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Schriftliche Anfrage „Entwicklungsperspektiven des Klinikums Neuperlach aus Sicht der bayerischen Krankenhausplanung“

1.1. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach dauerhaft und vollumfänglich erhalten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

1.2. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach gestrichen werden, auch perspektivisch (bitte in Textform erläutern, begründen und Bedingungen für Streichung angeben)?

1.3. Welche Leistungen sollen laut Landeskrankenhausplan 2024 am Klinikum Neuperlach nur noch reduziert (beispielsweise ambulant) angeboten werden (bitte in Textform mit Begründung erläutern)?

Die Fragen 1.1 bis 1.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind. Diese Planung hat dem gesetzlichen Ziel zu dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser freigemeinnütziger, privater und öffentlich-rechtlicher Träger in Bayern zu sichern. Hierbei wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser im Versorgungsgebiet abgestellt.

Das Klinikum Neuperlach ist derzeit mit 545 Betten und 55 Plätzen und den Fachrichtungen Chirurgie (CHI), Gynäkologie und Geburtshilfe (GUG), Innere Medizin (INN) und Hämodialyse (HD) im Krankenhausplan des Freistaates ausgewiesen. Nach den dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) derzeit vorliegenden Überlegungen, beabsichtigt die München Klinik gGmbH als Träger des Klinikum Neuperlach das Krankenhaus nach Abschluss von trägerinternen Umstrukturierungsmaßnahmen mit 541 Betten und 85 Plätzen sowie den Fachrichtungen Chirurgie CHI, INN und HD zu betreiben. Die Konzentration der GUG am Klinikum Harlaching mit einer Aufgabe dieser Fachrichtung nach Fertigstellung der dortigen Baumaßnahmen am Klinikum Neuperlach war in der Sitzung des hierfür zuständigen Krankenhausplanungsausschusses wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Bettenbedarf. Informationen über etwaige weitergehende Umstrukturierungsplanungen der München Klinik gGmbH liegen nicht vor.

2.1. Wie soll die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im Landkreis München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für die Münchner Stadtbezirke 14, 15 und 16 sowie den dort umliegenden Landkreis mit Blick auf die jeweilige Einwohnerzahl und deren demografische Struktur, bitte insbesondere auch auf Geburtshilfe eingehen)?

Die Landeshauptstadt München ist nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Landkreisordnung (LKrO) in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten und die Hebammenhilfe für die Bevölkerung sicherzustellen. Die bayerische Krankenhauslandschaft ist seit geraumer Zeit in einem Prozess der Umstrukturierung. Bereits seit Jahren findet ein kontinuierlicher Strukturwandel statt, der zu einem Abbau stationärer Behandlungskapazitäten geführt hat. Die Gründe dafür sind neben dem Kostendruck durch das bundesrechtliche Vergütungssystem nach Fallpauschalen insbesondere die steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung sowie der medizinische Fortschritt, der insgesamt zu weniger und kürzeren Krankenhausaufenthalten führt, sowie nicht zuletzt das zunehmende Problem der Gewinnung ausreichenden und qualifizierten Personals. Die bundesseitig gesetzten Rahmenbedingungen zu Qualitätsvorgaben und zur Vergütung von Krankenhausleistungen werden in Zukunft tendenziell zu einer weiteren Zentralisierung in der Krankenhauslandschaft führen.

Ganz in diesem Sinne ist es für die Krankenhausträger unentbehrlich, die Standorte kontinuierlich weiterzuentwickeln und die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Entscheidung über den Erhalt von Krankenhausstandorten ist dabei, ebenso wie die Erarbeitung eines zukunftsweisenden medizinischen Konzepts, das Antworten auf diese Herausforderungen geben kann, grundsätzlich Aufgabe des Krankenhausträgers. Denn Krankenhäuser sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen und keine nachgeordneten Behörden der Staatsverwaltung. Die Krankenhausträger nehmen ihre Verantwortung, eine bestmögliche und langfristig tragfähige Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, sehr sorgfältig wahr.

2.2. Wie soll die Aus- und Weiterbildung medizinischen Personals sowie Versorgung mit Lernmöglichkeiten ärztlicher Praxis im wachsenden Münchner Osten und Südosten sowie im München nach den Plänen des Landeskrankenhausplans sichergestellt werden (Bitte Aussagen treffen für Lehrberufe, Quereinstieg, (duale) Studienfächer und sonstige Bedarfe der Praxiszeit auf dem Weg zur Fachkraft im Medizinischen Bereich inkl. Arzt- und Hebammen-Beruf, bitte insbesondere auch auf die Geburtshilfe eingehen)?

Das StMGP nimmt die schulaufsichtlich genehmigten Berufsfachschulen für Gesundheitsberufe nachrichtlich in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern auf. Genauso wird die Funktion als Lehrkrankenhaus einer Universität ausgewiesen. Die aufgeworfene Frage kann demnach nur vom Träger der jeweiligen Bildungseinrichtung beantwortet werden.

3.1. Wie kam es zur Planung des Endes der Lizenz für die Geburtsstation des Klinikums Neuperlach?

3.2. Wo wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte Gremium bzw. beteiligte Stellen angeben)?

3.3. Wann wurde diese Entscheidung des Lizenzablaufs getroffen (bitte zeitliche Abfolge der Vorgänge rund um den Lizenzablauf angeben)?

Die Fragen 3.1 bis 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über die internen Entscheidungsprozesse zur künftigen Konzentration der Fachrichtung GUG am Klinikum Harlaching liegen der Staatsregierung keine Erkenntnise vor.

4.1. Kann die Lizenz des Betriebs der Geburtsstation in Neuperlach auch dann über 2025 hinaus verlängert werden, wenn der Erweiterungsbau in Harlaching eröffnet ist und dort Kinder geboren wurden?

4.2. Falls ja, welche Voraussetzungen (wie beispielsweise der Beschluss des Münchner Stadtrats zum Betrieb des Kreißsaals Neuperlach bis 2028) müssen erfüllt sein, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen bzw. die Betriebslizenz zu verlängern?

4.3. Falls nein, wie sonst könnte der Stadtratsbeschluss des Münchner Stadtrats mit Weiterbetrieb des Kreißsaals bis 2028 im Landeskrankenhausplan abgebildet werden?

Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wie zu Frage 2.1 ausgeführt, ist die Landeshauptstadt München zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. Die für die Förderung des Ersatzneubaus der München Klinik Harlaching entscheidungserhebliche Bedarfsfeststellung wurde antragsgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach aufgegeben wird. Sollte der Träger nun hiervon abweichend einen Weiterbetrieb der Geburtshilfe an der München Klinik Neuperlach anstreben, müsste der Bedarf an Planbetten der beiden Krankenhäuser überprüft werden. Der Träger müsste einen neuen Antrag stellen, der dann im Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates beraten und entschieden würde. Welcher innerorganisatorischen Grundlagen ein solcher Antrag beim Träger bedarf, kann nur dort erfragt werden.

5.1. Der Bayerische Landeskrankenhausplan bildet eine kommunale Grenzen übergreifende Gesamtplanung für den Freistaat ab, wie orientiert er sich an zukünftigen Bedarfen?

Es wird auf die Vorbemerkungen des Krankenhausplans des Freistaates verwiesen, in denen die wesentlichen Faktoren der Krankenhausplanung, die die o. g. Grundsätze konkretisieren, dargestellt werden.

5.2. Der Bayerische Landeskrankenhausplan hat die Gesamtversorgung der bayerischen Bevölkerung im Blick – wie ist die Notfallversorgung (höher als Stufe 1) im Einzugsgebiet des Klinikums Neuperlach in Zukunft nach Plänen der Staatsregierung abgesichert (bitte insbesondere auf aktuelle und künftige Fahrzeiten bei kardiologischen Notfällen eingehen. Dabei bitte auch tabellarisch in Minuten Anfahrtszeiten jetzt/zukünftig für die Bevölkerung im Landkreis München, den Münchner Stadtbezirken 13, 14, 15 und 16 sowie an die angegebenen Gebiete angrenzender Raumeinheiten aufführen)?

In Bezug auf den Rettungsdienst ist klarzustellen, dass Rettungsdienststandorte unabhängig von Krankenhausstandorten räumlich ausgewählt werden. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) legen die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) die für die Sicherstellung des Rettungsdienstes notwendige Versorgungsstruktur für ihren Rettungsdienstbereich fest und bestimmen Standort und Anzahl der erforderlichen Rettungswachen und Stellplätze. Zentrale Planungsgröße in der Notfallrettung ist hierbei die Zwölf-Minuten-Frist. Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) sind Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens zwölf Minuten nach dem Ausrücken eines qualifizierten Rettungsmittels erreicht werden. Der Wegfall von Krankenhausstandorten führt daher nicht zu einem Wegfall von Rettungswachen und Stellplätzen.

Im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung ist es jedoch unabdingbar, dass der Rettungsdienst in einer angemessenen Zeit eine Klinik mit einer bestimmten Versorgungsstufe erreicht. Hierbei wird nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zwischen einer Basisnotfallversorgung, einer erweiterten und einer umfassenden Notfallversorgung unterschieden. Insbesondere im Falle von sog. Tracer- diagnosen (schwere Erkrankungs- und Verletzungsbilder wie im EKG gesicherter Herzinfarkt, Polytrauma, akuter Schlaganfall und schweres Schädel-Hirn-Trauma) ist für den Rettungsdienst die schnelle Erreichbarkeit einer Klinik mit einer mindestens erweiterten Notfallversorgung anzustreben.

