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Nachwuchs Motor des Filmschaffens

„Zukunft Nachwuchs“: der Produzentenverband bietet mit dieser Studie eine Übersicht zur Perspektive von Hochschulabsolvent*innen und Quereinsteiger*innen in der deutschen Filmbranche. Die wichtige Handreichung für Förderungen, Sender und Politik leuchtet einen wenig erforschten Bereich der Branche aus: rund ein Fünftel der Kinoumsätze gingen 2019 auf Nachwuchsproduktionen zurück, obwohl hier deutlich weniger als ein Fünftel der Mittel ausgegeben werden. Mangelnde Chancengleichheit, finanzielle Unsicherheit und die Folgen der Pandemie bleiben große Herausforderungen. – Ein Bericht zur Vorstellung der Studie beim Münchner Filmfest 2021.

Dem deutschen Filmnachwuchs sollen durch Förderung und Kooperation möglichst viele Chancen zur Innovation geboten werden. Wie es um die ökonomischen und kreativen Perspektiven von Nachwuchsfilmschaffenden steht, untersucht der Produzentenverband in seiner Studie „Zukunft Nachwuchs“, gefördert von FFA und VGF, durchgeführt von Goldmedia.

Förderung aus verschiedenen Quellen

Bedenkt man, dass 2019 rund 20% der Kinoumsätze auf Nachwuchsproduktionen zurückging, wird die große Bedeutung und das Entwicklungspotenzial des deutschen Filmnachwuchses deutlich. Etwa 8% des Fördervolumens in der Filmbranche entfielen 2019 auf Nachwuchsproduktionen. Neben Regional- und Bundesförderungen sowie Filmverleihern sind auch die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender wichtige Partner für die Filmschaffenden. Trotz dieser wichtigen Unterstützung sieht sich der Nachwuchs im Berufsalltag häufig großen Herausforderungen gegenüber.

Chancengleichheit, Finanzierung und Sichtbarkeit als Herausforderungen für die Zukunft

Die meisten Befragten sind freiberuflich oder selbstständig tätig. In vielen Filmhochschulen ist der Anteil der weiblichen Absolvent*innen in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Kunsthochschulen bilden beim Blick auf die, die Diplom machen, sogar leicht mehr Frauen aus als Männer. Doch das Ende des Studiums ist für viele ernüchternd. Unter anderem in Bereichen wie Produktion können Frauen deutlich seltener als ihre männlichen Kollegen mit dieser hauptberuflichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, so zeigt die Studie. Öffentliche Mittel wie die aus den Filmfördertöpfen sollten aber allen Geschlechtern gleich zur Verfügung stehen.

Neben der fehlenden Chancengleichheit beklagen die Befragten besonders häufig die mangelnde Risikobereitschaft der Branche hinsichtlich Nachwuchsprojekten sowie die langen Finanzierungszeiträume. Die Wünsche der befragten Filmschaffenden sind ein schnelleres und transparenteres Fördersystem sowie mehr kreativer Freiraum. Zudem werden Nachwuchsfilme in aller Regel von den TV-Sendern nicht zur Prime Time übertragen – auch in Sachen Sichtbarkeit des Filmnachwuchses ist also viel Luft nach oben.

Notwendigkeit von Reformen: schnelleres, transparenteres Fördersystem, mehr kreativer Freiraum

Die Corona-Pandemie hat die Filmbranche hart getroffen. Die Folge für 52% der Nachwuchsfilmschaffenden: Drehverschiebungen – für knapp 16% sogar: komplette Drehabsagen. Die finanzielle Förderung freiberuflicher Filmschaffender als wichtigste Gegenmaßnahme, z.B. mit dem von uns Grünen geforderten fiktiven Unternehmerlohn wäre nicht nur nice to have, sondern in vielen Fällen überlebensnotwendig.

Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Budgets der Förderinstitutionen sind derzeit kaum absehbar. Während andere europäische Länder vorangehen, hinkt Deutschland bei den Konzepten zur Stärkung der Filmwirtschaft noch hinterher. Hier ist ein inklusiver Branchendialog von Nöten, um die Nachwuchsförderung auf nachhaltige Weise zu reformieren und die kreativen Potenziale unseres Nachwuchses auszuschöpfen.

Filmförderung Familienfreundlichkeit Sanne Kurz Grüne Bayerischer Landtag

Filmförderung: Erziehungszeiten anerkennen!

Elternschaft ist meist etwas Beglückendes. Für viele Frauen bedeutet sie allerdings in beruflicher Hinsicht einen gewaltigen Schritt zurück oder gar das Aus. Das gilt nicht zuletzt auch für die Filmbranche, in der das Geschlechterverhältnis an den Filmhochschulen noch ungefähr ausgewogen ist. Nach Ende des Studiums geht es mit der Frauen-Repräsentanz in der Branche allerdings nach wie vor bergab – auch weil Erziehungszeiten nicht adäquat anerkannt werden. Höchste Zeit, das zu ändern.

71% aller Mütter in Bayern arbeiten in Teilzeit. Deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt. Dass man in Teilzeit nur schwer Filme machen kann, sollte allen klar sein. Besonders schwer ist die Doppelrolle Eltern sein und Filme machen zum Berufseinstieg: beim Debütfilm. Dass dann die Zeit tickt und eine starre Deadline nach dem Studium Elternschaft null-komma-null berücksichtigt, hilft nicht. Corona hat das alles nur noch schlimmer gemacht. Die CSU-FW-Regierung, selbsternannte „Familien-Koalition“, hat hier auf ganzer Linie versagt.

Als Filmemacherin und Mama von zwei Mädels und zwei Jungs habe ich ihn selbst erlebt: den Spagat zwischen Kamera und Kita. Denn durch die Strukturen in den Fördergremien werden in Bayern schon lange Eltern – und insbesondere Frauen, die sich die Erziehungszeit oder Care-Arbeit meist alleine aus den Rippen schneiden, bestraft. Teilzeit arbeitende Papas in Bayern übrigens: magere 4% – sorry an die Papas, die sich sehr wohl reinhängen! Ihr seid mit gemeint und habt unsere volle Solidarität!

Deadline im Nacken – für junge Filmschaffende in der Familiengründungsphase eine enorme Belastung

Bei der Nachwuchsförderung tickt die Uhr – wer spätestens fünf Jahre nach seinem Abschluss noch keinen Förderantrag für den Erstlingsfilm gestellt hat, hat Pech gehabt. Fünf Jahre Vorbereitungszeit mag erst mal einigermaßen üppig klingen. Doch wer jemals in Filmbusiness reinschnuppern durfte weiß: die Zeit rast:

Eine gefühlte Ewigkeit liegen die Bücher in Redaktionen, nochmal tausend Jahre lang trägt man sie von Produktion zu Produktion, von Festival zu Festival, Pitch zu Pitch, um das Orga-Team auf die Beine zu stellen und Mitstreiter*innen zu finden, dann geht es erst los mit der Finanzierung, die (Landes-Film-Förderung um Landes-Film-Förderung) oft in winzigen Baby-Steps geschlossen wird. Während all der Zeit muss man na klar auch von irgendetwas leben: also arbeiten gehen, Geld für Brötchen und Miete verdienen, und irgendwann auch noch mal schlafen.

Das Geld-Zeit-Paradoxon

Wer dabei den Start ins Berufsleben, Day-Job und das Kümmern um Kinder unter einen Hut bringen muss, der weiß, dass Zeit eigentlich immer schneller weg ist als man bis drei zählen kann. Auch beim Quereinstieg, der eine Förderung über die Kategorie „andere Nachwuchsfilme“ ohne Filmhochschulstudium erlaubt, ist die Soll-Altersgrenze von 40 Jahre in der Familiengründungsphase schneller überschritten als man denkt.

Für jene, die das Problem „Geld-Zeit“ – ich nenne es gerne das Kultur- und Medienberuf-Paradoxon – nicht kennen, habe ich mal ein kleines Schaubild vorbereitet. So verstehen es hoffentlich alle:

Zeit-Geld-Problem Filmförderung Film Politik Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Pandemiebedingte Zusatzbelastung

So, dann haben wir also eine Stall voll Kinder. Zu wenig Geld, keine Zeit – weil ein bisschen erfolgreich sind wir ja schon, sonst hätten wir auch längst aufgegeben – und dann schlägt uns die Nachwuchsförderung die Tür vor der Nase zu, genau dann, wenn durchstarten gut gewesen wäre und in Zeiten lebenslangen Lernens eigentlich immer eh viel zu früh. – Keine Nachwuchsförderung heißt: Mit Bully Herbig und Captain America um Gelder streiten. Yeah! Spaß.

Und dann kommt da noch Corona: jetzt in Pandemiezeiten, wo Homeoffice, Homeschooling, geschlossene Kitas, Drehstopps, ausgefallene Nebenjobs und permanente Drehplanverschiebungen das Jonglieren des Alltags zusätzlich massiv erschweren, da soll es keine Erleichterungen bei der familienfreundlichen Filmförderung geben?

Realitätsverweigerung der Regierung wird auf dem Rücken junger Familien ausgetragen

Da werden Eltern und ins besondere Frauen von der CSU-FW-Koalition der Unerbittlichkeit zurück in den Regen geschickt und im Nachwuchsbereich Film um Jahre zurückgeworfen? Oder vielleicht sogar für immer in die Wüste geschickt?

Die Anrechnung von Erziehungszeiten – die man ja nicht mit Müßiggang und süßem Nichtstun verbringt, ganz im Gegenteil – müssen auf die Antragsfristen automatisch angerechnet werden. nicht nur, aber besonders in Corona-Zeiten! Anerkennung von Erziehungszeiten ist übrigens kein Hexenwerk: das bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst macht es seit neuestem (auch hier hatten wir familienfreundliche Förderung zunächst erfolglos gefordert) selbstverständlich, auch beim Wissenschaftszeitvertrags-Gesetz sind Erziehungszeiten längst Grund für eine Veränderung von Fristen. Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Elternschaft darf kein Nachteil sein!

Einen entsprechenden Antrag haben wir Grüne heute in den Wirtschaftsausschuss eingebracht – doch die CSU-FW-Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Statt fabuliert die Berichterstatterin der CSU-Fraktion gönnerhaft von großzügigen geltenden Fristen und verkennt dabei die bittere Realität für viele.

Und so wundert es nicht, wenn nur die Hälfte der an Filmhochschulen ausgebildeten Frauen auch in ihrem Beruf arbeiten. Wie man so Steuermittel verschwenden kann, ist mir ein Rätsel. Familienfreundliche Nachwuchsförderung würde übrigens keinen Cent extra kosten. Sie wäre nur gerechter.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren angemessen fördern

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung der Herstellung von Theatergastspielen der Freien Szene aufzulegen, um die in Bayern ansässige freie Tanz- und Theaterszene so bei ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen zu unterstützen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte für Kinder, Jugendliche, junge und ältere Erwachsene und Senioren werden gefördert. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kulturschaffenden mit Erzieherinnen bzw. Erziehern, Sozialpädagoginnen bzw. -pädagogen und Lehrkräften sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Bayern basieren.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen bzw. Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler für deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-, noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns soll ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Kulturschaffende aus ganz Bayern profitieren und können helfen, Kultur in die Fläche Bayerns zu tragen. Alle Menschen profitieren von Kultur: Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Rund zwei Millionen Menschen in Bayern sind jünger als 18 Jahre. Gleichzeitig wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Ob Migrationsbiografie (3,3 Mio. Menschen in Bayern), längere Elternzeit, Pause für Pflege oder soziale Veränderung: Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. In Bayern leben 9,9 Mio. Menschen in Kommunen mit weniger als 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie alle haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung.

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Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen für Nachwuchsförderung anerkennen!

Der Landtag wolle beschließen:

Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat Bayern Mehrheitsgesellschafter der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) ist, wird die Staatsregierung aufgefordert, für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Coronapandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend zu veranlassen, dass

  1. im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der Hoch- schule für Fernsehen und Film (HFF) und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
  2. im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
  3. für die Jahre 2021 und 2022 pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt werden.

Begründung:

Die Coronapandemie mit Homeschooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: Meist sind es Frauen, die pandemiebedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.

Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der Filmförderlandschaft. Für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.

Frauen sind hier besonders betroffen: Zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen, als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die FFF-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie (FFA=Filmförderungsanstalt) „Gender und Film – Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zugleich Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familienarbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Fest- halten an überkommenen Fristritualen, nein: Diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und den Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft. In Wissenschaft und Forschung ist die familienfreundliche Anerkennung von Erziehungszeiten längst Usus.

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Antrag: Theaterversorgung im Flächenland Bayern: Einführung einer Gastspielförderung in Bayern, diesmal richtig

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Unterstützung von Theatergastspielaufführungen aufzulegen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Herausragende Projekte der in Bayern ansässigen freien Tanz- und Theaterszene werden in ihrer Tätigkeit in der Fläche Bayerns angemessen unterstützt. Dies sind insbesondere Projekte, die sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der freien Tanz- und Theaterszene in Bayern geben.
  • Bis zu 50 Prozent der Aufführungskosten sind jeweils förderfähig. Im Einzelfall, zum Beispiel, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter eine finanzschwache karitative Einrichtung ist, sind bis zu 70 Prozent der Aufführungskosten förderfähig.
  • Die Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Einhaltung von branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler, sowie ein Nachweis der Professionalität, sind Voraussetzungen einer Förderung.
  • Durch die Förderung dürfen bestehende Haushaltsposten für Bayerns Theaterszene und deren Verbandsvertretungen nicht gekürzt werden.
  • Kommunale Spitzenverbände und Verbände von Kulturschaffenden sind bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten miteinzubeziehen. Eine Organisation und Abwicklung der Förderung durch die künstlerischen Verbände wird begrüßt.

Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstlerinnen bzw. -künstler und deren tägliche Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt- noch eine Gastspielförderung. Der Unterversorgung der ländlichen Gebiete soll daher ein entsprechendes Förderprogramm entgegengestellt werden. Rund 4,2 Mio. Menschen leben in bayerischen Kommunen mit mehr als 30 000 Ein- wohnerinnen und Einwohnern. Oft gibt es dort Theater, selten ein Ensemble. All diese Menschen sind daher auf Gastspiele anderer Kommunen angewiesen. Die bestehenden Theaterhäuser in staatlicher und kommunaler Trägerschaft stoßen ebenso wie die Landestheater außerhalb der Zentren strukturell schnell an ihre Grenzen. Andere Bundesländer in Deutschland fördern Gastspiele der freien Tanz- und Theaterszene und stellen so eine Versorgung der Fläche sicher. In Bayern scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung einer Gastspielförderung der Freien Szene, da die hierfür notwendigen Mittel nicht in angemessener Höhe bereitgestellt wurden. Dies soll sich nicht wiederholen, auf eine angemessene finanzielle Ausstattung ist daher zu achten.

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Kultur für alle: Wir fordern eine Gastspiel-Förderung!

Ich komme aus einer Kleinstadt. Unser „Theater“ hieß „Saalbau“. Ohne Gastspiele wäre das Licht im Saalbau nur selten mal angeknipst worden. Gastspiele haben mir Theater in meine Stadt und mein Herz gebracht. Ich bin überzeugt, dass Kulturschaffende aus ganz Bayern helfen können, Kultur in alle kleinen Städte Bayerns zu tragen.

Bayern ist Kulturstaat! Unser Ministerpräsident Markus Söder sagt diesen Satz besonders gerne und oft. Doch gerade in der Fläche sieht es mit dem kulturellen Angebot oft mau aus. Kein Wunder: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher keine Gastspiel-Förderung. Das wollen wir Grüne ändern! Deshalb fordere ich in meinen neuen Anträgen eine Förderung für Gastspiele vor Ort und für Gastspiel-Projekte für Jung und Alt.

Meine Heimatstadt Neustadt hat 50.000 Einwohner*innen. Eingemeindete umliegende Dörfer mitgezählt. Kleine Städte haben kein eigenes Theater. In Bayern leben rund 9,9 Millionen Menschen in solchen „kleinen“ Kommunen mit weniger als 75.000 Einwohner*innen. Alle diese Menschen haben ein Recht auf kulturelle Grundversorgung!

Recht auf kulturelle Grundversorgung

Bisher gibt es dort oft nur begrenzte kulturelle Angebote – das liegt allerdings nicht an den Menschen vor Ort, sondern an der fehlenden Förderung in der Fläche des Freistaats Bayern. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern bisher für die freien Ensembles und Einzelkünstler*innen für deren Gastspiele in der Fläche Bayerns weder eine Projekt-Förderung noch einen Support für Gastspiele vor Ort.

Klar, Kultur gibt es auch schon in kleinen Städten. Man hilft sich halt aus. Theater im Ehrenamt gab es auch bei uns, sehr gutes sogar. Manches preisgekrönt. Aber trotzdem waren wir weniger gut mit Kultur versorgt als größere Kommunen. Um die kulturelle Unterversorgung der ländlichen Gebiete Bayerns zu stoppen und Angebote von dort, wo Überfluss herrscht, dahin zu bringen, wo Mangel herrscht, brauchen wir ein entsprechendes Förderprogramm. – Baden-Württemberg macht es vor!

Warum brauchen wir die Förderung?

Insbesondere für junge Menschen hat kulturelle Bildungen einen hohen Stellenwert und immensen Einfluss auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. In Bayern sind derzeit rund 2 Millionen Menschen unter 18 Jahre alt. Für die soziale, ästhetische und gesellschaftliche Entwicklung dieser jungen Menschen spielt der Zugang zu zielgruppengerechtem Theater eine große Rolle. Junge Menschen können nicht einfach mal am Abend in die nächst größere Stadt jetten. Sie brauchen Kultur, die zu ihnen kommt.

Nicht nur für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Kunst und Kultur elementar. Wir Menschen lernen ein Leben lang – und besonders Kultur hilft, Menschen in jedem Lebensabschnitt eine persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu kulturellen Angeboten nicht nur in den bayerischen Großstädten zu ermöglichen, sondern auch in der Fläche.

Mehr Geld, mehr Fairness, mehr Kultur für alle

Bayern, sonst gerne spitze in allem, ist bei der Vergütung von Gastspielen leider gar nicht vorne im Rennen mit dabei. Bei einer Umfrage des Verbandes der freien Kinder- und Jugendtheater aus dem Jahr 2020 gaben ein Drittel der befragten Theater an, dass ihre Gastspiel-Honorare in Bayern niedriger sind als in anderen Bundesländern. Das steht im krassen Gegensatz zur Leistung der freien Kinder- und Jugendtheater: Sie spielten im gleichen Jahr 2600 Vorstellungen mit 275.00 Zuschauer*innen. Deshalb fordern wir faire Arbeitsbedingungen und insbesondere die Einhaltung der branchenüblichen Honoraruntergrenzen für Künstler*innen als wichtigstes Kriterium der Förderprogramme. Außerdem sollen bis zu 50% der Ausführungskosten förderfähig sein, bei caritativen Einrichtungen sogar bis zu 70%. Denn wenn wir allen Menschen den Zugang zu Kultur ermöglichen wollen, müssen wir die passenden Strukturen schaffen, die faire Bezahlung ermöglichen.

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Antrag: Familienfreundliche Filmförderung in der Pandemie und danach: Elternzeiten bei den Fristen der Nachwuchsförderung anerkennen!

Der Landtag wolle beschließen:

Der Freistaat Bayern als Mehrheitsgesellschafter des FilmFernsehFonds Bayern GmbH veranlasst für mehr Familienfreundlichkeit während und nach der Corona-Pandemie eine Änderung der Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung (Vergaberichtlinien) dahingehend, dass

  1. im Bereich „Nachwuchsfilm“ Punkt 3.5.2 „Erstlingsfilme von Absolventen der HFF und der Macromedia können mit einem Gesamtbetrag von bis zu 850.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Die Förderung kann entweder als Zuschuss oder als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Der Antrag zur Förderung eines Erstlingsfilms kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Studienabschluss gestellt werden. Erstlingsfilme müssen nicht programmfüllend sein. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis der Hochschule beizufügen.“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten verlängert sich die Frist zwischen Studienabschluss und letztmöglicher Antragstellung automatisch um die Erziehungszeiten.“
  2. im Bereich „andere Nachwuchsfilme“ der Satz „sollten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ergänzt wird um den Satz „Bei Nachweis von Erziehungszeiten wird die Soll-Altersgrenze um die Erziehungszeit erweitert.“
  3. für die Jahre 2021 und 2022 werden pandemiebedingt sämtliche Fristen im Nachwuchsbereich bei Nachweis der Elternschaft von Kindern im schulpflichtigen Alter oder jünger ausgesetzt.

Begründung:

Die Corona-Pandemie mit Home-Schooling und geschlossener Kinderbetreuung hat Eltern und insbesondere Frauen in Ausbildung, Berufsstart und Berufsleben um Jahre zurückgeworfen. Studien zeigen: meist sind es Frauen, die pandemie-bedingt Care-Arbeit übernehmen und ihr eigenes Leben zurückstellen. Die Arbeit an Projekten verzögert sich so insbesondere für Frauen zum Teil um Monate, wenn nicht Jahre.

Frauen sind an Hochschulen gleich stark vertreten wie Männer. Ihrem Studienabschluss folgt jedoch oft eine Phase der Familiengründung. Schon Erziehungszeiten für zwei Kinder katapultieren Betroffene harsch in die Realität der bayerischen Filmförderlandschaft: für die wichtige Nachwuchsförderung, die Eintrittskarte in die Welt des professionellen Arbeitens, ist dann oft der Studienabschluss zu lange her. Die ersten Schritte ins Berufsleben bleiben so aus.

Frauen sind hier besonders betroffen: zum einen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sowohl von der Anzahl der Einreichungen als auch von der Anzahl der Bewilligungen und der durchschnittlichen Höhe der bewilligten Budgets her. Zum anderen sind sie in der Branche unterrepräsentiert. Nicht nur die fff-geförderte Studie der Malisa Stiftung „Audiovisuelle Diversität? Geschlechterdarstellungen in Film und Fernsehen in Deutschland“ (2017), sondern auch zahlreiche andere wissenschaftliche Untersuchungen wie die FFA-Studie „Gender und Film

Rahmenbedingungen und Ursachen der Geschlechterverteilung von Filmschaffenden in Schlüsselpositionen in Deutschland“ (2017), „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ (Deutscher Kulturrat im Auftrag von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, 2016) oder „Produzentinnen in Deutschland: Relevanz und Strukturdaten“ (2020) sprechen alle eine klare Sprache. Die Zahlen werden sich nicht ändern, wenn wir die Strukturen nicht ändern. Frauen bekommen Kinder. Frauen stillen Kinder. Frauen tragen noch immer einen Großteil der Care-Arbeit. Diese Familien-Arbeit ist eine Leistung für unsere gesamte Gesellschaft. Sie darf nicht nur zu unüberwindbaren Hürden führen, wie beim längst überholten Festhalten an überkommenen Frist-Ritualen, nein: diese Leistung muss auch gewürdigt und gefördert werden, indem man bewusst Hürden abbaut und Eltern ihre Erziehungsleistungen anerkennt. Mit einer Anpassung der Nachwuchsförderung packen wir das Problem an der Wurzel und mildern pandemiebedingte Härten für Eltern und Familien auch für die Zukunft.

Corona Hilfe im Schneckentempo Unternehmerlohn Sanne Kurz kritisiert Söder Soilber aiwanger Grüne Die Grünen Landtag Bayernjpg

Soloselbstständigenprogramm: Förderantrag bis März stellen!

Für den Förderzeitraum 10/2020 bis 12/2020 kann man in Bayern noch bis zum 31. März Förderanträge stellen. Gezahlt wird fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von max. 1180€/Monat. Anträge sind alleine oder mit Hilfe von Steuerberatung oder Buchhaltung möglich, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. – Stellt Anträge!

Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote und sind zu entschädigen, so hatten wir Grüne seit Pandemie-Beginn immer wieder getrommelt. Weil sich so gar nichts bewegte, forderten wir erstmals Mitte April in einem Offenen Brief StM Aiwanger und StM Sibler der CSU-FW-Regierung fiktiven Unternehmerlohn förderfähig zu machen.

Mitte Juni wurde unsere Forderung mehr schlecht als recht umgesetzt: Die Künstlerhilfen halfen den wenigsten, es hakte trotz mehrfacher Nachbesserung im Kern bis zum Schluss, der Marketing-Gag der Söder-Regierung verpuffte, nach Ende September fortgeschrieben bis zum Ende der Pandemie wurde: nichts.

Ende Oktober verkündete der Ministerpräsident von seiner goldenen Wolke herab, diesmal aber wirklich zu helfen. Allen Soloselbstständigen sollte Hilfe zuteil werden – „wie in Baden-Württemberg“ wolle man nun helfen. „Nur“ zwei Monate und eine Sachverständigen-Anhörung im Bayerischen Landtag später konnte man sie ab 18.12. dann tatsächlich abrufen: die Soloselbständigen-Hilfe Bayern 2020.

Hilfe für Oktober bis Dezember 2020 – Bis Ende März 2021 noch beantragen!

Genau: 2020. Denn abrufbar erst seit 18.12., laufen die Hilfen am 31.12. schon wieder aus! Man wolle abwarten, was der Bund tue, so StM Sibler, der aber immerhin überhaupt mal etwas getan hat. Was von seinem Amtskollegen, dem Stellvertretenden MP Hubert Aiwanger bisher nicht behauptet werden kann. Etliche Schaustellerfamilien, die Innovationsmotoren Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft, zigtausende weitere betroffene Soloselbstständige, für die er, StM Aiwanger, zuständige wäre, für die tut er:

vor dem 31.12.: nichts, nach dem 31.12.: nichts.

Ein Trauerspiel: Hubert Aiwanger, der Volksfest-Freund, der eine ganze Branche sterben lässt, der Wirtschaftsminister, für den nur der Teil der Wirtschaft zählt, bei der Land- oder Gast- davorsteht.

Das Soloselbstständigenprogramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst kann ab sofort und bis zum 31. März beantragt werden. Das Programm greift rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 und richtet sich konkret an freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Beruf mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig (und nicht nur vorübergehend) ausgeübt wird.

Hilfen kumulierbar

Das Soloselbstständigenprogramm ist mit der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) und mit den Hilfen des Bundes („November-/Dezemberhilfe“) kumulierbar.

Wer von Oktober bis Dezember 2020 im ALG II-Bezug steckte, für den besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm für die Zeit des ALG II-Bezugs.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Anträge wurden im Rahmen der Künstlerhilfen bislang gestellt, wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher ausbezahlten Förderungen und wie viele gestellte Anträge wurden nicht bewilligt?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Künstlerförderung ausgeschöpft?“

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Pressemitteilung: Vielfalt im Film

Sanne Kurz kritisiert fehlende Unterstützung für ethnische und andere Minderheiten in der bayerischen Kultur- und Filmförderung. Studie zum Thema startet Mitte Juli.

Zum Start der deutschlandweiten Onlinebefragung zu Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen in der Film- und Fernsehbranche mahnt
Sanne Kurz, Sprecherin der Landtags-Grünen für Kultur und Film, mehr
Unterstützung von ethnischen aber auch anderen Minderheiten in der Filmproduktion durch die bayerische Kultur- und Filmförderung an. Diese finden – laut Antwort des CSU-Kunstministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Grünen (Anhang) – derzeit keine besondere Berücksichtigung in staatlichen Förderprogrammen.

„Gerecht ist, wenn von öffentlichen Mitteln alle gesellschaftlichen Gruppen gleich profitieren. Da reicht es nicht aus, darauf zu verweisen, dass die Förderprogramme Menschen jeder Hautfarbe gleichermaßen offen stehen. Dieser explizite Hinweis der Staatsregierung zeugt von erschreckender Ignoranz gegenüber Minderheitenproblemen“.

Pressemitteilung „Vielfalt im Film“ von Grüne Fraktion Bayern

Am Freitag, dem 18. Juli 2020 startet das Bündnis Vielfalt im Film (www.vielfalt-im-film.de) eine Onlinebefragung unter über 30.000 Filmschaffenden in Deutschland, die ein datengestütztes Gesamtbild zu Diversität und Diskriminierungserfahrungen liefern soll und damit Ansätze für konkrete Maßnahmen für Filmproduktionen, Filmförderung und Politik zur Entwicklung eines gerechteren und vielfältigeren Arbeitsumfeldes.

„Die Ergebnisse werden auch uns Landtags-Grünen dazu dienen, die dringend reformbedürftige bayerische Filmförderung aufzubrechen und Vielfalt auch im bayerischen Filmgeschäft mehr Raum zu geben“

Sanne Kurz, Pressemitteilung Grüne Fraktion Bayerischer Landtag
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Schriftliche Anfrage „Theaterförderung“

Bayern hat eine vielfältige Theaterlandschaft, für die sich der Freistaat verantwortlich fühlt. Anspruch der Staatsregierung ist es, zum einen für ein flächendeckendes Angebot zu sorgen, zum anderen alle Theater, ob staatliche, kommunale, private und freie Büh­nen, ausgewogen zu unterstützen. Die nichtstaatlichen Theater fördert der Freistaat mit etwa 80 Mio. Euro jährlich. Dennoch gibt es v. a. vonseiten der privaten und freien Theater Kritik. Sie bemängeln die insbesondere für die Staatstheatern zu geringen Zu­wendungen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Zuwendungen des Freistaates für die fünf Staatstheater (bitte auflisten getrennt nach Jahren und Staats­theater)?

  • 2.1  Welche Theater in kommunaler Trägerschaft bzw. in Trägerschaft durch einen kommunalen Zweckverband wurden in den letzten fünf Jahren ge­fördert?
  • 2.2  Welche davon sind Bühnen ohne eigenes Ensemble?
  • 2.3  Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die staatlichen Mittel (bitte auf­listen getrennt nach Jahren und Theater)?
  • 3.1  Welche nichtstaatlichen Theater und Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst, die nicht von kommunalen Gebietskörperschaften oder von kommunalen Zweckverbänden betrieben werden, erhielten in den letzten fünf Jahren Gelder des Freistaates?
  • 3.2  Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die staatlichen Zuschüsse (bitte auflisten getrennt nach Jahren und Theater)?
  • 3.3  Welche dieser privaten Theater erhielten keine kommunalen Zuwendungen?
  • 4.1  In welchen Fällen wurden Theater gefördert, obwohl sie die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht erfüllten?
  • 4.2  Welche Theater erhielten in den letzten fünf Jahren Gelder von den einzel­nen Bezirken (bitte angeben mit jeweils der Höhe der Zuwendungen)?
  • 4.3  Welchen Anteil hatten in den letzten fünf Jahren jeweils die Sparten Tanz, Figurentheater, Kinder­ und Jugendtheater und Kabarett an den staatlichen Geldern für nichtstaatliche Theater (bitte für die einzelnen Jahre auflisten)?
  • 5.1  Welche freien Theater erhielten in den letzten fünf Jahren Zuwendungen über die Kooperationsförderung (bitte auflisten getrennt nach Jahren, Thea­ter und Höhe der Förderung)?
  • 5.2  Welche Theaterfestivals, Theatertage etc. wurden in diesem Zeitraum ge­fördert (bitte mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe)?
  • 5.3  Welche Tanzproduktionen und Tanzeinrichtungen erhielten in den letzten fünf Jahren Förderungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe)?
  • 6.1  Welche Theaterprojekte wurden in den letzten fünf Jahren über den Kultur­fonds gefördert?
  • 6.2  Wie hoch waren für diese Projekte jeweils die Fördersummen?
  • 7.1  Welche Projekte davon waren spartenübergreifend bzw. hatten neue Darstellungsformate?
  • 7.2  Welche Fördersumme wurden für sie ausgegeben?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Theaterförderung“

Reload Stipendium Freie Szene Geld Hilfe Kulturstiftung des Bundes Online Antrag

Nur 14 Tage Antragszeit: 25.000€ „Reload“ Stipendien

Gut gehütetes Geheimnis: Die Freie Szene bekommt von der Kulturstiftung des Bundes in den Sparten Musik und Darstellende Kunst Hilfe. Die Hilfe erhält aber nur, wer ganz besonders schnell ist: vom 11.-25. Mai tickt die Uhr und man kann sich bewerben. Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt.

Nein, auch heute gibt es keine Neuigkeiten zu vermelden zu den Künstler-Hilfen, die MP Söder am 20. Mai, vor über drei Wochen, versprochen hat.

Bewegung gibt es dennoch und unsere Forderungen werden aufgenommen: Seit 11. Mai können  Freie Gruppen der Darstellenden Künste und der Musik mit mindestens drei Mitgliedern, die aufgrund der Coronapandemie nicht auftreten können, sich bei der Kulturstiftung des Bundes um das Stipendium „Reload“ in Höhe von einmalig 25.000 Euro pro Gruppe bewerben.

Antrag „Relaod“ Stipendien nur bis 25. Mai möglich

Die „Relaod“ Stipendien können nur noch bis 25. Mai beantragt werden – so verhindert man zwar, dass Töpfe leer sind, aber dass man gar so enge Grenzen wie im Schlussverkauf setzt, das scheint mir doch fragwürdig.

Also, liebe Freie Szene: Turnschuhe an, rein in die Startlöcher und so schnell es geht zur Online-Bewerbung:

Corona Virus Public Domain - By CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM - This media comes from the Centers for Disease Control and Prevention's Public Health Image Library (PHIL), with identification number 23312

Corona Service Post

Die erste große Welle der Hilfen und Nachbesserungen ebbt ab. Ich halte Euch über gravierende Änderungen weiter hier auf dem Laufenden. Was bleibt, wenn sich der Nebel lichtet, findet ihr hier unten: verschiedene relevante Infos – insbesondere für Kunst-, Kultur, Kreativ- und Filmbereich, egal ob Honorarkraft, Festanstellung, frei, Einzelunternehmen, Solo-Selbstständig, Verein oder GmbH & Co.

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Konkrete Hilfen – Da gibt es Geld

  • Freistaat Bayern:
  • KfW: Corona-Hilfe in Form von Krediten – Um den Antrag bei der Bank oder Sparkasse vorzubereiten, kann man die entsprechenden Unterlagen hier herunterladen.
  • LfA Förderbank Bayern: Informationen rund um Kredite und Risikoübernahmen findet man hier.
  • Stadt München: Nicht nur Unternehmen, auch Kulturschaffende können hier Hilfe finden.
  • Entschädigung nach Infektionschutzgesetz §56 bei Tätigkeitsverbot
  • Mit einem Nothilfefonds möchte die Deutsche Orchester-Stiftung freiberuflichen Musikern helfen. Mehr dazu findet man hier.
  • Die GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühne-Angehöriger) stellt 50.000 EUR zur Unterstützung von in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Einzelheiten und Infos gibt es hier.
  • Bei der GVL können Wahrnehmungsberechtigte, die coronabedingte Einnahmeausfälle erlitten haben, hier eine Einmalhilfe von 250 EUR beantragen.
  • Auch die VG Wort unterstützt in Not geratene Wortautoren, Verleger oder deren Hinterbliebene über ihren Sozialfonds. Mehr dazu hier.
  • Auch andere Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VFF haben Sozialfonds und Sozialwerke, meist aber nur für Mitglieder. Liste hier.
  • Verlustausgleichs-Hilfe: ARD, ZDF, Netflix und einige Private wie ProSiebenSat.1 wollen Kosten von TV-Produktionen tragen helfen.
  • Wenn nichts mehr hilft: hier geht’s zur Corona-Grundsicherung, auch ein Top-Up ist möglich.

Formulare

  • Soforthilfe Corona Bayern und Bund: Unter dem Punkt „Antragstellung“ kann online ein Antrag auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums gestellt werden.
  • Kurzarbeitergeld: Der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit findet sich, neben wichtigen Informationen zu dem Thema, hier.
  • Zum Formular, um Steuererleichterungen (zinslose Steuerstundung/Herabsetzung von Vorauszahlungen) aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beantragen, geht es hier.
  • Künstlersozialkasse (KSK): Herabsetzung der monatlichen Zahlungen bei veränderter Gewinnerwartung. Für eine Änderungsmitteilung des Einkommens gibt es dieses Formular.

Beratungsstellen & Handlungs-Hilfen

  • bayernkreativ: Viele Hilfen, klar strukturiert, von Podcast bis zu Formularen für alle, die von Kreativarbeit, Kunst und Kultur leben, gibt es hier. Unter anderem ist hier auch eine Übersicht relevanter Hilfen zusammengestellt. Hier findet sich der aktuelle Handlungsleitfaden für Künstler*innen und Kreative von bayernkreativ.
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert hier über die aktuellen Regelungen, mit Hilfe derer Zahlungserleichterungen geschaffen werden sollen.
  • ver.di: Eine „Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender“ hat ver.di – VS hier zusammengestellt. Das Team von ver.di Bildung + Beratung liefert hier Antworten auf zahlreiche Fragen zur Kurzarbeit.
  • Der Berufsverband Bildender KünstlerBBK München und Oberbayern hat hier Informationen zusammengetragen, die nicht nur für Künstler*innen hilfreich sind.
  • #kreativmuenchen: Das Münchner Kompetenzteam für Kultur und Kreativwirtschaft hat Links für Kreativschaffende in der Landeshauptstadt auf dieser Seite gebündelt. Außerdem hat es eine extrem hilfreiche und unterstützende Corona-Hotline eingerichtet, wo man zwischen 10 und 13 Uhr anrufen kann. Mehr Infos dazu findet man hier.
  • Förderung soll wegen Corona wegfallen? Informationen für Projektträger, die von der Kulturstiftung des Bundes Mittel erhalten, bekommt man hier.
  • Wie schlimm ist es? Die Handwerkskammer Freiburg bietet ein überaus hilfreiches Excel-Tool zur Berechnung eines Liquiditätsengpasses.
  • Zahlungsunfähigkeit droht? Beratung bietet u.a. die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
  • Last not Least: die legendäre Hyper-Übersicht auf der Padlet-Kultur-Corona Liste: alle Länder, Bund, alle sonstigen Stellen. Beratung, Hilfe, Finanzmittel. Was hier nicht ist, gibt es nicht.

Politische Entscheidungen

  • 7. April – Kabinett beschließt Aufstockung des LfA Kreditprogrammes auf 100% Haftungsfreistellung und stellt Soforthilfen endlich auch für Vereine, Stiftungen, gGmbHs sicher.
  • 3. April – Aufstockung der Haftung öffentlicher Kreditgeber auf 90% von der EU-Kommission auch für Länder genehmigt
  • 31. MärzCorona Soforthilfe Bund und Bayern sind jetzt in Bayern bei einer gemeinsamen Stelle abrufbar. Plus: die leicht verbesserten Bedingungen. Klares Minus: Bayern verabschiedet sich aus den Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 10 Mitarbeiter*innen. Hier gibt es nur noch Bundesmittel. Infos hier.
  • 25. März – Noch immer ist unklar, wie Vereinen geholfen wird. Unser Grüner Brief an die Ministerien und die Lösungsansätze im Update hier.
  • 24. März – Die Bayerische Staatsregierung verkündet eine vorläufige Ausgangssperre anlässlich der Corona-Pandemie. Den Wortlaut findet man hier.
  • 24. März – Auch in den Videokonferenzen unserer Grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Kultur (BAG Kultur) geht es um die aktuelle Krise und wie man die zum Teil dramatischen Härten am besten abfedern kann. Zu den konkreten Themen und Abstimmungen kann man hier mehr erfahren.
  • 23. März – In einer Anfrage zum Plenum habe ich die Staatsregierung gefragt, inwieweit sie plant, das Erbringen einer Alternativleistung im Kunst- und Kulturbereich als Erfüllung des Förderzwecks zu akzeptieren. Zum Hintergrund der Anfrage sowie zu der in einer Pressemitteilung des Ministeriums verpackten Antwort findet man Ausführlicheres hier.
  • 20. MärzCorona Soforthilfeprogramm Bayern läuft an
  • 16. MärzHier geht es zu unseren beiden Grünen Anträgen, mittels derer wir uns dafür einsetzen, die Kosten der Epidemie für die Kunst- und Kulturszene sowie für die Filmwirtschaft abzumildern.
  • 14. März – Das Autor*innen-Papier Gemeinsam solidarisch und entschlossen handeln, von zahlreichen Grünen Bundestagsabgeordneten und Bundespolitikern unterzeichnet, benennt politische Instrumente, die dazu beitragen können, aktuelle Problemlagen zu lösen und auch langfristige Programme zur Unterstützung von Konjunktur und Investitionen zu entwickeln. Hier geht es zum Autor*innen-Papier.
  • 13. März – Wer wissen möchte, mit welchen Forderungen ich mich an die Kultusminister*innen-Konferenz gewandt habe, kann gerne hier nachlesen.
  • 11. März – Veranstaltungsverbote als dringend nötige Infektionsschutzmaßnahme nehmen etlichen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Du bist hier, weil Du die Chronologie Corona-März 2020 suchst?
Du findest den Chronologischen Überblick hier.


Kunst Atelierförderung Bayern Sanne Kurz Grüne Fraktion Kulturpolitikpolitik

Atelierförderung – jetzt bewerben!

Nachdem die Bewerberflut letztes Jahr tendenziell ausblieb, geht es jetzt beim Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler in eine neue Runde: Bis zum 31. Juli 2020 kann man sich noch bewerben und mit etwas Glück einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zu den Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten – und das zwei Jahre lang.

Informationen zu den Modalitäten und Bewerbungsbogen findet man hier:

Bewerbungsbogen-2020+2021
Atelier Förderung_Merkblatt_zur Bewerbung_2021+2022
Ansprechpartner-Regierungen_Stand-Nov-2019_pdf

Natürlich ist so ein finanzielles Hilfsangebot wichtig und richtig. Doch es bleibt ein Tropfen auf dem heißen Stein, das einer begrenzten Anzahl an Künstler*innen für einen begrenzten Zeitraum unter die Arme greift. Schließlich können einem gerade im Kunstbereich, wo die finanziellen Polster besonders dünn sind, die exorbitanten Mieten in bayerischen Städten schnell das Rückgrat brechen.

Viel weitreichender und langfristiger wäre daher gedacht, wenn die bayerische Regierung dauerhaft nutzbare Atelierräume in staatlichen Neubauprojekten und ungenutzten staatlichen Liegenschaften erschließen würde. Dementsprechend hat der Antrag unserer Fraktion zur Atelierförderung, den wir im vergangenen November in den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eingebracht hatten, nichts an Relevanz verloren. Mehr dazu hier.

Münchner Band FUUN - fuunmusic - Online Konzerte - Kulturpolitik die Grünen Bayern Sanne Kurz

Anfrage: Alternativ-Angebote zulassen, bewilligte Fördermittel auszahlen!

Gewährte Förderung ist zweckgebunden. Aktuell sollte man auch alternative Angebote zulassen, ohne Förderungen zu kürzen. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt.

Kultur muss nicht nur den Shut-Down verkraften, sie muss auch hinterher wieder anlaufen. Darum wurden hierzulande Rettungsschirme gespannt. Freien Kulturschaffenden, aber auch Musik-Clubs, Theatern oder Kinos soll so die (Privat-)Insolvenz erspart bleiben.

Freien helfen, Institutionen retten – egal ob GmbH, GbR oder e.V.

Etliches Kulturschaffen kommt aber von Vereinen. Wie kann man Vereinen helfen? Es gibt Gelder, die auf Staatskonten schlummern, die noch nicht aktiviert wurden. Denn egal ob GmbH, GbR oder e.V.: Filmfestivals, Museen oder Theater bekommen meist staatliche Förderungen. In München stellt das Kulturreferat klar: Bewilligte Förderungen an die freie Szene sollen „ungekürzt ausgereicht“ werden. Der Freistaat ziert sich bisher.

Zuwendung gebunden an Zuwendungszweck

Zuwendungen sind gebunden an einen Zuwendungszweck. Fällt weg, was eigentlich gefördert wurde, wird die Förderung gestrichen:

  • Museum zu, Zuschuss weg. Theater dicht, Förderung weg. Festival fällt aus, öffentliche Zuwendung Fehlanzeige.

Klingt erst mal logisch. Was aber ist, wenn es um die Existenzsicherung von Institutionen geht? Was ist, wenn man die Wahl zwischen öffentlicher Förderung oder Hartz IV auszahlen hat? Was ist, wenn sich Institutionen in der Krise zu neuen Höhen aufschwingen und in oft gigantischer Kraftanstrengung und zum Teil mit Mehrkosten Alternativen für uns, für die Gesellschaft anbieten? Filmfestivals im Netz, virtuelle Ausstellungen im Haus der Kunst, Konzerte gestreamt, Online-Clubbing – läuft.

Läuft auch staatliche Förderung wie gewährt weiter?

Ich will lieber Kulturangebote als Kultur in Scherben, lieber arbeitende Kulturschaffende statt Hartz IV-Hilfen. Den Unterschied machen könnte hier eine Garantie wie in München. Eine Garantie, dass bereits zugesagte und im Staatshaushalt eingestellte Förderung nicht wieder einkassiert wird, sondern behalten werden darf, wenn Veranstalter oder Kunst- und Musikschaffende kreative Wege gehen, die der aktuellen Situation angemessen sind: Der Zuwendungs-Zweck einer bereits genehmigten Förderung muss in diesen Zeiten dort durch Alternativ-Angebote erfüllt werden können, wo die eigentliche Erfüllung des Zuwendungszwecks durch höhere Gewalt unmöglich wurde.

Alternativ-Angebote bei Ausfällen durch höhere Gewalt als Zuwendungszweck anerkennen

So hat zum Beispiel das DOK.fest München reagiert: Deutschlands größtes Dokumentarfilmfestival für lange abendfüllende Dokumentarfilme findet heuer online statt. Die Stadt München hat bereits zugesagt, das Festival wie geplant zu fördern. Ich hoffe, der Freistaat zieht mit – denn last not least können so endlich alle in Bayern an dem genialen Programm teilhaben.

In einer Kleinen Anfrage will ich bis Ende der Woche eine Einschätzung dazu von der Bayerischen Staatsregierung erhalten. Die ganze Anfrage zur Fördermittel-Auszahlung bei Alternativleistungen im Kulturbereich findet Ihr hier.

Updates:
Montag, 23.03.2020, Anfrage gestellt. Donnerstag Pressemitteilung des Ministeriums erhalten. Tenor des Widerhalls meiner Anfrage: Ja, man will weiter fördern. But: it’s complicated. Die Pressemitteilung des Ministeriums gibt’s hier. – Montag, 30.03.2020: Die Antwort ist da! Zu Lesen hier.


21.04.2020 – Grünes Webinar „Veranstaltungsverbote und Drehstop: Wer zahlt die Zeche?“ mit Sanne Kurz MdL Grüne Fraktion Bayern, Erhard Grundl, Musiker und Mitglied des Bundestages, David Süß, VDMK und Stadtrat, Annette Greca, ver.di filmunion und Satu Siegemund, Bundesverband Regie. Info und Anmeldung hier.


Fotocredit:
Band-Foto zum Online-Auftritt der Münchner Formation FUUN / fuunmusic auf FB – Fotograf: Tobia Tschepe

Bayern Wappen Sanne Kurz Landtag Grüne

Meine Forderungen an die Kulturminister*innen Konferenz

Am 13.03.2020 tagt die Kulturminister-Konferenz in Berlin. Den Vorsitz hat unser bayerischer Staatsminister Sibler. Drei Grüne Länder-Kulturstaatsminister*innen sind mit an Bord.

Als Politikerin, die über 25 Jahre in Film und Kultur tätig war, habe ich mich mit den dringendsten Forderungen, die mich von Akteur*innen und Verbänden zur Corona-Problematik erreicht haben, an die vier und die Konferenz gewandt:

Rechtssicherheit für die Kunst- und Kulturszene in Zeiten von Corona!

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister,

es wurde bereits viel unternommen und umfassend reagiert, um der neuen Situation gerecht zu werden. Zuletzt hat der Deutsche Kulturrat einige Forderungen gestellt. Jedoch ist bis dato versäumt worden, den Kunst- und Kulturschaffenden rechtliche Sicherheit zu geben. Dafür müssen wir Politiker*innen jetzt ein klares Signal setzten.

Wir müssen eine klare Zusage geben, dass bereits zugesagte Förderungen ausgezahlt werden. Bewilligte Mittel aus Fördertöpfen und Fonds zur Finanzierung von Kunst- und  Kultur-Projekten, müssen auch dann ausgezahlt werden, wenn durch behördliche Auflagen oder aus eigener Vernunft zum Infektionsschutz Absagen oder Verschiebungen notwendig sind.

Bitte helfen Sie hier mit, Transparenz und Sicherheit zu schaffen für alle Beteiligten. Gerade Entscheider*innen auf kommunaler Ebene brauchen ein klares Signal, das sie auch an die Kultur- und Kreativ-Schaffenden weitergeben können, damit Arbeitsplätze gesichert bleiben.

Privatwirtschaftlich arbeitende wie auch im intermediären Sektor verortete Institutionen und Personen sind in ihrer Existenz bedroht.  Auch Institutionen im öffentlichen Sektor beschäftigen Freie aus dem Kulturbereich und stornieren Aufträge.

Unsere Forderung:

  • gemeinsam mit den Betroffenen einen Krisenplan entwickeln, wie die Verluste der Kulturbranche aufgrund der Corona-Pandemie abgemildert werden können
  • genehmigte Fördergelder für Kulturprojekte vollständig auszubezahlen, auch wenn die Projekte aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können
  • die Kulturschaffenden unverzüglich über diese Maßnahmen informieren,
  • in Absprache mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Veranstalter*innen und Produzent*innen von Kulturveranstaltungen, die Künstler*innen und die betroffenen Dienstleistungsunternehmen für den entstandenen Schaden unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob es sich um geförderte Projekte handelt.

Die Krise ist die Stunde der Exekutive! Handeln Sie!
Das Land wird es Ihnen danken.

Sanne Kurz.

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: Grütters „Zukunftsprogramm Kino“ – Förderung am Bedarf vorbei

  • Kulturorte in der Fläche Bayerns sind oft schon tot
  • „Statt Millionen in Technik zu pumpen, auch Festivals und Wanderkinos stärken!“

Im Februar versprach Scheuer 250Mio für Games – Kinos erhalten 17Mio Trostpflaster

„Grünes Licht für die zweite Stufe unserer Gamesförderung!“ verkündete vor wenigen Tagen erst Bundesminister Scheuer und schüttete 250 Millionen Euro aus.  Zu recht. Wo man Millionen ausschütte, müsse man aber fair mit der gesamten Medienbranche verfahren: „Dass dann dem kränkelnden Patienten Kino 17 Millionen Förderung als großer Wurf verkauft werden, das ist scheinheilig und beschämend!“ so Sanne Kurz, Sprecherin für Kulturpolitik und Film der Grünen Fraktion Bayern.

Kino-Kulturorte in Bayern oft bereits verödet

Auf ihren Reisen durch den Freistaat sei sie in vielen Orten gewesen, in denen das Kino schon lange aufgeben musste. „Oft übernehmen Vereine, Festivals, Sommerfilmtheater oder Wanderkinos den Spielbetrieb und die Kino-Grundversorgung. Eine lebendige Kulturlandschaft ist so in Bayern entstanden, vielerorts ehrenamtlich gestemmt. Wo Kino tot ist, kann Kino wiederauferstehen! Förderfähig nach Grütters Kriterien sind all diese Initiativen aber leider nicht.“, beklagt Kurz.

Filmfestivals und Wanderkinos gezielt stärken

Sanne Kurz: „Angesichts dieser wichtigen Rolle in der Filmgrundversorgung, die z.B. Festivals einnehmen, überrascht es, dass es keinerlei strukturelle Festivalförderung gibt.“ Zwar gäbe es Geld für Festivals, jedoch nach Gutsherrenart, ohne klare Förderkriterien, ohne Gesamtkonzept und ohne Vergabetransparenz. „Wer lange genug betteln geht, bekommt irgendwann Geld – von irgendeinem Ministerium“ beklagt Kurz den aktuellen Zustand, „viel sinnvoller wäre eine zusätzliche Technik Förderung, etwa im Rahmen eines bayernweiten dcp-Projektoren-Verleihs für Filmfestivals und Wanderkinos oder Mittel dafür“

Dass die Kinos, die noch leben, die Finanzspritze dringend brauchen, daran bestünde kein Zweifel. „Und wenn man will, dass so viele Menschen Filme schauen wie gamen, dann muss man auch hier nachlegen“, so Kurz.

Die gesamte Pressemitteilung zum Nachlesen hier. 

Kunstaktion_Königsplatz_Walter Kuhn_"Niemals wieder"_München

Geld für Kunst!

Ein Bayerisches Förderprogramm für Kunst im kostenfrei zugänglichen, öffentlichen Raum! War ich froh, als ich das las. Lange genug hat es ja gedauert. Aber offensichtlich hat das im September angeschobene Pilotprojekt „Kunst für uns – den öffentlichen Raum gestalten!“ im Ministerium für Wissenschaft und Kunst Augen geöffnet und wird nun fortgeführt. Damit nimmt – hoffentlich dauerhaft  – Gestalt an, was wir seit Jahren gefordert haben.

Kommunen, Kunstvereine, Künstlergruppen, aber auch einzelne Kunstschaffende können sich um Projektförderung bewerben. Gefördert wird die zeitlich begrenzte künstlerische Gestaltung öffentlich zugänglicher, ursprünglich nicht für Ausstellungszwecke gedachter Räume oder Flächen, egal ob drinnen oder draußen. Beteiligen können sich alle professionellen, in Bayern wirkenden Künstlerinnen und Künstler.

Deadline

Deadline für Projekte, die in 2020 realisiert werden sollen: 1. März 2020!


Fotocredit: Amrei-Marie; Kunstaktion Königsplatz 03
Lizenz: CC BY-SA 4.0

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Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Politische Bildung und Erhalt der KZ-Gedenkstätte Dachau statt Gratulations-schreiben

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll soll die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten gemäß dem Stiftungszweck, insbesondere die Unterstützung der historisch-politischen Bildungsarbeit der KZ-Gedenkstätte Dachau, zusätzlich gefördert werden.

Zur Begründung geht’s hier:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020: Politische Bildung und Erhalt der KZ-Gedenkstätte Dachau statt Gratulations-schreiben

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan2019/2020: Ökologische Filmproduktion lehren und lernen – FilmeN mit Zukunft

Im Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 soll ein neuer Tit. „Informationsveranstaltungen Ökologische Filmproduk-tion“ eingefügt und für das Jahr 2020 mit 0,1 Mio. Euro ausgestattet werden.Mit den zusätzlichen Mitteln soll die„Film Commission Bayern“ zur Veranstaltung vertiefender Workshops zu den einzelnen Filmgewerken wie Produktion, Licht, Kamera, Dekorationsbau, Transport oder Catering und der Auswahl von Drehorten, die die Möglichkeiten ökologisch nachhaltiger Produktionsweisen vermitteln, unterstützt werden.

Zur Begründung geht’s hier:

Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan2019/2020: Ökologische Filmproduktion lehren und lernen –FilmeN mit Zukunft

Zum Abstimmungsergebnis geht’s hier:

Beschlussempfehlung und Bericht