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„Kleine Anfrage“ – AzP „Klimaneutralität der Staatsregierung und Kultureinrichtungen“

Ich frage die Staatsregierung:

Ist das von CSU-Ministerpräsident Markus Söder ausgegebene Ziel, dass die Bayerische Staatsregierung, die neben der Staatskanzlei auch die 17 Ministerien umfasst, von denen lediglich eines eine CO2-Bilianz erstellt hat und somit über Daten zum eigenen CO2- Ausstoß verfügt, im Laufe des Jahr 2023 klimaneutral sein wird, auch für die den Ministerien unterstehenden Einrichtungen wie nachgeordnete Behörden, Landesstellen, staatliche Kultureinrichtungen etc. gültig, wie gedenkt die Staatsregierung insbesondere bei staatlichen Kulturinstitutionen der CSR-Berichtspflicht, die verpflichtende Nachhaltigkeits-Berichterstattung im Non-Financial Reporting nach EU Reglement, die ab Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 gilt und sich an alle „entities of public interest“ richtet sowie explizit auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, zu erfüllen und an welchen eigenen und nachgeordneten sowie staatlichen Stellen und Einrichtungen im Bereich Kultur gedenkt die Staatsregierung ihren CO2 Ausstoß (in CO2 Äquivalenten) für das Jahr 2023 zu erheben (bitte mit Auflistung der genutzten Erhebungs-Methoden und jeweiligen Erhebungs- bzw. Ergebnis-Zeitfenster)?

Hier geht’s zur Antwort: