Im Bayerischen Landtag arbeite ich mit parlamentarischen Initiativen. Das sind meine Werkzeuge als Abgeordnete. Dazu gehören Anträge, Gesetzesinitiativen, Schriftliche Anfragen und mehr.

Kein Film ohne Können – unsere parlamentarische Arbeit zu Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche

Die Filmbranche leidet seit einiger Zeit unter einem eklatanten Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Zum einen gibt es kaum formalisierte Ausbildungswege, die meisten Filmmenschen (vor allem im Mittelbau) kommen durch Learning by Doing in die Branche, nicht wenige fingen in der Vergangenheit in unterschiedlichen Gewerken als Praktis am Set an. Doch durch den wunderbaren Mindestlohn war es dann mit der Generation Praktikum jäh zu Ende. Zum anderen sind die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche eher ungemütlich. Lange Drehtage sind Standard, Planbarkeit ein Fremdwort, und Film & Familie passen sowieso nicht zusammen. Wenn wir den Fachkräftemangel bekämpfen wollen, dann müssen wir an zwei Schrauben drehen: zum einen bei der Ausbildung, zum anderen bei den Arbeitsbedingungen. 

An beide Schrauben haben wir in der aktuellen Legislaturperiode mit mehreren parlamentarischen Initiativen Hand angelegt:

  • In unseren beiden schriftlichen Anfragen (sAns) Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben und Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II wollten wir wissen, was die Staatsregierung denn tut, um junge Menschen und Quereinsteiger*innen für den Film zu begeistern. Wir finden: zu wenig! Denn es braucht einfache und auch schnelle Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kooperation mit den Produktionsfirmen und gegegebenfalls mit der IHK erarbeitet werden müssen. Die Leute fehlen JETZT – und nicht erst in einigen Jahren. Auch Förderprogramme wie STEP aus Hessen lehnt die Staatsregierung ab. Hier bekommen Produktionsfirmen Zuschüsse für ‚Praktikant*innen‘, also Menschen, die sich für Filmberufe interessieren. Diese können Berufserfahrung sammeln und die Produktionsfirmen können Mindestlohn zahlen – WinWin, oder?
  • Die kleine Anfrage (AzP) Bund-Länder-Umfrage Fachkräftemangel Film hat die Ausbildungsschraube im Blick. Denn natürlich ist der Fachkräftemangel kein allein bayerisches Problem. Es gibt einen Austausch auf Bundesebene, doch was eine entsprechende Bund-Länder-Umfrage ergeben hat, dazu hüllt sich das bayerische Digitalministerium hüllt leider in Schweigen.

Mit all diese Anfragen und Anträgen im Gepäck freue ich mich auf eine inspirierende, lebhafte Diskussion bei unserem Grünen Filmfest-Panel „Kein Film ohne Können: Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen in der Branche“ am 26. Juni im Rahmen des Filmfest München und bin gespannt auf die unterschiedlichen Lösungsansätze, die unsere Panelgäste vorstellen werden!

Schriftliche Anfrage „Schutz von Stadtbäumen“ – die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

In Zeiten der Klimakrise werden Stadtbäume immer wichtiger: Sie produzieren Sauerstoff, wandeln klimaschädliches Kohlendioxid in Biomasse um und kühlen die Luft. Damit spielen sie auch eine wichtige Rolle für die Gesundheit der Stadtbevölkerung. Trotzdem wurden in den vergangenen Jahren bis zu 300 000 Stadtbäume in Bayern gefällt. Im Sommer wird es dadurch noch heißer in den Städten.

Die Staatsregierung wird gefragt:


1.1 Welchen Stellenwert räumt die Staatsregierung dem Baumschutz (insbesondere in Städten) in Zeiten der Klimakrise ein?

1.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Baumschutz im Freistaat zu verbessern?

1.3 In welchem Umfang wird im Rahmen der Initiativen zum Klimaschutz im Freistaat der Baumschutz gefördert (bitte nach Programmen aufschlüsseln und jeweils zur Verfügung gestellte und abgerufene Mittel pro Jahr seit 2019 angeben)?


2.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchen bayerischen Kommunen Baumschutzverordnungen gelten (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Jahr der Einführung der Verordnung)?

2.2 Hält die Staatsregierung eine Verpflichtung von Städten und Gemeinden zum Erlass einer Baumschutzverordnung als Leitplanke im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für notwendig?

2.3 Wenn nein, weshalb nicht?


3.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, in welchem Umfang bei Nichteinhaltung von Auflagen zum Baumschutz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Bußgelder (Art. 79 Abs. 1 Bayerische Bauordnung – BayBO, § 17 Abs. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG) erhoben werden (bitte Häufigkeit erlassener Bußgelder und durchschnittliche Höhe der Bußgelder angeben)?

3.2 Hält die Staatsregierung eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen eine Baumschutzverordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG i. V. m. § 29 BNatSchG für erforderlich?

3.3 Wenn nein, weshalb nicht?


4.1 Worin liegen für die Staatsregierung die Hauptursachen für den Rückgang des Baumbestands in Städten?

4.2 Welche Maßnahmen will die Staatsregierung ergreifen, um den Baumschutz in Zukunft zu stärken?

4.3 Inwieweit hat der Baumbestand Bestandsschutz und Vorrang gegenüber einer Unterbauung, beispielsweise bei der Errichtung von Tiefgaragen?


5.1 Inwiefern hält die Staatsregierung Änderungen im Bauplanungsrecht für erforderlich, um den Baumbestand insbesondere im ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu schützen?

5.2 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, im Sinne eines zukunftsfähigen Baumbestands eine ausreichende Mindestfläche von beispielsweise 30 Prozent bei jeder neuen Baugenehmigung von jeglicher Unter- und Überbauung freizuhalten, insbesondere in Gebieten mit § 34 BauGB (bitte mit Angabe der für nötig befundenen ausreichenden unter- und überbauungsfreien Mindestfläche in Prozent)?

5.3 Hält es die Staatsregierung für erforderlich, die Genehmigungsbehörden beim Thema „entschädigungslos zu duldende Beschränkungen des Baurechts“ zugunsten der „Belange des Baumschutzes“ zu stärken?


6.1 Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung grundsätzlich, um den Baumschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Leistung von Neu-, Nach- und Ersatzpflanzungen im Vergleich zur Leistung alter, gut eingewachsener Bäume und mit Blick auf Über- und Unterbauung von Flächen?

6.2 Inwiefern könnte in der BayBO der Baumschutz gestärkt werden (z. B. im Hinblick auf Stellplätze, Begrünung, Doppelte Innenentwicklung etc.)?

6.3 Inwiefern hält die Staatsregierung eine entsprechende Änderung der Bayerischen Bauordnung für erforderlich?


7.1 Verfügt die Staatsregierung über Erkenntnisse, welche Städte und Gemeinden in Bayern über ein Baumkataster verfügen (bitte gegebenenfalls aufschlüsseln nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)?

7.2 Hält die Staatsregierung die Einführung eines Baumkatasters für notwendig?

7.3 Wenn nein, weshalb nicht?


8.1 Gibt es von der Staatsregierung Handreichungen bzw. Hilfen zum Baumschutz für Kommunen und Bauherren (bitte aufschlüsseln nach finanziellen Unterstützungen und sonstigen Unterstützungen)?

8.2 Wenn ja, welche?

8.3 Wenn nein, weshalb nicht?

Hier geht’s zur Antwort:

Schriftliche Anfrage „Maßnahmen und Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der bayerischen Filmbranche“

Die Filmbranche leidet auch in Bayern unter massivem Fachkräftemangel. Grund dafür sind nicht allein fehlende formale Ausbildungsangebote in Bereichen wie Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung u.v.a. Auch die Arbeitsbedingungen in der Branche und vor allem am Set tragen zum Mangel bei. Lange und unregelmäßige Arbeitszeiten, prekäre und unstete Beschäftigungsverhältnisse, ungenügende Bezahlung, schlechte Planbarkeit  – der Glamour der Filmszene kann diese Defizite in den Augen der kommenden Generationen nicht übertünchen.

Um Bayern als Filmstandort langfristig zu sichern, müssen die Rahmenbedingungen für das Arbeiten in der Branche besser werden – insbesondere dort, wo öffentliche Mittel fließen. Ein relevanter Faktor hierfür ist die Vereinbarkeit von Familien und Beruf – gerade in einer Branche, die von unregelmäßigen Arbeitszeiten und Projektarbeit bestimmt ist. Noch leisten Frauen in unserer Gesellschaft einen erheblich größeren Anteil an unbezahlter Sorgearbeit, zum Beispiel mit der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt deshalb für Frauen und deren Karrierewegen eine besondere Rolle. Gleichzeitig sind etwa die Hälfte eines Abschlussjahrganges von Studiengängen an Filmhochschulen Frauen. In der Arbeitsrealität der Branche spiegelt sich dies allerdings nicht wider. Die Branche ist nach wie vor männlich dominiert, was auch an der schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt. Im weiteren Verlauf der 2020er-Jahre werden pro Jahr etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland das 65. Lebensjahr erreichen, während es pro Jahrgang nur 750.000 20-Jährige gibt. Es fehlen pro Jahr also eine halbe Million Köpfe. Zeit, die Menschen mit attraktiven Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, denn die anderen Bundesländer beobachten diese Entwicklung auch. Bayern ist bundesweit Spitze bei der Teilzeitquote von Frauen. Dies führt zum einen zur Spitzenposition Bayerns bei der Gefahr für Seniorinnen in Altersarmut zu leben, zum anderen bringt es unsere Industrie, und so auch die Filmbranche, in ernstliche Gefahr. Frauen fördern heißt Wirtschaft fördern:

Die Bundesregierung hat mit den Bürgergeld, bei dem der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige, der während der Pandemie eingeführt wurde, weitgehend übernommen worden ist, bereits eine wichtige Grundlage für die bessere Absicherung von Soloselbstständigen auch in der Filmbranche beschlossen. Es gibt aber noch weitere Maßnahmen und Anreize für mehr soziale Sicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Filmbranche, insbesondere im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Um dem Gender-Pay Gap, dem Gender-Show Gap und nicht zuletzt dem Fachkräftemangel in der Branche wirkungsvoll zu begegnen, müssen diese Maßnahmen und Anreize konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Werden für die Eignung des Stipendiums „Junge Kunst und neue Wege“ des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und für die Nachwuchsförderung des FFF Bayern Erziehungszeiten oder Zeiten, die nachweislich für der Pflege von Angehörigen genutzt wurde, anerkannt, wenn beispielsweise zwischen dem Abschluss der künstlerischen Ausbildung oder des Studiums mehr als fünf Jahre vergangen sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, diese Zeit aber teilweise für Sorgearbeit aufgewendet wurde?

1.2 Welche weiteren Nachwuchsförderprogramme gibt es, die der Freistaat Bayern direkt oder indirekt (z.B. durch Fördermittel) unterstützt (bitte mit Angabe des Programmnamens/Stipendiumnamens und des jeweiligen Umgangs mit/der jeweiligen Anerkennung von etwaigen Erziehungs- / Pflegezeiten für die Eignung/Qualifikation/Altersgrenzen dieser Stipendien- und Förderprogramme)?

1.3 Gibt es von Seiten des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, Förderprogramme oder Stipendien, die gerade freiberufliche Filmschaffende nach Erziehungs- oder Pflegezeiten bei der Wiederaufnahme ihres Berufs unterstützen (bitte Programm erläutern und Höhe der zu Verfügung gestellten Mittel angeben)?

2.1 Sind die Kosten für Kinderbetreuung während der Dreharbeiten bei Projekten, die direkt oder indirekt über den Freistaat oder nachgeordnete Behörden des Freistaats Bayerns oder Stellen, an denen der Freistaat beteiligt ist, finanziert werden, förderfähig?

3.1 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist, in welcher Höhe?

3.2 Wenn 2.1 mit ja beantwortet wird, welche Informationen liegen der Staatsregierung hat die Staatsregierung zum Mittelabruf (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln und Höhe der jeweils beantragten Gesamt-Mittel sowie der beantragten Mittel für Kosten der Kinderbetreuung angeben)?

3.3 Wenn Frage 2.1 mit ja beantwortet wird, wie, wo und wann wird und wurde die Förderfähigkeit von Kinderbetreuung im Drehzeitraum an die Branche kommuniziert?

4.1 Welche Vorgaben macht der Freistaat Bayern zu Mindesthonoraren für Filmschaffende, die dazu beitragen den Gender Pay Gap zu reduzieren, für Filmproduktionen, die seitens des Freistaats, seiner nachgeordneten Behörden oder  Einrichtungen, an denen der Freistaat Bayern beteiligt ist, gefördert werden (bitte pro Einrichtung angeben)?

4.2 Welche Maßnahmen ergreift der Freistaat darüber hinaus, um den Gender Pay Gap in der Filmbranche, vor allem bei freiberuflichen Filmschaffenden aller Gewerke zu reduzieren und so die Verhandlungsbasis von Frauen in der Branche und somit auch die Attraktivität der Branche für Frauen zu stärken?

4.3. Welche Programme unterstützt der Freistaat, die Frauen in der Filmbranche stärken, wie z.B. Mentorin-Programme, Förder- und Stipendienprogramme die sich explizit an Frauen* und deren (Wieder)Einstieg in die Branche unterstützen?

5.1 Erhebt der Freistaats Bayern und die Stellen des Freistaats, die mit der Förderung von Filmproduktionen beauftragt sind sowie die Institutionen, an denen der Freistaat beteiligt ist, regelmäßig Zahlen über die geschlechtergerechte Vergabe von Fördermitteln (Gender-Monitoring)?

5.2 Wenn 4.1 mit nein beantwortet wird, was ist der Grund dafür?

5.3 Wenn 4.1 mit ja beantwortet wird, Fördermittel in welcher Höhe flossen in den letzten fünf Jahren an Frauen als Antragstellerinnen bzw. an Frauen als Beteiligte an Filmherstellung von Drehbuch bis Verleih in sämtlichen Gewerken (bitte pro Jahr tabellarisch auflisten)?

6.1 Welche Anreize setzt der Freistaat Bayern derzeit für Bayerische Filmproduktionsunternehmen oder Filmproduktionsunternehmen, die in Bayern produzieren, um das Arbeitsumfeld familienfreundlicher zu gestalten?

6.2 Wenn es derzeit noch keine Anreize des Freistaats gibt, welche Anreize plan die Staatsregierung zu implementieren, um damit dem Fachkräftemangel, dem Gender-Pay- und dem Gender-Show-Gap wirkungsvoll zu begegnen?

7.1 Welche Maßnahmen ergreift die Bayerische Staatsregierung, um ältere Personen, beispielsweise solche, die nach Eltern- oder Pflegezeiten die Branche verlassen haben, wieder als Fachkräfte für die Branche zu gewinnen?

7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Bedarfen und Wünschen der Familienfreundlichkeit am Set, bzw. zu diversen Lösungen für Kinderbetreuung (z.B. vor Ort/zu Hause, werktags/an Wochenenden, reisend/stationär, Randzeiten/Kernzeiten etc.) und Wunsch nach diesen?

7.3 Wie plant die Staatsregierung Erkenntnisse zu den Bedarfen der Vereinbarkeit zu gewinnen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Erlass von Corona-Soforthilfe Rückzahlungsforderungen und Stipendien“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Lösungen sieht sie nun, da erste zaghafte Schritte zum Erlass der Rückzahlungsforderungen für Empfängerinnen und Empfänger von Corona-Soforthilfen angedeutet wurden, für die Empfängerinnen und Empfänger von Stipendien, die beispielsweise bei pandemiebedingter Verschiebungen ihrer künstlerischen, durch die Arbeitsstipendien finanzierten Projekte, ebenfalls von unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen betroffen und dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind, wie will die Staatsregierung nun mit den Empfängern und Empfängerinnen von Künstlerhilfen umgehen, die Soforthilfen erhalten hatten und deren Anspruch auf Künstlerhilfe aufgrund zuvor erhaltener Soforthilfen um die komplette Summe der Soforthilfe reduziert wurde, die nun aber ebenfalls mit Rückzahlungsforderungen der Soforthilfe in voller Höhe konfrontiert sind, obwohl diese ja bereits von der Künstlerhilfe abgezogen wurde, wenn deren Betriebsergebnis nach Steuer über 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro liegt und wie gedenkt die Staatsregierung, den möglichen Vertrauensverlust in die gesamte bayerische Politik aufgrund der meines Erachtens undurchsichtigen, sich ständig verändernden Regelungen und falscher Versprechungen wieder wettzumachen?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße“

Ich frage die Staatsregierung:

Wie viele Ersatzgrundstücke für eine Verlegung der staatlichen Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße München weg vom aktuellen Standort, die für die Prüfung, Planung und Umsetzung einer Bahnausbau-Bürger-Variante beim Ausbau am Bahnknoten München Ost zwingend nötig ist, hat die Landeshauptstadt München dem Freistaat Bayern seit Planungsbeginn Bahn-Ausbau angeboten (bitte tabellarisch nach Standort der angebotenen Ersatzgrundstücke und Datum des Angebotseingangs mit Angabe des Eigentümers des jeweiligen Ersatzgrundstücks aufschlüsseln), aus welchen Gründen wurden diese Angebote für geeignet bzw. nicht geeignet befunden (bitte Sachgründe pro Standort aufführen) und wie will die Staatsregierung angesichts des Bekenntnisses des Stimmkreisabgeordneten und Staatsministers Blume (CSU) zur Aufforderung an den Freistaat Bayern „verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die derzeit in Trudering angesiedelte Kfz-Verwahrstelle zu verlegen.“ („Truderinger Weckruf“ vom 22. 10. 2022, unterzeichnet von Markus Blume) den Konflikt lösen, dass die Bahn ohne die verbindliche Zusage der Staatsregierung, dass ein Ersatzgrundstück für die Kfz-Verwahrstelle zur Verfügung gestellt werden könnte, nicht in der Lage ist, die Bürgervariante zu planen, die Staatsregierung aber als Begründung dafür, dass kein Ersatzgrundstück aktiv gesucht wird bzw. durch die LH München dem Freistaat angebotene Ersatzgrundstücke abgelehnt werden, auf die laufenden Planungen der Bahn verweist (siehe Drs. 18/25631 „Da die Planungen der DB noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, inwieweit das Grundstück betroffen und eine ersatzweise Unterbringung erforderlich sein wird, stellt sich die Frage nach geeigneten Ersatzgrundstücken derzeit nicht.“), weswegen die aktuellen Planungen sich lediglich mit Varianten befassen, für die kein Ersatzgrundstück benötigt wird, was aber dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die direkt betroffen sind, entgegensteht?

Hier geht’s zur Antwort:

Antragspaket „Kreative Potenziale in Bayern sichern“

Der arme Poet mag auf dem Gemälde von Spitzweg noch irgendwie romantisch aussehen, die Realität für Kunst- und Kulturschaffende sieht zumeist aber weitaus grauer und düsterer aus. Denn Menschen, die künstlerisch und kreativ arbeiten, leben oft am Rande des Existenzminimums. Wie es aktuell wirklich aussieht, belegt eine von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Einkommensstudie mit eindrücklichen Zahlen.

Danach erreicht die Hälfte der Künstler*innen aus künstlerischer freiberuflicher Tätigkeit – für die sie in der Regel lange und gut ausgebildet worden sind – ein Einkommen von rund 2.600 Euro. Nein, nicht im Monat, sondern auf ein ganzes Jahr gerechnet! Der Kulturstaat Bayern muss endlich dafür Sorge tragen, dass sich kreative Potenziale ohne prekäre Lebensverhältnisse, massiv klaffenden Gender-Pay-Gap und drohende Altersarmut entfalten können. Dazu gehört natürlich auch, dass der Freistaat selbst eine Vorbildfunktion übernimmt und Aufträge der Öffentlichen Hand angemessen vergütet werden. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und unterfüttert mit den Zahlen der Einkommensstudie haben wir Grüne ein Antragspaket geschnürt, das diese Woche im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten wird.

Mehr dazu hier:

Rückzahlungen Corona-Hilfen: Rede zum Grünen Dringlichkeitsantrag

Wie Worte eines Wolfs im Schafspelz wirken im Nachhinein die Söder-Hilfsversprechen der Corona-Pandemie. Die Realität: Im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott. – Meine Rede zu unserer Grünen Forderung mit Dringlichkeitsantrag für eine Lösung, die wertschätzendend mit den Betroffenen umgeht und gegebene Versprechen der Söder-Regierung nicht bricht.

Verehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

im Spätherbst flatterten Soloselbstständigen und Kreativen im Freistaat Briefe ins Haus. Es handelte sich nicht um Weihnachtsgrüße. Nein, sogenannte “Erinnerungsschreiben” gingen an Menschen in Heilberufen, Touristik, Kultur, Coaching, Medien, Erinnerungskultur, Bildung, Vermittlung und Sozialbereich. Sie alle sollten ihre Corona-Hilfen neu berechnen und gegebenenfalls zurückzahlen. Fröhliche Weihnachten und vergelt’s Gott.

Markus Söder war es, der in seiner Regierungserklärung am 19. März 2020 diesen Menschen Hilfe gelobt hatte. Markus Söder sagte hier in seiner Regierungserklärung “Sie erhalten eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe (…) die nicht zurückgezahlt werden muss.”

Am 17. März 2020 wurde als Voraussetzung für bayerische Soforthilfe eine – ich zitiere „aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe“ – Zitat Ende, von Seiten des Wirtschaftsministeriums kommuniziert. Genauer definiert wurde das aber nicht.

Noch am 27. Februar 2021 hieß es im Gegenteil – ich zitiere „In Bayern wird auch kein allgemeines Rückmeldeverfahren durchgeführt, da die Bewilligungsstellen bereits im Rahmen der Gewährung der Soforthilfen den Liquiditätsengpass zum Teil umfassend geprüft haben. Die Verfahren sind daher für die Verwaltung – mit Ausnahme noch weniger laufender Nachprüfungen – grundsätzlich abgeschlossen.“ – Zitat Ende.

Ja, meine Damen und Herren, so kann man mit Leuten doch nicht umgehen! Haben  Sie sich schon mal mit den Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit der sozialen Lage Kreativer und anderer Soloselbstständiger und deren Lebensrealität befasst?

Versprechen und dann brechen, das ist zwar Söder-Alltag, das werden wir Grüne aber nicht zulassen!

Bevor Sie jetzt alles wieder auf den Bund – da haben Sie übrigens den Beginn des Kommunikations-Gaus (damals noch in Regierung) selbst mit angeschoben – für alles verantwortlich machen: Bei den bayerischen Soforthilfen hat der Bund nichts mitzureden, und andere Länder haben sogar für die Abrechnung der Bundes-Soforthilfen Regelungen gefunden. Sachsen hat beispielsweise schon vor Ewigkeiten Personalkosten bei der Soforthilfe – in Rücksprache mit der damaligen Bundesregierung – anerkannt, außerdem kann dort der Liquiditätsengpass mit einem Drei-Monats-Zeitfenster von 11. März bis Ende Oktober 2020 selbst zugeordnet werden. 

Rheinland-Pfalz prüft jetzt stichprobenartig, Bremen verzichtet auf Nachprüfungen.

Der Verband Der Mittelstand.BVMW hält Rückforderung der geleisteten Corona-Soforthilfen in großen Teilen für unzulässig. In Nordrhein-Westfalen waren Klagen erfolgreich, weil es dort unklare Formulierungen der Richtlinien, Antragsformulare und Bewilligungsbescheide gab. 

In Bayern haben die Betroffenen schlicht und ergreifend jede Hoffnung auf funktionierende Landespolitik verloren:

Die Corona Soforthilfen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, auch das nicht von Beginn an klar kommuniziert. Statt dessen dann die Weihnachtspost, ich zitiere:

“Sollte sich erst im Rahmen des verpflichtenden Rückmeldeverfahrens herausstellen, dass Sie entgegen Ihren Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid und trotz dieses Erinnerungsschreibens eine etwaige Überkompensation nicht gemeldet haben, kann dies eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges (§ 264 des Strafgesetzbuches) begründen!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!”  – Zitat Ende.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Eine Petition gegen die Rückforderungen auf change.org hat einen Schirm zum Bild, aus dessen Inneren es in Strömen regnet. 

Kreative können anders als andere Soloselbstständige Zuflüsse übrigens vielfach nicht zeitlich steuern: Erlöse aus dem Urheberrecht, Preise, Stipendien – alles kommt, wann die Zahlenden das wollen. Man kann nirgendwo anrufen und erbitten, der Preis, das Stipendium möge doch zwei Tage später zur Auszahlung kommen. 

Und apropos Stipendien: Das Stipendienprogramm “Junge Kunst und Neue Wege” sollte neue künstlerische Vorhaben ermöglichen. Für den Nachwuchs.  Umfangreiche Vorleistungen wie aufwändige Bewerbungen mit Projektidee waren nötig. Kein Cent der Stipendien durfte zum Leben verwendet werden. Plante allerdings eine Künstlerin oder ein Künstler ein Projekt, das vor Publikum stattfinden sollte – und schob es dann z.B. auf die Zeit nach dem Corona-Kultur-Winter-Lockdown –  dann muss dieses Stipendium jetzt auch zurückgezahlt werden. 

Bei der Künstlerhilfe im Sommer 2020, die für den Lebensunterhalt verwendet werden durfte, wurde eventuell erhaltene Soforthilfe abgezogen, so dass etwaige zu viel erhaltene “Lebenshaltungskosten” aus der Soforthilfe eigentlich schon wieder beim Freistaat gelandet sind. Auch das war so unklar kommuniziert, dass viele Betroffene sich denken “hätte ich mal keine Soforthilfe beantragt, dann hätte ich volle Künstlerhilfe erhalten und müsste jetzt auch nichts zurückzahlen.”

Bei der Bundeswehr hört man jetzt übrigens auch von Rückforderungen der an Soldatinnen und Soldaten geflossenen Sonderzahlungen. Auch dort lag die Wurzel des Übels in undurchsichtigen Regeln und mangelhaften Kommunikation der Regierenden. Anders als bei Soloselbstständigen wirft man sich dort aber in die Bresche und kämpft für seine Leute!

Auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums heißt es zu den Corona-Hilfen „Einfach einreichen und abhaken“

Ich werbe bei Ihnen allen um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies Versprechen eingelöst werden kann. Der nachgezogene Berichts- und Begrüßungs-Antrag ist ein Armutszeugnis im Finden von Lösungen, darum lehnen wir ihn ab.

Meine Rede zu unserem Grünen Dringlichkeitsantrag vom 22. März 2023

Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

„Kleine Anfrage“ – Azp „Rechtliche Grundlage der Förderrichtlinien im Kulturbereich“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Festlegung eines Eigenanteils in den Richtlinien der Förderprogramme für Kunst und Kultur der bayerischen Ministerien und deren nachgeordneter Stellen, aus welchem rechtlichen Grund können Eigenmittel oft nicht durch Drittmittel dargestellt werden und mit welchen Stundensätzen (in Euro) wird die eigene Arbeitszeit der hervorragend ausgebildeten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die sich um Fördermittel bewerben, als Eigenmittel anerkannt (Bitte tabellarisch pro Ministerium und Förderprogramm aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP – „Anrechnung der Kinoprogrammprämien auf Coronahilfen“

Ich frage die Staatsregierung:


Wie viele der 80 Kinos, die im Jahr 2020 als Anerkennung für die herausragende Kulturarbeit der Betreiber*innen mit den bayerischen Kinoprogrammprämien ausgezeichnet wurden, hatten auf Grund der Programmprämie verminderten Anspruch auf die parallel anlaufenden Kino-Anlaufhilfe-Programmen, die, anders als die Programmprämien als Existenzhilfen angelegt waren, in wie vielen Fällen wurde auf Grund der Auszahlung der Kinoprogrammprämie sogar eine Rückzahlung von Coronahilfen gefordert, da die Kinoprogrammpreise, anders als im Kulturbereich sonst üblich, als Einkommen gewertet werden und den Anspruch an Hilfen auch im Nachhinein beeinflussen und in wie viele Fällen konnten die von Ministerin Gerlach in der Befragung der Staatsregierung in der Corona-Krise vom 06. Juli 2021 versprochenen
Einzelfalllösungen gefunden werden?

Hier geht’s zur Antwort:

Dringlichkeitsantrag „Existenzgefährdende Rückzahlungsforderungen aus Coronahilfen an Soloselbstständige sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer stoppen!“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort passgenaue Lösungen für die Endabrechnung der Coronahilfen vorzulegen und somit die Existenz von rund 260.000 soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen, Handwerkerinnen und Handwerkern sowie der Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel, dem Dienstleistungssektor und im Kulturbereich auch über die Pandemie und die Energiekrise hinaus zu sichern. Dabei sollen dringend Lösungen für die folgenden Sachverhalte gefunden werden:

  • Die unverhältnismäßigen Anrechnungen der bayerischen Corona-Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe (Soloselbstständigenprogramm): Die beiden Programme sollten sich ergänzen, damit soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Anrechnung der Soforthilfe auf die Künstlerinnen- und Künstlerhilfe steht dem entgegen.
  • Die unverständliche Anrechnung der Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien oder Erlösen aus Urheberrechten auf die Corona-Soforthilfen, wenn die Zuflüsse zufällig in den Anrechnungszeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, denn freischaffende Kreative können ihre Zuflüsse nicht steuern.
  • Anpassung des Berechnungszeitraums: der Zeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung ist zu kurz bemessen und soll korrigiert werden, da sich die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung auch über diesen Zeitraum hinaus auf die Liquiditätsengpässe der Betroffenen ausgewirkt haben.
  • Die Rückzahlung von Stipendien, wo diese zur Erarbeitung von künstlerischen Arbeiten genutzt wurden, die wegen staatlicher Lockdowns erst nach der Stipendien-Abrechnungsperiode zur Aufführung kommen konnten.
  • Rückwirkende Anerkennung von Kosten aus Löhnen und Gehältern für die Liquiditätsengpässe, wenn kein Kurzarbeitergeld oder Ersatzleistungen geflossen sind.Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, den Vorsitz Bayerns bei der Wirtschaftsministerkonferenz zu nutzen, um gemeinsame und transparente Regelungen bei Kontrollmaßnahmen und Rückzahlungsforderungen mit den anderen Ländern zu erarbeiten.

Begründung:

Zu Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde von der CSU-geführten Staatsregierung unbürokratische, unkomplizierte Hilfe versprochen und kein zinsloses Darlehen. Neben den Corona-Soforthilfen wurden auch Corona-Härtefallhilfen und Hilfen im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms oder des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ausgezahlt.

In Kombination mit den Geldern, die über Hilfsprogramme des Bundes bereitgestellt wurden, wirkten die Gelder einer Insolvenzwelle im Bereich der Klein- und Kleinstunternehmen und der Soloselbstständigen entgegen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder wurde nicht müde, die Hilfen als bayerischen Erfolg zu verkaufen: „Whatever it takes!“ und „Wir lassen in der Krise niemanden alleine!“ so der Ministerpräsident noch im März 2020 via Social Media. Die Menschen, die in Bayern leben und arbeiten, sollten nicht um ihre Existenz bangen müssen.

Heute, gut drei Jahre nach dem ersten Lockdown, der in der damaligen Situation unumgänglich war, ist die Realität eine andere: Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet seit Herbst 2022 Rückzahlungsforderungen, obwohl diese den politischen Zusagen aus 2020 widersprechen. Das CSU-geführte Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fordert Stipendien zurück. Ob diese Rückzahlungsforderungen rechtlich zulässig sind, ist fraglich. In Nordrhein-Westfalen haben Gerichte Bescheide bereits für rechtswidrig erklärt. Der bürokratische Aufwand der Abrechnung ist für viele kleine Betriebe nicht leistbar und steht in krassem Missverhältnis zu der versprochenen unbürokratischen Hilfe.

Insbesondere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aller Branchen sehen sich mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, mit denen sie zum einen nicht gerechnet haben und die zum anderen für die oft noch angeschlagenen Betriebe oder Soloselbstständigen unverhältnismäßig hoch und existenzbedrohend sind. 260 000 Menschen in Bayern sind davon betroffen.

Empfängerinnen und Empfänger der Künstlerinnen- und Künstlerhilfe stehen vor einem weiteren, noch absurderen Problem: Die ausgezahlten Soforthilfen wurden in vielen Fällen direkt von den nachfolgenden Künstlerhilfen abgezogen, der Betrag der Künstlerhilfen verringerte sich. Dies, obwohl die Soforthilfen explizit nicht für den Lebensunterhalt, sondern nur für Betriebskosten gedacht waren. Nun folgen häufig Rückzahlungsforderungen von Soforthilfen, die Betroffenen haben diese aber ihrer Wahrnehmung nach „schon zurückgezahlt“, da die Künstlerhilfe um den Betrag der durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgezahlten Soforthilfen gekürzt wurde.

Die Argumentation der Staatsregierung, dass Rückzahlungsforderungen eine „Überkompensation“ verhindern sollen, ist unfair und muss korrigiert werden: Der Berechnungszeitraum berücksichtigt lediglich die drei Folgemonate nach Auszahlung. Die Folgen der notwendigen Einschränkungen aufgrund der Pandemie haben aber nachweislich noch viele weitere Monate, ja Jahre, Auswirkungen auf Verdienstmöglichkeiten von Kleinunternehmen und Soloselbstständigen gehabt. Gerade für Soloselbstständige, die keinerlei Einnahmen, aber dennoch laufende Kosten wie Krankenversicherungen oder Steuervorauszahlungen hatten, die im Rahmen der Soforthilfe-Abrechnungen nicht als Ausgaben anerkannt werden und die während der Pandemie von Ersparnissen oder der Rücklagen fürs Alter gelebt haben, sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Andere Bundesländer wie z. B. Sachsen haben bereits versprochen, schnelle Lösungen zu erarbeiten.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Honorare Kulturfonds“

Meine Fraktionskollegin Stephanie Schuhknecht fragt die Staatsregierung:


Welche Summe (inkl. MwSt in Euro) können im Bereich der Förderung von nichtstaatlicher Kunst und Kultur (inkl. des Bayerischen Kulturfonds, Bereich kulturelle Bildung und Bereich Kunst) für Eigenleistungen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen für ihre eigene, fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden, welche Summen (inkl. MwSt in Euro) dürfen von kreativen Dritten, also künstlerisch frei oder abhängig arbeitenden Personen, die nicht identisch sind mit den antragsstellenden Personen, jeweils für fachqualifizierte Arbeit pro Stunde höchstens angesetzt werden und welche Summen (inkl. MwSt. in Euro) können ohne Nachweis der fachlichen Qualifizierung maximal pro Stunde für die genannten Bereiche für künstlerische Arbeit (frei/abhängig) angesetzt werden? (bitte tabellarisch nach Förderprogramm, Kulturfonds (beide Bereiche) und den jeweiligen Summen inkl. MwSt auf frei/abhängig, bei Eigenleistung/bei Leistungen Dritter, mit/ohne Nachweis Fachqualifikation aufschlüsseln)?

Hier geht’s zur Antwort:

Kreative Potenziale in Bayern sichern! 

Bayern ist Kulturstaat, so steht es in Artikel 3 der bayerischen Verfassung. Unsere besondere Verantwortung für das umfangreiche und bedeutsame Kulturerbe, für die Kunst und Kultur unseres Landes, hat Verfassungsrang. Da verwundert es doch, dass die Menschen, die kreativen Köpfe in Bayern, die Kunst und Kultur in Bayern schaffen, mit Herz, Hirn und ihrer Hände Arbeit den Kulturstaat Bayern mit Leben füllen von ihrem künstlerischen und kreativen Schaffen oft nicht leben können.

Mehr als die Hälfte der freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstler im Freistaat arbeiten als sogenannte Mini-Selbstständige.1 Das Medianeinkommen der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler liegt bei € 2.600 – im Jahr. Dass es unmöglich ist, mit diesem Einkommen das eigene Leben zu finanzieren, versteht sich von selbst. Das Preisdumping, dass in Kunst und Kultur alltäglich ist, sucht seinesgleichen. Zu den niedrigen Einkommen gesellen sich unstete Beschäftigungsverhältnisse, kaum soziale Absicherung und ein Gender-Pay-Gap von gut 30%. 

Kunst und Kultur zu fördern ist kein Nice to Have, sondern eine Zukunftsinvestition

Das wollen wir ändern. Denn Kunst und Kultur ist Lebenselixier und bereichert das Leben aller Menschen. Künstlerinnen und Künstler sorgen mit ihrer Arbeit für unvergessliche Erfahrungen, stoßen Diskurse an und halten unsere Gesellschaft und Demokratie zusammen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in Bayern, am Umsatz gemessen, die drittgrößte Branche.2 Freiberufliche, einkommenssteuerpflichtige Künstlerinnen und Künstler in Deutschland zahlen insgesamt mehr Einkommenssteuer als Rechtsanwälte3. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine freiwillige Leistung, sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Was wir fordern:

  • die verpflichtende Einhaltung von Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände bei allen Projekten, die von der öffentlichen Hand gefördert werden
  • gleiche Bezahlung für Frauen in künstlerischen und kreativen Berufen 
  • Arbeits- und Berufseinstiegsstipendien für mehr Planungssicherheit in kreativen Berufsfeldern

Was wir konkret ändern wollen und wie es gehen kann, haben wir in unserem Antragspaket ‚Kreative Potenziale in Bayern sichern‘ formuliert, das voraussichtlich Mitte April im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert werden wird.

Die Zahlen der „Söndermann-Studie“ lassen keinen Zweifel:
Es ist höchste Zeit für politisches Handeln!

Anstoß für diese Antragspaket gab die 2021 von der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegebene „Einkommensstudie Künstler*innen in Bayern“ von Michael Söndermann (Büro für Kulturwirtschaft). Erstmals liefert diese Studie ein umfassendes Bild zu den künstlerischen Erwerbsmodellen – und verdeutlicht anhand in Zahlen fassbarer Ergebnisse, wir prekär die Situation ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Kulturstaat Bayern auch für künftige Generationen zu sichern! Wir Grüne im Bayerischen Landtag gehen diese Mammutsaufgabe mit einem umfassenden Antragspaket an. 

Hier unsere Anträge dazu:

Und hier die Ergebnisse der zugrundeliegenden Studie:


1 Söndermann 2022, S. 13

2 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Hg.): Zweiter Bayerischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Nürnberg 2021. S. 24

3 Söndermann 2022, S. 8

Schriftliche Anfrage „Filmbranche Bayern: Fachkräftemangel beheben – II“

75 Prozent der Filmproduktionsunternehmen, die im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2022 des Weiterbildungsverbunds Medien (Media Collective) mit Geldern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermöglicht wurden, geben an, dass der Fachkräftemangel in der Filmbranche deutlich spürbar ist. 90 Prozent dieser Unternehmen beurteilen die Lage in den nächsten drei Jahren als eher schwierig oder schwierig.1 Diese Publikation macht ein weiteres Mal deutlich, wie eklatant der Fachkräftemangel im Filmbereich aktuell ist. Auch die Produzentenallianz weist mit ihrer Pressemitteilung vom September 2022 auf den Fachkräftemangel und die dringende Notwendigkeit der Ausbildung hin.2 Neben gesteigerter Sichtbarkeit für die Branche werden in oben genannter BMAS-Studie die Förderung und Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen (82 Prozent), die attraktivere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in den Produktionen (62 Prozent) sowie die Vereinheitlichung von Aus- und Weiterbildungsstandards (58 Prozent) als wesentliche Instrumente gegen den Fachkräftemangel benannt.3

Die Relevanz der Filmbranche für den Medienstandort Bayern kann kaum unter- schätzt werden. Knapp 3000 Unternehmen sind in diesem Bereich in Bayern tätig, sie beschäftigten im Jahr 2021 12032 Personen, der Umsatz der Branche betrug vor der Pandemie 2,1 Mrd. Euro. Damit liegt Bayern in Deutschland auf Platz 2.4 Nebst diesen harten wirtschaftlichen Faktoren dienen bayerische Serien und Filme auch der Sichtbarkeit und Attraktivität unserer Städte und Gemeinden. Für den Freistaat Bayern besteht deshalb ein besonderes Interesse, die Branche bei der Akquise von Nachwuchs durch Aus- und Weiterbildungen zu unterstützen.

Aus der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel bekämpfen“ der Abgeordneten Susanne Kurz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 26.09.2022 wird nicht deutlich, ob die CSU-geführte Staatsregierung die Brisanz des Themas vollumfänglich erkannt hat. Die Wirkung der von der Staatsregierung finanzierten Initiativen bleibt vage, die Programme sind entweder nicht weitreichend genug oder scheinen an den Bedarfen vorbeizugehen.

Die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche, die zu Recht von vielen Seiten kritisiert werden (z.B. enormer Arbeitsdruck, unstete Beschäftigungsverhältnisse, schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder unzureichende Bezahlung), sorgen für weitere Abwanderung. Schnelles Handeln ist gefragt, damit der Filmstandort Bayern nicht an Attraktivität verliert und weiterhin hochwertige und spannende Filme und Serien „Made in Bavaria“ produziert werden können. Dabei müssen vor allem die Berufsbilder im Fokus stehen, für die es aktuell massive Bedarfe gibt. Laut Bundesagentur für Arbeit sind das vor allem Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/- koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting.5

Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Mit welchem jährlichen Budget unterstützt die Staatsregierung die vielfältigen Programme und Kanäle, die unter der Marke „Start into Media“ zusammenlaufen und mit denen Jugendliche und junge Erwachsene für eine Karriere in der Film- und Medienbranche gewonnen werden sollen? (Bitte tabellarisch Summe ab 2018 pro Programm/Kanal und Reichweite angeben)
1.2 An wen wurde die „Future Skills“ Förderung seit ihrem Bestehen vergeben? (Bitte nach Jahr und Höhe der Förderung an die jeweilige Institution tabellarisch angeben)
1.3 Mit welchen Mitteln und Reichweiten wurden die Events der Marke ‚Start into Media‘ die sich an Ausbildende im Film- und Medienbereich richtet seit 2018 umgesetzt (Bitte nach Jahr, Event Budget und Reichweite tabellarisch aufschlüsseln, „Reichweite“ meint hier u.a. Anzahl Teilnehmende, Anzahl Homepage-Besuche und Verweildauer, native Social-Media Reichweite etc.)
2.1 Welches Budget ist für das Projekt „Round Tables“ für Lehrer*innen pro Jahr veranschlagt (Bitte Anzahl der „Round Tables“, Teilnehmenden-Zahlen und verausgabte Summen nach Jahr seit Start des Programms tabellarisch angeben)?
2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung aus den Round Tables, die laut eigener Aussage der Staatsministerin für Digitales dem Wissensaustausch der Schulen untereinander dienen, gezogen?
2.3 Welche Auswirkungen hat das Programm auf eine bessere Platzierung von Medienberufen im Rahmen der Berufsorientierungen an Schulen?
3.1 Wann ist mit Ergebnissen für die in der Antwort auf die „Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“ vom 26.September 2022 erwähnte Bund-Länder Umfrage zu den unterschiedlichen Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Filmbranche zu rechnen?
3.2 Wie sollen die Maßnahmen, die explizit in Bayern umgesetzt werden können und Teil der Umfrage sind im Freistaat implementiert werden?
3.2 Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten, die im Wirkungsgebiet des Freistaats Bayern liegen, wurden im Austausch mit den relevanten Stakeholdern aus der Filmbranche in Ergänzung zur bundesweit geplanten Imagekampagne erarbeitet? (bitte mit jeweils tabellarischer Auflistung des perspektivischen Zeitraums der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der Maßnahme/Lösungsmöglichkeit, der konsultierten Stakeholder und der Daten der Konsultationen)?
4.1 Wie viele Studienplätze stehen seit 2022 für die kommenden fünf Jahren an der Hochschule Ansbach für den Bachelorstudiengang „Produktionsmanagement Film & TV“ und für den Masterstudiengang „Multimediale Medienproduktion“ zur Verfügung (bitte mit tabellarischer nach Jahr und Auflistung von Plätzen für Studienanfänger*innen und geplanter Anzahl Absolventen*Absolventinnen im Zeitraum von 2022-2027)?
4.2 Wie wurden die Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 nachgefragt (Bitte mit Angaben der Anzahl von Bewerbungen, Anzahl der zugesagten Studienplätze und Anzahl der Personen, die tatsächlich die Studiengänge angetreten haben)?
4.3. Mit welcher Entwicklung der Zahlen der ersten qualifizierten Fachkräfte, die diese Studiengänge durchlaufen haben, rechnet die Staatsregierung in den kommenden zehn Jahren auf dem Arbeitsmarkt (bitte mit tabellarischer Auflistung Absolvent*innen /Jahr pro Studiengang)?
5.1 Welche Strategie hat die Staatregierung um die von der Bundesagentur für Arbeit laut Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kurz vom 26.10.22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) am meisten nachgefragten Berufsbilder wie Filmgeschäftsführung/-assistenz, Produktionsleitung, Produktionsassistenz/-koordination, Motivaufnahmeleitung, Erste Aufnahmeleitung, Außenrequisite, Garderobe, Set-Requisite, Set-Aufnahmeleitung, Tonassistenz, Script Supervision, Requisitentransport, Regieassistenz, Szenenbildassistenz und Location Scouting auszubilden oder deren Ausbildung von Seiten der Filmunternehmen zu fördern?
5.2 Welche der von der Staatsregierung geförderten Weiterbildungsangebote (Drehbuchwerkstatt München e.V., Into the Wild, Nürnberger Autorenstipendium Drehbuch und Audiovisual Women) bieten explizit Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für unter 4.3 genannten Berufsbilder?
6.1. Für welche weiteren Maßnahmen, Programm und Projekte werden die in der Antwort auf die sAn der Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.1.22 22 („Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen“) genannten 1,9 Millionen, welche die Staatskanzlei jährlich für die Aus- und Fortbildung im Medienbereich auszugeben angibt, verwendet?
6.2 Wie viele Personen werden mit den Programmen, die sich explizit an die Filmbranche richten erreicht? (Bitte tabellarisch nach Programm und Reichweite wie Klick- und Zugriffs-Zahlen oder Teilnehmenden-Zahlen aufschlüsseln?)
6.3. Wie viele Personen werden pro Jahr durch die von der Staatskanzlei geförderten Programme, Maßnahmen und Projekte tatsächlich aus- und weitergebildet (bitte tabellarisch nach Jahr/Anzahl/Programm angeben aufgeschlüsselt nach Anzahl Bewerber*innen, Anzahl teilnehmende Personen im jeweiligen Programm, jeweiliger Maßnahme, jeweiligem Projekt und Anzahl Absolvent*innen)?
7.1 Welche konkreten Aus- oder Weiterbildungs- sowie Nachqualifizierungsmaßnahmen Ausbildungsgänge zu Berufsbildern, die im Filmbereich stark nachgefragt werden, sind von Seiten der IHK Oberbayern, mit der das Staatsministerium für Digitales laut eigener Aussage im Austausch ist, in Planung?
7.2 Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der IHK?
7.3 Wie bewertet die Staatsregierung die eigene Rolle beim Prozess der Entwicklung dieser für die Medienstandort Bayern so relevanten Ausbildungsgänge?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
2 https://www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/produzentenallianz-legt-zahlen-
zur-personalsituation-bei-film-und-tv-produktionsunternehmen-vor-forderung-nach-einem-bund-
laender-programm-filmqualifizierung/
3 https://www.epi.media/download.855857bdcb0b2df62e2a05ff32164724_1/
4 https://mediennetzwerk-bayern.de/medienstandort-bayern/
5 Antwort auf sAn Filmbranche unterstützen: Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpfen der
Abgeordneten Sanne Kurz vom 26.September 202

„Kleine Anfrage“ – AzP „Klimaneutralität der Staatsregierung und Kultureinrichtungen“

Ich frage die Staatsregierung:

Ist das von CSU-Ministerpräsident Markus Söder ausgegebene Ziel, dass die Bayerische Staatsregierung, die neben der Staatskanzlei auch die 17 Ministerien umfasst, von denen lediglich eines eine CO2-Bilianz erstellt hat und somit über Daten zum eigenen CO2- Ausstoß verfügt, im Laufe des Jahr 2023 klimaneutral sein wird, auch für die den Ministerien unterstehenden Einrichtungen wie nachgeordnete Behörden, Landesstellen, staatliche Kultureinrichtungen etc. gültig, wie gedenkt die Staatsregierung insbesondere bei staatlichen Kulturinstitutionen der CSR-Berichtspflicht, die verpflichtende Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Non-Financial Reporting nach EU Reglement, die ab Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 gilt und sich an alle „entities of public interest“ richtet sowie explizit auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, zu erfüllen und an welchen eigenen und nachgeordneten sowie staatlichen Stellen und Einrichtungen im Bereich Kultur gedenkt die Staatsregierung ihren CO2 Ausstoß (in CO2 Äquivalenten) für das Jahr 2023 zu erheben (bitte mit Auflistung der genutzten Erhebungs-Methoden und jeweiligen Erhebungs- bzw. Ergebnis-Zeitfenster)?

Hier geht’s zur Antwort:

Equal Pay Day 2023 in Kunst & Kultur: 21. April statt 7. März!

„Die Kunst der gleichen Bezahlung“ ist das Motto des Equal Pay Days, der 2023 auf den 7. März fällt. Gäbe es einen Equal Pay Day Kunst und Kultur, fiele der seit 2014 schon jedes Jahr auf den 21. April. So lange müssten Künstlerinnen ohne Einkommen arbeiten, um am Ende des Jahres bei gleicher Bezahlung gleich viel Geld zu haben wie Künstler. 30% Lohnlücke in den Künsten – fast doppelt so viel wie in allen anderen Bereichen. Wir finden: Das darf nicht sein!

Mit dem Datum des Equal Pay Day drückt sich die Lohnlücke in Zeit aus: Ist der Equal Pay Day eines Tages am 1. Januar, müssen Frauen nicht mehr ohne Bezahlung arbeiten, um gleiches Geld für gleiche Arbeit zu bekommen. Kleiner Verdienstunterschied bedeutet also frühes Datum. Frauen arbeiten kurz „ohne Gehalt“ um am Ende des Jahres gleich viel zu verdienen wie Männer im gleichen Job. Der Equal Pay Day fällt 2023 auf den 7. März, das sind 18% eines Jahres, 18% Lohnlücke, 18% weniger Geld für Frauen als Männer. – 18% – unser aktueller Gender Pay Gap für Deutschland.

„Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von  30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!“

Quelle: Equal Pay Day Deutschland (Homepage abgerufen am 07.03.2023)

In den Künsten sieht es anders aus. Leider. Dort gibt es seit 2014 eine unveränderte Lohnlücke von 30%, fast doppelt so viel wie im Rest der Gesellschaft. Und das, obwohl wir mit öffentlichen Mitteln Kunst und Kultur bezahlen. Wir Grüne finden: Das muss sich ändern! Öffentliche Mittel sollen zu gleichen Teilen an Männer und Frauen fließen. Im Bund haben wir darum gleiche Bezahlung von Männern und Frauen als Ziel im Koalitionsvertrag verankert.

Im Bayerischen Landtag schlagen wir ein heute bereits umsetzbares, sehr konkretes Modell für den mit Mitteln des Digitalministeriums geförderten Filmbereich vor und haben ebenso konkrete Forderungen für die Mittelvergaben aus dem Kunstministerium. Ob CSU- und FW-Fraktion das Thema wichtig finden und dann auch mutig genug sind, der CSU-FW-Staatsregierung Dampf zu machen, wird sich zeigen.

Wir Grüne finden, das Grundgesetz gibt einen klaren Auftrag, für den es keine Ausreden mehr geben darf.

Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Unsere Fraktions-Anträge zum Thema gleiches Geld für gleiche Arbeit in Künsten, Kultur und Film findet Ihr hier unten als PDF.

Weiterlesen zum Thema:

Haushaltsverhandlungen 2023 im Bayerischen Landtag

Reichlich spät, aber immerhin: In wenigen Wochen, Ende März, wird der bayerische Staatshaushalt für das Jahr 2023 vom Landtag beschlossen werden. Auch diesmal sind im Staatshaushalt wieder viele Millionen für die bayerische Kunst und Kultur vorgesehen – aber an einigen entscheidenden Stellen fehlt es. 
Wir haben deshalb über 20 Änderungsanträge gestellt, um die kulturelle Bildung, die Freie Szene aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft strukturell zu stärken. 

Was in meinen Augen genau besser gemacht werden kann und muss? Meine Vorschläge für einen Grünen Staatshaushalt könnt Ihr hier, thematisch gebündelt, nachlesen:

Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Kulturelle Bildung stärken!

