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Schriftliche Anfrage „Schutz von Stadtbäumen“ – die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

In Zeiten der Klimakrise werden Stadtbäume immer wichtiger: Sie produzieren Sauerstoff, wandeln klimaschädliches Kohlendioxid in Biomasse um und kühlen die Luft. Damit spielen sie auch eine wichtige Rolle für die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Trotzdem wurden in den vergangenen Jahren bis zu 300 000 Stadtbäume in Bayern gefällt. Im Sommer wird es dadurch noch heißer in den Städten.

Die Staatsregierung wird gefragt:


1.1 Welchen Stellenwert räumt die Staatsregierung dem Baumschutz (insbesondere in Städten) in Zeiten der Klimakrise ein?

1.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Baumschutz im Freistaat zu verbessern?

1.3 In welchem Umfang wird im Rahmen der Initiativen zum Klimaschutz im Freistaat der Baumschutz gefördert (bitte nach Programmen aufschlüsseln und jeweils zur Verfügung gestellte und abgerufene Mittel pro Jahr seit 2019 angeben)?


2.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchen bayerischen Kommunen Baumschutzverordnungen gelten (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Jahr der Einführung der Verordnung)?

2.2 Hält die Staatsregierung eine Verpflichtung von Städten und Gemeinden zum Erlass einer Baumschutzverordnung als Leitplanke im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für notwendig?

2.3 Wenn nein, weshalb nicht?


3.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Nichteinhaltung von Auflagen zum Baumschutz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Bußgelder (Art. 79 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO, § 17 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG) erhoben werden (bitte Häufigkeit erlassener Bußgelder und durchschnittliche Höhe der Bußgelder angeben)?

3.2 Hält die Staatsregierung eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen eine Baumschutzverordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG i. V. m. § 29 BNatSchG für erforderlich?

3.3 Wenn nein, weshalb nicht?


4.1 Worin liegen für die Staatsregierung die Hauptursachen für den Rückgang des Baumbestands in Städten?

4.2 Welche Maßnahmen will die Staatsregierung ergreifen, um den Baumschutz in Zukunft zu stärken?

4.3 Inwieweit hat der Baumbestand Bestandsschutz und Vorrang gegenüber einer Unterbauung, beispielsweise bei der Errichtung von Tiefgaragen?


5.1 Inwiefern hält die Staatsregierung Änderungen im Bauplanungsrecht für erforderlich, um den Baumbestand insbesondere im ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu schützen?

5.2 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, im Sinne eines zukunftsfähigen Baumbestands eine ausreichende Mindestfläche von beispielsweise 30 Prozent bei jeder neuen Baugenehmigung von jeglicher Unter- und Überbauung freizuhalten, insbesondere in Gebieten mit § 34 BauGB (bitte mit Angabe der für nötig befundenen ausreichenden unter- und überbauungsfreien Mindestfläche in Prozent)?

5.3 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, die Genehmigungsbehörden beim Thema „entschädigungslos zu duldende Beschränkungen des Baurechts“ zugunsten der „Belange des Baumschutzes“ zu stärken?


6.1 Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung grundsätzlich, um den Baumschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Leistung von Neu-, Nach- und Ersatzpflanzungen im Vergleich zur Leistung alter, gut eingewachsener Bäume und mit Blick auf Über- und Unterbauung von Flächen?

6.2 Inwiefern könnte in der BayBO der Baumschutz gestärkt werden (z. B. im Hinblick auf Stellplätze, Begrünung, Doppelte Innenentwicklung etc.)?

6.3 Inwiefern hält die Staatsregierung eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung für erforderlich?


7.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Städte und Gemeinden in Bayern über ein Baumkataster verfügen (bitte gegebenenfalls aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

7.2 Hält die Staatsregierung die Einführung eines Baumkatasters für notwendig?

7.3 Wenn nein, weshalb nicht?


8.1 Gibt es von der Staatsregierung Handreichungen bzw. Hilfen zum Baumschutz für Kommunen und Bauherren (bitte aufschlüsseln nach finanziellen Unterstützungen und sonstigen Unterstützungen)?

8.2 Wenn ja, welche?

8.3 Wenn nein, weshalb nicht?

Hier geht’s zur Antwort: