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Antrag „Öffentliche Mittel zielgerichtet, transparent und verantwortlich nutzen: Kulturförderbericht für den Kulturstaat Bayern entwickeln“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ab 2023 jährlich jeweils zum Ende des dritten Quartals einen Kulturförderbericht zu den Förderaktivitäten der Staatsregierung zu den Bereichen Kunst, Kultur, kulturelle Bildung und Film vorzulegen.

Dabei sind einzubeziehen

  1. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (u. a. Kultur im intermediären, privaten und öffentlichen Sektor),
  2. das Staatsministerium für Digitales (u. a. Film, Games, XR),
  3. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (u. a. kulturelle Bildung, Kulturfonds Bereich kulturelle Bildung),
  4. das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (u. a. Kultur- und Kreativwirtschaft),
  5. das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (u. a. Heimatkultur, Brauchtum),
  6. das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (u. a. kulturelle Bildung im Bereich Flucht und Migration und im Bereich frühkindliche Bildung),
  7. das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (u. a. Kunst am Bau),
  8. alle sonstigen Staatsministerien, die Kultur fördern.

In der Veröffentlichung, die allen Bürgerinnen und Bürgern in digitaler Form zur Verfügung stehen soll, sollen die Fördermaßnahmen für Kunst und Kultur im Kulturstaat Bayern in ihrer Gesamtheit dargestellt werden. Folgende Informationen sollen zur besseren Verständlichkeit auch grafisch aufbereitet werden:

  • Entwicklung des Gesamtetats für Kunst und Kultur aller beteiligten Staatsministerien, nach Sparten gegliedert
  • institutionelle Förderung freier, kommunaler und staatlicher Kultureinrichtungen, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Projektförderungen des Freistaates an private und kommunale Einrichtungen, nach Sparten gegliedert
  • Förderungen von Verbänden und Vereinen im Kulturbereich, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen aller Kunst- und Kulturaktivitäten, nach Regierungsbezirk und Ausgabe pro Kopf je Regierungsbezirk und Kommune
  • Fördervolumen der jeweiligen Bezirke für kulturelle Projekte, Initiativen und Institutionen
  • aktueller Sachstand der Bauvorhaben im Kulturbereich, inkl. Ausgaben und schriftlicher Erläuterung der jeweiligen Projektverläufe
  • Entwicklung des Etats für „Kunst am Bau“ und schriftlicher Bericht zu den realisierten Projekten
  • Preisträger, Preisträgerinnen und Preisgelder aller Wettbewerbe im Bereich Kunst und Kultur, ebenfalls nach Sparten gegliedert
  • Fördervolumen für die schulische und außerschulische kulturelle Bildung mit Angabe der geförderten Initiativen und Projekte, nach Sparten gegliedert
  • Entwicklung des Fördervolumens von Maßnahmen zum Erhalt von Brauchtum und (immateriellem) kulturellem Erbe
  • Entwicklung der kulturellen Angebote im ländlichen Raum
  • Überblick zur Entwicklung der Filmförderung
  • Informationen zu den Abrufquoten der Förderung für Kunst und Kultur
  • Entwicklung der Publikumszahlen der bayerischen Kulturinstitutionen
  • Entwicklung der Publikumszahlen bei kommunalen und freien Projekten und Spielstätten der Kunst und Kultur

Die Rohdaten für die grafische Auswertung sollen als CSV-Datei den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt werden.Außerdem soll der Kulturförderbericht einen schriftlichen Überblick zu den kulturpolitischen Leitlinien, Strategien und Zielen des Freistaates enthalten. Des Weiteren soll dargestellt werden, inwieweit die finanzierten Maßnahmen diesen Leitlinien entsprechen und darauf eingewirkt werden, dass die formulierten kulturpolitischen Zielvorgaben tatsächlich erreicht werden. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, mit welchen Maßnahmen neue Zielgruppen gewonnen werden sollen, wie sich das Kulturangebot im ländlichen Bereich entwickelt und wie die Kulturinstitutionen, Vereine und Projektträger bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltig agierenden Organisationen unterstützt und gefördert werden. Neubesetzungen von Leitungsstellen an renommierten staatlichen Kultureinrichtungen und Leitlinien zur Findung und Neubesetzung sollen in dem Bericht ebenfalls erläutert werden.

Begründung:

Der Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst beträgt jährlich über 8 Milliarden Euro, ein nicht unwesentlicher Teil davon fließt notwendiger- und erfreulicherweise in die vielfältige kulturelle Infrastruktur des Kulturstaats Bayern. Auch in vielen anderen Staatsministerien, wie dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden Mittel für das Kulturgut Film, unser Brauchtum, oder für die ästhetische, kulturelle und künstlerische Bildung bereitgestellt.

Mit der Verwendung von Steuergeldern für die reiche und vielfältige Kunst und Kultur in Bayern geht die unbedingte Verantwortung einher, die größtmögliche Transparenz zu allen Förderprogrammen und allen geförderten Maßnahmen herzustellen. Bisher sind die im Antrag genannten Informationen nicht öffentlich einsehbar, auch aus den Haushaltsplänen der Staatsministerien werden diese nicht öffentlich und transparent ersichtlich, obwohl es sich um verausgabte öffentliche Mittel handelt. Die einzelnen Ministerien sind bei der Verausgabung öffentlicher Mittel in der Pflicht, die notwendigen Daten der Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Einen Gesamtüberblick zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur in Bayern gibt es jedoch nicht – weder für die Öffentlichkeit noch für den Landtag, der über die Haushaltsmittel entscheidet.

Viele andere Bundesländer erstellen – mit unterschiedlichen Zeitläufen – regelmäßig Kulturförderberichte, um sich zu den jeweiligen Zielen und Richtlinien der landeseigenen Kulturförderung zu positionieren und die bestehenden Förderprogramme und institutionellen Förderungen anhand einer verlässlichen Datengrundlage zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Auch europäische Nachbarländer wie z. B. Österreich kennen und nutzen Kulturförderberichte.

Der Kulturstaat Bayern ist Heimat einer vielfältigen und exzellenten Kultur- und Kunstszene. Sowohl international renommierte Häuser und Institutionen wie die Bayreuther Festspiele, das Haus der Kunst in München, das Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg, aber auch freie und kommunale Organisationen wie die Hofer Filmtage, das Nürnberger Bardentreffen oder die Augsburger Puppenkiste sowie zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind Teil dieser Szene und prägen die Kultur und den gesellschaftlichen Diskurs in Bayern mit ihren Arbeiten.

Um Kunst und Kultur in Bayern in seiner ganzen Vielfalt und Strahlkraft in die Zukunft zu führen, die Institutionen, Vereine, Organisationen und Soloselbstständigen künftig bestmöglich zu unterstützen und einen dauerhaften und nachhaltigen Rückhalt in der Bevölkerung für die unerlässlichen Ausgaben für Kunst und Kultur zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, bestehende Maßnahmen umfassend und den Gesamtzusammenhängen entsprechend zu verstehen und zu evaluieren. Der Kulturförderbericht des Freistaates Bayern bietet dafür die notwendige Grundlage und ist damit zwingendes Werkzeug für zukunftsgerichtete Kulturpolitik in Bayern.

Bahngleise_interfraktioneller Antrag_BA Trudering_Riem_Sanne Kurz

Bahnausbau München Ost: Truderinger Weckruf, aktueller denn je – interfraktioneller Antrag aus dem BA 15

Dem „Truderinger Weckruf„, einem parteiübergreifenden Positionspapier zum Bahnausbau im Münchner Osten, folgte am 17.11. ein interfraktioneller Antrag, mit dem der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert, die Dimensionen und Auswirkungen eines neuen S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen / am Hüllgraben transparent zu machen und klar Position zu beziehen.
Hier der Antragstext, auf Initiative meines Grünen Kollegen Christoph Heidenhain, Vorsitzender im Unterausschuss Bau & Mobilität im BA 15:

Interfraktioneller Antrag

Der Bezirksausschuss Trudering-Riem fordert die S-Bahn-München, die DB Netze, die Stadt München und den Freistaat Bayern auf den aktuellen Sachstand der Planungen zum Neubau eines S-Bahn-Betriebswerks in Steinhausen (südöstlich des bestehenden Betriebswerks, südlich der S8-Trasse) mit beträchtlichen Ausläufern auf das Gebiet des 15. Stadtbezirks im Bereich Hüllgraben/Amazon/Eisbach-Studios nördlich der Bahntrasse Ostbhf.-Riem zeitnah vorzustellen und transparent zu machen.

Zudem fordert der BA den Stadtrat auf, sich angesichts der genannten aktuellen Entwicklungen und neuen Planungen rund um den Bahnknoten München-Ost zeitnah im Sinne des „Truderinger Weckrufs“ und der berechtigten und überparteilichen Forderungen aus dem 15. Stadtbezirk gegenüber DB, Bund und Land zu positionieren.

Begründung

Im Oktober stellte die DB ihre neueste Planungsvariante für die Projekte Truderinger & Daglfinger Kurve/Spange (TDKS) vor. Unmittelbar davor hatte der BA15 den „Truderinger Weckruf“ veröffentlicht, in dem sich Mandatsträger*innen sämtlicher Parteien und sämtlicher politischer Ebenen für deutliche Verbesserungen und Anpassung der bisherigen DB-Planungen im 15. Stadtbezirk aussprachen.

Umso größer war dann die Überraschung als im Anhang der auf der Website ABS38.de veröffentlichten DB-Präsentation ein Plan (s. Abbildung) auftauchte, der in den verschiedenen Vorstellungsrunden in der KW 43 jedoch nicht gezeigt, geschweige denn erläutert wurde. In diesem Plan sind für Außenstehende erstmals Dimensionen des neuen S-Bahn-Betriebswerk Steinhausen an der Schnittstelle der Stadtbezirke 13, 14 und 15 erkennbar. Zudem wurde über die Website der S-Bahn-München erst kürzlich bekannt, dass das neue Betriebswerk Steinhausen scheinbar nicht mehr als Erweiterung des bestehenden Standorts an der Zamilastraße, sondern als Ersatz desselben geplant wird (im Zusammenhang mit den für die 2. Stammstrecke nötigen zusätzlichen Kapazitäten und im Auftrag des für die S-Bahn zuständigen Freistaats Bayern).

Angesichts der sich stetig konkretisierenden DB-Planungen in den unmittelbar angrenzenden Projekten am Bhf. Trudering (Erweiterung Gleisharfe), im Moosfeld und in Riem (DTKS) aber auch in Daglfing/Bogenhausen (4gleisiger Ausbau Daglfing-Johanneskirchen) brauchen lokale Mandatsträger*innen und Bevölkerung daher umgehend Erklärungen zu den Dimensionen bzw. den Aus- und Wechselwirkungen dieses Projekts und Rückendeckung von Seiten des Stadtrats und der Stadtspitze. Aufgrund der gegebenen Betroffenheit der Bezirksausschüsse 13 und 14 plädiert der BA 15 für eine gemeinsame Unterrichtung und ein koordiniertes Vorgehen.

Besonders im Fokus stehen dabei die Aspekte wie die zusätzliche Belastung der ohnehin schon strapazierten Anrainer*innen, die Eingriffe in und zusätzliche Versiegelung von bislang als besonders wertvoll und biodivers gekennzeichneten (Grün-)Flächen (z.B. am Hüllgraben nördlich der Trasse Berg am Laim-Riem) und die Erschwerung bzw. Verunmöglichung der von den Anrainer*innen und den bereits genannten Mandatsträger*innen favorisierten Bürgervariante B2 durch zusätzliche Gleisfelder.


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Dringlichkeitsantrag Kunst- und Kulturschaffende sicher durch den Winter bringen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert Kunst- und Kulturschaffende, Kunst- und Kulturvereine, staatliche und nichtstaatliche Kulturinstitutionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft, die immer noch massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, bei der Bewältigung der Härten
von Inflation und Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere sollen dabei folgende Maßnahmen geprüft und für folgende Bereiche Lösungen erarbeitet werden:

  • Energiekosten- und Mietkostenzuschüsse für freie Bühnen, Konzertsäle, Clubs, Museen, Kinos und sonstige freie Spielstätten, Solo-Selbstständige, kommunale Kulturinstitutionen sowie Laienmusik, -theater und Kunstvereine.
  • Kompensation von Einnahmeausfällen im Vergleich zu den Jahren vor 2020 von freien Spielstätten und Solo-Selbstständigen
  • Anpassung der staatlichen Fördermittel und Höchstfördersummen an die Inflation
  • Förderprogramm für die bauliche Instandsetzung und Sanierung freier und kommunaler Spielstätten, um die Energiekosten langfristig zu senken.

Begründung:

Kunst und Kultur stehen mit dem Rücken zur Wand: nach zwei Jahren Pandemie, in denen
es kaum Einnahmemöglichkeiten für Kreative gab, sind die Rücklagen, wenn sie überhaupt vorhanden waren, aufgebraucht. Inflation und Energiekriese wirken in dieser ohnehin angespannten Situation wie ein Katalysator. Hinzu kommen die baulich oft desolaten Zustände der Spielstätten, Kinos, Clubs, Museen, Proberäume und Ateliers, die den Energieverbrauch und damit die Kosten für die Institutionen und Solo-Selbstständigen zusätzlich in die Höhe treiben. Ohne schnelle Hilfe steht der gesamte Kultursektor nun endgültig vor dem Abgrund. Wirkönnen es uns als Gesellschaft weder leisten, eine ganze Generation an Künstlerinnen und Musikern, Filmemachern und Schauspielerinnen, Designern und Schriftstellerinnen zu verlieren.

Auch die Vereine und Institutionen, die kulturelle Infrastrukltur unseres Landes müssen wir schützen – und mit ihnen die kulturelle Vielfalt, die kreative Innovationskraft und einen relevanten Wirtschaftsfaktor. Angst ist Gift für Kreativität. Kunst und Kultur sind Lebenselexier!
Die Landesregierung in Niedersachsen ging bereits mit gutem Beispiel voran und unterstützt kommunale Kultureinrichtungen, die immer noch an den Folgen der Pandemie leiden mit bis zu 8 Millionen Euro, um die Verluste abzufedern und das Überleben der Einrichtungen zu sichern. Kunstminister Blume hat unlängst Unterstützungen für die freie Kunst- und Kulturszene zugesagt. Die Staatsregierung muss nun zu ihrem Wort stehen und schnelle Hilfen auf den Weg bringen. Neben den kurzfristigen Hilfen ist es außerdem Aufgabe der Staatsregierung, den Kultursektor endlich auf solide Füße zu stellen, damit Künstlerinnen, Künstler, Kreative, Vereine und Institutionen kommende Krisen besser bewältigen könne.

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Antrag Verlängerung Ausfallfonds I & II

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis 30.11.2022 ein Konzept vorzulegen, wie der Ausfallfonds I für Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion sowie der Ausfallfonds II für deutsche TV- und Streamingproduktionen zur Absicherung der coronabedingten Ausfälle in Anlehnung an die Verlängerung des Ausfallfonds I vonseiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch vonseiten des Freistaates Bayern bis um 31.03.2023 verlängert werden kann.

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung vom 28.09.2022 hat die Staatsregierung eine Verlängerung des Ausfallfonds I & II für coronabedingte Ausfälle für Film- & TV-Produktionen bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Filmdproduzentinnen und -produzenten haben derzeit keinerlei Möglichkeit, covidbedingte Produktionsausfälle über die private Versicherungswirtschaft abzudecken. Der Ausfallfonds ist somit die einzige Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko für Produzentinnen und Produzenten im kommenden dritten Pandemiewinter auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Für eine verlässliche Absicherung der für den Medienstandort Bayern äußerst relevanten Filmbranche ist eine Verlängerung beider Ausfallfonds bis Ende des Jahres allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da auch in den Wintermonaten zu Anfang des kommenden Jahres noch mit Ausfällen zu rechnen ist. Die Branche braucht Planungssicherheit. Bayern muss seiner Verantwortung gerecht werden. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, beide Ausfallfonds in Anlehnung an die Verlängerung vonseiten des BKM bis zum 31.03.2023 zu verlängern.

220723_Fair Green Cultural Deal sozial ökologische Nachhaltigkeit ästhetische NAchhaltigkeit_Kulturpolitik Sanne Kurz Grüne LAndtag Bayern

Fair Green Cultural Deal – einige unserer bisherigen Aktivitäten

Wir Grüne Bayern Landtag begreifen ökologisch soziale Nachhaltigkeit als Herzensthema. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die der Bundestag als seine eigenen Ziele übernommen hat, sind mehr als „nur CO2 und Müll“. Sie sind eine breite Agenda für eine Zukunft, die Zukunft hat. Hier eine kleine Sammlung von Initiativen, die wir Landtags-Grüne für den Kulturbereich bereits unternommen haben:

  • Klimaschutz in Kulturinstitutionen https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220426_AzP_kleine-Anfrage_Sanne-Kurz-Gruene-Landtag-Bayern_Klimaschutz-und-Kultureinrichtungen.pdf
  • Museumseintritte sozial gerecht gestalten https://www.sanne-kurz.de/2019/05/23/1743/
  • Inklusion in Museen https://www.sanne-kurz.de/2021/04/23/schriftliche-anfrage-inklusion-in-staatlichen-und-nichtstaatlichen-museen-in-bayern/
  • Barrierefreiheit im Kulturbereich https://www.sanne-kurz.de/2019/05/31/1741/
  • Familienfreundlichkeit in Kunst und Kultur https://www.sanne-kurz.de/2019/12/06/kunst-kultur-kinder-oder-wille-und-wirklichkeit/
  • Familienfreundliche Kunst und Kulturförderung I https://www.sanne-kurz.de/2019/11/07/1703/
  • Familienfreundliche Kunst und Kulturförderung II https://www.sanne-kurz.de/2019/11/07/1705/
  • Ansprechperson für Menschen mit Behinderung im Kunstministerium https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220707_kleine-Anfrage_AzP_Ansprechperson-Kultur-Behinderung-Inklusion-Teilhabe.pdf
  • CO2 Studie an staatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen https://www.sanne-kurz.de/wp-content/uploads/2022/07/220314_AzP_-kleine-Anfrage_Co2-Studie_Sanne-Kurz-Gruene-Bayern-Landtag.pdf
  • Alles mit Schlagwort „Fair Green Cultural Deal“ https://www.sanne-kurz.de/schlagwort/fair-green-cultural-deal/
Oscar_Oscars_Academy Award_Diversität_Vielfalt_Representation_Inklusion_Standards_Sannt Kurz Grüne Landtag Bayern

Academy Awards nur noch mit Diversität

2024 ist es soweit: Antragsberechtigt für die Oscars® sind nur noch Filme, die die „Representation and Inclusion Standards“ der Academy erfüllen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences als weltweit führende Institution, in der über 10.000 der angesehensten und erfolgreichsten Kreativen, Filmschaffenden und Produzierenden der Welt im Bereich Film als Mitglied aufgenommen wurden.

Heute darf ich unsere Grünen Anträge zur Diversität beim Bayerischen Filmpreis und für Diversitätskriterien beim FilmFernsehFonds Bayern im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag einbringen. Sie sollen unsere Filmbranche hier in Bayern unterstützen und Incentives liefern, damit wir dauerhaft weltweit an der Spitze mitspielen können – und auch in Zukunft die Antragsberechtigung für die Oscars® erfüllen.

Wer die „Representation and Inclusion Standards for Oscars® Elegibility“ der Academy noch nicht kennt, kann sie hier im englischen Original nachlesen.

Oscars nur noch mit Diversität! Diversity-Standards der Academy auf Deutsch

Für alle, die lieber Deutsch lesen, habe ich als kleinen Service die Diversitäts-Standards der Academy auf Deutsch übersetzt – Obacht: nicht autorisiert, es soll wirklich nur eine kleine Hilfe sein, für „official use“ bitte Profi-Übersetzung anfragen!

Was Diversität für mich persönlich ausmacht und inwiefern die Kriterien für Vielfalt auch fluide sein und sich immer wieder ändern können, dazu habe ich vieles in dem Blog-Post „Diversität – warum öffentliche Mittel für alle Teile der Gesellschaft da sein sollten“ geschrieben.

Vielfalt macht unsere Filmlandschaft reicher

Das Thema Diversität ist für mich ein echtes Herzensthema. Niemand mag Einheitsbrei, und last not least sollten öffentliche Mittel doch für alle Teile der Gesellschaft ausgegeben werden, sollten doch alle Teile der Gesellschaft sichtbar sein! Darum haben wir Landtags-Grüne schon 2020 zu Diversität in den Medien gearbeitet, 2021 eine Studie zur Diversität im Film mitfinanziert, und 2022 für unsere Grüne Veranstalrtung zum Filmfest München „Vielfalt im Film! Warum Diversität unsere Filmlandschaft reicher macht“ Deborah Williams als eine der weltweit führenden Expertinnen nach München geholt.

Es geht da nicht um Chichi. Es geht darum, dass wir alle Steuern zahlen, dass wir diese Steuermittel gemeinsam gerecht verteilen müssen, dass alle ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung haben und auf Sichtbarkeit und Teilhabe aller gesellschafltichen Gruppen. Es geht darum, dass Absenz von Stereotypen sehr gut tut und Vielfalt mit all ihren neuen Perspektiven schlicht auch super viel Spaß macht!

Mehr Vielfalt – den Weg gemeinsam gehen. Was können wir tun?

Ganz dringend müssen wir hier politisch handeln und uns gemeinsam auf Standards einigen und Incentives wie z.B. Diversitäts-Kriterien für Preise oder Förderungen auf den Weg bringen.

Ich persönlich habe total viel Lust auf neue, vielfältige Geschichten, bin neugierig auf Menschen, die ich nicht kenne und freue mich sehr auf mehr bunt. Ich verstehe aber auch die Ängste und die Fragezeichen, die es, wie bei jedem Wandel, gibt auf dem Weg, bis man merkt, hey, das Ziel ist total cool! Darum: Nehmt das Ziel in den Blick, und schaut, wie schön es ist! Wenn Ihr Verantwortung tragt, seid mutig, lasst Lust auf Vielfalt zu, gebt Unbekanntem Raum und gebt einen Job mal bewusst einer Person, die sehr anders ist als Ihr selbst!

Gib einen Job jemandem, der sehr anders ist als Du selbst!

In der Beratung unserer Grünen Anträge wurde die Umsetzung unserer Forderungen – Diversitätskriterien entwickeln – abgemildert von der Forderung in einen Bericht. Dem stimmten dann alle Fraktionen außer einer zu. Die Staatsregierung wird also dazu berichten, wie und ob Diversitätskriterien entwickelt werden. I’ll keep you posted!

Weiterlesen:

  • „Leidmedien“ – „an den Rollstuhl gefesselt“ statt „mit dem Rollstuhl unterwegs“ – umfangreiches Awareness-Coaching für Film, Funk, Print und TV zu Inhalten, Bildsprache, Publikum und Kreativen.
  • Neue deutsche Medienmacher*innen – Vermittlung von Sachverständigen und Diversity-Skills. „Für gute Berichterstattung und für vielfältiges Medienpersonal“
  • #actout – „Wir sind Schauspieler*innen. Wir müssen nicht sein, was wir spielen. Wir spielen, als wären wir es – das ist unser Beruf.“ – Manifest #actout
  • Queer Media Society – für mehr Sichtbarkeit queerer Menschen in den Medien
  • Pro Quote Film – Frauen sind keine marginalisierte Gruppe, sondern die Hälfte der Gesellschaft. Diese Hälfte ist auch sehr bunt und divers. Pro Quote arbeitet an der Hälfte von allem für die Hälfte der Gesellschaft: Sichtbarkeit, Führungspersonal, Geld und vieles andere mehr.
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Antrag: Kulturstaat Bayern 2030 – Kulturpolitisches Landesentwicklungskonzept für den Freistaat

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis Ende September 2022 ein Landesentwicklungskonzept Kultur vorzulegen. Dieses soll auf aktualisierten und dem Landtag vorzulegenden Leitlinien bayerischer Kulturpolitik basieren.

Begründung:

Ein Landesentwicklungskonzept Kultur mit klar umrissenen Prioritäten, Zielen und Aufgaben ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit: Es ermöglicht langfristiges staatliches Planen und so eine strategische, durchdachte Herangehensweise sowohl für Parlament und Staatsregierung als auch für Akteurinnen und Akteure bayerischen Kulturlebens.

Durch die Erarbeitung eines solchen Konzeptes und insbesondere durch die klare Strukturierung von Zielen und Abstufung dieser Ziele wird deutlich, in welchen kulturpolitischen Feldern in Bayern Schwerpunkte liegen bzw. in den nächsten Jahren liegen werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ bereits 2007 – vor 15 Jahren – empfohlen. Etliche Länder, Gemeinden und Städte sind dieser Empfehlung bereits gefolgt.

Bayern beschränkte sich bisher lediglich auf kulturpolitische Leitlinien. Diese wurden auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin 2010 dem Landtag vorgelegt.

Auch der Kulturszene hilft ein auf aktuellen Leitlinien basierendes Landesentwicklungskonzept Kultur: Die Akteurinnen und Akteure staatlicher Institutionen und Kulturschaffende, die von staatlicher Förderung abhängig sind, bekommen mit aktuellen Leitlinien Zielvorgaben, nach denen sie ihre Arbeit grundlegend ausrichten und Impulse für die eigene Entwicklung konkretisieren können. Diese Konkretisierung der Governance wird im angelsächsischen Bereich seit Langem erfolgreich praktiziert.

Die Coronapandemie hat die Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden und Perspektiven der Institutionen in Bayern nachhaltig verändert. Durch Hilfsprogramme von Bund und Land wurden Härten abgemildert, vielerorts hat sich die Situation dennoch drastisch verschlechtert, nicht nur finanziell. Oft fiel die Frage, welchen Wert eine Gesellschaft / ein Staat der Kultur allgemein und einzelnen kulturpolitischen Feldern im Besonderen beimisst.

Ein auf aktualisierten Leitlinien basierendes bayerisches Landesentwicklungskonzept Kultur sollen die in der bayerischen Kulturlandschaft verausgabten Mittel mit einer zeitgemäßen politischen Vision versehen. Der politische Gestaltungswille der Staatsregierung und ihre daraus resultierenden Priorisierungen müssen transparent sein. Nicht zuletzt sollte diese zu erstellende Konzeption künftig in die Haushaltsberatungen des Parlaments einfließen.

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Antrag: Diversität im Kulturbereich I: Diversitätskriterien für den Bayerischen Filmpreis entwickeln!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Vergabe der Film- und Fernsehpreise Diversitätsstandards zu berücksichtigen.

Die Standards sollen in einem offenen und transparenten Prozess mit geeigneten externen Stellen entworfen und jährlich weiterentwickelt werden. Leitbild für die Diversitätsstandards sollen dabei sowohl die Kriterien der Diversitätsstandards des British Film Institute (BFI) sein, die für bestimmte Förderfähigkeiten in Großbritannien und die Förderfähigkeit in einigen Kategorien der Auszeichnungen der British Academy of Film and Television (BAFTA) verwendet werden, zum anderen die Kriterien der Repräsentations- und Inklusionsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die mit der Producers Guild of America (PGA) beraten wurden, 2022 erstmals angewandt wurden und die ab 2024 Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung zu Nominierung und Gewinn eines Academy Award („Academy Awards of Merit“, „Oscars”) sind.

Begründung:

Diversitätsstandards für die Film- und Fernsehpreise sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg Richtung mehr Sichtbarkeit, Repräsentanz und Chancengleichheit für alle Menschen in Bayern, sie sind aber auch wichtig, um Schritt zu halten mit internationalen Spitzenproduktionen und den Anforderungen, die heute weltweit an diese Spitzenproduktionen gestellt werden: Die Verleihung der amerikanischen Academy Awards (Oscars) oder der British Academy Film Awards (BAFTA Awards) sind bereits an Diversitätsstandards geknüpft. Diese sollen beispielsweise dabei unterstützen, dass Stereotypen und Klischees vor der Kamera nicht reproduziert werden, Cast und Crew divers besetzt werden und so die Vielfalt unserer Gesellschaft realistischer abgebildet wird. Auch die diverse Besetzung von Stoffentwicklungs-, Produktions- oder Vermarktungsteams durch Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen gilt seit Einführung der Diversitätsstandards der US Academy of Motion Picture Arts and Sciences im Jahr 2020 bei internationalen Spitzenproduktionen als sinnvoller Schritt im Sinne der Weiterentwicklung unserer Sehgewohnheiten und einer künstlerischen Vielfalt. Durch die Flexibilität, aus einem breiten Feld von Vielfaltskriterien auszuwählen, öffnen diese von den Spitzengremien aus USA und Großbritannien angewandten Diversitätsstandards neue Perspektiven.

Die Preisvergabe des Film- und Fernsehpreises wird durch die Entwicklung von Diversitätsstandards auch für die Filmszene einen wichtigen Anreiz schaffen, hier internationale Spitzenstandards anzustreben.

Für die speziellen Herausforderungen passende Kriterien für Diversitätsstandards zu entwickeln und diese möglichst fair und wirksam auszugestalten, wird eine langfristige Aufgabe sein. Die Kriterien sollen daher jährlich evaluiert werden.

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Antrag: Forschungsstand zur Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten ’33-’45 und ’45-’89

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis Ende 2022 einen Bericht zum Sachstand der Provenienzforschung an den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen in Bayern zu NS-Raubkunst und zu Kulturgutentzug aus Enteignungen zur Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen in Bayern vorzulegen und darüber im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu berichten.

Dabei soll auf die folgenden Schwerpunkte eingegangen werden:

  • Wie ist der Stand der analogen und digitalen Erfassung, Dokumentation und Zugänglichmachung von NS-Raubkunst an staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen in Bayern für Forschung und private Antragstellerinnen und Antragsteller?
  • Gibt es Vergleichbares für Objekte aus Kulturgutentzug aus Enteignungen in der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik?
  • Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung der Provenienzforschung von Objekten mit ungeklärter Provenienz aus der Zeit der SBZ und DDR bei?
  • Welche Rückführungsanfragen, strittigen Fälle oder Rückführungsvorhaben sind derzeit zu NS-Raubkunst bei den staatlichen und nichtstaatlichen Museen und Wissenschaftseinrichtungen anhängig?
  • Gibt es Fälle von Rückführungsanfragen oder Restitutionen für Kunstwerke aus Kulturgutentzug aus Enteignungen aus der Zeit der SBZ oder der DDR? Mit bisher welchen Ergebnissen?
  • Wie unterstützt die Staatsregierung Privatpersonen, private Sammlungen und Stiftungen bei der Provenienzforschung und etwaigen Restitutionsvorgängen?
  • Wie viele Stellen zur Provenienzforschung gibt es an den staatlichen und nichtstaatlichen Museen, der Landesstelle für nichtstaatliche Museen und staatlichen Wissenschaftseinrichtungen (mit Auflistung des Stellenumfangs und der Eingruppierung)? Sind die Stellen befristet? Wie viele beschäftigen sich mit der Zeit der SBZ und DDR?
  • Ist geplant, die Provenienzforschung zu Kulturgutentzug aus Enteignungen auszubauen?
  • Wie hoch sind die Mittel, abgesehen von den Personalkosten, die für die Provenienzforschung aufgewandt werden?
  • Durch die Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen, wie die Schließung von Museen und Archiven oder eingeschränkte Reisemöglichkeiten, sind Projekte der Provenienzforschung in Zeitnot geraten. Ist an eine Verlängerung laufender Projekte gedacht?
  • Die Pandemie hat die Wichtigkeit der Digitalisierung von Inventaren nochmals verdeutlicht. Wie hoch sind die für die Digitalisierung aufgewandten Mittel? Ist geplant, sie in Zukunft aufzustocken und befristete Stellen zu verstetigen?

Begründung

Provenienzforschung wird in Bayern eine Generationenaufgabe bleiben. Dies lässt auch der aktuelle Tätigkeitsbericht des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern erkennen. Zahlreiche Anfragen aller demokratischen Parteien belegen spätestens seit dem Fall Gurlitt das rege Interesse an Provenienzforschung. Die Versäumnisse der Vergangenheit, die auch mit fehlendem Engagement bei der Aufarbeitung begründet sind, dürfen sich nicht wiederholen. Der Freistaat hat nach dem Fall Gurlitt im Jahre 2013 erhebliche Bemühungen unternommen, um die Herkunft von Objekten mit NS-Vergangenheit in bayerischen Museen aufzuklären. Der Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern berichtet seit 2015 üblicherweise jährlich über seine Tätigkeit. Vor der Einrichtung des Forschungsverbundes lagen der Staatsregierung laut Schriftlicher Anfrage der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 17/4877 vom 16.02.2015, „Raubkunst aus der DDR“) zu Kulturgutentzug aus Enteignungen zur Zeit der SBZ und der DDR keinerlei Erkenntnisse vor. Während die Provenienzforschung zu Raubkunst und Enteignungen von jüdischem Eigentum zur Zeit des Nationalsozialismus in deutschen Museen mittlerweile zum Standard gehört, sind Zahl und Umfang und die anschließende „Verwertung“ enteigneter Kulturgüter durch die DDR auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung kaum erfasst. Private Sammlungen in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR mussten Kunstwerke abgeben, die dann oftmals in den Westen verkauft wurden. Um das Devisengeschäft anzukurbeln, ließ die DDR-Führung seit den 1950er Jahren und noch bis zum Sommer 1989 ausgewählte westliche Kunsthandlungen ins Land mit dem Ziel, aus Enteignungen stammende Objekte in den Westen zu verkaufen. Oft wurde die Herkunft der Objekte gezielt verschleiert. Auch wenn die Objekte unter Einhaltung von Gesetzen in das Eigentum westlicher Museen übergegangen sind, stellt sich die Frage der ethischen Rechtmäßigkeit.

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Antrag: Kein zweites Aleppo: Kulturgutschutz für die überfallene Ukraine und UNESCO-Aufruf unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, jene staatlichen und staatlich geförderten Museen und Ausstellungshäuser, die zum Schutz des durch Kampfhandlungen gefährdeten ukrainischen Kulturgutes beitragen wollen, zu unterstützen.

Begründung:

Die Ukraine hat über 3 000 Kulturstätten von Weltrang. Seit Kriegsausbruch läuft die Evakuierung. Die UNESCO hat vergangene Woche dazu aufgerufen, das ukrainische Kulturerbe zu schützen, insbesondere die sieben Welterbestätte und die 5 000 Museen.1,2  Die Internationale Allianz zum Schutz von Kulturerbe in Konfliktzonen (ALIPH) gibt laut Presseberichten vom 11.03.2022 2 Mio. Dollar (rund 1,81 Mio. Euro) für den Notfallschutz des ukrainischen Kulturgutes frei. Weltweit reagieren Museen, der Internationale Museumsrat (International Council of Museums – ICOM), ein Zusammenschluss von Museen weltweit, koordiniert die Rettungsbemühungen.3 Vielerorts kommt Hilfe bereits zu spät: So kursieren leider schon Berichte von zerstörten Museen, wie zum Beispiel dem in Ivankiv nordwestlich von Kiew, die den Anschein erwecken, das kulturelle Erbe des Landes wird gezielt angegriffen. Die UNESCO schreibt, „gezielte Zerstörungen von Welterbestätten sind seit Jahren Teil eines terroristischen Kultur- kampfes.“ Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 19544 wird nicht eingehalten.

Es droht Kulturgutverlust für nationale und internationale Kulturgüter. Erste Hilfen vor Ort in der Ukraine liefen an. Auch Leihgaben von Werken anerkannter Meister wie Goya, Rubens, Aiwasowski, Repin oder Kandinsky wurden in Notlager verbracht. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz erinnert eindringlich an die Haager Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes bei bewaffneten Konflikten und fordert, „dass beide Länder, Russland und die Ukraine, als Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1954 die international rechtlichen Verpflichtungen zum Erhalt von Kulturgut einhalten“. Das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen (NEMO), ICOM oder der Deutsche Museumsbund rufen bereits dazu auf, bei uns Maßnahmen zum Kulturgutschutz zu entwickeln und anzubieten. Museen in Bayern, die bereits eigene Initiativen entwickelt haben oder entwickeln möchten und die diesem Aufruf folgen wollen, sollen durch die Staatsregierung unterstützt werden.

1 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ukraine-krieg-unesco-weltkulturerbe-und-museen-in-gefahr-17861027.html
2 https://www.dw.com/de/weltkulturerbe-rettung-krieg-ukraine/a-61069951
3 https://www.deutschlandfunkkultur.de/bedrohte-kulturgueter-in-der-ukraine-sichern-100.html
4 http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13637&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html

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Antrag: Bayern hilft: Stimmen Kulturschaffender in Not aus der Ukraine, Belarus und Russland hören und unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest:
Der russische Überfall auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf kulturelle Grundwerte in Europa. Auch die Freiheit in Belarus und Russland wird in diesen Tagen vom PutinRegime unter Beschuss genommen. Der Landtag solidarisiert sich mit Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine, Belarus und Russland und den vielen Künstlern und Künstlerinnen, die sich in diesen Ländern mutig für Demokratie und Freiheit und gegen den Krieg einsetzen. Despoten in aller Welt setzen Kultur von Architektur und Bildender Kunst über Musik und Film bis zu Oper, Literatur und Theater als Waffe ein, um ihr vermeintliches eigenes Genie größer strahlen zu lassen. Die Stimmen regimekritischer Künstlerinnen und Künstler in Belarus, Russland und der Ukraine stärken die starken kulturellen Bande der Länder ebenso wie die lange Tradition ukrainischer kultureller Eigenständigkeit bekannt machen, Zusammenarbeit von Künstlerinnen und Künstlern gegen den Krieg fördern und ukrainischer Kunst Raum schaffen, kann darum helfen, die Überfallenen zu stärken und den Aggressor zu schwächen.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden in dieser Zeit in Bayern eine Stimme zu geben, insbesondere sollen

  • geflüchteten professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern durch ein gesondertes Stipendienprogramm der Neustart im Exil in Bayern erleichtert werden,
  • die Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen, Festivals, Kollektiven, Vereinen, Gruppen aus der Freien Szene mit Künstlerinnen und Künstlern, die ihre Herkunftsländer verlassen mussten, gefördert werden,
  • zur Weiterführung eines Kunststudiums für Geflüchtete erleichterte Zugangswege geprüft werden,
  • Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden angeboten werden,
  • „Artists in Residence“ – Stipendien bzw. Volontariate für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden angeboten werden,
  • ein „Freiwilliges Soziales Jahr Kultur“ im Kontext der Integration von Geflüchteten geschaffen werden.

Begründung:

In der Wolga-Metropole Nischni Nowgorod wurde der junge russische Stardirigent Ivan Velikanov suspendiert, weil er vor Beginn des Konzerts „Krieg ist schlecht, und Frieden ist gut.“ sagte und dann neben Mozarts „Hochzeit des Figaro“ ungeplant Beethovens „Ode an die Freude“ spielen ließ. Er begründete sein Handeln gegenüber der Deutschen Welle damit, dass „Krieg unvereinbar ist mit Leben und Kunst, und diese Idee hat keiner besser zum Ausdruck gebracht als Ludwig van Beethoven. „Ode an die Freude“ ist ein allgemeinmenschliches Symbol des Friedens: “Seid umschlungen, Millionen!“ – was könnte hier missverstanden werden?“ Er fügte hinzu: „Die Leute haben völlig jene Zeiten vergessen, als sich ein gewisser Joseph Stalin nicht nur sehr dafür interessierte, was etwa die große Pianistin Maria Judina sagte, sondern auch, was sie spielt. (…) Die Staatsoberhäupter Russlands finden immer Zeit danach zu fragen, was die Künstler gerade tun.“ Der Druck auf Kunstschaffende in Belarus und Russland ist enorm, eine freie Entfaltung ist nicht möglich. An der Notwendigkeit diese freie Entfaltung unterdrücken zu müssen, zeigt sich auch, wie empfindlich Despoten von ihr getroffen werden. Kunst- und Meinungsfreiheit können staatliche Aggression zersetzen.

Kunst ist und bleibt ein wichtiges und mächtiges Instrument von Despoten ebenso wie eine wichtige und mächtige Stimme von Freiheit und Demokratie. Die Menschen in der Ukraine, Belarus und Russland kämpfen auch für diese Demokratie, für Kunst- und Meinungsfreiheit. Sie müssen erleben, wie der lang ersehnte Wunsch nach einem friedlichen, demokratischen Zusammenleben der Aggression eines völkerrechtswidrigen Überfalls zum Opfer fällt und wie das Putin-Regime durch diesen Angriffskrieg mehrere Länder mit in den Abgrund reißt, auch sein eigenes.

Professionelle Kunst- und Kulturschaffende haben oft Bände in Nachbarländer und sind international vernetzt. Die, die ihre Heimat verlassen müssen, sei es, weil sie um Leib und Leben fürchten, weil sie frei arbeiten und ihre Meinung sagen wollen oder sich gegen den Krieg eingesetzt haben, sollen unterstützt werden, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Bayerns zu finden. Die dabei entstehende Vernetzung soll helfen, der Kultur des Friedens und der Demokratie in der Region ein Gesicht zu geben. Durch Koproduktion sowohl mit bayerischen Akteuren und Akteurinnen als auch untereinander soll insbesondere die Stimme der Menschen aus der Ukraine, Belarus und Russland gestärkt werden.

In Baden-Württemberg stellt das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für diesen Zweck über 500.000 Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereit. Zudem hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Kulturschaffende aus der Ukraine oder Institutionen wenden können. Durch diese Beratung werden Kontakte im Land vermittelt, es wird auf die bereits geplanten spartenspezifischen Austauschformate oder Fortbildungen und Netzwerkarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren verwiesen. Auch das Land Niedersachsen betreibt ein Sonderprogramm zur Förderung von Projekten zur kulturellen Teilhabe und Integration von Geflüchteten mit gleichem Fördervolumen. Das Land Brandenburg hat seit 2016 Kulturförderprogramme mit Geflüchteten im Fokus. Berlin und Hamburg fördern mit den einjährigen Stipendien „Weltoffenes Berlin“ und „Intro“. Der Bund stellt eine Million aus dem Haushalt des BKM (BKM – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) bereit, die französische Amtskollegen von Staatsministerin Claudia Roth folgt dem Vorbild der Bundesrepublik ebenso wie die Niederlande.

Für Studierende und Forschende aus der Ukraine stellt Bayern laut Medienberichten unkompliziert 500.000 Euro zur Verfügung, die über die Hochschulen verteilt werden sollen. Für Kunstschaffende ist ein ähnliches Programm notwendig. Die Staatsregierung geht laut Medienberichten vom 03.03.22 von bis zu 50 000 ukrainischen Kriegsflüchtlingen aus. Bayern soll seiner Verpflichtung als Kulturstaat gerecht werden und die ihm angemessene, führende Rolle einnehmen. Die Dringlichkeit ergibt sich, da bereits heute (07.03.2022) Menschen in Bayern angekommen sind, oder sich auf dem Weg befinden. Sie sollen eine Perspektive vorfinden.

3G Museum - Handel 0G

Warum in einem Kulturstaat Shopping nicht besser gestellt sein sollte, als Kultur. Anträge zur Gleichstellung von Kultur in der Pandemie mit anderen Lebensbereichen

Obwohl Bayern in der Bayerischen Verfassung als Kulturstaat definiert ist, wird die Pandemiebekämpfung bis heute auf dem Rücken der Kultur ausgetragen. Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken werden weiterhin systematisch bei allen pandemiepolitischen Entscheidungen schlechter gestellt als Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben diese Woche deshalb Anträge zur Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Handel eingereicht. Aber anscheinend schützt uns die FFP2 Maske nur beim Shoppen und nicht im Museum.

Museumsshop oder Museums-Cafè sicherer als Ausstellung?!

Im Einzelhandel gilt schon seit längerem Null G. Dort müssen auch keinerlei Kapazitätsbeschränkungen mehr eingehalten werden. Auslastung: 100%, auch für Ungeimpfte und Ungetestete heißt es: Willkommen zum Shopping.

Noch immer stiefmütterlich behandelt der Kulturstaat Bayern seine Museen. In diesen wichtigen Bildungsorten hieß bis vor kurzem noch „2G plus“. Auch nach aktuellem Stand sind die Hürden für den Zugang zu kulturellen Einrichtungen weiterhin deutlich höher als bei Einrichtungen des Einzelhandels oder der Gastronomie mit vergleichbarem Infektionsrisiko: in den Uhrenladen kommt man leichter rein, als ins Uhrenmuseum, die Textilausstellung hat deutlich mehr Auflagen als der Klamottenladen, Bibliotheken sind schlechter gestellt als Buchhandlungen, Museen als Museumsshops…  

Die Liste der Ungleichbehandlungen in der Pandemie im Kulturstaat Bayern ließe sich fortsetzen

Diese Ungleichbehandlung zieht nicht nur den Grundsatz des Kulturstaates ins Lächerliche, sondern ist auch vielfach unsozial und bildungsfeindlich. Gerade mit Blick auf den nächsten Corona-Herbst und -Winter, der mit Sicherheit kommen wird, wäre es so wichtig, endlich die Kultur vergleichbaren Lebensbereichen, die Museen dem Handel, gleichzustellen, so wie wir es in unseren Positionspapieren und Anträgen fordern. Keine CSU-FW-Klientelpolitik mehr in der Pandemie mit allen daraus resultierenden, nicht nachvollziehbaren Unwuchten. Wenn die pandemische Situation Schließungen erfordert oder Öffnungen zulässt– dann fair und logisch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend und nachvollziehbar abhängig vom Infektionsrisiko. Das muss die Maxime unseres pandemiepolitischen Handelns sein!

Wissenschaftsbasierteheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness, Transparenz. Dass muss die Maxime unseres Handelns in der Pandemie sein.

Aber offensichtlich sieht unsere Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern das anders: die Ablehnung unserer beiden Anträge durch CSU und FW zeigt erneut die traurige Prioritätensetzung pro „Wer schreit am lautesten“ unserer Staatsregierung. Während die FW zwar nach eigener Aussage die Anträge in ihrer Rolle als Oppositionspartei gut gefunden hätten, aber leider in der Regierung sind (und sich, das sage ich, kampflos und willfährig der CSU beugen und so Unwuchten durch Nichtstun verstärken), erklärt die CSU ganz direkt, dass man eben Abwägungen treffen müsse und Kultur und Museen dabei in der Prioritätensetzung nicht ganz so wichtig seien. Was soll man denn sonst machen, wenn man einen Pullover braucht?! – Ergo sagt die CSU: Shopping vor Kultur und Bildung.

Während uns Grünen „Cherry picking“ vorgeworfen wird, ist dies doch genau das, was die bayerische CSU-FW-Staatsregierung macht, indem sie entgegen des einstimmig (!) beschlossenen 3-Stufen-Plans der Kulturminister*innen der Länder vom 05.02.2021 die Gastronomie und den Einzelhandel immer noch besserstellt als die Kultur.

Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann begründet die Null-G Regelung im Einzelhandel übrigens dreist damit, dass die FFP2 Maskenpflicht weiterhin gilt und Schutz böte. Offenbar tut sie das – allerdings nicht in der Kultur…

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Antrag: Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen: Coronaregeln für Museen anpassen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Coronaregelungen für Museen mit denen für vergleichbare Lebensbereiche, insbesondere den Regeln des Einzelhandels, zu harmonisieren. Dabei sollen die aktuell gültigen Zugangsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen des Einzelhandels analog für die Museen in Bayern Anwendung finden.