Kulturelle Bildung ist der Humus für unsere Kulturlandschaft. Sie ist die Grundvoraussetzung für die kulturelle Teilhabe aller und befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln, weil sie individuelle Kreativität fördert. Durch kulturelle Bildung können Kinder und Jugendliche schon in frühen Jahren kreative Talente entdecken und damit Werkzeuge für einen resilienten, d.h. positiven, aktiven und reflektierten Umgang mit den Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln.

Im Kulturstaat Bayern wird kulturelle und künstlerische Bildung schon lange stiefmütterlich behandelt. Neben fehlender finanzieller Ausstattung (Beispiele: das gesamte Museumsviertel München teilt sich eine Stelle für Vermittlung, die seit 1978 (!) versprochenen 25% Lehrpersonal Zuschuss für Sing- und Musikschulen gibt es bis heute nicht – usw.) fehlt es an Strukturen (Beispiel: mehrere Ministerien fördern kulturelle Bildung, eine offizielle Ansprechstelle oder instutionalisierte Koordination gibt es nicht, für kulturelle Bildung im Ganztag gibt es keine Strategie – etc.)

Während es im Musikbereich – auch dank des Bayerischen Musikplans und der Sing- und Musikschulen – noch einigermaßen gut aussieht, lässt die CSU-geführte Staatsregierung andere Bereiche, wie die Landesjugendkunstschulen oder die Verbände der Darstellenden Künste am Hungertuch nagen.

1,5 Millionen bräuchten die Landesjugendkunstschulen, die übrigens auch gerade in der Fläche und im ländlichen Raum spannende Programme anbieten, um kostendeckend arbeiten zu können. Das sind 11 Cent pro Person in Bayern dafür, dass jedes Kind eine Leinwand kennen lernt.

Jedem Kind eine Leinwand! – Mindestens 11 Cent/Person für Landesjugendkunstschulen!

Infrastruktur, die freien und festen Mitarbeitenden, Materialien und alles, was dazugehört, wollen finanziert werden. Gleichzeitig müssen die Beiträge zu Kursen und Angeboten gering sein, damit auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne dicken Geldbeutel dabei sein, sich kreativ und künstlerisch ausprobieren können. 

Weil kulturelle Bildung aber nicht nur an freien Institutionen, sondern vor allem auch an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden muss, braucht es unbedingt eine zentrale Stelle, die Kompetenzen bündelt, Schulen und Bildungsinstitutionen berät und mit freien Trägern zusammenbringt. Baden-Württemberg hat es mit dem Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung vorgemacht – und was The Länd kann, das kann Bayern doch schon lange, oder?

Gerade an Schulen müssen die kreativen Angebote, vor allem nach zwei Jahren Corona, schleunigst fächerübergreifend und mit Blick auf den Ganztag ausgebaut werden. Musik- und Kunstunterricht: zu Pandemiezeiten oft nicht nur zweit-, sondern eher dritt- wenn nicht viertrangig. Wobei für uns Grüne Bildung für Nachhaltige Entwicklung – BNE – eine übergreifende Aufgabe ist, die in allen Bereichen schulischer Bildung Raum braucht und deren Fundament ganz eng mit kultureller Bildung – Wahrnehmung, Erfahrung, Kreativität uvam – verknüpft ist, weit über Musik- und Kunstunterricht, ja auch weit über ästhetische Bildung hinaus.

Eine Aufstockung der Mittel, um beispielsweise externe Angebote oder Kooperationen zu ermöglichen, ist auch hier dringend notwendig. Interesse an Kunst und Kultur bildet sich meist im frühen Jugendalter. Kreativität und Kollaboration sind Teil der Dinge, die KIs nicht können. Für eine mündige, kritische und reflektierte Gesellschaft ist es insofern unerlässlich, künstlerische und kulturelle Bildung auch im Sinne einer BNE Strategie nachhaltig und umfassend zu fördern. 

Unsere Anträge dazu: 

Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023 – Stärkung der Freien Szene

Die vielen Solo-Selbstständigen, die Kunst und Kultur in Bayern mit ihren Werken, ihren Ideen und ihrem Herzblut möglich machen und mit Leben füllen, sind in der Pandemie wohl erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es wurde deutlich: Dieser Bereich ist massiv unterfinanziert, prekäre Lebensverhältnisse sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das CSU-geführte Ministerium hatte eine Weiterführung des Sonderfonds Kultur versprochen, der mit 3 Mio. € ausgestattet war. – Wenn man aber die Mittel für alle jetzigen Programme zusammenzählt, gab es doch nur gut 2,2 Mio. €. Diese Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die freie Kulturszene in Bayern strukturell zu unterstützen und diesen Bereich resilienter gegenüber Krisen zu machen. 

Deshalb fordern wir hier eine Aufstockung der Mittel, im Idealfall werden sie von den jeweiligen Verbänden vergeben, wie es beim Sonderfonds Kultur der Fall war und wie es in vielen anderen Bundesländern bereits seit längerem und erfolgreich praktiziert wird. 

Außerdem wollen wir die Freie Szene dabei unterstützen, ihre Angebote und Programme auch in den ländlichen Raum zu tragen. Eine Gastspielförderung für alle hatten wir schon mehrfach gefordert, im Rahmen des Sonderfonds wurde dieser wenigstens im Bereich Kinder- und Jugendtheater initiiert. Das ist ein guter erster Schritt. Wir wollen Kunst und Kultur nicht nur für Kinder und Familien, sondern für alle Menschen in Bayern wohnortnah schaffen!

Kultur ist Infrastruktur und alle haben ein Anrecht darauf, genauso wie auf einen Internetzugang, Bus und Bahn oder eine Wasserleitung. Um die freie Szene in der Fläche zu stärken und spannende Angebot im ländlichen Raum zu schaffen soll ein Fonds für Gastspiele initiiert werden – das trägt zu einer strukturellen Sicherung der Szene bei, einmal entwickelte Stücke könnten so noch breiter und langfristiger ausgewertet werden. 

Unsere Anträge dazu:

Änderungsanträge zum Haushalt 2023 – Klare Leitlinien statt Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat Bayern ist intransparent, eine Zielsetzung oder Vision ist nicht zu erkennen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern setzt allerdings voraus, dass klar sein muss, welche Wirkung die verwendeten Gelder erzielen sollen – und die Institutionen auch an der Erreichung dieser Ziele gemessen werden. Die Enquete-Kommission Kultur hatte bereits in ihrem Abschlussbericht 2007 Landesentwicklungspläne für Länder und Kommunen empfohlen. Denn nur so ist die transparente, zielgerichtete Mittelvergabe möglich. Für Bayern wollen wir diesen Entwicklungsplan gemeinsam mit den Kunst- und Kulturschaffenden voranbringen und dafür einen breiten Beteiligungsprozess initiieren.

Nur so können wir Kunst und Kulturförderung so ausrichten, dass sie den Bedarfen der Künstler*innen und auch den Anforderungen des Publikums – also den Menschen, die diese Kultur eigentlich finanzieren – gerecht wird. Dafür sind sowohl Gelder für eine Stelle am Ministerium wie auch für verschiedene Veranstaltungen im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses notwendig.

175 Jahre nach Ende des Feudalismus sollte auch in Bayern Schluss sein mit Kulturpolitik nach Gutsherrenart!

Dabei geht es nicht nur darum, dass es für konstruktive Oppositionspolitik Transparenz braucht, vielmehr bedarf es für langfristiges künstlerisches Arbeiten auch eines gewissen Grades an Planungssicherheit. Wir Grüne haben einen solchen Entwicklungsplan schon im vor rund einem Jahr gefordert, für uns ist dieser unerlässlich für das Fortbestehen von Spitzen- und Breitenkultur in Bayern. Geschehen ist bisher – nichts.

Unsere aktuellen Haushaltsanträge dazu:

Und hier noch unser Antrag vom 4. April 2022 zum Nachlesen: