung der Mitwirkungs- und Beibringungspflichten der Betroffenen ist im jeweiligen Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dabei ist der Vortrag des Betroffenen zu berücksichtigen. Jedoch ist es sogar anerkannten Flüchtlingen bzw. Asylberechtigten grundsätzlich möglich und zumutbar, selbst oder durch einen Rechtsanwalt die Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates aufzusuchen, um geeignete urkundliche Nachweise zu beschaffen (vgl. auch BVerfG vom 16.09.1990, 2 BvR 1864/88, wonach im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zugemutet werden kann, sich zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei einer Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates um die Aufgabe seiner Staatsangehörigkeit zu bemühen). Reisen in das Heimatland sind Flüchtlingen nicht zuzumuten. Indem sich ein Flüchtling an seinen Herkunftsstaat wendet, um Dokumente zum Nachweis seiner Identität zu beschaffen, stellt er sich nicht unter den Schutz des Herkunftsstaates, sodass er sich durch das Verhalten nicht der Gefahr des Widerrufs der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft aussetzt.

Laut offizieller Mitteilung des chinesischen Generalkonsulats in München können chinesische Staatsangehörige ihre Reisepässe sowohl in China als auch in München im dortigen Konsulat neu beantragen. Dies gilt auch für Personen, die aus der autonomen Region der Uiguren stammen.

Es ist zu empfehlen, ca. vier bis sechs Monate vor dem Ablauf des Passes die Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen. Sobald dem Konsulat ein positives Prüfungsergebnis der chinesischen Behörden vorliegt, stellt dieses anschließend einen Pass aus.

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Pressemitteillung: Bürgerpreis 2019 mit 50.000 Euro dotiert

Der Landtag würdigt Bayerische Rettungskräfte. Sanne Kurz wirbt für Bewerbungen aus ihrem Stimmkreis im Münchner Osten

„RETTE UNS, WER KANN! Nachwuchs und neue Ideen für die ehrenamtlichen Rettungskräfte“ – Das ist das Leitthema des diesjährigen Bürgerpreises des Bayerischen Landtags. In der Ausschreibung findet Landtagspräsidentin Ilse Aigner mehr als nur lobende Worte für die Bayerischen ehrenamtlichen Rettungskräfte. Zu jeder Zeit und in allen Lebenslagen sei auf die freiwilligen Helferinnen und Helfer Verlass.

Ehrenamt bedeutet Verantwortung

Umso wichtiger sei es, diesen Bereich lebendig zu halten. Denn die enorme Verantwortung, der zeitliche Aufwand neben Schule und Beruf, Beobachtung durch Schaulustige – all das trage nicht zur Attraktivität bei.

„Dass sich Menschen in ihrer Freizeit aufopfern, sich aus- und fortbilden lassen, Verantwortung übernehmen und teils ihr eigenes Leibeswohl riskieren, um Anderen in Not zu helfen, finde ich eine der bemerkenswertesten Leistungen, die Menschen erbringen können. Daher freue ich mich riesig über das Thema des Bürgerpreises!“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Bewerberin*innen gesucht! Holen wir den Bürgerpreis in den Münchner Osten

Die vierfache Mutter würde den Preis sehr gerne in ihren Stimmkreis München-Ost holen und ruft Vereine dazu auf, sich zu bewerben.

„Jeder Verein, jede Einrichtung im Bereich des freiwilligen Rettungswesens, kann sich bewerben. Voraussetzung sind Pläne oder bereits eingeschlagene Wege, auf neue Art Nachwuchs zu finden, egal ob Jugendliche, Erwachsene oder Senioren.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Denn Mädchen und Frauen sind nach wie vor unterrepräsentiert. Migrantinnen und Migranten könnten zudem über ein Ehrenamt einen riesigen Schritt der Integration gehen.

Interesse geweckt?

Auf www.buergerpreis-bayern.de finden Interessierte alle Infos rund um die Bewerbung! Der Bewerbungsschluss ist am 3. Mai 2019. Der Bürgerpreis 2019 ist mit 50.000 Euro dotiert.

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Pressemitteillung: „Der Sport schafft’s, der Sport macht’s“

Das ist das Motto des Bayerischen Integrationspreises 2019. Sanne Kurz ruft Vereine aus Münchens Osten zur Bewerbung auf.

„Sport ist eine Sprache, die jeder Mensch versteht und die damit eine unglaublich wichtige Rolle im Bereich der Integration spielt.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Menschen aus den verschiedensten Kulturkreisen finden über den Sport zusammen, unterstützen und inspirieren sich gegenseitig.

„Die Freude an einer gemeinsamen Leidenschaft lässt Freundschaften entstehen – schöner kann die Einbindung von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund gar nicht funktionieren.“

Sanne Kurz, Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag

Bewerber*innen für den Integrationspreis aus dem Münchner Osten gesucht!

Filmemacherin Sanne Kurz ruft deshalb Vereine und Einrichtungen, Projekte und Initiativen, die Integration durch Sport möglich machen, in Münchens Osten dazu auf, sich zu bewerben (Bewerbungsschluss: 12.3.2019). Der Bayerische Integrationspreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Das Bewerbungsformular ist unter https://gruenlink.de/1kkc zur Verfügung gestellt.

Was, wenn es Dein Kind wäre?

Finde den Unterschied!

Ich will ihn Dir verraten: eines der Kinder wuchs im Krieg auf. Es lernte seinen Vater erst nach zwei Jahren kennen. Denn der war in Deutschland. Weil es keine sicheren  und einfachen Wege aus dem Krieg gab, nahm er gefahrvolle Wege. Kinder können im Meer ertrinken. Flucht ist gefährlich. So entschied sich der Vater schweren Herzens, seine schwangere Frau zurück zu lassen, überzeugt davon, sie bald auf sicherem Weg zu sich in den Frieden holen zu können. Er ahnte nicht, dass sein Kind ohne ihn geboren werden und aufwachsen würde.

Klingt alles ein wenig wie eine Geschichte aus dem Zweiten Weltkrieg, als Kinder alleine bei Verwandten gelassen wurden, verschickt wurden, Eltern verloren.

Ist aber die Geschichte eines Mannes, der Straßen-Rad-Profi war und jetzt in München lebt und arbeitet. Er hat in einem meiner Filme mitgemacht. Unten im Spot kannst Du ihn sehen. Er sitzt ganz vorne links, gleich zu Filmbeginn. Mustafa, der Papa. Er schickte mir ein Bild vom Flughafen, damals, als er seine Frau abholte und sein Kind, sein eigenes Kind, Talia, das erste Mal im Leben sah.

Gestern starteten wir Grüne eine Aktion im Netz. Denn Heute wird im Bundestag über den Familiennachzug abgestimmt. Eltern, die Kinder im Krieg haben. – Eigentlich völlig klar, dass man da sagen muss: Kinder gehören zu ihren Eltern. Kinder auf gefährlichen Flucht-Routen, weil es keine ungefährlichen Wege in die Sicherheit gibt, Kinder im Krieg – das ist nicht nur unmenschlich, es hält auch die Eltern, die hier gemeinsam mit uns leben, davon ab, ein normales Leben beginnen zu können. Mieseste Integrationspolitik also, diese „Aussetzung des Familiennachzugs“.

Wir posten daher auf Facebook, Twitter und Instagram Bilder, die deutlich machen: wir alle haben Kinder, wir alle waren Kinder, wir alle könnten in so einer Situation sein. Mach mit! – Das ist der Text:

Mein Bild für den #Familiennachzug. Am Donnerstag stimmt der Bundestag über den Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge ab. Ich will, dass jedes Kind in Sicherheit bei seiner Familie aufwachsen kann – so wie ich das auch konnte. #FamilienVereint

Poste auch ein Bild aus Deiner Kindheit und fordere den Bundestag auf für Familiennachzug zu stimmen.

#Kinderfoto #Gewissensfrage #Kindheit #unbezahlbar #waswennesdeinkindwaere

Danke, lieber Mustafa, für die schönen Fotos Deiner süßen Tochter!

„Asyl ist ein Thema, über das sich gut streiten lässt.“

Letztes Wochenende war ich auf der LAG Integration, Flucht & Migration der Grünen in Bayern in Augsburg. LAGs – Landesarbeitsgemeinschaften – sind Arbeitsgruppen, die auf Landesebene inhaltlich bestimmte Themen beackern. Dieses Mal berichtete die Christine Kamm von der Grünen Landtagsfraktion und Beate Walter-Rosenheimer aus dem Bundestag:

50 Prozent der Geflüchteten Weltweit sind Frauen und MädchenVielen unbekannt war, dass bei den Sondierungen zur Neuauflage der GroKo quasi „Transitzentren light“ beschlossen wurden: Lager, in die die Menschen kommen, bis ihr Fall bearbeitet ist. – Also: nicht irgendwelche Menschen natürlich. Geflüchtete sollen in die Lager, bis über ihren Antrag entschieden wurde.  – Ja, auch Kinder, Frauen, Familien, Schwangere und LSBTIQ* – also Menschen, die Liebe und Sexualität nicht im hetero-normativen Sinne erleben – sollen dort hin. Bis zu zwei Jahre lang sollen sie sitzen, in den Lagern. Vorbild ist Bayern.

Wie sie sich im Lager integrieren sollen und wo hinein sie sich integrieren sollen – mir ist das ein Rätsel. Wie kann ich etwas mitgestalten, meine Fähigkeiten, mein Wissen, meine Kultur und meine Interessen einbringen, wenn das, was ich mitgestalten soll, hinter einem vier Meter hohen Zaun und Stacheldraht liegt?

Mein Sohn meint, Gruppenunterkünfte seien doch ganz ok. Man könne das ja auch gut organisieren. Das angebliche Ziel einer geregelten Antragsbearbeitung und Entscheidung aber, es wird mit den Lagern nicht erfüllt (siehe auch „Gerichte kassieren fast die Hälfte der abgelehnten Asylbescheide“ in der SZ vom 14.01.2018). Man hat nichts im Griff, wehrt Integration ab, missachtet Menschenrechte und Minderheitenschutz. Man verhindert schlicht, Heimat zu schaffen in einem Land, in dem es über Jahrtausende Wanderungsbewegungen waren, die Heimat geschaffen haben. Heimat für neu eingewanderte Bajuwarische Stämme im Landstrich nördlich der Alpen, Heimat für vertriebene Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg, Heimat für jene, die als dringend gebrauchte Hilfe in den 60ern geholt wurden.

António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, schreibt dazu:

Flucht und humanitäre Hilfe„Migration zu bewerkstelligen, ist eine der bedeutendsten Herausforderungen (…) unserer Zeit. Migration treibt Wirtschaftswachstum an, reduziert Ungleichheiten und verbindet unterschiedliche Gesellschaften. Dennoch ist sie auch eine Quelle politischer Spannungen und menschlicher Tragödien.“

„Der demografische Druck und der Einfluss des Klimawandels auf verletzliche Gesellschaften werden wahrscheinlich zu weiterer Migration in den kommenden Jahren führen. Als globale Gemeinschaft stehen wir vor einer Wahl: Wollen wir Migration als Quelle von Wohlstand und internationaler Solidarität sehen, oder als Inbegriff der Unmenschlichkeit und sozialer Brüche?“

(den ganzen Gastbeitrag „Vorteile von Migration erkennen“ von António Guterres lesen in der FR vom 12.01.2018 hier)


Wer sich Bilder des Lagerinnenlebens ansieht und wer die Berichte der Menschen, die im Lager leben, liest, dem wird rasch klar, was da der Inbegriff der Unmenschlichkeit ist und dass gerade das Wohl der Schwächsten gefährdet ist. – Und die angehende GroKo will Kinderrechte im Grundgesetz verankern lassen…bei gleichzeitiger bundesweiter Einführung von Lagern. – Scheinheilig.

Auch die Leipziger Volkszeitung hat unter dem Titel „Wo Integration unerwünscht ist“ den einzigen Zweck der Lager schon erkannt: Die GroKo will bundesweit Menschen in Lagern sammeln „damit sie hierzulande nicht heimisch werden. In Bayern gibt es die umstrittenen Lager bereits. Die Erfahrung zeigt: Eine Garantie für schnellere Abschiebungen geben sie nicht.“

Christine Kamm hat gerade die bayerischen Lager besucht. Auch das eigentlich gut geführte „Vorzeigelager“ in Bamberg. Besuch öffentlicher Bildungseinrichtungen wird verwehrt – man könnte ja Deutsche kennen lernen und heimisch werden. Aus Brandschutzgründen lassen sich alle Türen rund um die Uhr von außen öffnen. Auch zur Dusche. Keine Privatsphäre, wo sich doch ohnehin schon 1300 Menschen eine Bleibe und 16 Menschen ein Klo, ein Bad und eine kleine Küche ohne Herd teilen. Kein Essen auf den Zimmern, auch kein Müsli-Riegel, der vom Abendessen übrig ist. Überhaupt darf nicht selbst gekocht, dürfen keinerlei Lebensmittel von draußen mit ins Lager gebracht werden. Auch kein Eis für die Kinder und keine Zwischenmahlzeit für Diabetiker. – Trotz all dem Brandschutz starb erst im November ein Mann im Bamberger Lager in einem Feuer. – Hoppla.

Migrant Mother

Während der Jamaika Sondierungen hat dann auch der Bamberger OB in einem Brandbrief die Parteien eindringlich vor weiteren Massenunterkünften gewarnt. Solche Lager könnten nur zu sozialen Spannungen und Problemen führen. Leider wurde es mit Grün in der Regierung dann ja nix. Jetzt wird munter ge-transit-lagert. In der Frankfurter Rundschau warnte auch der Sprecher der unmittelbaren Anwohner auf die Frage, ob die Unterkunft als Modell tauge, lediglich „Davon kann ich nur abraten. Würde man 1300 deutsche junge Männer auf so engem Raum zusammensperren, was wäre da wohl los?“ – Und das ist Bamberg. Das Vorzeige-Lager.

Aktuell leben wir in einem Bundesland, in dem eine Regierung mit absoluter Mehrheit herrscht. Lager suggerieren lediglich „Wir haben alles unter Kontrolle“. In Wahrheit sind es Menschen verachtende Integrations-Verhinderungs-Maschinen. Wir Grüne fordern zumindest Mindeststandards in den Lagern einzuhalten!

Bei den kommenden Landtagswahlen habt Ihr es in der Hand: es ist nicht Gott gegeben, dass Bayern von der CSU regiert wird. Regierungen kann man abwählen. Lager kann man abschaffen.

Mach‘ mit!



…mehr zum Thema…

Christine Kamm ist Sprecherin für Asylpolitik, Integrationspolitik und Europapolitik der Grünen Fraktion im bayerischen Landtag. Die Augsburgerin ist in der LAG und in der BAG Migration & Flucht aktiv. Auf Ihrer Homepage spricht sie über die Grüne Forderung nach Mindeststandards in den sogenannten „Transitzentren“ hier. Ihre Seite als Landtagsabgeordnete findest Du hier.

Beate Walter-Rosenheimer ist Abgeordnete im Bundestag. Die Ingolstädterin schreibt auf ihrer Homepage über Grüne Themen und aus Berlin. Ihre Seite als Bundestagsabgeordnete findest Du hier.

Bericht aus dem CSU-Vorzeigelager in Bamberg in der Frankfurter Rundschau vom 15.01.2018 hier. Bilder und Berichte von Menschen, die in den Lagern leben findest Du hier. Man kann sie anklicken und groß ansehen. – Auch die Süddeutsche Zeitung hat über die „Terra Incognita“ der Lager berichtet und zeigt Bilder hier. Den Artikel der Leipziger Volkszeitung findest Du hier. António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, schreibt für die Frankfurter Rundschau zu Flucht hier.

Das Sondierungspapier findest Du an vielen Orten im Netz, z.B. hier. Auf Seite 21 wird die Einführung von Lagern als glorreiches Ziel gepriesen.

Wie wir von Uganda (ja, Du liest richtig: Uganda, ein Land mit einem monatlichen Pro-Kopf-Einkommen von 42€) lernen können, wie man Aufnahme und Gastfreundschaft gut gestalten kann, und wie man dort 1,2 Millionen Flüchtlinge aus dem Südsudan erfolgreich integriert, liest Du in der Frankfurter Rundschau hier.

Bei LAGs darf jeder und jede mitmachen. Ideal zum „Reinschnuppern“ für Dich, wenn Du Dich für Grüne Ideen und ein bestimmtes Thema begeisterst. Die Seite der LAG Integration, Flucht, Migration in Bayern findest Du hier. Die Grüne BAG Migration & Flucht hier. Mitmachen bei den Grünen kannst Du hier.

Oh und nächste Abschiebung aus Bayern ins „sehr sichere“ Afghanistan geplant für den 23.01.2018 ab Düsseldorf, da merkt man es weniger, wenn Bayern in NRW abschiebt. Weitere Infos hierzu und aktuelle Meldungen zu Abschiebungen hat der Bayerische Flüchtlingsrat.