Begründung:

Die Kultur hat die Coronamaßnahmen seit Beginn der Pandemie und bis heute härter getroffen als alle anderen Lebensbereiche. Kultur wurde in Bayern in der Pandemie bisher stets zuerst und am stärksten eingeschränkt und zuletzt und am wenigsten gelockert. Wer heute in Bayern eine Uhr kaufen will, kann dies unter weit weniger strengen Coronaauflagen tun, als jemand, der in ein Uhrenmuseum gehen möchte, um sich Uhren anzusehen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar. Sie führt zu mangelndem Verständnis und weiter sinkender Akzeptanz der Maßnahmen.

Museen sind wie der Einzelhandel Orte, in die über den Tag verteilt Menschen kommen, die sich in Räumen bewegen. Museen sind jedoch im Gegensatz zum Handel auch Bildungsorte, Begegnungsstätten und Kulturorte. Dass in Museen eine Zugangsbeschränkung mit 2G plus gilt und obendrein neben der FFP2-Maskenpflicht eine 50-prozentige Kapazitätsbeschränkung greift und der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann gleichzeitig für den in Bayern mit Null-G zugänglichen Einzelhandel nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs betont, „die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz“, ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die unsere bayerischen Museen als Kultur- und Bildungsorte auch in der Pandemie mit viel Engagement für uns am Leben halten. Wo kulturelle Infrastruktur und Vielfalt in Bayern erst zerstört sind, wird ein Wiederaufbau Unsummen verschlingen.

Es gibt keinen Grund, die Kultur anders zu behandeln als die sonstigen Lebensbereiche, die Gefahr also beispielsweise im Museumscafé, im Museumsshop und in der Ausstellung selbst unterschiedlich zu bewerten. Bayern sollte daher seine noch verbliebene Reputation als Kulturstaat ernst nehmen und, wie im einstimmig mit Zustimmung Bayerns beschlossenen Dreistufenplan der Kulturministerinnen bzw. Kulturminister der Länder im Februar 2020 gefordert, Kultur mit anderen Lebensbereichen gleichstellen. Mit den Museen als Bildungsorten zu beginnen, sollte ein Leichtes sein.

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Pressemitteilung: Museen und Bibliotheken in der Pandemie mit dem Handel gleichstellen

Landtags-Grüne fordern Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit Einzelhandel

Die gestern vom Kabinett beschlossenen Öffnungen zeigen erneut die Schieflage in der Bewertung der Wichtigkeit von Bildung und Kultur durch die CSU-FW-Staatsregierung. Während bayernweit im Einzelhandel Null-G gilt und sogar die Kapazitätsgrenze komplett fällt, bleiben Museen und Bibliotheken weiter eingeschränkt.

Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrums München sagt hierzu:

„Coronaleugner auf dem Königsplatz, aber keine Schulklassen am Max-Mannheimerplatz? Die Pandemie trifft viele Menschen hart, aber Vergleiche mit den Verfolgten des NS-Regimes sind falsch und gefährlich – darüber braucht es jetzt Aufklärung auch durch Bildungsorte wie das NS-Dokuzentrum. Dass der Handel hier in Bayern für alle zugänglich ist, Museen aber nicht, ist für uns ein großes Problem.“

Dr. Mirjam Zadoff, Direktorin NS-Dokumentationszentrum München

Etliche bayerische Museen hatten sich Total- Schließung verordnet. Weiterhin gelten im Museums-Shop laxere Regeln als in der Ausstellung. Insbesondere mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter fordert die Grüne Landtagsfraktion daher eine Gleichstellung von Museen und Bibliotheken mit dem Einzelhandel bei den Corona-Maßnahmen.

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen:

„Es ist unerträglich zu sehen, wie Markus Söder Bildung und Kultur nicht im Blick hat. Museen sind Orte, die gerade jetztdringend gebraucht werden. Mit Blick auf die aktuellen Kabinettsbeschlüsse frage ich mich, wie erkläre ich meinen Kindern, dass sie mit der ungeimpften Mama der Freundin am Wochenende zwar zum Shoppen gehen dürfen, ins Deutsche Museum aber nicht? Für Museen und Bibliotheken als Kultur- und Bildungsorte ist das eine unhaltbare Situation.“

Sanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin Grüne Bayern Landtag

Die Anträge werden am 16.02. im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten.

Abstimmungsergebnisse:

Bibliotheken mit Buchhandel gleichstellen
Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
Ablehnung CSU, FW

Museen mit Handel gleichstellen
Zustimmung GRÜ, SPD, FDP, AfD
Ablehnung CSU, FW

Grüne Bayern Landtag Dringlichkeitsantrag Missbrauchsgutachten katholische Kirche

Grüner Dringlichkeitsantrag zum Missbrauchsgutachten

Selbst erfahrene Sachverständige bezeichnen das Münchner Missbrauchsgutachten als „Bilanz des Schreckens“. Die Strukturen der katholischen Kirche haben nicht nur versagt, sondern Vertuschung und Machtmissbrauch gefördert. Jetzt muss endlich unabhängig aufgeklärt werden. Wenn über viele Jahrzehnte hinweg fast 500 Kinder und Jugendliche in Bayern seelische, körperliche und sexualisierte Gewalt und Missbrauch erlebt haben, dann muss das nun endlich Konsequenzen haben. Wir Grüne haben dazu einen Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag gestellt.

In unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir Landtags-Grüne, dass sowohl der Bayerische Landtag als auch die Staatsregierung ihre eigene Verantwortung annehmen, sich ihr bewusst werden und konsequent sowie an mehreren Stellen tätig werden. Es ist für die Bewertung egal, ob Taten vor zehn, zwanzig oder vierzig Jahren passiert sind. Opfer leiden ihr Leben lang.

Konkret fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag:

  • eine unabhängige Kommission, die neben der Aufklärung der Missbrauchsfälle auch die Versäumnisse aller Verantwortlichen aufarbeitet, insbesondere auch die staatlicher Stellen wie Behörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Dabei sollen auch Opfervertreter*innen mit einbezogen werden.
  • Außerdem fordern wir die Staatsregierung auf,
    • im Rahmen von Strafverfolgung jegliche Schonbehandlung von möglichen Tätern aus dem Kreis der katholischen Kirche zu beenden.
    • dem Landtag soll Bericht über die genaue Zahl von eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie über die Gründe für fehlende Konsequenz bei Verdachtsfällen innerhalb der Kirche erstattet werden.
  • Last not least soll eine unabhängige Stelle mit kostenlosen Beratungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige eingerichtet werden.

Der Bericht zeigt, dass die Verantwortlichen in der katholische Kirche immer wieder mit Samthandschuhen angefasst wurden. Aber die Zeiten von Wegschauen und Vertuschen sind vorbei.

Zeit des Wegschauens und Vertuschens vorbei

Für mich als Mitglied des Rundfunkrats, des Kontrollgremiums des Bayerischen Rundfunks, ist insbesondere die Rolle von Dr. Lorenz Wolf bedeutsam. Er war rund 30 Jahre lang Offizial, also oberster Kirchenrichter, sein Name taucht im Missbrauchsgutachten mehr als 600 Mal auf. Das Missbrauchsgutachten ist mit seinen rund 1900 Seiten sehr sorgfältig gemacht. Zunächst wurden Akten gesichtet und Zeitzeugen befragt. Daraus ergab sich für jede der genannten Leitfiguren ein (Anfangs-)Verdacht, den die Gutachterinnen und Gutachter darlegen. Das Gutachten betont: Hierbei handelt es sich nur um einen (Anfangs-)Verdacht.

Alle im Gutachten genannten Führungspersönlichkeiten wurden hernach von den Gutachterinnen und Gutachtern mit den Erkenntnissen konfrontiert. Sie hatten in den zwei Jahren der Erstellung des Gutachtens ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme, zum Teil über Monate hinweg. Auch die Stellungnahme und die abschließende Bewertung auf Basis von Stellungnahme und (Anfangs) Verdacht bekommen im Gutachten ausreichend Raum. Alle im Gutachten genannten kirchlichen Verantwortlichen äußerten sich zur Sache. Bis auf Dr. Lorenz Wolf. Der Mann ist Jurist: Er schickte, so das Gutachten, keinerlei inhaltliche Stellungnahme, sondern eine Unterlassungserklärung, unterstützt von Rechtsbeistand Gauweiler, der am Tag der Veröffentlichung des Gutachtens erst mal seinen „Freund, den Papa emeritus Benedikt im Münchner Dom besucht und als Zeichen der Solidarität ein paar Blumen“[1] mitbringt. Um was?! Um seine Solidarität mit – den Tätern! – zu bekräftigen?

Opfer müssen Gehör finden – unabhängig von der Institution der Täter

Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft, als Landtag und, ja, auch als Kirche viel mehr Opfer unterstützen, Gehör zu finden! Dabei müssen auch die Strukturen, die Missbrauch jahrzehntelang ermöglichten, benannt werden. Dass die Identität eines Opfers vom obersten Kirchenrichter recherchiert wird, um dieses Opfer dann wegen Erpressung anzuzeigen, dass daraufhin die Wohnung des Opfers durchsucht wird, während bei den Verantwortlichen der Kirche bis zum heutigen Tag um Herausgabe der Akten „gebeten“ wird, macht mich nicht nur fassungslos, nein, es wirft auch Fragen zur Arbeit staatlicher Ermittlungsbehörden auf. Hier dranzubleiben ist unsere Aufgabe als Landtag.

Prälat Wolf als Rundfunkrats-Vorsitzender nicht tragbar – wir fordern Rücktritt

Meiner Meinung nach kann Dr. Lorenz Wolf, ein Mann, der Unterlagen umdatiert hat, der stets in dubio pro clerico entschied, der laut Opferaussagen derart agierte, dass Opfer re-traumatisiert wurden, nicht Vorsitzender des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks bleiben. Dr. Lorenz Wolf, der sein Amt „ruhen“ lässt, aber Stand heute nicht zurücktreten will, hat nicht die Integrität, Vorsitzender eines so wichtigen Gremiums zu sein. Darum habe ich mit meinem Rundfunkrats-Kollegen Dr. Martin Runge Prälat Wolf in einem Brief zum Rücktritt aufgefordert.

Presseberichte zum Missbrauchsgutachten, findet Ihr auf meiner Presse-Seite. Unten ein Zusammenschnitt der Rede meines Kollegen Toni Schuberl, Sprecher für Rechtspolitik, zu unserem Dringlichkeitsantrag.


1 Quelle: Selbstauskunft von Peter Gauweiler auf Facebook

Sturm zieht auf

Jetzt handeln!

Als es vergangenen Mittwoch mit 2G+ für Kulturinstitutionen losging, war mir klar, dass wieder ein harter, langer Winter mit salamitaktik-artigen Einschnitten folgen würde. Zäh wie Kaugummi. Wenig Einfluss auf die Infektionszahlen. So wie 2020, als die Shopping Malls die Weihnachts-Wühltische weiter vollklatschen durften – Kultur aber komplett dichtgemacht wurde. Das Museum zu, der Museumsshop auf. So sollte es nicht wieder kommen. Darum bin ich erleichtert, dass wir am Mittwoch, 1. Dezember, mit einem Dringlichkeitsantrag Einschnitte für alle fordern. Denn nur durch eine gemeinsame Anstrengung aller kommen wir raus aus der vierten Welle und – viel wichtiger: raus aus dem ewigen Auf und Ab von Öffnung und Dichtmachen. Ein Plädoyer zum Handeln.

Ja, ich glaube, wenn alle, die können, geimpft wären, dann wären wir heute nicht in der Lage, in der wir in Bayern sind. Ja, ich glaube an der frischen Luft ist es sicherer, und ja, natürlich sind Hygienekonzepte sinnvoll. Es sind aber leider 11 Millionen ungeimpft in unserem Land, wir haben leider Winter, alle sind drinnen, und es ist leider so, dass die Lage trotz aller Maßnahmen total dramatisch ist.

Ich habe die komplette letzte Woche gegen Shopping ohne irgendwelche G-Kontrollen gekämpft, habe versucht zu erklären, warum 2G+, bei überfüllten Testzentren und teuren Selbsttests sowie bei laut Drosten geringerer Aussagekraft bei Geimpften ohne Symptome, keine gute Lösung ist. Vor allem ein 2G+, wo ich hinterher im 3G-ÖPNV stehe mit Leuten, die vom Null-G-Shopping kommen!

Kinder in Dauer-Quarantäne, Kliniken weit überm Limit

Derweil ich telefonierte, rang und kämpfte, stiegen die Zahlen weiter. Und weiter. Und weiter. Meine Jüngste war seit dem 1. Oktober genau vier Tage in der Kita. Heute war der 5. Tag. 5 Tage in 6 Wochen! Weil wegen positiver Tests permanent die gesamte Gruppe in Quarantäne war. Ich bin also ein wandelndes Superspreader-Sprungbrett. Und werde es bleiben, denn sie ist zu jung für den Kinder-Impfstoff.

Berichte von Erblindenden, deren OP verschoben wird, Männern mit Lungenentzündung, die in eine Geburtsklinik müssen, weil keine andere mehr Betten frei hat, oder vom künstlichen Darmausgang, der nicht zurückverlegt wird, weil keine OPs möglich sind gerade, erreichen mich in Nachrichten, persönlichen Gesprächen und Mails. Ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll: diese Schicksale? Oder Headlines wie „Sachsen bereitet Triage vor“ und Bilder von Bundeswehr-Fliegern, die am Münchner Flughafen Kranke ausfliegen, die vielleicht nie mehr zurückkommen werden?

Es war das Gespräch mit einer Kulturfrau am Freitag, das mir deutlich machte, wir müssen handeln. Ich war besorgt und wütend, fragte, ob die Hilfen reichen und wie wir wegen der 2G+ und der 25% Auslastung weitermachen könnten. „Eigentlich müsste man viel mehr machen. Eigentlich müsste alles kurz mal stoppen,“ sagte sie sehr ruhig. Wissend, wie schlimm es für sie eh gerade schon ist.

Eigentlich müsste man viel mehr machen. Eigentlich müsste alles kurz mal stoppen.

Diese Klarheit hat mich sehr beeindruckt. Gibt es einen anderen Weg? Wäre es gute drei Wochen vor Weihnachten in einer so dramatischen Lage, wie wir sie nie gesehen haben in unserem Land, nicht gut, überall drastische Einschnitte zu verlangen? Die wehtun werden, ja. Sehr weh. Nach fast zwei Jahren Pandemie fehlt die Kraft, fehlen die Ressourcen.

Aber was ist die Alternative? Müssen wir nicht Pause machen und die Zeit nutzen? Jeder Person in diesem Land einen Impftermin und einen Booster-Termin schicken? Schulferien verlängern und in der gewonnenen Zeit Kinder-Impfungen im Schwerpunkt anbieten? Dafür sorgen, dass es keine 5. Welle gibt? Zeigen, dass wir etwas gelernt haben, nämlich dass längeres Warten eben längeres Schließen zur Folge hat? Endlich von allen Einschnitte fordern – und auch z.B. den Handel für Ungeimpfte schließen?

Bei uns ist alles sicher

Die politische Debatte ist geprägt von Menschen wie mir, die für „ihren“ Bereich laut rufen „alles sicher“, „wir sind es nicht“. Und ich weiß, im Kulturbereich können wir diese Behauptungen sehr, sehr, sehr gut mit Studien untermauern. Dafür habe ich gekämpft. Dafür stehe ich. Ich glaube aber, wir müssen alle in unserem Bereich zurückfahren – weil es gerade so krass brennt.

Wir waren zu spät. Darum ist die Lage so eskaliert. Ich sage „wir“, nicht „die Söder Regierung war zu spät“ – weil ich zwar Einschnitte in allen Lebensbereichen gefordert habe, Gastro mit 2G, Shopping mit Null-G für hochfahrlässig hielt. Aber ich hätte auch sagen können „lasst uns alle“ statt „Was ist mit denen da drüben?! Warum nicht die?!“.

Nicht einfach nur zumachen und einschneiden

Was mir wichtig ist: nicht einfach nur zumachen und einschneiden. Neben finanziellem Überleben muss vor allem eins kommen: Es muss – es muss – beim Impfen vorangehen. Eltern, die ihre Kinder impfen lassen wollen, will ich diese Chance geben. Jugendlichen, die sich impfen lassen wollen, will ich das möglich machen. Jede ungeimpfte Person bedeutet mehr Lebensraum für ein Virus, das es in gut einem Jahr auf 15 „Variants of Concern“ gebracht hat. Jeden Monat mehr als eine. So viele, dass 9 Varianten weiter die griechischen Buchstaben ausgehen werden. Ich will nicht jeden Winter wieder eine Welle und wieder eine Welle erleben. Mit Virusmutationen, die in Ungeimpften ihren Lebensraum finden. Um dann jeden Winter zurückzukommen und alles das platt zu machen, was ich liebe und woran ich glaube.

Wir haben letzten Winter viel über Religionsfreiheit und Kunstfreiheit gesprochen. Für meine Seele tun Bilder, Licht, Musik, Lyrik das, was für andere ein gute Predigt tut. Ich will dieses dichte, pulsierende Leben zurückhaben – ohne weitere Wellen. Darum unterstütze ich alles, was Mutationen verhindert und das Impfen voranbringt. Wenn schnelle statt zögerliche Kontaktbeschränkungen helfen, die dramatische Lage rasch zu verbessern, munter mutierende Viren zu bremsen und aus Impfmuffel-Bayern Impf-Fan-Portugal zu machen, dann finde ich, sollten wir das unterstützen. – Pause machen im „wir sind es nicht“ und uns auf ein „lasst uns alle“ konzentrieren.

Zu unserem Dringlichkeitsantrag:

  • Es war mir wichtig, dass nicht Kulturinstitutionen betroffen sind, sondern Kulturveranstaltungen mit Publikum. Denn dieses Publikum geht dann ja meist auch noch in die Gastro, ist im ÖPNV oder mit Bekannten gemeinsam unterwegs. Ja, man kann zuhause mit der Partnerin nicht tanzen. Und ja, das ist Mist! Totaler Mist. Theater, Kino, Konzert: Nichts ersetzt das direkte Erlebnis mit körperlicher Interaktion im Saal. Es ist aber verlogen zu glauben, mit 25% könnte man Kultur mit Publikum betreiben. Darum haben wir Grüne auch immer für die Sitzordnung im Schachbrettmuster gekämpft. Es ist ehrlicher zu sagen, es geht gerade nicht. Dass es auch Kulturveranstaltungen mit einer Person als „dem Publikum“ gibt, ist mir klar.
  • Einführung von 2G im Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung und 2G+ in der Gastronomie halte ich für mehr als überfällig. Schließen geht übrigens nicht, wegen der aktuellen Gesetzgebung. Das hatte ich mich nämlich auch gefragt: Wäre es nicht schlau, einfach alles zu schließen. Geht nicht. Neues Gesetz, gilt ab 15. Dezember. Aber Museum zu, Museumsshop auf – das will ich hier nie wieder haben. Darum Museum auf, Museumsshop zu für Ungemipfte!
  • Kontaktbeschränkungen: Wir wissen seit März 2020, dass das hilft. Freiwilligkeit?! Ganz ehrlich, wer verhält sich freiwillig immer vorbildlich? In Köln konnte man zum Karnevalsauftakt gut das Musical „Selbstverantwortung“ sehen. Da braucht es mehr, und gesetzlich geht auch mehr.
  • Kinder: endlich Lolli-PCR-Pooltests in Kitas, Faschingsferien nachholen und eine Woche früher Weihnachtsferien machen, dabei Notbetreuung sicherstellen. Ja! Fakt ist, dass ohnehin etliches zu ist, was auf sein sollte – wegen Quarantäne. Diese Endlos-Dauerschleife will ich brechen helfen.
  • Impfen: Das wird uns für die 4. Welle nichts bringen. Aber nur 11,6% geboostert und nur 68,5% komplett geimpft (Quelle RKI, Stand 30.11.) – das ist zu wenig, um eine 5., 6. oder 7. Welle zu verhindern. Gilt übrigens nicht nur für die BRD. Wir müssen weltweit ran.

Ich bin für mich zu der Erkenntnis gelangt, dass uns diese Pandemie noch umso länger beschäftigen wird, je mehr Lebensraum wir dem Virus bieten. Sars-CoV-2 wird nie wieder verschwinden. Das Virus wird unter Menschen zirkulieren und immer wieder Ausbrüche und Krankheiten verursachen. Eine sehr hohe Impfrate hilft, dass wir dem Virus wenig Chance zur Mutation geben und dass wir deutlich weniger schwere Verläufe haben. Ich persönlich glaube, es wird eine Impfpflicht brauchen, um zu ausreichenden Impfraten zu kommen. Jetzt wäre erst mal wichtig, allen Menschen in diesem Land einen Brief mit Booster-Termin oder Impf-Termin zu schicken, so kamen andere Länder zu ihren exzellenten Impfraten.

Oh, und wer vergessen hat, wie gut man Infektionskrankheiten zurückdrängen kann, wenn man nur will, möge hier bei UNICEF vorbeischauen und sich ein Update über Polio, Diphterie, Masern, Tetanus & Co holen. Alles nicht weg – aber dank Impfungen im Griff.

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Antrag: Weihnachtsmarkt- Absagen abfedern II – fiktiven Unternehmerlohn für die Familienbetriebe

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, als Kompensation für die Absagen der bayerischen Weihnachtsmärkte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums bei den Hilfen für Schaustellerinnen, Schausteller und Marktkaufleute zu ermöglichen.

Begründung:

Am 19.11. kündigte Markus Söder ein Überbrückungsgeld für Schausteller, Schaustellerinnen und Marktkaufleute an. Bayern hat bisher anders als andere Länder keine speziell auf die Bedarfe dieser Personengruppe zugeschnittenes Hilfsangebot auf den Weg gebracht. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind ein wichtiges Kulturgut in unseren bayerischen Dörfern und Städten und werden von einer kleinteiligen Struktur an Familienbetrieben am Leben gehalten, Dort, wo Einzelpersonen oder eine Familie allein arbeiten, fehlt es genau wie im Kulturbereich an passgenauen Hilfen um den Lebensunterhalt der von pandemiebedingten Absagen Betroffenen zu bestreiten. Eine reine Erstattung von Betriebskosten erreicht die Betroffenen nicht. Kurzarbeitergeld erreicht Saisonkräfte und Menschen im Minijob ebenso wenig wie Soloselbstständige. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums schließt diese Lücke. Kompensation wurde notwendig, da Weihnachtsmärkte zwar an der frischen Luft stattfinden, aber anders als Glühweinstände außerhalb von Weihnachtsmärkten und Weihnachtsmarkt-Angeboten auf Indoor-Verkaufsflächen abgesagt wurden und auch mit 2G-Regelungen für Gäste kein Betrieb mehr möglich ist, bzw. geimpfte Betreiberfamilien all ihre Stände wieder abbauen mussten.  


    



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Dringlichkeitsantrag: Planungssicherheit herstellen, Impfungen vor dem Winter unterstützen: 2G-Öffnung für die Kultur-Festival-Sommersaison 2022 jetzt auf den Weg bringen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, geimpften und genesenen Personen mittels 2G-Regel zu garantieren, im Sommer 2022 Open-Air-Kulturfestivals besuchen zu können. Diese Regelung wird außerhalb des vierwöchigen Verordnungsturnus bis Ende November 2021 auf den Weg gebracht.

Begründung:

Diese Minimalgarantie soll Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit geben, Veranstaltungen zumindest mit 2G durchführen zu dürfen. Eventuelle Lockerungen der Zugangsbeschränkungen sind hiervon unbenommen. Kultur braucht Vorlauf und Planung. Personalakquise, Booking internationaler Stars, Verwaltung, Vorverkauf – je größer und wichtiger ein Event, desto wichtiger ist ein langer Vorlauf. Millionen Menschen in Bayern lieben „ihre“ großen Sommer-Festivals. Das Publikum großer Kulturveranstaltungen ist nach zwei Jahren Veranstaltungsausfall tief verunsichert. Das für die Kulturbranche so wichtige Vorverkaufsgeschäft zu Weihnachten droht trotz der dank des Impffortschritts sehr guten Perspektive für die Freiluftsaison 2022 auch heuer aus- zufallen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter brauchen daher jetzt verbindliche Regelungen für eine Öffnung nach 2G-Regel im Sommer 2022. Diese Regelung bereits jetzt im Herbst 2021 langfristig zu veranlassen, ermöglicht auch einen gezielten Boost beim erlahmenden Impffortschritt: Nach Auskunft des Robert Koch-Instituts vom 15.10.2021 sind in Bayern nur 34,7 Prozent der bis 18-Jährigen vollständig geimpft.1 Gerade die jüngere Zielgruppe liebt „ihre“ Musikfestivals. Jede vor dem Winter geimpfte Person hilft, die Pandemie im Winter in Schach zu halten. Die Aussicht, mit 2G-Regelung als geimpfte Person – sicher – auf ein Kulturfestival gehen zu dürfen, motiviert junge Menschen seit Langem. So schreiben beispielsweise die Veranstalter des „Summer Breeze“ im fränkischen Dinkelsbühl bereits im Frühjahr 2021 in ihrem 64-seitigen Infektionsschutzkonzept, man habe in einer „Umfrage die Impfbereitschaft unseres Publikums in Verbindung mit dem Festivalbesuch ebenfalls abgefragt“, 72 Prozent der insgesamt Befragten geimpften, ungeimpften und genesenen Fans würden sich für das Festival speziell impfen lassen – das zeigt die hohe Motivation der Zielgruppe, die wir für Bayern noch vor dem Winter nutzen sollten.

1 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html

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Antrag: Zugang zu Kultur nicht vom Einkommen abhängig machen: Öffentliche Bibliotheken nicht schlechter stellen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, öffentliche Bibliotheken bei jeglichen Coronamaßnahmen und pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen gegenüber den Buchhandlungen des Einzelhandels gleichzustellen.

Begründung:

Auch Menschen mit geringerem Einkommen ist dauerhaft der Zugang zu Literatur zu ermöglichen, Bibliotheken dürfen daher nicht schlechter gestellt sein als Buchhandlungen.

Öffentliche Bibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag beim Zugang zu Literatur. Von Lyrik über Jugend- und Kinderromanen bis hin zu Monatsschriften ermöglichen sie einer breiten Bevölkerungsschicht diesen Zugang – unabhängig vom Einkommen.

Im Januar 2021 durften öffentliche Bibliotheken kein „Click&Collect“ anbieten, obwohl dies dem Buchhandel erlaubt war. Zugang zu Kultur wurde so flächendeckend in ganz Bayern über Nacht eine Frage des Geldbeutels, der Betrieb öffentlicher Bibliotheken wurde massiv eingeschränkt. Es gibt keinen Grund, Bibliotheken anders zu behandeln als den Einzelhandel. Die Bibliotheken haben sämtliche Hygienevorschriften strikt eingehalten. Klagen über Zuwiderhandlungen sind nicht bekannt geworden.

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Antrag: Dritten bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht jetzt beauftragen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den dritten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht zeitnah in Auftrag zu geben, sodass eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2022 gewährleistet ist.

Begründung:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien legte das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes am 19.02.2021 eine „Betroffenheitsanalyse der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Coronapandemie“ vor. Die Umsatzverluste in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2020 waren erheblich. Insgesamt verzeichnete der Sektor deutschlandweit einen Umsatzverlust von 13 Prozent. Das ist der größte Verlust seit 2009. In einigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft sinkt das Umsatzniveau unter das des Jahres 2003. Auch für Bayern sind die Zahlen desolat. Eine Analyse der wirtschaftlichen Schäden im Auftrag des staatseigenen Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft / der Bayern Innovativ GmbH schätzt die Verluste in Bayern alleine für das Jahr 2020 auf 5,7 Mrd. Euro.1 Etliche Fachkräfte sind ob des massiven Einbruchs abgewandert, mangelnde Planungssicherheit und Personalmangel machen so einen Restart vielerorts schwer bis unmöglich.

Corona hat die Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft jedoch unterschiedlich hart getroffen. Ein detailliertes Bild zur aktuellen Situation der Lage der Bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft ist daher unbedingt geboten, um Maßnahmen zum Wiederaufbau gezielt und sinnhaft einleiten zu können. Zwischen dem ersten und zweiten bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht lagen acht Jahre. Die Pandemie und die besondere Schwere der Betroffenheit der Branche, ebenso wie die starke Unterschiedlichkeit der Schadenshöhen, gebieten, nicht erneut acht Jahre verstreichen zu lassen, sondern den dritten Bericht zeitnah zu beauftragen.

1 https://bayern-kreativ.de/aktuelles/corona-betroffenheitsanalyse-bay-kuk-2021/