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Rede zur Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Sehr geehrtes Präsidium, Frau Präsidentin, verehrtes Kollegium,

wir wollen hier heute über eine Neuregelung für die neun stillen Tage in Bayern sprechen, über die von uns vorgeschlagene Novelle des bayerischen Feiertagsgesetzes. Es ist nicht die erste Veränderung an diesem Gesetz. Darum will ich präzisieren, worum es uns hier geht: Es geht uns keineswegs um die Abschaffung der stillen Tage. Es geht uns um eine Gleichstellung von Kultur und Sport, die des Kulturstaats Bayern würdig ist.

Es ist gute Tradition, dass man die Regeln, nach denen wir in unserer Gemeinschaft zusammenleben wollen, von Zeit zu Zeit überprüft. Zuletzt geschah dies beim Bayerischen Feiertagsgesetz im Jahr 2013. Eine breite, parlamentarische Debatte über alle Parteigrenzen hinweg und eine Sachverständigenanhörung begleiteten die Reform.

Weg von überkommener Polemik, hin zu einer Gleichstellung der Kultur

Wer sich die Mühe macht, das Protokoll der Sachverständigenanhörung vom 15. Mai 2013 zu lesen, erkennt tiefe Gräben. „Einschränkung,Bevormundung“ rufen die einen – „christliche Werte, Kraft schöpfen, Regeneration“ die anderen. – Es ist kaum zu glauben, dass um die zwei nächtlichen Stündchen Neuregelung damals so ein Wind gemacht wurde. Dabei sehen wir christliche Werte nicht in Gefahr, Besinnung ist unsebenso wichtig. Es geht uns eben nicht um ein salamitaktik-artiges Abknapsen, um ein Zurückschneiden und Zurechtstutzen der stillen Tage, um Exzess bis zum Umfallen. Es geht uns um die Bedeutung von Kultur – und um das Tanzverbot.

“Ubi est saltatio, ibi est diabolus” – Wo der Tanz ist, ist der Teufel. Zum Tanzverbot führt Wikipedia neben deutsch und englisch nur noch einen niederländischen Artikel auf. Wer diesen niederländischen Wikipedia-Artikel zu Rate zieht, findet unter “Dansverbod” neben der Situation in Deutschland noch die Regelungen für den Iran und Afghanistan. Schauen wir ansonsten gerne mit kritischem Blick auf insbesondere islamisch geprägte Länder, und bekritteln, wo diese religiöse Traditionen in staatliche Regelungen überführen, machen wir uns hier in Bayern doch ein Tanzverbot zueigen.

Eklatante Schieflage bei der Definition von „still“

Aber woher kommt das überhaupt? Wo hat sie ihren Ursprung, diese Sonderbehandlung und tiefe Ablehnung des Tanzes? Und ja, es ist eine Sonderbehandlung, das Tanzverbot. Denn die stillen Tage sind ja keineswegs still – denn vieles ist erlaubt, die Pietät dabei höchst diskutabel:

So sind Sportveranstaltungen erlaubt – auch mit musikalischer Umrahmung. Ob Boxkampf, Fußball, Schützenwettbewerb oder Cheerleading und Turniertanz. – alles erlaubt! Auch Bars dürfen öffnen. Die Kollegin Guttenberger darf ich mit ihrer Aussage von 2013 zitieren: “Wir müssen uns immer vor Augen führen, dass es nur um das Tanzen geht. Ich darf jede Bar offenhalten, und ich darf jede Lounge-Musik spielen, auch das stört den ernsten Charakter nicht.” Ja, werte Frau Kollegin! Sie haben recht! Auch trinken geht: In Passau klagt man seit Jahren über das politische Besäufnis am Aschermittwoch – und sich auch außerhalb Passaus zu betrinken steht in Bayern nicht im Widerspruch zu stillen Tagen in ihrer aktuellen Gestaltung. Allein beim Heiligen Abend hat man’s gemerkt, dass das mit der Pietäts-Kombi irgendwie ungut ist – da beginnt die “Stille” erst um 14:00h, nachdem man sich zuvor noch im Endspurt-Shopping um die letzten Christbaumkerzen in der vollgestopften Einkaufsmeile geprügelt hat.

Die geschichtlichen Wurzeln des Tanzverbots

Woher kommt also dieses Tanzverbot, dass übrigens unsere alpenländischen Nachbarn in Österreich nicht kennen?Die Historikerin Dr. Valeska Koal untersucht mit “DETESTATIO CHOREAE – Abscheu vor Tänzen” -, einem Aufsatz zu einer Predigt des 14. Jahrhunderts im Kontext mittelalterlicher Tanzpolemik, die historischen Hintergründe des Tanzverbots.So interpretierten Kirchenautoritäten wie Origenes, Clemens von Alexandria, Eusebius von Caesarea, Gregor von Nazianz, Ambrosius von Mailand und Johannes Chrysostomus das Tanzen als vollkommenen Ausdruck religiöser Hingabe. Die Abgrenzung von “gutem” und “bösem” Tanz fiel dabei schon immer schwer: Konzilien und Synoden erließen dann seit dem 4./5. Jahrhundertin immer wieder Verbote gegen das Tanzen. Geheiligte Orte und Friedhöfe unterlagen dem Bann – aber auch gegen tanzenden Klerus, gemischtgeschlechtliche Reigen heidnischer Tradition oder professionelle Tänzerinnen galt es vorzugehen. Trotz dieser Tanzverbote lebte insbesondere im Katholizismus eine lange und starke Tradition sakraler Tänze auch in Tradition des Priestertanzes vor der Bundeslade fort. Dr. Valeska Koal spannt hier den Bogen der “Tanz-Freundlichkeit” von der Frühzeit des Christentums bis zum Teil weit ins 17./18. Jahrhundert hinein.

Was bringt uns Tanz? Welchen Mehrwert hat er? Der Franziskaner Astesanus de Asti erkennt Tanzen als heil- und gesundheitsfördernd an. Psalmen loben Tanz: Psalm 149 «Israel soll sich über seinen Schöpfer freuen, die Kinder Zions über ihren König jauchzen. Seinen Namen sollen sie loben beim Reigentanz, ihm spielen auf Pauken und Harfen»; Psalm 150: «Lobt ihn mit Pauken und Tanz, lobt ihn mit Flöten und Saitenspiel»; Psalm 30: «Da hast du mein Klagen in Tanzen verwandelt, hast mir das Trauergewand ausgezogen und mich mit Freude umgürtet» Ein Tanzverbot ist also mitnichten biblisch-christlicher Natur. Denn erst im späten 14. und im 15. Jahrhundert nimmt die Anti-Tanzbewegung so richtig Fahrt auf. Weltliche und geistliche Rechtsverordnungen beginnen, dem Tanz an den Kragen zu gehen. Dabei spiegelt sich das dualistische Weltbild des Mittelalters wider, das auf dem Gegensatz von Himmel und Hölle, rechts und links, Körper und Spiritualität aufbaut. Totentanz-Darstellungen beispielsweise zeigten oft eine Links-Drehung.

“Guter” Tanz versus “böser” Tanz. Leben wir das noch heute? Tanz in der Chearleader-Gruppe oder beim Turniertanz = gut. Tanz im Club = böse. Musik an der Bar beim Trinken = gut, Musik im Club = böse. – Ist das noch zeitgemäß, Kolleginnen und Kollegen?

„Seelische Erhebung“geht beim Turniertanz genauso wie im Club

Blicken wir auf die gesetzliche Grundlage der stillen Tage, müssen wir ebenfalls weit zurückschauen: Es ist die Weimarer Reichsverfassung, deren Sätze hier ins Grundgesetz übernommen wurden, wo es heißt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ “Seelische Erhebung”. Was ist das, meine Damen und Herren? Wer sind wir festzulegen, wo ein Individuum seine persönliche “seelische Erhebung” findet? Ist es im Sport? Ist es beim Fußball, Turniertanz oder beim Cheerleading? Alles an stillen Tagen erlaubt!? Oder am Tresen einer Bar mit Hintergrundmusik? Auch das ganz legal am stillen Tag möglich? Oder, liebe Kolleginnen und Kollegen, schöpfen Menschen nicht auch Kraft, finden Regeneration und “seelische Erhebung” im Tanz?

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da läuft etwas schief im Kulturstaate Bayern. Gleichberechtigung und Gleichstellung von Tanz, eine Abschaffung des Tanzverbots, daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Ich freue mich daher sehr auf die Beratung in den Ausschüssen und bin gespannt auf die jeweiligen Lösungen der unterschiedlichen hier im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen zur Novelle des Feiertagsgesetzes.

Packen wir’s an – ich freu’ mich drauf. Dankeschön.

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