NS-Raubkunst, Kulturgüter und Human Remains aus kolonialen Kontexten und Objekte mit ungeklärter Provenienz aus der DDR-Zeit Lagern in unseren Depots, sind in unseren Museen ausgestellt oder in der Hand von Stiftungen oder Privatpersonen. All diese Objekte ungeklärter Provenienz haben eins gemein: Unter Zwang, Druck und oft Gewalt wurde rechtmäßiger Besitz den Besitzenden weggenommen. Die Objekte luden sich mit dem Raub auf mit Scham, Schande und Schuld.

Geraubt, gestohlen, geplündert, weit unter Wert „abgekauft“ – oder auch schon mal Sterbenden vom Hals gerissen und aus Wohnungen geholt, die verwaist waren, weil die Familie die dort wohnte ermordet worden war. Könnten Gegenstände sprechen und würden uns ihre Geschichte beim Betrachten immer wieder ins Ohr wispern, sicherlich hätten wir sämtliche Herausforderungen im Kontext von Provenienzforschung und Restitution im Schatten der uns täglich vor Augen geführten Schrecken längst gelöst.

Sie sind aber leider sehr leise, die Objekte. Wir müssen uns anstrengen, sie zu hören. Müssen umsichtig und vorsichtig und immer wieder an sie heran treten, um zu verstehen. Weil das Zeit kostet, die wir oft nicht haben, und Ressourcen braucht, die wir oft nicht bekommen, müssen wir uns um Hilfe bemühen:

Da draußen in der Welt sind Menschen, die das Zuhören verinnerlicht haben. Menschen, die sie Sprache der Objekte verstehen wie eine Mutter ihr Kind. Menschen, die Teile der Geschichten kennen und gemeinsam mit anderen in einer vernetzten Welt helfen können, Geheimnisse zu lüften, Licht ins Dunkel ungeklärter Provenienz zu bringen und den Dialog über Restitution so anstoßen können.

Darum ist es wichtig, Objekte zu digitalisieren und öffentlich zugänglich zu machen, wo Provenienz nicht geklärt ist.

Restituierte Objekte sind übrigens nicht „weg“. Sie existieren weiter und leben neu. Lösungen können neben Rückgabe zum Beispiel Rückkauf, Dauerleihverträge oder Tausch beinhalten. Wenn Objekte weiter an ihren angestammten Plätzen, z.B. in der Ausstellungen verbleiben, sollte ein Hinweis auf die Provenienz und das Schicksal von Objekt und vormaligen Eigentümer*innen die Präsentation komplementieren.

Den Weg der NS-Raubkunst zur Restitution zeigt seit 1998 die „Washingtoner Erklärung“ (Washington Principles on Nazi-Confiscated Art, „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ bzw. „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“). In Deutschland ist wichtigster Akteur das „Deut­sche Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te“ https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Start/Index.html

Weiter gegangen wurde der Weg in Deutschland beim Thema NS-Raubkunst mit der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz“. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_12_09-Auffindung-Rueckgabe-Kulturgutes.pdf

Zuletzt 2019 wurde in der BRD dazu eine Handreichung publiziert, die „als rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung gedacht“ ist und „sich an Verantwortliche für den Umgang mit Kulturgütern in öffentlicher und privater Hand wie auch an mit der Provenienzforschung befasste Personen“ wendet. (Quelle: https://www.kulturgutverluste.de/Content/08_Downloads/DE/Grundlagen/Handreichung/Handreichung.pdf?__blob=publicationFile)

Der Name der Handreichung ist „Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, Neufassung 2019“.

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Kleine Anfrage – AzP „Haushaltsmittel im Entwurf 2026/27 für Provenienzforschung“

Ich frage die Staatsregierung:

Da das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.11.2025 eine signifikante Aufstockung der Ressourcen für Provenienzforschung ankündigte, frage ich die Staatsregierung, in welchen Haushaltstiteln des Entwurfs zum Einzelplan 15 die angekündigten Mittel (fünf neue Stellen an der „Museumsagentur“ Bayern, 1 Mio. Euro Sondermittel für die Provenienzforschung, Aussicht auf insgesamt 4 Mio. Euro für Provenienzforschung im Doppelhaushalt 2026/2027) veranschlagt sind (bitte mit Angabe der Eingruppierung der neu geschaffenen fünf Stellen sowie der betroffenen Haushaltstitel), welche langfristige Finanzierungsstrategie ist für die Provenienzforschung vonseiten der Staatsregierung nach 2027 vorgesehen, insbesondere angesichts der massiven Mittelrückgänge im Entwurf bei Kap. 15 70 (z. B. 429 73-6: -66 Prozent von 2.261,7 auf 761,7 Tsd. Euro, bitte mit Angabe der Stellen und Mittel, die ab 2027 planmäßig laut Entwurf entfallen) und welche Stellenund Sondermittel werden nach 2026 in den Haushalts-Gesetzentwurf seitens der Staatsregierung eingestellt, um die historische Verantwortung Bayerns nach Ablauf der angekündigten Maßnahmen zu gewährleisten?

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NS-Raubgut: Schiedsgericht nimmt Arbeit auf

Mich bewegt das Thema NS-Raubgut sehr. Jetzt arbeitet seit dem 1. Dezember 2025 das neue Schiedsgericht. Ich kann dazu nur sagen:

Seit dem Start war das Medienecho geprägt von der Erleichterung über mehr Verbindlichkeit und Transparenz wie auch über die erstmals klaren Standards für Restitutionsentscheidungen dank Bewertungsrahmen. Über 80 Jahre nach Kriegsende ist all dies mehr als überfällig, daher schauen auch wir Grüne gespannt, offen und positiv auf die Entwicklungen rund um das Schiedsgericht.

Klar ist aber auch: Der neue Rahmen allein löst die komplexen historischen und moralischen Fragen rund um NS-Raubgut nicht. Das Grundproblem, dass niemand, der Leib und Leben seiner Familie retten möchte, noch mal eben die Kunst im Wohnzimmer dokumentiert, wird auch durch das Schiedsgericht nicht besser. Darum muss die ethisch-moralische Dimension mit der in den Washingtoner Prinzipien geforderten Beweislastumkehr ein deutlich stärkeres Gewicht erhalten als es ein rein juristischer Bewertungsrahmen leisten kann.

Auch ob mehr als die aktuell rund 50 Kommunen ein stehendes Angebot abgeben werden, steht in den Sternen. Und wenn nicht alle Erben ermittelt werden können und anwesend sind, dann muss auch nichts zurückgegeben werden – eine teils ziemlich realitätsfremde Forderung! Dramatisch ist, dass es mit dem Schiedsgericht für einige der Hinterbliebenen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt. Wichtige Felder sind hier NS-Raubkunst aus den Kontexten Überleben auf der Flucht und im Exil sowie Verkäufe von jüdischen Kunsthändlern, die bereits in der NS-Diktatur komplett entrechteten worden waren.

Wir Grüne werden die Arbeit des neuen Schiedsgerichts konstruktiv-kritisch begleiten. Ich kann versprechen, dass das Thema Umgang mit und Rückgabe von NS-Raubgut für uns mit dem Start des Schiedsgerichts noch längst nicht abgehakt ist. – Last not least gilt mein Dank all denen, die sich hier einsetzen, insbesondere auch den vielen, vielen Menschen, die mir in den letzten Monaten ihre Hilfe angeboten und bei dem Thema unterstützt haben. – Danke!

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Kleine Anfrage – AzP “Hürden und Unterstützungsbedarfe für Hinterbliebene und Opferfamilien bei NS-Raubkunst-Verfahren“

Ich frage die Staatsregierung:

welche Kosten für die Verfahrenseröffnung vor dem neu eingerichteten Schiedsgericht werden nach Kenntnis der Staatsregierung nach aktuellem Stand aller Voraussicht nach auf Hinterbliebene und Opferfamilien sowie alle Parteien zukommen, die den Gang vor das Schiedsgericht in Erwägung ziehen, welche weiteren rechtlichen, verfahrenstechnischen und/oder administrativen Voraussetzungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung für Hinterbliebene und Opferfamilien, insbesondere im Hinblick auf Anwaltspflicht, Zugang zu rechtlicher Begleitung, Beratung und Vertretung und Nachweisführung im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst und welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Staatsregierung vor, um für Verfahren, die in Bayern verwahrte Objekte betreffen, Hinterbliebene und Opferfamilien bei der Einleitung von Verfahren über die Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst finanziell, fachlich oder organisatorisch zu entlasten und zu unterstützen?

Hier geht es zu Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Umgang mit ‚Erlösen‘ aus Verkauf von NS-Raubgut“

Ich frage die Staatsregierung:

Wohin fließen vor dem Hintergrund des nach Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts NS-Raubgut laut Art. 8 Abs. 24 Bayerisches Haushaltsgesetz
(HG 2024/2025) nun möglichen „gemeinsamen Verkauf unter Teilung des Erlöses“ die im Gesetz genannten etwaigen „Erlöse“ aus dem „Verkauf“ von NS-Raubgut, wird es eine Zweckbindung bei der Verwendung des „Erlöses“ im Sinne der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geben (wenn ja ,bitte angeben, wenn nein, bitte begründen), wer kann über diese Einnahmen, beispielsweise bei legitimierten Zugriffen auf Grundstockvermögen, wie es bisher gehandhabt wurde, oder bei Zugriff auf Haushaltsmittel, letztendlich über diese Mittel verfügen, sie also nutzen?

Hier geht’s zur Antwort:

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Kleine Anfrage – AzP „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur“

Vor dem Hintergrund der seit 02.07.2025 öffentlichen Verwaltungsvorschrift „Grundordnung für die Staatliche Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“ frage ich die Staatsregierung zu Nr. 3.2 der Vorschrift, in der mit den Unterpunkten Nr. 3.2 Buchst. a bis d sowie f zwar auf Kulturgutverluste und Provenienzen mit Bezug zu NS-Raubgut eingegangen wird, aber weder in Buchst. e (Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht), Buchst. g (Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse) sowie Buchst. h (Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen) noch an anderer Stelle der Verwaltungsvorschrift auf Kulturgutverluste in kolonialen Kontexten, mit SBZ-/DDR-Bezug oder sonstige Kulturgutverluste
und Provenienzen eingegangen wird:

Welche Stelle kümmert sich ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift um die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines Kulturgutentzugs durch die Museen und Sammlungen, die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung aller Provenienz-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, die zentrale Meldung der im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz in Bezug auf koloniale Kontexte, mit SBZ- bzw. DDR-Bezug und/oder sonstige Kontexte des illegitimen Kulturgutentzugs höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist oder bedenklich ist, da Hinweise auf einen Zusammenhang mit unrechtmäßigem oder
problematischem Entzug vorliegen, die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis der Provenienz-Erstchecks als höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet oder bedenklich eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche sowie die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren und Begleitung von Personen oder Gemeinschaften mit Restitutionsansprüchen, welche finanziellen und personellen Ressourcen werden den hier oben erfragten Stellen / der oben erfragten Stelle hierfür zur Verfügung gestellt (bitte Mittel Angaben pro Haushaltsjahr und Personal-Ressourcen in VZÄ mit Einstufung angeben) und welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die mit der Verwaltungsvorschrift beschriebene neue Verwaltungsebene („Museumsagentur“) zur Verfügung gestellt worden bzw. im Haushaltsentwurf eingestellt, damit die neue Verwaltungsebene die unter 3.2 aufgezählten Aufgaben erfüllen kann (bitte mit Angabe der Finanzmittel pro Haushaltsjahr für die neue Verwaltungsebene gesamt sowie für die mit 3.2 befasste Abteilung, bitte mit Angaben von Personal in VZÄ für die neue Verwaltungsebene gesamt und Angabe der mit 3.2 befassten Stellen)?

Hier geht’s zur Antwort:

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Pressemitteilung „Antworten auf Interpellation NS-Raubgut in Bayern bis Ende 2026 in Aussicht gestellt“

Weit über 300 Fragen sind es, die die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag vor rund einem Monat der Bayerischen Staatsregierung zum Umgang des Freistaats mit NS-Raubkunst gestellt hat. Es geht um Restitution, Gerechtigkeit und Transparenz – festgeschrieben in internationalen Vereinbarungen, zu denen auch Bayern sich bekannt hat. Nun ist eine Antwort aus dem Kunstministerium zum Zeithorizont da: Bis Ende 2026 wolle man den umfangreichen Fragenkatalog der Interpellation „Geraubt. Bewahrt. Blockiert. – NS-Raubgut in Bayern: Verantwortung übernehmen statt verschleiern!“ beantworten. 

Die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Sanne Kurz kommentiert wie folgt: „Wenn staatliche Museen nur nachgeordnete Behörden sind und am Ende der Minister allein entscheidet, was zurückgegeben wird und was nicht, sind ‘Transparenz und Tempo’ abhängig davon, ob ein einzelner Mensch sein Wort hält. Bisher sah das mau aus. Dabei wissen wir, auch wenn sich natürlich 80 Jahre nach Kriegsende nicht mehr jedes Detail klären lässt, eines ganz genau: Uns gehört das NS-Raubgut jedenfalls nicht. Wir Grüne hoffen, dass wir mit unseren Fragen das Ringen um Lösungen im Sinne der NS-Opfer und ihrer Nachfahren beschleunigen können. Denn die Zeit läuft gegen sie – und sie sind oft schon viel zu viele Jahre hingehalten worden.

Sanne Kurz verweist zur Rolle Bayerns auf die besondere historische Verantwortung der staatlichen Museen und Sammlungen des Freistaats, ihre Bestände im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 zu prüfen und Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu ermöglichen: „Immerhin gab es hier lebendigen jüdischen Kunsthandel. Auch von jüdischem Mäzenatentum profitierte Bayern vor rund 100 Jahren massiv. Mit der NS-Diktatur wurde München dann Hauptumschlagplatz für von Nazigrößen geraubte Kunst, nach dem Krieg zentraler Ort alliierter Rückgabe-Bemühungen. Es ist also auch unbedingt ein moralisches Gebot, nach 80 Jahren dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten.“

Mit unserer Interpellation fordern wir Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Hier findet sich der komplette Fragenkatalog, den wir an die Bayerische Staatsregierung geschickt haben, zum Nachlesen:

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Pressemitteilung: „Geraubt. Bewahrt. Blockiert.“ Interpellation NS-Raubgut in Bayern – Fragen, die auf Antworten warten 

Noch immer lagern in Bayerns Museen und Bibliotheken Kunstwerke und Kulturgegenstände, die unter dem NS-Regime ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern, meist jüdische Personen, geraubt wurden – doch der Freistaat handelt zu langsam:

Der Umgang der CSU-FW-Staatsregierung mit NS-Raubgut bleibt unzureichend – trotz wachsendem öffentlichen und parlamentarischen Druck und erster Maßnahmen”, konstatiert Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der bayerischen Landtags-Grünen. 

Mit ihrer umfassenden Interpellation fordert die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag jetzt Aufklärung: Welche Maßnahmen hat der Freistaat seit Inkrafttreten der Washingtoner Prinzipien ergriffen? Welche Mittel ist er bereit zur Milderung geschehenen NS-Unrechts auszugeben? Welche Mittel gibt er aus? Wie steht es um Restitution, Transparenz und Gerechtigkeit für die Familien der Beraubten?

Nach jedem Skandal in Bayern sieht man: Konkrete Konsequenzen folgen schleppend, Betroffene werden weiterhin vertröstet, moralisch-ethische Aspekte sollen mit Blick auf ein noch einzurichtendes Schiedsgericht in den Hintergrund gerückt werden. Wenn der Skandal-Nebel sich verzieht, darf man aber nicht weiter Nebelkerzen werfen!“, so Sanne Kurz

Um die Restitutionspraxis in Bayern künftig zu verbessern und nach 80 Jahren endlich dafür zu sorgen, dass Hinterbliebene und Opferfamilien endlich ihr Eigentum zurückerhalten, reicht die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag eine Interpellation an die Staatsregierung ein. 

Denn für die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Sanne Kurz muss endlich Schluss mit Verschleppen und Hinhalten sein: „Wo es in anderen Bundesländern zentrale Stellen für Provenienzforschung gibt, wird in Bayern vieles nebenamtlich oder gar ehrenamtlich „mit erledigt“. Da wundert es nicht, dass man mit Blick auf Lösungen kaum vom Fleck kommt. Mit unserer Interpellation möchten wir zum einen Kenntnis über den Stand der Dinge, insbesondere zu den Ressourcen der wichtigen Arbeit zu NS-Raubgut in Bayern, bekommen – und darüber hinaus Weichen stellen, die nicht formaljuristische, sondern auch moralisch gebotene Lösungen im Sinne der Opfer und ihrer Nachkommen ermöglichen.Schließlich wollen wir alle mit gutem Gewissen ins Museum gehen.“

In der 364 Fragen umfassenden Interpellation geht es zum einen um ganz konkrete Werke aus den Beständen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, aber auch um grundsätzliche und strukturelle Fragen zu allen Institutionen in Bayern, wie etwa zu Umsetzungen von internationalen und nationalen Vereinbarungen. Sanne Kurz erklärt: „Die Staatsregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu beziehen und zu erklären, bis wann sie in welchem Umfang auf unseren grünen Fragenkatalog antworten kann und will. Ich hoffe darauf, dass nicht zig weitere Jahre ins Land gehen und so der Vertrauensbruch gegenüber den Erbinnen und Erben der jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümer noch größer wird.



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Kleine Anfrage – AzP „Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) und seiner Vorgängerinstitutionen“

Mein Kollege Johannes Becher fragt die Staatsregierung:

In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern Beiträge zur Einrichtung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) sowie zur Einrichtung seiner Vorgängerinstitutionen bzw. deren Träger geleistet (bitte die für die Einrichtung aufgewendeten Summen mit dem jeweiligen Jahr der Zahlung tabellarisch angeben), welche jährlichen Mittel wurden bzw. werden seit der erstmaligen Zahlung bis einschließlich 2025 für den laufenden Betrieb des DZK, seiner Vorgängerorganisationen sowie der Trägerstiftung aufgewendet (bitte mit Jahreszahl und Summe angeben) und in welcher Weise begründet die Staatsregierung die jeweilige finanzielle Beteiligung?

Hier geht’s zur Antwort:

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Schriftliche Anfrage „Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz“

Mit der Einrichtung eines Schiedsgerichts im Jahr 2025 wird es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein geordnetes Verfahren mit rechtskräftigen Beschlüssen zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern geben. Doch auch in anderen Bereichen wurde von den Nazis verfolgten Personen Eigentum entzogen oder abgepresst. Die Aufarbeitung ist auch hier dringend nötig. So gibt es Hinweise darauf, dass Immobilien, die in der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden, nicht an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden sind und sich teilweise noch im Besitz des Freistaates Bayern befinden.

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, zu den Fragen 1.3 bis 2.3 in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.04.2025, auf die Anfrage von meiner Kollegin Claudia Köhler, meinem Kollegen Tim Pargent und mir


1.1 Wie viele Immobilien hat der Freistaat Bayern ab dem Jahr 1949 auf Grundlage der Kontrollratsdirektive an sich selbst statt an die früheren Eigentümer überschrieben (bitte tabellarisch auflisten)?

Es existiert keine statistische Erfassung der ab dem Jahr 1949 durchgeführten Rückerstattungsverfahren. Die entsprechenden Rückerstattungsakten befinden sich mittlerweile in den bayerischen Staatsarchiven.

1.2 Wie ist der Freistaat Bayern in dieser Zeit bis heute mit den Rückgabeersuchen der ehemaligen Eigentümer umgegangen (bitte tabellarisch pro Immobilie angeben)?

Vergleiche Antwort zu Frage 1.1.

1.3 Wie wird die Villa in der Möhlstraße 12a in München-Bogenhausen aktuell genutzt?

Aktuell befinden sich in der Immobilie sechs Mietwohnungen im Bestand der Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH (Stadibau).

2.1 Sollte die Villa zu Wohnzwecken genutzt werden, besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Freistaat und den Bewohnern und Bewohnerinnen?
2.2 Ist eine Anmietung der Wohnungen über den freien Markt möglich oder ist dies Beamtinnen und Beamten des Freistaates vorbehalten?
2.3 Wenn Frage 2.2 mit ja beantwortet wird, welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um für eine Anmietung der Räumlichkeiten zu Wohnzwecken infrage zu kommen?

Die Fragen 2.1 bis 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet.

Die Wohneinheiten wurden der Stadibau zum 1. Januar 1995 vom Freistaat Bayern im Pachtverhältnis übertragen und unterliegen dem Belegungsrecht der staatlichen Wohnungsfürsorge. Die Mieter werden durch die Wohnungsfürsorgestelle des Landesamts für Finanzen benannt, der Mietvertrag wird direkt mit der Stadibau geschlossen. Wohnungsfürsorgeberechtigt sind gemäß den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien die Beschäftigten des Freistaates Bayern, der Uniklinika und der Bayerischen Staatsforsten.

3. Welche Bemühungen unternimmt die Staatsregierung, um die eigene Rolle von Enteignungen von Verfolgten des NS-Regimes in Bezug auf Immobilien aufzuarbeiten?

Beim Umgang des Freistaates Bayern mit Grundstücken und Gebäuden aus (ehemals) jüdischem Besitz bestehen aus Sicht der Staatsregierung entscheidende Unterschiede zu den Grundsätzen für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Für die Rückgabe von Immobilien in Deutschland nach dem Jahr 1945 wurden spezifische gesetzliche Regelungen – angefangen mit dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung im amerikanischen Kontrollgebiet vom 10. November 1947 – geschaffen, die klare Antragsfristen und rechtliche Verfahren vorsahen. Beruhend auf den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wurde in jedem Fall, in dem Rückerstattungsansprüche angemeldet wurden, ein individuelles Entschädigungsverfahren vor den Wiedergutmachungsbehörden durchgeführt. Hintergrund dieser Vorgehensweise war, dass der Belegenheitsort von Immobilien stets bekannt war, während Kulturgüter bzw. Kunstwerke oftmals nicht mehr auffindbar waren und als verschollen galten. Aus diesem Grund beschränken sich die Washingtoner Erklärung und die weiteren Bemühungen zur Provenienzforschung auf Kulturgüter. Immobilien sind von diesem Regelwerk nicht umfasst.

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Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaates bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Vorbemerkung:

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu Drs. 19/5199) und Antrag der SPD (Drs. 19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaates Bayern befinden, laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzten Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z. B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser Schriftlichen Anfrage (SANFR) genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen nach dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

In neun weiteren Fällen, die die BStGS (acht Fälle) und die SGSM (ein Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster“ sowie die vier Gemälde und zwölf Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Markus Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, sodass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.

Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:

An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von vier Objekten vor.

Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.

Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.

In sechs Fällen mit ca. 1 500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1 450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.

Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potenziellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost Art-Datenbank.

1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, weil sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. §6 Abs. 1 Nr. 2 Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.

Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 01.07.2025 ihren Dienst aufnehmen wird. In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.

In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend/koordinierend tätig.

In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzten Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden:

Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.

Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, weil insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht allein in der Hand des Freistaates, weil sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard (DZK = Deutsches Zentrum Kulturgutverluste) auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungsbedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außerdem werden die Ressourcen erhöht und 1 Mio. Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.

Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:

Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.

Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:

Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Ob- jekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z. B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der anspruchstellenden Personen oder Stellen angeben)?

Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.

In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.

Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u. a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390).

Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.

Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaates vor dem Hinblick auf die Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

3.1 Welche der in den Fragen 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischen Wert einordnen)?

Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

Die Fragen 3.2 und 3.3 werden gemeinsam beantwortet.

Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

Zur Erläuterung des Verfahrens:

Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf Lost Art eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.

Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potenzielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten konnte?

Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaates Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, zunächst für eine direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlich gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaates Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS-verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30.01.1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Ver- käufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30.01.1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.

Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des bayerischen Haushaltrechts, die laut Staatsminister Markus Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, weil wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaat bekannt hat, vereinbart ist?

Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen
Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.

Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen werden.

Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens entscheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon Gebrauch gemacht, dass der Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bayerische Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes „Madame Soler“ (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u. a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaates bleiben?
6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von Frage 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

Die Fragen 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beantwortet.

Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail die Antwort zu Frage 5.1).

Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüller-Gemäldes „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster“, das vor über zwei Jahren, im August 2022, beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste, immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwälten der Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen vor jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

7.2 Wie erklärt Staatsminister Markus Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlichen Lösungen und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.

Die Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben wurde und die sie dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieben hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weitervermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzugs des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und der wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen den Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates überging.

8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaates?

Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaates, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 i. V. m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 Bayrisches Haushaltsgesetz 2021.

8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaates auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 Bayerische Verfassung und den Staatshaushalt aus?

Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

8.3 Was ist der Grund dafür, dass Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021, welcher eine Ermächtigung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorsieht, sodass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörenden und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten habe, den Berechtigten unentgeltlich übertragen werden kann, nicht in das aktuelle Bayerische Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

Das aktuell gültige Bayerische Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 Bayerisches Haushaltsgesetz 2024/2025 um einen Abs. 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Abs. 11 Bayerisches Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

Arrtikel_Presse_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Bayerischer Raubkunst-Skandal, Teil II – Presse-Update

Wer dachte, dass sich die Missstände hinsichtlich NS-Raubkunst und Restitution in Bayern bald in Luft auflösen würden, musste feststellen: Dem ist bei weitem nicht so. Kunstminister Markus Blume versucht weiterhin Verantwortung abzuschieben und hat den bisherigen Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Bernhard Maaz dazu gebracht, seinen Posten zu räumen. Das fortlaufende Mauern hinsichtlich der Rückgabe von NS-Raubkunst wird mittlerweile überlagert von neuen schwerwiegenden Vorwürfen, über die der Staatsminister, nach drei Jahren im Amt, hätte informiert sein müssen.

Ob es bei den angekündigten Strukturveränderungen rund um die Staatsgemäldesammlungen bzw. das eingefädelte Aus für Maaz nur um ein Bauernopfer geht oder um echte Verbesserungen, das werden wir Grüne genau beobachten.

Nach der Übersicht von Presseartikeln von Anfang März folgt hier ein Update mit einer Auswahl an Artikeln. Das schreibt die Presse:

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Dringlichkeitsantrag „Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen“

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen mit dem Bayerischen Haushaltsrecht und der Bayerischen Verfassung konformen Gesetzesentwurf zur Restitution von NS-Raubgut vorzulegen. Dabei gilt es, die folgenden drei Punkte rechtlich abzusichern:

  1. Restitutionen, die im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ aufgrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Bayern angezeigt sind, selbst wenn es – wie aufgrund der verstrichenen Zeit unvermeidbar – Lücken in der Provenienz der Werke gibt, sofern eine Empfehlung zur Restitution von einschlägigen Fachleuten aus der Provenienzforschung, jedoch keine juristische Empfehlung vorliegt.
  2. Restitution auf Basis eines Schiedsspruchs der neuen, zukünftig ihre Arbeit aufnehmenden Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, jedoch ohne die vom Staatsminister vorgesehene Möglichkeit, den Erlös zwischen der verwahrenden Stelle und der Anspruchsstelle aufzuteilen, falls das Kulturgut veräußert wird.
  3. Die aus den Restitutionen folgenden Verringerungen des Grundstockvermögens.

Begründung:

Nach Art. 81 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ist eine Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, welche eine Verringerung des Grundstockvermögens bedeutet, nur aufgrund eines Gesetzes möglich.

Daher wurde in Art. 8 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes 2021 eine Formulierung aufgenommen, die das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst „ermächtigt, das Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen.“

Bisher fand dieser Artikel aber nur Anwendung, wenn es die juristische Empfehlung der Zentralen Dienste zur Restitution etwaiger Streitfälle oder eine Empfehlung der Kommission NS-Raubkunst, deren Anrufung die Staatsregierung in einigen Fällen allerdings wiederholt auch entgegen dem Wunsch der anspruchstellenden Familien blockierte, gab.

Im Vordergrund stand in Bayern bisher allein die formaljuristische Beurteilung, nicht aber die Expertise der Fachleute der Provenienzforschung. Im Sinne der historischen Verantwortung des Freistaates, insbesondere gegenüber Jüdinnen und Juden mit familiärer NS-Verfolgungsgeschichte, ist hier ein schneller Paradigmenwechsel nötig. Die durch Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigte Einrichtung eines Runden Tisches „Historische Verantwortung“ verkennt das Vorhandensein bestehender Strukturen, die man umgehend nutzen könnte, wie die Beratende Kommission NS-Raubkunst und die Expertise der Provenienzforschung in Bayern. Die Schaffung neuer, weiterer Gremien wird aktuell zum Teil seit Jahren und Jahrzehnten im Raum stehende Verfahren weiter verzögern.

Für Bayern ist eine breitere, landesgesetzliche Grundlage nötig, um Restitutionen auf Basis internationaler Vereinbarungen, wie den Washingtoner Prinzipien, zu denen der Freistaat sich seit Jahren bekennt, auch in Bayern verfassungskonform zu ermöglichen, ohne beispielsweise durch Teilung von Verkaufserlösen das einst geraubte Eigentum der betroffenen Familien erneut zu schmälern, oder Hinterbliebene von NS-Opfern erneut zur Abgabe ihres Kulturguts, z. B. durch Verkauf, zu drängen. Es muss klar sein: Die Personen, die heute begründete Ansprüche stellen, entscheiden im Falle einer Restitution selbst und frei über den Besitz, der ihren meist jüdischen Familien von den Nazis geraubt wurde.

Der Vorschlag des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 4. Dezember 2024, der eine neue Rechtsgrundlage fordert, um den Verkauf von Kulturgütern und die Teilung des Erlöses zwischen den Stellen, die das Kulturgut verwahren – also letztlich des Freistaates – und den anspruchstellenden Familien zu regeln, wird den internationalen Vereinbarungen in keiner Weise gerecht und ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine lückenlose Beweiskette lässt sich in vielen Fällen auch aufgrund der jahrelangen Verzögerungstaktik des Freistaates heute selten herstellen und es ist ein perfides Anliegen, den Nachkommen wegen der Versäumnisse des Freistaates nur einen Teil ihres rechtmäßigen Eigentums zurückzugeben.

Protokolle_Leichen im Keller_Raubkunst_Sanne Kurz_Grüne_Bayern_Landtag

Leichen im Keller – 20 Texte zur Online-Veranstaltung „NS-Raubgut“

01
Antrag Drucksache 16/6193 vom 27.10.2010. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Ausgleichszahlungen staatlicher Kultureinrichtungen bei Restitutionen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die ausschließen, dass die staatlichen Kultureinrichtungen in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Kompensationszahlungen zu leisten haben.
Begründung:
Staatliche Kultureinrichtungen müssen in Bayern in Fällen der unentgeltlichen Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes an das Finanzministerium Ausgleichszahlungen in Höhe des Marktwerts des Kunstwerks leisten, weil das Grundstockvermögen des Staates, zu dem der staatliche Kulturbesitz gehört, nach Art. 81 der Bayerischen Verfassung nicht ohne gesetzliche Ermächtigung verringert werden darf. Diese Rechtslage ist bundesweit singulär und ohne Vergleich.


02
Zur Besetzung der Taskforce mit Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche werden der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der Freistaat Bayern beitragen. Damit wird das Know-how aller bei Bund und Land beteiligten Einrichtungen im Interesse einer schnellen Provenienzrecherche gebündelt.

Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum NS-Kunstfund in München vom 11.11.2013


03
Historische Unterlagen des NS-Kunsthändlers Weinmüller wurden im März 2013 in einem Stahlschrank der Klimatechnik gefunden. Kathrin Stoll, deren 1929 geborener Vater Rudolf Neumeister das hoch verschuldete Auktionshaus Weinmüller 1958 gekauft hatte, hatte schnell in der Familie geklärt, dass sie die brisanten Geschäftsunterlagen für Forschung und jetzt Öffentlichkeit freigeben wollte:
„Das waren Bündel, zusammengeschnürt. Und dann sehen Sie unter Einlieferer: ‚Gestapo‘. Dann kriegen Sie schon Gänsehaut.“
„Wir wollten nicht zögern. Keinen Tag zu lang. Weil wir uns klar war, jeden Tag sterben vielleicht Anspruchssteller oder Nachfahren von enteigneten jüdischen Familien. Wir wussten, wir müssen ganz schnell an die Öffentlichkeit gehen – anders als bei Gurlitt, wo man zwei Jahre geschwiegen hat.“
Deutsche Welle Geschichte, 31.05.2014


04
Antrag Drucksache 17/6200 vom 17.04.2015. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mögliche Versäumnisse der „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ aufklären

In den vergangenen Wochen wurde die „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ in der Öffentlichkeit wiederholt kritisch bewertet. In mehreren Artikeln und Berichten in- und ausländischer Medien wurden Zweifel an der von ihr versprochenen schnellstmöglichen Aufklärung geäußert. Die Süddeutsche Zeitung machte der Taskforce in einem Artikel vom 27. März 2015 den Vorwurf, wichtige Dokumente, die in Gurlitts Salzburger Haus und in seiner Münchner Wohnung gefunden wurden, trotz Kenntnis verspätet angefordert und dadurch die Restitution an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre Erbinnen und Erben verzögert zu haben, so dass bis heute erst drei Kunstwerke aus Gurlitts Besitz restituiert werden konnten. Auch viele Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller sind mit der Arbeit der Taskforce unzufrieden. Sie beklagen die unzureichende Transparenz und den bürokratischen Umgang mit ihnen. Nach drei Jahren Provenienzforschung im Hinblick auf den „Schwabinger Kunstschatz“ unter Verantwortung der Staatsregierung sind gerade mal drei Bilder identifiziert.


05
Am Ende der 1980er-Jahre sei die Debatte über Wiedergutmachung stark in den Vordergrund getreten, einschließlich der Forderung, den ehemaligen Kunstbesitz von hochrangigen NS-Funktionären genau zu überprüfen. Diese Entwicklung habe im Jahr 1998 zu der sogenannten Washingtoner Erklärung geführt. Gemäß dem Washingtoner Abkommen, bei dessen Verhandlungen und Abschluss die bayerischen Staatsgemäldesammlungen als einziges deutsches Museum mit einer Vertreterin präsent gewesen seien, werde für den Verantwortungsbereich der Staatsgemäldesammlungen und der Bayerischen Staatlichen
Museen eine proaktive Umsetzung vorgenommen. Dies habe zu der Einführung der ersten Stelle für Provenienzforschung und zu dem angesprochenen Bericht über die Sammlung Görings im Jahr 2004 geführt.

Protokoll der 53. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, 12.10.2016.

Bericht des Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle


06
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Nationalmuseum, hat das Eigentum an dem Sekretär, der einem der früheren Eigentümer, dem jüdischen Kunsthändler Otto Bernheimer, NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, im Jahr 2018 im Zuge eines Ankaufs von einem Kunsthändler erworben. Rechtsansprüche der Erben Otto Bernheimers auf Herausgabe des Sekretärs bestehen nicht; vielmehr erfolgen Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern im Bestand von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft nach den in der sog. Washingtoner Erklärung niedergelegten Grundsätzen. (…) Die Voraussetzungen einer Restitution nach der Washingtoner Erklärung sind im Einzelnen in der Handreichung zur „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 (Handreichung) konkretisiert und erläutert.

Aus der Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Wolfgang Heubisch vom 15.10.2019, wortgleich am 23.10.2019 als Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Sanne Kurz


07
Wenn sich im Museumsbestand Verdachtsfälle auf NS-Raubkunst ergebe werden diese öffentlich gemacht und proaktiv der Kontakt zu Vertretern der rechtmäßigen Eigentümer gesucht, wenn diese zu ermitteln sind. Zudem sind Objekte mit verdächtiger Provenienz über die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) öffentlich abrufbar. (…)
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 5.301 Werke, die seit 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind, bis 2020 einem Erstcheckunterzogen und mit einer Ampelfarbe in Bezug auf Raubkunstverdacht bewertet. (…) Die Provenienzen von 580 Werke sind bedenklich und mit „orange“ bewertet, weil Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette benannt werden. 144 Werke werden als „belastet“ geführt, weil sich Entzugsvorgänge und Namen von Verfolgten sowie Beteiligte am NS-Kunstraub in der Provenienzkette nachweisen lassen oder bereits eine Restitutionsforderung dazu vorliegt. Die Provenienzen dieser Werke
sind in einer Datenbank dokumentiert.

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 31.05.2022, Drs. 18/23036
„Forschungsstand zur Provenienz von Kunst- und Kulturobjekten 1933-1989“. Abschlussbericht von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, vom 20.02.2023 zum Vollzug des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.05.2022


08
Besteht für ein Objekt in den staatlichen Museen und Sammlungen der Verdacht auf verfolgungsbedingten Entzug, so wird dieses Objekt in die Lost Art Datenbank eingetragen, die durch das von Bund und Ländern eingerichtete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) mit Sitz in Magdeburg betrieben wird.

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 06.12.2022, Drs. 18/25518
„Bericht über Raubkunst und Provenienzforschung in Bayern und Deutschland“ von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU), am 1.3.2023 zum Antrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER vom 29.09.2022


09
Antrag vom 5.7.2023 von Katharina Schulze, Sanne Kurz u.a., Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste: In NS-Raubkunst-Fällen bestehende Mediationsverfahren nutzen


Die Staatsregierung wird (…) aufgefordert, der Anrufung der vom Freistaat selbst mit ins Leben gerufenen beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission), in Zukunft in Streitfällen im Einflussbereich des Freistaates in Vorbildfunktion stets zuzustimmen.


10

Madame Soler I

In sämtlichen anderen Fällen rund um die Kunstsammlungen Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben sich für die Werke gütliche Lösungen gefunden. Bayern hingegen zog in den USA vor Gericht – Ergebnis: das Gericht ist nicht zuständig –, reagierte jahrelang nicht auf Anfragen der Erbinnen und Erben und nahm schließlich das Schicksal des Bildes selbst in die Hand, forschte und kam zu dem Schluss: Ist gar keine NS- Raubkunst!
Es geht aber in dieser Petition weder um Rückgabe oder Ausgleich noch um Verjährung noch um die Frage: Ist es Raubgut – ja oder nein? Es geht lediglich um die Zustimmung des Freistaates zur Anrufung der Beratenden Kommission.
Wie man die Nutzung einer Institution, die für genau solche Fälle von einem selbst eingerichtet wurde, verweigern kann, ist mir völlig unerklärlich. Ich glaube, Bayern muss endlich aus seiner Schmollecke herauskommen und für Probleme dieser Art eine Lösung auf Augenhöhe anstreben.
Die Verfahrensordnung der Kommission sagt ganz klar – ich zitiere –: Eine Befassung der Kommission mit dem Antrag setzt voraus, dass seitens des über das Kulturgut Verfügenden:

  • der verfolgungsbedingte Entzug und
  • die Berechtigung der Antragsteller gemäß der Orientierungshilfe der „Handreichung“ von 2001 in ihrer jeweils geltenden Fassung geprüft wurde …

Ja, geprüft hat Bayern. Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat Bayern in der Debatte um „Madame Soler“ denn bitte zu verlieren? Ungeschehen machen, was die Verbrechen der NS-Diktatur im kulturellen Leben unseres Landes zerstört haben – das können wir nicht. Dass wir es aber als unsere moralische Pflicht begreifen, Nachkommen und Hinterbliebenen in ihrer Suche nach Gehör und Gerechtigkeit auf Augenhöhe zu begegnen, ist das Mindeste.

Momentan scheint das Gemälde, das online in der Ausstellung nicht mehr zu sehen ist, für die Öffentlichkeit verloren zu sein. Wann und wie man es wieder
hervorzaubern will, steht in den Sternen.
Es ist unsere moralische Verpflichtung, gemeinsam Lösungen zu finden. In Bayern – für unsere Kinder – wollen wir Werke hinterlassen, die Geschichte mit einer guten Wendung zu Ende erzählen. Bitte gehen Sie in sich und nutzen Sie diese historische Chance!

Susanne Kurz, Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


11

Madame Soler II


Es ist aus meiner Sicht mittlerweile eine vertane Chance, dass der Freistaat diese Mediation im Fall von „Madame Soler“ verwehrt hat. Ich bin daher dankbar, dass diese Petition nun nochmals den Weg hier in das Plenum gefunden hat. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass Aussöhnung zum Dialog gehört. Und der Dialog ist das Wesensmerkmal der Mediation. Das ist einfach so. Das ist nicht nur der konstruktivste Weg, und das ist nicht nur unsere moralische Verpflichtung; es ist auch ein heilsamer Weg für Fälle, die in der Zukunft mit Sicherheit noch auf uns zukommen werden. Mittlerweile dauert die Diskussion über dieses Gemälde 14
Jahre an. Sie hat internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen und belastet das Ansehen Bayerns in der Welt. Wenn sich die Staatsregierung aufgrund von Expertisen oder Gutachten so sicher ist, dass die Eigentumsfrage hinlänglich und eindeutig geklärt ist, gibt es erst recht keinen Grund, sich der Vorlage an die Kommission zu entziehen.

Dr. Wolfgang Heubisch, Kulturpolitischer Sprecher FDP-Fraktion
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst a.D.
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


12


Madame Soler III


Volkmar Halbleib (SPD): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatsminister! Ich muss mich leider zu Wort melden, weil Ihr Statement in einer Art und Weise Dinge unterstellt hat, gegen die ich mich persönlich, aber auch für meine Fraktion zu 100 % verwahre. Zunächst einmal habe ich das Zitat nicht genannt, sondern es war der Kollege Dr. Heubisch. Wer hier ans Podium tritt und uns unterstellt, wir wären nicht inhaltlich unterwegs, sondern wir wären bei so einem Thema an einer Skandalisierung interessiert, wir wären an einer Inszenierung interessiert –

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ist es auch! – Robert Brannekämper (CSU): Es ist auch so, sorry! – Susanne Kurz (GRÜNE): Ich habe lang und breit inhaltliche Fakten deutlich gemacht! – Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie einmal über Ihr Verhalten und auch die Zwischenrufe nach.
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt lassen Sie bitte den Herrn Kollegen Halbleib sprechen.
Volkmar Halbleib (SPD): Ich verwahre mich dagegen. Ich bin getrieben davon, diesenFall inhaltlich zu entscheiden. Ich bin ein Parlamentarier, dem das durch die Petition zum ersten Mal vorgelegt wird. Ich übernehme die Pflicht als Parlamentarier, diesen Sachverhalt auch so zu durchdringen. Die bisherige Verfahrensweise der Staatsregierung ist für mich inakzeptabel.
(Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) – Unruhe bei der CSU)
Jetzt sage ich einmal was zu den Dingen: Wir würden – –
(Widerspruch bei der CSU – Unruhe)
Langsam – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um eine persönliche Erklärung. Lassen Sie jetzt bitte den Kollegen Halbleib ohne große Unterbrechungen abliefern.
Volkmar Halbleib (SPD): Vielleicht können Sie mal in der Geschäftsordnung des Landtags nachsehen. Da sind erfahrene Kollegen, die den Kopf schütteln. Ich bin wirklich ein bisschen fassungslos. Sie unterstellen mir und auch uns und damit mir –
(Anhaltende Unruhe – Natascha Kohnen (SPD): Bitte mal den Mund halten! Lasst ihn ausreden!)
Also, Herr Präsident, können Sie für Ordnung sorgen?
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Jetzt mal ganz langsam. Erstens waren Sie es gerade, die ihn nicht reden haben lassen. Das gilt aber für das gesamte Haus. Hier gibt jemand eine persönliche Erklärung ab. Falls gewünscht, kann danach das Wort für eine Gegenrede erteilt werden. Aber ich bitte jetzt tatsächlich, den Kollegen Halbleib seine Ausführungen ohne große Störungen machen zu lassen.
Volkmar Halbleib (SPD): Es wird unterstellt, wir und damit auch ich würden das Ansehen Bayerns beschädigen. Tut mir leid, aber das ist eine Aussage, die weise ich von mir. Wir würden die Reputation infrage stellen, wir würden uns schäbig verhalten. Das ist doch eine Art und Weise des Umgangs in der Argumentation! Lesen Sie meinen Wortbeitrag nach, und dann lesen Sie den Wortbeitrag vom Herrn Minister nach. Ich habe versucht, Argumente zu finden, natürlich pointiert. Aber diese Art und Weise des Umgangs und der Auseinandersetzung ist ein Skandal. Sie ist eine Inszenierung. Darum geht es uns nicht, aber so was muss
man zurückweisen.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Deswegen halte ich Ihnen entgegen, dass es hier um etwas geht, worum wir ringen müssen. Deswegen haben wir die Eingabe auch ins Plenum gebracht. Wir müssen freilich ringen. Glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Sachverhalt nach 14 Jahren nicht auch noch einmal neu betrachtet werden kann? Wir stellen den rechtlichen Standpunkt gar nicht infrage. Wir wollen aber ein faires Verfahren gewährleisten. Selbst der Minister musste zugestehen, dass der Umgang mit den Erben bisher eher fragwürdig war. Es gab bisher kein Gespräch etc. Gespräche werden jetzt, am Ende der Petition, angeboten. Das ist keine Art und Weise des Umgangs. Der Minister hat uns vorgeworfen, wir würden uns befremdlich verhalten. Das fällt auf ihn selber zurück.
Ich berufe mich jetzt einmal auf etwas, was vielleicht bei Ihnen in der CSU keine falschen Reflexe auslöst, nämlich auf die Einschätzung eines CSU-Mitglieds. Deswegen wehre ich mich gegen diese persönlichen Angriffe. Es handelt sich um ein CSU-Mitglied von großem Renommee: nämlich um Hans-Jürgen Papier, den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat 2021 in der „New York Times“ Folgendes erklärt: Eine Weigerung des Freistaates Bayern, einer Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Herr Kollege, Sie dürfen hier allerdings nicht zur Sache sprechen. Es geht darum, persönliche Angriffe abzuwehren.
Volkmar Halbleib (SPD): Ich spreche nicht zur Sache. Ich spreche dazu – –
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Das kann ich Ihren Worten gerade nicht entnehmen.
Volkmar Halbleib (SPD): Doch, doch! Ich erkläre es Ihnen, Herr Präsident!
Dritter Vizepräsident Alexander Hold: Ich bitte Sie, zu dem zurückzukehren, was nicht die Sache ist.
Volkmar Halbleib (SPD): Es sind massive Vorwürfe erhoben worden, und ich verteidige und stelle in meiner persönlichen Erklärung fest, dass ich die gleiche Position vertrete wie Herr Papier, CSU-Mitglied und Vorsitzender der Beratenden Kommission. Er hat gesagt, eine Weigerung des Freistaates Bayern, der Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen, müsse den Eindruck hinterlassen, dass es keinen Willen oder keine Bereitschaft gebe, dem historischen Unrecht in Deutschland Rechnung zu tragen.
(Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Zur Sache! – Ulrich Singer (AfD): Zur Sache!)
Diesem Herrn Papier kann man hundertprozentig zustimmen, und ich weise die Vorwürfe des Ministers mit aller Entschiedenheit und Empörung zurück.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Volkmar Halbleib, Kulturpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
Protokollauszug der 151. Plenarsitzung vom 19.07.2023


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Es stelle sich die Frage, weshalb trotzdem das Thema „Restitution“ häufig sehr problemorientiert diskutiert werde. Dies sei deshalb der Fall, da es einige Streitfälle gebe, die in den vergangenen Jahren eine gewisse Prominenz eingenommen hätten. Für diese Streitfälle sei sich darauf verständigt worden, eine Beratende Kommission einzurichten. Diese Beratende Kommission sei sehr gut gemeint gewesen, habe über einen langen Zeitraum auch sehr gute Arbeit geleistet und genüge den sogenannten Washingtoner Prinzipien, aber sie sei personell undstrukturell nicht so aufgestellt, um die große Menge an Fällen tatsächlich bearbeiten zu können.

Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


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Ferner müsse eine haushaltsmäßige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, dass eine bisher nicht bestehende Möglichkeit geschaffen werde, wonach ein Schiedsspruch auch den Verkauf des betroffenen Kulturguts und die Teilung des Erlöses als gerechte Maßnahme vorsehen könne. In diesen Fällen solle das Wissenschaftsministerium ermächtigt werden, das Miteigentum an dem Kulturgut in der entsprechenden Quotierung an den Antragsberechtigten zu übertragen, um danach den Verkauf vornehmen zu können. Damit bestehe die Verpflichtung des Rückflusses des Verkaufserlöses an das Grundstockvermögen nur noch in Höhe des Eigentumsanteils des Freistaats Bayern.

Protokoll der 23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit der 44. Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen 04.12.2024.

Bericht des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume (CSU)


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Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen
Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Antwort vom 12.03.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Susanne Kurz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 23.12.2024


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Dringlichkeitsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.02.2025

Geraubt, verschwiegen, verzögert – CSU-FW-Staatsregierung muss ihrer Verantwortung für NS-Raubkunst in den staatlichen Sammlungen endlich gerecht werden!



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“Es ist unerträglich zu verstehen, dass auch 80 Jahre nach Kriegsende noch immer unerforschte Werke in unseren Sammlungen und Depots liegen. Es ist unerträglich zu realisieren, dass sich manche Museen und Sammlungen möglicherweise noch nicht mal ausreichend damit beschäftigt haben, dass sie überhaupt ein Problem haben könnten. Schließlich ist es auch unerträglich – das ist gesagt worden –, dass sich Opfer wie Bittsteller fühlen müssen. Dies alles ist auch für mich unerträglich.
Ganz offen gesprochen – Sie dürfen das auch selbst kritisch sehen –: Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass es schon läuft. Ich bin kein Provenienzforscher. Mein ganzes Ministerium hat eine einzige Dame, die sich so vielleicht nennen darf. (…)
Unsere historische Verantwortung, die unzweifelhaft und nicht abschichtbar ist, trifft auf eine harte museumspolitische Realität, und zwar in ganz Deutschland. (…)
In Deutschland entscheidet nicht die „Süddeutsche Zeitung“, was Raubkunst ist. (…) Es ist eben nicht nur unerträglich für mich, erstens, wie die Staatsgemäldesammlungen hier in Misskredit gebracht werden; für mich ist zweitens auch unerträglich, wie stillos diese so wichtige Debatte geführt wird, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Museen diskreditiert werden. (…)
Drittens ist für mich unerträglich, wie immer wieder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, der Freistaat Bayern würde sich bei der Restitution wegducken.”

Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025



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“Es muss zweifelsfrei erwiesen sein, wer Anspruchsberechtigter ist.”
Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU).
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


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“Verehrter Staatsminister Markus Blume, lieber Kollege, ich hatte mich zunächst für eine Zwischenbemerkung gemeldet, weil ich das respektiere, dass sich da jemand entschuldigt. Ich habe Ihnen zu Beginn der Rede abgenommen, dass da jemand ehrlich entsetzt ist über das, was passiert ist. Als ich gehört habe „Unerträglichkeit der Schoah“, „Unerträglichkeit der Vorgänge“, da habe ich es geglaubt. Wenn ich dann aber am Schluss der Rede in einer rhetorischen Finte die gleiche Unerträglichkeit auf die Oppositionsarbeit, auf die freie Presse projiziert sehe, deren harter Arbeit über zwanzig Jahre hinweg wir es zu verdanken haben, dass wir heute überhaupt hier sitzen und sprechen und dass die Regierungsfraktionen sich überhaupt bewegt haben und diese Anträge vorgelegt haben, dann ist mir das wirklich unerträglich. Das geht überhaupt nicht. Das macht mich wirklich wütend und ist opferverhöhnend.
Wenn ich höre, dass es im Ministerium nur eine Frau gibt, die sich mit Provenienzforschung beschäftigt, dann ist klar: Da müssen Strukturen verbessert werden.”
Sanne Kurz. Kulturpolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


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Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5199 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der
Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Markus Rinderspacher, Landtags-Vizepräsident.
Protokoll der 43. Plenarsitzung der 19. Legislaturperiode, 27.02.2025


Zum Abschluss

Stimme eines Erben

“Für mich hat diese Angelegenheit etwas sehr Persönliches. Die Schwester meines Vaters, meine Tante Rosi, durch Kinderlähmung Halbinvalide geworden, arbeitete in der Berliner Galerie von Großonkel Alfred. Ich habe ihre verzweifelten Briefe gelesen. Ich habe vor dem sogenannten »Judenhaus« gestanden, in das sie und meine Großmutter gezwungen wurden und wo sie mit Barbituraten versetzten Milchreis schlucken mussten. Nur durch den Tod entkamen sie ihrem Transport »nach Osten« am darauffolgenden Tag, so wie Alfred Flechtheims Witwe Betty ein Jahr zuvor. In ihren Zimmern befanden sich einige Überreste seiner stilbildenden Sammlung. Nachdem sie auf den zu erwarteten Selbstmord gewartet hatten, versiegelten Mitarbeiter der Gestapo die Zimmer.
Die Bestandsliste, welche die Nazis wie besessen noch erstellt haben müssen, haben wir noch nicht gefunden. Dennoch tauchen einige Werke auf, wie Ernst Ludwig Kirchners großes Gemälde »Artilleristen Soldatenbad«, das 2018 vom New Yorker Guggenheim-Museum restituiert wurde.
In der vergangenen Woche machte die »Süddeutsche Zeitung« eine interne Liste der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen öffentlich. Damit wurde deutlich, dass der Freistaat große Raubkunstbestände in seinen Museen verheimlicht hat. Rund 200 Werke müssten eigentlich zurückgegeben werden. Weitere etwa 800 werden als »wahrscheinlich geraubt« eingestuft. Mit so vielen geraubten Kunstwerken könnte man ein eigenes Museum bestücken, ähnlich wie das einst von Hitler geplante »Führermuseum« in Linz.
Der Freistaat Bayern hat beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen.
Seit 2008 versuche ich, Informationen zu erhalten, fordere Transparenz und engagiere Anwälte und Historiker, um die vielen Kunstwerke aufzuspüren, die meinem Großonkel gestohlen wurden. Wir haben unzählige Briefe an Museumsdirektoren geschrieben und mit Regierungsbeamten gesprochen, vor allem in Bayern. Sie haben beschwichtigt, die Verfahren verzögert und unsere Bemühungen abgewiesen. Selbst als die Beweise unwiderlegbar waren, wie im Fall der Picasso-Bronze »Fernande«, weigerten sie sich, zu restituieren. Die Begründung: Es fehle der »endgültige Beweis«.

Dank der Whistleblower und der Medien wissen wir jetzt, dass der gesamte Restitutionsprozess nur eine Farce war. In eklatanter Verletzung der »Washingtoner Prinzipien« von 1998, eines internationalen Abkommens, hat der Freistaat Bayern nie die Absicht gehabt, etwas zurückzugeben, sondern wollte seine Version eines »Führermuseums« behalten.

Dr. Michael Hulton, 27.02.2025

https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/ns-raubkunst-eine-bayerische-farce/


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Kleine Anfrage – AzP „Kooperation der Museumsagentur mit der Taskforce NS-Raubkunst“

Ich frage die Staatsregierung, wie wird die Museumsagentur, die laut Pressemeldung vom 13.11.20241 zum ersten Quartal 2025 die Arbeit aufnehmen sollte, in Kooperation mit der Landesstelle für nichtstaatliche Museen die flächendeckende Versorgung mit Kultur auch mit nichtstaatlichen Museen voranbringen, welche Aufgaben wird die Museumsagentur bzgl. NS-Raubgut haben (beispielsweise Kooperation mit der am
25.02.2025 angekündigten „Task-force“2 NS-Raubkunst oder Übernahme der Funktion der juristischen Bewertung der Ergebnisse von Provenienzforschung aus Sicht der Staatsregierung oder Kooperation mit dem Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern (FPB) – bitte alle geplanten zukünftigen Aufgaben der Museumsagentur im Feld NS-Raubgut angeben), in welcher Form wird die Expertise des seit 2015 tätigen FPB und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit in die Bemühungen nach „mehr Tempo, maximale Transparenz und die Anpassung der Provenienzforschung in den Staatsgemäldesammlungen an die gängigen Standards“3 mit einfließen?

Hier geht’s zur Antwort:


1 https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12841/.html
2 https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/meldung/7230/mehr-transparenz-und-tempo-bei-provenienzforschung-und-restitution-statement-des-staatsministers-fuer-wissenschaft-und-kunst-markus-blume-mdl.html
3 Rede des Staatsministers Markus Blume am 27.02.2025 sowie Pressemitteilung vom 25.02.2025

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Schriftliche Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Vorbemerkung

Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 27.02.2025 auf Antrag der CSU und FW (Nachzieher zu 19/5199) und Antrag der SPD (19/5200) eine umfassende Berichterstattung durch die Bayerische Staatsregierung zum Thema Provenienzforschung und Restitutionspraxis beschlossen. Darüber hinaus hat Staatsminister Markus Blume im Bayerischen Landtag angekündigt, dass eine unabhängige Untersuchungskommission („Task Force“) eingerichtet wird. Unabhängig davon beantwortet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Fragen im Einzelnen wie folgt, wobei sich die Antworten im Wesentlichen auf den Fokus der Schriftlichen Anfrage und somit auf den staatlichen Bereich der Kunstmuseen sowie die staatlichen Archive und Bibliotheken beziehen:

1.1 Für wie viele Fälle von Kulturgütern, die sich im Besitz des Freistaats Bayern befinden sind laufen derzeit Restitutionsverfahren bzw. gibt es offene Forderungen zur Restitution (bitte Objekt, geschätzter Wert des Werkes und Institution, die das jeweilige Objekt aktuell verwahrt, benennen)?

Als offene Forderung auf Restitution im Sinne dieser Anfrage werden Forderungen auf die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verstanden, die aktuell aktiv verfolgt werden und die noch nicht beschieden wurden (z.B. keine Empfehlung der Beratenden Kommission; aus Sicht der Zentralen Dienste (ZD) liegt kein verfolgungsbedingter Entzug vor). Den BStGS liegen aktuell nach deren Angaben drei offene Forderungen zu Restitutionen vor. Dazu gehören die in dieser SANFR genannten Restitutionsfälle nach Alfred Flechtheim (drei Werke) und den Gebrüdern Lion (vier Werke). Dem Bayerischen Nationalmuseum (BNM) liegen na dieser Definition vier Forderungen vor, der Staatlichen Graphischen Sammlung (SGSM) zwei Forderungen.

In neun weiteren Fällen, die die BStGS (8 Fälle) und die SGSM (1 Fall) betreffen, wurde in der Sache bereits auf Restitution entschieden. Die Restitutionen der Kunstwerke an die jeweiligen Erben als nächster Schritt ist in Vorbereitung, wobei sich die ZD in engem Austausch mit jenen Personen und Stellen befinden, die zur Prüfung der Rechtsnachfolge beitragen können, um diese einer möglichst raschen Klärung zuzuführen. Dazu gehören das in der SANFR erwähnte Waldmüller-Gemälde „Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster” sowie die 4 Gemälde und 12 Aquarelle (fünf Fälle), deren Restitution Staatsminister Blume am 04.12.2024 bekannt gegeben hat. Im BNM laufen derzeit nach dessen Angaben aktuell 17 Restitutionsverfahren.

Angaben zum Wert von Kulturgütern sind ohne entsprechende Wertgutachten nicht substantiiert, so dass hierzu keine validen Aussagen möglich sind.
Zum Bereich der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) hat diese folgende aktuelle Rückmeldung gegeben:
An der BSB liegt ein Verfahren im Umfang von 4 Objekten vor. Vier weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der weiteren Recherche-/ Abstimmungsphase, teilweise sind auch noch die Rechtsnachfolger zu ermitteln.
Gegenüber den Staatlichen Archiven Bayerns werden derzeit keine Forderungen zur Restitution geltend gemacht.
In sechs Fällen mit ca. 1500 Objekten (davon ein umfangreiches Archiv mit rund 1450 Objekten) bemühen sich die Staatlichen Archive Bayerns proaktiv um eine Restitution.
Dabei befinden sich die Staatlichen Archive Bayerns in zwei Fällen in einem Austausch mit potentiellen Anspruchsberechtigten und in den übrigen vier Fällen laufen interne Ermittlungen bzw. handelt es sich um Fundmeldungen auf der Lost-Art-Datenbank.

1.2 Wie schätzt die Staatsregierung die kunsthistorische Bedeutung dieser Objekte ein?

Prinzipiell sind alle Objekte in staatlichen Museen und Sammlungen als kunsthistorisch bedeutsam zu betrachten, da sie genau aus diesem Grund Eingang in eine öffentliche kulturgutbewahrende Einrichtung gefunden haben. Deshalb gilt Kulturgut, das sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer das öffentlich-rechtliche Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet, auch als nationales Kulturgut i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Es erfährt damit durch die §§ 69 ff. KGSG einen besonderen Schutz vor Verbringung.

1.3 Von welcher Stelle werden diese Fälle aktuell geprüft?

Die Fälle in den staatlichen Museen und Sammlungen werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Provenienzforschung in den jeweiligen Häusern, die Bewertung des so ermittelten Sachverhalts auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999 („Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“) wird durch das juristische Referat der Zentralen Dienste bei den BStGS vorgenommen. Nach Vorliegen dieser Sachverhaltsermittlung und rechtlichen Prüfung erfolgt die Vorlage mit der Empfehlung zu einer abschließenden Entscheidung für oder gegen eine Restitution an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das auf dieser Grundlage entscheidet.
Künftig sollen die Provenienzforschung und die juristische Expertise für alle bayerischen Museen und Sammlungen in der Museumsagentur konzentriert werden, die am 1. Juli 2025 ihren Dienst aufnehmen wird.
In den Fällen der BSB gilt: Das aktuelle Restitutionsverfahren wird zentral über die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig koordiniert. Ziel ist ein Verbleib der Objekte an den jeweiligen Kultureinrichtungen im Rahmen eines Rückkaufs. Dieses Verfahren konnte für die BSB entsprechend im Februar 2025 abgeschlossen werden.
In den weiteren Fällen ist die Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerischen Staatsbibliothek prüfend / koordinierend tätig.

In den Fällen der Staatlichen Archive Bayerns erfolgt die Prüfung federführend durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.

2.1 In wie vielen Fällen hat die Staatsregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Prinzipien Objekte restituiert (Bitte jeweils einzeln Objekte, geschätzter Wert der Objekte und Dauer der Restitutionsprozesse angeben)?

Zum Bereich der staatlichen Museen kann Folgendes gesagt werden: Aus den staatlichen Museen wurden in 80 Fällen 139 Werke an die Nachfahren der Opfer der NS-Herrschaft zurückgegeben.
Die Dauer der Restitutionsprozesse ist nicht einheitlich zu bestimmen, da insbesondere für die Beendigung des Verfahrens auf unterschiedliche Zeitpunkte (Entscheidung über die Restitution oder Übergabe des Objekts an die Eigentümer) abgestellt werden kann. Zudem liegt die Beendigung nicht alleine in der Hand des Freistaats, da sie im Fall einer Entscheidung auf Restitution vom Nachweis der persönlichen Berechtigung der Restitutionsempfänger und deren Inbesitznahme des Objekts abhängt. Restitutionen sollen mit Blick auf den in der Vorbemerkung genannten Prozess beschleunigt werden. Dazu soll bei den BStGS bei allen gemäß DZK-Standard auf rot stehenden Werken, also bei Fällen mit hohem Verdachtsgrad hinsichtlich NS-verfolgungs-bedingten Entzugs, schnellstmöglich eine Tiefenrecherche eingeleitet und ein verbindlicher Zeitplan für die systematische Ersteinschätzung aller noch nicht geprüften Werke bis zum Jahr 2026 vorgelegt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission wird weitere Möglichkeiten zur Systematisierung und Effizienzsteigerung prüfen. Außer- dem werden die Ressourcen erhöht und 1 Million Euro und zwei Stellen zusätzlich kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Zum Bereich der Staatlichen Bibliotheken kann Folgendes gesagt werden:
Die BSB sucht bereits seit dem Jahr 2003 systematisch und kontinuierlich mit Autopsie der Bestände nach NS-Raubgut in ihren Beständen. Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden seit 2006 in 27 Fällen insgesamt 809 Bände restituiert.

Zudem hat die Landesbibliothek Coburg im Jahr 2024 eine Restitution größeren Umfangs von NS-Raubgut durchgeführt (89 Titel in 109 Bänden). Die Erbin hat die noch überlieferten 109 Bände der Landesbibliothek Coburg wiederverkauft, damit die Sammlung am ursprünglichen Entstehungsort verbleiben und einer weiteren Erforschung zur Verfügung stehen kann.
Zum Bereich der Staatlichen Archive Bayerns kann Folgendes gesagt werden:
Aus dem Besitz der Staatlichen Archive Bayerns sind seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 insgesamt 42 Objekte (41 Handschriften und ein Schreiben) restituiert worden.

2.2 Bei welchen Objekten hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren auf Restitutionsersuchen hin oder auf Bitten der Anrufung der Beratenden Kommission hin die Zusammenarbeit verweigert, also z.B. die Restitution von Objekten oder die Anrufung der Kommission abgelehnt (bitte ebenfalls jeweils einzeln Objekte und den geschätzten Wert dieser Objekte sowie Datum der Erstanfrage der Anspruch stellenden Personen oder Stellen angeben)?

Die staatlichen Museen und Sammlungen nehmen jedes einzelne Restitutionsbegehren ernst und unterziehen es einer Prüfung aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ob die Voraussetzungen für eine Restitution erfüllt sind, ergibt sich aus der Subsumtion der Fakten unter die Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung.
In den letzten zehn Jahren wurde in zehn Fällen keine Restitutionsempfehlung ausgesprochen und im Ergebnis die Restitution abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Restitution nicht vorlagen. In einem dieser Fälle ging der Ablehnung ein Verfahren vor der Beratenden Kommission und eine entsprechende Empfehlung gegen eine Restitution voraus.
Der Forderung, die Beratende Kommission anzurufen, wurde im Fall von Pablo Picassos „Madame Soler“ aus den wiederholt dargelegten Gründen nicht entsprochen (siehe dazu u.a.: Drucksache 18/29289, ausführlich: Drucksache 18/30390).

Den Erben nach Alfred Flechtheim wurde nach Abschluss der Prüfung der Restitutionsforderung in Bezug auf Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie der beiden Gemälde von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) unmittelbar die Befassung des in Errichtung befindlichen Schiedsgerichts NS-Raubgut angeboten. Eine Anrufung der Beratenden Kommission zum jetzigen Zeitpunkt wäre angesichts der bevorstehenden Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, der Verfahrensdauer vor der Beratenden Kommission, der Zahl von dort noch anhängigen Fällen und der Unverbindlichkeit ihrer Empfehlung nicht zielführend.
Aus dem Bereich der Staatlichen Bibliotheken und der Staatlichen Archive Bayerns ist kein Fall bekannt.

2.3 Welchen Einfluss hat die persönliche Situation der Personen, die Restitutionsansprüche stellen, auf die Entscheidungen des Freistaats vor dem Hinblick der Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien, faire und gerechte Lösungen zu finden?

Entschieden wird ohne Ansehung der Person auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Orientierungshilfe der Handreichung.

3.1 Welche der in 2.1 und 2.2 aufgelisteten Werke schätzt die Staatsregierung als kunsthistorisch besonders wertvoll und welche als weniger wertvoll ein (bitte alle angegebenen Objekte tabellarisch nach angenommenem kunsthistorischem Wert einordnen)?

Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen.

3.2 Wie erklärt die Staatsregierung, dass es trotz seit 1999 bestehender Forschungsarbeit bisher keine gesicherten Erkenntnisse zur Provenienz des Werkes „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling gibt, das sich um 1935 im Besitz der jüdischen Kunsthandlung Brüder Lion befunden hat?
3.3 Welche Bemühungen haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen seit 1998 selbst proaktiv entfaltet, um die Erben der Kunsthandlung BRÜDER LION am Maximiliansplatz, deren Sammlung von den Nationalsozialisten im Jahr 1935 enteignet wurde, zu finden (Bitte konkrete Fälle und Bemühungen in den jeweiligen Fällen darlegen)?

Aktuell wird die Tiefenrecherche anlassbezogen durchgeführt; ein Restitutionsantrag für das Gemälde „Junges Mädchen mit Strohhut“ wurde Anfang April 2024 gestellt. Auf drei weitere Gemälde mit derselben Provenienz haben die ZD den rechtlichen Vertreter der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung der Restitutionsforderung im April 2024 schriftlich proaktiv hingewiesen.

Zur Erläuterung des Verfahrens:
Die BStGS haben in den vergangenen Jahren im Zuge ihrer proaktiven Provenienzrecherche gemäß der Verpflichtung nach den Washingtoner Prinzipien die Zugehörigkeit mehrerer Gemälde zum ehemaligen Bestand der Kunsthandlung der Gebrüder Lion identifiziert. Drei davon sind in der Lost-Art-Datenbank des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste als Fundmeldungen registriert, das vierte Werk wird in Kürze auf LostArt eingetragen werden. In der Online-Datenbank der BStGS sind alle vier Werke veröffentlicht. Die bislang bekannten Fakten sind in den jeweiligen Einträgen genannt und die Brüder Lion in der Provenienzkette angegeben.
Die Tiefenrecherche im Fall der Gebrüder Lion dauert für die vier Werke noch an, wird jedoch bald abgeschlossen sein. Bei Werken, die aus der Provenienz von Kunsthändlern stammen, stellt sich zusätzlich regelmäßig die Frage, ob die betreffenden Werke in ihrem Eigentum standen oder ob es sich um Kommissionsware handelte, die dem Eigentum Dritter zuzurechnen war. Eng verknüpft ist damit die Frage nach möglichen Einlieferern als Voreigentümer der Werke, die als potentielle Erstgeschädigte bei Restitutionen prioritär zu berücksichtigen wären.

4.1 Was hat der Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Beratende Kommission gut und effizient arbeiten
konnte?

Die Beratende Kommission ist keine Einrichtung des Freistaats Bayern. Die Kommissionsmitglieder werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden für eine Zeitdauer von zehn Jahren (bei Neuberufung) berufen. Der Freistaat hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz die Einrichtung und die Entwicklung der Verfahrensgrundlagen der Beratenden Kommission begleitet.

4.2 Wie erklärt die Staatsregierung den Sinneswandel des Direktors der Bayerischen Staatsgemäldesammlung, der sich, in Bezug auf die Restitution dreier Werke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheims, zunächst für ein direkte Restitution dieser Objekte ausgesprochen hatte, wie von unabhängigen Forschern empfohlen und mit Blick auf die Tatsache, dass in einem sehr ähnlichen gelagerten Fall aus derselben Sammlung vom Walraff-Richartz-Museum in Köln bereits restituiert wurde?

Die Rechtsposition der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie auch des Freistaats Bayern insgesamt gründet auf Erkenntnissen, die einen NS- verfolgungsbedingten Entzug nicht eindeutig belegen. Es liegt bei allen drei Werken für unterschiedliche Zeitpunkte vor dem 30. Januar 1933 ein Nachweis des Eigentums Alfred Flechtheims vor. Gleichwohl besteht wegen dokumentierter Hinweise auf Verkaufsabsichten bzw. Verkäufe noch vor der sog. Machtergreifung Unklarheit über die Eigentümerstellung Alfred Flechtheims an den von ihm gehandelten Kunstwerken in dem relevanten Zeitraum nach dem 30. Januar 1933. Gerade für solche Fälle, deren Sachverhalt und Bewertung uneindeutig sind, bietet das Schiedsgericht NS-Raubgut künftig ein rechtsförmiges und rechtsverbindliches Verfahren. Aus diesem Grund strebt das StMWK eine Anrufung des Schiedsgerichts an.
Das im Zusammenhang mit der Restitutionsforderung der Erben Alfred Flechtheims zitierte interne Schreiben des Generaldirektors der BStGS an das StMWK vom Sommer 2023 gibt dessen an museumsethischen Grundsätzen orientierte, ergänzende Einschätzung wieder. Diese deckt sich nicht mit der abschließenden hausinternen juristischen Bewertung der Ergebnisse der Provenienzforschung in den BStGS (Zentrale Dienste).

Die Restitution des Gemäldes „Tilla Durieux“ aus dem Walraff-Richartz-Museum in Köln, das ehemals im Eigentum der Galerie Alfred Flechtheims stand, ist bekannt. Sie war Gegenstand einer Empfehlung der Beratenden Kommission vom 09.04.2013. Es bestehen in den Provenienzen Unterschiede, die entscheidungserhebliche Tatsachen betreffen. Daher kann die Restitutionsempfehlung der Beratenden Kommission nicht als Blaupause dienen.

4.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Tatsache, dass die seit 2016 existierenden Ergebnisse der Provenienzforschung im Falle Flechtheim laut Presseberichten noch nicht mit der Erbenvertretung geteilt wurde, obwohl ein solches Teilen von Erkenntnissen den Washingtoner Prinzipien, die ein proaktives Veröffentlichen jeglicher Informationen einfordern, mehr als entspräche?

Die Ergebnisse der Provenienzrecherche zu Picassos Bronze-Büste der „Fernande/Beatrice“ sowie den beiden Gemälden von Paul Klee („Grenzen des Verstands“, „Sängerin der Komischen Oper“) wurden den Antragstellern im September 2023 in einem umfangreichen Dossier durch die BStGS mitgeteilt; zugleich erhielten die Antragsteller die Möglichkeit zu Korrekturen und Ergänzungen. Der in der Folge finalisierte Provenienzbericht wurde den Antragstellern Ende 2023 übermittelt.

5.1 Wie erklärt die Staatsregierung die Auslegung des Bayerischen Haushaltrechts, die laut Minister Blume eine Restitution nur zulässt, wenn der NS-verfolgungsbedingte Entzug eindeutig festgestellt werden könne, vor dem Hintergrund, dass es international und bundesweit geübte Praxis ist, im Zweifel im Sinne der Erbinnen und Erben zu entscheiden, da wegen der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind, was ebenso auch in den Washingtoner Prinzipien, zu denen sich auch der Freistaats bekannt hat, vereinbartist?

Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 gestattet eine Restitution, wenn das betreffende Kulturgut entsprechend der Gemeinsamen Erklärung als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten hat. Ob es als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten kann, ist durch eine Subsumtion auf Grundlage der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zu bewerten. Die Handreichung nimmt eine Beweislastverteilung vor, die der Verfolgungssituation und der großen zeitlichen Entfernung zum damaligen Geschehen Rechnung trägt. Die Vielzahl der einvernehmlich restituierten Kunstwerke belegt, dass – entgegen der Unterstellung der Fragestellung – diese erleichterte Beweislastverteilung gelebte Praxis ist.
Wenn trotz dieses restitutionsfreundlichen Bewertungsmaßstabes Zweifel verbleiben, weil die Tatsachenüberlieferung zu wesentlichen, entscheidungserheblichen Fragen lückenhaft bleibt, kann nicht mit der erforderlichen Gewissheit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug ausgegangen
werden.
Gerade für solche Zweifelsfälle wurde die Beratende Kommission eingerichtet, deren Empfehlung nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021 in diesen Fällen die Grundlage einer Restitution darstellte. In Zukunft wird das einseitig anrufbare, auf Grundlage eines Bewertungsrahmens ent- scheidende Schiedsgericht NS-Raubgut mit seinen Schiedsurteilen an die Stelle der Beratenden Kommission mit ihren Empfehlungen treten.

5.2 In welchen Fällen hat die Staatsregierung schon davon gebraucht gemacht, dass der Artikel 8 Absatz 11 des Haushaltsgesetzes vergangener Jahre das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausdrücklich ermächtigt, Kulturgüter, die nach den Washingtoner Prinzipien als „verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen“?

In allen Fällen, in denen seit der Aufnahme dieser Regelung in das Bay. Haushaltsgesetz auf Restitution entschieden wurde, wurde von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.

5.3 Welche Argumente gibt es aus Perspektive der Staatsregierung für und gegen eine Restitution des Objektes Madame Soler (bitte auch angeben, welche Argumente vor der Schiedsgerichtsbarkeit ins Feld geführt werden sollten, falls diese angerufen würde)?

Die Argumente wurden in der Vergangenheit schon vielfach vorgetragen (siehe dazu u.a.: Drs. 18/29289, ausführlich: Drs. 18/30390). Eine Stellungnahme wird in das schiedsgerichtliche Verfahren eingebracht, dem nicht vorgegriffen wird.

6.1 Welche Argumentation will die Staatsregierung vor dem Schiedsgericht im Falle der Picasso-Bronzen, die laut Einschätzung von Sachverständigen Teil der Sammlung Flechtheims waren, vorbringen, damit die Bronzen im Besitz des Freistaats bleiben?
6.2 Sollte die Staatsregierung auf die Frage 6.1 keine valide Argumentationsstrategie haben, warum werden die Bronzen nicht zeitnah und im Falle von 6.1 zu Lebzeiten des Erben restituiert?

Die aktuelle Restitutionsforderung der Erben nach Alfred Flechtheim bezieht sich auf eine Bronze-Büste und zwei Gemälde. Solange das Vorliegen eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nicht ausreichend geklärt ist, steht eine unmittelbare Restitution im Widerspruch zu den Vorgaben des bayerischen Haushaltsrechts (siehe dazu im Detail Antwort zu Frage 5.1).

Der Freistaat hat bereits angekündigt, den Fall dem Schiedsgericht NS-Raubgut zur Entscheidung vorzulegen. Der Freistaat verfolgt mit der Anrufung allein das Ziel, unter den gegebenen Umständen und unter Vorlage der vorliegenden Ergebnisse der Provenienzforschung eine Entscheidung für eine faire und gerechte Lösung durch das Schiedsgericht herbeizuführen. Jede Entscheidung des Schiedsgerichts wird selbstverständlich akzeptiert.

7.1 Was sind die Gründe dafür, dass sich das Restitutionsverfahren im Fall des Waldmüllergemäldes “Junge Bäuerin mit drei Kindern im Fenster”, dass vor über 2 Jahren, im August 2022 beschlossen wurde und auf Basis der Washingtoner Prinzipien schon abgeschlossen sein müsste immer noch nicht abgeschlossen ist, und dass trotz der Tatsache, dass die Erben positiv bekannt sind und von den Rechtsanwältender Erben Freistellungserklärungen angeboten wurden, um die Bayerischen Gemäldesammlungen von jedweden Ansprüchen weiterer Erben abzusichern?

Das StMWK hat im August 2022 für die Restitution des Gemäldes entschieden und steht uneingeschränkt zu dieser Entscheidung. Die für den Abschluss der Restitution noch zu klärenden Fragen betreffen das Zivilrecht, namentlich im Bereich des Erbrechts. Sie können als Gegenstand eines noch laufenden Verfahrens mit Rücksicht auf die beteiligten Parteien nicht kommentiert werden. Die Zentralen Dienste stehen mit den Parteien und ihren jeweiligen rechtlichen Vertretern im engen Austausch.

7.2 Wie erklärt Staatsminister Blume die Diskrepanz zwischen seiner jahrelangen Forderung nach gesetzlicher Lösung und der Tatsache, dass er gleichzeitig mehrere Erbenfamilien hinhalten lässt und kaum Kunstwerke mit kunsthistorischer Relevanz zurückgibt?

Zur kunsthistorischen Relevanz der Werke siehe die Antwort zu Frage 1.2.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich stets für eine Verrechtlichung eingesetzt, für die auch die jüdischen Verbände eintreten. Diesem Ziel dient die in Errichtung befindliche Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut. Die strittigen Fälle durch das Schiedsgericht NS-Raubgut entscheiden zu lassen, ist damit nur konsequent und folgerichtig. Eine Restitution auf Grundlage eines Schiedsspruchs des Schiedsgerichts NS-Raubgut erfährt ihre Legitimation durch ein rechtsverbindliches, transparentes und vorhersehbares Verfahren.

7.3 Wie erklärt die Staatsregierung die Nutzung der Villa in der Möhlstraße 12a, die von Heinrich Himmler 1941 per Zwangskauf erworben und dann gegen die alliierte Kontrollratsdirektive an sich selbst überschrieb hat und seit nun fast 80 Jahren kostenlos nutzt bzw. aktuell schlicht weiter vermietet, ohne die Hinterbliebenen des NS-Entzug des Baudenkmals zu suchen, vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung zur Restitution und den wiederholten Bekundungen, der Freistaat tue sein Möglichstes für eine gerechte und umfassende Restitution?

Es lagen keine Hinweise vor, dass die Liegenschaft entgegen der Vorgaben der Kontrollratsdirektive Nr. 50 in das Eigentum des Freistaates über-
ging.

8.1 Gehören Kunstwerke, die als NS-verfolgungsbedingt entzogene Raubkunst einzustufen sind, zum Grundstockvermögen des Freistaats?

Alle Objekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen gehören zum Grundstockvermögen des Freistaats, auch wenn sie als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben. Ihre Restitution erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 i.V.m. Art. 8 Abs. 11 Satz 1 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021.

8.2 Inwieweit wirkt sich die Restitution von Kunstwerken aus dem Besitz des Freistaats auf den Grundstock im Zusammenhang mit Art. 81 der Bayerischen Verfassung und den Staatshaushalt aus?

Mit Abschluss der unentgeltlichen Übertragung an die Restitutionsberechtigten sind sie nicht länger Teil des Grundstockvermögens, aus dem sie ersatzlos entnommen werden.

8.3 Was ist der Grund dafür, dass sich Art. 8 Punkt 11 aus dem Haushaltsgesetz 2021, welches eine Ermächtigung des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorsieht, so dass Eigentum an zum Grundstockvermögen gehörigen und in seiner Verwaltung befindlichen Kulturgütern, die entsprechend der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ von 1999 als NS-verfolgungsbedingt entzogen zu gelten haben, den Berechtigten unentgeltlich zu übertragen werden kann nicht in das aktuelle Haushaltsgesetz Eingang gefunden hat?

Das aktuell gültige Bay. Haushaltsgesetz 2024/2025 verweist in Art. 8 Abs. 1 Nr. 6 auf die Ermächtigung aus Art. 8 Punkt 11 des Bay. Haushaltsgesetzes 2021. Der Entwurf für ein Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 sieht in § 1 Nr. 5 vor, Art. 8 des Bay. Haushaltsgesetzes 2024/2025 um einen Absatz 24 zu ergänzen, der der bisherigen Ermächtigungsgrundlage des Art. 8 Punkt 11 Bay. Haushaltsgesetz 2021, ergänzt um die Schiedssprüche des Schiedsgerichts als Grundlage für Restitutionen, entspricht und diese künftig ersetzen soll.

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Offener Brief an Markus Söder und Markus Blume zur nicht fristgerecht beantworteten schriftlichen Anfrage “Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS verfolgungsbedingtentzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,
sehr geehrter Herr Staatsminister Blume, verehrter Markus,


bezüglich der Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage „Spitzenreiter Bayern? Die Rolle des Freistaats bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“, eingereicht am 23.12.2024, wende ich mich nun erneut an Sie beide, da bis heute weder mein Schreiben vom 27.02.25 in der Sache noch obige Anfrage beantwortet wurde.

Wie bereits in meinem Schreiben vom 27.02.2025 dargelegt, wurde die festgelegte Frist zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage vom 23.12.2024, die am 30.01.2025 abgelaufen ist, nicht eingehalten. Eine Fristverlängerung wurde ebenfalls nicht beantragt. Auf meine Nachfrage vom 27.02.2025 an Sie, Herr Ministerpräsident, und Sie, Herr Staatsminister, teilte mir der Landtagsbeauftrage des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst am 28.02.2025 per Mail mit, dass meine Anfrage schnellstmöglich, „spätestens aber zum nächsten Plenum am 11.03.2025“ beantwortet werde.

Schon dieses Vorgehen befremdet: es stellt eine Missachtung der Rechte der Opposition dar, da sämtliche Planungssicherheit in der parlamentarischen Arbeit schwindet, wenn weder die Frist zur Beantwortung eingehalten noch eine Verlängerung beantragt wird.

Durch die Aussage vom 28.02., dass die Anfrage spätestens zur Plenarsitzung vom 11.03.2025 beantwortet werde sowie mein Vertrauen auf Ihre
Auskünfte, Herr Ministerpräsident und Herr Staatsminister, habe ich mein Recht nach §72 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags nicht wahrgenommen. Hätte ich gewusst, dass Sie beabsichtigen, diese Frist wieder verstreichen zu lassen, hätte ich diese schriftliche Anfrage vom Dezember 2024 am 10.02.25 als Anfrage zum Plenum gestellt, um zumindest dann innerhalb der festgelegten Frist zur Beantwortung von Anfragen zum Plenum – diese wäre Donnerstag, der 13.03.2025 – eine Antwort von Ihnen zu erhalten.

Heute ist der 12.03.2025, und weder liegt wie von Ihnen versprochen, die Antwort aus meiner schriftlichen Anfrage vom Dezember 2024 meinem Büro vor, noch wurde sie dem Landtagsamt übermittelt. Auch der in meinem Schreiben vom 27.02. an Sie, Herr Söder und Herr Blume, angeforderte aktuelle Bearbeitungsstand, eine Zwischenantwort oder eine erneute Bitte um Fristverlängerung wurden nicht weitergeleitet. Auch eine Antwort auf mein Schreiben an Sie beide erreichte mich bisher leider nicht.

Diese wiederholte Verzögerung ist inakzeptabel – insbesondere, da das in der Anfrage adressierte Thema höchst aktuell ist und das parlamentarische Auskunftsrecht der Opposition gerade in solchen Fällen essenziell für eine funktionierende Demokratie ist.

– Die gesetzlich vorgeschriebene Beantwortungsfrist von vier Wochen für schriftliche Anfragen gemäß §71 BayLTGeschO wurde ignoriert,
– Briefe der Abgeordneten an Sie beide nicht beantwortet,
– Zusagen wurden nicht eingehalten, und
– die Opposition wird in ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion massiv behindert.

Herr Staatsminister Blume, verehrter Markus, Sie betonen immer wieder, dass Transparenz und Dialog essenzielle Bestandteile Ihrer politischen Arbeit seien. Wie lässt sich diese Haltung mit dem aktuellen Vorgehen Ihres Ministeriums vereinbaren? Halten Sie es für vertretbar, eine derart sensible Thematik – mit erheblicher nationaler wie internationaler Bedeutung – durch intransparente Verzögerungstaktiken zu behandeln?

Ich fordere Sie beide hiermit nochmals nachdrücklich auf, meine Anfrage unverzüglich zu beantworten und darzulegen, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, um künftig eine fristgerechte und sachgerechte Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen sicherzustellen. Eine transparente Kommunikation ist unerlässlich für das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und erlaube mir, der Transparenz wegen, dieses Schreiben der Presse zuzuleiten.

Mit bestem Gruß

Sanne Kurz, MdL

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Kleine Anfrage – AzP „Ressourcen für Museen, Archive und Sammlungen in Bayern“

Ich frage die Staatsregierung:

Vor dem Hintergrund der seit des Tätigkeitsberichts 2022 fehlenden öffentlichen Tätigkeitsberichte des Forschungsverbunds Provenienzforschung Bayern (FPB) frage ich die Staatsregierung, welche Ressourcen (bitte Finanzmittel sowie Personal in Vollzeitäquivalenten pro Jahr mit Eingruppierung getrennt angeben) hat das bzw. plant das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die staatlichen Museen, Archive und Sammlungen in Bayern bereitzustellen, um, wie von Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume angekündigt, alle Staatlichen Sammlungen zu inventarisieren um einen Überblick über die möglichen Raubkunstbestände zu bekommen und sie so in ihrer Arbeit zu unterstützen, im Sinne der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung den Ansprüchen gerecht werden zu können (bitte den Verlauf der zur Verfügung stehenden bzw. geplanten Finanzmittel und Personalausstattung bekannt geben für die Jahre 2020 bis 2026), bis wann soll die von Markus Blume angekündigte Inventarisierung abgeschlossen sein und auf welchen Kanälen/Plattformen sollen diese Informationen jeweils veröffentlicht werden?

Hier geht’s zur Antwort:

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Grüne Fragenoffensive zum bayerischen Raubkunst-Skandal

Wie die Süddeutsche Zeitung Mitte Februar enthüllte täuscht die Staatsregierung offenbar seit Jahren die Nachkommen von Jüdinnen und Juden, die in der NS-Zeit vom Nazi-Regime beraubt wurden.

Im Zuge dieser Enthüllungen hat die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag elf kleine Anfragen, sogenannte „Anfragen zum Plenum“ (AzPs), zum NS-Raubkunstskandal in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Bayerische Staatsregierung gestellt.

Die vollständigen kleinen Anfragen der Grünen Fraktion und die dazugehörigen Antworten des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finden Sie hier:

Und hier finden Sie ein gebündeltes PDF-Dokument mit allen elf kleinen Anfragen:

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Pressemitteilung: NS-Raubgut: Staatsregierung mauert monatelang – Antworten erst nach öffentlichem Druck

Trotz Interventionen bei Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Markus Blume und trotz umfangreicher parlamentarischer Fragerechte erhielt die Abgeordnete Sanne Kurz Antworten erst nach Versand eines offenen Briefes am gestrigen Mittwoch – rund drei Monate nach Einreichung einer Schriftlichen Anfrage zur Rolle Bayerns bei der Restitution von NS-Raubkunst.

Sanne Kurz kommentiert: “Die monatelange Verzögerung war kein Zufall – die Antworten lagen offenbar längst bereit, wurden aber bewusst zurückgehalten. Dass es erst Briefe an Ministerpräsident Söder und Staatsminister Blume sowie öffentlichen Druck brauchte, um einfachste parlamentarische Rechte durchzusetzen, ist skandalös. Eine Regierung muss ihre Arbeit auch ohne Zwang erledigen, insbesondere bei solch sensiblen Dingen wie der Aufklärung des Verbleibs jüdischen Eigentums”

Mit Blick auf die Antwort selbst bewertet Sanne Kurz das gemischte Bild, welches sich aus den Anfragen ergibt: „Bis zu den Enthüllungen der SZ wurden unsere grünen Anfragen zu NS-Raubgut stets mit Textbausteinen beantwortet, unsere Anträge zur Verbesserung der Strukturen im Freistaat zum Umgang mit NS-Raubkunst, insbesondere aus jüdischem Besitz, immer abgelehnt. Dass Markus Söder das Thema entzogenes jüdisches Vermögen zur Chefsache macht, hatte ich nicht erwartet. Dass sich aber nun in den Antworten auch zeigt, dass tatsächlich ein wenig Bewegung in die Sache kommt, sehe ich als Erfolg unserer langjährigen grünen Arbeit zum Thema. Die Antworten zeigen aber auch klar, dass Minister Blume die klare Einschätzung “ja, das ist NS-Raubgut” seiner eigenen Fachleute in der Staatsgemäldesammlung missachtet hat. Er folgte lieber dem juristischen Rat – und entschied gegen Restitutionen, in etlichen Fällen sogar gegen die Anrufung der Beratenden Kommission NS-Raubgut, die es ja seit Jahrzehnten in der BRD für genau solche Fälle gab und gibt.”

NS-Raubkunst: Best Practices

Was sind die Best Practices für die Washington Principles?

Zum 25-jährigen Jubiläum der Washington Principles wurden im Jahre 2024 sogenannte Best Practices entwickelt, die die praktische Umsetzung der Prinzipien verbessern sollen. Die Best Practices sind rechtlich nicht bindend, aber von großer moralischer Bedeutung und wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rechtssysteme formuliert, so dass jedes Land sie gemäß seinen eigenen Gesetzen anwendet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Best Practices die Washington Principles nicht erweitern – sie sind laut Bundesregierung vielmehr Empfehlungen, die die in 25 Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien seit 1998 zusammenfassen.1

Die Best Practices in originaler englischer Fassung finden Sie hier.

Washingtoner Konferenz und Prinzipien

Die Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust im Dezember 1998 stellte einen Wendepunkt in der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs dar. Auf dieser Konferenz wurde die „Washingtoner Erklärung“ mit den konkreten Washington Principles verabschiedet, die den Grundstein für die systematische Provenienzforschung legten und die Rückgabe von NS-Raubkunst an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben fördern.

Mehr zu den Washington Principles finden Sie hier.


  1. vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10886 –, Drucksache 20/11072, 12.04.2024. https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011072.pdf ↩︎