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Schriftliche Anfrage „LSBTIQ*-Vertretung in Rundfunkrat und Medienrat“ – meine Fragen

Rundfunk-, Hörfunk- und Medienrät*innen deutscher öffentlich-rechtlicher Sender und Landesmedienanstalten sollen in ihrer Zusammensetzung einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. So finden sich unter ihnen Vertreter*innen zum Beispiel aus den Bereichen Tourismus, Journalismus, aus Kirchen, Handwerk und Handel, aus den Bereichen Migration und aus Behindertenverbänden. Um dem gesetzlichen Anspruch der gesellschaftlichen Bandbreite gerecht zu werden, wird die Zusammensetzung der Räte regelmäßig evaluiert. In Bayern betrifft das auf Basis des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes sowohl den Rundfunkrat (RR) des Bayerischen Rundfunks (BR) als auch den Medienrat (MR) der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM).

Die gesellschaftliche Bandbreite ist allerdings weitaus vielfältiger als die Berufsgruppen und Glaubensrichtungen, die bisher in Rundfunk- und Medienrat vertreten sind. Andere Sender haben hier eine weitaus modernere Zusammensetzung der Gremien. So ist seit 2014 im ZDF und später auch beim WDR, RB, SR und beim Deutschlandradio eine Vertretung von LSBTIQ*-Personen im entsprechenden Kontrollgremium vertreten.

Medienberichten nach werden MDR und RBB nach der nächsten Novellierung der entsprechenden Gesetze auf Landesebene ebenfalls einen Sitz für LSBTIQ*-Menschen erhalten. Auch in Bayern wäre eine Novellierung des maßgeblichen Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes die Basis für eine Neubesetzung von RR und MR.

Vor dem Hintergrund, dass mit MDR und RBB dann fünf von neun Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF und das Deutschlandradio LSBTIQ*-Personen durch
eine Queer-Vertretung berücksichtigen, fragen wir die Staatsregierung:

  • 1. a) Auf welchen Anteil an der Bevölkerung in Bayern schätzt die Staatsregierung LSBTIQ*Personen?
  • 1. b) Durch wen sieht die Staatsregierung in der aktuellen Besetzung von RR und MR die Interessen dieser Gruppe angemessen vertreten?
  • 1. c) Findet die Staatsregierung LSBTIQ*-Personen mit Bezug auf die Antwort auf die Frage 1a auch ohne eigene Vertretung angemessen unter den je 50 Mitgliedern in RR und MR vertreten (bitte Antwort begründen)?
  • 2.Wie bewertet die Staatsregierung die letzten Diversitätsberichte des BR hinsichtlich LSBTIQ*-Themen, LSTBIQ*-Medienschaffenden, LSTBIQ*- Protagonist*innen und LSBTIQ*-Darstellung im Programm?
  • 3. a) Plant die Staatsregierung in einer Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes die Neubewertung und damit eine Neuverteilung der Sitze in RR und MR?
  • 3. b) Ist für die Staatsregierung eine Erweiterung der Gesamtzahl der Sitze einer Neuverteilung der bestehenden Sitze vorzuziehen?
  • 3. c) Plant die Staatsregierung eine unterschiedliche Bewertung von Rundfunkrat und Medienrat hinsichtlich der unterschiedlichen Aufgaben und Zielgruppen?
  • 4. a) Welche Interessengruppen sind nach Einschätzung der Staatsregierung bei einer Neubewertung der Sitzverteilung und gleichbleibender Sitzanzahl zu vernachlässigen bzw. die Sitze welcher Gruppen, die mehrere Personen entsenden, zu reduzieren?
  • 4. b) Welche Interessengruppen sind nach Einschätzung der Staatsregierung bei einer Neubewertung der Sitzverteilung und steigender Sitzanzahl dringend zu berücksichtigen oder auf mehr Sitze als bisher auszuweiten?
  • 5. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Besetzung der Plätze in Rundfunkrat und Medienrat in nicht gespiegelter Form für die Staatsregierung denkbar?

Zur Antwort geht’s hier: