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Schriftliche Anfrage „LSBTIQ*-Vertretung in Rundfunkrat und Medienrat“ – die Antwort des Staatsministeriums der Staatskanzlei

1. a) Auf welchen Anteil an der Bevölkerung in Bayern schätzt die Staatsregierung LSBTIQ*-Personen?

Die Staatsregierung erhebt keine Daten über die sexuelle Orientierung und die geschlecht- liche Vielfalt der in Bayern lebenden Personen. Einer Datenerhebung stehen Persön- lichkeits- und Datenschutzrechte entgegen.

b) Durch wen sieht die Staatsregierung in der aktuellen Besetzung von RR und MR die Interessen dieser Gruppe angemessen vertreten?

Siehe Antwort zu Frage 1a.

c) Findet die Staatsregierung LSBTIQ*-Personen mit Bezug auf die Antwort auf die Frage 1a auch ohne eigene Vertretung angemessen unter den je 50 Mitgliedern in RR und MR vertreten (bitte Antwort begründen)?

Siehe Antwort zu Frage 1a.

2. Wie bewertet die Staatsregierung die letzten Diversitätsberichte des BR hinsichtlich LSBTIQ*-Themen, LSTBIQ*-Medienschaffenden, LSTBIQ*-Pro- tagonist*innen und LSBTIQ*-Darstellung im Programm?

Die Diversitätsberichte des Bayerischen Rundfunks sind keine öffentlichen Dokumente und daher auch nicht öffentlich zu bewerten.

3. a) Plant die Staatsregierung in einer Novellierung des Bayerischen Rundfunk- gesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes die Neubewertung und damit eine Neuverteilung der Sitze in RR und MR?

Eine Neubewertung und eine Neuverteilung der Sitze sind derzeit nicht vorgesehen.

b) Ist für die Staatsregierung eine Erweiterung der Gesamtzahl der Sitze einer Neuverteilung der bestehenden Sitze vorzuziehen?

Siehe Antwort zu Frage 3a.

c) Plant die Staatsregierung eine unterschiedliche Bewertung von Rundfunk- rat und Medienrat hinsichtlich der unterschiedlichen Aufgaben und Ziel- gruppen?

Siehe Antwort zu Frage 3a.

4. a) Welche Interessengruppen sind nach Einschätzung der Staatsregierung bei einer Neubewertung der Sitzverteilung und gleichbleibender Sitzanzahl zu vernachlässigen bzw. die Sitze welcher Gruppen, die mehrere Personen entsenden, zu reduzieren?

Siehe Antwort zu Frage 3a.

b) Welche Interessengruppen sind nach Einschätzung der Staatsregierung bei einer Neubewertung der Sitzverteilung und steigender Sitzanzahl dringend zu berücksichtigen oder auf mehr Sitze als bisher auszuweiten?

Siehe Antwort zu Frage 3a.

5. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Besetzung der Plätze in Rund- funkrat und Medienrat in nicht gespiegelter Form für die Staatsregierung denkbar?

Siehe Antwort zu Frage 3a.