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Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023
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„Kleine Anfrage – AzP „Antrags- und Vergabemodalitäten des Bayerischen Entlastungspakets für Länderaufgaben wie Kunst und Kultur“

Mein Fraktionskollege Florian Siekmann fragt die Staatsregierung:

Wie erklärt die Staatsregierung, dass auf der Pressekonferenz zum bayerischen Staatshaushaushalt 2023 am 06.11.2022 – über einen Monat nach der ersten Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder ein eigenes bayerisches Hilfspaket auf den Weg zu bringen – weiterhin keinerlei Details zu den Antrags- und Vergabemodalitäten für die dringend benötigten Hilfen aus Bereichen, die primär in der Verantwortung des Freistaates liegen und bei denen der Bund lediglich unterstützend tätig sein müsste, bekannt sind, wann wird sie umfassende, klare und zielführende Kriterien für die Hilfszahlungen im Kulturbereich formulieren, die geeignet sind, unsere Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden im Kulturstaat Bayern sicher durch den Winter zu bringen und damit das langfristige Bestehen eines breiten und vielfältigen Kulturangebots zu garantieren, für das die Staatsregierung, da der Kulturbereich originäre Ländersache ist, die Verantwortung trägt und werden die Gelder auch rückwirkend, zumindest bis zur ersten Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 21.09.2022, ausgezahlt werden, damit die bereits seit Monaten bestehenden und sich in den kommenden Monaten weiter verschärfenden Härten für die bayerischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden abgeschwächt werden können?

Hier geht’s zur Antwort:

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

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„Kleine Anfrage“ – AzP „Betrugsfälle bei Coronahilfszahlungen“

Ich frage die Staatsregierung, in wie vielen der von ihr geleisteten coronabedingten Hilfszahlungen wurden Ermittlungen wegen Betrug aufgenommen, welche Schadensumme wird in Summe vermutet und wie steht diese im Verhältnis zu den Betrugsfällen, die im Zusammenhang mit der Firma Wirecard ermittelt wurden (bitte mit Angabe Fallzahl, betroffenem Hilfsprogramm und vermuteter Schadensumme)?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Betrugsfälle bei Coronahilfszahlungen“

B90_Gruene_Katrin-Goering-Eckardt_Gemeinsamer-Appell_Soloselbstaendige_Freie_Kultur_Unternehmerlohn

Gemeinsamer Appell für Kreative und Solo-Selbstständige

Endlich Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige! Knapp 150 Einzelpersonen, Institutionen und Verbände haben ihn unterzeichnet, den von Katrin Göring-Eckardt initiierten gemeinsamen Appell für Soloselbständige. Teilt ihn laut! Füllt Wäschekörbe mit Post! Kanzleramt und Bayerische Staatskanzlei sollen ertrinken in Mails! #DurchDieKriseNurGemeinsam – Appell zum Download und Nachlesen hier im Post.

Gemeinsamer Appell

Mehr Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen

Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland als Solo-Selbständige tätig. Freiberufler erwirtschafteten 2015 Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro.

Doch beim heutigen Spitzentreffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sind Vertreter*innen von Selbständigen, von Freiberuflern oder aus Kunst- und Kultur erneut nicht eingeladen.

Das muss sich dringend ändern.

Denn hier geht es nicht um Zahlen. Es geht um Betreiber*innen von Läden und Cafés, die unsere Innenstädte vielfältig machen, Gründer*innen die wirtschaftlich für neue Ideen und Innovationen sorgen, Kunst- und Kulturschaffende, die uns täglich neue Denkanstöße oder Erlebnisräume eröffnen und viele mehr. Um eine Gruppe Menschen, die zusammen mehr zu Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Steueraufkommen oder BIP beiträgt, als es die Bundesregierung wahrzunehmen scheint.

Seit März herrscht bei den meisten Betroffenen Dauerkrise.

Viele haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, die ihre wirtschaftliche Existenz auf Messers Schneide stellt. Nun drohen die aktuellen Maßnahmen – die dem Gesundheitsschutz der gesamten Gesellschaft dienen – finanziell den meisten das Genick zu brechen. Denn die aktuellen Hilfsprogramme halten ihr Versprechen nicht. Sie kommen bei denen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind gar nicht oder viel zu wenig an.

Hohe bürokratische Hürden verschließen den Zugang zu Überbrückungshilfen und der so wichtige Unternehmerlohn wird vom Finanzministerium und Olaf Scholz weiter blockiert. Dabei würde ein solcher Unternehmerlohn verhindern, dass vielerorts die Altersrücklage aufgelöst oder Ausgaben für die Generierung neuer Aufträge eingestellt werden müssen.

Verlust von Soloselbständigen ist Verlust wichtiger Infrastruktur

Wenn jedoch nicht schnell gehandelt wird, geht nicht nur wirtschaftlich sondern auch gesellschaftlich und kulturell etwas unwiederbringlich verloren. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf:

  1. Die Belange der Solo-Selbständigen und Freiberufler endlich ernst zu nehmen und sie auch auf höchster Ebene gleichberechtigt mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen zu konsultieren.
  2. Die bestehenden Überbrückungshilfen nicht erst im Januar sondern unverzüglich zu entbürokratisieren und diese wie auch die Notfallhilfen für mehr Betroffene zugänglich zu machen.
  3. Den Weg für einen Unternehmer*innenlohn endlich frei zu machen. Betroffenen damit Unterstützung bei den Kosten ihres Lebensunterhalts zukommen zu lassen und drohende Altersarmut zu verhindern.

Unterstützer*innen und Erstunterzeichner*innen:

  1. Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  2. Robert Habeck, Parteivorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  3. Claudia Roth, Bundestagsvizepräsidentin und Sprecherin für Auswärtige Kulturpolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  4. Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  5. Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik Bündnis 90/Die Grünen
  6. Dr. Andreas Lutz als Vorstandsvorsitzender für den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. sowie auch als Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (BAGSV)
  7. Udo Lindenberg, Musiker
  8. Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
  9. Ralph Ruthe, Cartoonist
  10. Carolin Kebekus, Comedian, Schauspielerin, Sängerin
  11. Till Brönner, Musiker
  12. Carolin Emcke, Autorin
  13. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  14. Bundesverband der Freien Musikschulen
  15. Sibel Kekilli, Schauspielerin
  16. Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  17. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V
  18. Birgit Böcher, Forum Musikwirtschaft
  19. 2Raumwohnung / Inga Humpe und Tommi Eckart
  20. Oliver Kalkofe, Comedian
  21. Dr. Carola Dorner, Vorsitzende, Freischreiber – Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten
  22. Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
  23. ATICOM, Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V.
  24. Jasmin Tabatabai, Schauspielerin und Musikerin
  25. Guido Aras, k. 2. Vorsitzender Berufsverband der Fernsehkameraleute (BVFK) e.V.
  26. Prof. Jens Michow, Präsident, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  27. Joachim Król, Schauspieler
  28. Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  29. Alice Brauner, Journalistin und Filmproduzentin
  30. Etta Scollo, Musikerin
  31. Victoria Ringleb, Geschäftsführerin Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)
  32. Dominik Reding, Autor, Regisseur
  33. Benjamin Reding, Autor, Produzent
  34. Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
  35. Hans-Jochen Wagner, Schauspieler
  36. Frank Spilker,
  37. VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
  38. Josef Brustmann, Musiker und Kabarettist
  39. Juliane Kindermann, Markus Nisch, Anja Schneider, Alexandra Lindblad, Boris Enenkel, Patricia Weil, Vorstand & Sprecher, Booking United
  40. Mehmet Güler, Maler und Grafiker
  41. Pamela Gräbe, Geschäftsführerin, German Stunt Association e.V. – Bundesverband deutscher Stuntleute
  42. Dr. Thomas Wohlfahrt, Leiter Haus für Poesie und 1. Vorsitzender Netzwerk Lyrik e.V.
  43. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  44. Şiir Eloğlu, Schauspielerin
  45. Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  46. Rainer Pause, Pantheon Theater Bonn
  47. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  48. Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  49. Wilson Ochsenknecht, Schauspieler und Sänger
  50. Thomas Wernicke, Agentur für Schauspieler
  51. Eva Blum, Schauspielerin
  52. Sandy Hebel, Vorstand, Kreative Lausitz e.V.
  53. Markus J. Bachmann , Schauspieler
  54. Karen Böhne, Schauspielerin
  55. Charlotte Bohning, Schauspielerin
  56. Anni Andel, Gin Tanic Marketing
  57. Christos Paraschidis, Gin Tanic Marketing
  58. Teresa Trabert, Kultur- und Kreativquartier Warnow Valley (Rostock)
  59. Katrin Filzen, Schauspielerin
  60. Markus Andreas Klauk, Schauspieler
  61. Maximilian Laprell , Schauspieler
  62. Eva Verena Müller, Schauspielerin
  63. Klaus Nierhoff, Schauspieler
  64. Markus Maria Profitlich, Schauspieler
  65. Doris Schemmel für Verband der freien Lektorinnen und Lektoren
  66. Vorstand des Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ev.V.
  67. Elmira Rafizadeh, Schauspielerin
  68. Ulrike Röseberg, Schauspielerin
  69. Arne Rudolf, Schauspieler
  70. Karin Schröder, Schauspielerin
  71. Petra Thomas, forum anders reisen e.V. – Verband für nachhaltigen Tourismus
  72. Caro Scrimali, Schauspielerin
  73. Heike Trinker, Schauspielerin
  74. Nina Vorbrodt, Schauspielerin
  75. Gregory B. Waldis, Schauspieler
  76. Katrin Wolter, Schauspielerin
  77. Nikel Pallat, Musiker
  78. Paul Dietrich
  79. Susanne Herbert, Herbert Management
  80. Debora Weigert, Schauspielerin und Dialog Regisseurin
  81. Jan Kalbfleisch, FAMAB Kommunikationsverband e.V.
  82. N. Dalügge-Momme, M.A. Vorstandsvorsitzende des Verein der Vereidigten Dolmetscher und Übersetzer VVDÜ
  83. Prof. Jens Michow, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
  84. Markus Holeczek
  85. Stefanie Weiffenbach für Illustratoren Organisation e.V, Berufsverband für Illustratorinnen
  86. Michael Forster für Bund der Selbstständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
  87. Markus Damerau
  88. Tina Zinsmeister Vorstand Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUHe.V.)
  89. Heinrich Tenz, Vorstand im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
  90. Mario Müller für den Bundesverband der freien Musikschulen
  91. Claudia Siebenweiber | Präsidentin des BDG Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  92. Birgit Rampe
  93. Hilmar Heier
  94. Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund e.V.
  95. Birgit Böcher für Forum Musikwirtschaft
  96. Martin Goetschi
  97. Catharina Bruns, Unternehmerin und 1. Vorsitzende, Kontist Stiftung für Citizen Entrepreneurship e.V.
  98. Reiner Heard , Vorsitzender, ATICOM e.V.
  99. BVGD – Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.
  100. Marcus Pohl, 1. Vorsitzender der ISDV – Interessengemeinschaft der Selbständigen Dienstleister*innen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
  101. Michael Oppermann, Geschäftsführer, Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
  102. Meike Bobzin, TANDERA Theater
  103. Bine & Rico Tietze – Seekers Event GmbH / SonneMondSterne Festival
  104. Mara Michel, Geschäftsführerin, VDMD – Netzwerk für Mode.Textil.Interieur.Accessoire.Design e. V.
  105. KKC (KrankenhausKommunikationsCentrum, ein Dachverband des Gesundheitswesens)
  106. Sabine Koch, Geschäftsstellenleitung des Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V.
  107. Rico Tietze Geschäftsführer Black Mamba GMBH (Sputnik Springbreak Festival)
  108. Lexy & K-Paul, Künstler
  109. Boris Enenkel Geschäftsführer Helene Beach Festival GMBH
  110. Dirty Doering, Künstler
  111. Verband freischaffender MusikerInnen in der Alten Musik
  112. Pilocka Krach, Künstlerin
  113. Nicone, Künstler
  114. Stefan Pabst, Gesellschaft Geschäftsführer der Firma globalmobility Deutschland GmbH
  115. Joerg-Friedrich Gampper, Präsident, DVWO e.V.
  116. Götz Otto, Schauspieler
  117. Christine Nickel, 2. Vorsitzende für den Landesverband Soziokultur MV e.V.
  118. Dörte Kiehn, Landesverband Freier Theater Mecklenburg-Vorpommern
  119. Peter Kratzer, Diplom-Informatiker
  120. Gudrun Haus, Diplom-Technikübersetzerin (FH), tätig als freiberufliche Übersetzerin für Medizin und Medizintechnik EN-DE
  121. Carola Kupfer, Präsidentin, Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (BLVKK)
  122. Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV)
  123. Michael Seitz
  124. Joachim Pietz, SAP-Berater
  125. Manfred Gertz, EDV-Berater
  126. Stefan Mühlfried, IT-Consulting
  127. Ruth Stubenvoll
  128. Maren Richter, Vorsitzende, Bundesverband der Gästeführer in Deutschland
  129. Ralf Lemster, Vizepräsident – Public Affairs, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ)
  130. Sandra Malissa
  131. Julia Rönnau, AIIC Region Deutschland, intern. Verband der Konferenzdolmetscher
  132. Marcus Meinhardt, Künstler
  133. Joachim Groth, IT-Projektgenossenschaft eG
  134. Bruno Schmalen, Wissenschaftlicher Projektleiter, Offensive Mittelstand
  135. Klaus Hüttel
  136. Waltraud Lenhart, Vorstandsvorsitzende, ww.berufkunstvermittlung.de
  137. Michael Wörle für den IFHANDWERK e.V., den Verband der Freien Handwerkerinnen und Handwerker
  138. kreHtiv Netzwerk Hannover e.V
  139. Lutz Fischmann, Geschäftsführer, FREELENS e.V.
  140. Corinna Hesse Vorstand Kreative Deutschland – Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft e.V.
  141. Suchtpotenzial, Comedy-Duo
  142. Rob Vegas, Social-Media-Manager
  143. Jörg Strombach, Geschäftsführung fairmedia Studio Berlin Neukölln
  144. Knicki & Kröte, DJ-Duo
  145. René Böll, Maler & Graphiker
  146. Christoph Drescher, Festivalleiter

Beitragsfoto: D. Butzmann
Bericht Süddeutsche Zeitung am 4.11.2020 zu „Gemeinsamer Appell“

Sanne Kurz Grüne Bayern Schausteller Karussell Volksfest Kerwe Kerwa Weinfest

Kein Karussell, kein Kinderlachen: mit unseren Volksfesten und Märkten stirbt ein Kulturgut

Regionaler Wirtschaftsfaktor, Identitätsstifter, Treffpunkt für jung und alt, Kulturgut: unsere Märkte und Feste leisten uns einen Dienst, der eng verwoben ist mit unserem Leben. Viele Volksfeste und Märkte blicken dabei auf Jahrtausende alte Traditionen und wahren Bräuche, die so Jahrhunderte überdauern konnten. Die Menschen, die unsere Märkte und Volksfeste am Laufen halten, sind die Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller Bayerns. Retten wir sie über die Krise, retten wir das Kulturgut Volksfest über die Krise!

Meine Kindheitserinnerung sind untrennbar verknüpft mit den Weinfesten in der schönen, einst eng mit Bayern verbundenen Pfalz am Rhein, meiner Heimat. Ich hatte das große Glück, oft kostenlos Schiffschaukel, Karussell oder Boxautos nutzen zu dürfen, denn mein Vater wuchs in den Schaustellerbetrieben meines Cousins auf, wo er auch meine Mutter traf. Unten habe ich Euch einen Trailer verlinke zu einem Dokumentarfilm, den ich mal über „unsere“ Kerwe gemacht habe. – Und dann? – 180 Jahre Familienbetrieb – das wunderschöne Etagen-Holzkarussell steht mittlerweile im Museum in Speyer.

Wenn die bayerische Staatsregierung den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern hierzulande nicht sehr bald hilft, werden sich in den Museen die Fahrgeschäfte bald stapeln. Denn viele Familienbetriebe, die zum Teil seit Generationen von Markt zu Markt, von Volksfest zu Volksfest ziehen, stehen vor dem Aus. Die ausgezahlten Nothilfen gingen in den vergangenen Monaten am Bedarf der meisten Betroffenen komplett vorbei. Betriebe mit bereits kreditfinanzierten Anlagen bekommen keine Förderkredite, und der Wohnwagen ist oftmals Büro, Privat- und Geschäftswohnung.

Wie bei so vielen anderen Solo-Selbständigen lassen sich wirtschaftliche und private Existenz nicht fein säuberlich trennen. Überbrückungshilfen und Soforthilfen sind und waren aber nur für Betriebskosten gedacht, die eigene Existenz kann nicht gesichert werden, das „Vermögen“ steckt im Betrieb, Ämter verstehen das nicht immer. Auch Unterlagen zu Fällen, in denen ALGII Anträge wegen erhaltener Soforthilfen abgelehnt wurden, landeten auf meinem Schreibtisch. Dass diese Leute unseren Kulturstaat am Laufen halten? Interessiert niemanden. Ein Skandal, was hier mit den Menschen passiert.

Unsere Grünen Forderungen sind längst bekannt. Der politische Wille zur Umsetzung fehlt der CSU-FW-Regierung.

Das Weihnachtsgeschäft, welches das Riesenloch stopfen sollte, das das Jahr 2020 bei den Marktkaufleuten, Schaustellerinnen und Schaustellern pandemiebedingt gerissen hat, steht nun aber auf mehr als wackeligen Füßen. Und das nach einer Reihe von abgesagten Herbstdulten und -festen – vom Gillamoos über den Augsburger Plärrer bis hin zum Oktoberfest. Die Genehmigungsverfahren für Märkte und Feste in den Wintermonaten sollen bis 15. Oktober 2020 abgeschlossen sein, so die Forderung der Landtags-Grünen.

Dafür benötigen die Kommunen aber klare Rahmenbedingungen und Leitplanken für ihre Entscheidungen. Denn was z.B. eine Großveranstaltung sein soll, ist immer noch ein wohlgehütetes Geheimnis der Staatsregierung. Auch trommeln wir schon seit Monaten, damit die Überbrückungshilfen endlich, endlich mit einem Landesprogramm des Aiwanger-Ministeriums um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro im Monat aufgestockt werden – bis zum Ende der Pandemie, unbürokratisch und auf Basis der Steuernummer.

Mit kooperativen Einzelfall-Lösungen könnten Kommunen „ihre“ Feste vor dem Aus retten.

Abgesehen von den dringend benötigten staatlichen Hilfen von Bund und Land ist mehr möglich als manche meinen. Wichtig ist für die Kommunen, gemeinsam mit den Beteiligten nach Möglichkeiten zu suchen, um das Kulturleben vor Ort zu bewahren. Sind Veranstaltungen – oftmals mit jahrhundertelanger Geschichte – erst einmal von der Bildfläche verschwunden, lassen sie sich nur mit viel Mühe und Geld wiedererwecken.

Wer bespielt unsere Feste, wenn alle Schaustellerinnen und Schausteller weg sind? – Tradition gibt es nicht auf Knopfdruck!

Gruener Volksfestgipfel 200922_Grundl_Eckl_Bradac_Kurz_Radlinger
Teilnehmer*innen des Grünen Volksfestgipfels: Erhard Grundl (MdB Grüne Fraktion Bundestag), Robert Eckl (Vizepräsident Südbayern BLV) und Wenzel Bradac (Präsident BLV), Sanne Kurz, Edmund Radlinger (Vizepräsident Deutscher Schaustellerbund, 1. Vorstand Münchner Schausteller Verein)

Und hier der versprochene Trailer: „Millionäre werden wir nicht“ heißt der Dokumentarfilm über meine Familie. Ich habe ihn als zweites Projekt in meinem Studium an der Münchner Hochschule für Fernsehen und 16mm Film gedreht. Die Familie Rosskopf und die Familie Kurz sind über sechs Schwestern miteinander verwandt: Die Mutter meines Vaters war die jüngste der Schwestern. Die älteste Schwester fügte sich in die Tradition der „Rossköpfe“, die allesamt „ä Mädl vun Privat“ geheiratet hatten. Sie wurde Schausteller-Gattin und Betriebsinhaberin und sorgte so dafür, dass mein Vater in den herrlich langen pfälzer Sommern meine Mutter auf der „Kerwe“ in Lachen-Speyerdorf kennen lernen konnte. Gedreht wurde noch auf 16mm, mit der Handkamera. Der Dokumentarfilm-Trailer:

presse-mitteilung-Logo Sanne Kurz Bayerischer Landtag Grüne Fraktion Grüne Bayern Landtag

Pressemitteilung: Künstlerhilfen verlängern

Sanne Kurz fordert fiktiven Unternehmenslohn von 1.180 Euro monatlich

Die Landtags-Grünen fordern eine schnelle und positive Entscheidung der Söder-Regierung für die Verlängerung der zum Monatsende auslaufenden Künstlerhilfen. Dabei müssen laut der kulturpolitischen Sprecherin der Fraktion, Sanne Kurz,

neben den Künstlerinnen und Künstlern auch diejenigen endlich angemessen unterstützt werden, die Konzerte und Veranstaltungen erst möglich machen: Licht-, Ton- und Bühnentechniker und -technikerinnen und alle anderen, deren Einsatz zum Gelingen kultureller Veranstaltungen beiträgt.

Bayern müsse hier dem Vorbild anderer Bundesländer folgen.

Wo der Bund versagt, dem Beispiel anderer Bundesländer folgen

Konkret fordern die Landtags-Grünen für alle Einzelunternehmerinnen und -unternehmer („Solo-Selbstständige“) mit einem bislang funktionierenden Geschäftsmodell die Auszahlung eines „fiktiven Unternehmerlohns“ in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von monatlich 1.180 Euro.

Wichtig sind die deutliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die klare Botschaft, dass es hier um den Ersatz für unverschuldet ausgefallene Unternehmenserträge geht – und nicht um Almosen für Pandemiebetroffene“,

unterstreicht Sanne Kurz. Vermieden werden müsse zudem, dass – wie zu Beginn der Pandemie – Kunstschaffende und Kunstermöglicherinnen und -ermöglicher

über Monate ohne Einkommen und damit mittellos dastehen. Hier geht es um den Erhalt einer gesellschaftlich bedeutsamen und wirtschaftlich wichtigen Branche“,

betont Sanne Kurz
Die entsprechenden Anträge der Landtags-Grünen „Hilfe für Kulturschaffende – diesmal richtig“ und „Verlängerte Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo-Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern“ sind eingereicht und werden in den Fachausschüssen beraten.

Künstlerhilfe – Update vom 30. September 2020:

Heute läuft die Einreichfrist für Anträge aus dem Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler ab. Die Bilanz ist mehr als ernüchternd: Von den erwarteten 60.000 Anträgen sind noch nicht mal 10.000 gestellt und nur etwa 7.700 bewilligt worden, der Topf mit den 140 Millionen ist noch voll, nur knapp 20 Millionen Euro wurden ausgezahlt.

Überraschung:

Paart man schlechte Bedingungen mit unpassenden Konditionen, nimmt kein Hund der Welt die Wurst, die man ihm hinschmeißt!

Wer Soforthilfe über 3000€ erhalten hatte, bekam nichts – auch wenn diese „Hilfe“ eigentlich ein Versicherungs- und Vermieter-Subventionsprogramm war. Denn man durfte das Geld ja nicht selbst behalten, sondern musste es für Mieten, Pachten, Leasingverträge, Versicherungen etc. ausgeben. Auch wer bereits im ALG II-Bezug steckte, bekam nichts. Obwohl man ja genau wie jene ohne ALG II-Bezug seit März nichts mehr verdienen durfte. Wer mitten in den drei Bezugsmonaten Zuflüsse – z.B. aus Erlösen der Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten – hatte, bekam weniger oder gar nichts, denn man durfte nur drei Monate Hilfe am Stück beantragen.

Langer Rede kurzer Sinn: Unsere Ideen zu einem wirksamen Künstlerhilfsprogramm lagen auf dem Tisch, wurden aber ignoriert. Die wichtige Verlängerung in der Version „diesmal aber richtig“ haben wir beantragt, werden bisher aber nicht gehört. Dass die mangelnde Akzeptanz nicht zuletzt an einer massiven Verunsicherung bzw. Abschreckung der Betroffenen liegen könnte, will die Staatsregierung nicht sehen. Dass das Ganze „nicht so gut gelaufen ist“, kann der zuständige Minister Bernd Sibler aber definitiv nicht vom Tisch wischen.

Bleibt die Frage, was mit den ca. 120 Millionen Euro Künstlerhilfe passiert, die nicht abgerufen wurden.

Wir werden dranbleiben und nicht zulassen, dass diese Mittel zurück in den Lufthansa-Rettungs-Autoindustrie-Förder-Topf geworfen werden!

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Antrag: Solo-Selbständigen wieder Arbeit geben: Kosten aus Werk- und Honorarverträgen förderfähig machen

Die Staatsregierung wird angesichts der dramatischen Lage vieler Solo-Selbständiger dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Überbrückungshilfen nachzubessern, so dass Kosten aus Werk- und Honorarverträgen vollumfänglich förderfähig werden.

Zum Antrag geht’s hier:

Solo-Selbständigen wieder Arbeit geben: Kosten aus Werk- und Honorarverträgen förderfähig machen

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Antrag zu verlängerter Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo-Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:

Um verlängerten Überbrückungshilfen des Bundes in Bayern ebenso lückenlos auszugestalten wie andernorts, erhalten Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der Corona-Maßnahmen wie den Veranstaltungsverboten einstellen oder einschränken mussten und die in ihrer Existenz bedroht sind, monatlich einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums von 1180 Euro, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in der Pandemiezeit um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Die Antragsstellung soll unbürokratisch und durch die Betroffenen selbst möglich sein. Eine Prüfung soll aufgrund der bekannten Steuerdaten der Betroffenen vorgenommen werden. Die bayerischen Hilfsgelder sollen gleichzeitig mit den Bundesmitteln ausbezahlt werden.

Zum Antrag geht’s hier:

Verlängerte Überbrückungshilfe: Chance für Bekenntnis zu Solo- Selbstständigen und starken Mittelstand auch in Bayern

Solo-Selbständige Alarm Existenzsicherung Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Dranbleiben: Solo-Selbständige in Bayern unterstützen!

Heute fahre ich mit den Kindern in die Ferien. Zelten bei Oma im Garten. Wer weiß, ob wir uns Weihnachten sehen können. Mein Mail-Berg ist trotz langer Arbeitstage und verkürzter Ferien nicht geschrumpft. Die Lage trotz lauten Protests immer noch desaströs, an vielen Fronten dramatisch. Viele langjährige Weggefährtinnen, Freunde, Bekannte stehen seit März vor dem Nichts, so wie viele Menschen, die mich überhaupt nicht kennen und die sich aus schierer Verzweiflung an eine Abgeordnete gewandt haben. Die mir geschilderten Schicksale bewegen mich sehr und helfen bei meiner Arbeit. Eins aber bleibt: In einem reichen Land wie Bayern sind zu viele Menschen in Not!

Sie alle konnten sich nicht entspannt in die bayerischen Sommerferien verabschieden. Manche Menschen in Bayern leben coronabedingt schon auf dem Campingplatz, andere können nicht mal den von diversen Einrichtungsmagazinen pittoresk verpackten „Urlaub auf Balkonien“ genießen, weil schlicht kein Geld auf dem Konto ist, um die Miete zu bezahlen. Geldbeutel leer, Kühlschrank leer, Altersvorsorge weg. In Bayern! Das „Nein, es gibt kein Eis!“, das man seinen Kindern permanent predigen muss, es tut weh.

Die bayerische CSU-FW-Regierung zeigt beim Thema Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige weiter auf Bund und Kommunen und lehnt munter jede Verantwortung ab für das Armuts-Armageddon, das sich hier in Bayern auftut. Die Ausreden:

  • „Der Bund lässt leider keinen Raum für fiktiven Unternehmerlohn.“
    • Ja, in den Bundes-Programmen! Viele Länder wie NRW und Baden-Württemberg machen aber vor, dass man sehr wohl eigene Landesprogramme für Solo-Selbstständige auflegen kann!
  • „Es gibt doch die Grundsicherung.“
    • Ja, aber die bekommen nicht alle! Sie passt nicht für alle!
  • „Solo-Selbstständige können Sofort- und Überbrückungshilfe beantragen.“
    • Ja, aber die dürfen nicht für Miete und Essen, die Kinder und die Krankenversicherung verwendet werden.

Dass es für die Steuerzahlenden überhaupt keinen Unterschied macht, ob Bund, Kommunen oder Bayern für etwas aufkommen, zeigt, wo der Hase im Pfeffer liegt: Hubert Aiwanger, FW, als Wirtschaftsminister zuständig für Wischmopps, Hendl, Soforthilfen und Solo-Selbständige, will schlicht und einfach keinen seiner handgeschnitzten, vergoldeten bayerischen Euros für diese Menschen in Not ausgeben.

Auch wenn denen mittlerweile das Wasser bis zum Hals steht. Auch wenn Schausteller-Dynastien am Abgrund stehen, denen er zwar nicht hilft, mit denen er aber gerne demonstriert. Auch wenn er weiß, für wie viele ALG II eben nicht greift. Auch wenn ALG II gerade beim Re-Start, gerade für Solo-Selbstständige einfach nicht passt.

Doch das Spiel „Wenn ich nicht hinschaue, ist das Ding nicht da“ funktioniert im echten Leben wenn überhaupt nur bei Kleinkindern.

BR-Beitrag bringt die existenzielle Not nochmals auf den Punkt

Im aktuellen Funkstreifzug, einem investigativen Rechercheformat des Bayerischen Rundfunks, zum Thema „Armutsfalle Selbstständigkeit“ wird in 13 Minuten nicht zuletzt dank einzelner Schicksale deutlich, wie dramatisch die Lage teilweise wirklich ist. Da geht es um die blanke Existenz, um die Frage, ob das Geld für Haferflocken und Kartoffeln auf dem Tisch noch reicht. Den kompletten Beitrag von Lisa Wurscher – für den auch ich interviewt wurde – kann man hier nachhören.

Wo bleibt die Wertschätzung für das Wissen und Können der Solo-Selbständigen?

Und nein, es geht mir nicht darum, immer nur zu meckern. Klar kann man auch andere Jobs machen.

Es geht darum, dass man all die Solo-Selbstständigen noch mal dringend brauchen könnte. Dass sich niemand mehr selbstständig machen wird in einem Bayern, in dem man Selbständige so an die Wand fahren lässt. Und dass die Selbstständigen, wenn sie erst mal einen Job beim Discounter an der Kasse haben oder im Büro einer Versicherungsgesellschaft das Social-Media-Management machen, dass sie dann weg sind für das, was sie gelernt haben, was sie wirklich können und wofür wir sie so dringend brauchen.

Ich will ja noch nicht einmal, wie beim Kurzarbeitergeld, 60% des Vorjahresgewinns, obwohl das legitim wäre. Ich will nur das Existenzminimum, die Förderfähigkeit von Personalkosten aus Honorar- und Werkverträgen – und dass sich endlich alle, die gerufen werden, auch mit den Betroffenen an einen Tisch setzen und Lösungen finden!

Risse im CSU-FW-Damm sichtbar

Immerhin: Die Mauer beginnt endlich, endlich zu bröckeln, und – das ist die erfreuliche Nachricht – es tut sich was. Zwar sind nur feinste Haarrisse erkennbar, aber stetes Wasser höhlt den Stein! Unser monatelanges Nachfragen, Nachbohren, Protestieren hat Druck auf den Kessel gebracht. Schaut mal rein in die letzten Plenarreden der CSU und der FW zum Thema Selbstständige… und nehmt sie beim Wort!

Jetzt heißt es am Ball bleiben und weiter Druck ins System geben – lasst uns in Bayern nicht am Ende der Länder stehen, die helfen! Lasst uns den Missstand beenden, dass der Wohnort Bayern ein Armutsrisiko für Solo-Selbstständige ist!

Solo-Selbständige Hilfen Unternehmerlohn Sanne Kurz Grüne Bayern Landtag

Solo-Selbständigen helfen – Überbrückungshilfen mit Landesprogramm aufstocken!

NRW, BaWü und etliche andere machen es vor: Die dramatische Lage für viele Solo-Selbständige ist lösbar. Man muss nur wollen. Darum haben wir Landtags-Grüne in einem Dringlichlichkeitsantrag bayerische Hilfen erneut angemahnt. Hier meine Rede vom 9. Juli 2020.

Auszug aus meiner Rede vom 09.07.: Fiktiver Unternehmerlohn als Teil der förderfähigen Betriebskosten – Hilfe für alle Solo-Selbstständigen endlich auch in Bayern!

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Nachklatscher!

Heute lädt der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland zur Experten-Telko „Pleite – und nun? Was du über die Insolvenz von Solo-Selbstständigen wissen solltest“. Behandelt werden Fragen wie die, wann man insolvent ist, wer das feststellt und ob die Zahlungsunfähigkeit auch Privatvermögen, die selbst genutzte Immobilie oder das Geld des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin betrifft. Die nächsten Treffen des Verbandes finden in Regensburg, München und Nürnberg statt. Herr Aiwanger, da können Sie schlimmstenfalls den Betroffenen ein paar Tipps geben und diese Themen mit ihnen vertiefen; denn unseren Solo-Selbstständigen geht es sehr schlecht.

Hilferufe aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Beispiel: 100 Milliarden Euro betrug die Wertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Ja, auch die Schausteller gehören dazu; denn auch die leisten Kultur. Auch in Bayern ist bzw. war die Branche stark. Vor der Krise waren es über 400.000 Beschäftige, annähernd so viele wie in der Automobilindustrie. Die Solo-Selbstständigen waren ein wichtiger Motor dieser Branche. Diese Solo-Selbstständigen, Herr Aiwanger, haben auf Sie gehofft. Sie haben gehofft, dass Sie auf die Verbände, den Bundesrat und zahlreiche Initiativen hören würden, dass die vielen Mails gelesen, die Hilferufe gehört würden und endlich auch Hilfe bei ihnen, den Solo-Selbstständigen, ankäme.

Existenzen dürfen nicht vom Wohnort abhängen!

NRW war mutig. NRW hat sich zum Problem bekannt. NRW stopft die Löcher, die die GroKo in Berlin hinterlässt. In NRW hilft man jetzt den Solo-Selbstständigen: die Übernahme von Kosten für den Lebensunterhalt als Top-up zu den Überbrückungshilfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass es jetzt vom Wohnort abhängen soll, ob eine Existenz gefährdet ist und ob jemand ein Familieneinkommen sichern kann oder nicht.

Vollmundige Ankündigungen, die keinen Kühlschrank füllen

„Marshallplan 2.0“, so tönt es zu den gestern angelaufenen Überbrückungshilfen. Sie sollen Wohlstand und Wiederaufbau garantieren, den Mittelstandsmotor wieder anwerfen. Die größte Anstrengung seit dem Krieg, so heißt es. Man liest dann groß auf der Antragsseite: Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt. Da freut man sich doch!

Nur leider, leider, liebe Solo-Selbstständige da draußen, geht euer Geld wieder an andere. Die Leasingraten für den Dienstwagen schenkt euch die GroKo. Für das überteuerte Office in der Innenstadt des Real Estate Investors hilft man euch gern. Aber Essen einkaufen oder die eigene Miete bezahlen dürft ihr mit den Überbrückungshilfen nicht.

Fiktiver Unternehmerlohn statt ALG II-Abschiebetaktik

Wir könnten in Bayern so leicht helfen und den Solo-Selbstständigen den fiktiven Unternehmerlohn als Teil der Betriebskosten zuerkennen. Sie verdienen das. Stattdessen gibt es als besonderen Service auch auf Ihren Homepages, Herr Aiwanger, immer wieder die Links zu den Antragsseiten für ALG II. Gerade beim von uns allen sehnlichst erhofften Re-Start, dann, wenn der Mittelstandsmotor wieder brummt, brauchen wir doch die Solo-Selbstständigen. Wir brauchen sie als flexible, schnelle, innovative und agile Taskforce für Wachstum und Wohlstand. Das ALG II passt dann, wenn wieder erste Aufträge für die Solo-Selbstständigen kommen, für diese Berufsform noch viel schlechter als zu Beginn der Krise.

„Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz IV als einzige Alternative anzubieten“, so der Ministerpräsident am 20. April. Genau, meine Damen und Herren! In Bayern können wir es besser als die in Berlin. Wir können das mit dem Unternehmerlohn zumindest genauso gut wie der Herr Laschet in NRW.

„Was NRW kann, kann Bayern schon lange!“ – Oder, liebe Staatsregierung?

Wir alle verabschieden uns hier und heute bis Ende September voneinander. Heute ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause; die letzte Sitzung, in der Sie die Chance hätten, für diese Solo-Selbstständigen in Bayern Sicherheit und Perspektive zu schaffen und einen Unterschied zu machen, meine Damen und Herren. Sie hätten die Chance, fiktiven Unternehmerlohn endlich förderfähig zu machen und ein Programm für alle Solo-Selbstständigen aufzulegen, nicht nur für Nischengruppen. Das Geld, das wir für Unternehmerlohn ausgeben, bleibt in Bayern. Geben Sie sich einen Ruck! Was NRW kann, kann Bayern schon lange.

Den Anträgen der FDP und der SPD stimmen wir zu.

Der Damm zeigt Risse: Die Plenardebatte zeigt deutlich, dass die Mauer aus FW-CSU langsam bröckelt.

Es lohnt sich wie nie, den gesamten Verlauf der Plenardebatte zum Dringlichkeitsantrag Solo-Selbstständige mit eigene Augen zu sehen. Die Regierenden winden sich nicht nur wie so oft. Nein, sie beteuern auch, wenn es wirklich und wahrhaftig Defizite gäbe, würde man „selbstverständlich“ nachbessern. „Natürlich“ könne man dann auch nachlegen. Sagt zumindest die CSU, beflügelt vom Umfragehoch. Während der Wirtschaftsminister – FW und zuständig für die Hilfen?! – immer noch aufs ALG II zeigt, immer noch behauptet, Solo-Selbstständige seien sich nur „zu fein“ für einen Antrag, immer noch frech unterstellt, wer erst mal gemerkt habe, dass es beim ALG II im Einzelfall „mehr zu holen“ gäbe als mit fiktivem Unternehmerlohn, der würde gar keine Hilfe mehr wollen. Schaut rein, auf YouTube, hört diese Worte Aiwangers am 09.07., dem gleichen Tag, als er am Odeonsplatz mit Schaustellern und Marktkaufleuten demonstrierte und lamentierend nach Berlin wies. Sie könnten den Schaustellern helfen, Herr Aiwanger! Taten statt Worte, das gilt auch in Bayern!

Grundsicherung passt nicht, Grundsicherung bekommen nicht alle Solo-Selbstständigen.

Wer sieht, wie viel Geld man im ALG II bekommt, will das übrigens extrem betrugssichere Modell des fiktiven Unternehmerlohns gar nicht?? – Die über 70 Millionen ausgezahlten Euro, die in Baden-Württemberg bereits als Hilfe an Solo-Selbstständige flossen, die Verlängerung des sehr erfolgreichen Programms dort – das alles spricht eine ganz andere Sprache, Herr Aiwanger!

  • Fakt ist, man erhält maximal 432€ – plus Kosten der Unterkunft. Im Monat.
  • Fakt ist, dass einige Solo-Selbstständige, z.B. solche mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung, gar keinen Anspruch auf ALG II haben, und ihre Arbeitslosenversicherung auch nur zahlt, wenn sie Soforthilfen zurückzahlen (von welchem Geld?!) und Insolvenz anmelden.
  • Fakt ist, dass beim Hochfahren jeder Hinzuverdienst erst hinterher aufs ALG II angerechnet wird und horrende Rückzahlungen möglich sind.
  • Fakt ist, dass Arbeiten im ALG II-Bezug für Solo-Selbstständige nur unter tageweiser Abmeldung geht, diese Abmeldung zum Arbeiten aber nur wenige Tage im Jahr möglich ist, zu wenige, um von dem Geld zu leben.
  • Fakt ist, dass bei der Berechnung des Hinzuverdiensts Dinge wie eingenommene Umsatzsteuer (dabei muss man die ja abführen!!) mit angerechnet werden, und dass die Sachbearbeitung entscheidet, welche Ausgaben für den Solo-Selbstständigen und seinen Betrieb wichtig sind und daher als Betriebsausgaben anerkannt werden.
  • Fakt ist, dass auch 60.000 angesparte Euro für einen Solo-Selbständigen, der vor der Rente steht und keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch hat, nicht viel Geld ist.
  • Fakt ist, dass die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft bleibt, auch mit Prüfung des „Einkommens“ beispielsweise Pflegebedürftiger und schulpflichtiger Kinder.

Herr Aiwanger, schieben Sie die Verantwortung nicht länger an Bund und Kommunen ab!

Die bittere Wahrheit ist: Hubert Aiwanger will seine handgeschnitzen bayerischen Euros nicht rausrücken. Sollen sich doch andere um Solo-Selbstständige kümmern! Dass genau diese Solo-Selbstständigen aber hier in Bayern Steuern zahlen, die Wirtschaft am Laufen halten, wichtig sind? Geschenkt!

Beenden Sie ihre Blockade-Politik und helfen Sie Solo-Selbstständigen! Auch in Bayern.

Wer Kraft tanken will zu einem weiteren Sturm auf die Mauer der CSU-FW-Regierung, wer es nicht glauben kann und es mit eigenen Augen sehen will, wer einfach nur wissen will, wo den Hebel ansetzen, für den gibt es hier die komplette Debatte vom 09.07. zu einem bayerischen Programm für Solo-Selbstständige – fiktiver Unternehmerlohn auch in Bayern!

Ob Ministerpräsident Söder weiß, wie sehr seine Mannschaft da Murks baut? Schaut rein!