Gleichwohl wirken sich Veränderungen von Klinikstandorten bzw. der dort angebotenen Leistungen auf die Transport- und somit Bindungszeiten von Rettungsmitteln aus, welche sich ggf. deutlich verlängern und damit die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln für weitere Patientinnen und Patienten reduzieren. Die bekannten Projekte des StMI wie die Erprobung des Rettungseinsatzfahrzeugs und die kürzlich vollzogene Vernetzung der Integrierten Leistellen mit den Vermittlungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Entlastung des Rettungsdienstes bei minderschweren Erkrankungs- und Verletzungsmustern werden daher weiter an Bedeutung gewinnen. Das StMI hat darüber hinaus gemeinsam mit den in Bayern tätigen Sozialversicherungsträgern das Institut für Notfallrettung und Medizinmanagement (INM) mit der Fortführung des sog. TRUST-Projekts mit Verlängerungsoption bis März 2030 beauftragt. Die Trend- und Strukturanalysen im Rahmen des TRUST-Projekts ermöglichen es den ZRF als den Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, auf einer deutschlandweit einmaligen Datengrundlage Entscheidungen über eine bedarfsgerechte Vorhaltung an Rettungsmitteln zu treffen. Das INM hat dabei die Möglichkeit, Auswirkungen von Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auf das rettungsdienstliche Geschehen zu simulieren. Dies ermöglicht es dem ZRF, in der Übergangszeit bis zur Umsetzung möglicher Veränderungen in der Krankenhauslandschaft die rettungsdienstlichen Strukturen bei Bedarf anzupassen.

5.3. Da das Klinikum Neuperlach bis 2018 für knapp 8 Millionen mit Zuschüssen des Freistaats modernisiert und 2021 für 21 Millionen Euro ebenfalls mit Zuschüssen des Freistaats erweitert, modernisiert wurde und sich laut eigener Aussage des Klinikums auf dessen Homepage in einem guten Zustand befindet, wie bewertet die Staatsregierung, dass das Klinikum Neuperlach in Zukunft trotz dieser Investitionen nur noch die Basisnotfallversorgung der Stufe 1 anbieten soll?

Die München Klinik Neuperlach hat in den vergangenen 20 Jahren (Zeitraum 2004 bis einschließlich 2023) Krankenhausförderleistungen in Höhe von insgesamt rd. 99,1 Mio. Euro für notwendige Investitionen erhalten. Davon entfielen rd. 53,1 Mio. Euro auf Bauinvestitionen. Inwieweit sich vom Krankenhausträger beabsichtigte strukturelle Veränderungen auf geförderte Investitionen auswirken, ist derzeit nicht absehbar. Förderrechtliche Konsequenzen wären nur zu prüfen, wenn geförderte Anlagegüter nicht mehr akutstationär genutzt würden.

6.1. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für eine familienfreundliche Festanstellung auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System (angestellte und freiberufliche Hebammen) am neuen Standort in Harlaching nach Einschätzung der Staatsregierung umsetzbar?

Die Organisation des Personals des Kreißsaals ist Aufgabe des Trägers eines Krankenhauses. Nach Erkenntnis des StMGP gehen viele Hebammen aufgrund der flexibleren Arbeitsgestaltung und besseren Verdienstmöglichkeiten freiwillig in die Freiberuflichkeit. Ein Großteil der Kliniken in Bayern arbeitet mit Beleghebammen. Es kann daher nicht pauschal beurteilt werden, was für die einzelne Hebamme oder die jeweilige Klinik das bessere System ist. Wichtig sollte jedem Arbeitgeber allerdings sein, dass die Hebammen sich wertgeschätzt fühlen und ihre Tätigkeit gerne ausüben.

6.2. Ist vor dem Hintergrund, dass die Hebammen des Kreißsaalteams Neuperlach für ein familienfreundliches Festanstellungsmodell auch in Zukunft und auch für neue Kolleginnen kämpfen, ein hybrides System mit angestellten und freiberuflichen Hebammen der Staatsregierung als Betriebsmodell an einem Klinikum in Deutschland bekannt?

Ein solches ist nicht bekannt. In den anderen Ländern sind überwiegend angestellte Hebammen in Kliniken.

6.3. Sollen laut Landeskrankenhausplan bisher nicht am Klinikum Neuperlach angebotene Leistungen in Zukunft im Klinikum Neuperlach neu angeboten werden (bitte erläutern und falls ja jeweilige angeben)?

Dem StMGP als Krankenhausplanungsbehörde sind keine Überlegungen der München Kliniken gGmbH bekannt, zusätzliche Leistungen in Neuperlach anzubieten; entsprechender Bedarf wird bei Antragstellung des Trägers zu prüfen sein.

7.1 Wie kann der Freistaat das Klinikum Neuperlach bzw. die MÜK unterstützen, ambulante und/oder Bereitschaftspraxis-Angebote und/oder sonstige Angebote zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im nicht-stationären klinischen, aber auch im kassenärztlichen Bereich am Klinikum Neuperlach bzw. in Kooperation mit diesem zu schaffen?

Investitionen, die nicht der akutstationären Versorgung dienen, können nicht nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden. Außerdem erfolgt seitens des StMGP keine Unterstützung von Krankenhausträgern zum Auf- oder Ausbau von ambulanten ärztlichen Angeboten bzw. dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) künftig Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern bestimmt werden können, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Zudem sollen den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weiterreichendere Möglichkeitals bisher eingeräumt werden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Ausgang des aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten; zuletzt hat der Bundesrat mit Beschluss vom 05.07.2024 zum Entwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen.

Zugleich wird derzeit der Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) beraten, welcher u. a. die Etablierung von sog. „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus einer stationären Notaufnahme, einer vertragsärztlichen Notdienstpraxis in unmittelbarer räumlicher Nähe sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle zur Patientensteuerung vorsieht. Vorgesehen ist eine Kooperation der Krankenhäuser, die als INZ-Standort bestimmt sind, mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch hier bleibt der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten; das Bundeskabinett hat am 17.07.2024 über den Entwurf beschlossen.

8.1. Wird die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Regionalkonferenzen mit Bezug zur Krankenhausplanung und Gesundheitsversorgung anbieten, ähnlich wie andere Bundesländer dies bereits tun und wie es auf der Veranstaltung „Die Krankenhausreform von den Menschen her denken – für gute Arbeit und eine gute Versorgung“ der BKG und ver.di am 17. April 2024 in Haar der Amtschef des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), Herr Dr. Brechmann, in der Podiumsdiskussion angekündigt hat (falls ja, bitte tabellarisch Zeithorizonte bzw. bereits bekannte Termine mit Ort der jeweiligen Regionalkonferenzen angeben und Ausgestaltung dieser Regionalkonferenzen erläutern, insbesondere mit Blick auf die in den jeweiligen Planungsregionen jeweils einbezogenen Institutionen, Kliniken, Verbände sowie weiterer Organisationen und Personen, falls nein, Gründe anführen, die dagegen sprechen)?

Mit Blick auf die regionalspezifischen Besonderheiten sollten die Umstrukturierungsüberlegungen in kleinen zugeschnittenen, passgenauen Versorgungsregionen erfolgen. Dazu können sich die Träger z. B. in regionalen Konferenzen über die vorhandenen Angebote der einzelnen Träger und beabsichtigte Veränderungen unter Zugrundelegung des regionalen Versorgungsbedarfs austauschen. Ziel ist dabei, den stationären Versorgungsbedarf sicherzustellen. Zudem sollen durch gezielte Leistungsabsprachen Synergieeffekte stärker genutzt werden. Die Sicherstellungsverpflichtung obliegt nach den Kommunalgesetzen des Freistaates Bayern den Kommunen. Die Krankenhausplanungsbehörde unterstützt und begleitet die Veränderungsprozesse vor Ort und stellt den Krankenhausträgern dabei ihre Fachexpertise zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Klinikträger bei den erforderlichen strukturellen Anpassungen hat der Freistaat Bayern ein Förderprogramm über insgesamt 100 Mio. EUR (in den Jahren 2024 bis 2028) aufgelegt. In dessen Rahmen können u.a. regionale Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte von kleineren Kliniken im ländlichen Raum gefördert werden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil die Verantwortung für die strukturellen Anpasungsprozesse in den akutstationären Versorgungsstrukturen bei den Klinikträgern liegt.

8.2. Wie unterscheidet und entscheidet die Staatsregierung bzw. das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Krankenhausplanung und Bedarfe im Spannungsfeld von Fallzahlen (stationär/ambulant) und tatsächlichem Bedarf (beispielsweise Personen, die sich nicht in ein Klinikum begeben, aber dies müssten, oder Personen, die Klinika nutzen, ohne dass Bedarf gegeben wäre – bitte alle zur konkreten Krankenhausbedarfsplanung verwendeten Parameter tabellarisch darstellen und deren Verwendung wissenschaftlich in der Tabelle begründen)?

Personen, die sich trotz Bedarf nicht in ein Klinikum begeben, können nicht erfasst und berücksichtigt werden. Demgegenüber sind die Kostenträger mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassenverbände dafür zuständig, die Behandlungsfälle ohne Bedarf zu identifizieren und im Rahmen einer Qualitätskontrolle dafür zu sorgen, dass nur die Fälle behandelt bzw. abgerechnet werden, für die ein stationärer Versorgungsbedarf gesehenwird.

8.3. Ist nach dem Entzug einer Lizenz/Genehmigung ein Weiterbetrieb erneut möglich, wenn die Neu-Genehmigung/Neu-Lizenzierung (der Weiterbetrieb) beantragt würde (bitte angeben mit Blick auf einen möglichen Weiterbetrieb der Geburtshilfe Neuperlach mit bzw. ohne Gynäkologie, bitte Folgen einer Korrektur bereits getroffener Entscheidungen erläutern)?

Der Krankenhausträger kann – soweit er einen zusätzlichen Bedarf nachweisen kann – jederzeit die Feststellung der Fachrichtung für ein Krankenhaus beantragen. Über diesen Antrag hat dann der Krankenhausplanungsausschuss zu beraten und entscheiden. Grundsätzlich ergeht die Feststellung jeweils unter dem Vorbehalt der laufenden Überprüfung der Bedarfsnotwendigkeit und -gerechtigkeit und schließt ggf. in Zukunft erforderlich werdende Änderungen, die sich aus der Bedarfsentwicklung ergeben können, nicht aus (Art. 3 und 5 BayKrG sowie Teil I, Ziffer 3.1.2 des Krankenhausplans des Freistaates Bayern).

Pressemitteilung: Sommeraktion „Rent-a-Abgeordnete“ – Politikerin zu mieten

Die Landtagsabgeordnete Sanne Kurz beim AKA e.V.

Einfach mal einen Schwung Alltagsarbeit an eine Politikerin abgeben? Dinge, die immer liegenbleiben, ständig anfallen oder aber Aufgaben, die man schon ewig vor sich hergeschoben hat: Die grüne Landtagsabgeordnete Sanne Kurz bietet sich heuer, im 75-Jahre-Demokratiesommer anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums, noch bis zum 15. September als kostenlose Hilfskraft an. Vereine, Läden, Feuerwehren, NGOs, Kitas, Ehrenamtliche, Firmen – sie alle können Kurz im Rahmen ihrer Aktion „Rent-a-Abgeordnete“ stundenweise oder tageweise “mieten”. Das Angebot ist für gemeinnützige Organisationen kostenfrei, Firmen spenden an einen Verein ihrer Wahl einen selbst gewählten “Mietzins” für die Arbeit der Abgeordneten. 

Bisher wurde das Angebot sehr gut genutzt. Einer der Einsätze führte die Grünen-Politikerin zum AKA e.V., einem gemeinnützigen Verein in ihrem Stimmkreis im Münchner Osten, der sich aktiv für einen interkulturellen Austausch einsetzt. Im dortigen Formularservice helfen Honorarkräfte beim Ausfüllen verschiedenster Formulare. Wie aufreibend und auch entwürdigend es sein kann, sich durch den bürokratischen Dschungel schlagen zu müssen, weiß Sanne Kurz aus eigener Erfahrung nur zu gut. Schließlich war sie 12 Jahre lang alleinerziehende Mutter und studierte auch mit zwei Kindern. „Dass man sich für Unterstützung durch 28-seitige Formulare durchkämpfen und dabei für jedes Kind auf vier Seiten auch absurde Fragen, wie die nach bestehender Schwangerschaft selbst von Dreijährigen, ausfüllen muss, ist schlicht entwürdigend. Ich half einer bald sechsköpfigen Familie, die trotz Vollzeit-Berufstätigkeit des Vaters aufstocken muss. München ist ein teures Pflaster, trotzdem kannte die Familie die Möglichkeit, Zuschüsse für Schulmaterial der Älteren zu bekommen oder Mehrbedarf für die schwangere Mutter anzugeben, nicht. Ich habe tiefen Respekt für die Erziehungsleistung der Mutter und freue mich, dass ich da unterstützen durfte!“, so die Abgeordnete.

Auch Menschen mit Behinderung bei mangelnder Barrierefreiheit der Formulare, Rentnerinnen und Rentnern, die aufstocken müssen oder Wohngeld beantragen wollen, Personen mit chronischen wie akuten physischen oder psychischen Erkrankungen, Fachkräften ohne Deutsch als Muttersprache – allen, die im Bürokratiedschungel Unterstützung brauchen, hilft der Formularservice von AKA e.V., bürokratische Hürden zu senken und Unterlagen korrekt auszufüllen. Sanne Kurz ist von der ehrenamtlich geleisteten transkulturellen Arbeit begeistert: „Wir als Gesetzgeber sorgen im Landtag für einen guten sozialen Rahmen. Staatliche Unterstützung zu beantragen und sich somit als der Hilfe bedürftig zu zeigen, fällt vielen Menschen aber schwer, allein schon aus Scham. – Während Populisten gerne mit dem „Sozialschmarotzer“-Finger auf Menschen zeigen, die vor echten Herausforderungen stehen und diese mit Hilfe oft sehr gut bewältigen können, konnte ich durch meinen “Miet”-Einsatz bei AKA e.V. wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die ich auch in die Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau im Bayerischen Landtag einbringen will. Denn wir alle können in soziale Schwierigkeiten geraten. Und wir alle freuen uns dann über weniger Bürokratie. So wie das beim AKA e.V. vorbildlich gelebt wird: Solidarität und niedrigschwellige Hilfe von Mensch zu Mensch, ohne Behördensprech und Warteschleifen.

Grüne Erfolge München: Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen

  • „Boulevard Sonnenstraße“
  • Altstadt-Radl-Ring
  • Fußgängerzonen im Tal und in der Weißenburgerstraße
  • 7.350 Radl-Abstell-Plätze
  • U5 nach Pasing
  • ab Ende 2024 U-Bahnen die ganze Nacht am Wochenende
  • Tram Westtangente
  • Bus-Flotte wird klimaneutral

„Weniger Autos“ antworteten viele auf meine Instagram-Umfrage dazu, wie unser München noch liebenswerter wird. „Weniger Autos“ helfen denen, die fahren müssen, auch dabei, schneller durch die Stadt zu kommen: Handwerksbetriebe, Lieferfahrzeuge, Krankentransporte stehen weniger im Stau, wenn alle Menschen exzellente ÖPNV-Angebote, U-Bahn rund um die Uhr, prima Bus-Takt und schnellen Tram-Anschluss haben, zu Fuß sicher überall hinkommen oder eine gut ausgebaute Rad-Infrastruktur vorfinden.

Jede Person, die radelt, zu Fuß unterwegs ist oder den ÖPNV nutzt, verringert Stau und sorgt für saubere Luft auch zum Wohl derer, die auf das Auto angewiesen sind. Sichere Radwege sorgen dabei für reibungsloses Fortkommen auch für Familien oder Kinder.

Die Statistik sagt, die meisten Menschen sind in München zu Fuß unterwegs. Ob mit Kinderwagen oder Rollerblades, mit Aktentasche oder Einkaufstüten, mit Rolli oder Rollator: Auf jedem Platz und jedem Bürgersteig freut man sich, wenn es schattig ist, auch mal eine Bank zum Verweilen oder Ratschen dort steht, man flanieren kann. Lebensraum statt Auto-Abstellraum sorgt für eine gerechtere Verteilung von Raum in der Stadt.

Wir Grüne arbeiten im Münchner Stadtrat an einer noch liebenswerteren Stadt – zum Wohl aller. Es freut uns, dass viele sehen, dass unser Arbeit am Verkehr für die Zukunft, an besserem Auto-, Fahrrad- und Fußgänger-Miteinander so populär ist.

Wir stellen euch in den kommenden Wochen und Monaten auch andere Bereiche der Stadtpolitik vor, in denen die Grünen im Stadtrat eine Menge bewegt haben. Bisher erschienen sind Blogbeiträge zu bezahlbarem Wohnen und Mobilität, Verkehrswende, Menschen, Autos, Fahrrad, Straßen. – Die komplette Erfolgsbilanz #GrüneErfolge findet sich hier.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Zuständige Unternehmen für die Planung Neues Konzerthaus“

Ich frage die Staatsregierung:

Welche Unternehmen und/oder Einzelunternehmer*innen waren bisher für die Planung des Konzerthauses München zuständig (bitte Anzahl jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und wenn datenschutzrechtlich möglich die Namen der einzelnen Unternehmen angeben), wie stellt die Staatsregierung sicher, dass nach bereits angefallenen Kosten von rund 28 Millionen Euro die Übernahme von projektspezifischem Wissen bzw. “planerischen Erkenntnissen” (Markus Blume, Münchener Merkur vom 13.06.2024) gelingt, mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung, um aus noch bestehenden Verträgen heraus zu kommen?

Hier geht’s zur Antwort:

Rent-A-MdL: diesen Sommer eine Abgeordnete mieten!

Warum Rent-A-Abgeordnete?

75 Jahre Grundgesetz bedeuten 75 Jahre Demokratie in Deutschland: Alle können mitwirken, alle haben Rechte, alle tragen Verantwortung. Trotzdem glauben einige, „die Politik“ sei „weit weg„. Sie sagen: „Man erreicht nie die Abgeordneten, und was machen die eigentlich den ganzen Tag?“ – Im Gegensatz zu einem Königreich oder anderen weniger demokratischen Regierungsformen bietet unsere Demokratie viele Möglichkeiten zum Mitmachen und Reinschauen! Aber es gibt Leute, die noch nie gewählt, noch nie eine Demonstration organisiert, noch nie einen Abgeordneten im Landtag besucht, noch nie eine Bürgersprechstunde besucht, noch nie eine Petition eingereicht haben.

Damit noch mehr Menschen sehen, dass Politik etwas sehr Reales, dass Demokratie etwas sehr gut Begreifliches ist, direkt vor unserer Tür, startet die Abgeordnete Sanne Kurz in diesem 75-Jahre-Demokratie-Sommer „Rent-A-MdL“: eine Abgeordnete, ein Mitglied des Landtags zum Mieten. Sanne Kurz kommt bei Ihnen zum Einsatz vorbei. In Ihrem Unternehmen, Ihrem Verein, in Ihrer Institution oder Ihrer Organisation. Direkt zu den Spielregeln geht es hier. Anmeldung hier.

„Woher kennt Politik denn meine Probleme?!“

Sanne Kurz ist von Beruf Filmemacherin, hat aber auch schon im Einzelhandel und bei Lokalzeitungen, im Regionalfernsehen, in Gastroküchen, an Kuchentheken (Hygieneschulung!) und in Poststellen gearbeitet. Von Briefe etikettieren bis putzen, von Konzert-Organisation, Film-Kalkulationen, Kino-Tickets abreißen bis Marketing. texten, unterrichten, Recherche und Crowdfunding war sehr vieles schon mal Job oder „Day-Job“. Ehrenamtlich hat Sanne Kurz Qualifikationen in Hausaufgabenhilfe, Pfadfinder-Gruppenleitung und natürlich als Plakatiererin. Privat war sie 12 Jahre alleinerziehend. Auch das bringt einiges an Qualifikation mit sich: zig Umzüge, etliche Renovierungen, auch das Aufwachsen auf einer Dauer-Baustelle half (dübeln, spachteln, streichen…). Ihre Hobbies Kochen und Gärtnern runden praktische Erfahrungen ab. In Praktika wie in einer Brauerei zeigte sich, dass Sanne Kurz auch rasch neue Dinge zu lernen bereit ist.
Kurzum: Egal, was Ihre Aufgabe für die Abgeordnete ist, wir kommen zusammen! Zu den Spielregeln springen. Zur Anmeldung gehen.

Egal, was Ihre Aufgabe ist, wir kommen zusammen!

Sie haben etwas lange Liegengebliebenes? Wollen Ehrenamtliche aktivieren oder vielleicht mit dem Einsatz einer Abgeordneten einen besonderen Akzent setzen? Oder Sie möchten, dass eine Politikerin den Arbeitsalltag Ihres Unternehmens, Ihres Vereins oder Ihrer Organisation kennenlernt?

Probieren Sie es aus! Sanne Kurz steht für Sie an der Kasse, grillt, räumt Keller aus, mäht Rasen, telefoniert, und auch bügeln wird sie lernen. Sie melden unverbindlich Ihr Interesse an, wir übernehmen die Organisation.

Das sind die Regeln:

  1. Sie melden sich unverbindlich an durch das Ausfüllen des Formulars. Dabei erfassen wir zunächst Ihren Namen und Kontaktdaten. Jemand aus unserem Team meldet sich zur weiteren Organisation.
  2. Die Teilnahme ist für gGmbHs, gemeinnützige Vereine und anderen Nicht-Kommerzielle wie Schulen, Kitas, Initiativen etc. kostenlos.
  3. Gewerbliche Mieter*innen spenden pro Stunde Einsatzzeit für einen guten Zweck. Spendensumme und begünstigten Verein sprechen wir gemeinsam ab, dabei können Sie selbst Ideen einbringen oder uns um Ideen bitten.
  4. Das Projekt wird medial begleitet. Das bedeutet Text-, Bild- und Video-Berichte in Sozialen Medien und auf der Homepage der Abgeordneten, außerdem planen wir Pressemitteilungen für Print, Radio und TV.
  5. Zu guter Letzt nehmen wir von Ihnen noch Infos auf zu Ihrer Organisation, Ihrem Unternehmen, Ihrem Projekt oder Ihrem Vorhaben, außerdem natürlich Ihre eigenen Online-Auftritte, um Sie nach Wunsch zu verlinken.
  6. Auch Sie dürfen im Rahmen der Miete entstandene Fotos, Texte oder Videos für Ihre Zwecke nutzen.
  7. Die Abgeordnete ist zu mieten in der Zeit von
    • Montag, 22. Juli – Sonntag, 15. September 2024
    • 6:00 bis 21:00
    Sowie nach Absprache bis Mitte September.
  8. Maximale Miet-Dauer 1 Tag / Mindest-Mietdauer 1 Stunde
  9. Mieten ist möglich im gesamten MVV-Gebiet, also München, Umland und Großteil Oberbayerns. Die Fahrtkosten trägt die Abgeordnete.
  10. Ein Einsatz bei Privatpersonen und in Privaträumen ist ausgeschlossen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns auf Sie!

Film in Zeiten des Rechtsrucks: Demokratie und Pluralität verteidigen!

Millionen Menschen engagieren sich gegen Angriffe von rechts auf unsere Demokratie, zivilgesellschaftliche Gruppen von Wirtschaft bis NGO zeigen klare Kante gegen antidemokratische Unterwanderung. Auch zahlreiche Film- und Medienschaffende haben sich im Netzwerk „Film & Demokratie“ zusammengeschlossen, um unsere wehrhafte Demokratie und die Freiheit von Medienkultur und Medieninhalten zu stärken. 

Wie tragen Netzwerk und Filmbranche zu dem breiten gesellschaftlichen Bündnis bei? Welche Hürden gibt es? Wie können durch den Film „Lagerfeuer“ geschaffen werden, an denen die Gesellschaft zusammenkommt? Was ist politisch notwendig, um die Branche vor Angriffen Rechtsextremer, die die Medienvielfalt und Kunstfreiheit, aber auch schlicht die finanzielle Förderung bedrohen, dauerhaft zu schützen? Anlässlich des Münchner Filmfests lädt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag zu einer Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Politik und des Netzwerks „Film & Demokratie“ ein. Kulturstaatsministerin Claudia Roth wird die Veranstaltung mit einer Keynote eröffnen. 

Die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen lädt zur alljährlichen Podiumsdiskussion und zum Austausch am Rande des Filmfest München ins Maximilianeum.  Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Und Sie alle sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen und von unserem offenen Stuhl auf dem Podium aus mitzudiskutieren.

Wann: Sonntag, 30. Juni 2024 | 15 Uhr
Wo: Bayerischer Landtag | Senatssaal | Maximilianeum | 81627 München 
 
Gäste:  

  • Kulturstaatsministerin Claudia Roth 
  • Michael Sacher, MdB, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
  • Morgane Remter, Netzwerk „Film & Demokratie“, AG DOK 

Moderation: Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Medien

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2024/2025: Verlegung der KFZ-Verwahrstelle München

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2024 von 34.045,6 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 34.345,6 Euro erhöht.

In Kap. 03 18 wird der Ansatz im Tit. 710 00 (Staatliche Hochbaumaßnahmen) im Jahr 2025 von 37.800 Tsd. Euro um 300 Tsd. Euro auf 38.100 Euro erhöht.

In der Anlage S wird eine neuer Planungstitel „Neubau der Kfz-Verwahrstelle der Landespolizei in München“ eingefügt.


Begründung:

Der Bahnausbau München-Ost mit mehreren separaten Bauprojekten stellt einen massiven Eingriff in den betroffenen Ortsteil Trudering dar. Nach Fertigstellung sind enorme Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch Erschütterungen und Lärm zu erwarten. Schon seit vielen Jahren setzt sich vor Ort eine Bürgerinitiative konstruktiv für einen bürgerfreundlichen Bahnausbau ein. Mit viel Einsatz und hohem Know-How entwickelte man eine anwohnerfreundliche Alternativ-Trasse. Einziges Hindernis der Alternativ-Trasse ist die KfZ-Verwahrstelle in der Thomas-Hauser-Straße, ein in die Jahre gekommener Bau, in dem falsch geparkte und in der Folge abgeschleppte Autos abgestellt werden und dort von den Besitzern wieder abgeholt werden können.

Die Mittel für die Planung der Abverlegung müssen eingestellt werden, da von der Landeshauptstadt München bereits über 12 mögliche Ersatz-Liegenschaften vorgeschlagen wurden, seit Juni vor der Landtagswahl 2023 diese Alternativstandorte geprüft wurden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dringend auf ein Signal warten, dass die zuständige Landesebene den Punkt der KfZ-Verwahrstelle angeht, der einer Trassen-Neubewertung unter Einbeziehung der Bürgervariante im Weg steht.

Ob eine wünschenswerte tunnelähnliche Einhausung mit Masse-Feder-System zur Entkopplung des Untergrunds von Erschütterung kommen wird, hängt maßgeblich von der Finanzierung durch Bund und Freistaat ab. Da der örtliche Stimmkreisabgeordnete, Staatsminister Markus Blume (CSU), laut SZ vom 24. Januar 2024 fordert, “Beide Möglichkeiten sollen offen bleiben” – müssen erschütterungsentkoppelte Komplett-Einhausung und Bürgervariante unter Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle beide geplant werden, so dass, falls die Finanzierung einer der Lösungen nicht möglich ist, die andere Lösung umgehend umgesetzt werden kann.

Offener Brief an Staatsminister Markus Blume zum zweigleisigen Bahnausbau Trudering/Daglfing, TDKS

Sehr geehrter Herr Staatsminister Blume, lieber Markus,


ich wende mich heute an Dich in der dringlichen Angelegenheit des Bahnausbaus im Münchner Osten, insbesondere geht es mir um die in Aussicht gestellte Wiederaufnahme des Trassenauswahlverfahrens durch den Bund mit Neubewertung der Bürgervariante beim zweigleisigen Bahnausbau Trudering/Daglfing, TDKS.

Seit Jahren setze ich mich wie Du weißt auch überparteilich und immer wieder auch gemeinsam mit Dir beispielsweise mit der aus der interfraktionellen Bundes- und Landesmandatsträgerkonferenz hervorgegangen Initiative “Truderinger Weckruf” sowie zahlreichen Anfragen, für eine verträgliche, bezahlbare und zumutbare Lösung des Bahnausbaus mit Blick auf Gesundheits- und Eigentumsschutz und damit für die Bürgervariante im Osten der Landeshauptstadt ein.

Ich bin nicht Teil dieser Staatsregierung, aber auch Du hast Dich mehrfach für die Ermöglichung der Bürgervariante eingesetzt. Vor der Bayerischen Landtagswahl am 14. Juli 2023 hast Du gemeinsam mit dem Kollegen Christian Bernreiter nochmals kräftig angeschoben „Der Beschluss des Ministerrats zur Unterstützung der Bürgervarianten” so Deine Worte, sei “ein starkes Signal an Bund und Bahn. Auf bayerischer Seite werden alle weiteren Planungen unverzüglich in Angriff genommen. Die bayerische Staatsregierung steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in Trudering. Ich erwarte umgekehrt von Bund und Bahn, dass beide nun endlich auf die Anwohner zugehen und die Bürgervariante B2 ernsthaft in ihre Planungen überführen.“

Deine positiven Signale machten allen Beteiligten große Hoffnungen. Die Stadt hatte, so zeigen meine Anfragen über die Jahre, bis zum Sommer 2023 insgesamt bereits knapp ein Dutzend Alternativstandorte vorgeschlagen. Dank der klaren Signale vor der Landtagswahl im Juli 2023 zur Verlagerung der KfZ-Verwahrstelle bot Berlin eine erneute Öffnung des Trassenauswahlverfahrens an, auch Oberbürgermeister Reiter legte sich ins Zeug. – Alle zogen an einem Strang.

Sicher stimmst Du zu, dass eine erneute Öffnung des Trassenauswahlverfahrens nur Sinn macht, wenn der Freistaat schriftlich zusichert, die KfZ-Verwahrstelle abverlegen zu wollen. Denn wie Dir bekannt wird ohne Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle die favorisierte Bürgervariante nicht umsetzbar sein. Die Zeit drängt nun wie nie: Die Planung der TDKS soll, wie Dir sicher bekannt ist, im Sommer 2024 final vom Bund abgeschlossen werden.

Der Bund, namentlich Herr Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, hat in seinem Schreiben vom 8. April 2024 nun erneut seine Zusage bekräftigt, die Bürgervariante weiterzuverfolgen, sofern die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung die Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle endlich verbindlich zusichert. Nochmals wurde aus Berlin bekräftigt: Im Falle der kurzfristigen Zusicherung der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle würde das Trassenauswahlverfahren wieder aufgenommen. Es hängt nun alles von der CSU-geführten Staatsregierung ab, darum fordere ich Dich hiermit zum umgehenden Handeln auf.

Denn das Bundesverkehrsministerium wartet immer noch auf eine schriftliche Bestätigung des Freistaates zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle. Für den Fall der Zusicherung der Abverlegung hat der Bund eine Neuauflage des aus Sicht von vielen als unglücklich verlaufenen Variantenentscheids aus dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt und ist ebenfalls bereit, die Planung der Bürgervariante weiterzuverfolgen. Anfang Mai hat auch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München abermals gefordert, die Verlagerung der Kfz-Verwahrstelle mit Nachdruck zu verfolgen, um die von den Menschen vor Ort favorisierte Realisierung der Bürgervariante zu ermöglichen. Das städtische Referat für Stadtplanung und Bauordnung unterstützt die Staatsregierung auch weiterhin bei der Suche nach einem Ersatzgrundstück.

Es ist jetzt wichtiger denn je, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen und zügig und zielorienitert mit Blick auf die Bürgervariante zusammenarbeiten, um eine zukunftsfähige und effiziente Verkehrsinfrastruktur in der Region zu gewährleisten und den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Umsetzung auch mit Blick auf ihre Gesundheit und ihr Eigentum zu zusichern.

Damit wir in der Umverlegung der KfZ-Verwahrstelle gemeinsam vorankommen, hatte ich mit einem Änderungs-Antrag zum Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 für Planungskosten KfZ-Verwahstelle am Alternativstandort das Thema Abverlegung KfZ-Verwahrstelle auch im haushalterisch abzubilden versucht. Denn zu meinem großen Erstaunen waren hier keinerlei Haushaltsmittel eingestellt worden. In den kommenden zwei Jahren muss aber konkret etwas passieren, wenn wir uns alle selbst beim Wort nehmen wollen – da stimmst Du doch sicher zu.

Leider wurde mein Änderungsantrag von Deiner Fraktion abgelehnt. Der wichtigste Schritt, die verbindliche, schriftliche Zusicherung der Abverlegung der KfZ-Verwahrstelle gegenüber dem Bund, dieser Schritt ist aber ohne jegliche Haushaltsmittel möglich. Daher gehe ich fest davon aus, dass im Nachtragshaushalt die Abverlegung der KfZ-Verwahrstelle Abbildung finden wird und die Zusicherung der Abverlegung auch ohne meinen Haushalts-Antrag dieser Tage schriftlich nach Berlin gehen wird. Dazu habe ich auch Deinem Kollegen Staatsminister Christian Bernreiter bereits geschrieben.

Denn wir sind uns parteiübergreifend in der Sache einig, das zeigte doch nicht zuletzt der “Truderinger Weckruf”, den auch Du und Dein CSU-Kollege Wolfgang Stefinger, MdB, unterzeichnet haben: Wir alle wollen das Eigentum und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort schützen, Erschütterungen und Lärm minimieren, sowie den Bahnausbau möglichst planungssicher voran bringen.

Du, lieber Markus, hast vor Ort so einen guten Leumund. Du bist bekannt und beliebt. Du weißt auch um die Kosten einer Einhausung und um die notwendige Masse-Feder-Lagerung des Gleiskörpers, um die anliegende Wohnbebauung, das zu Hause und Eigentum der Menschen vor Ort, vor Erschütterungen zu schützen. Du bist auch in der CSU sehr gut vernetzt und solltest es doch schaffen, dass ein Brief nach Berlin geht – jetzt.

Ich bitte dich daher, mit absoluter zeitlicher Priorität die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung der Bürgervariante sicherzustellen, bevor sich die Tore im bisher äußerst geduldigen Bundesministerium für unser wichtiges Anliegen Bürgervariante endgültig schließen.

Sanne Kurz

Ein ähnlich lautender Brief ging zeitgleich auch an den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter.

Antrag „Eiertanz um die Intendanz der Bayerischen Staatsoper beenden: Erfolge absichern, klare Perspektiven für Personal und Publikum schaffen, Landeshauptstadt als Kulturstandort nicht gefährden“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich Klarheit zur vertraglichen Situation des Führungspersonals an der Bayerischen Staatsoper zu schaffen. Werden die bestehenden Verträge mit dem aktuellen Intendanten, dem aktuellen Generalmusikdirektor und dem aktuellen Ballettchef nicht oder nur für weniger als fünf Jahre verlängert, muss zeitnah eine Findungskommission für eine neue Intendanz eingesetzt werden. Um maximale Staatsferne zu gewährleisten und beste Köpfe zu bekommen, soll das zuständige Staatsministerium ausgewiesene Expertinnen und Experten benennen, die Vorschläge für Persönlichkeiten einer Findungskommission machen sollen.

Begründung:

Mit dem Hin und Her um das Spitzenpersonal an der Bayerischen Staatsoper schadet die Staatsregierung dem Ansehen des Hauses. Für eine valide Planung, gute Kommunikationsarbeit, künstlerische Exzellenz und damit ausgelastete Vorstellungen ist es dringend geboten, Planungssicherheit für den Opernbetrieb zu gewährleisten. Mit dem Eiertanz um die künftige Leitung des Opernbetriebs, vor allem vor dem Hintergrund der in den 2030er Jahren anstehenden umfassenden Sanierungen, die auch auf die Programmatik des Hauses massive Auswirkungen haben werden, gefährdet die Staatsregierung eines der kulturellen Flaggschiffe des Kulturstaats Bayern. Für einen Opernbetrieb auf Spitzenniveau, den das Publikum und das Personal der Bayerischen Staatsoper zu Recht gewohnt sind, müssen Programme bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden. Renommierte Künstlerinnen und Künstler stehen sonst nicht mehr zur Verfügung. Die zögerliche Haltung der Staatsregierung gefährdet neben der Exzellenz des Programms auch die derzeit sehr gute Auslastung der Bayerischen Staatsoper, die mit 96 Prozent auf überdurchschnittlich hohem Niveau liegt. Für die Besetzung der Intendanz einer Oper mit Weltklasse, wie es die Bayerische Staatsoper zweifelsohne ist, spielt die fachliche Qualifikation, die einschlägige und langjährige Erfahrung bei der Leitung großer Häuser, die Vision und Innovationsfähigkeit zur Entwicklung des Programms eine entscheidende Rolle. Auch gute Netzwerke und Beziehungen, sowie Kommunikations- und Führungsfähigkeit sind Merkmale, die eine Intendanz selbstverständlich mitbringen muss. Damit die Bayerische Staatsoper auch künftig ein Haus von Weltrang bleibt, muss die Vermittlungsarbeit und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Kunst Kriterium sein. Nur so kann nachhaltig Akzeptanz und Begeisterung für Spitzen-Kulturinstitutionen in allen Schichten der Bevölkerung erzielt werden. Nachdem ESG-Governance (ESG = Environmental, Social and Governance) heute selbstverständlich ist, muss eine gute Führungspersönlichkeit sich auch mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit des Hauses von Klimaschutz über Arbeitsbedingungen des Personals bis hin zu Barrierefreiheit auskennen und hier Maßnahmen implementieren können. All diese Kriterien müssen für künftige Findungskommissionen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, um den Kulturbetrieb aus Spitzenniveau im Kulturstaat Bayern für die Zukunft zu sichern.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Sanierung des Haus der Kunst“

Ich frage die Staatsregierung:

Bis wann plant die Staatsregierung, dem Landtag belastbare Zahlen in Bezug auf Dauer und Kosten der Sanierungsmaßnahmen des Haus der Kunst vorzulegen, welche Gesamtkosten der beschlossenen Sanierung errechnete das Staatliche Bauamt, nachdem es 2018 mit der Vorplanung beauftragt wurde, und auf Basis des Planungsstandes welchen Datums kam die in der Süddeutschen Zeitung vom 02.02.2024 genannte Kostenschätzung von 150 Millionen Euro zustande?

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderange- bot für ausgeschlossene Orte gedacht ist.

Hier geht’s zur Antwort:

„Kleine Anfrage“ – AzP „Kulturfonds im Bereich Bildung“

Meine Kollegin Barbara Fuchs fragt die Staatsregierung,

ob sie, nachdem sie am 29.01.2024 angekündigt hatte, die Ausgaben im Bildungsbereich um insgesamt 52 Mrd. Euro zu erhöhen, auch die Mittel des Kulturfonds Bereich Bildung in ihrem Entwurf zum Haushalt erhöhen wird, ob auch weiterhin Anträge aus ganz Bayern, inklusive München und Nürnberg berücksichtigt werden, und falls nein, ob an ein Alternativ-Bildungs-Förderangebot für ausgeschlossene Orte gedacht ist?

Hier geht’s zur Antwort:

Antrag „Naturkundemuseum Bayern: Sachstandsbericht“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich und mündlich zum aktuellen Sachstand der Planungen des neuen Naturkundemuseums Bayern (früher: BIOTOPIA) zu berichten. Dabei ist besonders auf folgende Fragen einzugehen:

  • Wie soll die organisatorische Struktur des Naturkundemuseums Bayern künftig aussehen? Wie sollen die am Projekt beteiligten Akteure, also das Museum Mensch und Natur und die staatlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, künftig strukturell, finanziell und personell eingebunden werden? Wie sollen in dieser komplexen Struktur Entscheidungskompetenzen klar verteilt werden?
  • Was ist der Sachstand der Planungen des Neubaus?
  • Wird es eine Findungskommission für die Suche nach einer neuen Leitung geben?
  • Wenn ja, wer bestellt diese Findungskommission und wie setzt sich diese nach welchen Kriterien zusammen? Welche Anforderungen hält die Staatsregierung für eine neue Leitung für unabdingbar?
  • Wie stellt sich nach derzeitigem Stand künftig die personelle Situation des Projekts Naturkundemuseum Bayern insgesamt dar? Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um eine weitere hohe Fluktuation des Personals zu unterbinden?
  • Welche inhaltlichen Aspekte des Konzepts BIOTOPIA sollen für das Naturkundemuseum Bayern übernommen werden? Welchen Stellenwert soll die Vermittlungs- und Bildungsarbeit haben? Wie sehen die Pläne, die vorsehen, die Einrichtung zu einem Naturkunde- und Forschungsmuseum für alle Generationen zu entwickeln, konkret aus?
  • Welche Schritte hat die Staatsregierung unternommen, um die international renommierte Persönlichkeit Professor Michael John Gorman, die ein Gewinn für den Wissenschaftsstandort Bayern war, zu halten?
  • Wie gestaltet sich der Austausch und die Kommunikation mit dem „Förderkreis BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern e. V.“, einem Kreis renommierter Persönlichkeiten, die das Naturkundemuseum Bayern seit seiner Gründung unterstützt haben? Wie werden private Finanziers in die Neuorientierung mit eingebunden?
  • Was bedeuten der Weggang von Michael John Gorman sowie die Neuorientierung mit Ziel, Leibniz-Forschungsmuseum zu werden, für die geplanten Satelliten des Naturkundemuseums Bayern in ganz Bayern, für die es bereits Netzwerktreffen mit Naturkundemuseen, Botanischen Gärten, Nationalparkzentren, Tierparks, Umweltstationen sowie Umweltbildungszentren gab und für die bayernweit Museen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen zusammengebracht werden sollen mit dem Ziel, ein Netzwerk, das Bildungsaktivitäten in den Life Sciences, Geo- und Umweltwissenschaften bündelt, zu schaffen?
  • Wann ist mit der durch die Staatsregierung angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen zu rechnen? Wie gestaltet sich die Roadmap auf dem Weg der angestrebten Aufnahme des Naturkundemuseums Bayern in die Gemeinschaft der Leibniz-Forschungsmuseen? Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen?

Begründung:

Laut Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag am 10. Mai wird das Projekt BIOTOPIA als Naturkundemuseum Bayern weitergeführt. Die über Jahre laufenden Planungen werden laut Presseberichten zu einem großen Teil beerdigt und sollen nun „von vorn beginnen“ (Bericht der AZ vom 22. September 2023). Kürzlich hat der international renommierte Gründungsdirektor Prof. Michael John Gorman seine Kündigung eingereicht, um eine Stelle am MIT – einer der Top-Forschungseinrichtungen weltweit – anzutreten. Für den Wissenschaftsstandort Bayern ein herber Verlust, der nicht zuletzt auf zahlreiche Verzögerungen und Unwägbarkeiten im Bau- und Planungsprozess des Museums zurückzuführen ist. Seit der Ankündigung eines Neuanfangs der Planungen sind keine nennenswerten Fortschritte in die Öffentlichkeit getragen worden. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist es dringlich wie auch angemessen, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ausführlich zum aktuellen Sachstand der personellen, organisatorischen, inhaltlichen und baulichen Planungen des Naturkundemuseums Bayern zu berichten.

Antrag „Haus der Kunst: Zeitplan für eine nachhaltige und nutzerorientierte Sanierung“

Der Landtag wolle beschließen:


Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vor Pfingsten zur geplanten Sanierung des „Haus der Kunst“ schriftlich und mündlich zu berichten. Dabei soll auf die folgenden Punkte eingegangen werden:

  1. aktueller Planungsstand der Sanierungsarbeiten mit einem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und der prognostizierten Kostenentwicklung
  2. detaillierter, aktueller Zeit- und Kostenplan der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  3. Überblick der bisher verausgabten Mittel für Ausschreibungsprozesse und die bisherigen Planungen

Folgende Fragen sollen in dem Bericht darüber hinaus konkret beantwortet werden:

  1. Inwieweit fließen Aspekte der Nutzungsorientiertheit und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der Leitlinien eines zukunftsfesten Kulturortes für das 21. Jahrhundert in die Planungen mit ein?
  2. Inwieweit ist die Staatsregierung mit dem Leitungsstab des Haus der Kunst dazu im Gespräch, ob der aus dem Jahr 2013 stammende Architekturentwurf mit den künftigen Anforderungen eines modernen Kulturbaus in Einklang steht, insbesondere in Bezug auf eine visuelle Transparenz des Eingangsbereichs und eine Öffnung des Hauses?
  3. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuell vorliegenden Architektenentwurf zur Sanierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Erinnerungskultur und dem Umgang mit NS-Bauten?
  4. Wie stellt sich das vertragliche Verhältnis bzw. stellen sich die bisherigen Vereinbarungen seitens der Staatsregierung mit dem Architekten David Chipperfield, der mit seinem Entwurf die Ausschreibung im Jahr 2013 gewonnen hat, hinsichtlich etwaiger Änderungswünsche oder zeitgemäßer Neuausrichtungen dar?
  5. Welche Interimslösungen stehen für das Haus der Kunst während der Dauer der Sanierungen zur Verfügung, um den Ausstellungsbetrieb auch weiterhin zu gewährleisten?
  6. Welche Absprachen gibt es mit dem Leitungsteam des Hauses der Kunst für die Zeit der Sanierung hinsichtlich etwaiger Schließung am Standort bzw. Weiterbetrieb?
  7. Inwiefern ist die Staatsregierung mit der Landeshauptstadt München bzgl. der Baumaßnahmen und des geplanten Eingriffs in den Baumbestand an der Prinzregentenstraße im Austausch?
  8. Ist geplant, die Außenflächen, wie z. B. den Parkplatz zwischen Haus der Kunst und Englischen Garten, im Sinne einer Öffnung des Hauses und angestoßen durch die Sanierung einer neuen, mit dem Haus der Kunst in Zusammenhang stehenden Nutzung zuzuführen?
  9. Welche Lösungen sollen unabhängig von Frage 8 während und nach der Sanierung mit den Mieterinnen und Mietern der Parkplätze hinter dem Haus der Kunst gefunden werden?
  10. Welche Bemühungen gibt es vonseiten der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde, Lösungen für eine nutzungsorientierte Sanierung des Hauses zu finden, die den Anforderungen an einen lebendigen Kulturort des 21. Jahrhunderts genügen?

Begründung:

Seit weit über einem Jahrzehnt wird über die Sanierung des Haus der Kunst diskutiert. Von Anfang an bestand Konsens, dass sie dringend notwendig ist, nachdem seit Anfang der 90er Jahre nichts mehr in das Haus investiert wurde. In einem Bericht auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/3216) räumte die Staatsregierung bereits 2010 umfassenden Sanierungsbedarf ein. In einem nachfolgenden Bericht von November 2011 heißt es weiter: „Der Sanierungsbedarf am Gebäude des Hauses der Kunst ist im Vergleich zum letzten Bericht als unverändert zu bezeichnen. – Es ist notwendig, die dort dargelegten Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzugehen.“ Die Kosten wurden auf 50 bis 60 Mio. Euro prognostiziert. Der Bund gab die Zusage, sich mit 20 Mio. Euro an den Kosten zu beteiligen.

2012 billigte der Ministerrat einen Bauantrag zur Generalsanierung. Die Oberste Baubehörde erteilte im Dezember 2012 den Planungsauftrag für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Aus einem zweistufigen Vergabeverfahren ging 2013 das Architekturbüro von David Chipperfield als Gewinner hervor. Ihm gegenüber wurde eine Absichtserklärung zum Auftrag der Sanierung gegeben. Parallel dazu erstellte die Agentur AEA Consulting eine Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse in den Umfang der Sanierungsmaßnahmen einfließen sollten. Im Juli 2018 erhielt das Staatliche Bauamt München 1 den Auftrag zur Erstellung der Vorplanungen und der Höhe der voraussichtlichen Sanierungskosten. 2020 sollten die Ergebnisse vorliegen und anschließend der Landtag informiert und in die Entscheidung über die Sanierung eingebunden werden. Seither schweigt sich die Staatsregierung über die Sanierung aus. Nach wie vor herrscht Stillstand. Der Landtag wurde bisher weder beteiligt noch über den Fortgang des Projekts informiert. Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume blieb in seinem Bericht zur aktuellen Bayerischen Kulturpolitik im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 10. Mai 2023 reichlich vage: „Für das Haus der Kunst würden derzeit Anpassungen vorgenommen, da die Kosten beherrschbar bleiben müssten.“ Der Landtag solle „voraussichtlich im nächsten Jahr damit befasst“ werden. Kürzlich kritisierte der Staatsminister in einem Interview gegenüber der AZ die alten Planungen als untauglich und kündigte zeitnah große Schritte an (Interview in der AZ von 4. Januar 2023).

Insofern ist es fraglich, wie und ob die Pläne von David Chipperfield angesichts des Sanierungsstaus bei den vielen maroden Kultureinrichtungen des Freistaates und des rasanten Anstiegs der Baukosten in den letzten zwei Jahren zu realisieren sind. Inzwischen sind Kosten von 150 Mio. Euro und mehr im Gespräch. Allerdings ist ein weiteres Hinauszögern keine Lösung. Dazu ist eine Sanierung zu drängend, außerdem würden die Kosten weiter steigen. Es ist im Sinne der Transparenz also dringend geboten, dass der Landtag vollumfänglich zu den Maßnahmen informiert wird.

„Kleine Anfrage“ – AzP „Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19“

Ich frage dir Staatsregierung:

Bezugnehmend auf die Anfrage zum Plenum vom Abgeordneten Markus Rinderspacher (Drucksache 19/137 vom 11. 12. 2023), in der Teilfrage 2 zur Abgabe oder Nichtabgabe einer rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung gegenüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Straße 19, die in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Aktenzeichen: L 11/DA 244/23 vom 16. 08.2023) gefordert worden war, da diese rechtsverbindlichen Auskunft der Staatsregierung laut obiger Stellungnahme des BMDV nicht vorläge, aber für die weitere Planung insbesondere der Neubewertung der sogenannten Bürgervariante unabdingbar sei, nicht beantwortet worden war, frage ich die Staatsregierung, ob dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechtssicher gemeldet wurde, dass die Kfz-Verwahrstelle Thomas-Hauser-Str. 19 verlegt werden kann, sodass das BMDV nun die Prüfung der sogenannten „Bürgervariante“ mit der rechtssicheren Aussage der Staatsregierung zur Verlegung der Kfz-Verwahrstelle neu auflegen kann?

Hier geht’s zur Antwort:

Sanne Kurz und Saskia Weishaupt laden ein: Grüner Neujahrsempfang 2024

Zusammen mit meiner Kollegin, der Grünen Bundestagsabgeordneten Saskia Weishaupt lade ich ganz herzlich ein zum Neujahrsempfang 2024. Wir können auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken, in dem es neben viel Grund zur Sorge gottlob aber auch Erfolge und gute Nachrichten gab.

2024 gestalten wir alle gemeinsam mit der Europawahl die Zukunft unseres Kontinents weiter.

Wir wollen bei unserem Neujahrsempfang die Gelegenheit zum gemeinsamen Rückblick nutzen, insbesondere aber zusammen nach vorne schauen auf die anstehende Europawahl. Dabei wollen wir gerne ins Gespräch kommen und uns zu wichtigen landes- und bundespolitischen sowie natürlich Europa-Themen austauschen. 

Für den musikalischen und künstlerischen Rahmen konnten wir Gruppen aus dem Stimmkreis gewinnen und freuen uns auf deren Auftritte.

Der Neujahrsempfang findet am 25. Januar 2024 ab 18.00 Uhr im Truderinger Wirtshaus, Kirchtruderinger Straße 17, 81829 München, statt. 

Um Anmeldung unter folgendem Link wird gebeten: https://www.saskia-weishaupt.de/neujahrsempfang

Bis hoffentlich zum 25. Januar!

Pressemitteilung: Gedenkveranstaltung anlässlich des 85. Jahrestags des 9.11.1938 (Reichspogromnacht) an der Führichschule München-Ramersdorf

Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Ramersdorf und Perlach sowie mehrere Personen aus Stadtteil-, Stadt- und Landespolitik gedachten in einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung am 9.11.23 der verfolgten jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn der Reichspogromnacht vor 85 Jahren. 

Stadtrat Christian Smolka, Initiator der Erinnerungszeichen in Ramersdorf-Perlach, mahnte die Verantwortung kommender Generationen an: eine Erinnerungskultur ist und bleibt auch für die junge Generation unerlässlich. 

Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete aus Ramersdorf, hebt mit Blick auf die gelungene Veranstaltung das Engagement der Schulen hervor: „Als Gast der Gedenkfeier bewundere ich vor allem das Engagement der Mittelschule am Strehleranger, der Monte Balan und der Europäischen Schule. Dass so viele so unterschiedliche junge Menschen sich für das Erinnern stark machen und engagierte Lehrkräfte aller Schularten das unterstützen, das gibt Kraft für ein gemeinsames Miteinander und Hoffnung für ein friedvolles Morgen. Mein Dank gilt insbesondere Ursula Meier-Credner, der Beauftragten gegen Rechtsextremismus des Bezirksausschuss (BA) 16 und Aktivistin der ‚Omas gegen Rechtsextremismus‘, für Ihr unermüdliches Engagement.”, so die Abgeordnete.

Im Rahmen der Gedenkveranstaltung wurden drei Projekte mit Terry Swartzberg (Initiative Stolpersteine für München e.V.) präsentiert, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aktiv mit der Erinnerungskultur im Stadtteil auseinandersetzen. 

Gunda Wolf-Tinapp, als Vertreterin des Bezirksausschuss (BA) 16, betonte in ihrer Rede, in der sie u.a. auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einging: “Wenn man nur noch Etiketten sieht und nicht mehr den Menschen, dann haben wir versagt.” 

Lena Odell, Stadträtin und Vertreterin des Oberbürgermeisters, sagte: „Als Stadt München hatten wir in der Zeit des Nationalsozialismus eine besonders zentrale Rolle. Entsprechend groß ist die Verantwortung, die wir heute als Stadt tragen und der wir uns tagtäglich stellen. Unzählige Veranstaltungen finden statt und in der ganzen Stadt wird heute der schrecklichen Gewalt der Reichspogromnacht gedacht, die im Alten Rathaussaal entfacht worden war. ‚Nie wieder‘ ist unser Fundament und wir müssen es tagtäglich verteidigen. Daher sind wir vor allem auch den Schüler*innen dankbar, die sich dieser Verantwortung für die Zukunft stellen.“

231109_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_Führichschule_München_Ramersdorf_Sanne Kurz
v. l. n. r.: Alexander Hameder, Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16, Sanne Kurz, MdL, Christia Smolka, Stadtrat, BA-Mitglied Angelika Ocelak, BA-Vorstandsmitglied Gunda Wolf-Tinapp, Initiatorin und Beauftragter gegen Rechtsextremismus und für Demokratie BA16,Ursula Meier-Credner, Christiane Metz, Dardan Kolic, Bezirksrat, Sepp Seebald, BA-Mitglied, Lena Odell, Stadträtin
231109_Kranzniederlegung_Gedenkveranstaltung_Reichspogromacht_München_Führichschule_Ramersdorf
Kranzniederlegung, Rosenheimer Straße 214 und 216

Pressemitteilung: Kommentar zu den Plänen fürs Konzerthaus München im Koalitionsvertrag von CSU und FW

Einen Logen-Platz direkt im Koalitionsvertrag einer Staatsregierung hatte das Konzerthaus schon mal: Auch vor fünf Jahren hatten Freie Wähler und CSU den Bau eines Konzerthauses im Werksviertel der Landeshauptstadt beschlossen. Das  Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, das inzwischen als drittbestes  Orchester der Welt gilt, und sein Leiter Sir Simon Rattle sind aber noch immer ohne künstlerisches Zuhause. Während der Denkpause des Ministerpräsidenten stieg die Erbpacht mit der Inflation munter an – die Bayern-GroKo denkt also auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Einen neuen Zeitplan, der angesichts der angekündigten Umplanungen notwendig sein wird, vermisse ich ebenso wie einen klaren Zeithorizont zum Baubeginn. Wir Grüne werden darauf drängen, dass die Regierung die Planungen des Konzerthauses ernsthaft vorantreibt. Anlässlich der angekündigten Redimensionierung haben wir Grüne dabei nicht nur das BRSO, sondern auch die Akteurinnen und Akteure der musikalischen Bildung, die vielen Laienorchester und Freien Musikensembles und vor allem die Menschen in ganz Bayern fest im Blick.

Pressemitteilung: Landesmittel auch für die Landeshauptstadt: Gemeinsame Verantwortung für die Freien Bühnen Münchens

„Es brennt“ – mit diesen Worten ist der kürzlich veröffentlichte Hilferuf der acht Freien Bühnen Münchens überschrieben. Denn obwohl der Münchner Haushaltsausschuss bei den Mitteln für die Freie Szene nicht kürzte, sind Freie Theater in München von der Schließung bedroht. Der Grund: fehlende Finanzierung. 
Jedes freie Stadtteiltheater in München versorgt rechnerisch fast 190.000 Münchnerinnen und Münchner mit Kultur – das Umland ist da noch nicht mitgerechnet. Die Bühnen erfüllen damit den Kulturauftrag für mindestens 1,5 Millionen Menschen in Bayern. 

Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht: “Bayern ist Kulturstaat. Der Freistaat sollte stolz auf seine Hauptstadt und deren Kulturszene sein. Dazu gehört auch, sich nicht aus der Landesverantwortung für die freie Szene der Landeshauptstadt zu stehlen. Bei der Kulturförderung sind Land und Kommune jeweils gemeinsam verantwortlich. Nur für die freie Szene in München gilt das offenbar nicht. Denn hier ist von staatlichem Engagement keine Spur.“ 

Bühnen mit Sitz in München sind bei der Landesförderung der nichtstaatlichen Theater grundsätzlich nicht antragsberechtigt.[1] Und auch der Kulturfonds – an sich ein wertvolles Instrument der Kulturförderung – schließt München, und damit über anderthalb Millionen Menschen, kategorisch aus.[2] 

Sanne Kurz kritisiert diese Benachteiligung und erinnert an die langjährige Forderung der Landtagsgrünen nach einer gedeckelten Öffnung des Kulturfonds auch für München: “Über rote Teppiche laufen Markus Söder und Markus Blume gern. Aber wenn die freie Szene unserer Landeshauptstadt als wichtige Impulsgeberin, Innovationstreiberin und Talentschmiede für die gesamte bayerische Kultur am Abgrund steht, dann scheint das die Verantwortlichen in der CSU nicht zu jucken. Dabei könnte von der besonders hohen Dichte an Kunstschaffenden das ganze Land profitieren — eine Synergie, wie sie die bisherigen Richtlinien des Kulturfonds und der Förderung für nichtstaatliche Bühnen nicht geschaffen haben. Wir hatten hier Vorschläge geliefert, zum Beispiel eine Öffnung des Kulturfonds für München mit Deckelung analog zur Einwohnerzahl. Die Situation der freien Bühnen könnte damit maßgeblich verbessert werden und ganz Bayern davon profitieren.”


[1]https://www.stmwk.bayern.de/download/12025_frdergrundstze_nichtstaatliche_theater_neufassung_2015_nach_fm_und_orh.pdf

[2]  https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html

Pressemitteilung: Grüne kämpfen zusammen mit Anwohner*innen für ein Gleisdreieck der Zukunft

Knapp ein Jahr nach dem „Truderinger Weckruf“ machten sich Grüne Mandatsträger aus Landtag, Stadtrat und zwei Bezirksausschüssen auf den Weg ins Gleisdreieck am Moosfeld, um bei einem Ortstermin mit der Bürgerinitiative Anwohner TDKS die aktuelle Lage an dieser Nahtstelle des Bahnknotens München Ost zu erörtern. Ziel war, gemeinsam Lösungen aufzuzeigen, die sowohl der nötigen Verkehrswende als auch den Bürger*innen vor Ort gerecht werden. Angeführt von Sanne Kurz (MdL), den Mobilitäts- und Planungs-Experten Paul Bickelbacher (MdS) und Christian Smolka (MdS) sowie den lokalen Mandatsträgern Herbert Danner und Christoph Heidenhain (BA15) und Samuel Moser (BA13) traf die Grüne Delegation die beiden Vorsitzenden der BI Anwohner TDKS Peter Brück und Stephan Rehme. 

Anlässlich des Rundgangs stellt Sanne Kurz, Grüne Landtagsabgeordnete im Münchner Osten, verärgert fest, dass seit dem überparteilich verabschiedeten Truderinger Weckruf von Oktober 2022 so gut wie nichts passiert ist. „Die Staatsregierung, insbesondere die Minister Blume, Herrmann und Bernreiter, sind erst im Mai 2023 – rechtzeitig vor der Wahl und pünktlich zum Auftritt des Ministerpräsidenten auf der Truderinger Festwoche – aufgewacht und verschicken seither vor allem Pressemitteilungen. So wurde zuletzt eine vom Kabinett am 11. Juli beschlossene ‚vertiefte Prüfung‘ der Verlegung der KFZ-Verwahrstelle verkündet. Auf meine Anfrage zur konkreten Terminplanung der Prüfschritte und der Ergebnisse gab’s leider nur verbale Ausweichmanöver.“

Aus Sicht ihres Stadtratskollegen Paul Bickelbacher muss die Bayerische Staatsregierung endlich handeln: „Die Landeshauptstadt München hat sich in den vergangenen Jahren hochengagiert eingebracht und über zehn Vorschläge für Alternativgrundstücke gemacht. Zugleich wartet das Bundesverkehrsministerium dringlich auf eine schriftliche Bestätigung der Verlegung der Kfz-Verwahrstelle durch den Freistaat und hat für diesen Fall sogar eine Neuauflage des aus Sicht von vielen mehr als unglücklich verlaufenen Variantenentscheids aus dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Landesregierung ins Tun kommt und den vielen Versprechungen endlich Taten folgen lässt!“

Zum Abschluss verweist Sanne Kurz auf das Augenmaß von Bürgerinitiative und Lokalpolitik: „Es ist von Freistaat, Bund und DB wirklich nicht zu viel verlangt im Münchner Osten eine Lösung unter Einbeziehung der berechtigten Sorgen und Nöte der Anwohner*innen zu wählen. Mit den Bürgervarianten und insbesondere der B2 liegen nachgewiesenermaßen baulich umsetzbare und politisch finanzierbare Alternativen auf dem Tisch, die es nun ernsthaft und zeitnah anzugehen gilt – wenn denn endlich die KfZ-Verwahrstelle verlagert wird!“

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Baurecht bricht Baumrecht?! – Die Zukunft der Gartenstädte

Jeden Monat werden im Zuge von Bauvorhaben in Trudering-Riem, Waldperlach, Ramersdorf, Perlach Kirchtrudering und Riem zahlreiche Baumfällanträge gestellt. Dem mächtigen Baurecht steht ein schwacher rechtlicher Schutz von Bäumen gegenüber. Auch wunderschöne Großbäume bringt das Baurecht regelmäßig zu Fall. Nach- und Neupflanzungen enttäuschen oft. Der Arten- und Umweltschutz bleibt dabei unberücksichtigt genauso wie die wichtige Funktion insbesondere älterer Bäume für den Klimaschutz. Welche Möglichkeiten bleiben nun noch auf kommunaler Ebene, auf Landes- und Bundesebene, um dem Kahlschlag, gegen den die GRÜNEN in den Bezirksausschüssen (BA)  seit Jahrzehnten kämpfen, in den Gartenstädten Einhalt zu gebieten?

Geladene Fachleute u.a.:

  • Sanne Kurz, Landtagsabgeordnete und Direktkandidatin, Initiatorin „Runder Tisch Baumschutz“
  • Angela Burkhardt-Keller, BUND München
  • Dr. Ruth Pouvreau, Baumschutzbeauftragte BA15
  • Cornelius Mager, Leiter der Lokalbaukommission

Moderation: Herbert Danner, Fraktionssprecher Grüne BA15

Die Veranstaltung ist für mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei zugänglich.
Sollten Sie eine Induktionsanlage benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Truderinger Festwoche mit Cem Özdemir

Merkt euch diesen denkwürdigen Termin vor: Am Sonntag, dem 14.05. werden wir ab 17:30 Uhr zum ersten Mal das Zelt der Truderinger Festwoche für uns haben. Es wird sehr viel Grüne Prominenz anwesend sein, u.a.:

Für ordentlich Stimmung sorgen auch baierisch-irischer Balkan-Ska von Treibauf sowie die Schwuhplattler.

Bringt Familie, Freund*innen, Arbeitskolleg*innen und Nachbar*innen mit und rockt mit uns das Zelt!

Unser Wald

Der Truderinger und Perlacher Wald 33 Jahre nach Orkanen Vivian+Wiebke: auf dem Weg in einen  Zukunftswald – natürlich, stabil, vielfältig und nachhaltig?

Die Truderinger GRÜNEN laden ein zu einem forstfachlichen Waldspaziergang am 3. Mai ab 17.30 Uhr mit den Landtagsabgeordneten: Sanne Kurz und Christian Hierneis.

Treffpunkt, um 17.15 Uhr, Am Hochacker Ecke Friedenspromenade (Bus 192, 194, 195)

Was erwartet Sie: ein interessanter Spaziergang durch den Truderinger Wald mit fachkundigen Erläuterungen von Forst- und Naturschutz-Fachleuten zur nachhaltigen Forstwirtschaft und der Bedeutung des Waldes für unsere Natur und Naherholung.
Dauer: ca. 2 Stunden, Abkürzungen sind möglich
Erforderlich: Gutes Schuhwerk, passende Kleidung, Kondition

Anschließend wetterabhängig gemütliche Runde im Biergarten mit Gelegenheit zum Austausch.

Die beiden Orkane Vivian und Wiebke fegten zwischen dem 25.2.1990 und 1.3.1990 auch durch den Großraum München und verwüsteten große Teile des Truderinger und Perlacher Waldes. Diese Naturkatastrophe führte zu massiven Schäden in unserem Wald. Im Nachgang eröffnete sich aber auch eine große Chance für einen naturnahen und standortgerechten Umbau des ehemaligen weitgehend in Monokultur strukturierten Fichtenforsts in einen vielfältigen und stabilen Mischwald – mit viel größerem Nutzen für Flora und Faune und interessanteren Perspektiven für die Naherholung.

Erst im März rüttelten die Zahlen des aktuellen Waldzustandsberichts auf: nur geringe Teile unseres deutschen Waldes sind intakt.

Erörtern Sie gemeinsam mit uns GRÜNEN bei unserem ausgiebigen Spaziergang, ob die Chance zum natürlichen, stabilen, vielfältigen und nachhaltigen Umbau zum Zukunftswald genutzt wurde. In welchem Zustand befindet sich der Truderinger Wald heute?

ORKANE VIVIAN & WIEBKE – DUO INFERNALE vom 25. Februar bis 1. März 1990 – damalige Pressestimmen:

Kaum war „Vivian“ abgeflaut, da tobte mit 160 Stundenkilometern „Wiebke“ heran. Der fünfte Orkan in fünf Wochen In einem Winter ohne Winter, einem Februar ohne Frost, einer Skisaison ohne Schnee….

„Wiebke“ wütete über Deutschland, der Schweiz und Österreich, forderte 35 Menschenleben und richtete mit Windgeschwindigkeiten von 130 bis 200 Stundenkilometern in den betroffenen Ländern…

Der Truderinger und Perlacher Wald liegen im Osten und Südosten Münchens. Sie umschließen die Stadtteile Trudering-Riem und Ramersdorf-Perlach und sind als Grüne Lunge wichtige Orte der Naherholung für Jung und Alt. Wer schon mal in Fotos stöbern will, kann den südlichen Teil des Waldes hier bei „Hurra draussen!“ entdecken. Achtung: die dort beschriebene Strecke ist nicht unsere Wegstrecke! Sie diente lediglich der Inspiration.

Grüne Radtour München Ost

Auf zu unser Grünen Radltour durch den Münchner Osten – mit meiner Bundestagskollegin Saskia Weishaupt und mir! Wir starten um 17:30 Uhr am Platz der Menschenrechte in der Messestadt Riem, unsere Zielgerade liegt im Biergarten Michaelibad. Selbstredend können dort, ab ca. 19:30 Uhr auch Nicht-Radelnde gerne zu uns stoßen und sich auf einen anregenden Gedankenaustausch bei Brezn & Kaltgetränken freuen.
Bei schlechtem Wetter muss die Radtour leider ausfallen.

 

Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht.

In Film & TV finden sich bei uns immer noch viele Stereotype und wenig Inklusives und Diverses. Das sagen Menschen, die sich schon lange für mehr Diversität einsetzen. Das zeigen aber auch Studien, wie die von den bayerischen Landtags-Grünen mitfinanzierte Untersuchung „Vielfalt im Film“. Den Oscar® für den Hauptpreis „Bester Film“ bei den Academy Awards gibt es ab 2024 nur noch mit Diversität als Standard. Wie kommen wir – vor und hinter der Kamera, bei Publikum und Inhalten – zu einer echten Vielfalt? Eine Diskussion mit Förderinstitutionen, Sendern und Kreativen.

Keynote: Deborah Williams
Science Summary: Prof. Dr. Elizabeth Prommer
Panel:

  • Helge Albers (Filmförderung MOIN).
  • Dorothee Erpenstein (FilmFernsehFond Bayern).
  • Karin Hanczewski (Schauspielerin, #ActOut).
  • Wolfgang Janßen (Plattform „Rollenfang“).
  • Björn Wilhelm (Programmdirektion Kultur, BR).

Moderation: Sanne Kurz

Ein öffentlicher, barrierefreier Zugang ist gewährleistet. Die Veranstaltung wird begleitet von einer Gebärdenübersetzung und einer Simultan-Übersetzung Englisch-Deutsch.

Anmeldung erbeten hier.