Schlagwortarchiv für: Großveranstaltung

Logo Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne Fraktion Bayerischer Landtag Kultur Film

Schriftliche Anfrage „Großevents auf Freiflächen der Messe München“ – Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und auf Basis einer Stellungnahme der Messe München GmbHS

Auf den Freiflächen der Messe München fanden im Sommer 2022 drei Großkonzerte statt. Veranstalter war Klaus Leutgeb mit seiner Firma Leutgeb Entertainment Group. Auch im kommenden Jahr soll es Konzerte mit bis zu 150 000 Menschen im Publikum geben. Nach den Musikveranstaltungen gab es von Teilen der Anwohnerschaft, der Politik und der Stadtgesellschaft aus mehreren Gründen Kritik. Bemängelt wurden u.a. der Standort, die Lärm- und Verkehrsbelästigung, die Haltung des Veranstalters gegenüber den Medien und die undurchsichtige Vergabe der Gastrorechte an eine neu gegründete und unerfahrene Cateringfirma.

Vorbemerkung:
Hinsichtlich der Inhalte des Rahmenvertrags, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter der Großkonzerte, der Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart und es sind insoweit geschützte Rechte des Vertragspartners als Dritten betroffen. Hierauf wird bei den betroffenen Fragenkomplexen verwiesen.

1.1 Welche Laufzeit hat der Vertrag der Messe München mit der Leutgeb Entertainment Group GmbH?

Der Vertrag, den die Messe München GmbH mit dem Veranstalter Global Event & Entertainment GmbH, geschlossen hat, hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2025.

1.2 Aus welchen Gründen erhielt die Leutgeb Entertainment Group den Zuschlag für die Veranstaltung von Konzerten auf dem Freigelände der Messe München?

Der Vertrag wurde im Hinblick auf Konzerte geschlossen, für die wegen des zu erwartenden Besucheraufkommens in München keine anderen Veranstaltungsstätten zur Verfügung standen. Die Global Event & Entertainment GmbH hat, wie insbesondere das Helene Fischer-Konzert gezeigt hat, derartige Konzerte im Portfolio.

1.3 Soll die Veranstaltung von Konzerten künftig Teil der Aufgabe der Messe München sein?

Die Messe München veranstaltet selbst keine Konzerte. Wenn Konzerte auf dem Messegelände stattfinden, werden sie von Konzertveranstaltern durchgeführt. Die Überlassung von Flächen zur Durchführung von Konzerten – wie auch anderer Gastveranstaltungen – soll auch in Zukunft möglich sein. Die Überlassung von Flächen zur Veranstaltung von Konzerten gehört jedoch nicht zum Kerngeschäft der Messe München.

2.1 Gab es vor dem Abschluss des Vertrags mit der Leutgeb Entertainment Group in den letzten 15 Jahren Anfragen weiterer – auch lokaler – Konzertveranstalter, Konzerte auf dem Areal der Messe München abhalten zu können?

Ja.

2.2 Wenn 2.1 mit ja zu beantworten ist: Welche Konzerte fanden statt (bitte Veranstalter, Publikumsgröße und Datum / Uhrzeit der Konzerte angeben) bzw. aus welchen Gründen kam es in anderen Fällen zu keiner Einigung?

In der Zeit erreichten die Messe München Anfragen zu den Konzerten „Linkin Park“, „Aerosmith“ sowie zu zwei Tagesfestivals. Hiervon fand das Konzert von „Linkin Park“, das ursprünglich für das Riemer Reitstadion geplant war, am 25.06.2011 von 16.00 bis 22.00 Uhr mit ca. 20000 Besuchern (Veranstalter: PGM Promoters Group Munich Konzertagentur) auf dem Freigelände der Messe München statt. Alle anderen Anfragen konnten entweder aufgrund von anderweitigen Belegungen des Geländes oder aufgrund eines zu geringen Gesamtbudgets der Veranstalter nicht bedient werden.

2.3 Wie viele Konzerte darf die Leutgeb Entertainment Group pro Jahr veranstalten?

Diese Angelegenheit fällt unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

3.1 Hat die Leutgeb Entertainment Group die Rechte für die Veranstaltung von Konzerten während der Vertragslaufzeit auf dem Gelände der Messe München exklusiv?

Für die im Rahmenvertrag vorgesehenen Arten von Konzerten und für den im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitraum hat die Global Event & Entertainment GmbH ein Exklusivrecht.

3.2 Kann die Leutgeb Entertainment Group die Veranstaltungsrechte an andere Veranstalterinnen oder Veranstalter weitergeben?

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte bedarf einer Vereinbarung durch die Vertragsparteien Messe München GmbH und Global Event & Entertainment GmbH.

3.3 Wenn 3.1 mit nein zu beantwortet ist: Können sich in den nächsten Jahren weitere Veranstalterinnen oder Veranstalter bei der Messe München um Konzertlizenzen bewerben?

Soweit zugunsten der Global Event & Entertainment GmbH kein Exklusivitätsrecht besteht, können auf dem Messegelände vorbehaltlich seiner Verfügbarkeit Konzerte Dritter durchgeführt werden, wobei Messen und Ausstellungen sowie Kongresse Vorrang haben. Konzertlizenzen vergibt die Messe München GmbH nicht.

  1. 4.1  Beinhaltet der Vertrag zwischen der Messe München und der Leutgeb Entertainment Group Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bei der Gastronomie, Anreise etc.?
  2. 4.2  Wenn ja, welche?
  3. 4.3  Ist vorgesehen, zur Nachhaltigkeit und Entlastung des Verkehrs ein Kombi-Ticket des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV- Kombi-Ticket) für Konzertveranstaltungen auf dem Messegelände vorzuschreiben?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1 bis 4.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

Die Messe München hat eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, in die über die Verräge Gastveranstaltungen einbezogen werden sollen. Hierunter fallen auch Konzerte. Konkrete Maßnahmen aus dieser Strategie sind in Bearbeitung und werden für die Gastveranstaltungen derzeit abgeleitet.

  1. 5.1  Hatte und hat die Leutgeb Entertainment Group auch die Verpflegungs- und Gastronomierechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) für die Konzerte, zu deren Veranstaltung sie die Rechte erworben hat?
  2. 5.2  Wenn nein: Nach welchen Kriterien wurden die Gastrorechte (im Sinne von das Recht, während der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkaufen zu dürfen) vergeben?
  3. 5.3  Wenn ja: Gab es für Leutgeb Auflagen wie etwa Nachhaltigkeitskriterien oder eine verpflichtende Ausschreibung bei der Vergabe?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 bis 5.3 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

  1. 6.1  Für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe der Gastrorechte?
  2. 6.2  Welches Prozedere ist bei der Vergabe in den nächsten Jahren vorgesehen, sollten die Gastrorechte neu vergeben werden?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.

Diese Angelegenheiten fallen unter die Vertraulichkeitsvereinbarung und den geschützten Rechtskreis Dritter (s. Vorbemerkung).

7.1 Welche Kritik gab es seitens der Polizei, der Stadtverwaltung, des örtlichen Bezirksausschusses, der örtlichen Bürgerschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bzw. der S-Bahn etc. nach den Konzertveranstaltungen?

Seitens des Polizeipräsidiums München wurde bemängelt, dass die notwendigen Sicherheitskonzepte mit erheblichem zeitlichem Verzug eingereicht wurden und bis zum Veranstaltungsbeginn Mängel aufwiesen. Frühzeitige Rückmeldungen der Polizei wurden seitens des Veranstalters nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Die vorhandenen Sicherheitskonzepte wurden zudem im Laufe der Durchführung der drei Konzerte nicht zufriedenstellend umgesetzt. Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsdiensts des Veranstalters hatten weitestgehend keine ausreichenden Kenntnisse der geltenden Konzepte. Dies wirkte sich u. a. erkennbar auf die Bereiche Zugangskontrollen, Wetterschutz und Crowd Management aus. Der eingesetzte Ordnungsdienst wies allgemein erhebliche Mängel in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf. So war auch die Kommunikation zwischen Ordnungsdienst und Polizei sowie zwischen Ordnungsdienst und Besuchern aufgrund von Sprachbarrieren erheblich erschwert.

7.2 Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen mit dem Ablauf der vergangenen Konzerte hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept und Lärmreduzierung für die Anwohnerinnen und Anwohner für kommende Veranstaltungen gezogen?

Das Polizeipräsidium München befindet sich in engem Austausch mit der Landeshauptstadt München als zuständiger Genehmigungsbehörde. Diesbezüglich finden in regelmäßigen Abständen ressortübergreifende Besprechungen unter Beteiligung von Polizei, Kreisverwaltungsreferat, MVG, S-Bahn München, Mobilitätsreferat, der Messe München und dem Veranstalter statt. Die in der Antwort zu Frage 7.1 genannten Problemstellungen sowie diverse verkehrliche und lärmschutztechnische Belange wurden dem Veranstalter, verbunden mit der Forderung nach Lösungsvorschlägen, detailliert dargelegt. Korrespondierende Lösungsvorschläge wurden ferner seitens des Polizeipräsidiums München selbst erarbeitet. Insbesondere wird darauf hingewirkt, die zulässigen Besucherzahlen der Konzerte entsprechend der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten zu beschränken.

7.3 Welche zusätzlichen Auflagen muss die Leutgeb Entertainment Group bei ihren Konzerten im nächsten Jahr erfüllen?

Auflagen werden zu gegebener Zeit von der örtlich zuständigen Genehmigungs- behörde nach erfolgten Abstimmungen mit dem privaten Veranstalter (s. Antwort zu 7.2) gemacht werden.

8.1 Wie will die Staatsregierung in Absprache mit der Bahn und der MVG sicherstellen, dass der Bahnhof Riem allgemein und vor allem während Großveranstaltungen und Messen trotz Bauarbeiten und anderen planbaren Einschränkungen im 10-Minuten-Takt bedient wird und die Besucherinnen und Besucher nicht, wie beispielsweise während der bauma 2022, auf das Auto ausweichen müssen?

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH befindet sich im laufenden Austausch mit der S-Bahn München und den Veranstaltern von Messen, Konzerten und Festivals im Umfeld des Bahnhofs Riem. Die Abstimmung umfasst nicht nur Events auf dem Messegelände, sondern auch auf der Trabrennbahn Daglfing (z.B. Festivals „Greenfields“ und „Isle of Summer“). In der Regel werden für die Spitzenzeiten der An- und Abreise S-Bahn-Sonderfahrten nach Riem und teils auch nach Haar bestellt. Insbesondere die Konzerte des vergangenen Sommers mit Besucherzahlen von teils über 100000 (Helene Fischer, Andreas Gabalier, Robbie Williams) werden hinsichtlich einer weiteren Optimierung der An- und Abreise im Sommer 2023 ausgewertet.

Selbstverständlich werden Großveranstaltungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt. Treten allerdings kurzfristig Infrastrukturmängel auf, müssen diese unabhängig von einer Großveranstaltung umgehend behoben werden.

8.2 Welche Publikumsgrößen hält die Staatsregierung auf dem Frei- gelände der Messe für gut handhabbar?

Die Bewirtschaftung und Belegung des Messegeländes stützt sich jeweils auf die Vorgaben der örtlichen Genehmigungsbehörden.

Kultur im Biergarten Gastronomie Kunst Sanne Kurz Grüne Landtag Bayern die grünen

Am Tisch singen versus auf der Bühne singen

Wer wie ich mit Weinfesten aufgewachsen ist, weiß, dass man auch beim Essen und Trinken wunderbar singen kann. Nun sollen ab September Messen erlaubt sein, Kultur aber weiterhin nur mit gedeckelter Personenzahl und beim Essen weiß man nicht so genau, was wie erlaubt ist. – Unsere Pressemitteilung zum Thema.

Ab 1. September dürfen in Bayern wieder Messen und Kongresse veranstaltet werden, mit Menschen aus aller Welt und in Innenräumen.

„Kulturveranstaltungen aber hängen weiter am seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“

ärgert sich die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz. Diese und öffentliche Feste bleiben bis 31. Oktober verboten.

„Es muss endlich Schluss sein mit der Industry-first-Politik der Söder-Regierung“

Eine Grüne Anfrage zeigt, dass die Söder-Regierung seit Anfang Mai die Auskunft darüber verweigert, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen sei, und die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt.

„Kommunen brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können“,

so Sanne Kurz. Andere Bundesländer haben längst eine feste, rechtsverbindliche Personenzahl als Definition einer Großveranstaltung erlassen. Sanne Kurz fordert, endlich Großveranstaltungen zu definieren und die Kultur im Gastronomiebereich wieder vollumfänglich zu ermöglichen:

„Die Söder-Regierung verletzt hier klar den Gleichbehandlungsgrundsatz: Messen und Kongresse sollen alle pauschal sicher machbar sein, andere Großevents aber pauschal einfach mal nicht“,

ärgert sich Sanne Kurz.

„Besonders unfair ist es für Biergärten und Kulturschaffende. Auf der einen Seite dürfen hier eine Menge Leute sitzen, essen, reden, sogar singen. Aber Live-Musik dabei hören, das gibt es keine Klarheit, wann es mit unbeschränkter Gästezahl erlaubt ist und wann nur 200 Menschen essen, trinken und zuhören dürfen.“

Open Air Konzert Großveranstaltung Bayerischer Landtag Sanne Kurz Grüne

Das Mysterium „Großveranstaltung“ bleibt

Wieviele Menschen sind zusammen eine „Großveranstaltung“? Die Antwort auf diese Frage ist wichtig, wenn „Großveranstaltungen“ verboten, Messen aber erlaubt sind. Wir fordern Klarheit und Rechtssicherheit!

So schwer kann es doch eigentlich gar nicht sein – Berlin (1.000) weiß es, Baden-Württemberg (500) weiß es, Schleswig-Holstein (250) ebenfalls. Und ich könnte noch weitere Bundesländer auflisten, in denen klar ist, wo eine Großveranstaltung anfängt. Nur in Bayern ziert man sich. Oder will man sich gar aus der Affäre stehlen, indem man die Zuständigkeit auf die Kommunen abwälzt? Wir hatten schon Anfang Mai – ja, genau, Mai! – bei der Söder-Regierung nachgefragt, was genau sie unter einer Großveranstaltung versteht. Auf eine Antwort, mit der man etwas anfangen kann, warten nicht nur wir, sondern die Betroffenen bis heute.

Industry First Politik

Darum werden wir mit unserem Dringlichkeits-Antrag nochmal aktiv: Denn zum 1. September soll der Messe- und Kongressbetrieb in Bayern wieder anlaufen. Messen! Internationales Publikum, Infektions-Nachverfolgung fraglich, Innenräume, Menschenmassen. Argumentiert wird damit, dass Messen und Kongresse einen „wertvollen Beitrag zur konjunkturellen Stabilisierung leisten und der bayerischen Wirtschaft neuen Schub geben“. Infektionsschutz egal, wenn es um Knete geht, so scheint es. Umsätze werden aber auch anderswo generiert. Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft braucht Rechtssicherheit hinsichtlich der – verbotenen und bis dato in Bayern undefinierten – Großveranstaltung. Messe?! – Alles super! – Großveranstaltung?! Hm…wir wissen nicht so genau… Da zeigt sich die Industry-First-Politik der Staatsregierung von ihrer unverblümtesten Seite – und all die schönen Worte über die Kultur als bewahrenswerte „emotionale Seele des Landes“ entpuppen sich als leere Worthülsen, die leicht über die Lippen gehen, aber nichts kosten.

Der Deckel muss weg!

Rechtssicherheit und gleiche Spielregeln für alle! Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, funktioniert Kultur mit Abstandsregeln und Hygienekonzepten genauso gut wie Gastronomie oder Kongress. Deshalb haben wir uns bereits gegen eine pauschale Deckelung der Personenzahl bei Kulturveranstaltungen ausgesprochen (Dringlichkeits-Antrag hier). Denn derzeit dürfen Kulturveranstaltungen nur von maximal 100 Personen in Innenräumen und 200 Räumen in Außenräumen besucht werden. In Gaststätten und Biergärten hingegen sind so viele Gäste willkommen, wie der Infektionsschutz erlaubt. Essen, trinken, lachen, singen. Alles am Tisch erlaubt. Nur im Biergarten Livemusik lauschen – das geht dann wiederum nicht! Und ab 1. September soll sich internationales Publikum auf Messen tummeln. Nachvollziehbar? Nicht wirklich!

CSU/FW-Koalition misst mit zweierlei Maß – Verantwortung für rechtssichere Definition der Großveranstaltung verweigert

Dass StM Aiwanger Hendl wichtiger findet als Gesundheit, Maskenpflicht bereits bekrittelt hat und eher „öffnen, öffnen“ schreit, als sein Regierungs-Kollege MP Söder, der sich als besonnen agierender Landesvater und Infektionsschutz-Guru für die Kanzlerkandidatur empfehlen möchte und mit der Strategie gegen seinen Konkurrenten Armin Laschet bisher klar die Platzhirsch-Stellung beansprucht, ist bekannt.

Dass aber dieser Kampf der Alpha-Männchen dazu führt, dass man sich einer wichtigen Verantwortung entzieht, dass man lieber eine Definition verweigert, als sich CSU/FW-intern zu einigen, das ist arm.

Wir brauchen eine Definition der „Großveranstaltung“. Es ist wirklich nicht so schwer.

Sanne Kurz_erlaubte Obergrenze_PErsonen_Kultur_Konzert_Musik_Publikum_Gäste_Bayern_Deckel_muss_weg_Grüne_IMG_0117

Der Deckel muss weg.

11.000 Deutsche werden wie Ölsardinen gepackt in Richtung Ballermann und wieder heimgekarrt. Infektionsnachverfolgung?! zweifelhaft. 500 Leute dürfen draußen und mit Abstand keine Musik hören, sobald sie von einer Bühne kommt. Infektionsnachverfolgung?! – Möglich! Aber Kultur ist in Bayern nur für wenige erlaubt. Und noch viel weniger Leuten wichtig. Was bei Flugreisen und in der Gastro erlaubt ist, muss auch der Kultur möglich sein! Der Deckel muss weg! – Ein Plädoyer.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen,

vorgestern erst sahen wir sie: dicht bepackte Flieger, die knapp 11.000 Deutsche in Richtung Ballermann und wieder heim karren. Die Reihen voll, Abstand? Keiner!

So geht „sicher“ nicht!

So geht “sicher” ganz bestimmt nicht. Aber „sicher“ geht, und viele Menschen in Bayern beweisen jeden Tag: Infektionsschutz ist möglich. Abstands- und Hygieneregeln werden akzeptiert und engagiert umgesetzt. Jetzt an Pfingsten waren viele erstmals wieder in Deutschland zum Urlaub unterwegs, an die Maske in Gastro und Handel hat man sich gewöhnt.

Lange haben wir auf Lockerung im Kulturbereich gewartet. Andernorts durften zum Beispiel Kinos längst öffnen. In Bayern? Fehlanzeige! Biergärten, Autohäuser, Shoppingmalls – hier wichtiger als Kultur. – Dann kam endlich, endlich der Segen der Söder-Regierung. Und mit ihm?! – BÄM – der Deckel.

Shoppingmalls in Bayern wichtiger als Kultur

Pauschal, ohne Erklärung wird Kultur in Bayern – mal wieder – deutlich schlechter gestellt: 50 Personen – 50 Personen inklusive!! der Menschen auf der Bühne – dürfen da in einem Raum sein! Ja, wer hat sich denn sowas ausgedacht? 50 Personen, völlig unabhängig davon, ob Kultur in einem gemütlich-familiären Würzburger Café oder in der Olympiahalle stattfindet. Da hat man dann nicht nur 1,5 Meter, sondern gleich 10 Meter Abstand.

Ab 22. Juni sollen es pauschal 100 Leute sein, die reindürfen: zur Kultur. Inklusive der Kulturschaffenden! Machen wir doch nur noch Lesungen! Da braucht es nur eine Person und nicht mal Souffleuse. 99 Gäste – kein Problem!

Oder Kino! 100 Gäste. Toll! Warum nur jubelt die Kino-Branche nicht? Grund ist der pauschale Deckel.

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen oder Sprechen eher im Wirtshaus als im Theater oder Kino

Aerosolbildendes Verhalten wie Singen und lautes Sprechen tritt im Publikum von Kinos eher seltener auf als im Wirtshaus. Und die vergangenen Wochen zeigen: Der Infektionsschutz im Wirtshaus funktioniert! Restaurants sind – zu Recht – wieder geöffnet! Hygienemaßnahmen greifen! Ausgehen ist sicher! Ist stiller Popcorn-Genuss gefährlich?

Sie sehen: Das “Warum” der Entscheidungen der Söder-Regierung bleibt ein Rätsel. Bayern tappt wie so oft im Nebel, wenn es um Beschlüsse und Verbindlichkeit geht.

Intransparente Willkürentscheidungen der Herren Söder, Aiwanger, Sibler & Co

Infos steigen dienstags nach der Kabinettssitzung auf wie weißer Rauch. Auch wir Abgeordnete müssen aus Tweets oder YouTube-Aufzeichnungen der beliebten Live-Pressekonferenzen rechtsverbindliche Angaben herausrätseln.

Kultur machen und Kultur genießen muss sicher sein! Aber nicht sicherer als Autokauf oder Restaurantbesuch.

Nachdem Bayern früh Rahmenbedingungen für Lockerungen vorgegeben hat, ist es unangemessen, unfair und nicht nachvollziehbar, warum diese Bedingungen nicht für alle gelten.

Und wer je in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß: Es wird dort gegessen, gelacht, laut gesprochen, ab und an sogar gesungen. Und das ist gut so! Wer zu Corona-Zeiten, so wie ich, in einem bayerischen Wirtshaus war, weiß, wie vorbildlich und verantwortungsvoll man dort mit dem Infektionsschutz umgeht, und das obwohl Notbetriebs-Umsatz und Aufwand in keinem Verhältnis stehen.

Kulturschaffende können Infektionsschutz genauso gut wie Gastrobetriebe

Trauen Sie bitte den Kulturschaffenden auch zu, dass sie Notbetrieb können! Und Infektionsschutz gut machen werden! Scheren Sie nicht alle über einen Kamm, Pauschal-Behandlung hat noch niemandem genützt. Ja, der Deckel muss weg!

Unterstützen Sie den Notbetrieb lieber statt ihn durch sinnlose Vorschriften zu erschweren!

Helfen Sie mit, die Gesundheit der Menschen zu schützen und Kultur-Notbetrieb besser zu ermöglichen, indem Sie zum Beispiel staatliche Räume mietfrei zur Verfügung stellen. 

Machen Sie klare, frühzeitige Vorgaben und hören Sie auf Betroffene, damit Beschlüsse in Zukunft Sinn machen. 

Der Deckel muss weg! – Zusätzlich finanzielle Nothilfen dringen geboten.

Last not least: Gewähren Sie endlich die nötigen Not- und Infrastrukturhilfen für alle Kulturbereiche. Sonst müssen wir schon sehr bald über Details von Kultur hier gar nicht mehr diskutieren!

Dem Antrag stimmen wir zu und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.

Foto: Diskussion zur Lage der Kultur in Burgau/Schwaben

Karusell_Volksfest_Kultur_Weinfest_film_Sanne_Kurz

Zögerlicher Öffnungs-Impuls meets eine Prise Klarheit

Eine Prise Klarheit für die Kultur, das war es, was am 26.05. die Kulturszene Bayerns erhielt. Nach monatelangen Forderungen an die Söder-Regierung, doch bitte deutlich zu werden, doch bitte endlich Rechtssicherheit zu schaffen und – auch wenn es schmerzt – zu klären, was die (verbotene) Großveranstaltung ist und zu sagen was genau verboten und was genau erlaubt sei, kam zumindest diese eine Info: „A bisserl was geht immer“.

Wenn ein Event abgesagt wird, obwohl er nicht explizit verboten ist, drohen Regress-Forderungen, schlimmstenfalls Klagen. Wenn ein Event nicht explizit verboten ist, plant man ihn auch, muss man ihn planen – er könnte ja erlaubt sein oder erlaubt werden. Die konkreten Verbote wurden seit Mitte März oft sehr kurzfristig, zum Teil wenige Tage vorab verlängert. Der langfristige Horizont, die von uns immer wieder geforderte Planungssicherheit für Veranstaltungen, das alles fehlte komplett. – Albtraum aller Kulturveranstalter*innen: die verbotene ominöse „Großveranstaltung“, verboten bis Ende August – man tappte im Dunkeln, ob damit Events mit 100, 1000 oder gar 100.000 Menschen gemeint waren

Mich erreichten über die Wochen und Monate etliche Mails, Hilferufe, Schicksale, Schilderungen von Absurditäten, die die Schildbürger nicht besser hätten erfinden können. Alles drehte sich um die zentrale Frage: „Was ist eine Großveranstaltung?“

Wir fragten vor rund einem Monat bereits nach.

Auf unsere Nachfrage vor einem Monat kam die lapidare Antwort der Söder-Regierung: Nun ja, das ist schwierig zu sagen, die Kommunen sollen das am Besten selber entscheiden. Ende April riss uns der Geduldsfaden: Wir stellten einen Antrag und forderten die Staatsregierung auf, Planungssicherheit für Veranstaltungen zu schaffen.

Mit der CSU/FW-Mehrheit wurde unsere Forderung abgelehnt. Heute endlich kam man unserem Drängen dann doch nach, drang per Live-Pressekonferenz dann doch endlich zumindest tröpfchenweise Information an die Öffentlichkeit:

  • Laut Kunstminister Bernd Sibler (CSU) werden für Kulturveranstaltungen im Freien zunächst 100 Personen zugelassen sein, in geschlossenen Räumen sind 50 Gäste erlaubt.
  • Ministerpräsident Söder kündigte eine Ausweitung kultureller Veranstaltungen an: Ab 15. Juni seien wieder Theatervorstellungen, Konzerte und Kinovorführungen möglich – unter strengen Auflagen.

Wichtig sind jetzt klare Leitlinien für Hygiene-Konzepte im Kulturbereich, wie die des Verbands der Münchner Kulturveranstalter VDMK, so dass niemand Angst haben muss vor Besuchen von Kulturveranstaltungen.

Klar ist auch, dass eine dünne Besucherdecke wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Hier braucht es Hilfe: einen Fonds zur Überbrückung der Deckungslücke oder eine kostenfreie Nutzungsmöglichkeit staatlicher Räume beispielsweise.

Es braucht weiterhin Hilfen. Auch langfristig.

Maßnahmen müssen transparent und einfach zugänglich sein. Was helfen Hilfen, an die man nicht herankommt oder von denen man nichts weiß?

Es bleibt also weiter viel zu tun. Wir sind gespannt auf die morgige Ausschusssitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, in dem es auch um mögliche Open-Air-Standorte geht, eine Maßnahme, die z.B. manch Schaustellerbetrieb helfen könnte.

An Regelungen für Volksfeste und Märkte traut man sich nicht heran

Denn zu Überlebens-Perspektiven für Heimatkultur, Volksfeste, Märkte und Schaustellerei hörte man bisher von der CSU/FW-Regierung vor allem leider noch immer:

Nichts.


Etwas:

Grossveranstaltung_Konzert_Oper_Kultur_Sanne_Kurz_Grüne_Fraktion_Bayern_Landtag

Die Eine-Million-Euro-Frage: Was ist eine Großveranstaltung?

Bis gestern waren alle Veranstaltungen verboten. Bis Ende August sind „Großveranstaltungen“ verboten. Was aber diese ominöse, bis Ende August verbotene „Großveranstaltung“ ist?! – Wir haben für Euch bei der Söder-Regierung mal nachgefragt. Leider zeigt die Antwort, dass die CSU/FW-Koalition Verantwortung scheut und immer noch nicht verstanden hat, was es noch dringender als Lockerungen braucht: klare Worte und Rechtssicherheit.

Lockerungen für Kultur gibt es, wenn es nach dem Trio Söder-Sibler-Gerlach geht, da, wo „Don Carlos“ auf dem Programm steht. Vielleicht haben auch Kinos Glück, zumindest wenn sie Open-Airs anbieten. Dass man auch ohne Stuhlreihen mit Abstand Kultur genießen kann, dass jede Form von Kultur Lockerungen verträgt, dass auch Subkultur Infektionsschutz-taugliche Ideen braucht – für uns Grüne ohnehin klar.

Klar ist für uns Grüne auch, dass man mit weniger Menschen im Raum weniger Geld verdient. Und dass es darum Hilfen braucht – auch und gerade in der Zeit der Lockerung. Veranstaltungsverbote sind Tätigkeitsverbote, darum braucht es Entschädigung. Ob Club, Verein, der z.B. Kindern Klassik näherbringt, Theater oder Schausteller, Varieté, Opernhaus, Musicalbühne oder Tourneebetrieb: Unsere Ideen für einen Kulturrettungsschirm und einen Rettungsfonds Kultur liegen auf dem Tisch.

Rechtssicher planen oder ohne Regressklagen absagen: Darum braucht es Rechtssicherheit

Dass man aber schlicht gar, gar, gar nichts planen kann, weder Infektionsschutz noch Spielbetrieb, wenn man nur mitten im Nebel steht, das schadet einer Branche noch mehr als alles andere. Für die Nebelkerze bedanken wir uns bei der GroKo. Die Söder-Regierung nebelt aber fleißig mit, denn wo andere Länder klare Angaben machen, fährt die CSU/FW-Koalition auf Sicht und lädt Verantwortung ab.

Dabei hatten wir nur mal eine ganz einfache Frage…

Ich frage die Staatsregierung, da bis 31.08.2020 Großveranstaltungen in Bayern untersagt sind, was genau sie unter „Großveranstaltung“ versteht und unter welchen Auflagen Veranstaltungen hinsichtlich einer definierten Teilnehmer*innen-Anzahl unter freiem Himmel sowie in Innenräumen unter Beachtung von Infektionsschutzauflagen für Teilnehmer*innen und Publikum wie z.B. Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Bewegung statt Aufenthalt etc. umzusetzen wären?

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Die Antwort der Staatsregierung, wie gewohnt das Problem umschiffend:

(…) Eine rechtliche Regelung dazu für den Freistaat Bayern besteht bisher nicht und wird erst zu gegebener Zeit erfolgen. (…) Daher gilt derzeit bis zunächst 17. Mai 2020 bayernweit ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen mit der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit über die Erteilung und über die gegebenenfalls erforderlichen Auflagen. Landesweit einheitliche rechtliche Vorgaben bestehen dazu wegen der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht.

unsere Kleine Anfrage „Grossveranstaltung“ vom 04.05.2020 – danke @Tessa Ganserer!

Lichtblick: Kommunen sollen selbst entscheiden

Obwohl es traurig ist, dass die Söder-Regierung sich hier aus der Verantwortung stiehlt, ist es doch tröstlich zu sehen, dass die Kommunen mit dieser Antwort klare staatliche Weisung bekommen, nicht weiter auf staatliche Weisung zu warten, sondern selbst zu handeln.

Wie das beispielsweise in München passiert, zeigt Christian Stückl mit dem Münchner Kulturreferenten. Ich hoffe, die kommunalen Antstrengungen gelten für die gesamte Szene.

Last not least: Wenn die Säle und Hallen halb leer sein werden, muss klar sein, dass es auch Hilfe braucht, wenn man wieder arbeiten und spielen darf.